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Kategorie: Städte und Gemeinden

Kita-Neubau in Marlow

Marlow – Die Stadt Marlow im Landkreis Vorpommern-Rügen erhält vom Innenministerium 460.000 Euro Kofinanzierungshilfe für den Neubau einer Kindertagesstätte im Ortsteil Gresenhorst. Der Zuwendungsbescheid wurde versandt.

Das in den 1970er Jahren errichtete Gebäude wurde über mehrere Jahre immer wieder teilsaniert. Daher entschied sich die Stadt für einen Neubau, in dem ein im Jahr 2019 grundsanierter Gebäudeteil für den Krippenbereich eingebunden werden soll. Damit erweitert sich die Kapazität von 69 auf 81 Plätze. Dies wird insbesondere Kindern aus den umliegenden Ortsteilen zu Gute kommen, in denen zurzeit neue kleine Wohngebiete entstehen.

Die Gesamtkosten für den Kita-Neubau betragen rund 3,4 Millionen Euro. Zur Absicherung der Gesamtfinanzierung wurde ein Antrag auf Kofinanzierungshilfe gestellt und mit 460.000 Euro bewilligt. Der Landkreis Vorpommern-Rügen ist für das Landwirtschaftsministerium mit rund 1,8 Millionen Euro über die Richtlinie für die Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung (ILER) der Hauptzuwendungsgeber.

Der verbleibende Eigenanteil der Stadt beträgt nunmehr rund 1,1 Millionen Euro.

„Grünes Klassenzimmer“ für Grundschule

Grundschule Gebrüder Grimm in Anklam bekommt „Grünes Klassenzimmer“

Anklam – Auf dem Schulgelände der Grundschule „Gebrüder Grimm“ in Anklam (Landkreis Vorpommern-Greifswald) soll auf 500 Quadratmetern ein „Grünes Klassenzimmer“ als Lern- und Lehrort im Freien entstehen.

„Praxisnah und direkt vor der Schultür erfahren die Jungen und Mädchen künftig spielerisch vieles rund um den Schutz der natürlichen Ressourcen in ihrem direkten Umfeld. So kann umweltbezogener Unterricht gut gelingen“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer.

Im Rahmen eines Stadtteilforums „Gutes Leben, Gutes Klima – Gemeinsam für einen lebenswerten Stadtteil“ wurde vor einigen Jahren ein Diskussionsprozess in der Stadt Anklam initiiert zur weiteren Entwicklung des Gebietes rechts und links der Pasewalker Allee. Ein Ergebnis des Prozesses ist die Idee der Grundschule Gebrüder Grimm, den Schulhof als „Grünes Klassenzimmer“ aufzuwerten.

Dafür soll der Schulhof unter anderem um Hochbeete, ein Insektenhotel und Sitzgruppen erweitert werden. Perspektivisch ist geplant, die ebenfalls am Standort gelegene Regionale Schule „Friedrich Schiller“ und das „Haus der Bildung“ in die Maßnahme einzubeziehen.

„Die weitere Ausgestaltung des Vorhabens wird gemeinsam mit den Grundschülerinnen und Grundschülern erfolgen – sie entscheiden mit, was als nächstes auf ihrem Schulhof geschehen soll“, sagte Meyer.

Die Gesamtinvestition für das Vorhaben beträgt knapp 49.000 Euro. Das Wirtschaftsministerium unterstützt das Vorhaben aus dem Fonds zur Unterstützung der „Ländlichen GestaltungsRäume“ in Höhe von knapp 44.000 Euro.

Im Zuge der Aufstellung des Landesraumentwicklungsprogramms 2016 ist die Raumkategorie „Ländliche GestaltungsRäume“ (LGR) eingeführt worden. Anhand verschiedener Kriterien wurden Räume mit besonderen demografischen und ökonomischen Herausforderungen ermittelt. Sie umfassen etwa ein Viertel der Landesfläche mit einem Achtel der Einwohner.

