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Kategorie: Politik

Modernisierung Kreiskrankenhaus Wolgast

Nach Neuplanung wurde die Landesförderung aufgestockt – Gesundheitsstaatssekretärin Sylvia Grimm übergab neuen Förderbescheid

Wolgast – Gute Nachrichten für die medizinische Versorgung in der Wolgaster Region. Gesundheitsstaatssekretärin Sylvia Grimm übergab heute einen weiteren Fördermittelbescheid in Höhe von 2,65 Millionen Euro, mit dem nun die Erweiterung und Modernisierung der Zentralen Notaufnahme am Kreiskrankenhaus Wolgast realisiert werden kann. Nach einer umfassenden Neuplanung ist somit der Weg frei für einen Anbau und die Sanierung der bestehenden Notaufnahme – ein Projekt, das nicht nur mehr Platz, sondern auch moderne Behandlungsstrukturen schaffen wird.

Die Notaufnahme des Kreiskrankenhauses Wolgast ist eine wichtige Anlaufstelle für die Bevölkerung und zahlreiche Touristen in der Region Usedom. Die Erweiterung der Notaufnahme ist Teil eines Maßnahmenpakets, das durch die Förderung des Landes ermöglicht wird. Bereits 2020 waren acht Millionen Euro zugesagt worden; die jetzige Neuplanung berücksichtigt die erheblichen Kostensteigerungen und umfasst nun ein Gesamtvolumen von 10,65 Mio. Euro.

„Das Kreiskrankenhaus Wolgast übernimmt als einziges Akutkrankenhaus fast vollständig die Notfallversorgung in der Region. Die Notaufnahme hat gerade in der touristischen Hochsaison eine herausragende Bedeutung“, erklärte die Staatssekretärin aus dem Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport MV, Sylvia Grimm, bei ihrem heutigen Besuch in Wolgast.

„Mit der neuen zentralen Notfallversorgungseinheit schaffen wir moderne neue Versorgungsstrukturen. Dadurch kommt es zur Verringerung stationärer Behandlungsfälle durch schnelle Abklärung der Notfälle und einer Verringerung der Wartezeiten für die ambulanten Notfallpatienten. Mit der Aufstockung der Förderung um 2,65 Millionen Euro haben wir sichergestellt, dass die erweiterte Notaufnahme zügig umgesetzt werden kann und die Patientinnen und Patienten, aber auch das Team im Kreiskrankenhaus Wolgast bald von einer modernen Infrastruktur profitieren.“

„Arbeiten am Limit heißt es in der Hochsaison, wenn die Urlauber zu Tausenden auf die Sonneninsel Usedom strömen. Für Notfälle aller Art ist das Kreiskrankenhaus Wolgast vor der Urlaubsinsel der erste Anlaufpunkt. Im Jahr 2023 wurden insgesamt 13.119 Patienten in der Notaufnahme behandelt, davon zwei Drittel ambulant und ein Drittel stationär bzw. vorstationär“, informierte die Ärztliche Direktorin des Kreiskrankenhauses, Dr. Maria Zach.

In den Sommermonaten werden durchschnittlich 50 Patienten pro Tag versorgt mit bis zu teilweise 100 Patienten an Spitzentagen. Dann platzt die Notaufnahme aus allen Nähten und das gesamte Team des Kreiskrankenhauses ist stark gefordert. An erster Stelle stehen Verletzungen der Hand oder des Handgelenkes, gefolgt von Bauch- und Rückenschmerzen sowie Verletzungen des Sprunggelenkes. Häufige Ursache sind Fahrradunfälle und Schnittwunden am Strand.

Bei den internistischen Erkrankungen führen vorrangig Brustschmerzen und Bluthochdruck sowie eine Herz-Kreislaufschwäche zu einem Besuch in der Notaufnahme. Auch sehr aufwändige Spezialfälle wie mit Vibrionen in der Ostsee infizierte Patienten landen im Wolgaster Kreiskrankenhaus. Im Winterhalbjahr sind es in Abhängigkeit von der Witterungslage im Durchschnitt täglich etwa 25 bis 30 Patienten.

