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Kategorie: Recht / Justiz / Verfassungsschutz

Keine Waffen für Extremisten

Christian Pegel: „Waffenbesitz muss Ausnahme und für Extremisten tabu sein“

Schwerin – Angesichts der Diskussionen der vergangenen Wochen nach dem Attentat auf eine Religionsstätte in Hamburg und der bundesweiten Debatte um Anpassungen des Waffenrechts fordert Innenminister Christian Pegel einen Blick des Bundesgesetzgebers vor allem auf den sogenannten Kleinen Waffenschein: „Für uns in Mecklenburg-Vorpommern ist klar: Der legale Besitz von Waffen muss die absolute Ausnahme sein – und für Extremisten tabu“, so Pegel.

Zum 1. März 2023 besaßen 13.514 Menschen in Mecklenburg-Vorpommern einen Kleinen Waffenschein, der zum Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen berechtigt. 19.719 Personen besaßen insgesamt 86.635 Schusswaffen. Hinzu kommen 9.518 wesentliche, unverbaute Waffenteile im Privatbesitz, welche zusammengesetzt zu einer Waffe Geschosse verschießen können.

„Der größte Teil dieser Waffenbesitzer sind Sportschützen, Jäger oder Waffensammler, die Bedarf und Befähigung dafür nachgewiesen haben. Sorge macht unseren Sicherheits- und Ordnungsbehörden und mir, dass auch 48 Rechtsextremisten, 14 Reichsbürger und Selbstverwalter sowie ein Unterstützer einer ausländischen extremistischen Bestrebung den Kleinen Waffenschein haben und 51 Rechtsextremisten sowie 8 Reichsbürger und Selbstverwalter eine Waffenbesitzkarte. Auf diesen sind insgesamt 279 Schusswaffen bei Rechtsextremisten sowie 26 bei Reichsbürgern und Selbstverwaltern eingetragen“, sagte Innenminister Christian Pegel heute in Schwerin.

Pegel: „Keine Waffen in Händen von Extremisten“

„Die Sorge rührt daher, dass bei Extremisten die Gefahr gewaltsamer Aktivitäten grundsätzlich sehr hoch ist. Deshalb ist jede Waffe in den Händen von Extremisten eine zu viel – und die Entwaffnung von Extremisten besonders wichtig“, führte Pegel weiter aus. Tatgelegenheiten würden reduziert, wenn man den potenziellen Gewalttätern den Zugang zu legalen Waffen nimmt.

„Unser Ziel, keine Waffen in den Händen von Extremisten,ist ein wichtiger Schritt für mehr Sicherheit der Bevölkerung und den Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung. Die Behörden in M-V arbeiten intensiv zusammen, um im Rahmen des rechtlich Möglichen den legalen Umgang mit Waffen und deren Besitz durch Extremisten zu verhindern“, sagte der Minister weiter. Dafür teile zum Beispiel der Verfassungsschutz seine Erkenntnisse den Waffenbehörden mit, die mit deren Hilfe und weiteren Hinweisen prüfen, ob die waffenrechtliche Erlaubnis mangels Zuverlässigkeit entzogen werden muss.

Entzogene Erlaubnisse bei Rechtsextremisten

Die Waffenbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte haben in den vergangenen fünf Jahren waffenrechtliche Erlaubnisse wie zum Beispiel Kleine Waffenscheine, Waffenbesitzkarten oder den EU-Feuerwaffenpass folgender Zahl von Personen rechtskräftig1 widerrufen, zu denen Erkenntnisse zu rechtsextremistischen Aktivitäten vorliegen:

2018               5
2019               3
2020               4
2021               10
2022               2

„2021 und 2022 haben die Behörden zudem je einem Rechtsextremisten die beantragte waffenrechtliche Erlaubnis versagt. Auch haben sie 2021 einer als Rechtsextremist eingestuften Person den Waffenbesitz auf Lebenszeit verboten, ohne dass diese eine waffenrechtliche Erlaubnis beantragt hatte. 2022 gab es fünf solcher Verbote“, so Pegel.

Entzug bei Reichsbürgern und Selbstverwaltern

Weiterhin wurde folgender Anzahl von Extremisten, die Reichsbürgern und Selbstverwaltern zugeordnet werden, die waffenrechtliche Erlaubnis rechtskräftig1 entzogen:

2018               13
2019               6
2020               1
2021               2
2022               5

Einem Extremisten aus diesem Bereich wurde 2018 die beantragte waffenrechtliche Erlaubnis versagt.

