Förderung von Tierheimen

Schwerin – Das Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern stellt für das Jahr 2024 erneut Haushaltsmittel für Investitionen in den Tierheimen des Landes zur Verfügung.

„Tierheime und tierheimähnliche Einrichtungen sehen sich derzeit mit vielen Problemen konfrontiert. Die Tierheimförderung soll dazu beitragen, dass wichtige existenzerhaltende und entlastende  Maßnahmen in den Tierheimen durchgeführt werden können. Ich danke besonders allen engagierten haupt- und ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern, die die Situation vor Ort Tag und Nacht mit vollem Arbeitseinsatz und Herzblut meistern“, betont Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus.

Ab sofort bis zum 15. März können Betreiber von Einrichtungen, die der Unterbringung von Fundtieren, fortgenommenen, eingezogenen oder sichergestellten Tieren oder kranken, verletzt aufgefundenen oder aus einem anderen Grund hilflosen Wildtieren dienen, Anträge auf Förderung stellen. Danach beginnt das Auswahlverfahren.

Antragsteller, die im vergangenen Jahr nicht berücksichtigt wurden, sind gebeten, die Aufrecht­erhaltung ihres Antrages mitzuteilen, weil dieser ansonsten verfällt.

Antragsberechtigt sind Einrichtungen, welche über eine Erlaubnis nach § 11 Tierschutzgesetz verfügen. Geschlossene Verträge über die Unterbringung von Fundtieren o. ä. mit Kommunen sind bei dem Auswahlverfahren hilfreich.

Wer wird gefördert?

Alle Träger von in der Richtlinie definierten „Tierheimen“.

Tierheime im Sinne dieser Richtlinie sind alle Einrichtungen, die der Unterbringung von Fundtieren, fortgenommenen, eingezogenen oder sichergestellten Tieren oder kranken, verletzt aufgefundenen oder aus einem anderen Grund hilflosen Wildtieren dienen.

Was wird gefördert?

  • Neu-, Erweiterungs-, Aus- und Umbauten, Modernisierungen;
  • Verbesserung hygienischer und energetischer Funktionalität;
  • Verbesserung der Ausstattung, der Ausgestaltung und Ausrüstung von Tierunterbringungsplätzen

Wie wird gefördert?

Die Zuwendung wird im Wege einer Projektförderung als Anteilfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses gewährt. Die Höhe der Zuwendung beträgt bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Fördervoraussetzungen sind die Einhaltung aller Vorschriften des Tierschutzgesetzes und der Nachweis notwendiger behördlicher Genehmigungen und Erlaubnisse. Die fünfjährige Zweckbindung ab der letzten Auszahlung verbietet eine Veräußerung, Verpachtung oder zweckentfremdete Verwendung der geförderten Investitionen während dieses Zeitraumes.

Auf den Seiten des Landesförderinstitutes stehen alle wichtigen Unterlagen und die Kontaktdaten der Ansprechpartner zur Verfügung: Tierheime (lfi-mv.de)

Die Antragsstellung für mehrere Projekte ist möglich, wobei je nach Antragslage zunächst nur ein Förderantrag pro Antragssteller berücksichtigt werden kann. Das LFI steht allen Antragsstellenden beratend und unterstützend zur Verfügung.

Regiobusnetz für Mecklenburg-Vorpommern

Meyer: Ausbau der Angebote für einen nachhaltigen Umstieg auf klimafreundliche öffentliche Verkehrssysteme schaffen

Schwerin – Im Landtag ist am 25. Januar über das Netz der Regiobuslinien diskutiert worden. „Die Einführung des Regiobusnetzes in Mecklenburg-Vorpommern mit aufgewerteten regionalen Busangeboten im Taktfahrplan befindet sich bereits in vollem Gange. Drei Pilotlinien sind mit dem Fahrplanwechsel im Dezember 2023 an den Start gegangen. Das Regiobusnetz ist ein wichtiges Bindeglied für den mit der Mobilitätsoffensive angestrebten Auf- und Ausbau eines dreigliedrigen Landesmobilitätsnetzes mit flächendeckenden schnellen vertakteten Bahn- und Busangeboten und Rufbussen, die auch die letzte Meile erschließen.

So schaffen wir die Grundlagen, um für die Menschen in Mecklenburg-Vorpommern einen nachhaltigen Umstieg auf klimafreundliche öffentliche Verkehrssysteme in den Städten aber insbesondere auch in den ländlichen Räumen einzuleiten. Das geht aber nicht von heute auf morgen. Deshalb gehen wir schrittweise voran. Ziel ist es, vertaktete Linienbusverkehre nach einheitlichen Qualitätskriterien insbesondere auch Landkreis übergreifend zu fördern, weiterzuentwickeln und somit die weißen Flecken im Land zu schließen und ein attraktives Verkehrsangebot im Sinne der Daseinsvorsorge zur Verfügung zu stellen“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer.

Das Land möchte gemeinsam mit den Verkehrsunternehmen und kommunalen Aufgabenträgern die Mobilität in Mecklenburg-Vorpommern verbessern. Unter anderem sollen hierfür in allen Landesteilen Taktbuslinien und ein landesweites Rufbussystem mit einheitlichen Qualitätsstandards eingeführt werden. Dafür hat das Wirtschafts- und Verkehrsministerium gemeinsam mit den Landkreisen und den kreisfreien Städten des Landes eine „Gemeinsame Erklärung zur Verbesserung des öffentlichen Mobilitätsangebotes in Mecklenburg-Vorpommern“ unterzeichnet. „Unser Ziel ist es, das Angebot bestehender Taktbusverbindungen in der Fläche zu verbessern und neue Linien auch kreisübergreifend zu schaffen“, sagte Meyer.

Die geplanten Buslinien werden in regelmäßigen Fahrten stündlich und zweistündlich unabhängig von Schul- und Ferienzeiten verkehren – werktags zwischen 5 und 22 Uhr sowie sonntags zwischen 8 und 20 Uhr. Zudem sind die Taktbuslinien mit dem Bahnverkehr verknüpft, um ein enges Netz für ganz Mecklenburg-Vorpommern zu schaffen.

Die ersten drei Linien sind mit dem Fahrplanwechsel im Dezember 2023 an den Start gegangen. Besonders an den Wochenenden und in den Tagesrandlagen wird das Angebot dieser Linien erweitert. Dabei handelt es sich um die Linie 170 von Schwerin nach Sternberg über Cambs und Bruel. Die Taktbusse fahren montags bis freitags im Stundentakt. An den Wochenenden, an denen bislang nur Rufbusse angeboten wurden, gibt es erstmals ein zweistündliches Angebot, das durch zusätzliche Rufbusfahrten verstärkt wird.

Die Linie 012 von Neubrandenburg nach Waren (über Penzlin) wird von der Mecklenburgisch-Vorpommerschen Verkehrsgesellschaft (MVVG) betrieben. Die Taktbusse fahren montags bis freitags im Stundentakt. An den Wochenenden gibt es ein zweistündliches Angebot, das samstags vormittags zusätzlich verdichtet wird. Die Linie 330 von Wismar nach Grevesmühlen über Gägelow wird von der NAHBUS Nordwestmecklenburg GmbH betrieben. Die Taktbusse fahren montags bis freitags im Stundentakt.

An den Wochenenden gibt es ein zweistündliches Angebot. Die nächsten Taktbuslinien werden im Frühjahr 2024 eingeführt. Geplant sind neue Angebote landkreisübergreifend zwischen Sanitz und Greifswald, über Marlow, Tribsees und Grimmen sowie auf Rügen, zwischen dem Königstuhl und Klein Zicker, über Sassnitz, Binz und Göhren. Die fünf genannten Taktbuslinien der regionalen Verkehrsunternehmen werden vom Land im kommenden Jahr mit insgesamt etwa 3,1 Millionen Euro gefördert.

