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Kategorie: Recht / Justiz

Land gewinnt Rechtsstreit

Darlehen an Genting Hong Kong-Gruppe muss nicht ausgezahlt werden

Schwerin – Das Landgericht Schwerin hat heute über die Auszahlung eines 78 Millionen Euro-Darlehens an die Genting Hong Kong-Gruppe entschieden. Demnach muss das Land das Darlehen nicht auszahlen. „Wir fühlen uns mit dem Richterspruch bestätigt“, sagten Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsminister Reinhard Meyer und Finanzminister Dr. Heiko Geue in Schwerin.

Wirtschaftsminister Meyer und Finanzminister Dr. Geue machten weiter deutlich: „Das Land steht zu seiner Entscheidung. Es ging dem Land nicht darum, sich einer Auszahlung des Darlehens generell zu verweigern. Eine mögliche Auszahlung des Darlehens war jedoch erst ab dem Jahr 2024 geplant. Eine Auszahlung zum jetzigen Zeitpunkt hätte vorausgesetzt, dass sowohl für Genting als auch für die MV Werften weiterhin eine positive Fortführungsperspektive gegeben ist. Das ist jedoch nicht der Fall. Mit der Insolvenz der MV Werften ist auch die Fertigstellung der Global 1 derzeit nicht gesichert. Es ist auch nicht ersichtlich, dass mit einer Auszahlung des Darlehens die Liquiditäts-Notlage der Genting Hong Kong-Unternehmensgruppe beseitigt würde.“

Die Genting-Gruppe ist der Mutter-Konzern der MV Werften, die in der vergangenen Woche Insolvenz anmelden mussten. Die Genting-Gruppe verlangt die sofortige Auszahlung eines Darlehens in Höhe von 78 Millionen Euro. Dabei beruft sich Genting Hong Kong auf einen Kreditvertrag aus dem Sommer 2021. Diesen Vertrag hatte das Land in der vergangenen Woche gekündigt.

Stärkung von Resozialisierung

Schwerin – „Der Übergang von Haft zur Wiedereingliederung in die Gesellschaft ist ein sehr sensibler Punkt“, so Ministerin Jacqueline Bernhardt und plant für das Jahr  2022 Praxistage ein.

Im Frühjahr wird die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Bernhardt die Straffälligenarbeit des Landes in der Praxis erleben. Geplant ist ein Aktionsfrühjahr in den vier Justizvollzugsanstalten, dem Landesamt für ambulante Straffälligenarbeit und der Bildungsstätte.

„Ich möchte mein Augenmerk auf die Resozialisierung im Vollzug legen. Dabei ist es mir wichtig, die bisherigen Abläufe in den Justizvollzugsanstalten und den sozialen Diensten der Justiz kennenzulernen. Die Straffälligenarbeit mit dem Vollzug, aber auch den sozialen Diensten muss so gut ausgestattet sein, dass zum einen alle Maßnahmen, die zur Entlassungsvorbereitung erforderlich sind, auch wie vorgesehen, stattfinden können. Aus meiner Sicht sollte darüber nachgedacht werden, wie der Bereich der Entlassungsvorbereitung weiter gestärkt werden kann. Denn der Übergang von der Haft zur Wiedereingliederung in die Gesellschaft ist ein sehr sensibler Bereich, der für den Erfolg der Resozialisierung entscheidend ist. Hier wird gute Arbeit geleistet, die ich gern stärken werde“, sagt Justizministerin Bernhardt.

Justizministerin Bernhardt wird im Frühjahr verschiedene Bereiche der Straffälligenarbeit begleiten. Sie möchte den Stationsalltag in einer JVA kennenlernen, sich Einblicke in die Sozialtherapie und Ausbildungsbereiche im Vollzug verschaffen, die Bewährungshilfe begleiten und auch die Anwärterinnen und Anwärter besuchen.

Zweite juristische Staatsprüfung bestanden

Schwerin – 46 Referendarinnen und Referendare haben jetzt erfolgreich ihren Vorbereitungsdienst beendet. „Wir haben einmal die Note Gut vergeben“, so Ministerin Jacqueline Bernhardt

„Ich gratuliere den 46 Absolventinnen und Absolventen zu ihrem erfolgreichen Abschluss des Referendariats. Mit einem Durchschnitt von 7,28 Punkten und einmal der Note ‚Gut‘ ist dieser Durchgang der beste seit 2018.  Sechs Absolventinnen und Absolventen erhielten die Note ‚Vollbefriedigend‘, 21 Mal wurde ‚Befriedigend‘ vergeben. Die Ergebnisse zeigen, dass es richtig ist, das Referendariat stetig zu optimieren“, sagte die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Bernhardt zur feierlichen Urkundenübergabe der zweiten juristischen Staatsprüfung.

