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Kategorie: Recht / Justiz / Verfassungsschutz

Auszubildende für den Justizvollzug M-V

Justizstaatssekretär Friedrich Straetmanns: „Im stark konkurrierenden Ausbildungsmarkt bleibt die Justiz weiterhin wettbewerbsfähig.“

Güstrow – Zwölf Justizvollzugsanwärterinnen und -anwärter sind von Justizstaatssekretär Friedrich Straetmanns an der Bildungsstätte Justizvollzug in Güstrow begrüßt worden.

„Der Justizvollzug braucht stets junge Nachwuchskräfte. Mit hoher Motivation erlernen sie einen verantwortungsvollen Beruf, der Menschen eine Zukunft ohne neue Straftaten ebnen soll. Täglich geht es um die Resozialisierung der Gefangenen.

Die Teamarbeit spielt dabei eine große Rolle. In den vier Justizvollzugsanstalten werden wieder neue Impulse gesetzt, denn viele der drei Anwärterinnen und neun Anwärter haben aus ihren vorherigen Berufen Fertigkeiten und Erfahrungen mitgebracht, die im Vollzug hilfreich sein können. Im Durchgang heute sind dabei: Ein gelernter Zimmerer, ein Maurer, ein Kfz-Mechatroniker, ein Elektriker, Soldaten auf Zeit oder auch eine Fachkraft für Lebensmittel“, sagt der Staatssekretär im Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Straetmanns in Güstrow zur Ernennungsfeier.

Er betonte, dass die Justiz im Land eine attraktive Arbeitgeberin ist: „In einem immer mehr umkämpften Markt der Bewerberinnen und Bewerber tun wir unser Bestes, um mit sehr guten Arbeitsbedingungen und einem krisensicheren Job konkurrenzfähig zu bleiben. Auf den Ausbildungsmessen erleben wir, dass die Justiz ein beliebter Anlaufpunkt für die Zukunftspläne junger Menschen bleibt.“

Die zwölf Justizvollzugsanwärterinnen und -anwärter sind im Schnitt 28,8 Jahre alt. Nach dem Abschluss ihrer Ausbildung werden sie in den vier Justizvollzugsanstalten des Landes für wertvolle Unterstützung in den Teams sorgen. Für den Justizvollzug in Mecklenburg-Vorpommern werden Frauen und Männer ausgebildet, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.

Vereinsverbot Hammerskins

Funde von fast 7,5 Tonnen sichergestellt

Vor gut einer Woche hat Bundesinnenministerin Nancy Faeser das Vereinsverbot für „Hammerskins Deutschland“ einschließlich seiner regionalen Chapter und seiner Teilorganisation „Crew 38“ angeordnet.

Auch in Mecklenburg-Vorpommern kam es zu Durchsuchungen in insgesamt fünf Objekten an drei Standorten.

„Die 135 Polizeibeamtinnen und –beamten haben Durchsuchungen in Jamel, im Thinghaus in Grevesmühlen, Anklam sowie auf der Insel Usedom durchgeführt.

Dabei wurden mehrere Klein- und Langwaffen, Messer aber auch Sprengstoff sichergestellt. „Wir können froh sein, dass diese Dinge nun aus dem öffentlichen Verkehr gezogen wurden und keine Gefahr mehr darstellen. Die kriminaltechnische Untersuchung dauert immer noch an.

Asservate der Durchsuchungen bei "Hammerskins Deutschland" in MV.
Asservate der Durchsuchungen bei „Hammerskins Deutschland“ in MV.Schwerin –

Aber wir können jetzt schon sicher sagen, dass es Ermittlungsverfahren nach dem Waffengesetz, dem Kriegswaffenkontrollgesetz und dem Sprengstoffgesetz gibt“, erklärt Innenminister Christian Pegel.

In einem Objekt nahe Anklam wurde darüber hinaus ein Vereinsraum der „Hammerskins Pommern“ gefunden. „Dies verdeutlichten neben Unmengen von T-Shirts, Pullovern, Schals, Schildern, Flaggen, Wimpel, Tassen, Schmuck oder Aufklebern und so weiter eine große Holztafel mit der entsprechenden Inschrift.