Insgesamt stehen mit der Förderung aus dem Jahr 2020 in Höhe von 8 Mio. Euro nun 10,65 Mio. Euro für das Bauvorhaben zur Verfügung. Die erweiterte Notaufnahme wird insgesamt 1.000 Quadratmeter umfassen, darunter einen Anbau mit 450 Quadratmetern. Damit fällt die neue Notaufnahme mit dem 35 Meter langen Erweiterungsbau mit Erd- und Kellergeschoss zum Feuerlöschteich genauso groß aus wie der ursprüngliche geplante komplette Neubau am Haupteingang.

Der Ausbau beinhaltet unter anderem sieben neue Behandlungs- und Untersuchungsräume mit hochwertiger Funktionsdiagnostik, insgesamt stehen dann künftig 15 Behandlungs- und Untersuchungsräume zur Verfügung. Dazu kommen ein moderner Schockraum für Schwerverletzte sowie eine Holding Area mit vier Betten für die Überwachung und Abklärung der Weiterbehandlung von Patienten.

Auch ein separater Zugang für Patienten mit einer möglichen Infektionsgefahr wird eingerichtet. Für die Aufnahme der fußläufigen Notfallpatienten entsteht ein Tresen mit Wartebereich. Im neuen Kellerbereich wird die Technikzentrale untergebracht.

Der Umbau erfolgt in mehreren Phasen, sodass der Betrieb der Notaufnahme weiterhin gewährleistet ist. Das Projekt sieht vor, zunächst den Anbau zu errichten und anschließend die Bestandsräume der Notaufnahme zu modernisieren. Ein spezielles Bauhygienekonzept mit Staubschutzwänden und weiteren Sicherheitsmaßnahmen wird gewährleisten, dass die hohen Standards im Krankenhaus auch während der Bauzeit eingehalten werden.

„Die Zeit des Umbaus wird eine Herausforderung, sowohl für unsere Patienten als auch für unsere Mitarbeitenden“, sagte die Ärztliche Direktorin. „Wir bitten um Geduld und Verständnis, da es über die Bauzeit hinweg zu Einschränkungen kommen wird, beispielsweise bei Behandlungszimmern und Warteflächen. Trotzdem freuen wir uns sehr, nach Abschluss der Arbeiten eine zukunftssichere und moderne Rettungsstelle zu haben.“

„Die erweiterte Notaufnahme wird nicht nur den gestiegenen Anforderungen der Patientenversorgung gerecht, sondern auch das Kreiskrankenhaus Wolgast in seiner zentralen Rolle für die Region nachhaltig stärken“, betonte auch der Kaufmännische Vorstand der Universitätsmedizin Greifswald, Toralf Giebe.

„Mit den exorbitanten Preissteigerungen der letzten Jahre war es notwendig geworden, die ursprünglichen Pläne zu überdenken und gemeinsam mit dem Ministerium eine tragfähige Lösung zu entwickeln“, erläuterte Carsten Köhler, Geschäftsführer des Kreiskrankenhauses. „Wir sind dem Ministerium für die gute Zusammenarbeit und die zusammen erarbeitete Lösung sehr dankbar. Mit einem Baubeginn rechnen wir frühstens im kommenden Frühjahr. Die Bauzeit wird mindestens zwei Jahre betragen.“

Parallel zum Notaufnahmeprojekt wird auch der Bau eines Fahrstuhls für die Kinderarztpraxis realisiert, der ebenfalls durch aktuelle Entwicklungen ins Stocken geraten ist. Die Kosten dafür betragen ca. 500.000 Euro und sind Teil der Bauförderung. Am 1. April 2020 hatte die neue Kinderarztpraxis im Wolgaster Kreiskrankenhaus ihren Betrieb aufgenommen.

