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Kategorie: Politik

Filmstandort MV

MV Filmförderung GmbH stärken wir den Filmstandort MV

Schwerin – „Wir wollen Mecklenburg-Vorpommern als Dreh- und Produktionsstandort noch attraktiver machen. Produzenten aus dem In- und Ausland erwarten dafür einen klaren Ansprechpartner und einfache, nachvollziehbare Förderstrukturen. Das wollen wir bieten. So haben wir uns mit dem Slogan „Der rote Teppich am Meer“ bereits am Rande der Berlinale vorgestellt“, betonte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig bei der Debatte über die Errichtung der MV Filmförderung GmbH im Landtag.

Es ginge nicht nur um den kommerziellen Erfolg der Branche: „Mindestens genauso wichtig ist es für uns, Filme und Filmemacher aus Mecklenburg-Vorpommern zu unterstützen. Weil wir davon überzeugt sind, dass unsere Künstler und ihre Filme wichtige Denkanstöße geben: für das Bild, das wir uns von unserem Land machen, für unser Selbstverständnis und unseren Zusammenhalt. Darum haben wir mit dem Doppelhaushalt 2020/2021 die Mittel für die Filmförderung auf 3 Millionen Euro in diesem Jahr und auf 3,5 Millionen Euro im nächsten Jahr aufgestockt. Damit werden die finanziellen Möglichkeiten im Filmland MV deutlich gestärkt“, erläuterte die Regierungschefin.

Um Mecklenburg-Vorpommern als Filmland besser zur Geltung zu bringen, werde die Filmförderung GmbH gegründet, kündigte Schwesig an. „Aufgabe der neuen GmbH ist Stärkung des Kulturguts Film in unserem Land. Die Zuständigkeiten, die früher verteilt waren, werden zusammengeführt. Es gibt erstmals einen klaren Ansprechpartner für alle Fragen der Filmförderung im Land. Die bisherigen Akteure der Filmförderung sind eingebunden und im Beirat der GmbH vertreten.“

Soziale und gesundheitliche Beratung

Schwerin – Sozialministerin Stefanie Drese hat heute im Landtag einen Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Landesausführungsgesetzes AG SGB IX und anderer Gesetze vorgestellt. Mit den notwendigen Anpassungen bestätigt das Land seine Zuverlässigkeit gegenüber der kommunalen Ebene im Bereich der Sozial- und Eingliederungshilfe. Zudem soll das Inkrafttreten des zweiten Abschnitts des Wohlfahrtsfinanzierungs- und -transparenzgesetzes mit seinen Regelungen zur sozialen und gesundheitlichen Beratung um ein Jahr auf den 1. Januar 2022 verschoben werden.

Die Landesregierung komme damit einer Bitte der kommunalen Ebene nach, so Drese: „Die Landkreise und kreisfreien Städte waren in den vergangenen Monaten durch die Corona-Pandemie in höchstem Maße gefordert und leisten eine sehr gute Arbeit. Dies geht nachvollziehbar zulasten der regulären Aufgabenwahrnehmung. Deshalb soll mehr Zeit für die Neustrukturierung der sozialen und gesundheitlichen Beratung zur Verfügung stehen.“

Gemeinsames Ziel von Land und Kommunen sei es, dass zum 1. Januar 2022 überall im Land eine qualitativ gute, bedarfsgerechte und auskömmliche soziale und gesundheitliche Beratung in eigener Verantwortung und in eigener Gestaltungskompetenz der Landkreise und kreisfreien Städte angeboten wird.

Die Ministerin wies in ihrer Rede auf die hohe Bedeutung des Wohlfahrtsfinanzierungs- und -transparenzgesetzes hin. Mit dem Gesetz sorgt das Land für eine verlässliche und transparente Finanzierung der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege. „Für die Verteilung der Landesmittel gibt es einen klar und verbindlich definierten Mechanismus. Mit dieser Neuregelung schaffen wir zeitgemäß und transparente Regelungen zur Aufteilung der Landesmittel“, sagte Drese.

