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Kategorie: Städte und Gemeinden

Grundsteinlegung für den neuen E.DIS Campus

Schwesig: E.DIS Campus bietet beste Voraussetzung für Aus- und Weiterbildung

Bentwisch – Ministerpräsidentin Manuela Schwesig hat heute bei der Grundsteinlegung für den neuen E.DIS Campus in Bentwisch die Bedeutung dieses Projektes für Ausbildung und Studium hervorgehoben: „Hier entsteht ein tolles modernes Gebäude mit Räumen zum Lernen und Weiterbilden, mit Werkstätten und flexiblen Veranstaltungsräumen, Büros und Arbeitsplätzen. Und einer Kantine mit eigenständiger Küche. Lernen und Anwenden an einem Ort: Das sind die Voraussetzungen, die hier für über 100 Azubis, Studierende und Kollegen in der Weiterbildung geschaffen werden.“

Mit dem Energie Campus setze das Unternehmen als Energieverteiler auch ein Signal in Richtung Energiezukunft. Der Campus ist CO²-neutral. Heiz- und Kühllast werden über Geothermie versorgt. Photovoltaik ergänzt die Selbstversorgung, Dachbegrünung und Regenwasserrückhaltung runden das ganze ab.

Die E.DIS sei schon lange Vorreiter beim Ausbau erneuerbarer Energien und auch führend in den neuen Bundesländern, was den Anschluss von Windenergieanlagen angeht, betonte die Regierungschefin. Aber auch der Netzausbau spiele eine entscheidende Rolle für eine erfolgreiche Energiewende. „Energie muss nicht nur erzeugt, sie muss auch richtig verteilt und weitergeleitet werden.

Die E.DIS hat in den letzten 25 Jahren über 4 Milliarden Euro in die elektrische Infrastruktur der Region investiert. Solche Investitionen brauchen wir in großem Stil, und zwar deutschlandweit. Energie muss bezahlbar bleiben, für die Wirtschaft und für die Menschen. Die faire Aufteilung der Netzentgelte durch die Bundesnetzagentur war ein erster wichtiger Schritt. Nun muss es weitergehen. Die Strompreise müssen sinken, für Unternehmen und Verbraucher.“

Schuldenbremse und Sondervermögen

Bundesrat stimmt Grundgesetzänderungen zu

Berlin – Die Reform der Schuldenbremse und die Errichtung eines Sondervermögens fanden am 21. März 2025 im Bundesrat klar die für eine Grundgesetzänderung erforderliche Zwei-Drittel-Mehrheit.

Die Grundgesetzänderungen sehen eine teilweise Lockerung der Schuldenbremse vor: Ausgaben für Verteidigung, Zivilschutz und Nachrichtendienste werden ab einer bestimmten Höhe nicht mehr auf die Schuldenregel des Grundgesetzes angerechnet. Dies gilt auch für Militärhilfen für angegriffene Staaten wie die Ukraine. Bisher galten diese Ausnahmen nur für Naturkatastrophen und außergewöhnliche Notsituationen.

Für diese Aufgabenfelder müssen Ausgaben bis zu einer Höhe von einem Prozent des nominellen Bruttoinlandprodukts durch den Haushalt finanziert werden. Sind höhere Ausgaben erforderlich, könnten diese nach der Grundgesetzänderung über die Aufnahme neuer Schulden gedeckt werden.

Auch für die Länder sieht das Gesetz Lockerungen bei der Schuldenbremse vor. Gilt für sie derzeit noch eine Schuldengrenze von Null, dürfen sie künftig zusammen Schulden in Höhe von 0,35 Prozent des Bruttoinlandsprodukts aufnehmen.

Die Grundgesetzänderung sieht auch die Errichtung eines Sondervermögens in Höhe von 500 Milliarden Euro für die Dauer von 12 Jahren vor. Die Gelder dürfen ausschließlich für zusätzliche Investitionen in die Infrastruktur und zur Erreichung der Klimaneutralität bis zum Jahr 2045 verwendet werden. Auswirkungen auf die Schuldenbremse hat das Sondervermögen nicht. Die Länder können aus dem Sondervermögen 100 Milliarden Euro in ihre Infrastruktur investieren. Ebenfalls 100 Milliarden Euro fließen in den Klima- und Transformationsfonds.