Informationen über Starkregengefahren in MV

Schwerin  – Das Bundesamt für Kartographie und Geodäsie (BKG) arbeitet seit 2021 in Zusammenarbeit mit den Landesverwaltungen an einer Hinweiskarte Starkregengefahren. Die Arbeiten zur Erstellung der Hinweiskarte für Mecklenburg-Vorpommern konnten vor kurzem abgeschlossen werden. Die Hinweiskarte Starkregengefahren für MV kann über das Geoportal des BKG abgerufen werden: https://www.geoportal.de/Themen/Klima_und_Wetter/1_Starkregen.html.

Umweltminister Dr. Till Backhaus weist auf die wachsende Gefahr von Starkregen hin: „Starkregenereignisse haben infolge des Klimawandels signifikant zugenommen. Sie können grundsätzlich überall auftreten und zu erheblichen Schäden führen. Die in kürzester Zeit fallenden Niederschlagsmengen können dabei so hoch sein, dass es auch abseits von Gewässern zu katastrophalen Überflutungen kommt.

Umso wichtiger ist daher die Vorsorge und dazu gehören auch die Niederschlagskarten. Die Hinweiskarte Starkregengefahren zeigt auf, über welche Fließwege Niederschlagswasser abfließt und an welchen Stellen es sich sammelt und zu Überflutungen führt. Überall dort, wo es beispielsweise Senken oder Hindernisse im Fließweg gibt, können diese vorkommen“.

Dabei werden zwei mögliche Starkregenszenarien, das außergewöhnliche und das extreme Ereignis, betrachtet. Das außergewöhnliche Ereignis tritt statistisch einmal in 100 Jahren auf und hat eine Dauer von einer Stunde. Bei dem extremen Ereignis fallen in einer Stunde, 100 mm Niederschlag. Dargestellt werden die Überflutungstiefe, die Fließrichtungen und die Fließgeschwindigkeit.

Minister Dr. Backhaus: „Die Hinweisarte ist somit ein wichtiges Instrument, um durch Starkregen gefährdete Bereiche zu identifizieren und Maßnahmen zur Schadensverhütung vornehmen zu können. Neben den bestehenden Risiko- und Gefahrenkarten für die Gewässer, ist die Hinweiskarte ein weiteres wichtiges Instrument in der Risikovorsorge gegen Naturgefahren“.

Die Hinweiskarte Starkregengefahren des BKG ergänzt die detaillierteren, kommunalen Starkregengefahrenkarten, die auch einige Kommunen in Mecklenburg-Vorpommern bereits erstellt haben. Zuletzt hat die Landeshauptstadt Schwerin Mitte November dieses Jahres die „Starkregengefahrenkarte Schwerin“ veröffentlicht. Sie ist zu finden unter: Integriertes Starkregenentwässerungskonzept (ISREK) – Landeshauptstadt Schwerin.

Sollten bereits detailliertere Starkregengefahrenkarten auf kommunaler Ebene vorliegen, sind diese vorrangig für die Planung zur Risikoabschätzung und Gefahrenabwehr zu verwenden, da sie zusätzliche wichtige Informationen über lokale Begebenheiten enthalten.

In den nächsten Monaten wird die Hinweiskarte Starkregengefahren des BKG den Kommunen näher vorgestellt. Die wichtigen Themen Starkregen und die Hinweiskarten des BKG stehen zudem beim nächsten Gewässersymposium in Güstrow auf der Tagesordnung.

Darüber hinaus arbeitet das Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie aktuell an einem eigenen Themenportal Starkregengefahrenkarten, das auf die Hinweiskarte des BKG für Mecklenburg-Vorpommern zurückgreift.

Weitere Informationen zur Hinweiskarte Starkregengefahren des Bundes sind in den FAQ-Hinweiskarte Starkregengefahren (hwk_srg_faq.pdf) zu finden.