Pegel: „Waffenbesitz muss eine Besonderheit sein“

Zur bundesweit geführten Diskussion um strengere Vorschriften sagt Christian Pegel: „Wir haben gute Gesetze. Aber noch besser geht immer. Waffen zu besitzen, sollte eine absolute Ausnahme sein. Ich würde mir hier eine Umkehr des Freiheitsblicks wünschen: Wir schützen die Freiheit und Sicherheit aller Menschen ohne Waffen und verlangen die uneingeschränkte und gesicherte Zuverlässigkeit als Voraussetzung für Waffenbesitz ­– noch mehr als dies schon jetzt der Fall ist.“ Konkret führt er an:

„Wir sehen bei uns im Land die Bemühungen der Sicherheits- und Ordnungsbehörden, Extremisten die Waffen abzunehmen, die diese legal besitzen, weil sie etwa Jäger oder Sportschützen sind. Ein Problem ist aber, dass im Rahmen der Einzelfallbetrachtung durch die Waffenbehörden die von den Sicherheitsbehörden übermittelten Erkenntnisse vor Gericht offengelegt und die Quelle dieser Informationen genannt und bewiesen werden müssen. Zum Teil stammen diese Informationen aus verdeckten Ermittlungsmaßnahmen der Polizei und der Nachrichtendienste, so dass die Quellen nicht vor Gericht ohne Gefahr für die künftige Ermittlungsarbeit und auch für die Auskunftspersonen der Polizei oder des Verfassungsschutzes offenbart werden können. Dann können auf diese Informationen gestützte Waffenentziehungen in einem gerichtlichen Verfahren gegebenenfalls nicht durchgesetzt werden.“

Mehr Waffenaufbewahrungskontrollen als 2021

Eine Aufgabe der kommunalen Waffenbehörden ist es, verdachtsunabhängig Waffenschränke zu kontrollieren und ihren Inhalt mit dem aktenkundigen Bestand abzugleichen. Wer in M-V eine Waffe besitzt, muss mindestens alle acht Jahre kontrolliert werden. 2022 wurden bei 4.921 Kontrollen 2.534 Personen überprüft ­– deutlich mehr als im Jahr zuvor (2.092 Personen bei 4.576 Kontrollen). Dabei wurden bei etwa jedem Vierten „waffenrechtlich bedeutsame Feststellungen“ gemacht. Christian Pegel konkretisiert:

„In den meisten Fällen wurden infolge der Kontrollen die Waffendaten im Nationalen Waffenregister korrigiert. Es wurden aber auch falsche Waffenschränke oder falsch gelagerte Munition festgestellt sowie Schusswaffen, die außerhalb des Waffenschranks aufbewahrt wurden. In zwei Fällen wurden gesundheitliche Einschränkungen festgestellt, so dass ärztliche Gutachten angefordert wurden. In neun Fällen folgte aufgrund waffenrechtlicher Verstöße ein Widerruf der Waffenerlaubnis. Bei 30 Kontrollen wurden Waffen oder Waffenteile sichergestellt, weil sie unsachgerecht umgebaut waren, rechtswidrig genutzt wurden oder die Person keine Genehmigung für deren Besitz besaß. Infolge der Aufbewahrungskontrollen wurden wegen Verstößen gegen die §§ 52 und 53 des Waffengesetzes zudem 25 Strafanzeigen und 91 Ordnungswidrigkeiten-Anzeigen gestellt.

Hintergrund

Maßgeblich für die Beurteilung, ob die erforderliche waffenrechtliche Zuverlässigkeit nach § 5 des Waffengesetzes fehlt, ist eine auf Tatsachen gestützte Prognose eines waffenrechtlich bedenklichen Verhaltens, das mit hoher Wahrscheinlichkeit zu Schäden für hohe Rechtsgüter führt. Die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen Personen nicht, bei denen Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie Waffen oder Munition missbräuchlich oder leichtfertig verwenden, mit Waffen oder Munition nicht vorsichtig oder sachgemäß umgehen, diese Gegenstände nicht sorgfältig verwahren oder Personen überlassen werden, die zur Ausübung der Gewalt über diese Gegenstände nicht berechtigt sind.

