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Kategorie: Recht / Justiz / Verfassungsschutz

Öffentlich Hakenkreuze zeigen ist widerlich

Schwerin – Innenminister Christian Pegel verurteilt das öffentliche Setzen von Hakenkreuzen in Rostock und Schwerin durch bislang Unbekannte scharf:

„Das Hakenkreuz ist in unserem Land untrennbar mit dem Nationalsozialismus verbunden. Damit werden die schlimmsten Verbrechen an der Menschlichkeit, die je von deutschem Boden ausgegangen sind, verbunden.

Dieses Symbol auf eine öffentliche Rasenfläche zu mähen und auch noch auf die „Bank der Menschenrechte“ zu schmieren, ist einfach widerlich – und außerdem verfassungsfeindlich“, so der Minister und fügt hinzu: „Wer das Hakenkreuz nutzt, spricht sich gegen die Menschenwürde und alle bei uns gesetzlich verankerten Grundrechte aus. Zudem werden die Opfer der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft auf eine abscheuliche Art und Weise verhöhnt.“

Der Staatsschutz der Polizei werde alles daransetzen, die Straftäter zu ermitteln. Das Hakenkreuz ist in Deutschland strafbar.

Neue Teammitglieder für den Justizvollzug

Justizstaatssekretär Friedrich Straetmanns: „Der Justizvollzug freut sich über junge motivierte Menschen zur Verstärkung.“

Güstrow – 15 Justizvollzugsanwärterinnen und -anwärter sind vom Justiz­staatssekretär Friedrich Straetmanns an der Bildungsstätte Justizvollzug in Güstrow zu Probebeamten ernannt worden.

„Wir freuen uns über hoch motivierte Kolleginnen und Kollegen, die unseren Justizvollzug verstärken. Ihre engagierte Arbeit ist unverzichtbar für die Resozialisierung der Gefangenen und deren Weg in eine Zukunft ohne neue Straftaten.

Die Tätigkeit ist sowohl verantwortungsvoll als auch menschlich sensibel. Egal, ob Mörderin oder Betrüger, alle Gefangenen werden auf die Wiedereingliederung in die Gesellschaft vorbereitet. Das ist das Ziel unseres Justizvollzugs“, so Staatssekretär Straetmanns in Güstrow.

Die Justizvollzugsanwärterinnen und -anwärter sind zwischen 21 und 37 Jahre alt. Vor ihrer Ausbildung im Justizvollzug haben einige von ihnen eine Ausbildung als Tischler, Krankenpfleger, Koch oder Kauffrau im Einzelhandel absolviert.

Sie werden in den vier Justizvollzugsanstalten des Landes für wertvolle Unterstützung in den Teams sorgen. Für den Justizvollzug in Mecklenburg-Vorpommern werden Frauen und Männer ausgebildet, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.

Menschenverachtendes Handeln

Innenminister Christian Pegel: „Hissen der Hakenkreuzfahne ist menschenverachtend“

Neubrandenburg – Innenminister Christian Pegel hat das Hissen einer Hakenkreuzfahne durch bislang Unbekannte auf dem Neubrandenburger Bahnhofsvorplatz scharf verurteilt.

„Das Hakenkreuz steht für die schlimmsten Verbrechen an der Menschlichkeit, die je von deutschem Boden ausgegangen sind – sie zu hissen ist nicht nur eine Straftat, sondern menschenverachtend und klar verfassungsfeindlich“, so der Minister.

„Wer sie hisst, stellt sich außerhalb unserer Gesellschaft, will die freiheitlich-demokratische Grundordnung bekämpfen und verhöhnt in unerträglicher Weise die Opfer der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft.“

Die Polizei werde alles daransetzen, die Straftäter zu ermitteln.

