Liberalisierung der Beflaggungsordnung

Schwerin – Schon bald könnten vor Rathäusern in Mecklenburg-Vorpommern auch Regenbogenflaggen gehisst werden. Die Landesregierung plant eine Liberalisierung der Beflaggungsordnung, so wie im Koalitionsvertrag vereinbart. Der Landtag hat heute das Innenministerium per Beschluss damit beauftragt.

„Dafür bin ich dem Landtag sehr dankbar“, sagt Innenminister Christian Pegel und begründet: „Weltoffenheit, Toleranz und Vielfalt müssen auch durch Flaggen an Dienstgebäuden zum Ausdruck gebracht werden können. Unsere Idee ist es, den Bürgermeistern und Kommunalvertretern in den Kommunen mehr Selbstverantwortung zu überlassen, ob und welche Fahnen sie zu gesellschaftspolitischen Fragen an den Fahnenmasten vor den Rathäusern, beispielsweise am Christopher-Street-Day hissen möchten. Wir wollen dies schnell, bereits in diesem Jahr, ermöglichen. Dafür wollen wir die Beflaggungsverordnung unseres Bundeslands zügig ändern.“

Vor allem zum Christopher Street Day haben Kommunen in der Vergangenheit oft beim Innenministerium Ausnahmegenehmigungen zum Hissen der Regenbogenflagge beantragt, denen nicht stattgegeben wurde. „Anträge aus Schwerin, Greifswald, Neubrandenburg oder auch Neustrelitz haben aber gezeigt: Die Bürgerinnen und Bürger, Gemeindevertreter und -verwaltungen wollen ihre Weltoffenheit zeigen. Sie wollen signalisieren: ,Egal, wer du bist, bei uns bist du willkommen. Für Diskriminierung, ob aus religiösen, ethischen, gesellschaftlichen, politischen, weltanschaulichen Gründen oder wegen der sexuellen Orientierung ist in unserer Gesellschaft kein Platz.‘ Wir in der Landesregierung begrüßen und teilen diese Haltung“, so Christian Pegel.

Weiter führt der Minister aus: „Es ist schwer erklärbar, weshalb die Kommunen ihre Fahnenmasten, die ja nicht jeden Tag für die offiziellen Hoheitszeichen genutzt werden, nicht einsetzen dürfen, wenn sie dies möchten.“ An den gesetzlich vorgegebenen Beflaggungstagen blieben die Fahnenmasten den offiziellen Hoheitszeichen vorbehalten. „An allen anderen Tagen sollen die Fahnenmasten künftig flexibler nach den Entscheidungen vor Ort eingesetzt werden können“, so der Minister.

Bislang müssen Städte, Gemeinden und andere Dienststellen sonstiger Träger öffentlicher Verwaltung für das Hissen solcher nicht hoheitlicher Flaggen vor ihren Dienststellen gemäß der Beflaggungsverordnung M-V beim Innenministerium eine Ausnahmegenehmigung beantragen, wie etwa zum Christopher Street Day, zum internationalen Aktionstag für Entgeltgleichheit zwischen Frauen und Männern, zur Anti-Gewalt-Woche oder Bürgermeister für den Frieden. Der Universität der Hansestadt Greifswald wurde anlässlich des Internationalen Tags zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen und Mädchen bereits das Hissen der orangefarbenen Flagge am Hauptgebäude per Ausnahmegenehmigung gestattet.

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