Die gesamte Ausstattung wie auch mehrere tausend Euro Bargeld wurden als Vereinsvermögen beschlagnahmt“, führt Christian Pegel aus. Eine Vielzahl an Tonträger und Bücher befänden sich ebenfalls noch in der Auswertung.

„Uns ist es gelungen, den organisierten Rechtsextremismus in unserem Bundesland deutlich zu schwächen. Um eine Vorstellung von diesem Ergebnis zu haben: Wir gehen davon aus, dass man mit den gesamten Funden einen LKW mit einem Fassungsvermögen von 7,5 Tonnen füllen könnte“, so der Innenminister und: „Unsere Polizistinnen und Polizisten werden das Vereinsverbot der ,Hammerskins‘ auch weiter konsequent durchsetzen.“

Mit Ausnahme der strafrechtlich relevanten Gegenstände werden die entsprechenden Asservate an das Bundesamt für Verfassungsschutz zur weiteren Prüfung übergeben.

Vereinsverbot „Die Artgemeinschaft“

Innenminister Christian Pegel: „Mit heutigem Vereinsverbot schützen wir unsere Kinder“

Schwerin – Auch in Mecklenburg-Vorpommern kam es aufgrund des Verbots des Vereins „Die Artgemeinschaft – Germanische Glaubens-Gemeinschaft wesensgemäßer Lebensgestaltung e. V“ durch die Bundesinnenministeriun zu einer Durchsuchung im östlichen Landesteil, um das Vereinsverbot durchzusetzen und mögliches Vereinsvermögen zu beschlagnahmen.

„Der Verein und alle seine Teilorganisationen wurden nach einem einjährigen Sammelprozess mit dem heutigen Tag durch die Bundesinnenministerin verboten und werden aufgelöst. Diese Gruppierungen vereinen Menschen, die ganz klaren rassistischen und antisemitischen Grundbildern folgen.

An dieser Organisation ist besonders, dass sie die Kinder- und Jugenderziehung auf klaren nationalsozialistischen Tugenden aufbaut. Das ist auch einer der wesentlichen Verbotsgründe. Ich bin erleichtert, dass wir diese Strukturen ab heute Einhalt gebieten können und so auch unsere Kinder und Jugendlichen schützen“, sagte Landesinnenminister Christian Pegel heute in Schwerin.

Etwa 30 Polizeibeamtinnen und –beamte unter anderem vom Landeskriminalamt waren an dem Einsatz beteiligt. In Mecklenburg-Vorpommern wurden zunächst mehrere Devotionalien mit Vereinsbezug sowie mit NS-Bezug und digitale Speichermedien beschlagnahmt. Zudem wurde das Vermögen des Vereins beschlagnahmt und zugunsten des Bundes eingezogen.

Das Bundesministerium des Innern und für Heimat hat heute eine Verbotsverfügung für den Verein einschließlich aller Teilorganisationen, genannt „Gefährtschaften“, „Gilden“ und „Freundeskreise“ und die Teilorganisation „Familienwerk e. V.“ erlassen.

Rechtliche Betreuungen in M-V

Justizministerin Jacqueline Bernhardt wirbt für Vorsorgevollmacht: „Unsere Broschüre ist neu aufgelegt und erhältlich.“

Die Zahl der Betreuungsverfahren in Mecklenburg-Vorpommern ist wie in den vergangenen Jahren anhaltend hoch. Im Jahr 2022 waren an den Amtsgerichten in M-V rund 34.400 Betreuungsverfahren anhängig. Dementsprechend bleiben die Gesamtausgaben für Betreuerinnen, Betreuer, Verfahrenspflegerinnen und Verfahrenspfleger auf hohem Niveau.

