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Kategorie: Recht / Justiz

Automatische Kennzeichenerkennung

Schwerin – Die automatische Kennzeichenerkennung soll zur Bekämpfung organisierter Kriminalität genutzt werden. Justizministerin Katy Hoffmeister ist jetzt einem Vorstoß aus Brandenburg im Rechtsausschuss des Bundesrats beigetreten und hat darauf hingewiesen, dass der vorgelegte Gesetzentwurf nicht ausreicht.

„In die richtige Richtung, aber nicht weit genug geht der Gesetzentwurf der Bundesregierung, mit dem Strafverfolgungsbehörden eine Befugnis bekommen sollen, automatisch erhobene Kfz-Kennzeichen verwenden zu können. Es bleibt eine Regelungslücke, da mit dem Entwurf die Kennzeichenerfassung im Aufzeichnungsmodus nicht möglich ist. Doch dieses Instrument brauchen wir gerade bei der Bekämpfung der Organisierten Kriminalität und auch der grenzüberschreitenden bandenmäßig begangenen Eigentumskriminalität. Ich habe daher einen Änderungsantrag aus Brandenburg unterstützt.

Die Möglichkeit der Datenauswertung über einen erforderlichen und angemessenen Zeitraum ist wesentlich effektiver und vor allem wirkungsvoller als derzeitige Möglichkeiten. Es geht darum, Bandenstrukturen zügig zu erkennen, um sie nachhaltig bekämpfen zu können. Vor allem im grenznahen Raum würde die Erweiterung der Befugnis mehr Sicherheit schaffen. Ein richterlicher Vorbehalt ist auch hierbei selbstverständlich“, sagt Justizministerin Hoffmeister nach der Sitzung des Rechtsausschusses des Bunderats.

Der Rechtsausschuss beschloss den Änderungsantrag aus Brandenburg zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Fortentwicklung der Strafprozessordnung und zur Änderung weiterer Vorschriften. Sogenannte automatisierte Kennzeichenlesesysteme gibt es bereits in Mecklenburg-Vorpommern. Allerdings ist ihre Nutzung für die Kriminalitätsbekämpfung noch sehr eingeschränkt.

Psychosoziale Prozessbegleitung

Schwerin – Justizministerin Katy Hoffmeister wies jetzt darauf hin, dass nach einem Bericht des Bundesjustizministeriums geprüft wird, ob die Antragstellung einer psychosozialen Prozessbegleitung künftig einfacher werden kann.

„Der Rechtsanspruch auf psychosoziale Prozessbegleitung für Opfer schwerer Gewalt- und Sexualstraftaten ist ein Meilenstein, der von Mecklenburg-Vorpommern angestoßen wurde. Mit dem jetzt veröffentlichten Bericht des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz zur psychosozialen Prozessbegleitung steht auch fest, dass sich M-V erfolgreich dafür eingesetzt hat, das Hilfsangebot weiter zu stärken. Ich hatte von der Justizministerkonferenz Unterstützung erhalten bei der Forderung, dass Kindern als Opfer schwerer Sexual- und Gewaltstraftaten künftig einfacher geholfen werden kann. Das Bundesministerium setzt gerade den entsprechenden Prüfauftrag um mit dem Ziel, den Zugang zur psychosozialen Prozessbegleitung zu erleichtern.

Eine Prozessbegleitung ohne Antrag, also von Amts wegen, sollte künftig möglich sein. Darüber hinaus wird geprüft, ob unter bestimmten Voraussetzungen auch bei erwachsenen Verletzten auf das unbestimmte Tatbestandsmerkmal der besonderen Schutzbedürftigkeit verzichtet und den Verletzten die Antragstellung erleichtert werden kann. Es geht darum, die schweren durchlebten juristisch aufzuarbeitenden Fälle psychosozial zu begleiten. Dafür stehen die Fallpauschalen bereit. Die bedarfsgerechte Vergütung unterliegt zudem einer ständigen Prüfung“, sagt Justizministerin Hoffmeister.