Informationen, wie man sich vor den Folgen von Starkregen- und Hochwasserereignissen schützen kann, sind u.a. auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) – BMUV: Welche Vorsorgemaßnahmen kann ich gegen Starkregen und Hochwasser treffen? | Frage und des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenschutz – Vorsorge und Verhalten bei Hochwasser – BBK veröffentlicht.

Sicherheit an den Gerichten

Schwerin – „Die Sicherheit unserer Gerichte und Justizgebäude ist ein grundlegender Bestandteil unserer Demokratie und unseres Rechtsstaats. Es ist unsere gemeinsame Aufgabe, dafür zu sorgen, dass sich alle Beteiligten, Richterinnen, Richter, Anwältinnen, Anwälte, Justizbedienstete sowie Bürgerinnen und Bürger, die unsere Gerichte aufsuchen, in einem sicheren Umfeld befinden.

Denn die Gerichte sind der Ort, an dem Recht gesprochen wird. In den Gerichtssälen wird über Schicksale entschieden, oftmals in hoch emotionalen und kontroversen Verhandlungen. Deshalb müssen wir sicherstellen, dass diese Entscheidungen ohne Bedrohungen, Einflussnahmen oder Gefährdungen getroffen werden können.

Jede Form von Gewalt oder Einschüchterung, sei es von Reichsbürgerinnen oder Reichsbürgern, von Angehörigen der organisierten Kriminalität oder von verärgerten Prozessparteien, jeder Angriff, unabhängig von der Motivation des oder der Angreifenden, sind zutiefst zu verurteilen. Sie treffen nicht nur Einzelne, sondern den gesamten Rechtsstaat“, sagt die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt im Landtag zu TOP13.

„Die Menschen können und müssen sich auf den Rechtsstaat verlassen können. Daher möchte ich stellvertretend an dieser Stelle allen danken, die in der Justiz für den Rechtsstaat tagtäglich ihr Bestes geben. Vor diesem Hintergrund ist mir der Schutz der Herzkammern des Rechtsstaates, der Gerichte, ein besonderes Anliegen.

Wir als Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz haben gemeinsam mit dem Geschäftsbereich sehr viel unternommen, um diesen Schutz zu gewährleisten. Unter der Federführung der beim Ministerium angesiedelten ‚Arbeitsgruppe Sicherheit‘ wurde für die Gerichte und Staatsanwaltschaften das Konzept zur stufenweisen Umsetzung der ständigen Einlasskontrolle bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften des Landes erarbeitet.

Nach einer Pilotierung sind ständige Einlasskontrollen an den vier großen Justizzentren in Rostock, Schwerin, Stralsund und Neubrandenburg sowie den großen Amtsgerichten Rostock und Stralsund und später an allen Gerichten geplant. Bislang war das nicht möglich, da die Beschäftigten in den Justizwachtmeistereien mit zusätzlichen Aufgaben in den Scanstellen der Gerichte im Zuge der Einführung der elektronischen Akte befasst waren und sind.

Es werden daher bisher hauptsächlich anlassbezogene Eingangs- und Sicherheitskontrollen durchgeführt. Aber wir entlasten die Justizwachtmeistereien und wollen die Scan-Aufgaben an weitere externe Dienstleister geben. Im Amtsgericht Rostock haben wir bislang erfolgversprechend mit den DRK-Werkstätten eine Entlastung der Justizwachtmeisterei pilotiert“, so Justizministerin Bernhardt.

„Für die anspruchsvolle Tätigkeit der Einlasskontrolle haben wir Justizwachtmeisterinnen und Justizwachtmeistern mehrtätige Basisschulungen geboten. Verpflichtende Justizeinsatztrainings sind weiterhin geplant. Es gab Fortbildungen zu Deeskalation und Selbstschutz, um Mitarbeitende in Ursachenerkennung und Konfliktlösung zu sensibilisieren.

