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Kategorie: Wirtschaft

Kritik an Messstellennetz

Schwerin – Der Landesbauernverband behauptet, die neue Landesdüngeverordnung beruhe auf falschen Messergebnissen. Dem widerspricht der Minister für Landwirtschaft und Umwelt, Dr. Till Backhaus.

„Der Bauernverband ist nicht aufrichtig, wenn er immer wieder betont, die Grundwasser-Messstellen allein seien ausschlaggebend für die Gebietskulisse – also die sogenannten „Roten Gebiete“. Dabei war es gerade der Bauernverband, der darauf gepocht hat, genau festzulegen, wo erhöhte Nitratwerte im Grundwasser durch landwirtschaftliche Nutzung auftreten. Dieser Aufforderung kommen wir unter anderem mit den 559 Messstellen im Land nach. Aber das Verfahren ist dreistufig.

In einem ersten Schritt werden die Nitratgehalte ausgewertet. Weiterhin werden Boden- und Wetterdaten herangezogen, um zu berechnen, wie viel Stickstoff gedüngt werden kann, damit im Bodensickerwasser nicht mehr als 50 mg je Liter Nitrat entstehen. Diese Modellrechnung wird im dritten Schritt mit der Karte verschnitten, die die tatsächlich anhand von Datensätzen aus landwirtschaftlichen Betrieben gedüngten Stickstoff­mengen landesweit ausweist.

Dieses Verfahren ist mehrfach mit den Vertretern des Berufsstandes erörtert worden. Durch die zweifache Binnendifferenzierung hat das Land in Richtung Verursachergerechtigkeit viel erreicht. Im Vergleich zur Gebietskulisse der Düngelandesverordnung 2019 hat sich in MV die Gebietskulisse um 30 % verringert. Das heißt, mit Stand 25.11.2020 sind rund 181.000 ha in 4.533 Feldblöcken als mit Nitrat belastetes Gebiet auszuweisen.

Doch auch wenn 13 Prozent der landwirtschaftlichen Nutzfläche Nitratbelastet sind, 87 Prozent sind es nicht – hier gibt es keine Einschränkung durch die neue Düngeverordnung. Es scheint aber so, als würde der Bauernverband erst zufrieden sein, wenn wir gar keine roten Gebiete ausweisen würden. Doch das wird nicht passieren. Ich sage, Nitrat gehört nicht ins Grundwasser, ebenso wenig wie Abbauprodukte von Pflanzenschutz­mitteln. Die haben wir nämlich auch regelmäßig bei unseren Messungen finden können.
Wir brauchen aber auch keine gegenseitigen Schuldzuweisungen. Was wir brauchen, ist ein gemeinsamer Lösungsweg. Wasser ist Leben – und wir haben nicht das Recht, auf Kosten späterer Generationen mit diesem wichtigen Lebensmittel Schindluder zu treiben. Die Belastung des Grundwassers durch die Landwirtschaft muss deutlich heruntergefahren werden“, so Minister Backhaus.

Der Minister weist aber darauf hin, dass es auch gemeinsame Positionen von Ministerium und Bauernverband gibt. Demnach vertreten beide die Auffassung, dass die vom Bund erlassene Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Gebietsausweisung (AVV GeA) keine ausreichend präzisen Anforderungen bzw. Mindeststandards für die Verwendung von Messstellen für die Gebietsausweisung vorgibt.

Auch fehlt in der AVV beispielsweise eine konkrete Vorgabe, an welchen Positionen (oben – Nitrat in der Regel noch nicht abgebaut, Mitte – Nitrat in der Regel teilweise abgebaut, unten – Nitrat in der Regel abgebaut) eines Grundwasserleiters ein Filter gesetzt sein sollte, um Nitratwerte im Grundwasser zu ermitteln.

Für Ministerium und Bauernverband ist es wichtig, mit aktuellen Daten, konkretisierten Anforderungen an die Messstellenauswahl und fortgeschriebenen bundeseinheitlichen Vorgaben die mit Nitrat belasteten Gebiete noch präziser zu bestimmen. Eine weitere Präzisierung der Gebietskulisse für die roten Gebiete soll in 2021 erfolgen und zum 1. Januar 2022 berücksichtigt werden.

Minister Dr. Backhaus hat die Bundesministerinnen Klöckner und Schulze schriftlich aufgefordert, die bundesweite Vereinheitlichung und Konkretisierung von bisher nicht eindeutig definierten Anforderungen an Parameter für Messstellen zu koordinieren.