„Ich freue mich zudem über die Feststellung im Bericht des Bundes, dass Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte positive Erfahrungen mit der psychosozialen Prozessbegleitung gemacht haben und sie im Verfahren als hilfreich bewerten. Das zeigt, wie gut auch die Arbeit der Prozessbegleitungen hier im Land sind“, so die Ministerin. Nächsten Mittwoch wird sie im Rechtsausschuss des Landtages einen Evaluationsbericht zur psychosozialen Prozessbegleitung in Mecklenburg-Vorpommern vorstellen.

Respekt vor der Landwirtschaft und Privatbesitz

Schwerin – Zahlreiche Bürgerinnen und Bürger nutzen in Zeiten des Lockdowns Ausflüge in die Natur als alternative Freizeitgestaltung und genießen die Landschaft des Landes.

„Das ist an sich eine gute Idee“, findet Agrar- und Umweltminister Dr. Till Backhaus. Doch sei für manche offenbar nicht auf Anhieb ersichtlich, wo sich landwirt­schaftliche Flächen befinden und betreten bzw. befahren bestellte Felder mit Autos, Quads oder Schlitten. „Erholung in der Natur ist besonders in dieser Zeit wichtig, dennoch sollte aus Respekt vor der Arbeit der Landwirtinnen und Landwirte und den Nahrungsmitteln, die auf den Flächen erzeugt werden, Rücksicht genommen werden“, so Minister Backhaus weiter.

Fremde Grundstücke dürften grundsätzlich ohne Erlaubnis nicht betreten oder befahren werden. Das Fahren mit Autos, Quads oder Motorrädern sei zudem nur auf öffentlichen Wegen erlaubt, führt Backhaus aus. Unter der Schneedecke, die die Felder vielerorts derzeit bedeckt, wachsen bereits Kulturen, wie Winterweizen, Winterraps oder Wintergerste. Durch das Befahren oder Betreten der Flächen, können diese Kulturen zerstört werden. Aber auch Wiesen und Weiden, die die Futtergrundlage, für die Tiere bilden, können dadurch geschädigt werden. Des Weiteren werden so viele Tiere gestört, die dort beheimatet sind. In der aktuellen Situation sollte jeglicher Stress für die Tiere vermeiden werden.

„Mein Tipp, reden Sie mit Ihren Landwirtinnen und Landwirten vor Ort und fragen Sie sie, welche Felder beispielsweise nicht bestellt und möglicherweise begehbar sind. Fragen Sie um Erlaubnis für ein gutes Miteinander“, rät der Landwirtschaftsminister.

Rechte von Menschen mit Behinderungen

Schwerin – Die Landesregierung hat den Maßnahmenplan 2.0 zur Umsetzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen in Mecklenburg-Vorpommern beschlossen. Der Kabinettsbeschluss wird nun dem Landtag zur parlamentarischen Beratung und Beschlussfassung zugeleitet.

Der im Kabinett beschlossene Maßnahmenplan 2.0 setzt entsprechend auf den 2013 von der Landesregierung verabschiedeten Plan zur Umsetzung der UN-BRK (UN-Behindertenrechtskonvention) auf und entwickelt diesen weiter. Dazu zählen Maßnahmen aus den Handlungsfeldern Bewusstseinsbildung und Partizipation, Barrierefreiheit und Zugänglichkeit, Verkehr und Mobilität, Wohnen, Selbstbestimmung, Bildung, Gesundheit sowie Arbeit und Beschäftigung.

