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Kategorie: Städte und Gemeinden

Weitere Tourismusorte in M-V

Meyer: Prädikat gibt Antrieb für zukunfts- und wettbewerbsfähigen Tourismus im Land

Schwerin – Wirtschafts- und Tourismusminister Reinhard Meyer hat am Mittwoch den Gemeinden Hohenkirchen, Zarrentin am Schaalsee, Alt Schwerin, Elmenhorst/Lichtenhagen, Altwarp, Stolpe an der Peene und Ummanz offiziell die Anerkennung als Tourismusort nach dem Kurortgesetz verliehen.

„Die hohe Resonanz aus den Kommunen des Landes zeigt uns, dass wir mit der Anerkennung zum Tourismusort einen richtigen Weg eingeschlagen haben. Über das Prädikat gibt es einen zusätzlichen Antrieb für die touristische Weiterentwicklung in Mecklenburg-Vorpommern. Wir brauchen diesen Schub jetzt, damit der Tourismus zukunfts- und wettbewerbsfähig bleibt. Unsere Gäste sind über die Gemeinde- und Stadtgrenzen mobil und aktiv, möchten die einzelnen Regionen intensiv erleben und erwarten zu Recht ein gleichbleibend hohes Qualitätsniveau“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer.

Seit der Anpassung des Kurortgesetzes Mecklenburg-Vorpommern im vergangenen Jahr haben 20 Tourismusorte und eine Tourismusregion die Auszeichnung erlangt. Gemeinden, die über eine landschaftlich bevorzugte Lage oder bedeutende kulturelle Einrichtungen (insbesondere Museen oder Theater), internationale Veranstaltungen oder sonstige bedeutende Freizeiteinrichtungen von überörtlicher Bedeutung, Angebote für Naherholung wie insbesondere Ausflugsmöglichkeiten, Grünflächen, Rad- und Wanderwege, ein vielfältiges gastronomisches Angebot oder wichtige Dienstleistungsangeboten für benachbarte Kur- und Erholungsorte verfügen, können ein Prädikat als „Tourismusort“ erhalten.

„Die Anerkennung berechtigt die Kommunen, eine Kurabgabe einzuführen. Damit stehen mehr Mittel zur Verfügung, um touristisch relevante Aufgaben wie beispielsweise Marketingmaßnahmen, digitale Gästekarten und fahrpreislose ÖPNV-Angebote anzubieten. Entscheidend ist, dass in Infrastruktur, Mobilität und Qualität investiert wird“, sagte Meyer.

„Jeder der neuen Tourismusorte zeichnet sich durch eine individuelle Stärke und Qualität aus. Dass sich sowohl Orte an der Küste als auch Binnenlandgemeinden aktiv bewerben, zeigt die große Vielfalt im Urlaubsland Mecklenburg-Vorpommern“, sagte Meyer.

Hohenkirchen (Landkreis Nordwestmecklenburg)

Die Gemeinde liegt direkt an der Wismarer Bucht zwischen Boltenhagen und Wismar. Vor allem die große Flachwasserzone an der Wohlenberger Wiek ist besonders bei Familien mit kleinen Kindern beliebt. Zudem ist Hohenkirchen Partnerkommune der Modellregion „Mecklenburgische Ostseeküste“ und plant mittelfristig die Einführung der digitalen Gästekarte „Küstenkarte“.

Zarrentin am Schaalsee (Landkreis Ludwigslust-Parchim)

Der Schaalsee ist der tiefste See Norddeutschlands, inmitten des UNESCO-Biosphärenreservates Schaalsee gelegen. Die Region hat jährlich über 100.000 Besucher. Vor Ort werden geführte Wanderungen, Vogelkundliche-, Kräuter-, Grenz-, Stadtführungen und ein Moorerlebnispfad für Natur- und Kulturliebhaber angeboten.

Alt Schwerin (Landkreis Mecklenburgische Seenplatte)

Inmitten der Mecklenburgischen Seeplatte gelegen, ist vor allem das AGRONEUM mit Freilichtmuseum und Hofladen sowie Veranstaltungsort ein beliebter Ausflugspunkt. In der Region gibt es neben der beeindruckenden Natur ein solides Wander- und Radwegenetz sowie vielfältige Beherbergungseinrichtungen (Hotel, Ferienhäuser/-wohnungen, zwei Campingplätze).

