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Kategorie: Tourismus

Einreise-Regelung M-V ergänzt

Schwerin – Das Oberverwaltungsgericht in Greifswald hat die Landesregierung zur Anpassung der Corona-Landesverordnung in Bezug auf die Einreiseregelung aufgefordert. Dem ist die Landesregierung gefolgt. In der heutigen (Mittwoch) Kabinettsitzung wurde die Einreise-Regelung ergänzt:

Einreisen in das Gebiet des Landes Mecklenburg-Vorpommern sind für vollständig Geimpfte und Genesene erlaubt. Somit dürfen beispielswiese Eigentümer, Zweitwohnungsbesitzer oder auch Tagesgäste einreisen.

„Vollständig Geimpfte“ sind diejenigen, bei denen

  1. ein vollständiger Impfschutz vorliegt, wenn die letzte notwendige Impfdosis mehr als zwei Wochen zurückliegt. Hierzu zählt beispielsweise, wenn jemand sich Erst- und Zweitimpfen lassen hat und die zweite Impfung 14 Tage zurückliegt.
  1. Dazu gehören auch genesene Personen, die eine SARS-COV-2 Infektion durchgemacht haben und nach circa sechs Monaten geimpft worden sind. Ein vollständiger Impfschutz liegt vor, wenn die notwendige Impfdosis mehr als zwei Wochen zurückliegt.

Das Kabinett hat sich heute verständigt, dass auch:

  1. Genesene (Personen, die eine SARS-COV-2 Infektion durchgemacht haben und noch keine Impfung bekommen haben) einreisen dürfen, wenn die Genesung nicht länger als sechs Monate zurückliegt.

Darüber hinaus können die Personen (1. bis 3.) sich von den im selben Haushalt lebenden Kindern bis 18 Jahre begleiten lassen. Kinder zwischen 6 und 18 Jahren haben am Tag der Einreise ein tagesaktuelles negatives COVID-19-Schnell- oder Selbsttest-Ergebnis mitzuführen.

Die vollständig Geimpften und Genesenen sowie die begleitenden Kinder müssen bei der Einreise frei von typischen Corona-Symptomen sein – wie Husten, Fieber, Schnupfen oder Geruchs- und Geschmacksverlust.

Zu den Begriffsbestimmungen der Begriffe „geimpfte Person“, „Impfnachweis“, „genesene Person“ sowie „Genesenennachweis“ wird darüber hinaus auch auf § 2 COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung des Bundes hingewiesen.

Vom Einreiseverbot ausgenommen sind nach wie vor beispielsweise Reisen, die für die Ausübung beruflicher Tätigkeiten erforderlich sind oder für Reisen zu privaten Besuchen bei Familienangehörigen (Kernfamilie), die ihren ersten Wohnsitz (Haupt- oder alleinige Wohnung nach dem Bundesmeldegesetz) in Mecklenburg-Vorpommern haben. Familienangehörige (Kernfamilie) sind hierbei Ehegatten, eingetragene Lebenspartner, Lebensgefährten, Kinder, Eltern, Geschwister, Enkel, Urenkel, Großeltern und Urgroßeltern. Der Besuch der Kernfamilie ist jeweils auch zusammen mit dem Ehegatten, eingetragenen Lebenspartner oder Lebensgefährten und von im selben Haushalt lebenden Personen ohne Testerfordernis möglich (weitere Ausnahmen für Einreisen sind im § 5 Reisen nach Mecklenburg-Vorpommern in der Corona-Landesverordnung Mecklenburg-Vorpommern geregelt.

Neubau einer öffentlichen Steganlage

Ribnitz-Damgarten – Die Stadt Ribnitz-Damgarten (Landkreis Vorpommern-Rügen) plant die Errichtung einer öffentlichen Steganlage im Ribnitzer See, dem südlichen Teil des Saaler Boddens. „Vorgesehen ist dabei der Bau einer Steganlage, die dem Charakter einer Seebrücke entspricht. Das Vorhaben dient der weiteren Aufwertung des touristischen Gesamtangebotes der Bernsteinstadt. Darüber hinaus wird die Attraktivität des uferbegleitenden Rad- und Wanderweges weiter erhöht. Ribnitz-Damgarten wird nach Fertigstellung um eine Attraktion reicher sein“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe am Mittwoch.

