Menü Schließen

Kategorie: Politik

Touristen-Informationsstelle in Negast

Meyer: Touristische Infrastruktur wird weiter ausgebaut – offizielle Einweihung ist für Frühjahr 2023 vorgesehen

Negast – Am Radfernweg Hamburg-Rügen entsteht in Negast (Gemeinde Steinhagen, Landkreis Vorpommern-Rügen) eine Touristeninformationsstelle.

„Mit dem Vorhaben entsteht ein attraktives und frisches Angebot für Einheimische und Gäste gleichermaßen. Sie können umfassende Informationen zu bestehenden touristischen und kulturellen Angeboten erhalten. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, die Region auch über die Aussichtsplattform noch besser kennenzulernen“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer.

Das Vorhaben umfasst zwei Bauabschnitte: Der erste Bauabschnitt konnte bereits fertiggestellt werden. Es handelt sich um die Errichtung der Aussichtsplattform mit entsprechender Zuwegung zwischen Plattform und Informationsstelle.

Der zweite Bauabschnitt beinhaltet die Errichtung einer Touristen-Informationsstelle mit Ausstellungsraum und öffentlicher Toilette. Bei dem Gebäude handelt es sich um ein eingeschossiges Bauwerk mit einem begrünten Flachdach, wobei das Gebäude in leichter Holzbauständerweise errichtet worden ist.

Die Abmaße betragen 12 mal 10 Meter. „Die touristische Infrastruktur wird für Radfahrer und Spaziergänger weiter ausgebaut und im Ergebnis gestärkt. Es ist fast geschafft. Ziel ist es, dass das Gesamtvorhaben im Frühjahr 2023 eingeweiht werden kann“, so Meyer weiter.

Die Gesamtausgaben für die Errichtung einer Touristeninformationsstelle liegen bei knapp 834.400 Euro. Das Wirtschaftsministerium unterstützt das Vorhaben aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) in Höhe von rund 407.000 Euro.

Schöffinnen und Schöffen in M-V gesucht

Die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt sowie Schwerins Oberbürgermeister Dr. Rico Badenschier laden zu einem Info-Termin am 12. Januar.

Schwerin – Für die künftige Amtsperiode vom 01.01.2024 bis 31.12.2028 werden in diesem Jahr die Vorschlagslisten aufgestellt. Zu wählen sind für die Schöffengerichte bei den Amtsgerichten und die Strafkammern bei den Landgerichten Erwachsenenschöffinnen und -schöffen.

Für die Jugendschöffengerichte bei den Amtsgerichten und die Jugendkammern bei den Landgerichten sind Jugendschöffinnen und -schöffen zu wählen. Insgesamt werden in Mecklenburg-Vorpommern mindestens 2.950 Personen für die Vorschlagslisten der Kommunen und der Jugendhilfeausschüsse gesucht, aus denen dann 1.475 Schöffinnen und Schöffen gewählt werden. Die Amtsdauer beträgt fünf Jahre.

Zum Start der Listenaufstellung laden die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt und der Schweriner Oberbürgermeister Dr. Rico Badenschier alle Interessierten zu einer Informationsveranstaltung ein am

Donnerstag, 12. Januar 2023 um 17 Uhr
im Goldenen Saal des Neustädtischen Palais (Ministerium)
in der Puschkinstr. 19-21, 19055 Schwerin.

Justizministerin Bernhardt: „Schöffinnen und Schöffen helfen mit ihrem Ehrenamt, das Vertrauen in die Justiz und den demokratischen Rechtsstaat weiter zu stärken. Sie sind Teil der Rechtsprechung. Sie unterstützen die Berufsrichterinnen und Berufsrichter bei der gemeinsamen Urteilsfindung und helfen mit, dass Urteile auch für Menschen ohne juristische Kenntnisse nachvollziehbar und verständlich sind. Das ist ein Garant dafür, dass Urteile im Namen des Volkes, aber eben auch durch das Volk gesprochen werden.“