„Zudem wird das im Auf- und Ausbau befindliche landesweite Rufbussystem ergänzend zum Taktbussystem die sogenannte letzte Meile absichern. Bahn- und Buslinien verbinden die Gemeinden in der Fläche über Verknüpfungspunkte miteinander. Vor Fahrtantritt muss durch den Fahrgast eine Buchung telefonisch oder online getätigt werden. Der Aufbau, die Erhaltung und der Betrieb des Rufbussystems werden landesweit 2024 mit etwa 13,5 Millionen Euro von der Landesregierung unterstützt“, sagte Meyer.

Die Landkreise Ludwigslust-Parchim und Nordwestmecklenburg bieten zum Start des landesweiten Rufbussystems zum 01.01.2024 flächendeckend Rufbusse an. Der Landkreis Rostock erhöht ebenfalls das Rufbusangebot und wird damit voraussichtlich im 3. Quartal 2024 in der gesamten Fläche des Landkreises präsent sein. In allen drei Landkreisen ist dabei die Einhaltung der festgelegten Qualitätskriterien im Laufe des Jahres 2024 erwartbar.

Die Landkreise Mecklenburgische Seenplatte und Vorpommern-Greifswald verbessern und optimieren ihre schon bestehenden Rufbussysteme, beispielsweise ILSE und Friedrich. Der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte wird voraussichtlich ebenfalls im 3. Quartal 2024 eine vollständige Flächenabdeckung erreichen, allerdings noch nicht unter Einhaltung aller Qualitätskriterien. Die Realisierung eines flächendeckenden Rufbussystems und die Umsetzung der festgelegten Qualitätskriterien ist im Landkreis Vorpommern-Greifswald im Jahr 2024 noch nicht absehbar. Im Landkreis Vorpommern-Rügen wird schrittweise ein Rufbussystem aufgebaut.

Die landesweite Fahrplanauskunft „MV FÄHRT GUT“ für Mecklenburg-Vorpommern berücksichtigt alle Änderungen des neuen Fahrplans. Die kostenlose App des Landes enthält alle Fahrplandaten des ÖPNV in M-V und steht für Android und iOS zur Verfügung (www.fahrplanauskunft-mv.de).

Planungsleistungen für Gewerbegebiete

Planungsleistungen für Gewerbegebiet Grevesmühlen/Upahl können starten / Schulte: Höchste Klimaschutz-Maßstäbe werden angesetzt – Fläche soll langfristig „Grünes Gewerbegebiet“ werden

Grevesmühlen – Wirtschaftsstaatssekretär Jochen Schulte hat heute einen Fördermittelbescheid an die Stadt Grevesmühlen übergeben. Dabei geht es um Planungs- und Beratungsleistungen für die Erschließung des interkommunalen Gewerbegebietes Grevesmühlen/Upahl. „Die Stadt Grevesmühlen und die Gemeinde Upahl haben sich zusammengeschlossen, um gemeinsam ein neues Gewerbegebiet auszuweisen. Bei jeder Neuausweisung von Gewerbegebieten sollten höchste Maßstäbe aus Sicht des Klimaschutzes angelegt werden. Das wird hier vor Ort geschehen“, sagte der Staatssekretär im Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Jochen Schulte.

Der Standort mit einer Fläche von rund 42 Hektar ist im Landesraumentwicklungsprogramm für die Ansiedlung klassischer Industrie- und Gewerbeunternehmen festgelegt. Die Entwicklung erfolgt in interkommunaler Zusammenarbeit der Stadt Grevesmühlen sowie der Gemeinde Upahl und zielt auf ein 100%ige Versorgung des Gewerbegebietes aus lokal generierter erneuerbarer Energie ab. „So soll vor Ort ein sogenanntes ´Grünes Gewerbegebiet´ entstehen. Dann müssen mehr als 50 Prozent erneuerbare Energien vor Ort genutzt werden“, sagte Schulte.

Die Erschließung von Gewerbegebieten kann aus der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW), der Infrastrukturrichtlinie, gefördert werden. Bei der Ausweisung von Gewerbegebieten wird unter Einhaltung von Nachhaltigkeitskriterien ein erhöhter Fördersatz von bis zu 90 Prozent gewährt. Darüber hinaus ist die Förderung eines G³-Koordinators möglich, der die Zusammenarbeit der Unternehmen, Kommunen und weiterer Akteure (z. B. Energieversorger) in den Gewerbegebieten unterstützt.

Die Gesamtinvestition beträgt rund 766.000 Euro. Das Wirtschaftsministerium unterstützt das Vorhaben aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) in Höhe von rund 575.000 Euro.

Mit dem Landesdialog „Grüne Gewerbegebiete in MV“ hat das Land eine Initiative gestartet, um Erneuerbare-Energie-Konzepte in Gewerbegebieten modellhaft zu erproben. Ein Anforderungskatalog enthält Kriterien für die Vergabe des Labels „Grünes Gewerbegebiet“. Entscheidend sind eine erneuerbare Energieversorgung sowie das Engagement von Kommune und Unternehmen vor Ort. Die Beantragung der Zertifizierung ist freiwillig, denn nur so werden die Planungshoheit der Gemeinde sowie die unternehmerische Verantwortung geachtet.

Das Label kann nur für bestehende Gewerbegebiete vergeben werden. Um zu wissen, ob mehr als 50 Prozent erneuerbare Energien genutzt werden, werden die Energiewerte der einzelnen Unternehmen miteinander verrechnet. Das Label „Grüne Gewerbegebiete – natürlich erfolgreich“ ist als Wort-Bild-Marke beim Bundespatentamt geschützt.

Für die Zertifizierung eines „Grünen Gewerbegebietes“ wird zwischen drei Basiskriterien – erneuerbare Energieversorgung; Maßnahmen zur Verbesserung des Energiemanagements und Steigerung der Energieeffizienz sowie Bewusstseinsbildung im Bereich des nachhaltigen Flächenmanagements und Zusatzqualifikationen unterschieden. Die Zusatzqualifikationen spezifizieren die Ausrichtung des Gewerbegebietes und spiegeln die lokalen Bedingungen wider. Hierzu zählen beispielsweise die gemeinsame Nutzung und Verwaltung von Infrastrukturen; die gemeinsame Erbringung von Dienstleistungen sowie eine nachhaltige Verkehrsplanung oder Flächenreduzierung bei der Flächeninanspruchnahme.

Bahnsteigverlängerungen

Bahnsteiglängen am Hauptbahnhof Neubrandenburg / Meyer: Bahnhof an gestiegene Fahrgastzahlen und Zuglängen anpassen

Neubrandenburg – Im Landtag ist im Rahmen der Fragestunde unter anderem über mögliche Bahnsteigverlängerungen im Neubrandenburger Hauptbahnhof gesprochen worden.

„Für das landes- und kommunalpolitische Ziel, das Oberzentrum Neubrandenburg endlich an den Schienenpersonenfernverkehr anzubinden, halte ich es für notwendig, die Bahnsteige 1 und 3 in Neubrandenburg auf 210 Meter zu verlängern.

Damit sollen die Voraussetzungen für eine bessere Anbindung an den Fernverkehr mit entsprechenden Zuglängen geschaffen werden. Das ist ein wichtiges Element, um im Rahmen unserer Mobilitätsoffensive mehr Menschen für den Umstieg auf öffentliche Verkehrsmittel zu begeistern “, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer.