Die Steganlage soll aus einem 56 Meter langen Zugangssteg, einer Aussichtsplattform und einer Stegverlängerung von nochmals 10 Metern bestehen. Im Uferbereich erfolgt der Ausbau eines vorhandenen Weges als verkehrsberuhigter Zufahrtsweg, der unter anderem für Rettungskräfte vorgesehen ist. „Die wirtschaftsnahe Infrastruktur wird in der Region weiter ausgebaut. Der Steg wird Einheimische sowie Gäste zum Verweilen einladen“, so Glawe weiter.

Die Gesamtinvestition für das Vorhaben beträgt rund 953.000 Euro. Das Wirtschaftsministerium unterstützt den Bau der Steganlage aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) in Höhe von rund 658.200 Euro. „Wir werden auch künftig weiter in die touristische Infrastruktur des Landes investieren. Wir wollen ein attraktives Urlaubsland bleiben. Dazu gehört es, die Angebotsvielfalt stetig auszubauen, um im Wettbewerb mit anderen weiter mithalten zu können“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsminister Harry Glawe abschließend.

Küstenwald jetzt Kurwald

Graal-Müritz – 13 Hektar des Küstenwaldes nordwestlich vom Ostsee­heilbad Graal-Müritz haben jetzt den rechtlichen Status eines Kurwaldes nach §22 des Landeswaldgesetzes. Forstminister Dr. Till Backhaus hat heute (19.04.) per Videokonferenz der Bürgermeisterin Dr. Benita Chelvier symbolisch die dafür erforderliche Rechtsverordnung übergeben.

Die Verordnung ist bereits seit dem 21. Januar wirksam. Da eine Übergabe vor Ort coronabedingt erneut nicht stattfinden konnte, wurde kurzfristig eine Videokonferenz organisiert, an der auch Mitarbeiter des Ministeriums und der Kurverwaltung und der Gemeinde Gral-Müritz teilnahmen.

Durch die Ausweisung als Kurwald soll insbesondere der Erholungswert des Waldes zwischen Ortslage und Küste nachhaltig gesichert werden. Im Kurwald wird ein möglichst ungestörtes Naturerleben angestrebt. Noch stärker als bisher kann damit sein natürliches Potenzial für die Gesundheitsvorsorge sowie für Therapie- und Rehabilitationsmaßnahmen erschlossen werden.

Eine Steigerung des Freizeitwertes der Wälder für Kur­wälder ist ein Fördertatbestand nach der Richtlinie zur Förderung forstwirtschaftlicher Maßnahmen im Rahmen des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwick­lung des ländlichen Raums (ForstELERFöRL M-V). Die Höhe der Zuwendung beträgt 85 Prozent der zuwen­dungsfähigen Ausgaben.

Die Gemeinde Graal-Müitz strebt seit 2015 die Auswei­sung seines Waldes nordwestlich des Rhododendron­parks als Kurwald an und hat in Umsetzung des Konzeptes bereits innerhalb des jetzigen Kurwaldes einen Aktivwald (2016) und einen Entspannungswald (2017) geschaffen. Die Gemeinde Graal-Müritz erhielt 2017 zur Vorbereitung auf die Anerkennung als Kurwald insgesamt 163.500 Euro an Zuwendungen nach o.g. Richtlinie.