Oberbürgermeister Dr. Badenschier: „Allein in unserer Stadt werden 152 Frauen und Männer gesucht, die am Amtsgericht Schwerin und Landgericht Schwerin als Vertreter des Volkes an der Recht­sprechung in Strafsachen teilnehmen. Daher möchte ich jeden und jede zur Kandidatur mutigen, der die persönlichen Voraussetzungen erfüllt und ein Interesse daran hat, unseren Rechtsstaat durch dieses wichtige Ehrenamt zu stärken.“

Am Info-Abend im Goldenen Saal können Interessierte Fragen rund um das Ehrenamt als Schöffin oder Schöffe stellen. Antworten geben werden neben der Ministerin und dem Oberbürgermeister der Direktor des Amtsgerichts Schwerin Jens Brenne sowie die Vorsitzende der Deutschen Vereinigung der Schöffinnen und Schöffen, Landesverband Nord e.V., Petra Pinnow.

Arbeitsmarkt M-V im Dezember 2022

Schulte: Auswirkungen Ukrainekrieg und Coronapandemie machen der Wirtschaft weiter zu schaffen

Schwerin – Die Arbeitslosigkeit in Mecklenburg-Vorpommern ist im Dezember 2022 gegenüber dem Vorjahr gestiegen. 62.000 Menschen waren arbeitslos gemeldet; 4.800 mehr als im Dezember 2021. Die Landesarbeitslosenquote beträgt nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit 7,6 Prozent. Im Vergleich zum Vormonat November ist die Zahl der Arbeitslosen um 2.200 oder 3,7 Prozent gestiegen.

„Die Wirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern spürt nach wie vor die Auswirkungen des Ukrainekrieges und der Coronapandemie. Es zeigt sich jedoch, dass die Lage am Arbeitsmarkt weitestgehend stabil scheint. Um diese Entwicklung weiter voran zu treiben, unterstützen Bund und Land die Unternehmen bestmöglich, beispielsweise über finanzielle Hilfen bei gestiegenen Energiepreisen sowie Förderungen bei Unternehmenserweiterungen“, sagte der Staatssekretär im Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Jochen Schulte.

Die Zunahme der Arbeitslosigkeit im Vorjahresvergleich liegt auch im Übergang geflüchteter Ukrainerinnen und Ukrainer in die Grundsicherung begründet. Derzeit sind 4.430 ukrainische Frauen und Männer in Mecklenburg-Vorpommern arbeitslos gemeldet, im Dezember 2021 waren es insgesamt 200. Das Land fördert mit einem fünf Millionen Euro umfassenden Sonderprogramm die Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten.

„Uns ist eine schnelle Arbeitsmarktintegrationen wichtig, denn wir brauchen die Fachkräfte für ein solides Wachstum der Wirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern. Für die Männer und Frauen ist es wichtig, dass die Anerkennung ihrer Qualifikationen erfolgt. Die zu erwartenden Neuregelungen des Bundes werden vieles erleichtern, auch bei der Anerkennung von Berufsabschlüssen“, sagte Schulte.

Im September 2022 – aktuellste Daten – haben nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit 397 Beschäftigte in 40 Betrieben kurzgearbeitet. 164 Betriebe haben im Dezember für 2.706 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte Kurzarbeit angezeigt.

Der Zugang zum Kurzarbeitergeld ist weiter unter vereinfachten Bedingungen möglich. Eine Verordnung des Bundes sieht eine Verlängerung bis Ende Juni 2023 vor. Kurzarbeitergeld kann derzeit bereits gezahlt werden, wenn zehn Prozent der Beschäftigten in einem Betrieb von einem Entgeltausfall von mindestens 10 Prozent betroffen sind. Regulär wäre dies der Fall, wenn ein Drittel der Beschäftigten betroffen wären.

Zudem müssen Beschäftigte keine negativen Arbeitszeitsalden („Minusstunden“) aufbauen. Das Kurzarbeitergeld beträgt 60 Prozent beziehungsweise 67 Prozent der sogenannten Nettoentgeltdifferenz. „Mit dieser Regelung können Arbeitsplätze auch in wirtschaftlich unruhigen Zeit gesichert werden“, sagte Schulte.