Der bereits drei Jahre andauernde russische Angriffskrieg gegen die Ukraine habe die Sicherheitslage in Europa dramatisch verändert, heißt es in der Begründung der Grundgesetzänderung. Auch ließe der Amtsantritt der neuen US-Regierung nicht erwarten, dass sich die existierenden Spannungen in der internationalen Politik verringerten. Die zukünftige Bundesregierung stünde vor der Herausforderung, die Fähigkeiten der Landes- und Bündnisverteidigung deutlich zu stärken. Eine gesteigerte Verteidigungsfähigkeit setze auch eine ausgebaute, funktionsfähige und moderne Infrastruktur voraus. Diese sei zudem ein maßgeblicher Standortfaktor, der die Wettbewerbsfähigkeit und das Wirtschaftswachstum wesentlich beeinflusse.

Schließlich hätten auch die Länder und Kommunen nach den Krisen vergangener Jahre und angesichts vieler neuer Herausforderungen große Finanzierungsbedarfe, die unabhängig von der aktuellen Wirtschaftslage seien. Diese entstünden beispielsweise durch die Gewährleistung eines modernen Bildungssystems, die Digitalisierung der Verwaltung, die Integration geflüchteter Menschen und die Stärkung des Bevölkerungsschutzes.

Da Bundestag und Bundesrat mit der verfassungsändernden Zwei-Drittel-Mehrheit zugestimmt haben, kann das Gesetz nun ausgefertigt und verkündet werden. Es tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

Bau eines Stadtgartens

Am Treptower Tor soll kleiner Wollwebergarten entstehen

Neubrandenburg – Die Stadt Neubrandenburg plant an der Kreuzung Friedrich-Engels-Ring und Große Wollweberstraße einen kleinen Stadtgarten. Die Freifläche in der Nähe des Treptower Tors soll bepflanzt und mit Kunstobjekten mit dem Titel „Der Weg zum See“ versehen werden. Sie stammen aus der Werkstatt des in der Mecklenburgischen Sennplatte lebenden Künstlers Sylvester Antony.

Die Grünflächen werden unter anderem Pflanzen aufnehmen, die mit dem Weben, Spinnen und Färben von Wolle in Verbindung stehen. Die befestigten Flächen des Wollwebergartens sollen in Granitkleinpflaster in Webmustern der Wollweber ausgeführt werden.

Die zweite Werderstraße wird auch weiterhin die Feuerwehrzufahrt und für große Fahrzeuge mit Anhängern befahrbar sein. Die Gesamtkosten liegen bei rund 460.000 Euro, wobei etwa 214.000 Euro aus der Städtebauförderung bereitgestellt werden. Ende des Jahres soll die Platzneugestaltung abgeschlossen sein.

Ehrung von Nachwuchsspitzensportlern aus M-V

Drese hebt starken Anstieg auf 170 Deutsche Jugend- und Juniorenmeistertitel hervor

Rövershagen – Gemeinsam mit der Sportjugend im Landessportbund M-V zeichnete Sportministerin Stefanie Drese am Sonnabend in Karls Erlebnis-Dorf in Rövershagen die Deutschen Jugend- und Juniorenmeisterinnen und -meister sowie international erfolgreiche Nachwuchssportlerinnen und -sportler des Jahres 2024 aus Mecklenburg-Vorpommern aus.

„Ich bin begeistert über die große Anzahl von Spitzenathletinnen und Spitzenathleten im Nachwuchsbereich. Im vergangenen Jahr haben junge Athletinnen und Athleten aus MV sage und schreibe 170 Deutschen Meistertitel gewonnen“, sagte Drese anlässlich der Auszeichnungsfeier. Im Jahr 2023 waren es 127 Deutsche Meisterschaften im Nachwuchsbereich.

Hinzu kommen 90 Titel bzw. großartige Platzierungen auf internationalem Parkett – 39 Erfolge mehr als in 2023. „Das zeigt die hohe Leistungsfähigkeit unserer Nachwuchsspitzensportlerinnen und -sportler. Und es widerlegt auch eindrucksvoll das Klischee, der Spitzensport in Deutschland und MV sei nicht mehr konkurrenzfähig und unsere Jugend nicht mehr leistungsbereit“, betonte Drese. Es sei bewundernswert, wenn sich bereits junge Menschen hohe Ziele stecken und zielstrebig und kontinuierlich darauf hinarbeiten.