Sie lagen im letzten Jahr bei ca. 33,5 Mio. Euro. Der Anteil davon für die beruflichen Betreuerinnen und Betreuer betrug rund 30,7 Mio. Euro. Gleichzeitig sank der Anteil ehrenamtlicher Betreuungen in den Jahren 2019 bis 2022 von rund 38 auf 35 Prozent.

Die ehrenamtliche Tätigkeit in der rechtlichen Betreuung insbesondere von Familienangehörigen, Verwandten und Fremdbetreuern ist und bleibt eine tragende und zu unterstützende Säule im Betreuungssystem“, sagt die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt anlässlich der Greifswalder Tagung des Bundes Deutscher Berufsbetreuer in Mecklenburg-Vorpommern.

„Das Betreuungsrecht ist reformiert worden. Es sollen die Grundprinzipien des Betreuungsrechts gestärkt werden. Dazu zählen insbesondere der Erforderlichkeitsgrundsatz sowie die Handlungsmaxime ‚Unterstützen vor Vertreten‘.

Diese Präferenz stellt auch ein prägendes Element der UN-Behindertenrechtskonvention dar. Art und Ausmaß der Unterstützung muss in jedem Einzelfall geprüft werden. Die verfassungsrechtlich geschützte Autonomie jedes Menschen gibt den Leitfaden für die künftige Neujustierung des Betreuungsrechts vor. Im Mittelpunkt stehen die Förderung und Wahrung der Selbstbestimmung und der Teilhabe des betreuten Menschen“, so Ministerin Bernhardt.

Eindringlich wirbt Justizministerin Jacqueline Bernhardt für kostenlose Informationen des Ministeriums rund um die Vorsorgevollmacht und Betreuung: „Betreuungen im Zusammenspiel mit der Vorsorgevollmacht werden von Jahr zu Jahr wichtiger.

Daher werben wir Tag für Tag für unsere Broschüre zum Betreuungsrecht, die neu aufgelegt und gedruckt wurde. Hierin sind alle wichtigen Formulare und Erklärungen zur Vorsorgevollmacht enthalten.

Jede erwachsene Person kann etwa durch einen plötzlichen Unfall oder eine Erkrankung in eine Situation geraten, die sie aus dem Alltag reißt und die Selbstbestimmung so stark einschränkt, dass sie ggf. auch vorübergehend nicht mehr allein für sich sorgen kann. Für diesen Fall kann insbesondere eine bestehende Vorsorgevollmacht eine umfassende Unterstützung gewährleisten.“

Justizvollzugsanstalten werden immer digitaler

Justizministerin Jacqueline Bernhardt: „Von der elektronischen Gefangenenakte bis zur Telemedizin modernisieren wir den Vollzug.“

„Auch die vier Justizvollzugsanstalten in Mecklenburg-Vorpommern stehen wie die gesamte Justiz vor der Herausforderung der Digitalisierung. Bei der Ausstattung der Haftraumtelefonie und der Anschaffung von Videokonferenztechnik für Online-Termine mit den Gerichten sind wir auf der Zielgeraden. In modernisierten Haftfluren der JVA Stralsund und der JVA Bützow sind für Gefangene Terminals eingerichtet.

Gefangene können hier digital Anträge zum Beispiel auf Besuch, für einen Ausgang oder für einen Arzttermin stellen. Zudem ist Gefangenen teilweise schon der Einblick in ihre Lohnabrechnungen möglich. In der JVA Stralsund steht den Gefangenen nun auch der Zugang zur eLiS-Plattform zur Verfügung. Diese speziell für den Strafvollzug entwickelte Lernplattform können die Gefangenen beispielsweise für berufliche Qualifizierungsmaßnahmen oder fürs Bewerbungstraining nutzen.

Mit Blick auf die Resozialisierung und auf die Entlassungsvorbereitung sind diese Punkte sehr wichtig“, sagt die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt. Die Digitalisierung ist an diesem Donnerstag ein Thema der Konferenz der norddeutschen Anstaltsleiterinnen und Anstaltsleiter in Stralsund, auf der Justizstaatssekretär Friedrich Straetmanns die Ministerin vertritt.