Das Gesetz sorge zudem für mehr Transparenz nicht nur in der Freien Wohlfahrtspflege, sondern in der sozialen Arbeit insgesamt. Eingeführt wurden dazu zu Beginn des Jahres eine Transparenzdatenbank und eine Zuwendungsdatenbank.

Drese: „Beide Datenbanken erlauben es ab diesem Jahr jedem und jeder Interessierten sich in verständlicher und leicht zugänglicher Form über die Ziele, Werte und Motive, über Unternehmensstrukturen und die Arbeitsweise der Träger sozialer Arbeit zu informieren.“ Gleichzeitig gäben die Datenbanken Auskunft über die Herkunft, den Einsatz und die Verwendung finanzieller Ressourcen durch die Spitzenverbände und die Träger der Freien Wohlfahrtspflege sowie durch sonstige Träger der sozialen Arbeit.

„Wir schaffen damit eine sehr weitgehende und bundesweit vorbildhafte Transparenz im Bereich der Sozialen Arbeit“, so Drese im Landtag.

Moderne Medienaufsicht

Schwerin – Der Landtag hat sich in seiner heutigen Sitzung mit der Modernisierung der Medienordnung in Deutschland befasst. „Eine moderne Medienaufsicht muss ins Internet. Angebote im Internet müssen genauso kontrolliert werden wie klassische Radio- und Fernsehsender. Mit dem Gesetz zum Staatsvertrag zur Modernisierung der Medienordnung in Deutschland unterliegen auch Angebote im Internet in Zukunft einer medienrechtlichen Regulierung“, betonte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig bei der Einbringung des Staatsvertrages.

Künftig müssen sich alle journalistisch-redaktionell gestalteten Internetangebote, die geschäftsmäßig Nachrichten veröffentlichen, an die journalistische Sorgfaltspflicht halten. Sichergestellt werden soll dies zunächst durch eine freiwillige Selbstkontrolle. Suchmaschinen oder soziale Netzwerke müssen verständlich darstellen, nach welchen Kriterien sie die Nachrichten auswählen und in welcher Reihenfolge sie sie präsentieren. Schwesig: „Wir wollen Meinungsfreiheit im Netz. Und wir wollen verhindern, dass große Konzerne ihre Macht ausnutzen, um auf einzelne Beiträge Einfluss zu nehmen oder kleinere Anbieter zu verdrängen.“

Außerdem wird mit dem Medienstaatsvertrag eine Richtlinie der Europäischen Union zu audiovisuellen Mediendiensten umgesetzt. Zu den Anforderungen dieser Richtlinie gehöre, dass der Jugendschutz gestärkt und an die bereits für Rundfunkanbieter geltenden Regeln angepasst wird. So würden Jugendliche besser vor Pornografie, Gewaltdarstellung und Schleichwerbung geschützt. Und die Medienanbieter werden verpflichtet, mehr barrierefreie Angebote zu schaffen.

„Mit dem Medienstaatsvertrag schaffen wir eine zeitgemäße Regulierung: um Meinungsvielfalt und Zugang zu seriösen Nachrichten im Netz zu sichern vor Fake News zu schützen und Missbrauch der Marktmacht großer Konzerne zu verhindern“, betonte die Regierungschefin.

ASP-Restriktionsgebiete

M-V für Beseitigung von Fallwild aus ASP-Restriktionsgebieten gerüstet

Schwerin – Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist seit Jahren in aller Munde. Diese gefährliche und anzeigepflichtige Tierseuche hat sich ausgehend von Georgien im Jahre 2007 kontinuierlich ausgebreitet. 2014 hat das ASP-Virus die baltischen Länder und Polen erreicht. Einschleppungen der ASP nach Tschechien und Belgien in den letzten Jahren haben gezeigt, dass das ASP-Virus durch menschliches Fehlverhalten in kürzester Zeit weite Strecken überwinden kann und kein Land vor dieser Tierseuche gefeit ist.

Seit November letzten Jahres ist die ASP bis nach Westpolen vorgedrungen. Dieser relativ neue Seuchenherd befindet sich unweit der Grenze zu den Ländern Brandenburg und Sachsen. Derzeit sind 13 Länder in Europa von der ASP betroffen. Hohe Fallzahlen bei Wildschweinen werden aus Polen, Rumänien, Bulgarien und Ungarn und bei Hausschweinen aus Rumänien und Polen gemeldet.