Um LGR-Projekte exemplarisch umzusetzen, hat die Landesregierung innerhalb der Ländlichen GestaltungsRäume vier Modellregionen teils wegen ihrer besonderen Strukturschwäche, teils wegen ihrer erwiesenen Bereitschaft zur interkommunalen Zusammenarbeit ausgewählt: das Amt Goldberg-Mildenitz, Tribsees und Umgebung, das Amt Peenetal-Loitz und die Region Stettiner Haff mit den Grundzentren Torgelow, Ueckermünde, Ferdinandshof und Eggesin.

Entlastung von Altschulden

Schwerin – Als bislang einziges ostdeutsches Bundesland unterstützt Mecklenburg-Vorpommern seine Kommunen beim Abbau der sogenannten DDR-Wohnungsbaualtschulden. Im vergangenen Jahr konnten Städte und Gemeinden erstmals Geld aus dem kommunalen Entschuldungsfonds des Landes beantragen. Insgesamt 17,5 Millionen Euro für 161 Kommunen wurden bis Ende des vergangenen Jahres bewilligt.

„Damit entlasten wir unsere Städte und Gemeinden beziehungsweise deren kommunale Wohnungs-gesellschaften von einer Ungerechtigkeit des deutsch-deutschen Einigungsvertrags: Dieser regelte, dass in der DDR zur Wohnungsversorgung genutztes volkseigenes Vermögen, aber auch die anteiligen Schulden auf die Städte und Gemeinden übergingen. Diese Schulden belasten unsere Kommunen mehr als 30 Jahre nach der Wende noch immer“, sagt Innen- und Bauminister Christian Pegel und fügt hinzu: „Indem wir sie von diesen Verbindlichkeiten befreien, geben wir ihnen mehr finanziellen Gestaltungspielraum.“

Nach Inkrafttreten der „Verordnung zur Ablösung von Altverbindlichkeiten für die kommunale Wohnungs-wirtschaft“ vom 29. Januar 2021 gingen im Landesförderinstitut bis Ende des vergangenen Jahres 348 Anträge von 287 Kommunen mit einem Gesamtvolumen von 227 Millionen Euro ein. Bewilligt wurde davon bis Ende des vergangenen Jahres 187 Anträge von 161 Kommunen – die übrigen befinden sich in der Bearbeitung.

„Mit diesen 187 Anträgen wurden insgesamt 61,6 Millionen Euro beantragt. Davon konnten wir zunächst 17,5 Millionen Euro bewilligen, von denen wir schon 11,6 Millionen ausgezahlt haben. Die Differenz in Höhe von 44,1 Millionen Euro können wir erst nach einer positiven Entscheidung aus Brüssel bescheiden und würden die Kommunen damit vollständig entschulden. Diese bleibt abzuwarten“, sagt Christian Pegel und begründet: „Für diese Unterstützung ist eine erfolgreiche Notifizierung durch die Europäische Kommission Voraussetzung. Der Antrag des Innenministeriums liegt dort vor und wird bearbeitet.“

Christian Pegel ruft alle betroffenen Kommunen, die noch keine Unterstützung aus dem Entschuldungsfonds beantragt haben, auf, dies schnell zu tun: „Das ist bis zum 31. Januar möglich. Alle Informationen und Antragsformulare finden Sie auf den Webseiten des Landesförderinstituts.“

Mit der jüngsten Novelle des Finanzausgleichsgesetzes 2020 hat das Land außerdem ein unbürokratisches Entschuldungsprogramm für Kommunen mit Haushaltsproblemen auf den Weg gebracht. Die finanziellen Hilfen des Landes in Form von Konsolidierungszuweisungen und Sonder- und Ergänzungszuweisungen dienen zur nachhaltigen Unterstützung der Kommunen bei der Rückführung von Defiziten aus Vorjahren und helfen damit den Kommunen beim angestrebten Haushaltsausgleich.  Zum 31. Dezember 2020 beliefen sich die kommunalen Haushaltsdefizite auf rund 367 Millionen Euro, 153 Kommunen erreichten den Ausgleich der Finanzrechnung nicht.