„Das Thema Wald und Gesundheit nimmt in unserer hektischen Zeit einen immer größeren Stellenwert ein. Gerade in Pandemie-Zeiten wird uns das sehr bewusst. Wald ist gewissermaßen unsere grüne Apotheke“, sagte Backhaus. „Mit seiner besonderen Ruhe, dem ausge­glichenen Klima und dem speziellen Duft bietet der Wald in Verbindung mit der heilenden Luft an den Küsten und den vielen Seen unseres Landes von jeher vielfältige Möglichkeiten für Erholung und Entspannung.“

„Bei der Nutzung dieses Potenzials ist Mecklenburg-Vor­pommern Vorreiter. Nicht nur national, sondern auch international“, betont der Minister. Seit der Novellierung des Landeswaldgesetzes Mecklenburg-Vorpommern im Jahre 2011 besteht die Möglichkeit, Wälder rechtskräftig zu Erholungs-, Kur- und Heilwälder zu erklären. „Seit 2017 ist der Kur- und Heilwald Heringsdorf europaweit der erste seiner Art. Die Quetziner Tannen in Plau am See sind der erste reine Heilwald. Europaweit. Und der Kurwald Graal-Müritz ist der erste reine Kurwald. In wenigen Tage werde ich noch die Verordnung des Heilwaldes Klink übergeben. Dieser Wald hat ebenfalls eine Besonderheit: Er ist ein reiner Privatwald.“

Wohnraum in Tourismushochburgen

Schwerin – Der Landtag hat jetzt dem Entwurf des Gesetzes über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum in Mecklenburg-Vorpommern (Zweckentfremdungsgesetz) mehrheitlich zugestimmt.

„Durch das Gesetz können Gemeinden künftig mit einer Satzung der Umnutzung von Wohnraum in Ferienwohnungen oder Gewerberäume einen Riegel vorschieben“, fasst  Bauminister Christian Pegel die Aufgabe des neuen Gesetzes zusammen und führt weiter aus: „Während der Dialogtour der Landesregierung zur ,Zukunft des Wohnens‘ wurde mir wiederholt die Sorge angetragen, dass in den touristischen Hochburgen immer schwerer Wohnraum für die Einheimischen – insbesondere auch diejenigen, die für die touristischen Einrichtungen arbeiten – und ihre Familien zu bekommen ist. Dabei ging es gar nicht mehr um den Preis, sondern darum, überhaupt eine Wohnung zu finden. Deshalb müssen wir die Umwandlung von Wohnraum in Ferienwohnungen oder für andere Zwecke dringend stoppen. Das können die Gemeinden mit dem neuen Gesetz jetzt in die Hand nehmen.“

Das Gesetz ermöglicht den Städten und Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern, durch eine kommunale Satzung für das gesamte Gemeindegebiet oder Teile davon die Umnutzung von vorhandenem Wohnraum von einer Einzelfallerlaubnis der Kommune abhängig zu machen. Voraussetzung für den Erlass einer solchen kommunalen Satzung ist, dass die Gemeinde gewissenhaft prüft, ob es andere, weniger einschneidende Maßnahmen gibt, die wirtschaftlich vertretbar sein müssen und ebenfalls in absehbarer Zeit Abhilfe bringen. Sind solche Alternativen nicht vorhanden, kann sich die Gemeinde für den Erlass einer solchen Satzung entscheiden.

„Sie entscheiden im Rahmen ihrer kommunalen Selbstverwaltungshoheit, ob sie von den Möglichkeiten dieses Gesetzes Gebrauch machen wollen. Wir geben ihnen ein scharfes Schwert an die Hand, über dessen Einsatz sie entsprechend ihrer örtlichen Gegebenheiten selbst entscheiden“, beschreibt der Minister den Entscheidungsspielraum der Städte und Gemeinden.

Das Gesetz erfasse jedoch nicht marginale Änderungen. „Eine moderate gewerbliche oder freiberufliche Nutzung von Wohnraum, zum Beispiel nur eines Zimmers in der Wohnung für die Büroarbeit eines Unternehmers, bleibt damit weiterhin möglich. Das Gesetz definiert daür Ausnahmen. Zudem soll eine genehmigungsfreie Nutzung zu anderen als Wohnzwecken möglich sein, wenn diese höchstens bis zu acht Wochen innerhalb eines Kalenderjahres umfasst“, erläutert Christian Pegel weiter. Bei Nebenwohnungen ist eine Genehmigung möglich, wenn die Überlassung der Wohnung an wechselnde Nutzer an höchstens 90 Tagen im Kalenderjahr erfolgt.