Das Land und die Verkehrsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern mbH setzen sich bei der DB Station&Service AG (Teil der neuen DB InfraGO AG) für eine schnellstmögliche Verlängerung der zwei Bahnsteigkanten in Neubrandenburg Hauptbahnhof ein, deren spätere Verlängerung auf bis zu 210 Meter durch DB S&S optional durch den Planfeststellungsbeschluss des Eisenbahnbundesamtes (EBA) aus 2015 verbindlich vorzusehen war.

Mit der Realisierung der Modernisierungsmaßnahme auf Basis dieses Planfeststellungsbeschlusses waren in 2018 zunächst alle Bahnsteigkanten einheitlich auf 140 Meter reduziert worden. Basierend auf dem Planfeststellungsbeschluss des Eisenbahnbundesamtes (EBA) aus dem Jahre 2015 konnte aktuell die Bestätigung von DB S&S erreicht werden, dass ein erneutes Planfeststellungsverfahren für das Ziehen der Option der Bahnsteige auf bis zu 210 Meter nicht erforderlich ist, was die Planungszeit um etwa bis zu zwei bis drei Jahre reduziert.

Theoretisch wäre damit ein Baubeginn etwa 2027 bis 2028 möglich – der aber von der Einordnung in ein getaktetes Sperrzeitensystem und entsprechende Maßnahmenbündel bei der DB abhängt. Mit der Verlängerung der Bahnsteige auf 210 Meter könnten Züge der ICE-Generation (7-teilig, 185 Meter lang) und ICE-4 (7-teilig, 202 Meter lang) an den Bahnsteigen 1 und 3 in Neubrandenburg Hauptbahnhof halten.

„Ende Januar bin ich in Berlin zu Gesprächen mit Dr. Richard Lutz, dem Vorstandsvorsitzenden der Deutschen Bahn AG. Das fortgeschriebene Bahnsteiglängenkonzept MV 2024 wird hierbei ein wichtiges Thema sein“, sagte Meyer.

Radsporthalle übergeben

Schwesig: Neue Radsporthalle ist ein großer Gewinn

Schwerin – Der Minister für Inneres, Bau und Digitalisierung Christian Pegel hat heute Zuwendungen des Landes für den Bau des Radsportzentrums in Höhe von rund 16,5 Millionen Euro in Schwerin an Oberbürgermeister Dr. Rico Badenschier übergeben. Die Gesamtsumme von 23,96 Millionen Euro bringen Land, Bund und Landeshauptstadt gemeinsam auf.

Landesinnenminister Pegel: „Für die Stadt Schwerin und das gesamte Land Mecklenburg-Vorpommern ist dieses Projekt herausragend. Die Sportlerinnen und Sportler werden hier künftig beste Bedingungen für professionelles Training vorfinden sowie ideale Voraussetzungen für die Nachwuchsförderung. Damit wird unsere Landeshauptstadt einmal mehr unterstreichen, warum sie zurecht Olympiastützpunkt für den Bahnradsport ist. Als Landesregierung unterstützen wir dieses Projekt aus voller Überzeugung und haben deswegen mit der bewilligten Fördersumme auf die gestiegenen Baupreise reagiert.“

Ministerpräsidentin Manuela Schwesig erklärte dazu: „Wir investieren damit in den heutigen Spitzensport und in die Sportförderung der Jugend im Radsport. Bahnradsport hat in Schwerin eine lange Tradition. Die neue Radsporthalle ist für die Radsportlerinnen und Radsportler, ihre Trainer und Betreuer ein großer Gewinn. Und sie ist eine Perle für die Landeshauptstadt. Nach Fertigstellung können sich die Aktiven unter modernsten Bedingungen auf ihre Wettkämpfe vorbereiten. Die Zeit der Provisorien ist dann vorbei. Das ist wichtig und richtig. Außerdem stärkt die neue Sporthalle den Sportstandort Schwerin und das Sportland Mecklenburg-Vorpommern insgesamt“.

Es sei wichtig, auch im Wettbewerb mit anderen Bundesländern um die besten Leistungen, Startplätze, Titel und Nominierungen gut mithalten zu können. „Dafür brauchen wir beste Bedingungen. Und die bekommen wir jetzt hier in Schwerin“, so Schwesig weiter.

„Ich freue mich sehr, dass wir für den Bau nach intensiven Gesprächen auch Bundesmittel in Höhe von rund 4 Millionen Euro erhalten“, hob Sportministerin Stefanie Drese die weit überdurchschnittliche Investitions-Förderung für den Spitzensport durch das Bundesinnenministerium hervor.

„Das Radsportzentrum wird eine hochmoderne Trainingsanlage für den Spitzen- und Nachwuchsleistungssport im Land, die vom Vereins- und Schulsport ergänzend genutzt werden soll. Damit können der Olympiastützpunkt Schwerin und das Sportgymnasium Schwerin als Eliteschule des Sports gesichert werden“, so Drese.

Großgewerbegebiet Bentwisch

Meyer: Gemeinde Bentwisch ist attraktiver Gewerbestandort

Bentwisch – Wirtschaftsminister Reinhard Meyer hat am Freitag (19.01.) eine Fördermittelzusicherung an die Gemeinde Bentwisch übergeben. Dabei handelt es sich um Fördermittel für die Erschließung des Großgewerbegebietes Bentwisch.

„Die Gemeinde Bentwisch ist ein attraktiver Gewerbestandort und hat sich zu einem gefragten Standort für Handel, Dienstleistung, Handwerk und Produktion im Großraum Rostock entwickelt. Das liegt auch an der guten Verkehrsanbindung, die Nähe zur Hansestadt Rostock, den Autobahnen A19 und A24 und dem Überseehafen Rostock. Jetzt werden langfristig weitere Fläche benötigt. Deshalb wird das Gewerbegebiet westlich der Ortsumgehung und nördlich des Hansecenters erschlossen“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer.

Die Gemeinde Bentwisch hat gemeinsam mit der Hanse- und Universitätsstadt Rostock ein interkommunales Gewerbegebiet geplant für die Ansiedlung hafenaffiner Industrie- und Gewerbeunternehmen. Das Gewerbegebiet liegt im hafennahen Bereich des Seehafens Rostock. Die Gesamtgröße beträgt rund 60 Hektar. Nach dem Bebauungsplan sind davon 38 Hektar für die Bebauung, 11,5 Hektar als Kompensationsflächen und zehn Hektar als landwirtschaftliche Fläche vorgesehen.

Die Gesamtmaßnahmen umfasst die Errichtung, Modernisierung und den Ausbau von Verkehrsanlagen zur Anbindung an das überregionale Straßennetz sowie den Bau von Versorgungsleitungen beispielsweise für Abwasser, Strom, Gas und Fernwärme. „Um langfristig zukunftsfähige Arbeitsplätze zu schaffen und zu sichern, ist eine kluge Ausweisung von Gewerbegebieten im Land weiter nötig. So schaffen wir für potentielle Investoren attraktive hafennahe Flächen als Unternehmensstandorte“, sagte Meyer.

Die Gesamtinvestition beträgt knapp 23,4 Millionen Euro. Das Wirtschaftsministerium plant eine Unterstützung des Vorhabens aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) in Höhe von knapp 20,8 Millionen Euro.