Drese hob hervor, dass das Land den Nachwuchsleistungssport auf vielfältige Weise fördere und Ende 2024 einen ganz wichtigen Erfolg erzielt habe: „Unsere acht Bundestützpunkte im Land im Volleyball, Boxen, Radsport, Rudern, Leichtathletik, Segeln, Kanurennsport und Wasserspringen sind als Einrichtungen des Spitzensports anerkannt und werden so gesichert bis Ende 2028 auch durch den Bund gefördert. Das ist eine ganz wichtige Perspektive für unsere Nachwuchsspitzenathleten für die wir uns vehement mit Investitionen in die Sportinfrastruktur eingesetzt haben“, sagte Drese.

Die Erfolge unterstreichen nach Ansicht der Ministerin das Ansehen Mecklenburg-Vorpommerns als ein Land des Sports und geben gleichsam dem Breitensport wichtige Impulse. „Die mittlerweile über 300.000 Menschen in MV, die im Vereinssport organisiert sind, zeigen das eindrucksvoll“, so Drese.

Deshalb zeichne das Sportministerium gemeinsam mit der Sportjugend M-V jedes Jahr in verschiedenen Kategorien „Kinder- und jugendfreundliche Sportvereine“ für beispielhafte sportliche Kinder- und Jugendarbeit aus.  „Ohne das riesengroße ehrenamtliche Engagement in den Vereinen und Verbänden wäre unsere Sporterfolgsgeschichte nicht möglich. Allen Engagierten gilt mein herzlicher Dank“, so Drese.

Mobile Anlagen der Tourismuswirtschaft

Neuer Erlass ermöglicht Versorgung am Strand auch über die Saison hinaus

Schwerin – Ab dem 15. März 2025 gilt eine neue Regelung für das Aufstellen von Strandkörben und anderen mobilen Anlagen der Tourismuswirtschaft an den Stränden Mecklenburg-Vorpommerns. Bislang mussten diese Anlagen mit Beginn der Sturmflutsaison zum 15. Oktober eines Jahres abgebaut werden. Nun soll es auch über diesen Stichtag hinaus möglich sein, “mobile, leicht transportfähige Objekte“ wie z.b. Strandkörbe, die keiner Baugenehmigung bedürfen, ohne einen zusätzlichen Verwaltungsakt, d.h. ohne eine gesonderte Ausnahmegenehmigung, am Strand aufzustellen.

In einem solchen Fall tragen die Gemeinden bzw. die Strandkorbvermieter die Verantwortung für den Auf- und Abbau der Strandkörbe und mobilen Einrichtungen bei einer Sturmhochwasserwarnung. Dies ist ein Kompromiss der auf Initiative von Umweltminister Dr. Till Backhaus zwischen den zuständigen Behörden sowie den Gemeinden und der Tourismuswirtschaft erzielt wurde.

„Seit vielen Jahren ist die Strandbewirtschaftung ein Thema, insbesondere unter den Gewerbetreibenden. Das kann ich gut nachvollziehen, denn zur Erzielung zusätzlicher Einnahmen haben sie selbstverständlich ein großes Interesse daran, jeden Sonnentag bestmöglich auszunutzen. Dies wirkt sich letztlich auch auf das Image des Landes als beliebte Urlaubsregion aus und entscheidet darüber, ob Gäste auch in der Nebensaison gerne in MV urlauben.

Gleichwohl tragen wir in der Sturmhochwassersaison, vom 16. Oktober bis 31. März, eine hohe Verantwortung dafür, dass weder Menschen, noch Sachwerte Schaden nehmen. Die Sicherung unserer technischen Küstenschutzanlagen und der Ausgleich von Sanddefiziten hat daher hohe Priorität. In diesem Spannungsfeld haben wir nach einem Winterkonzept gesucht, dass die verschiedenen Interessenslagen noch besser ausgleicht. Im Ergebnis haben wir den bestehenden Erlass zur wasserrechtskonformen Nutzung des Strandes überarbeitet und festgelegt, dass die Strandnutzung über den 15. Oktober erweitert werden kann, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind“, erläutert Minister Backhaus.

Dazu gehöre u.a., dass ein Rückbau dieser Anlagen innerhalb von 12 Stunden möglich sein muss, sagt er weiter. Aus fachlicher Sicht sind mindestens 12 Stunden erforderlich, um den Gemeinden und Behörden die Möglichkeit der Reaktion zu geben, falls der Betreiber verhindert ist oder seiner Rückbaupflicht aus anderen Gründen nicht nachkommt. Darüber hinaus muss der Betreiber sicherstellen, dass er Warnmeldungen für erhöhte Wasserstände oder Sturmhochwasser erhält und nutzt.