Reduzierung von Plastikmüll

Schwerin – Umweltminister Dr. Till Backhaus hat heute dem Landtag versichert, dass die Landesregierung die Aufgabe der Reduzierung des Plastikmüllaufkommens in Mecklenburg-Vorpommern sowie den Schutz der Ostsee ernst nimmt und in vielen Punkten bereits gegensteuert. Allerdings seien die entsprechenden gesetzlichen Maßnahmen entweder noch so frisch, dass messbare Ergebnisse noch nicht vorliegen, oder sie sind derzeit noch in Erarbeitung bzw. Novellierung.

„Uns allen ist klar, dass wir weltweit ein Riesenproblem mit Kunststoffabfällen haben. Zu Recht beschäftigen wir uns auch hier im Landtag damit“, sagte Backhaus. Grundproblem von Kunststoffen sei ihre Langlebigkeit. Sie werden in der Umwelt kaum oder extrem langsam ab­gebaut. Deshalb sei aus seiner Sicht die Abfallvermeidung oberstes Gebot. Recycling von Kunststoffabfällen allein löse das Problem nicht.

„Entscheidend ist aus meiner Sicht die Reduzierung der Kunststoffproduktion, insbesondere der Einwegkunststoff­produktion. Ex und Hopp können wir uns nicht mehr leisten“, sagte Backhaus. Nicht umsonst habe die Umweltministerkonferenz gerade jüngst im November allein drei Beschlüsse zur Reduzierung von Plastikmüll und Ressourcenschonung gefasst. Diese Beschlüsse wurden von Mecklenburg-Vorpommern unterstützt.

Zukünftig müsse eine Kombination aus der Getrennt­sammelpflicht für Kunststoffabfälle, deren Durchsetzung durch Pfanderhebung und verbindlichen Vorgaben zur Produktgestaltung und damit auch zur Gestaltung von deren Verpackungen erfolgen. Ganz entscheidend sind dabei Vorgaben zur Recyclefähigkeit von Kunststoffen und zum Einsatz von Recyclaten in der Neuproduktion.

Backhaus machte an Beispielen deutlich, dass auch auf Ebene der Kommunen oder im Rahmen gemeinsamer Aktionspläne der Ostseeanrainer Ideen entwickelt und Maßnahmen umgesetzt werden, die den Umgang mit Einwegplastik, aber auch insgesamt zum Umgang mit Wegwerfprodukten ändern sollen. Der vom Agraraus­schuss geforderte Maßnahmenkatalog für MV sei eine Aufgabe aller Ressorts der Landesregierung. „Ich werde darauf hinwirken, dass alle Beteiligten im Rahmen ihrer Verantwortung im Sinne des Beschlusses des Landtags agieren werden“, versprach Backhaus.

Weiterbildung von Beschäftigten

Schwerin – Das Bildungsministerium setzt stärkere Anreize für Beschäftigte, an Weiterbildungsveranstaltungen teilzunehmen. Der Landtag hat am Mittwoch einen entsprechenden Entwurf zur Änderung des Bildungsfreistellungsgesetzes beschlossen.

Das neue Bildungsfreistellungsgesetz eröffnet mehr Möglichkeiten für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, sich weiterzubilden. Lebenslanges Lernen ist heute wichtiger denn je – nicht nur für die Arbeitnehmer, sondern auch für die Unternehmen existentiell. Und nicht zuletzt geht es auch um die aktive Teilhabe an unserem demokratischen Miteinander“, sagte Bildungsministerin Bettina Martin.

Nicht nur die Beschäftigten profitieren von der Weiterbildung in ihrer individuellen und beruflichen Entwicklung. „Es ist auch gut für die Unternehmen Mecklenburg-Vorpommerns, wenn Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sich stetig weiterbilden“, so Martin.