Elmenhorst/Lichtenhagen (Landkreis Rostock)

Elmenhorst/Lichtenhagen verfügt über eine direkte Anbindung zur Stadt Rostock und zu den Seebädern Warnemünde und Nienhagen. Neben dem Hochseilgarten „Maximus Abenteuer“ gelten die zwei Lichtenhäger Windmühlen, sogenannte „Zwillingsmühlen“ als Wahrzeichen der Region.

Altwarp (Landkreis Vorpommern-Greifswald)

Altwarp ist der nordöstlichste Festlands- und Hafenort Mecklenburg-Vorpommerns. Der vom Hafen geprägte Ort bietet neben beliebten Fischer- und Hafenfesten auch attraktive Ausflugsmöglichkeiten mit Personen- und Fahrradfähren unter anderem nach Polen.

Stolpe an der Peene (Landkreis Vorpommern-Greifswald)

Stolpe an der Peene liegt westlich der Stadt Anklam am Südufer der Peene im Naturparkgebiet Peeneland-Flusslandschaft. Beliebte Anlaufpunkte für Gäste sind beispielsweise das Kloster Stolpe und das Besucherinformationszentrum des Naturparks. Der Standort ist auch bekannt für Konzerte der Festspiele Mecklenburg-Vorpommern in der Festscheune.

Ummanz (Landkreis Vorpommern-Rügen)

Die Gemeinde hat als touristischen Schwerpunkt den Fokus auf sanften Naturtourismus gelegt. Unter anderem werden den Gästen ein Walderlebnispfad, Vogelbeobachtungsplätze, Aussichtspunkte sowie zahlreiche Rad- und Wanderwege zur Erholung geboten.

Weitere Tourismusorte im Land sind die Gemeinden Kargow, Ivenack, Stavenhagen, Anklam, Wittenbeck, Börgerende-Rethwisch, Kröpelin, Bastorf, Kalkhorst, Steffenshagen, Rostock, Bad Kleinen und Schwaan. Zudem wurde im Sommer dieses Jahres der Gemeindezusammenschluss „Mönchgut-Granitz“ als erste Tourismusregion des Landes anerkannt.

Zeitkapsel des Schlosses Güstrow

Güstrow – Im Zuge der aktuellen Baumaßnahmen am Schloss Güstrow ist es zu einem überraschenden Fund gekommen: in einem der krönenden Kugelelemente des Schlosses wurde eine Zeitkapsel mit zeitgeschichtlichen Dokumenten aus der Zeit einer vorherigen Sanierung des Schlosses in den 1960er und 1970er Jahren aufgefunden.

Diese Zeitkapsel wurde heute von Finanzminister Dr. Heiko Geue mit Belegen der heutigen Zeit versehen und wieder verschlossen.

„Mit der Restaurierung der Fassaden und Dächer des Schlosses Güstrow wird der entscheidende Anstoß zur Aufwertung des Schlossensembles und des Museums gegeben. Der Fund der Zeitkapsel hat uns dabei alle überrascht. Umso mehr freut es mich, dass wir diese gute Tradition fortführen und somit bei zukünftigen Generationen vielleicht auch für eine Überraschung sorgen können“, sagt Finanzminister Dr. Heiko Geue.

Die aktuellen Sanierungs- und Restaurierungsmaßnahmen wurden aufgrund von Braunfäule und Hausschwammbefall sowie Feuchtigkeitsschäden und Rissen notwendig. Die Gesamtbaukosten betragen ca. 31,9 Mio. Euro, darunter knapp 26,1 Mio. Euro EU-Fördergelder. Weitere Baumaßnahmen an der Schlossanlage, wie die Innensanierung des Schlosses und die Fertigstellung des Schlossgartens, sind zudem bereits geplant.

Weitere Informationen zur Baumaßnahme sind auf der Seite des Staatlichen Bau- und Liegenschaftsamtes (SBL) Schwerin zu finden.