Zusätzlich wurden fünf neue Handlungsfelder aufgenommen:

  1. Kommunikation und Information
  2. Kinder, Jugendliche, Frauen und Familie
  3. allgemeine Verpflichtungen sowie Gleichberechtigung und Nichtdiskriminierung
  4. gleiche Anerkennung vor dem Recht und Zugang zur Justiz
  5. Freiheit von Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe und Schutz der Unversehrtheit der Person

Weiterhin erhält der MPl 2.0 eine neue Struktur. Während der erste Maßnahmenplan aus einem Textteil und einem Maßnahmenkatalog bestand, wird nunmehr jedes Handlungsfeld für sich betrachtet. „Der neue Maßnahmenplan ist ein weiterer Schritt, um die volle und gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen zu verbessern. Er enthält wichtige Vorgaben und erhöht damit die Möglichkeiten, ein selbstbestimmtes Leben zu führen, in allen Lebensbereichen“, sagte Sozialministerin Stefanie Drese am Dienstag in Schwerin.

Mit der Ratifizierung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen durch die Bundesrepublik Deutschland trat diese am 26. März 2009 auch in allen Bundesländern in Kraft. Die UN-BRK verpflichtet den Bund, die Länder und die Kommunen, die Konvention unter Ausschöpfung ihrer verfügbaren Mittel umzusetzen. Zu den Menschen mit Behinderungen zählen Menschen, die langfristige körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, welche sie in Wechselwirkung mit verschiedenen Barrieren an der vollen, wirksamen und gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft hindern können (Artikel 1 UN-BRK).

Kurbädern drohen Steuernachzahlungen

Schwerin – Die Umsetzung eines Urteils des Bundesfinanzhofes (BFH) kann für Kurorte bei uns im Land teure Folgen haben. Finanzminister Reinhard Meyer kündigt an, bei seinen Länderkollegen dafür werben zu wollen, zumindest die rückwirkende Anwendung einzugrenzen.

Das Urteil des BFH geht zurück auf das Jahr 2017. Seinerzeit entschied das Gericht, dass ein Kurort die Aufwendungen für seine touristische Infrastruktur – also etwa für Seebrücken, Strandpromenaden oder Marktplätze – nur noch sehr eingeschränkt steuerlich geltend machen kann. Die Steuerexperten in den Ländern hatten seither über die Folgen des Urteils diskutiert, so dass die Steuerverwaltungen in dieser Zeit noch einen geringen Spielraum bei der Auslegung des BFH-Urteils nutzen konnten. Mittlerweile ist die BFH-Entscheidung allerdings im Bundessteuerblatt veröffentlicht und damit allgemeine Verwaltungsauffassung.

Auch für Mecklenburg-Vorpommern bedeutet das, dass Kurorte, die in den vergangenen Jahren ihre Steuerzahlungen dadurch gesenkt haben, dass sie in den Ausbau ihrer touristischen Infrastruktur investierten, mit Steuerrückforderungen durch die Finanzämter rechnen müssen. Dass dieser Fall eintreten könnte, war den Kurorten bekannt. Das Finanzministerium ist seit langem mit ihnen im Gespräch, hat eine gemeinsame Arbeitsgruppe eingerichtet und sich im Kreis der anderen Bundesländer dafür stark gemacht, dass das Urteil nicht angewandt wird. Allerdings ohne den gewünschten Erfolg.

Besonders bitter: Das Urteil soll auch rückwirkend angewandt werden. Zumindest diesen Umstand will Finanzminister Reinhard Meyer mit seinen Kolleginnen und Kollegen in den anderen Bundesländern noch einmal besprechen: „Wir haben bis zuletzt für unsere Kurorte gekämpft. Jetzt müssen wir mit der Entscheidung umgehen. Ich würde mir wünschen, dass wir uns im Länderkreis darauf verständigen, dass das Urteil erst ab diesem Jahr angewandt wird. Dazu möchte ich eine Initiative in der Finanzministerkonferenz starten und um Zustimmung werben. Gerade in dieser schwierigen Zeit sollten wir die Gemeinden, die vom Tourismus leben, nicht auch noch zusätzlich belasten.“

Schiedsstellen- und Schlichtungsgesetz

Schwerin – Die Landesregierung bringt jetzt einen Entwurf zur Änderung des Schiedsstellen- und Schlichtungsgesetzes in den Landtag ein. Das Gesetz soll nach 30 Jahren angepasst werden.