Das Bildungsfreistellungsgesetz regelt unter anderem, dass Unternehmen Arbeitsentgelt erstattet bekommen, wenn ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an Weiterbildungsveranstaltungen teilnehmen. In der jetzt beschlossenen Änderung finden vor allem drei Punkte Beachtung:

  • Bislang gab es Erstattungen für politische oder ehrenamtsbezogene Weiterbildung, wenn Beschäftigte mindestens drei Tage am Stück an einer solchen Weiterbildungsmaßnahme teilgenommen haben. Dieser Zeitraum wird jetzt auf zwei Tage gesenkt.
  • Beschäftige können ihren jährlichen Anspruch von fünf Tagen Freistellung über zwei Jahre ansparen, so dass dann auch alle zwei Jahre eine zehntägige Maßnahme belegt werden kann.
  • Damit die Mittel besser abgerufen werden können, wird die Inanspruchnahme flexibilisiert. Künftig kann auch ein höherer Anteil der Mittel für die Unterstützung der beruflichen Weiterbildung eingesetzt werden.

Im Jahr 2019 wurden in Mecklenburg-Vorpommern Anträge von 164 Firmen auf Erstattung des Arbeitsentgeltes für die Teilnahme von Beschäftigten an den Veranstaltungen der beruflichen Weiterbildung positiv beschieden. Für die Erstattung an Veranstaltungen der politischen Weiterbildung wurden Anträge von 24 Firmen und für die Erstattung an Veranstaltungen der ehrenamtsbezogenen Weiterbildung Anträge von 16 Firmen positiv beschieden. „Mit den neuen Regelungen steigt die Attraktivität der Weiterbildungsförderung“, sagte Martin.

Mit der jetzt vollzogenen Novellierung setzt die Landesregierung ein Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag um.

Soforthilfe und Zukunftsinvestitionen

Schwerin – Soforthilfe und Zukunftsinvestitionen – das sind für Ministerpräsidentin Manuela Schwesig die zentralen Ziele der Nachtragshaushalte 2020 und 2021, über die der Landtag in Mecklenburg-Vorpommern heute abschließend berät.

„Wir brauchen diesen Nachtragshaushalt für 2020 und 2021. Er ist zwingend notwendig zur Bekämpfung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie, zur gesundheitlichen Bekämpfung der Corona-Pandemie und für Investitionen in die Zukunft“, warb Schwesig für die Annahme. „Wir müssen jetzt entschlossen handeln. Wir müssen Mecklenburg-Vorpommern so gut wie möglich durch diese Krise bringen.“

Zu Beginn ihrer Rede ging Schwesig auf die aktuelle Lage im Land ein. „Mecklenburg-Vorpommern hat am letzten Sonntag die Schwelle zum Risikogebiet überschritten“, stellte die Ministerpräsidentin fest. „Auch Mecklenburg-Vorpommern bekommt die zweite Welle heftig ab. Wir können nicht die Augen vor dieser Welle verschließen.“ Die Landesregierung werde am kommenden Dienstag mit Wirtschaft, Gewerkschaften, Kommunen und Sozialverbänden die Lage bewerten und Entscheidungen treffen.

„Angesichts der bundesweiten Situation halte ich es auch für geboten, dass sich die Kanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder noch möglichst in dieser Woche beraten, wie wir zu strengeren Maßnahmen kommen“, zeigte sich Schwesig offen. Die Kanzlerin habe dazu im Bundestag Vorschläge gemacht. „Wir sollten über die Vorschläge der Kanzlerin reden. Auch MV muss ein Interesse daran haben, dass es bundesweit strenger wird und damit die Welle, die uns erreicht, schwächer wird.“

Der von der Regierung entworfene und in den Landtagsausschüssen beratene Nachtragshaushalt habe fünf Schwerpunkte. Im Bereich „Wirtschaft und Arbeitsplätze“ soll vor allem das Winterwirtschaftsprogramm des Landes finanziert werden. Der Schwerpunkt „Gesundheit“ beinhalte Investitionen in die Universitätskliniken und Krankenhäuser im Land. Den „Kommunen“ werde geholfen, ihre Steuerausfälle auszugleichen. „Im Bereich Bildung investieren wir in die Digitalisierung. Eine bessere digitale Ausstattung an Schulen und Hochschulen erleichtert den Unterricht nicht nur in Zeiten einer weltweiten Pandemie“, so Schwesig. Auch die „Digitalisierung der Verwaltung“ solle vorangetrieben werden.

„Wir sind überzeugt: Es ist richtig, Nothilfe und Investitionen klug miteinander zu verbinden“, erklärte Schwesig mit Blick auf die in den letzten Wochen geäußerten Kritik am Nachtragshaushalt.