Ausgestattet sind unsere Justizwachtmeisterinnen und Justizwachtmeister derzeit mit Handsonden, Handfesseln, Teleskopschlagstöcken, Dienstkoppel, Sicherheitshandschuhen, Schutzwesten, Außentragehülle für Schutzwesten, Signalpfeifen, Taschenlampe für Einlasskontrollen sowie Griffsicherungsring für Schlagstock. Jedem Gericht stehen für Einlasskontrollen Torsonden zur Verfügung, um potenziell gefährliche Metallobjekte am Körper zu erkennen.

Durch die Kombination von personellen, technischen und präventiven Maßnahmen können wir gewährleisten, dass sich sowohl die Justizangehörigen als auch die Bürgerinnen und Bürger in unseren Gerichten sicher fühlen. Denn die Sicherheit unserer Gerichte hat höchste Priorität. Wir werden weiterhin alles daransetzen, dass die Gerichte als Orte des Rechts und der Gerechtigkeit geschützt sind“, versichert Justizministerin Jacqueline Bernhardt im Landtag.

Diffamierung in der Bürgergeld-Debatte

Schwerin – Sozialministerin Stefanie Drese hat in der heutigen Landtagssitzung die zunehmende Polarisierung in der Debatte um das Bürgergeld kritisiert. Viel zu oft werde ein Zerrbild gezeichnet, das Menschen diffamiere und Ausländerfeindlichkeit schüre. „Ich trete als Sozialministerin allen entschieden entgegen, die suggerieren, dass Bürgergeldbeziehende sich auf Kosten des Staates ein gemütliches, arbeitsfreies Leben machen“ sagte Drese in einer von der AfD-Fraktion beantragten Aussprache zum Bürgergeld.

Die Sicherung eines menschenwürdigen Existenzminimums gehöre zum Selbstverständnis einer demokratischen und solidarischen Gesellschaft. Das Bürgergeld sei auch kein Almosen, sondern stehe Menschen zu, die aus unterschiedlichen Gründen Anspruch auf verfassungsrechtlich gebotene Grundsicherungsleistungen haben, betonte die Ministerin.

Drese verdeutlichte, dass von den rund 5,5 Millionen Menschen, die bundesweit Bürgergeld bekommen, etwa 1,6 Millionen nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte seien. „Das sind Kinder und Jugendliche, die unter 15 Jahre alt sind oder Menschen, die aufgrund ihrer gesundheitlichen Situation nicht in der Lage sind, mindestens drei Stunden täglich zu arbeiten“, so Drese.

Zudem seien unter den Bürgergeldbeziehern auch gut 800.000 Aufstockerinnen und Aufstocker, die arbeiten aber wenig verdienen, genauso wie Menschen die sich in Schule, Studium oder Ausbildung befinden oder Aufgaben der Erziehung, im Haushalt oder der Pflege wahrnehmen. Drese: „Das sind alles Menschen, die wir brauchen und Respekt verdienen. Und das sind Menschen die meist temporär unsere Unterstützung brauchen, um nicht in Armut zu leben.“

Die Ministerin hob hervor, dass es bei sozialen Sicherheitsnetzen wie dem Bürgergeld stets darum gehe, eine Balance zu finden: zwischen Maßnahmen, die bei der Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt helfen und zugleich für Fairness im Sozialstaat sorgen.

Deshalb sei es wichtig, dass die Wirkungen einzelner Regelungen des Bürgergeldes stets überprüft würden. So seien bereits Änderungen vorgenommen worden, wie etwa verschärfte Regelungen für diejenigen Arbeitsuchenden, die die Aufnahme einer zumutbaren Arbeit willentlich verweigern. „Weitere Maßnahmen hat das Bundeskabinett zusammen mit dem Haushalt 2025 vorgeschlagen“, sagte die Ministerin.

„Das Bürgergeld ist für viele Menschen auch bei uns im Land das unterste Sicherungsnetz in einer bestimmten Lebenslage. Wer hier polemisiert und diskreditiert, grenzt Menschen aus und spaltet die Gesellschaft“, warnte Drese im Landtag.