Im Jahr 2023 gab es 59 Vorhaben mit einem Investitionsvolumen in Höhe von 269 Millionen Euro, die in Höhe von rund 188 Millionen Euro gefördert wurden. Dabei handelte es sich unter anderem um zwölf Vorhaben zur Erschließung und Anbindung von Gewerbegebieten, die mit etwa 81,55 Millionen Euro unterstützt wurden – hervorzuheben sind hier die Förderung der Erschließung der Gewerbegebiete in Wismar-Kritzow und Bentwisch.

MVVG erhält Förderung

Jesse: Digitalisierung ist wichtiger Bestandteil der Mobilitätsoffensive des Landes

Demmin – Verkehrsstaatssekretärin Ines Jesse hat heute einen Zuwendungsbescheid an den Geschäftsführer Torsten Grahn der Mecklenburg-Vorpommerschen Verkehrs­gesellschaft mbH (MVVG) übergeben.

Mit den Fördermitteln sollen Investitionen in den Aufbau digitaler Vertriebs- und Kontrollstrukturen unterstützt werden. Ziel ist, für eine landesweite Mobilitätsplattform Kundinnen und Kunden die Möglichkeit einer landesweiten Auskunft und gleichzeitigen Ticketerwerb für die wichtigsten Tarifangebote zur Verfügung zu stellen. Erste Funktionen sollen in der bereits heute verfügbaren landesweiten Fahrplan-App „MV fährt gut“ bereitgestellt werden.

„Wir unterstützen die Verkehrsunter­nehmen im Land bei den Investitionen zur Digitalisierung. Die öffentlichen Verkehrsdienst­leistungen sollen attraktiver und passgenauer gestaltet sein. Das ist ein wichtiger Bestandteil der Mobilitätsoffensive des Landes“, sagte die Staatssekretärin im Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Ines Jesse in Demmin.

Mit der Einführung des Deutschlandtickets als digitales Ticket ergaben sich neue Rahmenbedingungen und ein erhöhter Handlungsdruck, die Digitalisierung im ÖPNV möglichst schnell voranzutreiben.

Mit dem vom Verband Deutscher Verkehrs­unternehmen eingeführten Standard des „(((eTickets-Deutschland“ werden alle erforderlichen Voraussetzungen erfüllt, um landesweit elektronische Fahrtberechtigungen in einem einheitlichen digital standardisierten Format auszugeben und unternehmensüber­greifend kontrollieren zu können. Diesen Standard gilt es sukzessive landesweit bei allen ÖPNV-Verkehrsunternehmen des Landes zu implementieren.

„Die Investition in den Aufbau digitaler Vertriebs- und Kontrollstrukturen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) in Mecklenburg-Vorpommern ist nicht nur eine wegweisende Maßnahme für die Zukunft, sondern auch ein bedeutender Schritt in Richtung vernetzter, klimafreundlicher und effizienterer Mobilität“, betont Daniel Bischof Geschäftsführer der VMV-Verkehrs­gesellschaft Mecklenburg-Vorpommern mbH.

„Ohne die Zuwendungen des Landes könnten viele Verkehrsunter­nehmen, auch die MVVG, die Vertriebs- und Kontrolltechnik nicht weiter digitalisieren. Wir hoffen, dass hierdurch ein Mehrwert nicht nur für das Unternehmen, sondern in erster Linie für unsere Kunden entsteht“, sagt der Geschäftsführer der Mecklenburg-Vorpommer­schen Verkehrs­gesellschaft mbH (MVVG) Torsten Grahn.

Die Gesamtinvestition beträgt rund 860.500 Euro. Das Wirtschaftsministerium unterstützt über die VMV-Verkehrs­gesellschaft Mecklenburg-Vorpommern das Vorhaben aus Haushaltsmitteln in Höhe von rund 652.000 Euro.

Die Zuwendungen des Landes Mecklenburg-Vorpommern aus der InvestDigiÖPNV-Richtlinie unterstützen die Verkehrs­unter­nehmen im Aufbau von flächendeckender technischer Infra­struktur im Land Mecklenburg-Vorpommern, die es ermöglicht, elektronische Fahrtberechtigungen auszugeben und kontrollie­ren zu können.

Gemeinsam mit den Landkreisen und den kreisfreien Städten hat das Land eine „Gemeinsame Erklärung zur Verbesserung des öffentlichen Mobilitätsangebotes in Mecklenburg-Vorpom­mern“ gezeichnet. Das Land möchte gemeinsam mit den kommunalen Aufgabenträgern und den Verkehrsunter­nehmen das öffentliche Mobilitätsangebot in Mecklenburg-Vorpommern verbessern.

Unter anderem sollen langfristig weitere Instrumente vom Land und den Kommunen umgesetzt werden, um den öffentlichen Personennahverkehr attraktiver zu gestalten. Dazu gehören unter anderem Überlegungen zur Einführung eines Landestarifverbundes sowie die Bündelung von Kompetenzen und Strukturen im Bereich der Digitalisierung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV).

Einzelne Aspekte auf dem Weg zur Digitalisierung des ÖPNV im Land – wie die digitale Vertriebs- und Kontrollfähigkeit der Unternehmen im Zuge der Einführung des Deutschlandtickets – sind bereits in der Realisierung.

Ziel der Mobilitätsoffensive des Landes – begleitet von günstigen Ticketpreisen und der Einführung moderner, digitaler Tarif- und Vertriebsstrukturen – ist die Schaffung eines Landesmobilitätsnetzes mit flächendeckenden schnellen vertakteten Bahn- und Busangeboten und Rufbussen, die auch die kleinsten Dörfer des Landes erschließen.

Dazu hat das Wirtschaftsministerium drei Handlungsfelder definiert, die sich in der Umsetzung befinden: Ausbau- und Leistungsstrategie für den Schienenpersonen­nahverkehr, Einführung eines landes­weiten Busnetzes (Regiobus MV) mit regelmäßigen Takt­verkehren sowie die Einführung eines landesweit einheitlichen Rufbussystems.

Die landesweite Fahrplanauskunft ist unter fahrplanauskunft-mv.de zu finden. Eine App-Variante kann für iOS und Android heruntergeladen werden.

Förderung für Großgewerbestandort

Meyer: Sehr gute Erreichbarkeit und Hafennähe sind attraktiv für Investoren

Wismar – Wirtschaftsminister Reinhard Meyer hat heute zwei Zuwendungsbescheide an den Bürgermeister der Hansestadt Wismar, Thomas Beyer, übergeben. Dabei handelte es sich um Zuwendungen für die Verkehrsanbindung und die Erschließung des Großgewerbestandortes Wismar-Kritzow.

„Mecklenburg-Vorpommern bietet mit seinen gut ausgebauten Gewerbegebieten attraktive Standortvorteile für Investoren. Der Großgewerbestandort Wismar-Kritzow besticht durch die sehr gute Anbindung an benachbarte Metropolregionen und die Hafennähe. Um weiteres Wirtschaftswachstum zu generieren und damit gute Arbeitsplätze zu schaffen, soll hier weiter in die Infrastruktur investiert werden“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer.

Das Großgewerbegebiet Wismar-Kritzow weist eine Gesamtfläche von 54 Hektar auf. Die Arbeiten zur besseren verkehrstechnischen Anbindung der Osttangente mittels eines Kreuzungsbauwerkes mit Ampel sind weitgehend abgeschlossen. Zudem müssen weitere Erschließungsarbeiten vorgenommen werden, wie beispielsweise die Verlegung von Ver- und Entsorgungsleitungen, Flächenherrichtung sowie die Straßen und Wege innerhalb des Gewerbegebietes.