„Die ASP steht also förmlich vor der Tür. Deswegen tun wir alles, um unser Landesgebiet vor Einschleppungen des ASP-Virus zu schützen, die Betriebe mit Schweinehaltung optimal auf eine mögliche Einschleppung vorzubereiten, aber auch Systeme für eine ordnungsgemäße Beseitigung von verendeten oder krank erlegten Wildschweinen im Seuchenfall zu etablieren“, so Minister Dr. Backhaus.

Die Beseitigung von tierischen Nebenprodukten der Kategorien 1 und 2 wird in Mecklenburg-Vorpommern von der SecAnim GmbH am Standort Malchin seit vielen Jahren zuverlässig durchgeführt. Ist der Ausbruch der ASP bei einem Wildschwein amtlich festgestellt, unterliegt auch die Beseitigung von Tierkörpern von Wildschweinen in den dann einzurichtenden Restriktionszonen bestimmten Kriterien. Sowohl erlegte, ASP-Virus-positive Wildschweine, verendet aufgefundene Wildschweine als auch der Aufbruch jedes erlegten Wildschweins müssen in diesen Gebieten in einem zugelassenen Verarbeitungsbetrieb für Material der Kategorie 1 unschädlich beseitigt werden.

Gemeinsam haben Vertreter der SecAnim GmbH, des Agrarministeriums und der Kreise nach intensiver Fachdiskussion vor einiger Zeit entschieden, für diesen Entsorgungsfall ein Spezialfahrzeug vom Typ Mercedes Benz Atego, das insgesamt 16 1,1 m 3-Edelstahlbehälter im Austauschsystem transportieren kann, vorzuhalten. Weitere Austauschbehälter stehen für einen rotierenden Einsatz des Fahrzeugs bei der SecAnim GmbH bereit. Unter strenger Einhaltung der seuchenhygienischen Bestimmungen können damit in den wegen ASP eingerichteten Restriktionsgebieten regelmäßig befüllte Behälter gegen gereinigte und desinfizierte Behälter ausgetauscht werden.

Heute wurde dieses Spezialfahrzeug der SecAnim GmbH vom Hersteller im Beisein von Vertretern des Landwirtschaftsministeriums, des Landesamtes für Landwirtschaft und Fischerei und des für die Überwachung dieses Verarbeitungsbetriebes zuständigen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte übergeben.

Minister Backhaus begrüßt dies außerordentlich und unterstreicht die Innovationsbereitschaft der SecAnim GmbH und die jahrelange erfolgreiche, konstruktive und lösungsorientierte Zusammenarbeit des Unternehmens mit den Veterinärbehörden unseres Landes.

„Somit sind wir im Land bezüglich der unschädlichen Beseitigung von Tierkörpern und Tierkörperteilen von Wild nach Ausbruch der ASP sehr gut aufgestellt“, betont Minister Dr. Backhaus.

Kinderschutz weiter verbessern

Schwerin – Für eine konsequente Weiterentwicklung des Kinderschutzes in Mecklenburg-Vorpommern spricht sich der Abschlussbericht einer interministeriellen Arbeitsgruppe aus. Sozialministerin Stefanie Drese hat heute den Bericht an den Sozialausschuss des Landtages übersandt, nachdem er gestern im Kabinett behandelt wurde. Ausgangspunkt zur Einsetzung der interministeriellen Arbeitsgruppe durch die Landesregierung waren die Kinderschutzfälle des letzten Jahres.

„Kinderschutz muss oberste Priorität haben. Kitas, Schulen, Gerichte, Krankenhäuser, Arztpraxen, Vereine, Ermittlungsbehörden und insbesondere Jugendämter müssen sich als Schutzorte verstehen und Anwälte für Kinder sein“, betonte Drese heute in Schwerin. Die gemeinsam mit Expertinnen und Experten sowie den Jugendämtern der Landkreise und kreisfreien Städte erarbeiteten Empfehlungen seien wichtiger Bestandteil eines guten und aktiven Kinderschutzes. Sie sollten nach Ansicht Dreses mit allen Partnern auf den Ebenen von Bund, Land und Kommunen vorangebracht werden.