Wohnungen, die an Feriengäste vermietet werden, erhalten eine Wohnraumnummer. Damit soll den Kommunen eine Kontrolle des Zweckentfremdungsverbotes ermöglicht werden. Diese Nummer ist anzugeben, wenn die Nutzung einer Wohnung zu diesem Zweck angeboten oder beworben wird, etwa in Zeitungsinseraten oder auf einschlägigen Internetplattformen. Zudem wird für diese Wohnungen das Führen eines Belegungskalenders Pflicht. „Dieses System aus Genehmigungs- und Anzeigepflichten soll sicherstellen, dass bestehender Wohnraum erhalten bleibt und Wohnungen nur in einem moderaten Rahmen für andere Zwecke als das dauerhafte Wohnen genutzt werden“, so Pegel.

Bau des Inselhafens Prerow genehmigt

Prerow – Das Energieministerium hat heute den Planfeststellungsbeschluss für den Bau eines Inselhafens Prerow an das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg als Vorhabenträger (StALU MM) übergeben.

„Damit ist der Bau des Inselhafens vor der Küste Prerows als Ersatzhafen für den Nothafen Darßer Ort genehmigt. Sobald er fertig ist, kann der bisherige Nothafen im Nationalpark Vorpommersche Boddenlandschaft, dessen Zufahrt wir als Verkehrsministerium bis dahin durch ein bis zwei Ausbaggerungen pro Jahr wegen stetiger Versandung sicherstellen, geschlossen werden“, sagt Infrastrukturminister Christian Pegel.

Zur Bedeutung führt er aus: „Damit stellt das Land die Seenotrettung auf dem Seeweg vor der Halbinsel Fischland-Darß-Zingst langfristig sicher. Neben Liegeplätzen für Boote der Deutschen Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger und der Deutschen Lebensrettungsgesellschaft wird es acht Liegeplätze für die Prerower Fischer, drei für ortsansässiges Gewerbe, 33 für schutzsuchende Sportboote und einen Notliegeplatz für ein bis zu 30 Meter langes Schiff geben, der alternativ für sechs bis neun schutzsuchende Sportboote genutzt werden kann.“

Für Umweltminister Dr. Till Backhaus, der für Planung, Bau und Betrieb des Inselhafens zuständig ist, ist die Genehmigung ein wichtiger Meilenstein: „Seit mehr als 25 Jahren wird intensiv über einen Ersatzhafen für den Nothafen am Darßer Ort diskutiert. Viele Untersuchungen und Hafenplanungen wurden durchgeführt, waren letztendlich aber aus verschiedenen Gründen nicht erfolgreich. Nun können wir endlich einen neuen Nothafen in Form eines Landeshafens bauen, der – wie bisher auch – eine eingeschränkte Etappenfunktion für Sportboote im Hafennetz Mecklenburg-Vorpommerns übernehmen wird“, so Till Backhaus.

Er sei überzeugt, dass das Vorhaben in der Gemeinde Ostseebad Prerow und in der Region Fischland-Darß positive Effekte haben werde. Der Umweltminister hatte bei vier öffentlichen Informations-/Diskussionsveranstaltungen in Prerow über das Vorhaben informiert. Die Gemeinde hat mit einem Bürgerentscheid für das Vorhaben gestimmt und den weiteren Planungs-/Genehmigungsprozess positiv begleitet.

„Mit dem neuen Inselhafen sollen auch die Umweltbeeinträchtigungen in der besonders sensiblen Kernzone des Nationalparks, die gleichzeitig Naturschutzgebiet ist, der Vergangenheit angehören. Der Nothafen inmitten des geschützten Ottosees kann der Natur zurückgegeben werden“, sagt der Umweltminister und fügt hinzu: „Unser Ziel ist, noch 2021 mit dem Bau des neuen Hafens zu beginnen. Nach seiner Fertigstellung voraussichtlich 2023 kann die Zufahrt zum bisherigen Nothafen geschlossen und der Ottosee renaturiert werden.“

Das Infrastrukturministerium als Planfeststellungsbehörde hat mit dem Beschluss auch den Bau einer neuen Seebrücke mit Fahrgastschiffanleger, den Abriss der bestehenden maroden Seebrücke und ein zweigeschossiges Funktions- und Betriebsgebäude im Inselhafen mit Aussichtsplattform genehmigt.