Die Hansestadt Wismar hat seit dem Jahr 1990 aus GRW-Mitteln für 78 Vorhaben einen Zuschuss von insgesamt rund 269 Millionen Euro erhalten. Dadurch sind Investitionen von rund 367 Millionen Euro entstanden.

„Die Investitionen zeigen das Vertrauen der Unternehmer in den Standort. Nach wie vor ist das Interesse an der Region von Unternehmerseite groß. Wir haben mit den Großstandorten für Industrie und Gewerbe sowie den hafennahen Flächen wichtige Drehkreuze für den Transport von Waren, die Versorgung mit Nahrungsmitteln und die Anlandung von Energieträgern. Wir werden weiter investive Maßnahmen unterstützen, um die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen zu verbessern“, sagte Meyer.

Die Gesamtinvestition für beide Fördermaßnahmen beträgt rund 28 Millionen Euro. Das Wirtschaftsministerium unterstützt die Vorhaben aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) in Höhe von rund 23 Millionen Euro.

Café, Dorfladen und Online-Shop

Bio24 in Poppendorf lebt soziales Engagement

Poppendorf – Wirtschafts-Staatssekretär Jochen Schulte hat sich am 12.01. bei der Bio24 gUG in Poppendorf über aktuelle Vorhaben informiert. Das Unternehmen betreibt ein Café, einen Dorfladen und einen Online-Shop.

„Die gemeinnützige Organisation bietet älteren Menschen die Möglichkeit, sich aktiv in die Gesellschaft einzubringen und ihre Lebensqualität zu verbessern. Gemeinsam werden Lebensmittel nach den Lieblingsrezepten der Seniorinnen und Senioren eingekocht und gebacken. Das ist ein wichtiger Beitrag gegen Alterseinsamkeit. Die Lebensmittel werden im Dorfladen oder dem Onlineshop verkauft. Die Zutaten stammen aus biologischem Anbau und werden überwiegend regional bezogen. Das stärkt zugleich die Wirtschaftskraft der regionalen Erzeuger“, sagte der Staatssekretär im Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Jochen Schulte.

Das Geschäftsmodell der Bio24 gUG fußt auf zwei Säulen: einem gemeinnützigen Schwerpunkt (auf soziale Teilhabe zielende Angebote, vor allem gemeinsame Ideenentwicklung und Umsetzung rund um die Herstellung von Lebensmitteln) und einem wirtschaftlichen Bereich mit Gastronomie, Dorfladen, Veranstaltungen und Kursen sowie einem Onlineshop. Eröffnet wurde das ehemalige „Stall.Dich.Ein“ Poppendorf im Herbst 2022.

Derzeit sind Café und Dorfladen ganztägig geöffnet, dabei finden Koch- und Backkurse, Näh- und Töpferangebote mit Ehrenamtlichen (Fokus: Senioren) statt, hinzu kommen Veranstaltungen in der Festscheune. Im Dorfladen wird ein Mix aus Eigenprodukten (Eigenlabel ‚Bio24‘) und Waren anderer regionaler Anbieter verkauft. Daneben existiert ein Online-Shop. „Die erzielten Gewinne werden nach Abzug der Kosten gemeinnützigen Zwecken, insbesondere zur Präventionsarbeit gegen Einsamkeit, zugeführt. Das ist ein wichtiges gesellschaftliches Engagement“, sagte Schulte.

Die Bio24 gUG (haftungsbeschränkt) wird derzeit vom Wirtschaftsministerium über die „Richtlinie zur Förderung von Strukturentwicklungsmaßnahmen“ gefördert. Aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF+) erhält die Bio24 gUG knapp 68.000 Euro. Ziel des Projektes ist es, ein Netzwerk regionaler Erzeuger und Veredler mit überregionalen Absatzkanälen weiter auszubauen und zu professionalisieren.

Das Netzwerk, zu dem auch Anbieter im Bereich Online-Marketing und Content-Produktion zählen, soll die Reichweite für die Erzeuger und Veredler vergrößern, um das Absatzpotential zu steigern.

Neben Schulungen zu digitalen Geschäftsmodellen und der Bündelung von Angeboten auf einer gemeinsamen Verkaufsplattform sind innovative Vermarktungsansätze angedacht, wie die Planung und Durchführung von Kochshows mit kooperierenden Influencern, die die Erzeugnisse und Produkte regionaler Anbieter sowie den gemeinsamen Online-Shop bewerben.

Hierdurch sollen landwirtschaftliche, lebensmittelverarbeitende regionale Unternehmen im digitalen Wandel gefördert sowie die Wirtschaftsleistung gerade im ländlichen Bereich der Region Rostock gestärkt werden.

Im vergangenen Jahr erhielt die Bio24 den Sonderpreis Social-Entrepreneurship im Rahmen der Preisverleihung „Inno Award“. Der Inno Award ist ein Verbund der Technologiezentren in Mecklenburg-Vorpommern (VTMV), der gemeinsam mit Wirtschaftspartnern ausgelobt wurde. Fünf Gründer- und Technologiezentren mit derzeit 360 Unternehmen fungieren als Ansprechpartner mit professioneller Beratung und Unterstützung.

Zur Umsetzung der innovativen Ideen und Konzepte fördern die Technologiezentren Start-up-Standorte in M-V. Ziel ist es, die Gründungsaktivitäten mit innovativen und nachhaltigen Konzepten in MV anzuregen. Die Auszeichnung bezog sich auf das Konzept „Vor Einsamkeit schützen & Tradition bewahren“. Das Unternehmen engagiert sich für Senioren und die Gemeinschaft. Die Unternehmensgründer haben gemeinsam mit einem Team ein Social Business gegründet. Ziel ist, eine Möglichkeit für ältere Menschen zu schaffen, der Vereinsamung entgegenzuwirken und gemeinsam zu kochen.

Jahresempfang der Rostocker Touristiker

Digital und innovativ: Rostocks Tourismus bleibt auf Wachstumskurs

Rostock – Rund 150 Gäste aus Wirtschaft, Verwaltung, Politik und dem öffentlichen Leben haben beim traditionellen Jahresempfang der Rostocker Tourismusbranche im Darwineum mit Oberbürgermeisterin Eva-Maria Kröger und Wirtschaftsstaatssekretär Jochen Schulte das neue Jahr eingeläutet. Rostocks Tourismus ist wieder auf Wachstumskurs. Mit zahlreichen Maßnahmen hat die Branche auf die Herausforderungen der Zeit reagiert und kann im Angesicht geplanter digitaler Innovationen positiv in die Zukunft blicken.

„Dass sich Rostock mit Warnemünde als Destination weiterhin so großer Beliebtheit erfreuen kann, ist das Ergebnis harter Arbeit der vielen touristischen Leistungsträgerinnen und Leistungsträger. Dafür an dieser Stelle ein großes Dankeschön“, betonte Oberbürgermeisterin Eva-Maria Kröger. „Wir als Kommune bestimmen vor allem den Rahmen für eine weiterhin erfolgreiche Entwicklung des Tourismus. Mindestens genauso wichtig sind aber die vielen vermeintlich kleinen Dinge, die zum Wohlfühlen am Urlaubsort beitragen. Daher sind wir alle als Rostockerinnen und Rostocker gefordert, gute Gastgeberinnen und Gastgeber zu sein.“

 „Wir treffen uns heute im Zoo Rostock, der in diesem Jahr 125 Jahre jung wird“, sagte der Geschäftsführer der Rostocker Gesellschaft für Tourismus und Marketing mbH (Rostock Marketing) und Tourismusdirektor von Rostock & Warnemünde, Matthias Fromm. „Wie kaum eine andere Einrichtung in diesem Land hat es der Zoo Rostock geschafft, sich immer wieder neu aufzustellen. Mit dem Darwineum und dem Polarium hat der Zoo der Stadt internationale Strahlkraft verliehen. Somit ist das der ideale Ort, um mit Mut, Zuversicht und frischen Ideen ins neue Jahr zu starten“, so Tourismusdirektor Matthias Fromm.