Mit dem „Dritten Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften“ hat der Bund 2020 die Waffenbehörden verpflichtet, vor Erteilen waffenrechtlicher Erlaubnisse sowie bei jeder Folgeprüfung der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit bei Behörden wie dem Verfassungsschutz zu erfragen, ob Tatsachen bekannt sind, die Bedenken gegen die Zuverlässigkeit begründen – die so genannte Regelabfrage.

1Entscheidungen der Waffenbehörden werden im Rahmen eines verwaltungsrechtlichen Verfahrens getroffen, das immer die vorherige Anhörung der Betroffenen sowie Widerspruchsmöglichkeiten vorsieht. Darüber hinaus können Betroffene getroffene Entscheidungen gerichtlich überprüfen lassen, was sie in der Regel auch tun. Waffenrechtliche Verfahren ziehen deshalb häufig langjährige Gerichtsverfahren nach sich. Die Richter stellen darin fest, ob genug Anhaltspunkte für ein Versagen oder den Widerruf der waffenrechtlichen Erlaubnis vorliegen. Der Rechtsprechung in der Vergangenheit nach genügt die alleinige Einstufung einer Person als Extremist durch den Verfassungsschutz nicht. Die Waffenbehörden prüfen deshalb, ob die Einstufung durch den Verfassungsschutz und die Informationen aus weiteren Quellen ausreichen, um eine waffenrechtliche Erlaubnis zu versagen oder zu widerrufen. Erst bei Rechtskraft kann sie eingezogen und die Abgabe der Waffen gefordert werden.

Angriffe auf Einsatzkräfte

Schwerin – Innenminister Christian Pegel zeigte sich erleichtert, dass der durch einen Angriff mit einem Schwert am vergangenen Freitagabend in Jarmen schwer verletzte Polizeibeamte das Krankenhaus inzwischen verlassen konnte.

„Ich bin sehr dankbar, dass trotz des schwerwiegenden Angriffs mit seinen erheblichen Folgen der verletzte Kollege das Krankenhaus zwischenzeitig verlassen hat“, so der Minister. Er zeigte sich auch mehrere Tage nach dem schweren Angriff auf die Polizeibeamten schockiert über das brutale Vorgehen gegenüber den im Einsatz tätigen Kollegen. Er sehe die gesamten Folgen des Einsatzes am Freitagabend mit großer Betroffenheit.

„Solche Angriffe gehen gar nicht – der erschreckende Fall im vergangenen Jahr in Greifswald ebenso wie der schockierende Angriff vergangenen Freitag in Jarmen stehen leider nur stellvertretend für das, was Polizeikolleginnen und -kollegen regelmäßig erleben“, weist Pegel auf den seit Jahren bundesweit erkennbaren Trend steigender Zahlen von Angriffen in Einsatzsituationen hin.

„Das gilt leider ebenso für Rettungskräfte und Feuerwehr“, so der Minister und ergänzt: „Wir haben eine gemeinsame gesellschaftliche Aufgabe, klar Position gegen solche Angriffe auf die Polizei und damit den Staat zu beziehen.“

Er wünsche dem Polizeibeamten eine weiterhin schnelle und gute Genesung, so Pegel. Ihm und den mit ihm gemeinsam vergangenen Freitag eingesetzten Polizisten wünsche er vor allem auch, dass sie das Erlebte mental schnell und gut verarbeitet bekämen.

Bau von Windkraftanlagen

Windkraft: „Schutzwürdigkeit von Natur- und Denkmälern muss erhalten bleiben“

Schwerin – Der Denkmalschutz kann die Genehmigung des Baus einer Windkraftanlage bei Mühlen Eichsen nicht verhindern. Das hatte das Oberverwaltungsgericht Greifswald (OVG) Anfang Februar mit Blick auf das mit Blick auf das gesetzlich vorgeschriebene Verfahren entschieden.

Das Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, Ländliche Räume und Umwelt hat das OVG-Urteil umfassend geprüft, und die Schlussfolgerungen in einem gesonderten Erlass geregelt. Dieser wurde durch das Ministerium für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten als Oberste Denkmalschutzbehörde bestätigt  und gestern Unternehmen der Windenergiebranche bei einem Treffen in Schwerin durch Klimaschutzminister Dr. Till Backhaus vorgestellt.

