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Kategorie: Städte und Gemeinden

Erster Spatenstich Ortsumgehung Mirow

Blank: „Die Ortsumgehung erhöht die Ver­kehrssicherheit im Ort, verbessert die Lebens­qualität der Anwohner und stärkt den Tourismus in der Region“

Mirow – Heute hat Dr. Wolfgang Blank, Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit, den ersten Spatenstich für die Ortsumgehung Mirow an der Bundes­straße B 198 getätigt. Im Rahmen der feierlichen Zeremonie sagt er: „Das ist ein besonderes Ereignis für die Stadt Mirow und die Region. Der Spatenstich zur Ortsumgehung Mirow markiert nicht nur den sichtbaren Start einer lang ersehnten Baumaßnahme.

Der Bau der Ortsumgehung ist auch das Ergebnis langer Planung und des großen Engagements vieler Beteiligter – das ist ein ganz wichtiger Tag für Mirow und für viele, die hier heute sind. Mirow wird verkehrssicherer, zu­kunftssicherer und noch lebenswerter.“

Die komplexe Baumaßnahme im Auftrag des Bundes hat ein Volumen von rund 58 Millionen Euro. Die Ortsumgehung Mirow im Zuge der Bundesstraße B 198 wird südlich und westlich an der Ortschaft Mirow auf eine Länge von 8,3 km vorbeiführen. Sie erhält einen zweistreifigen Querschnitt mit einer Fahrbahnbreite von acht Metern.

Die Ortsumgehung quert in ihrem Verlauf die Landesstraße L 25, die Kreisstraßen MSE 18 und 20, zweimal die Müritz-Havel-Wasserstraße sowie die Starsowniederung. Anbindungen zum öffentlichen Straßennetz sind jeweils am Bauanfang und Bauende an der Bundesstraße B 198, an der Landesstraße L 25 und an den Kreisstraßen MSE18 und 20 geplant. Der Knotenpunkt B198/L25 wird mit einer Ampelanlage ausgestattet. Alle an­deren Knotenpunkte sind vorfahrtgeregelt.

„Die Infrastrukturmaßnahme Ortsumgehung Mirow gehört zu den planungsintensivsten Straßenbauvorhaben in ganz Meck­lenburg-Vorpommern und besitzt eine dementsprechend sehr lange Planungshistorie“, so Minister Dr. Blank. Im Zuge der Ortsumgehung werden insgesamt neun Brückenbauwerke errichtet. Das größte Bauwerk über die Müritz-Havel-Wasser­straße wird eine lichte Weite von rund 88m haben.

Zum Abschluss dankte Verkehrsminister Dr. Blank allen, die in den vergangenen Jahren zu dem Gelingen des Projekts bei­getragen haben: den Planern und Ingenieuren, den Verant­wortlichen in der Straßenbauverwaltung des Landes, den Ver­antwortlichen im Bundesverkehrsministerium, den politischen Vertreterinnen und Vertretern auf allen Ebenen und den Bür­gerinnen und Bürgern, die sich mit großem Engagement für die Ortsumgehung eingesetzt haben.

Land unterstützt bei Digitalisierung

Schwerin: Mit neuem digitalem Angebot bequemer unterwegs mit Bus und Bahn

Schwerin – Ab sofort können Fahrgäste im Schweriner Nahverkehr ihre Tickets auch bequem über die App „MV FÄHRT GUT“ buchen. Die Einbindung des Angebots für Bus und Bahn der Nahverkehr Schwerin GmbH (NVS) in die landesweite Fahrplan-App ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg der Digitalisierung und Verknüpfung der Tarif- und Vertriebssysteme in Mecklenburg-Vorpommern. In Zukunft sollen im ganzen Land Tickets direkt in der „MV FÄHRT GUT“ App gebucht werden können.