Erleichterungen für kommunale Sitzungen

Schwerin – Der Landtag hatte im Januar 2021 mit dem Gesetz zur Aufrechterhaltung der Handlungsfähigkeit der Kommunen während der Corona-Pandemie Erleichterungen für die Arbeit der Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker wie die Möglichkeit für Online-Gemeindevertretungssitzungen geschaffen. Diese Erleichterungen und Abweichungen von der Kommunalverfassung wurden bis zum 31. Dezember 2022 beschränkt.

„Angesichts der weiterhin präsenten Corona-Pandemie und Experteneinschätzungen, dass auch im ersten Quartal 2023 noch besondere Regeln für die Sicherung der kommunalpolitischen Entscheidungssicherung erforderlich sein könnten, brauchen wir Sicherheit für die Kommunen, dass sie jederzeit handlungsfähig bleiben und dafür sitzungsbezogenen Erleichterungen erhalten bleiben“, begründete Innenminister Christian Pegel den heute im Landtag in erster Lesung beratenen Gesetzentwurf, der die Anwendung der Regelungen bis zum 31. Dezember 2024 verlängern soll.

Verschärft sich die Pandemiesituation, soll das Innenministerium die Sitzungserleichterungen durch eine Verordnung kurzfristig aktivieren können. Gleichzeitig enthält der Gesetzentwurf eine Vorsorge für eine mögliche Energiemangellage und daraus folgende Gefahren für kommunale Stadtwerke und Wohnungsunternehmen.

„Der weitere Verlauf der Pandemie ist ungewiss. Wir wollen sicherstellen, dass für die Kommunalpolitik die erweiterten Möglichkeiten für Online-Sitzungen bei Bedarf zur Verfügung stehen“, erläuterte Kommunalminister Christian Pegel das Verlängerungsinteresse der Regierung für die Ausnahmeregeln.

Der Gesetzentwurf ermöglicht den kommunalen Körperschaften unter anderem neben Ausnahmen von haushaltswirtschaftlichen Vorgaben der Kommunalverfassung bei finanziellen Auswirkungen der Pandemie insbesondere, Sitzungen kommunaler Gremien auch als Videokonferenz oder Hybridsitzung durchzuführen. So können größere Zusammenkünfte vermieden werden, ohne dass die demokratische Willensbildung Schaden nimmt, wenn eine sich möglicherweise wieder verschärfende Pandemieentwicklung dies erforderlich machen sollte.

Zur Pandemie hinzu kommt die Energiekrise, deren Verlauf ebenso ungewiss ist. Christian Pegel hierzu: „Wir müssen uns schon heute für den Fall wappnen, dass die Kommunen kurzfristig wirtschaftliche Schieflagen der Stadtwerke abwenden müssen, um die Versorgungssicherheit aufrecht zu erhalten. Der Gesetzentwurf erlaubt es uns, die strengen und vor allem sehr zeitintensiven Anforderungen an solche finanziellen Stützungsleistungen bei Bedarf abzusenken.“

Sofern die besonderen Herausforderungen des Energiemarktes kommunale Stadtwerke oder Wohnungsgesellschaften in Not bringen sollten, will der Minister den Kommunen auf diese Weise sehr schnelle Hilfen der Kommunen für ihre Gesellschaften ermöglichen.

„Der übliche Weg für Finanzspritzen oder Bürgschaften der Kommunen für ihre kommunalen Gesellschaften erfordern in ‚normalen Zeiten‘ zeitlich längere Beratungen und Genehmigungen, diese Zeit werden wir aber in den kommenden Monaten in Einzelfällen möglicherweise nicht haben“, legt Pegel die Gründe für die Gesetzesinitiative der Landesregierung dar. „Besondere Zeiten erfordern besondere Möglichkeiten – diese wollen wir mit dem Gesetzentwurf möglich machen.“

Der Gesetzentwurf wird noch heute in erster Lesung vom Landtag beraten.

Ausstellen von Parkausweisen

Schwerin – Am Donnerstag ist im Landtag das Thema Gebührenordnungen für das Ausstellen von Parkausweisen diskutiert worden.