Minister Backhaus weist darauf hin, dass sich die Gültigkeit des Erlasses nur auf die wasserrechtliche Zulässigkeit im Bereich von Küstenschutzanlagen des Landes MV bezieht. Die Regelungen zur befristeten Zulässigkeit von baulichen Anlagen mit Baugenehmigungsverfahren sowie die Regelungen zu Leitungen bleiben bestehen.

Die Sturmhochwassersaison endet am 31.03.2025. Bis zur nächsten Sturm­hochwassersaison, die am 16.10.2025 beginnt, sollen die Regelungen über öffentlich-rechtliche Verträge mit den Gemeinden umgesetzt werden, die Interesse an einer solchen Regelung haben.

Gemeinden, welche die Regelungen bereits ab 15.03.2025 nutzen möchten, können bei den zuständigen StÄLU eine Ausnahmegenehmigung für die Aufstellung von „mobilen, transportfähigen Objekten“ erhalten. Die Auf­stellung von Strandkörben kann somit zeitnah zum Beginn der Sonderöff­nungszeiten in den Ostseebädern erfolgen.

Internationalen Wochen gegen Rassismus

Viele Angebote auch in Mecklenburg-Vorpommern

Schwerin – Am Montag beginnen die diesjährigen Internationalen Wochen gegen Rassismus (IWgR). Sie stehen in diesem Jahr unter dem Motto „Menschenwürde schützen“. Bundesweit, darunter auch in vielen Städten in Mecklenburg-Vorpommern, finden bis zum 30. März zahlreiche Aktionen statt, die sich kritisch mit Themen wie Rassismus, Rechtsextremismus und Antisemitismus beschäftigen und sich für ein gutes Miteinander einsetzen.

In Wismar vermittelt zum Beispiel die Bundeszentrale für Politische Bildung unter dem Titel „Was sage ich, wenn…“ Strategien für den Umgang mit rassistischen Äußerungen, in Stralsund findet unter anderem ein offenes Volleyballturnier und in Schwerin ein mehrsprachiges Vorlesen statt. In Greifswald können Jugendliche unterdessen anhand von Botschaften gegen Rassismus das Erstellen von Animationsfilmen erlernen.

„Die Vielfalt an Angeboten zeigt: Das Engagement in Mecklenburg-Vorpommern ist ungebrochen groß. Ein wichtiges Signal in Zeiten, in denen ausländerfeindliche Haltungen wieder gesellschaftsfähig zu werden scheinen“, erklärte die Landesintegrationsbeauftragte Jana Michael im Vorfeld der Aktionswoche. „Ich glaube deshalb, dass es dieses Jahr besonders wichtig ist, mit Signalwirkung Haltung für eine solidarisches und offenes Mecklenburg-Vorpommern zu zeigen“, so Michael weiter.

Michael hob zudem hervor, dass die IWgR mehr seien, als ein politisches Bekenntnis. „Denn im Kern geht es auch darum, Menschen wieder mehr zusammenzubringen. Kontakte zu knüpfen und verschiedene Kulturen kennenzulernen“, weiß die Integrationsbeauftragte. So können Interessierte in einigen Städten auch an einem interreligiösen Fastenbrechen teilnehmen, in offenen Gärten gemeinsam klönen oder bei internationalen Feiern zusammenkommen.

Michael organisiert auch selbst zwei Veranstaltungen. „Zusammen mit der Migrations- und Integrationsbeauftragten der Stadt Stralsund, der Kreisvolkshochschule Vorpommern-Rügen und dem Verein „Tutmonde“ wird es am 21. März eine Lesung gegen Rassismus geben. In Kooperation mit der Landeszentrale für politische Bildung, dem Mecklenburgischen Staatstheater und dem Dokumentationszentrum Lichtenhagen wollen wir in Schwerin zudem die Erfahrungen von Rom*nja während des Pogroms von Lichtenhagen in den Mittelpunkt stellen“, so die Landesintegrationsbeauftragte.

Michael: „Ich erhoffe mir, dass die Aktionswoche breiten Zulauf findet, sie aber auch zum Nachdenken und Reflektieren einlädt. Damit Völkerverständigung, Toleranz und Weltoffenheit auch fernab der IWgR Bestand haben.“

Informationen zu den Veranstaltungen finden Interessierte auf der bundesweiten Seite der Stiftung gegen Rassismus unter https://stiftung-gegen-rassismus.de/veranstaltungskalender oder direkt auf den Seiten der teilnehmenden Städte.

