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Kategorie: Städte und Gemeinden

LEADER-Strategien gesucht

Schwerin – Die Europäische Union und das Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern unterstützen auch in der Förderperiode 2023-2027 die Umsetzung des LEADER-Ansatzes in MV. Regionale Akteure sind aufgerufen, ihre Strategien zur Entwicklung des ländlichen Raumes bis 31. August 2022 einzureichen. Der Aufruf richtet sich insbesondere an Gemeinden, lokale und regionale Vereine, Verbände und Institutionen in den ländlichen Regionen Mecklenburg-Vorpommerns, die die nachhaltige regionale Entwicklung vorantreiben. Die Umsetzung der Strategien für lokale Entwicklung (SLE) soll ab dem 1. Januar 2023 mit der Unterstützung aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) erfolgen.

„Die Menschen vor Ort wissen oft am besten, was getan werden muss, damit das Dorf, die Region lebendig und attraktiv bleiben. Das greift der LEADER-Ansatz auf. Die Maßnahme ist ein flexibles und breitgefächertes Förderinstrument, mit dem lokalen Bedürfnissen entsprochen werden kann. Auch in der neuen Förderperiode sollen Vorhaben unterstützt werden, die den ländlichen Raum zukunftsfähig machen. Themenschwerpunkte sind deshalb Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel, Stärkung des sozioökonomischen Gefüges in ländlichen Gebieten, insbesondere in den Bereichen Daseinsvorsorge und Grundversorgung, Stärkung der Innovations- und Wirtschaftskraft sowie die Förderung von Wissen und Digitalisierung.

Es sollen vorrangig solche Vorhaben unterstützt werden, die zur Minderung der Folgen des Klimawandels und zum Schutz der natürlichen Ressourcen beitragen“, so Minister Dr. Till Backhaus.

Weitere Handlungsfelder sind etwa der demografische Wandel und seine Folgen, beispielsweise in den Bereichen Pflege und Gesundheit. LEADER-Maßnahmen der vergangenen Förderperioden sind etwa das Gesundheitshaus Woldegk, den Schulcampus Zarrentin und die mobile Käserei Kentzlin. „Solche Leuchtturm-Projekte tragen erheblich zur Stärkung des ländlichen Raumes bei “, sagte der Minister.

Teilnahmeberechtigt sind Lokale Aktionsgruppen (LAG), die Strategien für die lokale Entwicklung konzipieren und durchführen. Eine LAG besteht aus Vertretern öffentlicher und privater sozioökonomischer Interessen. Eine einzelne Interessengruppe darf die Entscheidungsfindung nicht kontrollieren.

Eine SLE bezieht sich dabei immer auf eine zusammenhängende Teilfläche Mecklenburg-Vorpommerns. Ausgenommen sind die Territorien der Städte Greifswald, Neubrandenburg, Rostock, Schwerin, Stralsund und Wismar. Die Strategien dürfen sich nicht territorial ganz oder teilweise überlagern. Eine SLE soll ein Gebiet mit mindestens 10.000 und nicht mehr als 150.000 Einwohnern umfassen.

Vorbehaltlich der Genehmigung des GAP-Strategieplans 2023 bis 2027 und der Planungen des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird für jede Strategie ein Grundbudget von 3 Millionen Euro bereitgestellt. Der danach verbleibende Teil des Gesamtbudgets wird wie folgt aufgeteilt: 70 Prozent nach dem Proportionalitätsprinzip bezogen auf die Einwohnerzahlen zum 31. Dezember 2021 der von den Strategien erfassten Gebiete sowie 30 Prozent in Abhängigkeit des Bewertungsergebnisses für die jeweilige Strategie.

Das Auswahlverfahren soll spätestens am 30. November 2022 abgeschlossen sein. Es werden maximal 15 Strategien ausgewählt.