Laut neuem Erlass sind die Staatlichen Ämter für Landwirtschaft und Umwelt (StÄLU) bei der Genehmigung von Windkraftanlagen nach Bundesimmissionsschutzgesetz künftig gehalten, sich in allen Fällen ohne Weiteres auf die Rechtsprechung des OVG Greifswald zu berufen.

Das OVG hat in seinem Urteil eine klare Aussage hinsichtlich der Anforderungen an die Qualität von Stellungnahmen der Denkmalfachbehörde, sowie der Bewertung von Stellungnahmen und Gutachten getroffen. Es hat auch klare Aussagen zu den gesetzlichen Fristen getroffen, die von den StÄLU als Genehmigungsbehörden einzuhalten sind, bis über eine Genehmigung entschieden wird.

Das Gericht hat bestätigt, dass mit dem neuen „Erneuerbaren Energien Gesetz des Bundes“ (EEG) ein „überragendes öffentliches Interesse“ an der Erzeugung Erneuerbarer Energien besteht. Es hat außerdem bekräftigt, dass die für den Denkmalschutz zuständige Denkmalfachbehörde im Rahmen des Genehmigungsverfahrens innerhalb einer Frist von vier Wochen eine Stellungnahme abgeben kann.

Diese Stellungnahme bezieht dann die Genehmigungsbehörde in ihren Abwägungsprozess mit ein. Für den Fall, dass keine Stellungnahme fristgerecht eingeht, findet nach der vom Gericht bestätigten Rechtslage das Denkmalrecht keine Berücksichtigung im Genehmigungsverfahren.

Dazu Mecklenburg-Vorpommerns Klimaschutzminister Dr. Till Backhaus: „Ich werte dieses Urteil als Chance, dem Windkraftausbau und insbesondere ins Stocken geratene Genehmigungsverfahren hier bei uns im Land zu begegnen. Die Priorität des Ausbaus der Erneuerbaren Energien ist bereits durch das novellierte Erneuerbare-Energien-Gesetz des Bundes vorgegeben. Das OVG-Urteil unterstreicht diese Rechtssetzung.

Der gestrige Austausch mit den Unternehmen war konstruktiv und lösungsorientiert. Wir alle haben ein Interesse daran, die Ausbauziele des Bundes, auf 2,1 Prozent der Flächen in den Bundesländern Windeignungsgebiete auszuweisen, schnell zu erreichen. Im zweiten Schritt sind diese im Sinne des Klimaschutzes und der nachhaltigen Energieversorgung auch mit Windenergieanlagen zu bebauen.

Mit dem OVG-Urteil ist ein weiterer Punkt hin zu einer Beschleunigung von Genehmigungsverfahren gesetzt worden, aber es gibt weitere dicke Bretter zu bohren. Diskutiert haben wir gestern mit der Branche auch die Bedeutung anderer Fachrechte, wie den Naturschutz und die Raumordnung, Personalfragen und die Vereinheitlichung von Bearbeitungsverfahren in den Genehmigungsbehörden. Es wurden viele gute Vorschläge gemacht, die wir wohlwollend prüfen werden.

Ich sage aber auch ganz klar, dass das Urteil für mich kein Freifahrtschein ist, um die Schutzwürdigkeit unser Naturräume und Kulturgüter insgesamt über Bord zu werfen. Am Ende geht es außerdem auch um Sicherheitsfragen, die zweifelsfrei geklärt sein müssen.

Mit anderen Worten: Die Verantwortung der beteiligten Behörden bleibt trotz OVG-Urteil weiter bestehen. In meiner Zuständigkeit liegen dabei der Immissionsschutz und die Genehmigung der Windkraftanlagen, der Natur- und Artenschutz, der Schutz des Grundwassers und der Böden, aber auch die  Entwicklung lebenswerter ländlicher Räume. Deshalb ist es mir ein zentrales Anliegen, die Menschen vor Ort mitzunehmen.