Bei der Vorstellung der neuen digitalen Funktion im Rahmen eines Pressetermins bei der NVS sagte Ines Jesse, Staatssekretärin für Verkehr, heute in Schwerin: „Gute digitale Angebote machen den ÖPNV attraktiver und sind längst unverzichtbar. Deshalb unterstützen wir im Rahmen unserer Mobilitätsoffensive die Verkehrsunternehmen und die kommunalen Aufgabenträger auch bei der Digitalisierung.“

Daniel Bischof, Geschäftsführer der VMV-Verkehrsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern mbh betont: „Als Schaufenster für erste digitalen Vertriebsfunktionen haben wir eine Tarifauskunft in der ‚MV FÄHRT GUT‘ App mit Absprung zur NVS-App umgesetzt und so den einfachen Erwerb von digitalen Fahrscheinen in der Landeshauptstadt Schwerin ermöglicht. Künftig sollen alle landesbedeutsamen Tarifangebote aller Verkehrsunternehmen im Land vereint in der App ‚MV FÄHRT GUT‘ angezeigt werden und buchbar sein. Für die Kundinnen und Kunden vereinfacht das den Zugang zu den öffentlichen Verkehrsmitteln erheblich.“

Thomas Schlüter, Geschäftsführer der Nahverkehr Schwerin GmbH unterstreicht: „Insgesamt bietet die Digitalisierung im ÖPNV zahlreiche Chancen, um den öffentlichen Nahverkehr attraktiv, effizienter und nachhaltiger zu gestalten. Die kontinuierliche Weiterentwicklung und Implementierung digitaler Lösungen sind entscheidend, um die Mobilität der Zukunft zu gestalten.“

Neben dem Aufbau einer zentralen digitalen Auskunfts- und Buchungsapp für den ÖPNV in Mecklenburg-Vorpommern unterstützt das Land zudem die Verkehrsunternehmen über die Förderrichtlinie (InvestDigiÖPNVRL M-V) bei Investitionen zum Aufbau digitaler Vertriebs- und Kontrollstrukturen im
öffentlichen Personennahverkehr. Seit 2023 wurden 2,5 Millionen Euro für die erstmalige Befähigung und Ausrüstung mit digitalen Vertriebs- und Kontrollinfrastrukturen nach einem landeseinheitlichen Standard durch das Land bereitgestellt.

Die App „MV FÄHRT GUT“ enthält die Fahrplandaten für das ganze Land. Die Fahrplan-App steht kostenlos für Android und iOS zur Verfügung.

Grundsteinlegung für den neuen E.DIS Campus

Schwesig: E.DIS Campus bietet beste Voraussetzung für Aus- und Weiterbildung

Bentwisch – Ministerpräsidentin Manuela Schwesig hat heute bei der Grundsteinlegung für den neuen E.DIS Campus in Bentwisch die Bedeutung dieses Projektes für Ausbildung und Studium hervorgehoben: „Hier entsteht ein tolles modernes Gebäude mit Räumen zum Lernen und Weiterbilden, mit Werkstätten und flexiblen Veranstaltungsräumen, Büros und Arbeitsplätzen. Und einer Kantine mit eigenständiger Küche. Lernen und Anwenden an einem Ort: Das sind die Voraussetzungen, die hier für über 100 Azubis, Studierende und Kollegen in der Weiterbildung geschaffen werden.“

Mit dem Energie Campus setze das Unternehmen als Energieverteiler auch ein Signal in Richtung Energiezukunft. Der Campus ist CO²-neutral. Heiz- und Kühllast werden über Geothermie versorgt. Photovoltaik ergänzt die Selbstversorgung, Dachbegrünung und Regenwasserrückhaltung runden das ganze ab.

Die E.DIS sei schon lange Vorreiter beim Ausbau erneuerbarer Energien und auch führend in den neuen Bundesländern, was den Anschluss von Windenergieanlagen angeht, betonte die Regierungschefin. Aber auch der Netzausbau spiele eine entscheidende Rolle für eine erfolgreiche Energiewende. „Energie muss nicht nur erzeugt, sie muss auch richtig verteilt und weitergeleitet werden.