„Unter Berücksichtigung des gesetzlich verankerten Resozialisierungs- und Angleichungsziels stellt sich für den Justizvollzug die Frage, wie und unter welchen Bedingungen Gefangenen ein regel- und dauerhafter Zugang zu digitalen Medien ermöglicht werden kann. Ein solcher Zugang muss den besonderen Sicherheitsanforderungen des Justizvollzugs gerecht werden. Technische Lösungen müssen daher variabel einsetzbare Sicherheitseinstellungen für alle Vollzugsformen und -arten und für sicherheitsrelevante Einzelfälle ermöglichen, um Missbrauch zu verhindern. Neue, sichere Haftraummediensystemen sind für Mecklenburg-Vorpommern in Planung“, so die Ministerin.

„Die Digitalisierung bringt auch Fortschritte bei der Kommunikation und erleichtert Verwaltungshandeln. An die elektronische Verwaltungsakte sollen die Justizvollzugsanstalten in den kommenden Jahren angeschlossen werden.

Bis 2030 planen wir zudem die Einführung der elektronischen Gefangenenpersonalakte. Dafür sind bereits jetzt wichtige Bausteine gesetzt. Außerdem starten wir voraussichtlich Anfang 2024 mit der Telemedizin in den Anstalten. Diese digitale ärztliche Versorgungsmöglichkeit wird derzeit in anderen Bundesländern bereits genutzt. Mecklenburg-Vorpommern wird von diesen Erfahrungen profitieren“, erklärte Justizministerin Bernhardt.

Neues Landesjagdgesetz für M-V

Mühlengeez – Agrar- und Umweltminister Dr. Till Backhaus trifft heute auf der 32. Mecklenburgischen Landwirtschaftsausstellung in Mühlengeez VerteterInnen des Landesjagdverbandes, um erneut über den Entwurf des zu novellierenden Landesjagdgesetzes zu sprechen. Bereits vergangene Woche hatte das Kabinett dem Gesetzesentwurf zugestimmt. Kommende Woche wird dieser in erster Lesung im Landtag beraten. Dem parlamentarischem Verfahren vorausgegangen war eine umfassende Verbändebeteiligung.

Minister Backhaus bezeichnete den Gesetzesentwurf als „modern und in der Sache orientiert“. Er setzt die Vorgaben der Koalitionsvereinbarung (Ziffer 228) um. Das sind die Einführung eines Wildwirkungsmonitorings im Gesamtwald, die Bleiminimierung der Munition sowie die kostenfreie Nutzung des Jagdkatasters durch die Jagdgenossenschaften.

Zudem sieht das Landesjagdgesetz Veränderungen bei der Abschussplanung vor. Im Rahmen des Standarderprobungsgesetzes, das Verwaltungshandeln vereinfachen soll, wurde beispielsweise die dreijährige Abschussplanung anstelle der jährlichen Planung im Landkreis Mecklenburgische-Seenplatte erprobt und von den betroffenen Hegegemeinschaften für gut befunden, sodass die dreijährige Planung für Rot- und Damwild nun in das Landesjagdgesetz überführt wird.

Dadurch werden die unteren Jagdbehörden deutlich entlastet. Weitere Arbeitserleichterungen erwartet der Minister durch eine Vielzahl von Präzisierungen, die auf Anregung der unteren Jagdbehörden vorgenommen werden. Beispielsweise darf die Abrundung von Jagdbezirken künftig auch auf zivilrechtlicher Ebene ohne die Einbindung der Jagdbehörde durchgeführt werden.

Der Paragraph 26 Absatz 2 Landesjagdgesetz MV enthält eine Ermächtigung für die oberste Jagdbehörde durch eine Rechtsverordnung weitere Tierarten dem Jagdrecht zu unterstellen (Ministerverordnung). Sobald die Bundesregierung und die Europäische Union die Weichen für eine Bewirtschaftung des Wolfes gestellt haben, kann zeitnah eine entsprechende Verordnung durch den Minister erlassen werden.