M-V rüstet gegen Drogenmissbrauch auf

Bützow – Der Justizvollzug in Mecklenburg-Vorpommern hat eine Offensive gestartet, um Drogen aus den Justizvollzugsanstalten fernzuhalten. In der JVA Bützow wird daher seit einem Dreivierteljahr ein Ionenscangerät betrieben. Der IONSCAN 600 kann Betäubungsmittel im kleinsten Spurenbereich erkennen. Auch wenn diese Stoffe auf Papier, Tabak oder anderen Gegenständen unsichtbar aufgebracht sind.

Das Gerät kann neue psychoaktive Substanzen, besser bekannt unter dem Namen „Spice“, nachweisen. Der IONSCAN zeigt innerhalb weniger Sekunden das Analyseergebnis an. Da gerade synthetisch hergestellte Mischungen immer wieder variieren, wird auch die Software des Scanners stetig aktualisiert.

Justizministerin Jacqueline Bernhardt hat sich den IONSCAN 600 angesehen und erklären lassen: „Dieses Gerät leistet ein sogenanntes Vortestverfahren, um kleinste Restmengen einer Substanz zu erkennen. Für die gerichtliche Auswertung müssen derzeit noch das Landeskriminalamt oder zertifizierte Testlabors beauftragt werden. Dennoch ist der Scanner wirksam, denn Verdachtsfälle sind so effektiver erkennbar.

Die bisherigen Erfahrungen mit dem Gerät sind durchweg positiv“, so die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz. Auch die Justizvollzugsanstalten Stralsund, Waldeck und Neustrelitz senden Tests nach Bützow. Wir haben bereits mehr als 70 Tests durchgeführt. Jede fünfte Probe war positiv und gelangte nicht in die JVA. Dafür wurden diese vermutlichen verbotenen Substanzen an die Polizei zur Strafverfolgung übergeben.

Den drei Kliniken des Maßregelvollzuges sowie der Polizei wurde ebenso die Möglichkeit eingeräumt, das Testverfahren in der JVA Bützow zu nutzen. Ministerin Bernhardt: „Menschen vor verbotenen Substanzen zu schützen, ist nicht nur im Justizvollzug wichtig. Die meist geruchslosen Substanzen, die in Pulverform mit Lösungsmitteln zum Beispiel auf Papier, Tabak oder Zigaretten aufgetragen werden, können großes Suchtpotential und Gesundheitsrisiken bergen.“

Grundlage der Testverfahren ist eine Datenbank, in der die zu untersuchenden Substanzen erfasst sind. Diese Datenbank ist von Rheinland-Pfalz entwickelt worden, wird dort gepflegt, aktualisiert und auch Mecklenburg-Vorpommern sowie weiteren Bundesländern in einem Länderverbund zur Verfügung gestellt.

Konzept „DIE Justiz 2030“ vorgestellt

Nach 30 Jahren werden erstmals Ziele der gesamten Justiz in M-V für eine digitale, innovative und effiziente Arbeit festgeschrieben.

Schwerin – „Erstmals seit der Errichtung der rechtsstaatlichen Justiz in Mecklenburg-Vorpommern gibt es ein Konzept für den gesamten Justiz-Geschäftsbereich des Ministeriums. ‚DIE Justiz 2030. Digital. Innovativ, Effizient.‘ ist eine Festlegung der Ziele. Ein Hintergrund ist natürlich der demografische Wandel. In den nächsten Jahren wird immer weniger Personal zur Verfügung stehen. Zweiter Hauptpunkt ist die Digitalisierung, die in der Einrichtungsphase derzeit noch viele Personalressourcen verschlingt.

Ein immer kleiner werdender Pool an Nachwuchskräften, egal ob im Justizvollzug oder an den Gerichten und Staatsanwaltschaften, und der digitale Wandel müssen in den nächsten Jahren harmonisieren. Die Justiz muss attraktiv bleiben, um den Rechtsstaat zu garantieren. Wichtige Punkte der nächsten Jahre sind das Bestandsmonitoring, die Förderung von Frauen in Führungspositionen und auch die Optimierung der Arbeit im Justizvollzug“, sagt die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt bei ihrer Vorstellung des Konzepts „DIE Justiz 2030“ in Schwerin.