Der Nachtragshaushalte haben ein Volumen von 2,15 Milliarden Euro, die über Kredite finanziert werden müssen. Das stehe im Einklang mit der in der Verfassung verankerten Schuldenbremse. „Die Schuldenbremse ermöglicht uns, ausnahmsweise Schulden zu machen, um Naturkatastrophen und Krisen zu begegnen. Und eine weltweite Pandemie ist eine Naturkatastrophe. Wir handeln solide und verfassungsfest“, erläuterte die Ministerpräsidentin.

Digitrans-Förderung für Bau- und Möbeltischlerei

Gützkow – Die Firma Johannes Hecker Bau- und Möbeltischlerei in Gützkow (Landkreis Vorpommern-Greifswald) erhält 10.000 Euro für ein Programm, mit dem betriebliche Abläufe wie Kundenpflege und Produktverwaltung digital gesteuert werden können. Die Mittel kommen aus dem Landesprogramm zur Förderung der digitalen Transformation in Unternehmen, kurz „Digitrans.

Mit Hilfe der Fördermittel plant die Firma, die bestehende Software weiterzuentwickeln. Damit wird es künftig möglich sein, die Materialverwaltung digital und zum Teil automatisiert abzuwickeln. Unter anderem werden Investitionen in zehn QR-Scanner vorgenommen, die zur Steuerung der Warenwirtschaft im Lager und zur Nachverfolgung des Produktionsfortschritts eingesetzt werden.

Mithilfe von W-LAN-Verstärkern wird für eine stabile Vernetzung innerhalb des Produktionsgeländes gesorgt. Zudem wird eine transparente, verlässliche Kundendatenbank geschaffen. Des Weiteren soll die Zeiterfassung künftig digital über mobile Endgeräte (Tablets) erfolgen.

Weihnachtsbaum für Kinderwünsche

WEMAG-Beschäftigte packen Weihnachtsgeschenke für die Mädchen und Jungen des Demmlerhauses

Schwerin – Weihnachten steht vor der Tür. Doch nicht alle Kinder in Schwerin haben das Glück, von ihren Familien ein Weihnachtsgeschenk zu erhalten. Deshalb hat die WEMAG vor einiger Zeit mit der SOZIUS Kinder- und Jugendhilfe den Wunschweihnachtsbaum als ein jährliches Hilfsprojekt ins Leben gerufen.

Ziel dieser Aktion ist es, den Kindern des Demmlerhauses in Schwerin ganz persönliche Weihnachtswünsche zu erfüllen. Dort werden etwa 25 Jungen und Mädchen betreut, die zeitweilig nicht in ihren Familien leben können. Ein Weihnachtsgeschenk soll ihnen Aufmerksamkeit und Freude schenken.

WEMAG-Vorstand Caspar Baumgart und Demmlerhaus-Leiterin Carolin Schulz bringen die Karten mit den Wünschen der Kinder am Weihnachtsbaum im WEMAG-Speisesaal an. Foto @ WEMAG/Nele Reiber

In den vergangenen Jahren haben die Kinder selbst den Baum im Speisesaal des kommunalen Energieversorgers mit ihren Wunschkarten geschmückt. In diesem Jahr brachte Carolin Schulz, Leiterin des Demmlerhauses, die Karten mit den Wünschen der Kinder und Jugendlichen mit und hängte sie zusammen mit WEMAG-Vorstand Caspar Baumgart an den festlich geschmückten Weihnachtsbaum.

„Alle Beschäftigten unserer Unternehmensgruppe haben nun die Möglichkeit, bis zum 16. Dezember allein oder im Team einen der Wünsche zu erfüllen“, erklärte Caspar Baumgart. Er versprach, dass die Geschenke bis zum 23. Dezember verpackt und ins Demmlerhaus gebracht werden.

„Wir schmücken den Baum der WEMAG jetzt schon das dritte Jahr in Folge mit den Kinderwünschen. Wenn die Geschenke dann zu Heiligabend geöffnet werden, leuchten die Augen, denn sie sind unglaublich liebevoll verpackt und mit persönlichen Botschaften verziert. Ich bin sehr dankbar, die WEMAG mit all ihren Mitarbeitern als Unterstützer zu haben. Danke!“, sagte die Leiterin des Demmlerhauses, Carolin Schulz.