Die Unterlagen sind bis spätestens zum 31. August 2022, 15.30 Uhr, einzureichen beim: Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern, Referat 340, Paulshöher Weg 1, 19061, Schwerin

Kontaktpersonen im Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt:

Herr Reimann, Tel.: 0385/58816340
Fax. 0385/58816032
E-Mail: t.reimann@lm.mv-regierung.de
Frau Kleinfeldt, Tel.: 0385/58816347
Fax. 0385/58816032
E-Mail: s.kleinfeldt@lm.mv-regierung.de

LEADER-Wettbewerb 2022 – Regierungsportal M-V (regierung-mv.de)

LEADER ist die Abkürzung von Liaison Entre Actions de Developpement de l´Economie Rurale (frz. für Vernetzung von Aktionen zur Entwicklung der ländlichen Wirtschaft). Es steht für ein Maßnahmenprogramm der Europäischen Union, mit dem innovative Aktionen zur wirtschaftlichen Entwicklung ländlicher Regionen gefördert werden.

Kennzeichnend ist der methodische Ansatz des Programms: 14 LAGs erarbeiteten in Mecklenburg-Vorpommern Entwicklungskonzepte für ein jeweils abgegrenztes Gebiet (LEADER-Region) und entscheiden innerhalb eines zugewiesenen Budgets selbst, welche örtlichen Initiativen zur Verwirklichung dieser Entwicklungsstrategie gefördert werden (Bottom-up-Prinzip).

Mecklenburg-Vorpommern nimmt seit 1994 am LEADER-Programm teil. Seit 2007 ist das Programm Bestandteil des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER).

In der Förderperiode 2014 bis 2020 wurden für 966 Vorhaben der LAG bislang rund 108 Millionen Euro als Zuschüsse bewilligt. Hiervon konnten inzwischen rund 83 Millionen Euro ausgezahlt werden. Mit diesen Zuschüssen werden Investitionen mit einem Gesamtumfang von mehr als 167 Millionen Euro unterstützt. 731 Vorhaben konnten die Projektträger bisher abschließen.

In den Förderperioden zwischen 2000 und 2013 wurden über LEADER insgesamt knapp 99 Millionen Euro Fördergelder ausgereicht und 1.431 Vorhaben realisiert. Dadurch wurden Gesamtinvestitionen von 138,3 Millionen Euro ermöglicht.

Mili-Strand Rechlin wird saniert

Rechlin – In der Müritz, vor einem naturbelassenen Strand der Gemeinde Rechlin, lagern gealterte Schweröle, die nach bisheriger Erkenntnis aus der Zeit der militärischen Nutzung vor mehr als 70 Jahren stammen. Insbesondere bei niedrigen Wasserständen sorgten die teerartigen Brocken für Beeinträchtigungen des Badebetriebes, so dass eine teilweise Strandsperrung vorgenommen werden musste, um eine Gesundheitsgefährdung Badender auszuschließen.

Die Ablagerung wurde im Juli 2021 erkundet und ihr Gewässergefährdungspotential ermittelt. Eine Menge von ca. 15 t wurde lokalisiert, sie liegt als Klumpen und Schollen am Gewässerboden und wird durch Wind und Wellen erodiert. Die Substanz wurde trotz ihres Alters der höchsten Wassergefährdungsklasse WGK 3 – stark wassergefährdend – zugeordnet. Geeigneter Sanierungszeitraum ist das Winterhalbjahr, da die Eigenschaften der Substanz für die Bergung bei geringeren Temperaturen wegen geringerer Viskosität günstiger sind.

Die Arbeiten werden morgen und übermorgen am 09. und 10.02.2022 durchgeführt. Größere Schollen werden mittels Kleinbagger geborgen, ansonsten wird händisch unter Beachtung arbeitsschutzrechtlicher Anforderungen aufgesammelt. Die Arbeiten erfolgen hinter einer Ölsperre mit Unter- und Überspülschutz, um voraussichtlich aufschwimmende ölige Strukturen zurückzuhalten. Teil der Maßnahme ist die fachgerechte Entsorgung der geborgenen Substanzen.