„Unser Ziel, die Justiz handlungsfähig und bürgernah zu halten, ist unsere Richtschnur. Es geht um stets die beste technische Ausstattung. Das wird die nächsten Jahre uns beschäftigen. Die Ausstattung der Verhandlungssäle mit Videotechnik ist zur Hälfte geschafft. Die elektronische Akte ist ebenfalls bei jeder und jedem Zweiten an den Gerichten und Staatsanwaltschaften bereits Grundlage. Bis 2026 gibt uns das Gesetz Zeit, den elektronischen Rechtsverkehr sowie die E-Akte flächendeckend eingeführt zu haben. Wir sind dabei, mit weiteren Bundesländern die Möglichkeit der elektronischen zweiten Staatsprüfung vorzubereiten.

Dieser digitale Schritt wird notwendig. Darüber hinaus wird die technische Ausstattung der Justizvollzugsanstalten weiter vorangetrieben. Videokonferenzanlagen in jeder Anstalt ermöglichen Anhörungen der Gerichte mit Gefangenen. Das spart Personalressourcen. Telefonie in jedem Haftraum hilft der Resozialisierungsarbeit. Wir haben eine Ausstattungsquote derzeit von 60 Prozent“, so Ministerin Bernhardt.

„Um attraktiv für Nachwuchs zu bleiben, müssen wir gute Bedingungen schaffen. Die Motivation, sich für die Justiz zu entscheiden oder in der Justiz gern zu bleiben, muss Ansporn sein. Für alle Bereiche der Justiz sind Kriseninterventionsstellen eingerichtet. Die Möglichkeit einer seelsorgerischen Begleitung auch von unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern betrachte ich als wichtiges Zeichen für die Justiz-Bediensteten. Niemand wird in Notlagen allein gelassen.

Wir wollen das betriebliche Gesundheitsmanagement besser aufstellen, damit dieses nachhaltig und bedarfsgerecht für den gesamten Geschäftsbereich wirken kann. Die Justiz wird außerdem immer familienfreundlicher. Bis auf die Tätigkeiten im Allgemeinen Vollzugsdienst oder auch in den Justizwachtmeistereien werden zum Beispiel Homeofficemodelle angeboten. Das fünf Jahre alte Nachwuchspapier der Justiz muss aktualisiert werden.

Allein in den vergangenen beiden Jahren der rot-roten Landesregierung sind attraktivitätssteigende Maßnahmen umgesetzt worden, die nicht in diesem Papier stehen. Das Rechtsreferendariat kann beispielsweise jetzt auch in Teilzeit absolviert werden. Die Zahl der Studienplätze der Rechtspflege wurde für den 2022 beginnenden Vorbereitungsdienst von 20 auf 25 erhöht. Es soll geprüft werden, ob die Ausbildung zu Justizfachangestellten justizspezifisch umgestellt werden soll“, erklärt Justizministerin Bernhardt.

„Die Gerichte leiden unter hohen Altbeständen an Verfahren. Daher beabsichtigen wir, ein Bestandsmonitoring in enger Kooperation mit den Gerichten und Staatsanwaltschaften einzuführen. Ziel soll es sein, einen Weg zu finden, den Bestand an Verfahren spürbar zu reduzieren.

Die Abläufe und Strukturen an den Gerichten und Staatsanwaltschaften werden von extra dafür ausgebildeten justizeigenen Organisationsberaterinnen und –berater untersucht. Mitarbeitende werden befragt, der praktische Alltag wird unter die Lupe genommen. Am Ende gibt Empfehlungen für Optimierungen.

Auch im Justizvollzug soll optimiert werden. Denn auch hier gibt es allein durch die Digitalisierung veränderte Aufgabenfelder. Der Optimierungsbedarf soll im nächsten Jahr evaluiert sein“, sagt Ministerin Jacqueline Bernhardt.