Gemeinde Göhlen erhält eigenes Wappen

Göhlen – Die Gemeinde Göhlen im Landkreis Ludwigslust-Parchim erhält ein eigenes Wappen. Den Wappenrief hat das Innenministerium versandt. „Wappen sind wie kaum ein anderes Zeichen geeignet, Wertvorstellungen und Heimatverbundenheit zu fördern“, sagt Landesinnenminister Christian Pegel und weiter: „Ich freue mich sehr dem Wunsch der Gemeinde nachzukommen, die durch ein eigenes Wappen Interesse daran zeigt, die eigenen Traditionen zu bewahren.“

Das Wappen wird im Wappenbrief wie folgt beschrieben:

In Gold geteilt durch einen blauen linken Wellenbalken vorn ein runder roter Rennofen mit goldener Öffnung und begleitet von sechs roten Flammen, hinten eine linksgerichtete rote Kirche mit vier goldenen Fenstern im Schiff und einem goldenen Fenster im Turm.

Die Gemeinde kann das Wappen künftig unter anderem im Siegel, Briefkopf und auf Amtsschildern führen. Die endgültige Verwendung des Wappens legt jede Gemeinde selbstständig fest.

Aktuell sind in Mecklenburg-Vorpommern mit seinen 724 Gemeinden und den kreisfreien Städten Schwerin und Rostock 393 Wappen in die Wappenrolle des Landes eingetragen.

Schon in der DDR gab es die Möglichkeit, ein Wappen als Hoheitszeichen zu beantragen. Nach 1990 nahmen die Anträge deutlich zu. Grund dafür war die Neufassung der Kommunalverfassung, wodurch auch das kommunale Wappen- und Flaggenwesen erneuert wurde.

Das Verfahren für die Annahme eines Wappens ist in der Verwaltungsvorschrift des Ministeriums über die Genehmigung kommunaler Wappen und Flaggen beschrieben, die Sie auf der Webseite des Ministeriums herunterladen können: https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/im/Kommunales/Hoheitszeichen/

Straßenbauprogramm 2025

Mehr als 174 Millionen Euro für Straßenbaumaßnahmen in Mecklenburg-Vorpommern

Schwerin – Gemeinsam mit der Straßenbauverwaltung des Landes hat das Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit das „Straßenbauprogramm 2025“ aufgestellt. In diesem Jahr sind in Mecklenburg-Vorpommern Investitionen in Straßenbaumaßnahmen in Höhe von 174,2 Millionen Euro geplant. Davon entfallen 116,7 Millionen Euro auf Bundes- und 57,5 Millionen Euro auf Landesstraßen.

Minister Dr. Wolfgang Blank erläutert: „Die Straße ist und bleibt im Flächenland Mecklenburg-Vorpommern ein wesentlicher Faktor für die Mobilität der Bürger und eine Basis des wirtschaftlichen Erfolgs. Die Schwerpunkte bei den anstehenden Straßenbauinvestitionen liegen auf dem Erhalt der bestehenden Infrastruktur, der Beseitigung von Engpässen durch einzelne Neubaumaßnahmen und auf der Erhöhung der Verkehrssicherheit durch den Bau weiterer Radwege an Bundes- und Landesstraßen.“

Investitionen in den Erhalt

Aufgrund des zunehmenden Alters der Infrastruktur gilt es besonders, in den Erhalt bestehender Straßen und Brücken zu investieren. Bei den Bundesstraßen sind rund 43 Prozent der eingesetzten Gelder für Erhaltungsmaßnahmen vorgesehen. Bei den Landesstraßen sind rund 51 Prozent für solche Maßnahmen eingeplant.

Große Erhaltungsmaßnahmen in 2025 betreffen vor allem die Brückenbauwerke im Land. Geplant sind der Ersatzneubau der Brücke Waren über die Gleise der Deutschen Bahn (B 192, Baukosten 2025: 14,0 Millionen Euro), die Erneuerung der Brücke über die Müritz-Elde-Wasserstraße in Plau (B 103, Baukosten 2025: 12,0 Millionen Euro) sowie der Ersatzneubau der Brücke bei Dersewitz über den Peenesüdkanal (B 110, Baukosten 2025: 3,8 Millionen Euro).