In Corona-bedingt zwei getrennten Durchgängen wurden im Goldenen Saal im Neustädtischen Palais in Schwerin 46 Urkunden übergeben. Sie dankte allen Ausbilderinnen und Ausbilder für ihren Einsatz, vor allem in der erschwerten Situation der Corona-Beschränkungen.

„Wir versuchen natürlich, die Assessoren in unserem Land zu behalten und führen Gespräche. Denn die Justiz unseres Landes ist ein attraktiver Arbeitgeber. Die in wenigen Jahren kommende Pensionierungswelle zwingt uns, schon jetzt die erkennbare Lücke im Blick zu haben. Daher setze ich mich dafür ein, sechs zusätzliche Stellen für Richterinnen und Richter zu schaffen. Denn allein durch steigende Zahlen der Absolventinnen und Absolventen im Referendariat werden wir den Bedarf an Nachwuchskräften in den Gerichten und Staatsanwaltschaften nicht stemmen können“, so Ministerin Bernhardt.

Weihnachten in den Justizvollzugsanstalten

Schwibbogen, Gottesdienste und Kartoffelsalat

Schwerin – In den vier Justizvollzugsanstalten des Landes wird auch in diesem Jahr für weihnachtliche Atmosphäre gesorgt. Neu ist dieses Jahr ein großer leuchtender Schwibbogen vor der JVA Stralsund, der von Gefangenen in der Holzwerkstatt hergestellt wurde. Auch haben viele Gefangene ihre Weihnachtsdekorationen selbst gebastelt. Auf vielen Stationen wurden Plätzchen für kleine Weihnachtsfeiern gebacken. Die Seelsorgerinnen und Seelsorger bieten mehrere Gottesdienste an.

Unter strengen Hygieneregeln hat jede JVA Skat- und Sportturniere geplant. Die Besuchszeiten sind pandemiebedingt weiterhin eingeschränkt, aber die Bediensteten versuchen, möglichst viele Wünsche eines Wiedersehens mit der Familie zu erfüllen. Besuche finden teils hinter Trennscheiben statt. Es gibt für Gefangene aber auch die Möglichkeit zu skypen.

Weihnachtliche Paketlieferungen in die Anstalten bleiben aus Sicherheitsgründen verboten. Die Inhaftierten erhalten dennoch kleine Überraschungen. In der JVA Waldeck zum Beispiel werden Spenden aus den umliegenden Orten verteilt. Der Speiseplan ist am Heiligabend in den Anstalten traditionell mit Kartoffelsalat und Würstchen. Am ersten Weihnachtstag gibt es Ente mit Rotkohl in der JVA Waldeck und in Bützow. Die JVA Neustrelitz bereitet Schnitzel und die JVA Stralsund Schweinefilet in Rahmpilzsoße zu. Am zweiten Feiertag steht in der JVA Stralsund Schweinebraten, in allen anderen Anstalten Wildgulasch auf dem Plan.

Justizministerin Bernhardt wünscht allen Bediensteten der Justiz ein frohes Fest: „Mein ganz besonderer Dank gilt ihnen auch in diesem außergewöhnlichen Jahr. Sie haben Recht, Sicherheit und Resozialisierung gewährleistet. Ich werde im nächsten Jahr alle Justizvollzugsanstalten und das Landesamt für ambulante Straffälligenarbeit besuchen.“

Gute Zusammenarbeit vereinbart

Justizministerin Bernhardt und OLG-Präsident Theede am Oberlandesgericht Rostock. Foto: JM
Justizministerin Bernhardt und OLG-Präsident Theede am Oberlandesgericht Rostock. Foto: JM

Rostock – Ministerin Jacqueline Bernhardt war zum Antrittsbesuch am Oberlandesgericht Rostock und wies dabei darauf hin, dass ihr: oberstes Ziel  die Nachwuchsgewinnung und Personalsicherung sei.

„Es war ein offenes und konstruktives Gespräch mit dem Präsidenten des Oberlandesgerichts Rostock. Wir haben uns darauf verständigt, für die Justiz des Landes wichtige und gemeinsame Ziele zu verfolgen. An erster Stelle stehen die Personalsicherung und die Nachwuchsgewinnung.