„Das Konzept ‚DIE Justiz 2030. Digital. Innovativ. Effizient.‘ ist eine Zusammenfassung aller notwendigen Maßnahmen als Reaktion auf die bevorstehenden Herausforderungen. Es ist das Ergebnis aus mehreren Strategiekonferenzen mit dem Geschäftsbereich. Für die nächsten sieben Jahre wird es der festgeschriebene Leitfaden sein, der alle Kräfte in der Justiz bündelt und an einem Strang ziehen lässt“, ergänzt Justizstaatssekretär Friedrich Straetmanns.

Rechtsreferendariat in M-V

Justizministerin Jacqueline Bernhardt: „Das große Interesse an Mecklenburg-Vorpommern beweist die Attraktivität der Justiz.“

Schwerin – „Die Einstellungszahl für das Rechtsreferendariat bleibt weiterhin hoch. 50 Frauen und Männer sind heute zum 1. Juni 2023 für den Vorbereitungsdienst auf die zweite juristische Staatsprüfung eingestellt worden. Fast die Hälfte von ihnen, 46 Prozent, hat an der Universität Greifswald die erste juristische Staatsprüfung bestanden und möchte zum Rechtsreferendariat auch im Land bleiben.

Mit ihrer Einstellung sind es in M-V dann weiterhin insgesamt mehr als 250 Frauen und Männer im Vorbereitungsdienst. Wir stecken viel Energie und Arbeit in die Optimierung des Referendariats. Die Mühe zahlt sich derzeit aus. Die Schaffung einer Ombudsstelle und die Möglichkeit des Teilzeitreferendariats sind wichtige Meilensteine. Wir arbeiten an weiteren Schritten, um das Rechtsreferendariat in Mecklenburg-Vorpommern attraktiv zu halten.

Denn es geht auch darum, die Menschen vom Land zum Leben zu überzeugen. Neben einem familienfreundlichen und modernen Arbeitsplatz in der Justiz bieten wir eben auch ein Land zum Arbeiten und Erholen. Das weiterhin große Interesse am Referendariat in Mecklenburg-Vorpommern beweist die Attraktivität der Justiz im Land“, sagt die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt.

Von den 20 Rechtsreferendarinnen und 30 Rechtsreferendaren, die zum 1. Juni 2023 in Mecklenburg-Vorpommern eingestellt wurden, stammen u. a. 13 Frauen und Männer aus M-V selbst, sieben aus Schleswig-Holstein, je sechs aus Hamburg und aus Niedersachsen. Darüber hinaus wurden drei Referendarinnen und Referendare eingestellt, die im Ausland geboren wurden. Im Dezember 2022 hatten 73 Frauen und Männer ihr Referendariat begonnen.

Richtfest des neuen Justizzentrums

Schwesig: Neues Justizzentrum wird der Rechtsstaatlichkeit dienen

Schwerin – Ministerpräsidentin Manuela Schwesig hat beim heutigen Richtfest des neuen Justizzentrums in Schwerin die gelungene Verbindung aus alter und neuer Bausubstanz gelobt.

„Die neuen Komplexe sind baulich getrennt vom alten Gebäude und doch verbunden durch Glasbrücken in den oberen Geschossen. Das ist genau richtig für ein Haus, das der Rechtsstaatlichkeit dient. Es ist kein Justizpalast, in dem die Obrigkeit über Untertanen bestimmt. Allerdings gehören die Zeiten des Unrechts, zur Geschichte dieses Gebäudes.

Es ist gut, dass das neue Justizzentrum seine Geschichte klar erkennbar macht, indem es dem Dokumentationszentrum des Landes für die Opfer der Diktaturen in Deutschland mit dem ehemaligen Gefängnis und seinen Ausstellungen mehr Sichtbarkeit einräumt“, erläuterte die Ministerpräsidentin.