Wälder in M-V entwickeln sich positiv

Schwerin – Die Wälder Mecklenburg-Vorpommerns entwickeln sich überdurchschnittlich gut und der Waldnaturschutz ist auf einem hohen Niveau, erklärte Minister Backhaus heute im Schweriner Landtag. Er betonte: „Das negative Bild, dass Herr Özdemir für Deutschland zeichnet, trifft auf Mecklenburg-Vorpommern nicht zu.“

Seit 2012 hat sich die Waldfläche im Land um rund 24.000 Hektar auf ca. 582.000 ha vergrößert. Damit besteht MV zu 25 % aus Wald. Auf 67.000 ha findet dabei keine Nutzung statt – „das sind 15.000 ha mehr als noch vor 10 Jahren“, vergleicht Minister Backhaus.

Die Waldfläche, die von den 24.000 Hektar durch spezielle Maßnahmen aktiv gebildet wurde – und somit nicht zufällig entstanden ist – liegt bei ca. 8.300 Hektar. Davon ist gut die Hälfte im öffentlichen Wald realisiert worden, die andere im Privatwald.

Die 2020 gestartete Aufforstungsinitiative hat dieser Entwicklung weiter Auftrieb gegeben: Allein in den vergangenen vier Jahren wurden durch die Initiative über 800 Hektar neue Waldflächen mit ca. 3,5 Millionen standortgerechten und klimaresilienten Bäumen und Sträuchern gepflanzt.

„Doch auch die Qualität zählt“, sagte Backhaus: „Unsere Wälder werden vielfältiger und strukturierter und sie gewinnen an Stabilität und Biodiversität“, ergänzte er. In den vergangenen 10 Jahren hat der Anteil einschichtiger und damit strukturarmer Bestände um acht Prozent abgenommen und liegt nun bei 32 Prozent. Erstmals ist auch der der Anteil der Laubbäume höher als der Nadelbäume. „Das ist auch Teil der Klimaanpassung, denn Laubbäume kühlen ihre Umgebung deutlich schneller ab und können demnach helfen, lokale Hitzewellen abzuschwächen“, erklärte er.

Der Holzvorratszuwachs ist in MV zusammen mit Schleswig-Holstein von allen Flächenländern am größten. Viele Flächenländer haben durch die borkenkäferbedingte Abnahme der Fichte zum Teil deutliche Verluste des Holzvorrates erleiden müssen. Der durchschnittliche Holzvorrat liegt hierzulande bei 342 m³ pro Hektar und insgesamt bei 184 Millionen m³.

Während die Vorräte der Fichtenbestände kalamitätsbedingt seit der letzten Inventur leicht abgenommen haben, ist der Vorrat der Buchenbestände gestiegen. „Bemerkenswert ist auch, das MV mit 10 % bis 15 % des Vorratsaufbaues im Laubholz-Starkholz beiträgt, bei nicht einmal 5 % Waldflächenanteil in Deutschland“, sagte Minister Backhaus und zeigte sich mit den Ergebnissen der Bundeswaldinventur insgesamt zufrieden. „Wir werden alles daran setzen, um diesen positiven Trend weiter fortzusetzen“, betonte er abschließend.

Mit der Bundeswaldinventur werden die aktuellen Waldverhältnisse und Produktionsmöglichkeiten des Waldes erfasst. Da sie regelmäßig im Abstand von 10 Jahren durchgeführt wird, liefert sie wichtige Hinweise über die Entwicklung und nachhaltige Bewirtschaftung der Wälder.

In Mecklenburg-Vorpommern ist die aktuelle Inventur mit Stichtag 2022 eine Wiederholungsinventur, nachdem die Ersterhebung im Jahr 2002 und eine Folgeerhebung (3. Bundeswaldinventur) 2012 erfolgte. Die Datenaufnahme erfolgte über 2 Jahre an 5.849 Stichprobenpunkten. Insgesamt wurden bis zu 150 verschiedene Merkmale von Baumart über verschiedenste Baummerkmale bis hin zum Vorkommen von Totholz erfasst.