„Im Haushaltsjahr 2021 hat das Innenministerium auf diesem Wege insgesamt rund 48,2 Millionen Euro an 125 Landkreise, Städte und Gemeinden ausgezahlt und damit deren Haushaltskonsolidierungsprozess deutlich beschleunigt“, so Christian Pegel zum zweiten Teil des Landes-Entschuldungsprogramms für die Kommunen.

Konsolidierungszuweisungen können Kommunen beantragen, die selbst einen Überschuss zur Rückführung ihrer Defizite aus Vorjahren erwirtschaften. „Für jeden Euro selbst erwirtschafteten Überschuss im Finanzhaushalt gibt das Land im Folgejahr – grundsätzlich – einen Euro dazu, bis das Haushaltsdefizit abgebaut ist“, erklärt Pegel. Sonder- und Ergänzungszuweisungen erhalten besonders finanzschwache Kommunen, wenn es ihnen trotz Konsolidierungsanstrengungen längerfristig nicht gelingt, Überschüsse zu erwirtschaften, weil nicht einmal   jahresbezogen der Haushaltsausgleich erreicht werden kann.

„Auch in diesem Jahr können die Kommunen wieder diese Hilfen zur Haushaltskonsolidierung beantragen. Ihr Antrag muss bis zum 1. September 2022 beim jeweiligen Landrat als unterer Rechtsaufsichtsbehörde gestellt werden“, sagt Innenminister Christian Pegel.

Investitionen am Berufsschulzentrum

Meyer: Rahmenbedingungen für praxisnahe und zukunftsorientierte Ausbildung verbessert

Wismar – Die Berufliche Schule des Landkreises Nordwestmecklenburg – das Berufsschulzentrum Nord in Wismar – wird derzeit modernisiert.

„Eine praxisnahe und zukunftsorientierte schulische Ausbildung kann nur durchgeführt werden, wenn die Rahmenbedingungen stimmen. Dazu gehört ein anforderungsgerechter Schulkomplex. In der Berufsschule Nord in Wismar ist jetzt in Lärmschutzmaßnahmen und die Lüftungsanlagen investiert worden, um Lehrenden und Lernenden ein gutes Umfeld zu bieten“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer.

Das Berufsschulzentrum Nord ist durch eine Fusion der Wismarer Berufsschulen mit der Berufsschule des Landkreises Nordwestmecklenburg entstanden. Seit 2006 gehört auch die ehemalige Medizinische Fachschule mit den Gesundheits- und Krankenpflegern sowie den Ergotherapeuten zum Berufsschulzentrum Nord. Neben einem Fachgymnasium und einer Berufsfachschule werden unter anderem auch Bildungsgänge in den Fachrichtungen Automobilkaufleute, Maschinen- und Anlageführer, Metallwerker, Tischler sowie Kaufleute im Einzelhandel angeboten. Im Trakt 2 des Berufsschulzentrums werden derzeit klimatische und schallschutztechnische Baumaßnahmen umgesetzt.

Für die Räume mit Ausrichtung nach Osten und weitere Räume im Südgiebel sind dezentrale Lüftungsanlagen und außenliegende Raffstore-Anlagen angeschafft worden, um die Intensität der Sonneneinstrahlung zu verringern und ein unabhängiges Lüften zu gewährleisten. Zudem wird die Absauganlage in der Tischlerwerkstatt angepasst. Dazu ist eine Erneuerung der Lüftungszentrale, der Absaugleitungen und der Absaugeinrichtungen an den Maschinen erforderlich.

„Durch die Erschließungsarbeiten zum Gewerbegebiet West in Wismar kommt es in Teilen der Schule zu einem höheren Geräuschpegel. Mit den Investitionen wird wieder störungsfreier Unterricht ermöglicht werden“, sagte Meyer.