Gemeinsam müssen wir Wertschöpfungsketten entwickeln und für Teilhabe der Kommunen, Landkreise und Städte sorgen. Nur so werden wir die Akzeptanz für und das Vertrauen in den Bau weiterer Windkraftanlagen erreichen. Daher werde ich mich auch weiterhin für diese Themen starkmachen und den engen Austausch mit den anderen beteiligten Ressorts fortsetzen.“

Kulturministerin Bettina Martin ergänzte: „Denkmalschutz und der Ausbau erneuerbarer Energien sind für uns kein Gegensatz. Wir haben in Mecklenburg-Vorpommern zahlreiche Denkmale und Kulturgüter, die es zu schützen und zu bewahren gilt. Es ist deshalb wichtig, dass in jedem Fall auch die Interessen des Denkmalschutzes bei der Genehmigung von Windkraftanlagen in den Abwägungsprozess bei den StÄLUs mit einbezogen werden können.

Trotz der notwendigen Beschleunigung der Genehmigungsprozesse und des übergeordneten öffentlichen Interesses der Erneuerbaren Energien soll der Denkmalschutz im Abwägungsprozess gehört werden. Darüber besteht Einigkeit und dafür haben wir einen rechtssicheren und transparenten Weg abgestimmt.. Wir haben die Kapazitäten im Landesamt für Kultur und Denkmalpflege erheblich aufgestockt und ab April 2023 acht zusätzliche Mitarbeiter eingestellt.

Zielstellung ist es, in allen Genehmigungsverfahren von Windkraftanlagen die Belange des Denkmalschutzes vorzubringen und damit den Genehmigungsbehörden eine gute Entscheidungsgrundlage zu geben. Dies muss nach der vom Gericht bestätigten Rechtslage innerhalb eines Monats geschehen, da das Verfahren bei den StÄLU unabhängig von der denkmalfachlichen Würdigung voranschreiten muss.“

Essen vor dem Müll zu retten

Schwerin – Die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt plädierte im Landtag dafür, über eine Änderung der RiStBV hinaus an Lebensmittelrettung zu denken.

„Der Kampf gegen Lebensmittelverschwendung und das sogenannte Containern sind schon länger in der öffentlichen Diskussion. Beides ist wichtig. Beide Themen hängen zusammen und zeigen: Essen gehört auf den Teller und nicht in die Tonne.

Daher danke ich den Fraktionen der FDP und Bündnis90/Die Grünen für diesen Antrag. Gefordert wird hier, eine Initiative der Hamburger Behörde für Justiz und Verbraucherschutz zu unterstützen. Die Initiative sieht eine Änderung der Richtlinie für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren – kurz RiStBV – vor. Sprich: Bei Diebstahl weggeworfener Lebensmittel aus Abfallcontainern soll eine regelmäßige Einstellung des Verfahrens nach § 153 Strafprozessordnung in Betracht kommen.

Das hieße aber: Containern bliebe strafbewehrt. Den Staatsanwaltschaften soll nur mitgegeben werden, dass sie regelmäßig das Verfahren einstellen sollten. Das ist zu wenig”, sagt die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt im Landtag zum Antrag der Fraktionen der FDP und Bündnis 90/Die Grünen, TOP 7 “Lebensmittelverschwendung entgegentreten”.

„Dem Vorschlag des Bundesjustizministers und des Bundesernährungsministers, den sie den Justizministerien der Länder per Brief mitgeteilt hatten, stehe ich positiv gegenüber. Ausgenommen ist der Fall, wenn es zu Hausfriedensbruch oder Sachbeschädigung kommt. Allerdings wird der Vorschlag des Bundes in den Ländern auch kritisch gesehen. Daher werden wir sicher noch einige Diskussionen führen.

Ein anderer Weg aus meiner Sicht wäre, dass die Strafbarkeit des Containerns im Strafgesetzbuch ausgeschlossen wird.  Diejenigen, die Lebensmittel vor der Verschwendung retten, sollten nicht mit Straftaten in Verbindung gebracht werden. Denn Essen vor dem Müll zu retten, sollte straffrei möglich sein. Deshalb müssen wir uns eher der Frage widmen, wie wir einen legalen Zugang zu weggeworfenen und dennoch genießbaren Lebensmitteln sichern können”, so Ministerin Bernhardt.

“Der Kampf gegen Lebensmittelverschwendung ist nicht nur auf eine Änderung der Richtlinie für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren zu reduzieren. Wir müssen umfassender denken und handeln, die gesamte Wertschöpfungskette im Blick haben.