Umsetzung Gesetze für Gesundheitsfachberufe

Drese: Gesetz stärkt Qualität der Pflegeausbildung und trägt so zur Attraktivitätssteigerung des Pflegeberufes bei

Schwerin – Der Landtag hat heute das Gesetz zur Umsetzung des Pflegestudiumstärkungsgesetzes und weiterer Gesetze für Gesundheitsfachberufe beschlossen. „Dadurch verbessern wir die Qualität der Ausbildung in unseren Gesundheitsfachberufen“, verdeutlichte Gesundheitsministerin Stefanie Drese die Bedeutung der landesrechtlichen Ausgestaltung des Bundesgesetzes.

Die Ministerin hob insbesondere die Stärkung der hochschulischen Pflegeausbildung vor. „Das Pflegestudium trägt erheblich zur Erhöhung der Attraktivität des für unsere Gesellschaft so wichtigen Pflegeberufes bei“, so Drese. Zudem werde durch den Einsatz von akademisch ausgebildeten Pflegekräften die Versorgungsqualität im Gesundheitsbereich signifikant gesteigert bei gleichzeitiger Entlastung der Ärzteschaft.

Doch nicht nur in der Pflege, auch in der Ergotherapie und der Logopädie seien durch das Pflegestudiumstärkungsgesetz bedeutende Stärkungen erzielt worden. Die jeweiligen Berufsgesetze seien ebenfalls um die Möglichkeit einer hochschulischen Ausbildung ergänzt worden. „Das bietet nun die Chance, die Ausbildung in diesen Berufen weiter zu modernisieren und attraktiver zu gestalten“, sagte Drese.

Die Berufsausbildung in der Pflege wurde durch das Pflegeberufereformgesetz neu gestaltet. Hierbei wurden die drei bisherigen Ausbildungsgänge Altenpflege, Gesundheits- und Kinderkrankenpflege sowie Gesundheits- und Krankenpflege einheitlich in eine generalistische Ausbildung zusammengeführt. Ebenso wurde eine gesetzliche Grundlage für die primärqualifizierende hochschulische Pflegeausbildung geschaffen. Anders als die berufliche wurde die hochschulische Ausbildung jedoch nicht an die Pflegeausbildungsfonds angeknüpft, was u. a. dazu führte, dass Studierende keine Ausbildungsvergütung erhielten. Die Nachfrage nach der hochschulischen Pflegeausbildung war im Ergebnis sehr verhalten.

Um das vorhandene Potenzial an Pflegestudierenden umfassend nutzen zu können, sieht das Pflegestudiumstärkungsgesetz des Bundes die Stärkung der hochschulischen Pflegeausbildung vor. Dabei eröffnet das Gesetz dem Landesgesetzgeber weitere Ausgestaltungsspielräume, in denen landeseigene Regelungsmöglichkeiten zugelassen bzw. vorgesehen sind. Diese vom Landtag heute beschlossenen landesrechtlichen Regelungen ergänzen die entsprechenden bundesgesetzliche Gesetze und Verordnungen des Bundes.

Wirtschaftliche Lage in M-V

Schwesig: Wir stärken die Wirtschaftskraft des Landes für gute Arbeit und faire Löhne

Schwerin – Die wirtschaftliche Lage in Mecklenburg-Vorpommern war heute Thema in der Aktuellen Stunde des Landtages. „Mecklenburg-Vorpommern war 2023 und auch im ersten Halbjahr 2024 das Land mit dem höchsten Wirtschaftswachstum in Deutschland. Gleichzeitig spüren auch viele Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern die insgesamt schwierige Lage in Deutschland“, erklärte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig in ihrer Rede.