Die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten – es handelt sich um die Oktober-Daten – ist im Vorjahresvergleich auf 587.300 (-100) gesunken. Hauptsächlich im verarbeitenden Gewerbe (-2.300), im Bereich der sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen sowie im Baugewerbe (jeweils -500) gingen sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze verloren.

Speziell im Gesundheits- und Sozialwesen (+1.200), im Bereich der freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen (+800) sowie im Bereich der öffentlichen Verwaltung/ Sozialversicherungen (+600) sind neue Arbeitsplätze entstanden.

Unternehmerin/Unternehmer des Jahres 2023

„Preis der Wirtschaft“ in Mecklenburg-Vorpommern ausgelobt

Schwerin – Wer wird Unternehmerin oder Unternehmer des Jahres 2023 in Mecklenburg-Vorpommern? Ab sofort beginnt die Bewerbungs- und Vorschlagsphase für den landesweiten Preis. Ausgezeichnet werden Persönlichkeiten und Unternehmen in den Kategorien Unternehmerpersönlichkeit, Unternehmensentwicklung, Fachkräftesicherung und Familienfreundlichkeit sowie Nachhaltigkeit.

„Wir suchen Unternehmen, die herausragende und beispielhafte Leistungen erbracht haben. Dabei spielt es keine Rolle, wie viele Mitarbeitende dort tätig sind oder aus welchem Wirtschaftsbereich der Betrieb kommt. Entscheidend sind die kreativen Ideen, Errungenschaften, Produkte und Dienstleistungen, die Fürsorge für die Mitarbeitenden und das nachhaltige Engagement“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer zum Start der Bewerbungsphase. Im vergangenen Jahr sind 120 Bewerbungen und Nominierungen für den Preis eingegangen.

Der Preis der Wirtschaft „Unternehmer des Jahres in MV“ wird 2023 zum fünfzehnten Mal landesweit ausgelobt. Teilnahmeberechtigt sind alle Unternehmen mit Sitz oder Niederlassung in Mecklenburg-Vorpommern. Auch wiederholte Vorschläge und Bewerbungen sind zugelassen. In dem Wettbewerb sind Eigenbewerbungen und Nominierungen durch andere möglich, auch in mehreren Kategorien.

Träger des landesweiten und branchenübergreifenden Wettbewerbs sind das Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit, der Ostdeutsche Sparkassenverband mit den Sparkassen in Mecklenburg-Vorpommern, die drei Industrie- und Handelskammern in MV, beide Handwerkskammern in MV und die Vereinigung der Unternehmensverbände Mecklenburg-Vorpommern (VUMV).

„Die Unternehmerinnen und Unternehmer aus Mecklenburg-Vorpommern sind mit ihren Mitarbeitenden ein Garant für die wirtschaftliche Stabilität des Landes. Sie übernehmen Verantwortung, schaffen und sichern Arbeitsplätze, entwickeln innovative Produkte und Dienstleistungen. Dieses hohe Engagement wollen wir mit der Auszeichnung würdigen“, sagte Meyer.

Teilnahmeberechtigt sind alle Unternehmen mit Sitz oder Niederlassung in Mecklenburg-Vorpommern. Auch wiederholte Vorschläge und Bewerbungen sind zugelassen und willkommen. Die Unterlagen sind in schriftlicher Form einzureichen, eine Übersendung per Post, per Fax, per E-Mail oder der Versand nach digitaler Bearbeitung des Teilnahmebogens auf der Seite unternehmerpreis-mv.de sind möglich. Bitte die Unterlagen an die unten genannte Geschäftsstelle des Landeswettbewerbs senden. Einsendeschluss ist der 26. März 2023.

Eine Jury, die sich aus den Trägern des Wettbewerbs zusammensetzt, bewertet die eingereichten Bewerbungen und Vorschläge und wählt die Preisträger in einem nichtöffentlichen Auswahlverfahren. In jeder der vier Kategorien des Landeswettbewerbs 2023 werden Finalisten festgelegt, aus deren Kreis die Ausgezeichneten ermittelt werden.