Die E.DIS hat in den letzten 25 Jahren über 4 Milliarden Euro in die elektrische Infrastruktur der Region investiert. Solche Investitionen brauchen wir in großem Stil, und zwar deutschlandweit. Energie muss bezahlbar bleiben, für die Wirtschaft und für die Menschen. Die faire Aufteilung der Netzentgelte durch die Bundesnetzagentur war ein erster wichtiger Schritt. Nun muss es weitergehen. Die Strompreise müssen sinken, für Unternehmen und Verbraucher.“

Schuldenbremse und Sondervermögen

Bundesrat stimmt Grundgesetzänderungen zu

Berlin – Die Reform der Schuldenbremse und die Errichtung eines Sondervermögens fanden am 21. März 2025 im Bundesrat klar die für eine Grundgesetzänderung erforderliche Zwei-Drittel-Mehrheit.

Die Grundgesetzänderungen sehen eine teilweise Lockerung der Schuldenbremse vor: Ausgaben für Verteidigung, Zivilschutz und Nachrichtendienste werden ab einer bestimmten Höhe nicht mehr auf die Schuldenregel des Grundgesetzes angerechnet. Dies gilt auch für Militärhilfen für angegriffene Staaten wie die Ukraine. Bisher galten diese Ausnahmen nur für Naturkatastrophen und außergewöhnliche Notsituationen.

Für diese Aufgabenfelder müssen Ausgaben bis zu einer Höhe von einem Prozent des nominellen Bruttoinlandprodukts durch den Haushalt finanziert werden. Sind höhere Ausgaben erforderlich, könnten diese nach der Grundgesetzänderung über die Aufnahme neuer Schulden gedeckt werden.

Auch für die Länder sieht das Gesetz Lockerungen bei der Schuldenbremse vor. Gilt für sie derzeit noch eine Schuldengrenze von Null, dürfen sie künftig zusammen Schulden in Höhe von 0,35 Prozent des Bruttoinlandsprodukts aufnehmen.

Die Grundgesetzänderung sieht auch die Errichtung eines Sondervermögens in Höhe von 500 Milliarden Euro für die Dauer von 12 Jahren vor. Die Gelder dürfen ausschließlich für zusätzliche Investitionen in die Infrastruktur und zur Erreichung der Klimaneutralität bis zum Jahr 2045 verwendet werden. Auswirkungen auf die Schuldenbremse hat das Sondervermögen nicht. Die Länder können aus dem Sondervermögen 100 Milliarden Euro in ihre Infrastruktur investieren. Ebenfalls 100 Milliarden Euro fließen in den Klima- und Transformationsfonds.

Der bereits drei Jahre andauernde russische Angriffskrieg gegen die Ukraine habe die Sicherheitslage in Europa dramatisch verändert, heißt es in der Begründung der Grundgesetzänderung. Auch ließe der Amtsantritt der neuen US-Regierung nicht erwarten, dass sich die existierenden Spannungen in der internationalen Politik verringerten. Die zukünftige Bundesregierung stünde vor der Herausforderung, die Fähigkeiten der Landes- und Bündnisverteidigung deutlich zu stärken. Eine gesteigerte Verteidigungsfähigkeit setze auch eine ausgebaute, funktionsfähige und moderne Infrastruktur voraus. Diese sei zudem ein maßgeblicher Standortfaktor, der die Wettbewerbsfähigkeit und das Wirtschaftswachstum wesentlich beeinflusse.

Schließlich hätten auch die Länder und Kommunen nach den Krisen vergangener Jahre und angesichts vieler neuer Herausforderungen große Finanzierungsbedarfe, die unabhängig von der aktuellen Wirtschaftslage seien. Diese entstünden beispielsweise durch die Gewährleistung eines modernen Bildungssystems, die Digitalisierung der Verwaltung, die Integration geflüchteter Menschen und die Stärkung des Bevölkerungsschutzes.

