ASP-Restriktionsgebiete

M-V für Beseitigung von Fallwild aus ASP-Restriktionsgebieten gerüstet

Schwerin – Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist seit Jahren in aller Munde. Diese gefährliche und anzeigepflichtige Tierseuche hat sich ausgehend von Georgien im Jahre 2007 kontinuierlich ausgebreitet. 2014 hat das ASP-Virus die baltischen Länder und Polen erreicht. Einschleppungen der ASP nach Tschechien und Belgien in den letzten Jahren haben gezeigt, dass das ASP-Virus durch menschliches Fehlverhalten in kürzester Zeit weite Strecken überwinden kann und kein Land vor dieser Tierseuche gefeit ist.

Seit November letzten Jahres ist die ASP bis nach Westpolen vorgedrungen. Dieser relativ neue Seuchenherd befindet sich unweit der Grenze zu den Ländern Brandenburg und Sachsen. Derzeit sind 13 Länder in Europa von der ASP betroffen. Hohe Fallzahlen bei Wildschweinen werden aus Polen, Rumänien, Bulgarien und Ungarn und bei Hausschweinen aus Rumänien und Polen gemeldet.

„Die ASP steht also förmlich vor der Tür. Deswegen tun wir alles, um unser Landesgebiet vor Einschleppungen des ASP-Virus zu schützen, die Betriebe mit Schweinehaltung optimal auf eine mögliche Einschleppung vorzubereiten, aber auch Systeme für eine ordnungsgemäße Beseitigung von verendeten oder krank erlegten Wildschweinen im Seuchenfall zu etablieren“, so Minister Dr. Backhaus.

Die Beseitigung von tierischen Nebenprodukten der Kategorien 1 und 2 wird in Mecklenburg-Vorpommern von der SecAnim GmbH am Standort Malchin seit vielen Jahren zuverlässig durchgeführt. Ist der Ausbruch der ASP bei einem Wildschwein amtlich festgestellt, unterliegt auch die Beseitigung von Tierkörpern von Wildschweinen in den dann einzurichtenden Restriktionszonen bestimmten Kriterien. Sowohl erlegte, ASP-Virus-positive Wildschweine, verendet aufgefundene Wildschweine als auch der Aufbruch jedes erlegten Wildschweins müssen in diesen Gebieten in einem zugelassenen Verarbeitungsbetrieb für Material der Kategorie 1 unschädlich beseitigt werden.

Gemeinsam haben Vertreter der SecAnim GmbH, des Agrarministeriums und der Kreise nach intensiver Fachdiskussion vor einiger Zeit entschieden, für diesen Entsorgungsfall ein Spezialfahrzeug vom Typ Mercedes Benz Atego, das insgesamt 16 1,1 m 3-Edelstahlbehälter im Austauschsystem transportieren kann, vorzuhalten. Weitere Austauschbehälter stehen für einen rotierenden Einsatz des Fahrzeugs bei der SecAnim GmbH bereit. Unter strenger Einhaltung der seuchenhygienischen Bestimmungen können damit in den wegen ASP eingerichteten Restriktionsgebieten regelmäßig befüllte Behälter gegen gereinigte und desinfizierte Behälter ausgetauscht werden.

Heute wurde dieses Spezialfahrzeug der SecAnim GmbH vom Hersteller im Beisein von Vertretern des Landwirtschaftsministeriums, des Landesamtes für Landwirtschaft und Fischerei und des für die Überwachung dieses Verarbeitungsbetriebes zuständigen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte übergeben.

Minister Backhaus begrüßt dies außerordentlich und unterstreicht die Innovationsbereitschaft der SecAnim GmbH und die jahrelange erfolgreiche, konstruktive und lösungsorientierte Zusammenarbeit des Unternehmens mit den Veterinärbehörden unseres Landes.

„Somit sind wir im Land bezüglich der unschädlichen Beseitigung von Tierkörpern und Tierkörperteilen von Wild nach Ausbruch der ASP sehr gut aufgestellt“, betont Minister Dr. Backhaus.

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