Vor allem gehe es um die Bedürfnisse der heutigen Justiz und der Menschen, die dort arbeiten. „Die Justiz ist ein wichtiger, wertvoller Teil unseres öffentlichen Dienstes und braucht attraktive Arbeitsbedingungen“, so Schwesig.

„Der Baufortschritt ist enorm. Gut ein Jahr nach der Grundsteinlegung feiern wir Richtfest. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können täglich mitverfolgen, wie ihr künftiger Arbeitsplatz wächst. Das Ende der langen Übergangszeit der Unterbringung in Bürocontainern und weiteren Häusern der Stadt ist nun wirklich absehbar.

Als erstes wird das Amtsgericht ins neue Justizzentrum einziehen. Ich freue mich für die Beschäftigten in Schwerin, dass sie sehr bald die Arbeitsplätze mit der modernsten Ausstattung der Justiz bekommen“, erklärte die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt.

Die Ministerpräsidentin dankte allen am Bau Beteiligten: „Ich freue mich, dass ansässige Baufirmen mit Ihrem Know-how und ihrer Erfahrung am Bau beteiligt sind. Dass wir dieses Richtfest heute feiern können, dafür danke ich all denen, die an dem Neubau mitwirken.

Ausdrücklich danke ich auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Gerichte, der Justiz hier vor Ort: Abbruch und Neubau – bei laufendem Betrieb. Je mehr das Gebäude wächst und Gestalt bekommt, desto besser können wir uns alle vorstellen, wohin der Weg geht.“

Geldauflagen an gemeinnützige Vereine

Justizministerin Jacqueline Bernhardt: „2022 haben Gerichte und Staatsanwaltschaften wieder viele soziale Projekte unterstützt.“

Schwerin – Rund 1,4 Millionen Euro haben Gerichte im vergangenen Jahr an Geldauflagen erteilt. Mehr als die Hälfte davon gingen an gemeinnützige Einrichtungen. Die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt hebt hervor, dass unter den zehn größten Zuwendungen hauptsächlich soziale Projekte unterstützt wurden. „Die Stiftung Betroffen in Vorpommern hilft krebskranken Menschen. Geld bekamen auch Vereine, die sich um krebskranke Kinder kümmern oder auch die Inklusion fördern.“

„Von den Gerichten und Staatsanwaltschaften wird jeder Einzelfall verantwortungsbewusst abgewogen. Für alle sichtbar, werden die zehn meist bedachten Vereine auch transparent auf der Homepage des Ministeriums veröffentlicht.“ ->Link Geldauflagen

Im vergangenen Jahr lag die Summe aller Zuwendungen der Staatsanwaltschaften und Gerichte ähnlich hoch wie 2021. In Ermittlungs- und Strafverfahren sprachen die Richterinnen und Richter sowie und Staatsanwältinnen und Staatsanwälte rund 807.000 Euro gemeinnützigen Vereinen zu. Es handelt sich dabei um die Höhe der zugewiesenen Gelder. Die tatsächlich bislang erfolgten Zahlungen können geringer ausfallen.

„In den vergangenen zehn Jahren sind in Mecklenburg-Vorpommern knapp 14 Mio. Euro an Geldauflagen aus Ermittlungs-, Straf- und Gnadenverfahren verteilt worden, rund 8,7 Mio. Euro davon an gemeinnützige Vereine. Das Oberlandesgericht Rostock führt eine Liste mit aktuell rund 650 gemeinnützigen Vereinen, die Geldauflagen aus Ermittlungs- und Strafverfahren erhalten können. Um in die Liste aufgenommen zu werden, muss dem Oberlandesgericht Rostock insbesondere die Gemeinnützigkeit des Vereins nachgewiesen werden. Das Oberlandesgericht aktualisiert die Listen jährlich zum 1. Mai.

Nachfolgend finden Sie die Auflistung der zehn größten Summen an Geldauflagen, die 2022 gemeinnützigen Vereinen zugesprochen wurden.