Das Justizministerium wird weiterhin alles daransetzen, die Gerichte personell so auszustatten, dass jederzeit die Rechtsprechung ihrer wichtigen und verantwortungsvollen Aufgabe effektiv nachkommen kann. Dank der guten Zusammenarbeit zwischen OLG, Landesjustizprüfungsamt und Justizministerium hatten unsere Werbemaßnahmen für das Referendariat in Mecklenburg-Vorpommern Erfolg. Die Einstellungszahlen sind seit fünf Jahren stetig gestiegen. Das ist gut und notwendig, denn auch in der Justiz ist der demografische

Wandel eine große Herausforderung. Wir werden die Struktur der Gerichtslandschaft nicht verändern. Wir setzen unter Hochdruck die Digitalisierung der Gerichte um“, so die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Bernhardt nach dem Besuch am OLG.

Der Präsident des Oberlandesgerichts Rostock, Kai-Uwe Theede: „Für die Akzeptanz des Rechtsstaates insgesamt ist die Funktionsfähigkeit der ordentlichen Gerichtsbarkeit von herausragender Bedeutung. Das gilt für all unsere breit gefächerten Funktionen, in Zivil- sowie Familiensachen, Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren und auch in den Verfahren der sogenannten freiwilligen Gerichtsbarkeit, die den Alltag unserer Bürgerinnen und Bürger ebenfalls nachhaltig bestimmen.

Erhöhte Lasten, wie in den nächsten Jahren die Einführung der E-Akte und die großen Pensionierungswellen, können diese Akzeptanz erheblich auf die Probe stellen. Sie müssen deshalb dringend mit sächlicher und personeller Unterstützung abgefedert werden und es muss stets im Blick bleiben, dass unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für ihre hochwertige und in Teilen überobligatorische Arbeit angemessen entlohnt werden.“

Am Oberlandesgericht, an den Landgerichten sowie an den Amtsgerichten in Mecklenburg-Vorpommern sind insgesamt 309 Richterinnen und Richter tätig.

Verfassungsbeschwerden erfolglos

Verfassungsbeschwerden betreffend Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen im Vierten Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite („Bundesnotbremse“) erfolglos

Karlsruhe – Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts in mehreren Hauptsacheverfahren Verfassungsbeschwerden zurückgewiesen, die sich unter anderem gegen die durch das Vierte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite vom 22. April 2021 in § 28b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 IfSG für einen Zeitraum von gut zwei Monaten eingefügten bußgeldbewehrten Ausgangsbeschränkungen sowie bußgeldbewehrten Kontaktbeschränkungen nach § 28b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 IfSG zur Eindämmung der Corona-Pandemie richteten.

Die beanstandeten Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen waren Bestandteile eines Schutzkonzepts des Gesetzgebers. Dieses diente in seiner Gesamtheit dem Lebens- und Gesundheitsschutz sowie der Aufrechterhaltung eines funktionsfähigen Gesundheitssystems als überragend wichtigen Gemeinwohlbelangen.

Die Maßnahmen griffen allerdings in erheblicher Weise in verschiedene Grundrechte ein. Das Bundesverfassungsgericht hat die Maßnahmen anhand der allgemein für sämtliche mit Grundrechtseingriffen verbundenen Gesetze geltenden verfassungsrechtlichen Anforderungen geprüft. Danach waren die hier zu beurteilenden Kontakt- und selbst die Ausgangsbeschränkungen in der äußersten Gefahrenlage der Pandemie mit dem Grundgesetz vereinbar; insbesondere waren sie trotz des Eingriffsgewichts verhältnismäßig.

Soweit in diesem Verfahren weitere Maßnahmen des Gesetzes zur Eindämmung der Pandemie angegriffen wurden, wie etwa die Beschränkungen von Freizeit- und Kultureinrichtungen, Ladengeschäften, Sport und Gaststätten, war die entsprechende Verfassungsbeschwerde nicht zulässig erhoben.

Schulschließungen waren zulässig

Karlsruhe – Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts mehrere Verfassungsbeschwerden zurückgewiesen, die sich gegen das vollständige oder teilweise Verbot von Präsenzunterricht an allgemeinbildenden Schulen zum Infektionsschutz („Schulschließungen“) nach der vom 22. April bis zum 30. Juni 2021 geltenden „Bundesnotbremse“ richten.