Umwelt- und Agrarminister Dr. Till Backhaus begrüßt den Start der Sanierungsmaßnahme: „Altlasten bereiten uns im Land immer wieder Sorge, denn Sanierungen sind teuer und kompliziert zu organisieren. Deswegen freue ich mich, dass hier drei Parteien – Gemeinde, Bund und Land – gemeinsam nach Lösungen gesucht und diese auch gefunden haben. Dafür möchte ich mich bei allen bedanken, die hier mitgewirkt haben, damit die legendäre Badestelle bald wieder vielen Besuchern im vollen Umfang zur Verfügung steht.“

Die Kosten für die Maßnahme einschließlich der erfolgten Erkundung teilen sich das Wasser- und Schifffahrtsamt Elbe des Bundes sowie das Land M-V im Rahmen einer Einzelfallregelung. Die Gesamtkosten belaufen sich auf rund 97.000 Euro. Die Gemeinde Rechlin übernimmt ebenfalls einen Kostenanteil zur Gewährleistung der Nachsorge, da auch nach Sanierungsabschluss einzelne Substanzreste nicht ausgeschlossen werden können.

Ende Februar wird Minister Dr. Backhaus den Mili-Strand bereisen und sich vom Ergebnis der Sanierung überzeugen. An diesem Tag soll auch die Vereinbarung zwischen dem StALU MS und der Gemeinde Rechlin zur Nachsorge im Strandbereich abgeschlossen werden.

Damit ist eine eineinhalbjährige Diskussion über den Umgang mit den militärischen Hinterlassenschaften beendet. Erholungssuchende müssen am Naturstrand „Mili“ in Zukunft keine unangenehmen Berührungen mit der Substanz mehr befürchten.

Wettbewerb „Jugend musiziert“

Sehr gute Ergebnisse bei Regionalwettbewerb für Stralsunder Teilnehmende

Stralsund – Am vergangenen Wochenende konnten Stralsunder Teilnehmende am Regionalwettbewerb durch die Jurys mit sehr guten Ergebnissen bewertet werden. Nachdem die verbliebenen 21 Teilnehmerinnen und Teilnehmer ihre Videos hochgeladen hatten, konnten nur die Juryberatungen in Präsenz durchgeführt werden. Per vorproduziertem Youtube-Stream wurden die Ergebnisse präsentiert.

Diese können sich für die Musikschule sehen lassen: 13 junge Nachwuchsmusiker konnten überzeugen und erzielten eine Weiterleitung zum Landeswettbewerb „Jugend musiziert“, der Ende März in Stralsund stattfindet. Hier sticht besonders die junge Geigerin Leandra Constantinescu aus der Klasse von Mirko Albrecht mit der Höchstpunktzahl heraus. Drei weitere sehr junge Teilnehmende wurden zwar sehr gut bewertet, sind für den Landeswettbewerb jedoch noch zu jung.

Auch alle weiteren Stralsunder wurden mit 1. oder 2. Preisen sehr erfreulich bewertet. Ein herzlicher Glückwunsch geht an die jungen Teilnehmenden und ihre engagierten Pädagoginnen und Pädagogen.

Die Hansestadt zeichnete alle Beteiligten in einer Online-Veranstaltung am 01. Februar aus. In seinem Grußwort an die Ausgezeichneten hob Oberbürgermeister Alexander Badrow hervor: „Ihr habt trotz aller Einschränkungen durchgehalten und mit diesem anspruchsvollen Wettbewerb bewiesen, was in Euch steckt. Darauf könnt Ihr stolz sein! Wie wir alle wissen, fordert die Vorbereitung auf einen solchen Wettbewerb die ganze Familie. Darum gebührt auch Ihnen, liebe Eltern, unser aller Anerkennung. Sie sind es, die hinter Ihren Töchtern und Söhnen stehen, die begleiten und unterstützen, anfeuern und motivieren. Ebenso gilt mein Respekt den Lehrkräften! Sie haben erneut großes Engagement und Können bewiesen, zumal die Zeit für die Videoaufnahmen mit der Umstellung auf den digitalen Wettbewerb im Dezember besonders knapp bemessen war. Allen Beteiligten – ob hinter den Kulissen oder vor der Webcam: Ihr seid die Besten!“

Fundsachen werden online versteigert

Stralsund – Die Hansestadt Stralsund nutzt erstmalig die Möglichkeit, Fundsachen online zu versteigern. Alle Fahrräder mit Auktionsnummer kommen am 3. März unter den virtuellen Hammer.