Die Gesamtinvestition beträgt knapp 409.000 Euro. Das Wirtschaftsministerium unterstützt das Vorhaben aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) in Höhe von rund 367.000 Euro.

30.000 Euro für Trinkwasserversorgung

Ankershagen – Mit 29.400 Euro per Sonderbedarfszuweisung unterstützt das Innenministerium den Bau einer neuen Trinkwasserversorgungsleitung im Ortsteil Bornhof der Schliemanngemeinde Ankershagen im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte. Der Bescheid wurde an den Müritz-Wasser-Abwasserzweckverband übersandt.

Die Trinkwasserversorgung der Einwohner des Ortsteils Bornhof erfolgte bisher über eine private, in einem Stallgebäude aufgestellten Trinkwasseraufbereitungs-anlage. Der Betreiber, das Unternehmen Saatzucht Steinach, musste nun die in die Jahre gekommene Anlage abschalten und den Einwohnern des Ortsteils die Trinkwasserversorgung kündigen. Damit die Versorgung mit Trinkwasser für die Bornhöfer gewährleistet ist, ist der Neubau der Leitung mit Gesamtkosten von 215.000 Euro bereits im Gange.

„Re-Start Lebendige Innenstadt“

Schwerin – Ab sofort können sich Kommunen in Mecklenburg-Vorpommern, die dies noch nicht getan haben, für das Förderprogramm des Landesbauministeriums „Re-Start Lebendige Innenstadt“ bewerben. In einem zweiten Aufruf werden die etwa zwei Millionen Euro vergeben, die nach dem ersten Aufruf für das insgesamt fünf Millionen umfassende Programm noch übrig sind.

„Auf den ersten Aufruf im Herbst hin konnten wir drei Millionen Euro für 14 zentrale Orte bewilligen, die sich mit Vorhaben zur Revitalisierung ihrer Innenstädte beworben haben. Sie wollen mit dem Geld zum Beispiel ein Gutscheinsystem einführen, Sitzbänke erneuern oder kostenloses WLAN in ihrer Innenstadt bereitstellen“, sagt Landesbauminister Christian Pegel (siehe auch unsere Pressemitteilung Nr. 205 vom 21. Dezember 2021). Weiter führt er aus:

„Mit unserem zweiten Aufruf geben wir den Kommunen Zeit bis zum 28. Februar, um sich für die Fördermittel zu bewerben. Wir unterstützen damit Maßnahmen, die die Anziehungskraft der Zentren stärken und wieder mehr Publikum in die von den Folgen der Corona-Pandemie betroffenen Innenstädte locken.“

Die Förderung kann bis zu 100.000 Euro in Grundzentren, 250.000 Euro in Mittelzentren und 500.000 Euro in Oberzentren betragen. Je Kommune kann nur ein Förderantrag gestellt werden – von der Gemeinde selbst oder auch von Wirtschafts- und Werbegemeinschaften wie Stadtmarketing- und Citymanagementorganisationen in diesen Orten. Der Eigenanteil beträgt in der Regel 20 Prozent. Wirtschafts- und Werbegemeinschaften müssen nur fünf Prozent Eigenanteil beisteuern. Die Entscheidung, welche Projekte gefördert werden, treffen die Vertreter des Dialogforum Einzelhandel.

Weitere Informationen zum Förderprogramm und Antragsformulare finden Sie auf den Webseiten des Landesförderinstituts Mecklenburg-Vorpommern.

Die Landesregierung hatte im August 2021 beschlossen, zehn Millionen Euro für die Wiederbelebung der Innenstädte aus dem Corona-Schutzfonds bereitzustellen. Die Hälfte vergibt das Wirtschaftsministerium für Citymanagementmaßnahmen, die andere Hälfte das Bauministerium für städtebauliche Vorhaben. Antragsteller müssen sich für einen dieser zwei Fördertöpfe entscheiden. Gefördert werden Maßnahmen, die kurzfristig den Folgen der Corona-Pandemie entgegenwirken können und nicht durch andere Programme gefördert werden.