Wesentliche Handlungsfelder sieht die Ministerin in der besseren Vernetzung aller am Kinderschutz Beteiligten. „Wir wollen die Kooperation im Kinderschutz berufsübergreifend verbessern und Unsicherheiten bei der Informationsweitergabe überwinden.“ Notwendig sei zudem das Lernen aus Fällen. Drese: „Die Analyse von abgeschlossenen Kinderschutzfällen kann einen wesentlichen Beitrag für Verbesserungen im Kinderschutz leisten.“

Es gelte aber auch Kenntnisse im Kinderschutz breiter zu vermitteln und Unsicherheiten beim Datenschutz zu überwinden. „Alle, die mit Kindern und Jugendlichen in Kontakt stehen, sollten ein Grundwissen im Bereich Kinderschutz, Kinderrechte, Frühe Hilfen und Netzwerkarbeit haben“, so Drese. Für Fortbildungen in der Kinder- und Jugendhilfe seien im aktuellen Doppelhaushalt 100.000 Euro mehr eingestellt. Besonderes Augenmerk soll dabei auf Informationen zur Gefährdungseinschätzung, präventive Maßnahmen und die Gesprächsführung mit Betroffenen gelegt werden.

Die Ministerin betonte zugleich, dass in den letzten Jahren gerade auf Landesebene im Bereich des Kinderschutzes viel geschehen ist. „Wir haben den Kinderschutz in Kitas in unserem Kindertagesförderungsgesetz gesetzlich verankert, fördern Projekte zur Unterstützung von Kindern psychisch kranker Eltern, haben gerade eine neue Qualifizierungsreihe für Familienhebammen gestartet, die finanzielle Förderung für Opferambulanzen mehr als verdoppelt, eine Kinderschutz-App für Fachkräfte entwickelt und eine Kontaktstelle Kinderschutz eingerichtet. Schließlich stellt die Landesregierung fünf Millionen Euro zusätzlich für die Strafverfolgung von sexuellem Missbrauch von Kindern im Internet bereit“, sagte Drese.

Ländermonitor von Bertelsmann

MV erhält überwiegend überdurchschnittliche Noten

Schwerin – „Die Qualität der Kindertagesförderung hat sich in Mecklenburg-Vorpommern in den letzten Jahren weiter deutlich verbessert. Gemeinsam mit der kommunalen Ebene, den Trägern der Einrichtungen, den Kita-Fachkräften und den Eltern arbeiten wir auch zukünftig daran, dass diese positive Entwicklung sich im Interesse unserer Kinder fortsetzt.“ Sozialministerin Stefanie Drese sieht im heute präsentierten Ländermonitor „Frühkindliche Bildungssysteme“ der Bertelsmann-Stiftung eine hilfreiche Bestandsaufnahme.

Die Studie ist aus Sicht von Drese aussagekräftiger und gerechter als in den vergangenen Jahren. So würden die Qualifikation der Fachkräfte in der Kindertagesförderung und die Gruppengrößen deutlich stärker berücksichtigt. „Die Kritik vor allem der ostdeutschen Länder an der Studie, die Qualität der Kindertagesförderung fast komplett am Personalschlüssel festzumachen, ist aufgegriffen worden“, so Drese. Im Ergebnis ergäben sich sehr viel differenziertere Erkenntnisse.