Für die Online-Versteigerung sollten sich alle Interessenten den 3. März, 17 Uhr, vormerken. Ab diesem Zeitpunkt läuft die Auktion zehn Tage lang auf dem Portal www.sonderauktionen.net in einer sogenannten Rückwärtsauktion. Das heißt bei dieser Auktion fallen die Artikelpreise im Angebotszeitraum in regelmäßigen Abständen von einem hohen Startpreis bis zu einem niedrigen Endpreis.

Sie können jederzeit zuschlagen und den Artikel kaufen. Warten Sie so lange, bis Ihnen der aktuelle Preis gefällt oder legen Sie Ihren Wunschpreis fest und erhalten Sie automatisch den Zuschlag, wenn der aktuelle Preis Ihren Wunschpreis (Gebot) erreicht. Bitte beachten Sie zusätzlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Auktionsplattform.

Bereits ab dem 3. Februar können die über 70 Fahrräder virtuell besichtigt werden, dazu Handys, Digitalkameras, Lautsprecher, Nintendo 3DS, Uhren, ein Messgerät sowie vier motorisierte Zweiräder, also Mopeds oder auch Motorräder.

Fundsachen, die beim Fundbüro der Hansestadt Stralsund abgegeben wurden, dürfen versteigert werden, wenn weder deren Eigentümer ermittelt werden konnten, noch innerhalb der gesetzlichen Frist von den Findern Eigentumsansprüche geltend gemacht worden sind.

Wer eine Sache auf einem der Fotos erkennt und der Meinung ist: Das ist doch mein Fahrrad, meine Kamera oder mein Handy, der kann bis zum 2. März um 12 Uhr seine Rechte an der Fundsache bei der Hansestadt Stralsund, Ordnungsamt, Fundbüro, anmelden.

Der Kontakt dafür: Telefon. 03831/253 713 / E-Mail:ordnungsamt@stralsund.de

Eigenes Hoheitszeichen

Damshagen – Die Gemeinde Damshagen im Landkreis Nordwestmecklenburg erhält ein eigenes Wappen. Die Urkunde für das Hoheitszeichen mit der Wappengenehmigung und dem Eintragungsnachweis für die amtliche Wappensammlung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wurde vom Innenministerium an Damshagens Bürgermeisterin Mandy Krüger versandt.

„Der Wunsch nach einem eigenen Wappen zeigt das Interesse der Gemeinde, ihre kulturhistorischen Traditionen zu bewahren und den deutlichen Willen der Gemeindevertretung, die Selbstverwaltung auch in einem eigenen Symbol sichtbar zu machen“, lobt Innenminister Christian Pegel die Damshäger für Ihre Initiative und fügt hinzu: „Wappen spiegeln die Besonderheiten einer Gemeinschaft anschaulich wider und können ein repräsentatives Aushängeschild für die Aktivitäten der Gemeinde sein. Sie fördern Wertvorstellungen, Heimatverbundenheit und Geschichtsbewusstsein.“

Das Damshäger Wappen zeigt in der oberen Hälfte einen schwarzen Stier auf goldfarbenem Untergrund. In der unteren sind eine mit einer Lanze gekreuzte Hacke und vier Rapsblüten dargestellt, alles in Gold auf blauem Grund. (siehe Bild im Anhang).

Die Gemeinde greift in ihrem Wappen frühere Besitzverhältnisse auf. Der schwarze Stier bezieht sich auf das Wappen der Adelsfamilie von Plessen, die die Gemeinde entscheidend geprägt hat. Die Rodehacke versinnbildlicht die Entstehung der Gemeinde als Rodungsdorf, was durch den Namensteil „Hagen“ belegt ist. Durch diese Symbolik werden auch die Namen der Ortsteile Stellshagen und Reppenhagen berücksichtigt.

Die Lanze kommt als Attribut des Kirchenheiligen Thomas in das Wappen. Der Heilige Thomas war Namenspatron des Orts, der ursprünglich als „Thomashagen“ bezeichnet wurde. Die Rapsblüten stehen für die Landwirtschaft als Haupterwerbszweig der Damshäger. Raps ist neben Getreide das Hauptanbauprodukt.