Da Bundestag und Bundesrat mit der verfassungsändernden Zwei-Drittel-Mehrheit zugestimmt haben, kann das Gesetz nun ausgefertigt und verkündet werden. Es tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

Bau eines Stadtgartens

Am Treptower Tor soll kleiner Wollwebergarten entstehen

Neubrandenburg – Die Stadt Neubrandenburg plant an der Kreuzung Friedrich-Engels-Ring und Große Wollweberstraße einen kleinen Stadtgarten. Die Freifläche in der Nähe des Treptower Tors soll bepflanzt und mit Kunstobjekten mit dem Titel „Der Weg zum See“ versehen werden. Sie stammen aus der Werkstatt des in der Mecklenburgischen Sennplatte lebenden Künstlers Sylvester Antony.

Die Grünflächen werden unter anderem Pflanzen aufnehmen, die mit dem Weben, Spinnen und Färben von Wolle in Verbindung stehen. Die befestigten Flächen des Wollwebergartens sollen in Granitkleinpflaster in Webmustern der Wollweber ausgeführt werden.

Die zweite Werderstraße wird auch weiterhin die Feuerwehrzufahrt und für große Fahrzeuge mit Anhängern befahrbar sein. Die Gesamtkosten liegen bei rund 460.000 Euro, wobei etwa 214.000 Euro aus der Städtebauförderung bereitgestellt werden. Ende des Jahres soll die Platzneugestaltung abgeschlossen sein.

Ehrung von Nachwuchsspitzensportlern aus M-V

Drese hebt starken Anstieg auf 170 Deutsche Jugend- und Juniorenmeistertitel hervor

Rövershagen – Gemeinsam mit der Sportjugend im Landessportbund M-V zeichnete Sportministerin Stefanie Drese am Sonnabend in Karls Erlebnis-Dorf in Rövershagen die Deutschen Jugend- und Juniorenmeisterinnen und -meister sowie international erfolgreiche Nachwuchssportlerinnen und -sportler des Jahres 2024 aus Mecklenburg-Vorpommern aus.

„Ich bin begeistert über die große Anzahl von Spitzenathletinnen und Spitzenathleten im Nachwuchsbereich. Im vergangenen Jahr haben junge Athletinnen und Athleten aus MV sage und schreibe 170 Deutschen Meistertitel gewonnen“, sagte Drese anlässlich der Auszeichnungsfeier. Im Jahr 2023 waren es 127 Deutsche Meisterschaften im Nachwuchsbereich.

Hinzu kommen 90 Titel bzw. großartige Platzierungen auf internationalem Parkett – 39 Erfolge mehr als in 2023. „Das zeigt die hohe Leistungsfähigkeit unserer Nachwuchsspitzensportlerinnen und -sportler. Und es widerlegt auch eindrucksvoll das Klischee, der Spitzensport in Deutschland und MV sei nicht mehr konkurrenzfähig und unsere Jugend nicht mehr leistungsbereit“, betonte Drese. Es sei bewundernswert, wenn sich bereits junge Menschen hohe Ziele stecken und zielstrebig und kontinuierlich darauf hinarbeiten.

Drese hob hervor, dass das Land den Nachwuchsleistungssport auf vielfältige Weise fördere und Ende 2024 einen ganz wichtigen Erfolg erzielt habe: „Unsere acht Bundestützpunkte im Land im Volleyball, Boxen, Radsport, Rudern, Leichtathletik, Segeln, Kanurennsport und Wasserspringen sind als Einrichtungen des Spitzensports anerkannt und werden so gesichert bis Ende 2028 auch durch den Bund gefördert. Das ist eine ganz wichtige Perspektive für unsere Nachwuchsspitzenathleten für die wir uns vehement mit Investitionen in die Sportinfrastruktur eingesetzt haben“, sagte Drese.

Die Erfolge unterstreichen nach Ansicht der Ministerin das Ansehen Mecklenburg-Vorpommerns als ein Land des Sports und geben gleichsam dem Breitensport wichtige Impulse. „Die mittlerweile über 300.000 Menschen in MV, die im Vereinssport organisiert sind, zeigen das eindrucksvoll“, so Drese.