Bewerbungen und Nominierungen können an die folgende Adresse gesandt werden: Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit MV, Doreen Krätschmann, Johannes-Stelling-Str. 14, 19053 Schwerin, Telefon: 0385/588-15401, E-Mail: d.kraetschmann@wm.mv-regierung.de.

Zum neuen Jahr

Schwesig: Das Land sicher durch die Energiekrise bringen

Schwerin – Ministerpräsidentin Manuela Schwesig wünscht den Bürgerinnen und Bürgern ein glückliches, gesundes und friedliches Jahr 2023. „Der Start in ein neues Jahr ist für viele Menschen mit Hoffnungen und guten Vorsätzen verbunden. Hoffentlich bringt das neue Jahr den Menschen in unseren Land Gutes. Der wichtigste Wunsch für das neue Jahr ist Frieden.“

Mit dem Jahreswechsel greifen auch in Mecklenburg-Vorpommern Änderungen, die das Leben vieler Bürgerinnen und Bürger verbessern. „Ab Januar steigt das Kindergeld auf 250 Euro pro Kind. Das ist eine wichtige Entlastung für die Familien in unserem Land. Zudem greift mit dem heutigen Tag die Wohngeldreform. Durchschnittlich wird das Wohngeld um 190 Euro auf 370 Euro steigen. Zugleich wird der Kreis der Wohngeldberechtigten deutlich ausgeweitet. Als Land unterstützen wir die Reform mit mehr als 60 Millionen Euro“, sagte die Regierungschefin.

Auch im neuen Jahr werde die Energiekrise weiter die wichtigste Aufgabe für die Landesregierung sein. „Im Bund haben wir uns über Monate hinweg dafür eingesetzt, dass Strom- und Gaspreise gedeckelt werden. Mit dem Start der Preisbremse im Januar haben die Bürgerinnen und Bürger wie Unternehmen Planungssicherheit. So helfen wir allen, die kalten Monate zu überstehen.

Und: Mit unserem MV-Energiefonds in Höhe von 1,1 Milliarden Euro werden wir unsere Wirtschaft, kulturelle und sozialen Einrichtungen in dieser schweren Zeit entlasten.“ Gleich in der ersten Kabinettssitzung des neuen Jahres werde die Landesregierung über Hilfen aus dem Härtefallfonds für kleine und mittlere Unternehmen beraten. „Das wichtigste Ziel ist und bleibt, unsere Wirtschaft zu stabilisieren und Arbeitsplätze zu sichern.“

Gleichzeitig leiste das Land mit dem Ausbau der erneuerbaren Energien sowie der Anlandung von Flüssiggas in Lubmin und Öl in Rostock einen wichtigen Beitrag zur Energieversorgung Deutschlands.

„Seit dem 1. Januar nimmt Deutschland in Folge des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine kein russisches Pipeline-Öl mehr ab. Das bedeutet, dass vor allem die für die Versorgung von Ostdeutschland besonders wichtige Raffinerie in Schwedt auf neuen Wegen versorgt werden muss. Dem Rostocker Hafen kommt dabei eine Schlüsselrolle zu. In Lubmin läuft der Probebetrieb zur Anlandung von Flüssigerdgas.

Dabei kann die beim Bau der Ostseepipelines entstandene Infrastruktur genutzt werden. Ich werde beide Standorte zu Beginn des neuen Jahres besuchen. Ich bin mir sicher: Gemeinsam werden wir die Energiekrise meistern“, betonte Schwesig.

Digitalisierung der Landespolizei M-V

Landespolizei M-V: Alle Streifenbeamten 2023 mit Dienst-Smartphone im Einsatz

Schwerin – Die Digitalisierung der Landespolizei Mecklenburg-Vorpommern nimmt Fahrt auf: Bereits 2023 sollen die mehr als 3.000 operativen Einsatzkräfte mit Dienst-Smartphones ausgestattet sein.