  1. In Mecklenburg-Vorpommern ist im Zeitraum von 2013 auf 2019 bei den Personalschlüsseln bundesweit der größte Qualitätssprung für die Kindergartenkinder gelungen (von 1 zu 14,9 auf 1 zu 12,9). Bertelsmann hebt diese Entwicklung als „enormen Ausbau“ positiv hervor. Drese: „Daran knüpfen wir an. Als eines der ersten Länder haben wir bereits seit drei Jahren eine praxisorientierte Ausbildung zu staatlich anerkannten Erzieher/innen für 0- bis 10-Jährige aufgelegt. Wir sind gerade dabei eine quantitative und qualitative Fachkräfteanalyse vorzunehmen. Darauf aufbauend will ich eine Kita-Fachkräfteoffensive starten.“
  2. Mecklenburg-Vorpommern gehört bundesweit zu den Spitzenreitern in der Qualifikation der Fachkräfte in der Kindertagesförderung. 87 % der pädagogisch Tätigen haben einen fachlich einschlägigen Fachschulabschluss etwa zur Erzieherin/ zum Erzieher (im Bundesdurchschnitt sind es nur 66 %). Weitere 4 % haben einen fachlich einschlägigen Hochschulabschluss. Über eine formal niedrigere – weil fachlich nicht einschlägige – Ausbildung verfügen in MV nur 2 % der pädagogisch Tätigen. In Westdeutschland sind dies 16 %.
  3. Neu in der Darstellung ist der Anteil der Gruppen mit nicht kindgerechten Gruppengrößen: in Mecklenburg-Vorpommern sind nur 19 Prozent der Kita-Gruppen zu groß. Das ist mit großem Abstand der niedrigste Wert. Der Bundesdurchschnitt liegt bei 54 Prozent. Das ist ein wichtiges Qualitätsmerkmal, denn kleine Gruppen bedeuten weniger Stress für die pädagogischen Fachkräfte und einen besseren Rahmen für die Förderung der Kinder.
  4. Die Betreuungsquote ist in Mecklenburg-Vorpommern am zweithöchsten und weiter gestiegen. Sie liegt bei den unter 3-Jährigen bei 57 Prozent, bei den ab 3-Jährigen bei 95 Prozent. Auch die Betreuungs- und Öffnungszeiten sind bundesweit herausragend: 91,7 % der Kitas in MV öffnen vor 7:00 Uhr, der Betreuungsumfang im Ganztag beträgt bis zu zehn Stunden täglich – kein Bundesland hat mehr.
  5. In MV verfügen nur 5 Prozent der Kitas nicht über eine vertraglich vereinbarte Leitungszeit. Das ist deutlich weniger als der Bundesdurchschnitt mit 10 Prozent und betrifft vor allem kleine Einrichtungen.
  6. Das Land stellt für die gezielte individuelle Entwicklungsförderung von Kindern im Kindergarten 5 Millionen Euro jährlich zur Verfügung stellt. Mit diesem Geld können auch zusätzliche Fachkräfte, z. B. für die Sprachförderung, in Kitas beschäftigt werden. Diese zusätzlichen Mittel wurden von Bertelsmann nicht berücksichtigt.

„In Mecklenburg-Vorpommern findet Kindertagesförderung mit höchster Qualifikation der Fachkräfte, intensiver Förderung des einzelnen Kindes und zusätzlich durch multiprofessionelle Teams, wie z.B. Logopädinnen und Logopäden statt. Wir werden weiterhin in die Qualität der Kindertagesförderung investieren und arbeiten an der Gewinnung von zusätzlichem Fachpersonal“, sagt Ministerin Drese zur heute veröffentlichten Bertelsmann-Studie.

Schulgeldfreiheit für alle Gesundheitsfachberufe

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommerns Gesundheitsminister Harry Glawe hat die Schulgeldfreiheit für alle Gesundheitsfachberufe gefordert. „Das, was im Pflegebereich möglich ist, muss auch für weitere Gesundheitsfachberufe ermöglicht werden. Wir brauchen eine bundeseinheitliche Regelung zur Schulgeldfreiheit. Hier ist der Bund gefordert. Die Finanzierung muss zwischen Bund und Ländern intensiv diskutiert werden“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe am Freitag.

Gesundheitsminister Glawe plädiert für eine bundeseinheitliche Regelung zur Schulgeldfreiheit für alle Gesundheitsfachberufe. „Hier muss auch die Finanzierung klar und gesichert sein. Das darf nicht am Hin- und Herschieben von Finanzierungszuständigkeiten zwischen den Ländern und dem Bund scheitern. Deshalb ist es wichtig, ein einheitliches System zu entwickeln. Einen Flickenteppich können wir uns dabei nicht leisten. Das ist ein klarer Wettbewerbsnachteil für unser Land. Einige Länder ermöglichen eine schulgeldfreie Ausbildung, andere Länder stehen hinten an. Ein elementarer Baustein der Fachkräftesicherung im eigenen Bundesland ist die Schulgeldfreiheit“, machte Glawe deutlich.