Zum Ausgleich für die Eingriffe in die Natur für den Hafenbau muss das StALU als Vorhabenträger den ursprünglichen Zustand des Ottosees wiederherstellen – die Hafenanlagen zurückbauen und die Zufahrt zum Hafen verfüllen.

Das StALU MM als Vorhabenträger kann nun sofort mit der Ausschreibung beginnen. „Wir haben mit der umfassenden Öffentlichkeitsbeteiligung und der Aufnahme von Vorschlägen und Hinweisen, insbesondere zum Naturschutz, ein gutes Miteinander mit allen von dem Projekt Betroffenen gefunden“, sagt Christian Pegel und fügt hinzu: „Aus meiner Sicht herrscht Einigkeit darüber, dass diese langfristige Lösung für die Seenotrettung und das Schließen des Nothafens mitten im Nationalpark ein Riesengewinn für alle ist und die Eingriffe für den Bau des neuen Hafens rechtfertigt.“

30 Jahre BVCD/MV e. V.

Schwerin – Großes Jubiläum für die Campingbranche in Mecklenburg-Vorpommern: der Bundesverband der Campingwirtschaft in Deutschland/Landesverband Mecklenburg-Vorpommern e. V. (BVCD/MV) feiert sein 30-jähriges Bestehen. Der am 11. März 1991 gegründete Verband begann mit 21 Campingunternehmer*innen und zählt heute rund 80 Camping- und Wohnmobilstellplätze in ganz Mecklenburg-Vorpommern zu seinen Mitgliedern.

„Wir freuen uns darüber, was wir in den vergangenen 30 Jahren für unsere Mitglieder und die gesamte Campingbranche erreicht haben. Die Campingbetriebe in Mecklenburg-Vorpommern haben in den letzten Jahren viel investiert und sich qualitativ weiterentwickelt. Aus diesen Gründen gehört das Campingland MV zu den beliebtesten Urlaubsregionen in ganz Deutschland. Mit lösungsorientierten sowie kreativen Ansätzen möchten wir auch in den nächsten Jahren die Branche in zukunftsrelevanten Themen stärken und weiterhin qualitativ wachsen“, so Knuth Reuter, Vorstandsvorsitzender des BVCD/MV.

„Camping ist krisenfest. Das haben vor allem die Entwicklungen der vergangenen Jahre bei uns im Land gezeigt. Camping ist dabei ein Wachstumstreiber für den gesamten Tourismus. Er ist einer der wichtigsten Märkte in der touristischen Entwicklung des Landes. Aus einfachen Zeltplätzen von damals sind vielerorts hochmoderne, innovative und umweltgerecht betriebene Anlagen mit vielfältigen Angeboten und einem guten Service geworden. Das ist vor allem dem großen Engagement der Campingplatzbetreiber zu verdanken. Sie haben mit Unterstützung des Landesverbandes der Campingwirtschaft Mecklenburg-Vorpommern e. V. ihre Plätze auf ein hohes europäisch konkurrenzfähiges Niveau gebracht. Insbesondere durch die Corona-Pandemie ist die Zusammenarbeit der einzelnen Unternehmen für eine Rückkehr zu sicheren Reisen wichtiger denn je. Der Landesverband der Campingwirtschaft Mecklenburg-Vorpommern e. V. bildet hier eine wichtige Schnittstelle“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe.

Der BVCD/MV ist Interessenvertreter der Campingbranche Mecklenburg-Vorpommerns in der Politik und der Zusammenarbeit mit anderen Gremien, Verbänden und Institutionen. Er betreut die Mitglieder in Fragen, die im Zusammenhang mit der Führung eines Campingbetriebes auftreten. Neben der Vermarktung des CAMPINGLANDES MV arbeitet der Verband auch stetig daran, den Qualitätsstandard auf den Plätzen zu steigern und so die Dienstleistungs- sowie Angebotsqualität zu optimieren. Während der Corona-Pandemie macht sich der Verband u. a. für Öffnungsperspektiven seiner Mitglieder stark.