„Ursprünglich sollten bis 2026/2027 alle Streifenbeamten ein Smartphone für die Arbeit nutzen können. Aufgrund der durchweg positiven Erfahrungen in mittlerweile 13 Revieren, die die moderne Technik seit 2020 im Streifendienst erprobt haben, beschleunigen wir hier nun deutlich“, kündigte Innenminister Christian Pegel heute in Schwerin an.

Er führte weiter aus: „Die Rückmeldung aus diesen Revieren ist durchweg positiv. Eine spezielle App, entwickelt von der Polizei M-V und dem Datenverarbeitungszentrum M-V, ermöglicht es, dass die Kolleginnen und Kollegen gleich am Einsatzort zum Beispiel Personen- und Zulassungsdaten abrufen und überprüfen können. Dank der App können sie auch die Echtheit vieler Dokumente vor Ort prüfen.

Bislang mussten sie dazu einen zweiten Kollegen im Revier telefonisch heranziehen oder auch verdächtige Personen zur Überprüfung aufs Revier bringen. Die moderne Technik spart hier nun Zeit und Kapazitäten – für die Polizei wie für die Verdächtigen. Bei unbestätigtem Verdacht können letztere gleich nach der Überprüfung vor Ort wieder ihrer Wege gehen“, nennt Pegel die Vorteile der Arbeit mit dem Smartphone.

Deren Zahl soll für die Landespolizei im kommenden Jahr von bislang 650 aus der Erprobungsphase auf mehr als 3.000 erhöht werden: 2090 für den Streifendienst, 166 für die Kriminalkommissariate, 85 für die Kriminalpolizeiinspektionen, 388 für die Landesbereitschaftspolizei, 191 für die Landeswasserschutzpolizei sowie eine Reserve von 80 Geräten. Weitere 138 Smartphones sind für das Landeskriminalamt vorgesehen.

„Die Ausstattung der Polizei mit den Smartphones ist eine wichtige Voraussetzung für die weitere Digitalisierung der Landespolizei. Künftig sollen die Beamtinnen und Beamten darüber gleich eine elektronische Akte anlegen und bereits angelegte Vorgänge weiterbearbeiten können. Sie müssen dann nicht mehr erst handschriftlich alles festhalten und später in den Computer tippen“, sagt der Innenminister mit Blick in die Zukunft.

Er fügt hinzu: „Schon heute gibt es bundesweit eine Vielzahl von Apps für den Polizeidienst wie, um nur zwei Beispiele zu nennen, ein Digitales Notizbuch und die Ordnungswidrigkeiten-App. Wir prüfen, welche davon schnellstmöglich auch in MV eingeführt und somit schon bald die Arbeit der Kolleginnen und Kollegen erleichtern können.“

Das Innenministerium investiert für die zusätzlichen Smartphones inklusive Zubehör wie WLAN in den Dienststellen und Akkuladestationen sowie Lizenzen mehr als 2,6 Millionen Euro. Zudem werden die künftigen Nutzerinnen und Nutzer Schulung innerhalb ihrer Behörde für den Umgang mit der neuen Technik geschult.

Neue Wirtschaftsförderung ab Januar 2023

Schwerin – Die Förderung der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW) wird zum 01. Januar 2023 neu ausgerichtet. Darauf hatten sich die Wirtschaftsministerinnen und Wirtschaftsminister des Bundes und der Länder sowie der Bundesfinanzminister im Dezember verständigt. Die GRW ist das zentrale Instrument zur Förderung der regionalen Wirtschaft.

„Die GRW stärkt die regionale Wettbewerbsfähigkeit. Im Mittelpunkt steht das Voranbringen von Innovationen und einer nachhaltigen Entwicklung der heimischen Wirtschaft. Strukturelle Förderanreize sind weiter nötig, um wirtschaftlich in Mecklenburg-Vorpommern weiter voranzukommen. Mit jeder unternehmerischen Investition entstehen neue Arbeitsplätze, bestehende Jobs werden gesichert. Die Attraktivität in den Regionen wird gestärkt und Fachkräfte vor Ort gehalten“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer.