Umfragen der Handelsverbände zeigen infolge der Corona-Pandemie enorme Einsatzeinbußen im Non-Food-Handel auf, insbesondere im Textil- und Schuhhandel mit mehr als 50 Prozent. Die Befragten konstatieren zudem, dass verglichen mit Vor-Corona-Zeiten deutlich weniger Kunden  zum Shopping in den Stadtzentren unterwegs sind.

Neues Löschfahrzeug für Tützpatz

Tützpatz – Für ein neues Löschfahrzeug erhält die Gemeinde Tützpatz im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte per Sonderbedarfszuweisung 108.000 Euro Zuschuss vom Innenministerium. Ein entsprechender Bescheid wurde an Bürgermeister Roland Schulz versandt.

Die Freiwillige Feuerwehr in Tützpatz benötigt das neue Löschgruppenfahrzeug als Ersatz für ein 35 Jahre altes Tanklöschfahrzeug vom Typ TLF 16. In der Feuerwehr gewährleisten 25 aktive Kameradinnen und Kameraden die Tagesbereitschaft.

Das geplante Neufahrzeug vom Typ LF 20 wird über einen 2.000-Liter-Löschwassertank verfügen.  Über die dreiteilige Schiebeleiter sind Rettungen aus bis zu zwölf Meter hohen Gebäuden möglich. Das neue Löschfahrzeug kostet ca. 470.000 Euro. Der Landkreis beteiligt sich mit einer Förderung in Höhe von rund 134.000 Euro.  Der verbleibende kommunale Eigenanteil beträgt rund 228.000 Euro.

Grundsteuerreform: Änderungen ab 2022

Schwerin – Ab 2022 ist die Grundsteuerreform im Land umzusetzen, damit die Städte und Gemeinden auch ab 2025 Grundsteuer erheben können.

Das Grundsteuer-Reformgesetz sieht die Bewertung aller Grundstücke bezogen auf die Verhältnisse auf den 01.01.2022 vor. Auf diesen Stichtag wird durch die Finanzämter der Grund-steuerwert festgestellt. Für die Ermittlung des Grundsteuerwerts findet in Mecklenburg-Vorpommern das Bundesrecht Anwendung. Die Finanzämter ermitteln für jedes Grundstück den Grundsteuerwert und stellen den Grundsteuermessbetrag fest. Die Städte und Gemeinden Mecklenburg-Vorpommerns erheben dann mit ihrem individuellen Hebesatz ab 01.01.2025 die Grundsteuer nach neuem Recht.

Alle Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer müssen im Rahmen der Neubewertung für ihr Grundeigentum eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts beim Finanzamt abgeben. Eine Steuererklärung wird allerdings nicht bereits zum 01.01.2022, sondern erst im 2. Halbjahr 2022 abzugeben sein. Die Abgabe hat nach der gesetzlichen Regelung grundsätzlich elektronisch zu erfolgen. Hierfür kann voraussichtlich ab 01.Juli 2022 das Online-Angebot der Steuerverwaltung „Mein ELSTER“ genutzt werden.

Nähere Informationen zur Abgabe elektronischer Erklärungen stellt die Steuerverwaltung Mecklenburg-Vorpommern auf https://www.steuerportal-mv.de unter Service/Elektronische Steuererklärung zur Verfügung. Als Abgabefrist für die Erklärung ist der 31.10.2022 vorgesehen.

Die Finanzämter werden im Laufe des ersten Halbjahres 2022 allen Grundstückseigentümerinnen und -eigentümern ein Informationsschreiben übersenden, das wichtige Informationen zur notwendigen Erklärungsabgabe enthält. Die Finanzverwaltung geht bislang davon aus, dass insgesamt rund 1,2 Millionen wirtschaftliche Einheiten (bebaute und unbebaute Grundstücke im Grundvermögen und land- und forstwirtschaftlich genutzte Grundstücke) zu bewerten sind.