Zu den wichtigsten Meilensteinen der 30-jährigen Verbandsarbeit gehören u. a. folgende Erfolge und Leistungen:

  • Einführung des reduzierten Mehrwertsteuersatzes auch für Campingübernachtungen
  • Schaffung des Ausbildungsberufes „Kaufmann/-frau für Tourismus und Freizeit“ speziell für die Campingbranche
  • Verhinderung der Abschaffung des reduzierten Mehrwertsteuersatzes für Dauercamping
  • Verhinderung des Sonntagsverkaufsverbotes auf Campingplätzen
  • Entwicklung und Etablierung der Marke „CAMPINGLAND MV“.

Das Campingland MV ist eine Erfolgsgeschichte. Die Campingbranche verzeichnet auch im turbulenten Corona-Jahr 2020 mit 5.570.239 gezählten Übernachtungen einen Anstieg von 9,9 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum. Mecklenburg-Vorpommern ist derzeit nach Bayern das zweitbeliebteste Reiseziel für Camper in Deutschland. Camping ist eine bedeutende Säule der Tourismuswirtschaft sowie einer der Wachstumstreiber der gesamten Branche in Mecklenburg-Vorpommern.

Auch für die anstehende Urlaubssaison 2021 rechnet der BVCD/MV aufgrund des derzeitigen deutschlandweiten Campingbooms sowie den internationalen Reisebeschränkungen wieder mit einer starken Nachfrage an Übernachtungsmöglichkeiten auf den regionalen Campingplätzen.

Tourismusbörse ITB Berlin NOW

Berlin – Mit einer Reihe von neuen Angeboten präsentiert sich Mecklenburg-Vorpommern vom 09. bis zum 12. März auf der Internationalen Tourismusbörse Berlin, der größten Reisefachmesse der Welt, die in diesem Jahr wegen der Corona-Pandemie unter dem Titel ITB Berlin NOW erstmals digital und ausschließlich für Fachbesucher ausgetragen wird. Insgesamt haben sich mehr als 3.500 Aussteller aus 120 Ländern angemeldet und stellen ihr Angebot Reiseprofis aus aller Welt vor. Mit dabei sind neben dem Landestourismusverband auch 17 Austeller aus dem Nordosten, darunter touristische Verbände und Marketinggesellschaften, Städte wie Rostock, Schwerin, Greifswald und Wismar sowie Unternehmen wie das Deutsche Meeresmuseum, die Fleesensee Feriendorf GmbH oder die arcona Management GmbH.

„Die Internationale Tourismusbörse ist ein wichtiger Treffpunkt für die nationale und internationale Tourismusbranche. Es ist gerade wegen der Corona-Pandemie wichtig, Flagge zu zeigen und auf der ITB präsent zu sein. Mecklenburg-Vorpommern geht in diesem Jahr dabei neue Wege – komplett digital und in bewährter Stärke. Es ist unser aller Wunsch, dass das Hochfahren des Tourismus in Mecklenburg-Vorpommern gelingt, wenn die Infektionslage es zulässt. Die Präsentation auf der ITB ist und bleibt ein elementarer Baustein für unser Urlaubsland zu werben. Unsere touristischen Anbieter präsentieren innovative Urlaubsideen, attraktive Freizeitangebote und außergewöhnliche Tipps rund um die schönste Zeit des Jahres“, betonte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsminister Harry Glawe.

Wolfgang Waldmüller, Präsident des Tourismusverbandes Mecklenburg-Vorpommern, ergänzte: „Die ITB Berlin NOW setzt in ihrer rein digitalen Ausführung ein Signal in Richtung Zukunft. Auf der Messe präsentieren wir unsere Ansätze und Anstrengungen für einen sicheren, nachhaltigen, gesunden und barrierefreien Urlaub im Nordosten.“

Mit den vier Themen Sicherheit, Nachhaltigkeit, Gesundheitstourismus und Barrierefreiheit präsentiert sich Mecklenburg-Vorpommern der touristischen Fachwelt. Dazu wurde eine interaktive Präsentation erarbeitet, die in Kürze unter https://www.auf-nach-mv.de/itb für Teilnehmer der digitalen Messe abrufbar ist. Mit beispielgebenden Angeboten wie dem neuen Königsweg, eine schwebende Plattform, die im Nationalpark Jasmund errichtet wird, dem barrierefreien Resort Stettiner Haff, das dieses Jahr fertiggesellt wird, oder den Kur- und Heilwäldern im Nordosten, die der Erholung und Genesung in der Natur dienen, macht der Nordosten auf sich aufmerksam und tritt in den Austausch mit den Fachbesuchern.