„Die vorgesehenen Änderungen sind zur Bejagung des Wildes erforderlich, um den Bedürfnissen des Waldumbaus in Zeiten des Klimawandels effektiv Rechnung zu tragen“, begründete Minister Backhaus die Gesetzesnovelle. Für ihn ist klar: „Wild ist ein unverzichtbarer Teil des Waldökosystems und unserer Landschaft. Das Landesjagdgesetz gibt uns einerseits die Aufgabe, einen artenreichen und gesunden Wildbestand in einem ausgewogenen Verhältnis zu seinen natürlichen Lebensgrundlagen zu erhalten.

Andererseits fordert das Gesetz aber auch, die jagdlichen Interessen mit den sonstigen öffentlichen Belangen, insbesondere mit denen der Landeskultur, des Naturschutzes und der Landschaftspflege, in Einklang zu bringen. Mit der Ausübung der Jagd leisten die 15.456 Jägerinnen und Jäger im Land ehrenamtlich einen unschätzbaren Dienst an der Gesellschaft und der Natur: Sie sichern die Lebensgrundlagen für einen artenreichen Wildbestand und halten diesen gesund. Dafür gebührt ihnen mein ausgesprochener Dank.“

Das geänderte Jagdgesetz soll zum 1. April 2024 in Kraft treten.

Sommertour beendet

Justizministerin Bernhardt: „Engagierte Resozialisierungsarbeit“

Schwerin – Die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt zog jetzt ein positives Fazit ihrer Sommertour.

„Meine Sommertour stand unter dem Motto Resozialisierung. In allen vier Justizvollzugsanstalten sowie im Landesamt für ambulante Straffälligenarbeit habe ich gesehen, dass hervorragende Arbeit mit straffällig gewordenen Menschen geleistet wird. Dafür gilt mein herzlicher Dank. Ich durfte so viele viel Enthusiasmus und Engagement in allen Bereichen erleben“, so Ministerin Bernhardt.

„Verantwortung durch Tierpflege ist Baustein der Resozialisierungsarbeit in der JVA Neustrelitz, aber auch in der JVA Waldeck. Ich lernte einen Gefangenen aus dem offenen Vollzug kennen, der in einem Tierheim bei Dummerstorf arbeitet. Das Tierheim und die JVA sind seit Jahren gute Partner. Die Gefangenen, die diese Chance bekommen, im Tierheim Aufräumarbeiten zu machen, die Gehege und Käfige zu reinigen, mit Tieren zu arbeiten, nutzen dies als Chance. Ein großer Dank geht auch an das großartige Engagement der Mitarbeitenden im Tierheim.“

Zur Resozialisierungsarbeit gehört auch der frühzeitige Informationsaustausch zwischen der JVA und den nach der Entlassung zuständigen Beschäftigten im Landesamt für ambulante Straffälligenarbeit.

In der JVA Bützow war Justizministerin Bernhardt bei einer Fallkonferenz dabei: „Es ging um einen Mann, der in einem halben Jahr entlassen werden soll. Besprochen wurde in dieser Konferenz, wie sein Verhalten in Haft ist, ob er Schulabschlüsse gemacht oder an Maßnahmen teilgenommen hat. Wichtig ist der Austausch darüber, welcher Hilfe und auch Kontrolle es für ein straffreies Leben nach der Entlassung bedarf. Ideal war daher auch, dass der Gefangene selbst in der Sitzung seine Bewährungshelferin und die Mitarbeiterin der Führungsaufsichtsstelle kennenlernte, mit denen er nach der Entlassung kooperieren muss.“

In Stralsund waren sowohl die JVA als auch das Landesamt für ambulante Straffälligenarbeit Ziel der Sommertour von Ministerin Jacqueline Bernhardt: „Ich habe einen Gefangenen aus der JVA Stralsund bei seinem zweiten Ausgang zur Bewährungshilfe begleitet.