Die Statistik der Hanse- und Universitätsstadt Rostock bietet allen Grund zum Optimismus. So stiegen die Übernachtungen im Zeitraum von Januar bis September auf 1,71 Millionen, das sind plus 5,4 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum. Dies erinnert an das Jahr 2019, in dem Rostock einen Rekordwert von 2,2 Millionen Übernachtungen verzeichnete. Damals waren von Januar bis September 1,8 Millionen Übernachtungen gezählt worden.

Auch die Entwicklung mit 624.995 touristischen Ankünften im Zeitraum von Januar bis September ist vielversprechend; hier betrug das Plus sogar 10 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum. Der durchschnittliche Aufenthalt belief sich auf 2,7 Tage. Ein überdurchschnittlich sonniger September sorgte zudem dafür, dass mit 86.423 erstmals mehr Ankünfte als im Hochsaisonmonat August zu verzeichnen waren (86.105).

Die Rostocker Tourismusbranche ist deutlich gestärkter als andere Regionen aus einer schwierigen Zeit gekommen. Mit fast 700 Millionen Euro touristischem Bruttoumsatz zählt der Tourismus zu einer der wichtigsten Branchen in Rostock. „Das haben wir natürlich dem attraktiven Standort, aber auch der Flexibilität der Akteure zu verdanken, die sich gemeinsam mit uns den aktuellen Herausforderungen stellen. Mit der strategischen Ausrichtung der Tourismuskonzeption und der GästeCard haben wir 2023 innovative Lösungen geschaffen, die uns helfen werden, den Tourismus in Rostock für die Zukunft zu wappnen“, erklärte Fromm.

Über die jüngste Entwicklung freute sich auch der Staatssekretär im Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit M-V, Jochen Schulte. „Mecklenburg-Vorpommern als beliebtes Urlaubsland muss sich im Tourismus zukunftsfähig aufstellen, um weiterhin in der Gunst der Urlaubenden im Bundesvergleich weit vorn zu bleiben. Die Hansestadt Rostock geht den richtigen Weg. Beispielsweise beteiligen sich Unternehmen an einer freiwilligen Finanzierung für eine Marketingumlage. Diese Gelder fließen direkt in die touristische Vermarktung der Region Rostock. Das zeigt Urlaubenden, Tagesgästen, Ausflüglern und auch den Einwohnerinnen und Einwohnern: Rostock hat viel zu bieten“, hob der Staatssekretär hervor.

Da die Gäste eine intakte Infra- und Angebotsstruktur flächendeckend erwarten, wird auf Landesebene an einem Tourismusgesetz gearbeitet, welches die Grundlage für ein gerechtes und dauerhaft tragfähiges System der Tourismusfinanzierung im Land sicherstellen soll. Der Aufbau einer Tourismusakademie soll dazu beitragen, Mitarbeiter zu gewinnen, zu binden und zu qualifizieren.

 „Diesen landespolitischen Ansatz nutzen wir gezielt, um auch weiterhin unseren eigenen Weg zu gehen und neue Ideen umzusetzen. So wird auch die Ausweitung der Kurabgabe auf ganz Rostock Wettbewerbsvorteile schaffen, da diese gezielt für den Tourismus eingesetzt werden kann. Zugleich gibt es auch für unsere Urlaubsgäste mit einer modernen touristischen Infrastruktur deutliche Mehrwerte“, unterstrich Matthias Fromm.

Übernachtungsgäste können mit der neuen GästeCard unter anderem kostenlos mit den Bussen und Bahnen im Netz des Verkehrsverbundes Warnow unterwegs sein und erhalten ebenso wie Tagesgäste zahlreiche Vergünstigungen bei touristischen Anbietern. „Aktuell arbeiten wir daran, diese Vorteilsangebote der GästeCard dem Zeitgeist und modernen Bedürfnissen entsprechend anzupassen und weiterzuentwickeln“, sagte Fromm.

Außerdem ist ein digitaler Urlaubsbegleiter geplant, der den Gästen Rostocks die Organisation des Urlaubs erleichtern und den Aufenthalt komfortabler gestalten soll. Dabei handelt es sich um eine sogenannte Progressive Web App. Diese wird den Gästen der Stadt einen individualisierten GästeCard-Bereich mit exklusiven Inhalten und Inspiration für Unternehmungen, Informationen und buchbare Angebote bieten, die sich unter anderem am Aufenthaltszeitraum orientieren. „Das wird ein Meilenstein für das digitale Urlaubserleben in Rostock“, informierte der Tourismusdirektor.

„Es ist schön zu sehen, dass Rostock und Warnemünde für die Gäste aus dem In- und Ausland 2023 ein so attraktives Urlaubsziel war. Damit dies auch so bleibt, gibt es jedoch einiges zu tun. Denn die Branche der Stadt steht im Angesicht von Fachkräftemangel und Preisentwicklungen weiterhin vor zahlreichen Herausforderungen“, sagte Frank Martens, Vorsitzender des Tourismusvereins Rostock und Warnemünde.

Im vergangenen Jahr wurden mit der Einführung der GästeCard im Rahmen der neuen Kurabgabesatzung und der Tourismuskonzeption zwar wichtige Eckpfeiler für die Zukunft des Rostocker Tourismus beschlossen, „doch wir müssen intensiv daran arbeiten, dass die Pläne für die Branche umsetzbar und für den Gast attraktiv sind. Das können wir nur gemeinsam schaffen“, so Martens.

Die Rostocker Gesellschaft für Tourismus und Marketing mbH (Rostock Marketing) hat seit ihrer Gründung im Juni 2010 rund 350 Partner aus Hotellerie, Gastronomie und Dienstleistungsbranche gewonnen. Gemeinsam mit den regionalen Akteuren wird das touristische Marketing der Hanse- und Universitätsstadt weiterentwickelt und ausgebaut. Im Fokus steht in erster Linie die Stärkung der nebensaisonalen Aktivitäten mit neuen Akzenten, um Buchungsanreize für die Gäste zu schaffen und das Image von Rostock & Warnemünde zu fördern.

Ortsumgehung Dargun nimmt wichtige Hürde

Meyer: Schwerlastverkehr in Dargun wird minimiert

Dargun – Der Planfeststellungsbeschluss für die Ortsumgehung Dargun (Landkreis Mecklenburgische Seenplatte) hat nun seine Bestandskraft erlangt. Gegen die planfestgestellte Trasse des knapp 3,2 Kilometer langen Streckenabschnitts wurde kein Rechtsbehelf eingelegt.

„Ziel der neuen Umfahrung ist es, die Verbindung zwischen Demmin und Rostock sowie über die Bundesautobahn A 20 in Richtung Westen zu verbessern. Weiter wird die Verkehrssicherheit, der Schwerlastverkehr in Dargun minimiert sowie die Lärm- und Luftschadstoffimmissionen gesenkt“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer.

Damit ist der Planfeststellungsbeschluss rechtskräftig und das für die Umsetzung zuständige Straßenbauamt Schwerin kann die nächsten Schritte für den Bau der Ortsumgehung einleiten. Dazu gehört unter anderem der Erwerb von Grundstücken, um die Ortsumgehung wie geplant zu bauen. Die ersten Gespräche mit den Grundstückseigentümern sollen in den nächsten Wochen beginnen. Die Baufeldfreimachung für die neue Ortsumgehung ist noch in diesem Jahr geplant.