„Mit der neuen Landesverordnung bekommen die Gemeinden die Möglichkeit, Gebühren für Bewohnerparkausweise durch eigene Regelungen zu erlassen. Die Entscheidungsfreiheit der Gemeinden und damit auch die kommunale Selbstverwaltung insgesamt werden gestärkt“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer.

Mit dem 8. Gesetz zur Änderung des Bundesfernstraßengesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften wurden die Länder ermächtigt, die Gebührensätze für das Ausstellen von Parkausweisen für Bewohner städtischer Quartiere mit erheblichem Parkraummangel eigenständig durch Gebührenverordnung zu regeln. Diese Ermächtigung kann wiederum durch Rechtsverordnung weiter auf die Kommunen übertragen werden.

„Davon hat die Landesregierung Gebrauch gemacht. Damit ist die Definition inhaltlicher Maßgaben durch die Landesregierung ausgeschlossen. Die Befugnis ist auf die Kommunen übertragen worden, somit kann auch eine Obergrenze für Gebühren durch das Land nicht festgelegt werden“, erläuterte Meyer im Landtag weiter.

Die Gebührenordnungen werden von den Kommunalvertretungen vor Ort beschlossen. „Die Regelungen und Vorgaben können entsprechend den konkreten Verhältnissen vor Ort angepasst werden. Gerade in Zeiten wesentlicher allgemeiner Preissteigerungen in diversen Lebensbereichen darf es nicht zu unverhältnismäßigen Gebührenanhebungen für das Ausstellen von Bewohnerparkausweisen kommen.

Hier wäre es wichtig, mit Augenmaß zu agieren“, appellierte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschafts- und Verkehrsminister Meyer abschließend an die Kommunen.

Mietpreisbremse

Gutachten: Mietpreisbremse in Greifswald und Rostock auch nach 2023 möglich

Schwerin – In Greifswald und Rostock werden die wohnungsmarktpolitischen Instrumente Mietpreisbremse und abgesenkte Kappungsgrenze voraussichtlich auch nach 2023 greifen. Den weiterhin angespannten Wohnungsmarkt als Voraussetzung dafür attestiert ein Gutachten des Hamburger „Gewos-Institut für Stadt-, Regional- und Wohnforschung“, das Innenminister Christian Pegel heute in den beiden Universitätsstädten vorstellten.

„Die Länder haben die Möglichkeit, Gebiete mit angespannten Wohnungsmarkt zu bestimmen, sodass dort mietpreisbegrenzende Regelungen greifen können. Wir haben dies 2018 getan und die Städte Rostock und Greifswald als Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt ermittelt. Bei neu abzuschließenden Mietverträgen darf die Miete demnach höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Für Rostock wurde des Weiteren die Kappungsgrenze von 20 auf 15 Prozent abgesenkt, sodass bei bereits bestehenden Mietverträgen innerhalb von drei Jahren die Miete nicht um 20, sondern nur um 15 Prozent, maximal aber bis zum Erreichen der ortsüblichen Vergleichsmiete steigen darf. Diese Regelung gilt seit Februar 2021 ebenso für Greifswald“, erläuterte Christian Pegel.

Mit der Mietpreisbremse werde der Anreiz vermindert, Bestandsmieter zu verdrängen, weil die Mietsteigerung im Wege des Neuabschlusses eines Mietvertrages begrenzt ist. Die Kappungsgrenze hingegen wirke bei Bestandsmietverträgen dämpfend auf mögliche Mieterhöhungen.

„Steigende Nebenkosten und Inflation werden unseren Bürgerinnen und  Bürgern noch lange Zeit viel abverlangen. Da ist es wichtig, dass zumindest die Kaltmieten stabil und berechenbar bleiben. Ich würde es daher sehr begrüßen, wenn die Mietpreisbremse für den immer noch engen

Rostocker Wohnungsmarkt auch über das Jahr 2023 hinaus in Kraft bliebe“, sagte Dr. Chris von Wrycz Rekowski, amtierender Oberbürgermeister der Hanse- und Universitätsstadt Rostock und fügte hinzu:

„Die Mietpreisbremse ist ein gut austariertes Instrument: Sie verzögert den Anstieg der Mietkosten auf engen Wohnungsmärkten, ohne den Neubau von Mietwohnungen unattraktiv zu machen. Beides ist wichtig, damit die Menschen angemessenen Wohnraum finden und auch bezahlen können.“

Greifswalds Oberbürgermeister Dr. Stefan Fassbinder sagte: „Wegen des ungebremsten Zuzugs wohnungssuchender Menschen ist der Wohnmarkt in Greifswald trotz zahlreicher Neubauten weiterhin angespannt. Die Mietpreisbremse ist ein wichtiges Instrument, um den Anstieg der Mieten im Rahmen zu halten. Ich unterstütze ausdrücklich die Fortführung dieses bedeutenden Werkzeugs für eine soziale Gestaltung des Wohnungsmarktes.“

Die Verordnung (siehe Anlage), die 2018 in Kraft getreten war, ist auf fünf Jahre befristet und wird im September 2023 auslaufen. Ziel des Gutachtens war zu prüfen, ob die gesetzlichen Grundlagen vorliegen, um die Regelungen fortzuführen. Dafür muss das Land erneut eine Verordnung erlassen.

„Die Mietpreisbremse schafft keinen zusätzlichen Wohnraum. Sie kann aber kurzfristig helfen, die unerwünschten Auswirkungen der erheblichen Preissteigerungen auf angespannten Wohnungsmärkten zu begrenzen. Dies gilt vor allem angesichts der aktuellen schwierigen Situation mit steigenden Preisen in fast allen Lebensbereichen, die besonders Mieter mit kleinen oder mittleren Einkommen treffen“, sagte Minister Christian Pegel und fügte hinzu: „Das Gutachten hat gezeigt, dass in beiden Städten aufgrund der hohen Zahl der Mieterinnen und Mieter, die staatliche Hilfen und/oder ein geringes Einkommen beziehen, in Kombination mit einer geringen Leerstandsquote und einer wachsenden Nachfrage nach Wohnraum angespannte Wohnungsmärkte vorliegen. Mit Hilfe unserer Programme zur Wohnbauförderung werden wir mittel- und langfristig jedoch zu Verbesserungen kommen.“

Eine Mietpreisbegrenzung wurde mit dem 2015 verabschiedeten Mietrechtsnovellierungsgesetz des Bundes ermöglicht, in dem u.a. Regelungen zur zulässigen Miethöhe eingefügt wurden. Mit diesen werden die Landesregierungen ermächtigt, durch Rechtsverordnung für die Dauer von höchstens fünf Jahren Gebiete mit angespannten Wohnungsmärkten zu bestimmen. In ihnen werden grundsätzlich die Möglichkeiten einer Mieterhöhung bei Wiedervermietung auf eine Höhe begrenzt, die die ortsübliche Vergleichsmiete um höchstens zehn Prozent übersteigen darf. Die Einführung einer solchen Mietpreisbegrenzung verhindert, dass Mieterinnen und Mieter aufgrund finanzieller Überforderung keine Möglichkeit erhalten, einen neuen Mietvertrag zu angemessenen Bedingungen abzuschließen.

Die abgesenkte Kappungsgrenze ist ein Instrument, mit dem Mieterhöhungen bei bestehenden Mietverträgen begrenzt werden können. Vermieter können unter bestimmten Voraussetzungen die Zustimmung des Mieters zu einer Erhöhung der Miete bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete verlangen. Nach geltendem Recht darf sich die Miete bei einer derartigen Erhöhung innerhalb von drei Jahren um nicht mehr als 20 Prozent erhöhen (Kappungsgrenze). Durch das 2013 in Kraft getretene Mietrechtsänderungsgesetz wurde die Möglichkeit eröffnet, die Kappungsgrenze bei der Anpassung von bestehenden Mietverträgen an die ortsübliche Vergleichsmiete von 20 auf 15 Prozent zu reduzieren. Hierzu werden die Landesregierungen ermächtigt, durch Rechtsverordnung Gebiete zu bestimmen, in denen die abgesenkte Kappungsgrenze zeitlich befristet für höchstens fünf Jahre gelten soll.