Hervorzuheben bei der Erhaltung der Landesstraßen sind 2025 folgende Vorhaben: die Fahrbahnerneuerung der L 202 zwischen Gielow und Demzin (Baukosten 2025: 1,6 Millionen Euro), die Sanierung der L 281 zwischen Woldegk und Oertzenhof (Baukosten 2025: 1,4 Millionen Euro) sowie die Fahrbahnerneuerung der L 201 bei Neukalen (Baukosten 2025: 1,2 Millionen Euro).

Investitionen in Neubau

Neben der Erhaltung des Straßennetzes sollen bestehende Engpässe im Straßennetz durch einzelne Neubaumaßnahmen beseitigt werden. Die größte Neubaumaßnahme in 2025 ist der Weiterbau der Ortsumgehung Wolgast (B 111), für welche dieses Jahr Kosten von rund 33,6 Millionen Euro eingeplant sind. Zudem sind für den Bau der Ortsumgehung Mirow (B 198) 6,0 Millionen Euro vorgesehen. Das dritte große Neubauvorhaben ist der Weiterbau der Ortsumgehung Elmenhorst im Zuge der L 12. In 2025 fallen hierfür rund 6,4 Millionen Euro der Gesamtkosten in Höhe von 21,2 Millionen Euro für das Projekt an.

Investitionen in Radwege

Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit soll – wie bereits in den Vorjahren – der Bau von straßenbegleitenden Radwegen an Bundes- und Landesstraßen vorangetrieben werden.

An den Bundesstraßen sind 2025 Investitionen von knapp 11 Millionen Euro in den Neubau und die Erhaltung von Radwegen geplant. An den Landesstraßen sind Radwegebauinvestitionen in Höhe von 8,6 Millionen Euro vorgesehen.

Im Bereich des Radwegebaus an Bundesstraßen sind 2025 u.a. der straßenbegleitende Radweg an der B 196 zwischen Zirkow und Serams (Baukosten in 2025: 3,3 Millionen Euro), der Beginn des Baus des Radwegs an der B 104 zwischen Brahlstorf und dem Abzweig Thurow (Baukosten in 2025: 1,3 Millionen Euro) sowie der Neubau des Radwegs an der B 191 zwischen dem Abzweig Darze und dem Abzweig Hof Gischow (Baukosten in 2025: 0,9 Millionen Euro) geplant.

Größte Radwegebauvorhaben an den Landesstraßen in 2025 sind der Radweg an der L 10 zwischen Heiligenhagen und Anna Luisenhof (Baukosten 2025: 1,5 Millionen Euro), der Radweg an der L 293 zwischen Karow – Lubkow (Baukosten 2025: 1,5 Millionen Euro) und der Radweg an der L 05 zwischen Püttelkow und Boddin (Baukosten 2025: 0,4 Millionen Euro).

Investitionen in Bundesstraßen

Für die Bundesstraßen in Mecklenburg-Vorpommern sind 2025 Investitionen in Höhe von 116,7 Millionen Euro geplant, die aus dem Bundeshaushalt finanziert werden. Sie verteilen sich auf die folgenden Maßnahmenbereiche.

Die Verteilung der Straßenbauinvestitionen des Bundes:

  • 50,5 Millionen Euro (43,3 Prozent) für die Erhaltung,
  • 47,3 Millionen Euro (40,5 Prozent) für den Neubau von Bundesstraßen inklusive Ingenieurbauwerke und Grunderwerb,
  • 10,9 Millionen Euro (9,3 Prozent) Euro für Radwege,
  • 6,9 Millionen Euro (5,9 Prozent) für Um- und Ausbau und
  • 1,1 Millionen Euro (0,9 Prozent) für sonstige Maßnahmen, beispielsweise Eisenbahnkreuzungen, Lärmschutz und Verkehrstechnik.

Investitionen in Landesstraßen

2025 sind Investitionen in den Landesstraßenbau in Höhe von rund 57,5 Millionen Euro vorgesehen, die aus dem Landeshaushalt finanziert werden

Die Verteilung der Straßenbauinvestitionen des Landes:

  • 29,2 Millionen Euro (50,8 Prozent) für die Erhaltung,
  • 12,9 Millionen Euro (22,4 Prozent) für Um- und Ausbau,
  • 8,6 Millionen Euro (15,0 Prozent) Euro für Radwege,
  • 6,4 Millionen Euro (11,1 Prozent) für den Neubau,
  • 0,4 Millionen Euro (0,7 Prozent) für sonstige Maßnahmen.