Die Ortsumgehung soll nördlich der Stadt Dargun verlaufen. Sie beginnt kurz hinter der Einmündung der Landesstraße 231 nach Alt Kalen, umgeht die ehemalige Mülldeponie und schließt in Höhe Neubauhof an die Bundesstraße 110 in Richtung Demmin an. In den Neubau der Ortsumgehung werden 14 Millionen Euro investiert.

Hafen in Sommersdorf wird ausgebaut

Meyer: Wassertouristische Freizeitmöglichkeiten noch attraktiver gestalten

Sommersdorf – Wirtschaftsminister Reinhard Meyer hat am Mittwoch (10.01.) einen Fördermittelbescheid an die Gemeinde Sommersdorf (Landkreis Mecklenburgische Seenplatte) übergeben für den Ausbau der Hafenanlage.

„Der Kummerower See ist ein beliebtes Wassersportrevier und bietet dank des vielfältigen Angebotes Kultursuchenden, Wasserratten, Wanderlustigen und Radfahrfans, Familien und Genießern unvergessliche Eindrücke. Jetzt soll die Hafenanlage in Sommersdorf ausgebaut werden, um für Gäste, Tagesausflügler und Einheimische die wassertouristischen Freizeitmöglichkeiten noch attraktiver zu gestalten“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer.

Der Kummerower See liegt am Nordrand der Mecklenburgischen Schweiz im Dreieck von Teterow, Malchin und Demmin. Mit einer Fläche von 33 Quadratkilometern, einer Länge von elf Kilometern und drei Kilometern Breite ist er der viertgrößte See in Mecklenburg-Vorpommern. Das Hafenbecken in Sommersdorf ist etwa 15 mal 50 Meter groß und durch eine Holzspundwand mit vorgelagerten Holzpfählen eingefasst.

Da es nach Angaben der Gemeinde einen steigenden Bedarf nach Wassersportmöglichkeiten und die Unterbringung von Booten auf dem und am Kummerower See gibt, soll die Hafenanlage ausgebaut werden. Vorgesehen ist eine Ufersicherung, der Bau eines Anlegers für Fahrgastschiffe. So sollen etwa 15 Bootsliegeplätze mit je einer Länge von sieben Metern entstehen.

Die Gesamtinvestition beträgt rund 2,4 Millionen Euro. Das Wirtschaftsministerium unterstützt das Vorhaben aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) in Höhe von rund 1,8 Millionen Euro.

Novellierung der Kommunalverfassung

Innenminister Christian Pegel: „Neue Kommunalverfassung stärkt Leben und Teilhabe in der Kommune“

Schwerin – Landesinnenminister Christian Pegel hat dem Kabinett heute die Novellierung der Kommunalverfassung vorgestellt. „Damit halten wir unseren Plan ein, den Entwurf noch im Januar in den Landtag einzubringen und somit auch das Inkrafttreten der Neufassung am Tag der Kommunalwahlen am 9. Juni dieses Jahres zu ermöglichen . Ich bedanke mich bei allen Beteiligten für den intensiven Diskussionsprozess“, sagte der Minister heute in Schwerin und:

„Im Wesentlichen soll der Entwurf des Gesetzes das Leben und die Teilhabe in der Kommune stärken. Ein tolle Neuerung ist, dass die Kommunalvertretungen in Zukunft auch unabhängig von besonderen Ausnahmesituationen, wie beispielsweise die Coronavirus-Pandemie, Sitzungen mittels Bild- und Tonübertragung durchführen können. Dies wird spürbar die Arbeit der vielen ehrenamtlich tätigen politischen Vertreterinnen und Vertreter erleichtern und verbessern.

Dadurch werden sich künftig Beruf, Familie und das Ehrenamt besser vereinbaren lassen.“ Die Schaffung einer Rechtsgrundlage für eigenveranlasste Videoübertragungen von Sitzungen (Live- und On-Demand-Streaming) wird es den Kommunen erleichtern, die interessierte Öffentlichkeit auf digitalem Weg an der Willensbildung in der Vertretung teilhaben zu können.

Des Weiteren werden die Mitwirkungsrechte von Beiräten und vergleichbaren Gremien am Willensbildungsprozess detaillierter geregelt und künftig in das Ermessen der Kommunen gestellt. So können die kommunalen Hauptsatzungen künftig für Beiräte vorsehen, dass deren Vorsitzende in der Gemeindevertretung bzw. dem Kreistag und den Ausschüssen Rederecht erhält und die Beiräte ein Antragsrecht für diese bekommen können.

„Dies war bislang mangels Befugnis in der Kommunalverfassung auch bei einem ausdrücklichen Willen der Stadt- oder Gemeindevertretung, dies zuzulassen, nicht möglich – künftig wird der Sach- und Fachverstand dieser Gremien wesentlich stärker in die Kommunalpolitik einbezogen werden können, wenn die Kommunalvertretungen dies wollen und zulassen“, so Pegel.

Darüber hinaus wird die öffentliche Wahl der Mitglieder der Ortsteilvertretung zugelassen. Bislang wurden die Mitglieder der Ortsteilvertretungen indirekt von der Gemeindevertretung gewählt – künftig kann alternativ die Ortsteilvertretung auch direkt gewählt werden, wenn dies vor Ort so entschieden und festgelegt wird. Die Bildung von Hauptausschüssen werde künftig auch für größere Ämter zugelassen.

„Eine weitere Neuerung ist die Aufhebung der Altersgrenze für die Wählbarkeit zur hauptamtlichen Bürgermeisterin, zum hauptamtlichen Bürgermeister, zur Landrätin und zum Landrat“, so der Minister.

„Um die Position der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten zu stärken, wurden die Rechte der Gleichstellungsbeauftragten im Organgefüge der Gemeinden und Kreise verbessert und deren Beschäftigung in Vollzeit als Zieldefinition für Gemeinden mit mehr als 15.000 Einwohnerinnen und Einwohnern aufgenommen. Die Letztentscheidung über den Beschäftigungsumfang liegt allerdings weiterhin bei der Kommune“, so Innenminister Christian Pegel.

Der Gesetzentwurf sei bei den kommunalen Landesverbänden auf positive Resonanz gestoßen. Hier hat es sich bewährt, dass noch vor der Arbeit an dem ersten Entwurf ein breiter Diskussionsprozess mit Vertretern der Kommunen und der kommunalen Landesverbände initiiert wurde.

„In den Stellungnahmen haben die beiden Verbände noch weitere Vorschläge unterbreitet, von denen wir auch einige aufgegriffen haben. Aufgegriffen haben wir beispielsweise die Frage der Zuständigkeit für die Erteilung des Zuschlages bei Vergabeverfahren, nun sind grundsätzlich der Bürgermeister, die Bürgermeisterin oder der Landrat bzw.- die Landrätin hierfür zuständig“, führt der Minister aus.

Die Vergabeverfahren seien rechtlich durch Bundes- und Europarecht weitgehend vorgegeben. „Wenn ein solches Verfahren durchlaufen wurde, hat der wirtschaftlichste Anbieter einen Anspruch auf seine Bezuschlagung – da gibt es keinen Raum für eine abweichende, dann aber rechtswidrige Entscheidung der Kommunalvertretung, weshalb wir hier die sehr klar rechtlich vorgeprägte Entscheidung im Regelfall durch den Landrat bzw. die Bürgermeisterin abschließen lassen wollen“, erläutert Pegel.