Darüber hinaus werden Aspekte „Guter Arbeit“ in der GRW verankert. Demnach wird für bestimmte Vorhaben erwartet, dass die Betriebe einer Tarifbindung unterliegen oder im Zuge der Förderung des jeweiligen Vorhabens ein bestimmtes Lohnwachstum realisieren.

„Eine gute Entlohnung ist die Basis für die Sicherung von Fachkräften in den Unternehmen. Die Verfügbarkeit von Fachkräften ist zu einem ernstzunehmenden Wettbewerbsfaktor für Unternehmen geworden. Viele Unternehmen haben das erkannt und setzen dies bereits auch um“, betonte Wirtschaftsminister Meyer.

Das zentrale Kriterium der Förderung bleibt nach wie vor, dass von dem Vorhaben bedeutende regionalwirtschaftliche Effekte ausgehen müssen. Die bisherige Fördervoraussetzung des überwiegend überregionalen Absatzes, die sog. „50 km Regel“ entfällt jedoch.

„Neu ist, dass nunmehr auch Unternehmen unterstützt werden können, die mit ihren Waren und Produkten in regionalen Wertschöpfungsketten eingebunden sind. Somit können verstärkt Potentiale für eine eigenständige Regionalentwicklung erschlossen werden. Das ist perspektivisch auch ein Zeichen für mehr Klimaschutz und mehr Nachhaltigkeit vor Ort“, so Meyer weiter.

Unternehmen, die die Beschleunigung der Transformation hin zu einer klimaneutralen und nachhaltigen Wirtschaft, unabhängig von der Größe des Unternehmens, vorantreiben, können erhöhte Fördersätze erhalten. Dazu zählen insbesondere Investitionsvorhaben mit besonderen Umweltschutzeffekten, mit besonderen Energieeffizienzeffekten sowie zur Deckung des Energiebedarfs aus erneuerbaren Quellen.

Für diese Vorhaben gelten höhere Förderhöchstsätze bis zu 45 Prozent, für kleine Unternehmen gar bis zu 65 Prozent, für mittlere Unternehmen bis zu 55 Prozent. Förderfähig sind hierbei die umweltschutz- und energieeffizienzbedingten Mehrkosten eines Vorhabens. Ansonsten gelten grundsätzlich Höchstfördersätze von 15 Prozent für große Unternehmen (ab 250 Beschäftigte), 25 Prozent für mittlere Unternehmen (50 bis 249 Beschäftigte) und 35 Prozent für kleine Unternehmen (10 bis 49 Beschäftigte).

Im Bereich der wirtschaftsnahen Infrastruktur gilt grundsätzlich ein maximaler Fördersatz von bis zu 60 Prozent. Für einen Fördersatz bis zu 90 Prozent ist nun erforderlich, dass sich die Maßnahme in eine regionale Entwicklungsstrategie einfügt.

Darüber hinaus muss die geförderte Maßnahme im Rahmen einer interkommunalen Kooperation durchgeführt werden, einen Betrag zur Transformation zu einer klimaneutralen und nachhaltigen Wirtschaft (wie beispielsweise die Revitalisierung von Altstandorten oder Investitionen in ein grünes Gewerbegebiet) oder in besonderer Weise einen Beitrag zur Fachkräftesicherung leisten.

Die wichtigsten Punkte im Überblick (Quelle: BMWK):