In Mecklenburg-Vorpommern werden die Gesundheitsfachberufe Physiotherapeut/in, Ergotherapeut/in, Logopäde/Logopädin, Masseur/in und medizinischer Bademeister/in, Diätassistent/in an öffentlichen Schulen und an Schulen in freier Trägerschaft ausgebildet. Im Jahr 2019 befanden sich insgesamt 999 Schülerinnen und Schüler in diesen Ausbildungen. Davon ein Drittel (337 Schüler) an öffentlichen Schulen sowie zwei Drittel (662) an Schulen in freier Trägerschaft. Wobei an öffentlichen Schulen anders als an Schulen in freier Trägerschaft kein Schulgeld erhoben wird.

Um die an einer Pflegeausbildung interessierten Schulabsolventen im Land zu halten, konnten Pflegeschüler an Altenpflegeschulen in freier Trägerschaft bereits ab dem Schuljahr 2019/2020 schulgeldfrei unterrichtet werden. Dies begünstigt auch Pflegeschüler, die sich bereits in der Ausbildung befinden. „Erste Schritte in Richtung Schulgeldfreiheit sind getan worden. Dennoch haben wir immer mehr ein Wettlaufen der Länder um Fachkräfte in allen Gesundheitsfachberufen. Die Schulgeldpflicht an Schulen in freier Trägerschaft erschwert eine Entscheidung für eine Ausbildung bei Schülern“, sagte Wirtschafts- und Gesundheitsminister Harry Glawe abschließend.

Schutzkonzept für Kitas greift

Schwerin – Das Sozialministerium hat aktuell Informationsblätter über Corona-Maßnahmen nach dem erfolgreichen Start in den Kita-Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen zusammengestellt und veröffentlicht. Sie sind gezielt an die Fachkräfte in den Kitas und Kindertagespflegen sowie an die Eltern von Kindern in der Kindertagesförderung gerichtet.

„Gemeinsam mit unseren engagierten Fachkräften und verantwortungsvollen Eltern setzen wir weiterhin alles daran, dass in diesen besonderen Zeiten die Kindertagesförderung in Mecklenburg-Vorpommern gut funktioniert“, betonte Sozialministerin Stefanie Drese heute in Schwerin. Es gelte, die Hygienehinweise in der Kindertagesförderung verantwortungsbewusst zu beachten. „Wir bitten Eltern und Beschäftigte, gemeinsam auch weiterhin vorsichtig zu sein und den größtmöglichen Gesundheitsschutz zu gewährleisten“, so Drese.

Die Ministerin zog ein positives Zwischenfazit nach erfolgter Aufnahme des Kita-Regelbetriebs zum 1. August. „Das von einem Expertengremium unter Federführung des Sozialministeriums entwickelte Schutzkonzept mit seinen auf die aktuellen Erfordernisse abgestimmten Hygienehinweisen und den verschiedenen Teststrategien hat erfolgreich gegriffen“, sagte Drese. Dazu gehöre die Möglichkeit für Beschäftigte in den Kindertageseinrichtungen, sich freiwillig an bis zu fünf Terminen testen zu lassen. Drese: Mein Dank für die Vorbereitung, Umsetzung und Beachtung geht an alle Beteiligten: Fachkräfte in Kitas und Tagespflege, Eltern sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Kommunen und beim LAGuS.“

Drese informierte zudem darüber, dass seit dem 3. August lediglich ein Kind in einer Kita positiv auf COVID-19 getestet wurde. „Auch in diesem Fall musste durch das gute Schutzkonzept nicht die gesamte Einrichtung, sondern lediglich eine Gruppe geschlossen werden“, so Drese.

In der vergangenen Woche wurden in den Kinderarztpraxen in Mecklenburg-Vorpommern 3.691 Kinder und Jugendliche mit akuten Erkältungssymptomen vorgestellt. Von diesen wurden 1.188 auf COVID-19 untersucht. Positiv getestet wurden keine Kinder und Jugendliche.