Geflügelpest in Vorpommern

Stralsund – Die Geflügelpest hat nun auch zwei Haltungen in Vorpommern getroffen. Am 3. Januar 2024 wurden in einer Legehennenhaltung mit ca. 31.600 Tieren in der Gemeinde Poseritz auf Rügen sowie in einer Kleinsthaltung mit insgesamt 21 Enten und Hühnern im Stadtgebiet Stralsund der Ausbruch der Geflügelpest vom Subtyp H5N1 amtlich festgestellt.

„Für mich ist jeder Geflügelpest-Ausbruch einer zu viel. Das Tierleid und der wirtschaftliche Schaden sind dabei nur zwei Komponenten. Besonders bedauernswert ist für mich die Tatsache, dass nun auch der östliche Teil des Landes von der Geflügelpest betroffen ist. Bisher sind nur wenige Geflügelpest-Fälle bei Wildvögeln bekannt, dennoch ist das Virus in der Umwelt vorhanden. Umso wichtiger ist, dass die Tierhalter die Biosicherheitsmaßnahmen penibel einhalten“, sagte Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus.

Die betroffenen Tierhalter wurden aufmerksam, als vermehrt verendete Tiere aufgefunden wurden, die zuvor keine Krankheitsanzeichen gezeigt hatten. Bei zahlreichen, noch lebenden Tieren wurde eine für Geflügelpest typische Symptomatik mit zentralnervösen Störungen, Nasenausfluss, Konjunktivitis und Durchfall festgestellt.

Die sofort nach der Meldung der Tierhalter durch das Veterinäramt in den Beständen entnommenen Proben wurden am 3. Januar 2024 im Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei in Rostock (LALLF) positiv auf Aviäre Influenza-Viren untersucht. Am 4.Januar bestätigte das Nationale Referenzlabor im Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) den Nachweis des hochpathogenen Subtyps H5N1 des Aviären Influenza-Virus in allen Proben.

Mit der Räumung der Ausbruchsbestände durch die tierschutzgerechte Tötung und unschädliche Beseitigung der Tiere wurde bereits begonnen, Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen werden anschließend folgen.

Zum Schutz vor der Verbreitung der Geflügelpest richtet der Landkreis um den Bestand auf Rügen eine Schutzzone (Sperrbezirk) von 3 km und eine Überwachungszone (Beobachtungsgebiet) von 10 km ein. In diesen Zonen gelten spezielle Vorschriften, was z.B. das Betreten der Bestände, die Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen und die Vermarktung von Produkten betreffen. Bei der Kleinsthaltung im Stralsunder Stadtgebiet wird von einer Einrichtung von Restriktionszonen abgesehen.

Detaillierte Informationen zu den Gemeinden und Orten, die in der Schutz- oder Überwachungszone liegen und den Anordnungen des Landkreises, sind der Allgemeinverfügung Nr.1/2024 zu entnehmen, die bekannt gemacht ist unter: https://www.lk-vr.de/media/custom/3034_5644_1.PDF?1704377072

Die folgenden, allgemeinen Biosicherheitsmaßnahmen gelten zudem für alle Geflügelhaltungen:

Tierhalter haben sicherzustellen, dass

  • ein Kontakt des Geflügels zum Wildvogelbestand, insbesondere zu Wildenten, Wildgänsen, Schwänen und aasfressenden Wildvögeln, sicher unterbunden wird.
  • das Geflügel keinen Zugang zu Gewässern, möglichen Überschwemmungsflächen oder anderem Oberflächenwasser haben,
  • Hofteiche sicher ausgezäunt sind,
  • Geflügel nicht mit Oberflächenwasser, zu dem Wildvögel Zugang haben, getränkt wird,
  • Geflügel nur an Stellen, die für Wildvögel unzugänglich sind, gefüttert wird,
  • Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, die mit Geflügel in Berührung kommen können, für Wildvögel unzugänglich aufbewahrt wird,
  • strikt zwischen Straßen- und Stallkleidung, insbesondere Schuhzeug, unterschieden wird und
  • plötzliche erhöhte Tierverluste tierärztlich abgeklärt werden.
  • Bei Auffälligkeiten in Ihren Tierbeständen informieren Sie bitte ihr zuständiges Veterinäramt.

MV-Serviceportal

Online-Leistungen innerhalb eines Jahres fast verdoppelt

Schwerin – Neuer Rekord im MV-Serviceportal: Im Monat November 2023 sind 110 neue Leistungen auf das Portal gekommen. Im Januar waren es noch 240 Leistungen, mittlerweile sind es 471 Leistungen. „Damit hat sich die Zahl der Online-Leistungen in weniger als einem Jahr fast verdoppelt. Dies zeigt: Wir sind auf dem richtigen Weg bei der Digitalisierung unserer Verwaltungsangebote“, sagte Digitalisierungsminister Christian Pegel heute in Schwerin und:

„Die Statistik belegt auch, dass unser Portal immer beliebter wird. Die Zahl der angemeldeten Nutzerkonten sowie der Anträge ist weiter gestiegen: Bürgerinnen und Bürger können rund um die Uhr 471 unterschiedliche Leistungen in 23 Landesbehörden, 6 Landkreisen, 114 Kommunalverwaltungen, 5 Wirtschaftskammern, 3 Zweckverbänden sowie in 21 Bundes- und sonstigen Behörden komplett online erledigen. Das heißt, Antragstellung sowie falls erforderlich Bezahlung und Identitätsnachweis erfolgen digital. Beim Start des Portals im September 2019 waren es noch insgesamt 45 Behörden. Mittlerweile haben wir 44.201 Nutzerkonten, im September 2019 waren es 117“, erläutert Christian Pegel.

Aber auch ohne ein Konto können Bürgerinnen und Bürger in unterschiedlichen Kategorien nach Leistungen anhand von Lebenslagen oder Problemstellungen suchen. Das Angebot reicht von Abfallgebühr über Abmeldung bei der Meldebehörde, Namensänderung bei Scheidung bis zur Zweitwohnungssteuer oder einen Studienplatz beantragen.

„Digitalisierung steht niemals still, deswegen ändern sich auch immer mal wieder Dinge, wie in Zukunft das MV-Nutzerkonto, das von der sogenannten BundID in jedem Bundesland abgelöst wird. Diese ist auch schon auf unserem Serviceportal nutzbar. Und das weit bevor die Verpflichtung des Bundes in Kraft treten soll“, so der Minister weiter.

Aktuell befindet sich, um den Online-Behördengang noch sicherer und konfortabler zu gestalten, der Entwurf für das Gesetz zur Änderung des eGovernment-Gesetzes zur Beratung im Landtag. „Wir schaffen mit dieser Änderung die Rechtsgrundlage, zukünftig Bescheide sicher und digital an verifizierte Nutzerpostfächer bereitstellen zu können.“, erklärt der Digitalisierungsminister.

Das Online-Zugangsgesetz fordert von den Behörden, dass sie ihre Verwaltungsleistungen auch online anbieten. Mit dem MV-Serviceportal stellt die Landesregierung M-V seit Mitte 2019 eine landesweite zentrale Plattform dafür zur Verfügung. Alle Behörden im Land können sie kostenlos nutzen, um darüber ihre digitalen Leistungen anzubieten. Den Bürgerinnen und Bürgern im Land ermöglicht sie, rund um die Uhr von ihrem Computer, Tablet oder Smartphone aus die Angebote der Verwaltung zu nutzen und die Fahrt ins zuständige Amt sparen zu können.

Weitere Informationen und Ansprechpartner finden Sie auf www.mv-serviceportal.de.