„Das Schiedsstellen- und Schlichtungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern ist aus dem Jahr 1990. Die Landesregierung hat nun einen Gesetzentwurf zur Anpassung eingebracht. So werden zum Beispiel die Vertretungsmöglichkeiten der Schiedspersonen ausgeweitet. Es soll möglich werden, dass die Schiedsstellen der Gemeinden sich untereinander vertreten können, auch wenn die Gemeinden unterschiedlichen Ämtern angehören. Das ist ein äußerst wichtiger Punkt, um das Schiedswesen auch in Zeiten personellen Engpasses aufrecht zu erhalten“, so Justizministerin Hoffmeister im Landtag zur Einbringung des Gesetzentwurfes.

„Geändert werden auch die Höhen von Gebühren und Ordnungsgeld. Hier liegt M-V im bundesweiten Vergleich im unteren Bereich. Die Gebühren werden aber nur sehr maßvoll erhöht. Die Anhebung soll helfen, den Aufwand besser auszugleichen, der mit einem Schlichtungsverfahren verbundenen ist. Pro Verfahren werden anstatt 11 Euro künftig 15 Euro erhoben. Bei besonderem Umfang und erhöhter Schwierigkeit des Falles kann die Gebühr anstatt auf maximal 40 Euro steigen, bislang liegt die Höchstgrenze bei 36 Euro. Deutlicher erhöht wird das Ordnungsgeld, wenn die Parteien zum Schlichtungstermin nicht erscheinen oder sich vorzeitig unentschuldigt entfernen. Die Erfahrung hat gezeigt, dass die bisherigen 26 Euro Ordnungsgeld einige nicht abgeschreckt hat. Wir wollen das Ordnungsgeld auf 70 Euro erhöhen, um gegebenenfalls den Druck zum persönlichen Erscheinen erhöhen zu können. Denn Schlichtungsverfahren sind oftmals einem gerichtlichen Verfahren vorgeschaltet. An dieser Stelle möchte ich auch allen engagierten Schiedsleuten für ihre wichtige ehrenamtliche Arbeit danken“, sagt Ministerin Hoffmeister.

Nachwuchsgewinnung

Justizministerin Katy Hoffmeister: „Weiterhin hat die Nachwuchsgewinnung oberste Priorität“

Schwerin – In Mecklenburg-Vorpommern sind im Jahr 2020 28 Proberichterinnen und Proberichter eingestellt worden. Voraussichtlich 17 Altersabgänge wird es im Jahr 2021 geben. Diese Lücke soll geschlossen werden.

„Wir haben personell ein wirklich gutes Jahr erlebt. Mit 28 Einstellungen von Proberichterinnen und Proberichtern haben wir ähnlich viele junge Menschen für die Gerichte und Staatsanwaltschaften gewinnen können wie im Jahr 2019 mit 29 Einstellungen. Weitere Gespräche werden noch zum Jahresende geführt, die im nächsten Jahr vielleicht zu neuen Einstellungen führen. Wir befinden uns gerade in einer Zeit der verstärkten Altersabgänge. Im Jahr 2021 werden wir voraussichtlich 17 Juristinnen und Juristen an den Gerichten und Staatsanwaltschaften in den Ruhestand verabschieden. Diese Lücke wollen wir natürlich schließen. Ich bin optimistisch, dass das gelingen wird. Wir haben viel für die Attraktivität der Justiz getan. Die Nachwuchsgewinnung hat weiterhin oberste Priorität. Die Landesregierung hat zum Beispiel im Herbst einen Gesetzentwurf zur Neuregelung des Besoldungsrechts beschlossen. Der Entwurf sieht vor, die erste Erfahrungsstufe der Besoldungsgruppe R1 für Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte zu streichen. Proberichterinnen und Proberichter sollen künftig dadurch ein höheres Anfangsgehalt bekommen. Monatlich wären das rund 200 Euro brutto mehr“, so Justizministerin Hoffmeister.