Die bislang in diesem Jahr veröffentlichten Studien und Prognosen sind ein Indiz dafür, dass die Tourismusbranche auf eine hohe Nachfrage hoffen kann, sollte das Reisen innerhalb Deutschlands und darüber hinaus wieder möglich sein. Über die Hälfte aller Urlaubsreisen 2020 fand in Deutschland statt – so viele wie zuletzt in den 1970er Jahren. Zu dem Ergebnis kommt etwa die 37. Deutsche Tourismusanalyse der Stiftung für Zukunftsfragen. Demnach wählten 7,6 Prozent aller Reisenden den Nordosten als Haupturlaubsziel. Damit landete Mecklenburg-Vorpommern kurz hinter Bayern (10,8 Prozent) und Niedersachsen (8,9 Prozent).

Der größte Reiseveranstalter TUI sieht einen klaren Trend zum Urlaub im eigenen Land. „Urlaub in Deutschland ist in diesem Jahr gefragter denn je. In den Sommermonaten werden beliebte Unterkünfte wie beispielsweise die TUI Kids Clubs auf Rügen und Usedom schnell ausgebucht sein. Generell ist Mecklenburg-Vorpommern wieder die beliebteste Urlaubsregion unserer deutschen Gäste“, sagt Gerald Schmidt, Leiter des TUI-Produktmanagements für Deutschland. 2020 gab es schon im Frühjahr einen Ansturm, wo seinerzeit vielerorts die Kapazitäten knapp wurden. „Rund 25 Prozent aller Deutschlandurlauber verbringen in Mecklenburg-Vorpommern ihre Ferien, Tendenz steigend“, so Schmidt.

Erweiterung der Wagenhalle der Bäderbahn Molli

Bad Doberan – Für die Erweiterung der Wagenhalle in Bad Doberan (Landkreis Rostock) erhält die Mecklenburgische Bäderbahn Molli GmbH vom Infrastrukturministerium einen Zuschuss in Höhe von 396.000 Euro. Diese Mittel werden nach der Förderrichtlinie für die Gewährung von Zuwendungen für Investitionen und Maßnahmen im öffentlichen Personennahverkehr aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung im Land Mecklenburg-Vorpommern gewährt. Die zuwendungsfähigen Ausgaben für dieses Vorhaben betragen 746.000 Euro, die Gesamtkosten 765.000 Euro.

Bereits im Jahr 1998 wurde oberhalb der Clara-Zetkin-Straße eine ca. 160 Meter lange Leichtbauhalle zur Wagenabstellung mit Waschanlage und Regenwasserspeicher errichtet. Die Mecklenburgische Bäderbahn Molli beabsichtigt, neben der bestehenden Halle einen 107 Meter langen Erweiterungsbau über den Gleisen 67 und 68 zu errichten.

Damit soll zukünftigen Ansprüchen zur Wagenhauptuntersuchung, Bereitstellung von Hilfszugtechnik und Abstellen eines Nebenbaufahrzeugs Rechnung getragen werden. Die Abstellanlagen sollen überdacht und mit seitlichem Wetterschutz gegen Witterungseinflüsse und damit nachhaltig geschützt werden. Die Bauarbeiten sollen im September 2021 beginnen.

Die Bäderbahn Molli ist eine dampfbetriebene Schmalspurbahn mit einer Spurweite von 900 Millimetern in Mecklenburg. Das Streckennetz hat eine Länge von 16 Kilometern und führt von Bad Doberan über Heiligendamm zum Ostseebad Kühlungsborn.