Die Beurteilung des Wohnungsmarkts erfolgte anhand der Kriterien, die § 556d Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches vorgibt. Eine Präsentation zum Gutachten finden Sie hier: www.regierung-mv.de/Landesregierung/im/Bau/wohnen/Mietpreisbremse/

Grundstein für neues Hotel an der Müritz gelegt

Schulte: Touristische Angebotsstruktur in Klink wird sinnvoll erweitert

Klink – In Klink (Landkreis Mecklenburgische Seenplatte) ist heute feierlich der Grundstein für das neue Dorint Hotels & Resorts gelegt worden. Es wird damit der Baustart für das geplante 4-Sterne-Superior Hotel eingeleitet.

„Mit dem geplanten Vorhaben wird die touristische Angebotsstruktur in Klink sinnvoll erweitert. Davon profitiert auch die Mecklenburgische Seenplatte insgesamt. Klink wird für Einheimische und vor allem für Gäste noch abwechslungsreicher. Ein geplanter Wellnessbereich, Fitnessangebote sowie Tagungsmöglichkeiten sorgen dafür, dass das Hotel auch außerhalb der Hauptsaison für seine Gäste attraktiv sein wird. Wir brauchen weiter mehr Angebote, die die Nebensaison beleben. Das sorgt für mehr ganzjährige Auslastung in den Beherbergungsstätten“, sagte der Staatssekretär im Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Jochen Schulte vor Ort. Errichtet wird das Hotel von der Avila Management & Consulting AG.

Das neue Hotel entsteht am Standort des ehemaligen Müritz-Hotels in unmittelbarer Nähe zum Wasser. Das Vorhaben des zukünftigen Betreibers Dorint Hotels & Resorts umfasst 248 Gästezimmer auf fünf Etagen, einen Tagungsbereich mit teilbaren Konferenzräumen, einen Pausenbereich, ein Restaurant mit Bar, einen weitläufigen Fitnessbereich, einen großzügigen Wellnessbereich und verschiedene Saunen, einen Kinderbereich sowie eine Multifunktionshalle über zwei Stockwerke.

„Genau solche Investitionen benötigt das Land, wenn es mit Qualität weiter vorne an der Spitze im Tourismus Deutschlands mitspielen möchte“, so Schulte weiter. Gleichzeitig wird der Tag der Grundsteinlegung von der Avila Management & Consulting AG als symbolischer Start für die noch in Planung befindlichen Vorhaben für 12 luxuriöse Ferienwohnungen, 60 Personalwohnungen und ein Haus für die bereits in der benachbarten Müritz-Klinik arbeitenden Ordensschwestern genutzt.

Das Reisegebiet Mecklenburgische Schweiz und Mecklenburgische Seenplatte verzeichnete im Zeitraum von Januar bis Juni 2022 knapp 446.000 Ankünfte (+213,5 Prozent zum Vorjahreszeitraum) sowie 1,6 Millionen Übernachtungen (+165,5 Prozent zum Vorjahreszeitraum).

„Mecklenburg-Vorpommern ist ein attraktives touristisches Reiseziel. Moderne Beherbergungsstätten, abwechslungsreiche Angebote an Freizeitmöglichkeiten sowie eine gut ausgebaute Infrastruktur sind Pluspunkte für unser Land. Dennoch haben wir eine Menge Hausaufgaben zu erledigen. Hierzu zählen neben der Fachkräftesicherung insbesondere auch Maßnahmen, die der Qualitätssicherung sowie der Saisonverlängerung touristischer Angebote dienen. Daran werden wir weiter arbeiten“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsstaatssekretär Jochen Schulte abschließend.

Arbeitsgruppe „Rostock-Plan“

Schwerin – Heute fand in Schwerin die erste Sitzung der Arbeitsgruppe „Rostock-Plan“ unter Leitung des Finanzministeriums Mecklenburg-Vorpommern statt.

 An dem Treffen nahmen Vertreterinnen und Vertreter des Finanzministeriums, des Ministeriums für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt, des Ministeriums für Inneres, Bau und Digitalisierung, des Ministeriums für Wirtschaft, In-frastruktur, Tourismus und Arbeit und des Ministeriums für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten sowie der Hanse- und Universitätsstadt Rostock teil.