Mit dem Bus ging es zu den Sozialen Diensten. Dort wurde der weitere Werdegang des Gefangenen besprochen, der gute Aussichten auf eine vorzeitige Entlassung hat. Es wurde geklärt, wo er unterkommen wird, was er beantragen und beachten muss, damit seine Bewährung erfolgreich verläuft. Dieser direkte beispielhafte Einblick in die Schnittstellenarbeit zwischen Justizvollzug und Bewährungshilfe war sehr spannend.“

In der Jugendarrestanstalt Neustrelitz hat die Justizministerin am Ende der Sommertour einen Mitarbeiter der DRK-Wasserwacht erlebt. „Wenn ein gestandener Mann, bei dem im Leben selbst nicht immer alles glatt lief, den Arrestierten erklärt, welchen Lebensweg er durch Fleiß und festen Willen erreicht hat, ist das schon beeindruckend. Gerade bei Jugendlichen, für die der bis zu vier Wochen andauernde Arrest eine letzte Warnung darstellen soll, ist Überzeugungsarbeit bedeutend.“

Resümierend erklärt Justizministerin Jacqueline Bernhardt: „Die Betreuung auf dem Weg zurück in die Gesellschaft ist sehr vielschichtig und verantwortungsvoll. Die Kolleginnen und Kollegen, ob im Vollzugsdienst oder in der Sozialarbeit, machen einen großartigen Job für die Resozialisierung der Gefangenen und für die Sicherheit der gesamten Bevölkerung.“

Gesellschaftliche und politische Mitwirkung

Schwerin – Jugendministerin Stefanie Drese besuchte heute das Jugend- und Freizeitzentrum „Bus Stop“ im Schweriner Stadtteil Großer Dreesch. Dort sprach Drese mit den Jugendlichen und Betreuenden über Ihre Erfahrungen, Sorgen und Wünsche für die Zukunft.

Der Jugend- und Freizeitclub „Bus Stop“ existiert bereits seit 1981. Seit dem Jahr 2001 befindet er sich in der Trägerschaft des Deutschen Roten Kreuzes.

Drese: „Jugendclubs begleiten junge Menschen in einer sehr wichtigen Lebensphase. Sie sind Orte des Rückzugs, der Freundschaft und der Erziehung. Dank der Betreuenden können junge Menschen in den Einrichtungen viel für ihr späteres Leben lernen.“

Um die Jugendlichen so früh wie möglich an gesellschaftlichen Entscheidungsprozessen zu beteiligen und ihre Rechte zu stärken, plant die Landesregierung ein „Kinder- und Jugendbeteiligungsgesetz“. „Derzeit befinden wir uns in der Verbandsanhörung und somit inmitten des Beteiligungsprozesses“, teilte Drese mit. Hinweise aus der Politik, durch Institutionen und natürlich von jungen Menschen seien daher ausdrücklich willkommen.

„Kinder und Jugendliche sind unsere Zukunft. Die Jugend hat ein Recht auf gesellschaftliche und politische Mitwirkung“, betonte Drese. Viele Kommunen hätten sich schon auf den Weg gemacht und würden diese Entwicklung beschleunigen, lobte die Ministerin.

Im Zuge ihres Besuchs im Jugendclub „Bus Stop“ machte Drese darüber hinaus ihre Anerkennung für die Arbeit der Sozialarbeiterinnen und -arbeiter in den Einrichtungen deutlich. „Die fachliche und professionelle Begleitung von Jugendlichen ist sehr anspruchsvoll und hat für viele der Jugendlichen eine prägende Funktion. Mein Dank gilt daher auch ganz besonders den Mitarbeitenden in den Jugendeinrichtungen“, machte Drese deutlich.

Um die Fachkräfte in der Jugendsozialarbeit zu sichern und ihre Arbeitsbedingungen zu verbessern, stelle das Land zur Förderung der Jugendsozialarbeit laut Drese in den kommenden sieben Jahren mehr als 25 Millionen zur Verfügung.