  • Erweiterte Zielsystematik, die nicht mehr allein auf die Schaffung von Arbeitsplätzen abzielt. Künftig gibt es drei Hauptziele: Standortnachteile ausgleichen; Beschäftigung schaffen und sichern, Wachstum und Wohlstand erhöhen; Transformationsprozesse zu einer klimaneutralen und nachhaltigen Wirtschaft beschleunigen.
  • Die bisher geltende Voraussetzung, dass nur Betriebe gefördert werden, die ihre Produkte bzw. Dienstleistungen überregional in einem Umkreis von mindestens 50 km absetzen, entfällt. Künftig stellt die GRW auch auf die regionalen Wertschöpfungsketten und Wirtschaftskreisläufe ab und stärkt so die Grundlagen für eine eigenständige Regionalentwicklung.
  • Erleichterte Fördervoraussetzungen für klimafreundliche Investitionen sowie für forschungsintensive Unternehmen. Zudem werden die Möglichkeiten zur Förderung von Umweltschutzinvestitionen, mit denen Unternehmen über nationale oder EU-Klimaschutznormen hinausgehen, erweitert.
  • Im Bereich der Förderung wirtschaftsnaher Infrastruktur werden klimafreundliche bzw. nachhaltige Maßnahmen honoriert. Beispielsweise wird eine Weiternutzung bzw. Umgestaltung bereits genutzter Industrie- und Gewerbegelände umfassender gefördert als die Erschließung neuer Flächen. Gleiches wird für die Eigenerzeugung erneuerbarer Energien und andere Aktivitäten im Sinne einer nachhaltigen Wirtschaft gelten.
  • Ein neuer Fördertatbestand wird eingeführt für Maßnahmen der regionalen Daseinsvorsorge, soweit diese engen Wirtschaftsbezug aufweisen und maßgeblich zur Attraktivität regionaler Wirtschaftsstandorte beitragen.

Hilfen aus dem Härtefallfonds

Schwerin – Die von der Landesregierung eingerichtete Lenkungsgruppe „Härtefallfonds“ ist heute zu ihrer ersten Sitzung zusammengekommen. Sie soll die Vergabe der Mittel aus dem Härtefallfonds des Landes in der Energiekrise vorbereiten. Dem Gremium gehören der Chef der Staatskanzlei sowie die Staatssekretärinnen und Staatssekretäre aus dem Finanz-, Wirtschafts-, Sozial- und Bildungsministerium an.

„Mit dem Nachtragshaushalt sind für den Energie-Fonds insgesamt 1,1 Milliarden zur Verfügung gestellt worden. Hier sind 100 Millionen Euro für den Härtefall-Fonds eingestellt. Wir wollen, dass die Hilfe möglichst schnell bei den Betroffenen ankommt“, erklärte der Chef der Staatskanzlei Patrick Dahlemann im Anschluss an die konstituierende Sitzung.

„Ein Bereich, der angesichts steigender Energiekosten und anderer Preise dringend Unterstützung braucht, sind die Tafeln. Unser erster Vorschlag ist deshalb, dass wie von der Ministerpräsidentin angekündigt 2.500 Euro pro Ausgabestelle für die Unterstützung der Tafeln zur Verfügung gestellt werden. Die Ehrenamtsstiftung hat sich freundlicherweise bereit erklärt, die Vergabe der Mittel zu übernehmen. Wir wollen den Tafeln und vergleichbaren Einrichtungen vorbehaltlich der Zustimmung des Finanzausschusses unkompliziert helfen, damit sie ihrer wichtigen sozialen Aufgabe weiter nachkommen können“, so Dahlemann.

20 Millionen aus dem Härtefallfonds sollen eingesetzt werden, um die Hilfen des Bundes für kleinere und mittlere Unternehmen zu verdoppeln. „Das wird Thema der ersten Kabinettssitzung im neuen Jahr sein“, erklärte der Staatssekretär. „Auch hier wird es darauf ankommen, dass die Hilfen schnell dort ankommen, wo sie benötigt werden. Dazu gab es einen intensiven Abstimmungsprozess mit Vertretern der Wirtschaft im Land. Auch an der konkreten Ausgestaltung der Hilfen für private Haushalte mit anderen Heizformen wie Öl, Pellets, Flüssiggas und Briketts wird unter Federführung des Landwirtschaftsministers intensiv gearbeitet.“

Ziel sei außerdem, die Bürgerinnen und Bürger über die Hilfsprogramme des Bundes und des Landes Mecklenburg-Vorpommern zentral zu informieren. „Dazu wird die Landesregierung eine eigene Internetseite aufbauen, auf der die Bürgerinnen und Bürger die Informationen übersichtlich finden, die sie auch brauchen“, so der Staatssekretär.