 Das Ziel der Arbeitsgruppe ist es zu erarbeiten, wie Rostock auch ohne Durchführung der Bundesgartenschau städtebaulich weiterentwickelt wird. Stadt und Land haben bereits im Juni entschieden, dass dabei folgende Projekte prioritär behandelt werden:

  • das archäologische Landesmuseum (ALM)
  • die Warnowbrücke
  • der Hochwasserschutz am Stadthafen
  • das Volkstheater
  • das Warnowquartier

„Wir stehen weiterhin zu unseren Zusagen, dass das Land den Bau des Volkstheaters mit 51 Mio. Euro fördert und das Archäologische Landesmuseum laut den Planungen mit 40 Mio. Euro Landesmitteln im Stadthafen errichten wird. Inwieweit die übrigen Projekte mit Landesmitteln unterstützt werden, bleibt abzuwarten“, sagt Finanzminister Dr. Heiko Geue.

Die wichtigste Aufgabe der Arbeitsgruppe wird die Erstellung aktueller Termin- und Finanzpläne für die einzelnen Projekte sein, um eine valide Basis für die anstehenden Entscheidungen der Landesregierung und der Hanse- und Universitätsstadt Rostock zu schaffen.

„Wir sind der Landesregierung für den Rückenwind dankbar“, unterstreicht Andreas Schulz, Leiter des Büros des Oberbürgermeisters. „Auch ohne BUGA werden die Projekte Rostocks die Zukunft maßgeblich mitgestalten und sollen weit über die Landesgrenzen hinaus strahlen. Dies kann nur funktionieren, wenn wir weiterhin intensiv durch die Landesregierung unterstützt werden.“

Die nächste Arbeitsgruppen-Sitzung ist noch im Herbst 2022 vorgesehen.

Heinrichswalde kann neuen Spielplatz bauen

Heinrichswalde – Der Chef der Staatskanzlei Patrick Dahlemann hat heute an die Bürgermeisterin der Gemeinde Heinrichswalde Manja Laumann im Amt Torgelow-Ferdinandshof einen Zuwendungsbescheid in Höhe von 20.000 Euro für die Errichtung eines Spielplatzes übergeben. Weitere 6.700 Euro stellt die Gemeinde aus Eigenmitteln bereit.

„Ich freue mich sehr, dass wir dieses schöne Projekt aus dem neuen Fonds für Vorpommern und das östliche Mecklenburg unterstützen können und bin mir sehr sicher, dass dieser Spielplatz zu einem Zentrum für Familien in der Gemeinde wächst. Kinder, Eltern und Großeltern werden gemeinsam viel Spaß haben können. Damit wird Heinrichswalde für Einheimische und Gäste mit Sicherheit noch attraktiver“, betonte der Staatssekretär bei der Übergabe des Zuwendungsbescheides.

Es sei wichtig, dass der in der vergangenen Legislaturperiode eingesetzte Vorpommernfonds nunmehr ausgedehnt auf das östliche Mecklenburg mit einem Jahresbudget in Höhe von 3,5 Millionen Euro pro Jahr und für die gesamte Legislaturperiode mit 18,5 Millionen Euro fortgeführt werde.

Dahlemann: „Das war eine wichtige politische Entscheidung. Mit den zur Verfügung stehenden Mitteln können wir ganz unbürokratisch und zügig engagierte und kreative Menschen im östlichen Teil des Landes unterstützen, die mit großen Einsatz für einen guten Zusammenhalt insbesondere im ländlichen Raum sorgen.“

Der Chef der Staatskanzlei rief dazu auf, Projekte einzureichen. „Es ist wichtig, dass wir die Macherinnen und Macher vor Ort unbürokratisch stärken. Dazu gehören auch diejenigen, die heute diese tolle Talentshow organisiert haben und damit zeigen, dass hier was los ist. Ich danke allen, die gerade in bewegten Zeiten so konsequent zum Wohle der Gemeinschaft anpacken.“