Zur Gemeinde gehören der Hauptort Damshagen sowie die Ortsteile Dorf Gutow, Dorf Reppenhagen, Hof Gutow, Hof Reppenhagen, Kussow, Moor, Parin, Pohnstorf, Rolofshagen, Stellshagen und Welzin.

Aktuell sind in Mecklenburg-Vorpommern mit seinen 724 Gemeinden und den kreisfreien Städten Schwerin und Rostock 378 Wappen in die Wappenrolle des Landes eingetragen. Seit 1990 wurden 290 Wappen für Gemeinden, Städte und Landkreise genehmigt (einschließlich Wappen, die zum Beispiel wegen Gemeindezusammenlegungen inzwischen erloschen sind). Pro Jahr werden etwa fünf bis acht Wappen beantragt und genehmigt.

Schon in der DDR gab es die Möglichkeit, ein Wappen als Hoheitszeichen zu beantragen. Nach 1990 nahmen die Anträge deutlich zu. Grund dafür war die Neufassung der Kommunalverfassung, wodurch auch das kommunale Wappen- und Flaggenwesen erneuert wurde.

Den Antrag für ein Hoheitszeichen – das sind neben Wappen auch Flaggen und Siegel – muss die Gemeinde in Papierform beim Innenministerium einreichen. Das Verfahren für die Annahme eines Wappens ist in der Verwaltungsvorschrift des Ministeriums über die Genehmigung kommunaler Wappen und Flaggen beschrieben.

Liberalisierung der Beflaggungsordnung

Schwerin – Schon bald könnten vor Rathäusern in Mecklenburg-Vorpommern auch Regenbogenflaggen gehisst werden. Die Landesregierung plant eine Liberalisierung der Beflaggungsordnung, so wie im Koalitionsvertrag vereinbart. Der Landtag hat heute das Innenministerium per Beschluss damit beauftragt.

„Dafür bin ich dem Landtag sehr dankbar“, sagt Innenminister Christian Pegel und begründet: „Weltoffenheit, Toleranz und Vielfalt müssen auch durch Flaggen an Dienstgebäuden zum Ausdruck gebracht werden können. Unsere Idee ist es, den Bürgermeistern und Kommunalvertretern in den Kommunen mehr Selbstverantwortung zu überlassen, ob und welche Fahnen sie zu gesellschaftspolitischen Fragen an den Fahnenmasten vor den Rathäusern, beispielsweise am Christopher-Street-Day hissen möchten. Wir wollen dies schnell, bereits in diesem Jahr, ermöglichen. Dafür wollen wir die Beflaggungsverordnung unseres Bundeslands zügig ändern.“

Vor allem zum Christopher Street Day haben Kommunen in der Vergangenheit oft beim Innenministerium Ausnahmegenehmigungen zum Hissen der Regenbogenflagge beantragt, denen nicht stattgegeben wurde. „Anträge aus Schwerin, Greifswald, Neubrandenburg oder auch Neustrelitz haben aber gezeigt: Die Bürgerinnen und Bürger, Gemeindevertreter und -verwaltungen wollen ihre Weltoffenheit zeigen. Sie wollen signalisieren: ,Egal, wer du bist, bei uns bist du willkommen. Für Diskriminierung, ob aus religiösen, ethischen, gesellschaftlichen, politischen, weltanschaulichen Gründen oder wegen der sexuellen Orientierung ist in unserer Gesellschaft kein Platz.‘ Wir in der Landesregierung begrüßen und teilen diese Haltung“, so Christian Pegel.

Weiter führt der Minister aus: „Es ist schwer erklärbar, weshalb die Kommunen ihre Fahnenmasten, die ja nicht jeden Tag für die offiziellen Hoheitszeichen genutzt werden, nicht einsetzen dürfen, wenn sie dies möchten.“ An den gesetzlich vorgegebenen Beflaggungstagen blieben die Fahnenmasten den offiziellen Hoheitszeichen vorbehalten. „An allen anderen Tagen sollen die Fahnenmasten künftig flexibler nach den Entscheidungen vor Ort eingesetzt werden können“, so der Minister.