Das Bundesverfassungsgericht hat mit dieser Entscheidung erstmals ein Recht der Kinder und Jugendlichen gegenüber dem Staat auf schulische Bildung anerkannt. In dieses Recht griffen die seit Beginn der Pandemie in Deutschland erfolgten Schulschließungen in schwerwiegender Weise ein, wie die in den sachkundigen Stellungnahmen dargelegten tatsächlichen Folgen dieser Maßnahmen deutlich zeigen. Diesem Eingriff standen infolge des dynamischen Infektionsgeschehens zum Zeitpunkt der Verabschiedung der „Bundesnotbremse“ Ende April 2021, zu dem die Impfkampagne erst begonnen hatte, überragende Gemeinwohlbelange in Gestalt der Abwehr von Gefahren für Leben und Gesundheit und für die Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems gegenüber, denen nach der seinerzeit vertretbaren Einschätzung des Gesetzgebers auch durch Schulschließungen begegnet werden konnte.

Dafür, dass der Gesetzgeber in dieser Situation den Schülerinnen und Schülern den Wegfall von Unterricht in der Schule trotz der damit verbundenen schwerwiegenden Belastungen zumuten konnte, waren unter anderem folgende Faktoren von Bedeutung: Zu vollständigen Schulschließungen kam es – anders als bei den sonstigen Beschränkungen zwischenmenschlicher Kontakte – nicht bereits bei einer Sieben-Tage-Inzidenz von 100 im jeweiligen Landkreis oder der jeweiligen kreisfreien Stadt, sondern erst bei einem weit höheren Wert von 165. Die Länder waren verfassungsrechtlich verpflichtet, wegfallenden Präsenzunterricht auch während der Geltung der „Bundesnotbremse“ nach Möglichkeit durch Distanzunterricht zu ersetzen.

Die Schulschließungen waren auf einen kurzen Zeitraum von gut zwei Monaten befristet; damit war gewährleistet, dass die schwerwiegenden Belastungen nicht über einen Zeitpunkt hinaus gelten, zu dem der Schutz von Leben und Gesundheit etwa infolge des Impffortschritts seine Dringlichkeit verlieren könnte. Schließlich hatte der Bund bereits vor Verabschiedung der Bundesnotbremse Vorkehrungen mit dem Ziel getroffen, dass etwaige künftige, auch die Schulen betreffende Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie die Schülerinnen und Schüler möglichst nicht mehr derart schwerwiegend belasten. Dazu zählen unter anderem eine vom Bundesministerium für Gesundheit geförderte Studie zur Erforschung der Wirksamkeit von Schutzmaßnahmen („StopptCOVID-Studie“) sowie Finanzhilfen des Bundes an die Länder im Rahmen des „DigitalPaktSchule“ von insgesamt 1,5 Milliarden Euro zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Durchführung digitalen Distanzunterrichts.

Zahlungserinnerung durch Finanzämter

Schwerin – Die Finanzämter in Mecklenburg-Vorpommern haben ihre Zahlungshinweise umgestellt. Bislang erhielten die Steuerpflichtigen vierteljährlich eine Zahlungserinnerung. Mit der Quartalszahlung im September entfällt dieser Hinweis. Die Finanzämter empfehlen den Steuerpflichtigen, auf das Lastschriftverfahren umzustellen, um die pünktliche Zahlung sicherzustellen.

Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen, die Vorauszahlungen auf ihre Einkommen- oder Körperschaftsteuer leisten müssen, wurden bisher per Brief zu den jeweiligen Stichtagen (10. März, 10. Juni, 10. September und 10. Dezember) auf die vierteljährlichen Zahlungen hingewiesen. Das kostet alle Steuerzahlerinnen und Steuerzahler viel Geld und ist schlecht für Klima und Umwelt. Mit dem zweiten Fälligkeitstermin am 10. Juni 2021 sind die Zahlungserinnerungen daher letztmalig verschickt worden.

„Zahlungserinnerungen vier Mal im Jahr mit der Post zu verschicken, ist in Zeiten des Klimawandels nicht mehr angebracht“, begründet Finanzminister Reinhard Meyer die Entscheidung. „Durch die Umstellung können wir jedes Jahr 11 Tonnen CO2, 15 Tonnen Holz und 260.000 Liter Wasser sparen. Und wir entlasten auch den Landeshaushalt jährlich um 220.000 Euro.“

Damit die Bürgerinnen und Bürger auch weiterhin ihre Steuerzahlungen pünktlich begleichen können, empfiehlt die Steuerverwaltung die Teilnahme am Lastschriftverfahren. Ein entsprechendes Formular ist mit letzten Zahlungserinnerung an die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler verschickt worden.

Das Lastschriftverfahren bietet viele Vorteile: Termine und die genaue Höhe der Steuervorauszahlung werden automatisch beglichen und können nicht mehr vergessen werden. Und für den Fall einer nachträglichen Herabsetzung der Höhe der Vorauszahlungen erfolgt auch die Rücküberweisung der zu viel gezahlten Beträge automatisch.