Deshalb zeichne das Sportministerium gemeinsam mit der Sportjugend M-V jedes Jahr in verschiedenen Kategorien „Kinder- und jugendfreundliche Sportvereine“ für beispielhafte sportliche Kinder- und Jugendarbeit aus.  „Ohne das riesengroße ehrenamtliche Engagement in den Vereinen und Verbänden wäre unsere Sporterfolgsgeschichte nicht möglich. Allen Engagierten gilt mein herzlicher Dank“, so Drese.

Mobile Anlagen der Tourismuswirtschaft

Neuer Erlass ermöglicht Versorgung am Strand auch über die Saison hinaus

Schwerin – Ab dem 15. März 2025 gilt eine neue Regelung für das Aufstellen von Strandkörben und anderen mobilen Anlagen der Tourismuswirtschaft an den Stränden Mecklenburg-Vorpommerns. Bislang mussten diese Anlagen mit Beginn der Sturmflutsaison zum 15. Oktober eines Jahres abgebaut werden. Nun soll es auch über diesen Stichtag hinaus möglich sein, “mobile, leicht transportfähige Objekte“ wie z.b. Strandkörbe, die keiner Baugenehmigung bedürfen, ohne einen zusätzlichen Verwaltungsakt, d.h. ohne eine gesonderte Ausnahmegenehmigung, am Strand aufzustellen.

In einem solchen Fall tragen die Gemeinden bzw. die Strandkorbvermieter die Verantwortung für den Auf- und Abbau der Strandkörbe und mobilen Einrichtungen bei einer Sturmhochwasserwarnung. Dies ist ein Kompromiss der auf Initiative von Umweltminister Dr. Till Backhaus zwischen den zuständigen Behörden sowie den Gemeinden und der Tourismuswirtschaft erzielt wurde.

„Seit vielen Jahren ist die Strandbewirtschaftung ein Thema, insbesondere unter den Gewerbetreibenden. Das kann ich gut nachvollziehen, denn zur Erzielung zusätzlicher Einnahmen haben sie selbstverständlich ein großes Interesse daran, jeden Sonnentag bestmöglich auszunutzen. Dies wirkt sich letztlich auch auf das Image des Landes als beliebte Urlaubsregion aus und entscheidet darüber, ob Gäste auch in der Nebensaison gerne in MV urlauben.

Gleichwohl tragen wir in der Sturmhochwassersaison, vom 16. Oktober bis 31. März, eine hohe Verantwortung dafür, dass weder Menschen, noch Sachwerte Schaden nehmen. Die Sicherung unserer technischen Küstenschutzanlagen und der Ausgleich von Sanddefiziten hat daher hohe Priorität. In diesem Spannungsfeld haben wir nach einem Winterkonzept gesucht, dass die verschiedenen Interessenslagen noch besser ausgleicht. Im Ergebnis haben wir den bestehenden Erlass zur wasserrechtskonformen Nutzung des Strandes überarbeitet und festgelegt, dass die Strandnutzung über den 15. Oktober erweitert werden kann, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind“, erläutert Minister Backhaus.

Dazu gehöre u.a., dass ein Rückbau dieser Anlagen innerhalb von 12 Stunden möglich sein muss, sagt er weiter. Aus fachlicher Sicht sind mindestens 12 Stunden erforderlich, um den Gemeinden und Behörden die Möglichkeit der Reaktion zu geben, falls der Betreiber verhindert ist oder seiner Rückbaupflicht aus anderen Gründen nicht nachkommt. Darüber hinaus muss der Betreiber sicherstellen, dass er Warnmeldungen für erhöhte Wasserstände oder Sturmhochwasser erhält und nutzt.

Minister Backhaus weist darauf hin, dass sich die Gültigkeit des Erlasses nur auf die wasserrechtliche Zulässigkeit im Bereich von Küstenschutzanlagen des Landes MV bezieht. Die Regelungen zur befristeten Zulässigkeit von baulichen Anlagen mit Baugenehmigungsverfahren sowie die Regelungen zu Leitungen bleiben bestehen.