Es sei die wichtigste Aufgabe der Landesregierung, die Wirtschaftskraft des Landes weiter zu stärken. „Für gute Arbeit mit fairen Löhnen“. Schwesig warb für das Anfang des Jahres in Kraft getretene Vergabe- und Tariftreuegesetz. „Dass Unternehmen für die Erfüllung öffentlicher Aufträge Tariflohn oder tarifgleichen Lohn zahlen, ist wichtig für die Beschäftigten. Außerdem schützt es die vielen Unternehmen im Land, die auf gute Arbeit und faire Löhne setzen.“

In den Jahren bis zum Ende der Wahlperiode will die Landesregierung gemeinsam mit dem Landtag weiter an den Themen arbeiten, die für die Wirtschaft des Landes von Bedeutung sind. „Wir treiben unser Industriekonzept voran: für mehr Wertschöpfung, für mehr Arbeitsplätze“, sagte Schwesig und verwies auf die Ansiedlungen von Topregal und Birkenstock in Pasewalk und die Erweiterungspläne von Ypsomed in Schwerin.

Weitere Themen seien die Fachkräftesicherung und der Bürokratieabbau. Außerdem müsse weiter in die Zukunft des Landes investiert werden. Aktuell habe das Land die höchste Investitionsquote in Deutschland. Wichtige Rahmenbedingen dazu würden auch auf Bundesebene gesetzt. „Ganz Deutschland braucht in der derzeitigen schwierigen Lage mehr Investitionen und Entlastungen für die Wirtschaft. Deshalb ist es wichtig, dass noch vor den Bundestagswahlen wichtige Schritte unternommen werden, um die Wirtschaft stärker in Gang zu bringen“, forderte die Ministerpräsidentin.

Neuer Minister

Schwesig ernennt Dr. Wolfgang Blank zum Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit

Schwerin – Ministerpräsidentin Manuela Schwesig hat heute in der Staatskanzlei Dr. Wolfgang Blank zum Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit ernannt. Er folgt auf Reinhardt Meyer, der das Amt aus gesundheitlichen Gründen aufgegeben hat.

Wolfgang Blank wurde 1959 in Riedlingen (Baden-Württemberg) geboren. Er studierte Biologie an der Universität Tübingen mit Abschluss als Dipl.-Biol. (Mikrobiologie). Anschließend erfolgte die Promotion zum Dr. rer. nat. Seit 1995 arbeitet und lebt Herr Dr. Blank mit seiner Familie in Mecklenburg-Vorpommern.

Von 1995-2016 war Herr Blank Geschäftsführer der BioTechnikum Greifswald GmbH und von 2001 bis März 2014 Geschäftsführer der BioCon Valley® GmbH, bevor er von 2014 bis 2016 Geschäftsführer der Technologiezentrum Fördergesellschaft mbH Vorpommern tätig war. 2013 übernahm er das Amt des Vorsitzenden des Verbandes der Technologiezentren in MV.

Seit 2016 ist der Biologe Geschäftsführer der WITENO GmbH nachdem die Zusammenlegung der Technologiezentrum Fördergesellschaft mbH Vorpommern und der BioTechnikum Greifswald GmbH erfolgte. Im gleichen Jahr wurde Dr. Wolfgang Blank Mitglied im Vorstand der Stiftung „Akademie Nachhaltige Entwicklung Mecklenburg-Vorpommerns“ und ist seit 2019 Digitalisierungsbotschafter und Mitglied im Digitalisierungsbeirat des Landes. Bereits 2014 wurde Herr Blank zum Präsidenten der IHK Neubrandenburg gewählt.

„Herr Blank zeichnet sich durch hohe Wirtschafts- und Sozialkompetenz aus. Es bleibt unsere wichtigste Aufgabe, die Wirtschaft zu stärken und Arbeitsplätze zu sichern und zu schaffen. Es ist auch von mir ein Zeichen an die Wirtschaft, dass in unserer Landesregierung Kompetenz und Sachverstand gefragt sind und dass wir aus der Mitte der Gesellschaft die Zusammenarbeit suchen. Ich freue mich auf die Zusammenarbeit mit Herrn Blank“, erklärte die Ministerpräsidentin.