Bislang müssen Städte, Gemeinden und andere Dienststellen sonstiger Träger öffentlicher Verwaltung für das Hissen solcher nicht hoheitlicher Flaggen vor ihren Dienststellen gemäß der Beflaggungsverordnung M-V beim Innenministerium eine Ausnahmegenehmigung beantragen, wie etwa zum Christopher Street Day, zum internationalen Aktionstag für Entgeltgleichheit zwischen Frauen und Männern, zur Anti-Gewalt-Woche oder Bürgermeister für den Frieden. Der Universität der Hansestadt Greifswald wurde anlässlich des Internationalen Tags zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen und Mädchen bereits das Hissen der orangefarbenen Flagge am Hauptgebäude per Ausnahmegenehmigung gestattet.

Abrissmaßnahme am Hochufer Sellin

Insel Rügen – Mit rund 126.000 Euro per Sonderbedarfszuweisung unterstützt das Innenministerium den Abriss des ehemaligen Militärbunkers am Hochufer der Gemeinde Sellin im Landkreis Vorpommern-Rügen. Der Bescheid wurde an den Bürgermeister, Reinhard Liedtke übersandt.

Bereits im November letzten Jahres drohte der Hang im Strand- und Hochuferbereich witterungsbedingt abzurutschen. Auch das Gelände, auf dem der ehemalige Militärbunker steht, ist dem Risiko einer Hangrutschung ausgesetzt. Die Gemeinde und Sachverständige hatten daher vor Ort entschieden, den Militärbunker abreißen zu lassen, um eine Gefahr für Mensch und Leben abzuwenden.

Deshalb sind die Abrissarbeiten bereits im Gange.

Neustrelitz: „Staatlich anerkannter Erholungsort“

Neustrelitz – Die Stadt Neustrelitz einschließlich ihrer Ortsteile Fürstensee und Klein Trebbow ist ab sofort berechtigt, die Bezeichnung „Staatlich anerkannter Erholungsort“ zu führen. Nach Bestätigung des positiv bewerteten Antragsverfahrens durch Sozial- und Gesundheitsministerin Stefanie Drese wurde Bürgermeister Andreas Grund der Anerkennungsbescheid des für das Kur- und Erholungswesen zuständigen Ministeriums übermittelt.

„Die alte und toll restaurierte Residenzstadt Neustrelitz liegt im Herzen der wunderschönen Mecklenburgischen Seenplatte. Hier verbinden sich Geschichte, Erholungsangebote und beste klimatische Bedingungen. Ich freue mich deshalb sehr, dass Neustrelitz zukünftig die Bezeichnung ‚Staatlich anerkannter Erholungsort‘ führen darf“, betonte Ministerin Stefanie Drese zur Verleihung des Prädikats.

Die Stadt Neustrelitz hatte im Mai 2021 einen entsprechenden Antrag gestellt. Mit der staatlichen Anerkennung als Erholungsort wird der Erholungstourismus als prägendes Merkmal einer Gemeinde festgestellt. Erholungsorte sind typischerweise Ferienorte, die sich mit ihrer Infrastruktur vorrangig auf den Aufgabenbereich „Urlaub, Freizeit und Erholung“ spezialisiert haben. Des Weiteren sollte der Tourismus prägend für den Ort bzw. seine Ortsteile sein.

„Die Stadt Neustrelitz erfüllt für die Stadt selbst sowie die Ortsteile Fürstensee und Klein Trebbow die erforderlichen Voraussetzungen für die Anerkennung als Erholungsort“, verdeutliche Drese.

Vertreterinnen und Vertreter des Landes sowie des Beirates für Kur- und Erholungsorte hatten sich im Oktober ein Bild vor Ort über die touristische Entwicklung der Stadt gemacht. Es konnte festgestellt werden, dass Neustrelitz die Voraussetzungen für die Anerkennung als Staatlich anerkannter Erholungsort erfüllt. Daraufhin hatte der Beirat für Kur- und Erholungsorte den Beschluss zur Anerkennung von Neustrelitz gefasst, der im Anschluss durch Ministerin Drese befürwortet wurde.