Die Sturmhochwassersaison endet am 31.03.2025. Bis zur nächsten Sturm­hochwassersaison, die am 16.10.2025 beginnt, sollen die Regelungen über öffentlich-rechtliche Verträge mit den Gemeinden umgesetzt werden, die Interesse an einer solchen Regelung haben.

Gemeinden, welche die Regelungen bereits ab 15.03.2025 nutzen möchten, können bei den zuständigen StÄLU eine Ausnahmegenehmigung für die Aufstellung von „mobilen, transportfähigen Objekten“ erhalten. Die Auf­stellung von Strandkörben kann somit zeitnah zum Beginn der Sonderöff­nungszeiten in den Ostseebädern erfolgen.

Internationalen Wochen gegen Rassismus

Viele Angebote auch in Mecklenburg-Vorpommern

Schwerin – Am Montag beginnen die diesjährigen Internationalen Wochen gegen Rassismus (IWgR). Sie stehen in diesem Jahr unter dem Motto „Menschenwürde schützen“. Bundesweit, darunter auch in vielen Städten in Mecklenburg-Vorpommern, finden bis zum 30. März zahlreiche Aktionen statt, die sich kritisch mit Themen wie Rassismus, Rechtsextremismus und Antisemitismus beschäftigen und sich für ein gutes Miteinander einsetzen.

In Wismar vermittelt zum Beispiel die Bundeszentrale für Politische Bildung unter dem Titel „Was sage ich, wenn…“ Strategien für den Umgang mit rassistischen Äußerungen, in Stralsund findet unter anderem ein offenes Volleyballturnier und in Schwerin ein mehrsprachiges Vorlesen statt. In Greifswald können Jugendliche unterdessen anhand von Botschaften gegen Rassismus das Erstellen von Animationsfilmen erlernen.

„Die Vielfalt an Angeboten zeigt: Das Engagement in Mecklenburg-Vorpommern ist ungebrochen groß. Ein wichtiges Signal in Zeiten, in denen ausländerfeindliche Haltungen wieder gesellschaftsfähig zu werden scheinen“, erklärte die Landesintegrationsbeauftragte Jana Michael im Vorfeld der Aktionswoche. „Ich glaube deshalb, dass es dieses Jahr besonders wichtig ist, mit Signalwirkung Haltung für eine solidarisches und offenes Mecklenburg-Vorpommern zu zeigen“, so Michael weiter.

Michael hob zudem hervor, dass die IWgR mehr seien, als ein politisches Bekenntnis. „Denn im Kern geht es auch darum, Menschen wieder mehr zusammenzubringen. Kontakte zu knüpfen und verschiedene Kulturen kennenzulernen“, weiß die Integrationsbeauftragte. So können Interessierte in einigen Städten auch an einem interreligiösen Fastenbrechen teilnehmen, in offenen Gärten gemeinsam klönen oder bei internationalen Feiern zusammenkommen.

Michael organisiert auch selbst zwei Veranstaltungen. „Zusammen mit der Migrations- und Integrationsbeauftragten der Stadt Stralsund, der Kreisvolkshochschule Vorpommern-Rügen und dem Verein „Tutmonde“ wird es am 21. März eine Lesung gegen Rassismus geben. In Kooperation mit der Landeszentrale für politische Bildung, dem Mecklenburgischen Staatstheater und dem Dokumentationszentrum Lichtenhagen wollen wir in Schwerin zudem die Erfahrungen von Rom*nja während des Pogroms von Lichtenhagen in den Mittelpunkt stellen“, so die Landesintegrationsbeauftragte.

Michael: „Ich erhoffe mir, dass die Aktionswoche breiten Zulauf findet, sie aber auch zum Nachdenken und Reflektieren einlädt. Damit Völkerverständigung, Toleranz und Weltoffenheit auch fernab der IWgR Bestand haben.“

Informationen zu den Veranstaltungen finden Interessierte auf der bundesweiten Seite der Stiftung gegen Rassismus unter https://stiftung-gegen-rassismus.de/veranstaltungskalender oder direkt auf den Seiten der teilnehmenden Städte.