„Die Vorbereitung auf die zweite juristische Staatsprüfung in Mecklenburg-Vorpommern wird ebenso immer beliebter. Und das bundesweit. Nach der Rekordeinstellungszahl von 62 Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendaren gibt es für den nächsten Einstellungstermin im Sommer jetzt schon viele Anfragen. Das stimmt mich positiv. Denn als Justiz sind wir daran interessiert, die besten Köpfe, die wir im Referendariat ausgebildet haben, auch zu behalten. Die Justiz unseres Landes ist ein attraktiver Arbeitgeber“, so Ministerin Hoffmeister.

Mietpreis-Kappungsgrenze

Greifswald – In Greifswald wird im kommenden Jahr die so sogenannte Kappungsgrenze bei Mietpreiserhöhungen gesenkt. Das hat das Kabinett am Mittwoch abschließend beschlossen, nachdem der Entwurf der Verordnung dazu zuvor die Verbandsanhörung durchlaufen hatte.

„Die Universitäts- und Hansestadt Greifswald hat einen angespannten Wohnungsmarkt. Die Bevölkerung wächst und auch der Neubau von guten und bezahlbaren Mietwohnungen nimmt zu. Aber noch ist der Mietmarkt in Greifswald sehr dynamisch“, sagt Infrastrukturminister Christian Pegel und erläutert den Hintergrund:

„Nachdem Greifswald 2018 schon für die Mietpreisbremse in die Verordnung aufgenommen wurde, werden nun auch die zulässigen prozentualen Mieterhöhungen bei bestehenden Mietverträgen herabgesetzt. Der Bundesgesetzgeber hat dies genau dort ermöglicht, wo eine ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen besonders gefährdet ist.“

Das Bürgerliche Gesetzbuch regelt, dass Vermieter bei bestehenden Mietverträgen unter bestimmten Voraussetzungen die Miete bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete erhöhen können – aber um maximal 20 Prozent innerhalb von drei Jahren. In Gebieten, in denen die Wohnungsknappheit besonders groß ist, kann diese Kappungsgrenze für maximal fünf Jahre auf 15 Prozent abgesenkt werden. Die Landesregierungen müssen diese Gebiete per Rechtsverordnung bestimmen.

Die Kappungsgrenze gilt seit Oktober 2018 bereits für die Universitäts- und Hansestadt Rostock, Greifswald kommt nun als zweite Stadt in Mecklenburg-Vorpommern hinzu, nachdem die Bürgerschaft sich mit der Bitte um Prüfung auch dieser Mieterschutzmöglichkeit an das Land gewandt hat“, so Pegel.

Weiter sagt der Minister: „Mietsteigerungen werden für immer mehr Menschen zum Problem. Selbst wenn es freie Wohnungen auf dem Markt gibt, werden diese vielfach deutlich über den ortsüblichen Mieten angeboten. Die Absenkung der Kappungsgrenze ebenso wie die Mietpreisbremse sind nützliche Instrumente, um die Symptome eines engen Mietwohnungsmarktes kurzfristig zu lindern. Langfristig benötigen wir aber neuen, bezahlbaren Wohnraum, wie er in Greifswald mit dem Landesförderprogramm „Neubau Sozial“ an verschiedenen Stellen seit 2017 geschaffen wurde und wird.“

Seit Wiederauflage des Landesförderprogramms 2017 wurden in Greifswald aus diesem Förderprogramm Neubauprojekte der städtischen Wohnungsgesellschaft WVG, der Wohnungsgenossenschaft WGG, aber auch von zwei privaten Investoren mit neun Millionen Euro unterstützt. Es entstanden 193 neue, bezahlbare Wohnungen. Weitere Projekte in Greifswald mit einem Umfang von etwa acht Millionen Euro sind angekündigt.