Das ist auch ein Ziel der rot-roten-Landesregierung im Koalitionsvertrag. Daraus folgend wurde beispielsweise auf der 18. Verbraucherschutzkonferenz im Juni 2022 in Weimar von Mecklenburg-Vorpommern der Beschlussvorschlag ‚Reduzierung der Lebensmittelverschwendung: Einführung einer gesetzlichen Überlassungspflicht des Einzelhandels für aus dem Verkauf genommene, aber einwandfreie Lebensmittel’ eingebracht und einstimmig beschlossen.

Gegenüber der Bundesregierung wurde zudem dafür plädiert, zur Reduzierung von Lebensmittelverlusten auch die Lebensmittelproduktion zu betrachten. Auch die Diskussion über den Umgang mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum oder die einfachen Voraussetzungen für Lebensmittelspenden an die Tafeln spielen in das Thema hinein. Aktionen an Schulen wie ‘Check die Tellerreste’ der DGE-Vernetzungsstelle Schulverpflegung Mecklenburg-Vorpommern der Deutschen Gesellschaft für Ernährung sind wichtig.

Hier lernen Kinder, wie sie bewusst Lebensmittelverschwendung vorbeugen können. Das haben wir zusammen mit der Verbraucherzentrale und der DGE auf dem Plan. Ich werde die Aktionen weiterhin engagiert begleiten”, erklärt Verbraucherschutzministerin Jacqueline Bernhardt.

Schöffinnen und Schöffen in M-V gesucht

Die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt sowie Schwerins Oberbürgermeister Dr. Rico Badenschier laden zu einem Info-Termin am 12. Januar.

Schwerin – Für die künftige Amtsperiode vom 01.01.2024 bis 31.12.2028 werden in diesem Jahr die Vorschlagslisten aufgestellt. Zu wählen sind für die Schöffengerichte bei den Amtsgerichten und die Strafkammern bei den Landgerichten Erwachsenenschöffinnen und -schöffen.

Für die Jugendschöffengerichte bei den Amtsgerichten und die Jugendkammern bei den Landgerichten sind Jugendschöffinnen und -schöffen zu wählen. Insgesamt werden in Mecklenburg-Vorpommern mindestens 2.950 Personen für die Vorschlagslisten der Kommunen und der Jugendhilfeausschüsse gesucht, aus denen dann 1.475 Schöffinnen und Schöffen gewählt werden. Die Amtsdauer beträgt fünf Jahre.

Zum Start der Listenaufstellung laden die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt und der Schweriner Oberbürgermeister Dr. Rico Badenschier alle Interessierten zu einer Informationsveranstaltung ein am

Donnerstag, 12. Januar 2023 um 17 Uhr
im Goldenen Saal des Neustädtischen Palais (Ministerium)
in der Puschkinstr. 19-21, 19055 Schwerin.

Justizministerin Bernhardt: „Schöffinnen und Schöffen helfen mit ihrem Ehrenamt, das Vertrauen in die Justiz und den demokratischen Rechtsstaat weiter zu stärken. Sie sind Teil der Rechtsprechung. Sie unterstützen die Berufsrichterinnen und Berufsrichter bei der gemeinsamen Urteilsfindung und helfen mit, dass Urteile auch für Menschen ohne juristische Kenntnisse nachvollziehbar und verständlich sind. Das ist ein Garant dafür, dass Urteile im Namen des Volkes, aber eben auch durch das Volk gesprochen werden.“

Oberbürgermeister Dr. Badenschier: „Allein in unserer Stadt werden 152 Frauen und Männer gesucht, die am Amtsgericht Schwerin und Landgericht Schwerin als Vertreter des Volkes an der Recht­sprechung in Strafsachen teilnehmen. Daher möchte ich jeden und jede zur Kandidatur mutigen, der die persönlichen Voraussetzungen erfüllt und ein Interesse daran hat, unseren Rechtsstaat durch dieses wichtige Ehrenamt zu stärken.“

Am Info-Abend im Goldenen Saal können Interessierte Fragen rund um das Ehrenamt als Schöffin oder Schöffe stellen. Antworten geben werden neben der Ministerin und dem Oberbürgermeister der Direktor des Amtsgerichts Schwerin Jens Brenne sowie die Vorsitzende der Deutschen Vereinigung der Schöffinnen und Schöffen, Landesverband Nord e.V., Petra Pinnow.