Förderung von digitalem Liefermanagement

Schwerin –  – Im Rahmen des Landesprogramms zur Förderung der digitalen Transformation in Unternehmen, kurz „Digitrans“, erhält der Geschäftsführer der Marlower Möbel GmbH (Landkreis Vorpommern-Rügen), Mirko Ohm, einen Zuwendungsbescheid. Dieser dient der Einführung einer digitalen Individuallösung zur Unterstützung der Betriebsprozesse erhält die Firma Zuwendungen in Höhe von 35.000 Euro. Die Gesamtkosten der Investition betragen knapp 130.000 Euro

Das Unternehmen Marlower Möbel hat sich auf die Produktion von Kita- und Schulmöbeln spezialisiert. Es möchte für alle Bereiche des Unternehmens neue PC-Arbeitsplätze zur Auftragsbearbeitung, für Lager und Logistik sowie zur Tourenplanung anschaffen. Mithilfe der neuen Software wird eine Volumenberechnung hinterlegt, es werden Online-Kartendienste integriert, um die effizienteste Route zu nutzen. Vor Auslieferung der Ware werden die Kunden über die Software telefonisch informiert. Außerdem werden für die Vereinfachung der Qualitätskontrolle Barcodescanner eingesetzt. Fehlende Artikel werden automatisch nachgeordert und dem System zugeordnet.

Die digitale Transformation stellt potenzielle Gründer, Start-ups und insbesondere kleine und Kleinst- sowie mittlere Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern vor neue Herausforderungen. Um die Wirtschaft im Land auf dem Weg in die Digitalisierung zu begleiten und bei der zukunftsfähigen Aufstellung der Unternehmen zu helfen, hat das Energieministerium das Landesprogramm zur Förderung der digitalen Transformation in Unternehmen, kurz Digitrans, aufgelegt.

Unternehmen mit bis zu 250 Beschäftigten und entweder einem Jahresumsatz von bis zu 50 Millionen Euro oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Millionen Euro können Fördermittel von bis zu 10.000 Euro, in Ausnahmen bis zu 50.000 Euro beantragen. Unterstützung in Form nicht rückzahlbarer Zuschüsse gibt es für den Aufbau neuer digitaler Geschäftsmodelle oder die Umstellung von analogen auf digitale Prozesse. Außerdem sind Investitionen in die IT-Sicherheit und den Datenschutz zur Erhöhung des Digitalisierungsgrads förderbar.

Insgesamt sind beim Landesförderinstitut (LFI) seit 2019 312 Anträge auf Förderung nach der Digitrans-Richtlinie mit einem Fördervolumen von ca. 4,6 Millionen Euro eingereicht worden. Anträge sind vor Beginn des Vorhabens beim LFI zu stellen.

Zur Umstellung von analogen auf digitale Geschäftsprozesse erhält auch die Bäckerei und Konditorei August Hünemörder im Glasiner Ortsteil Warnkenhagen (Landkreis Nordwestmecklenburg) 6.700 Euro. Die Gesamtkosten betragen 14.900 Euro.

Der Traditions-Handwerksbetrieb in dritter Generation will  Vertrieb und Controlling auf digitale Prozesse umstellen sowie eine Online-Plattform einrichten. Die bisherigen handschriftlichen und papiergebundenen Vorgänge können so digital und revisionssicher umgesetzt werden.

Arbeitsmarkt November 2020 in M-V

Schwerin – Die Zahl der Arbeitslosen liegt nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit in Mecklenburg-Vorpommern im Vergleich zum November des Vorjahres um 6.900 (12,6 Prozent) über dem Vorjahreswert. Die Arbeitslosenquote liegt aktuell bei 7,5 Prozent (November 2019: 6,7 Prozent); insgesamt sind 62.000 Menschen arbeitslos.

„Der Arbeitsmarkt ist mächtig in Bewegung. Die Novemberzahlen verdeutlichen einmal mehr, wie stark auch die Wirtschaft von der Corona-Pandemie betroffen ist. Mehr Menschen suchen einen Job. Oberstes Ziel muss es sein, die Beschäftigten in Arbeit zu halten. Die Kurzarbeit ist ein hierfür absolut notwendiges Instrument“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe.

Im Vergleich zum Vormonat Oktober ist die Zahl der Arbeitslosen um 650 Menschen gestiegen (+1,1 Prozent).

In Mecklenburg-Vorpommern haben nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit seit Beginn der Corona-Krise im März insgesamt 21.700 Betriebe für 213.600 Beschäftigte Kurzarbeit angezeigt. Die Schwerpunkte liegen im Einzelhandel, in der Gastronomie und im Gesundheitswesen. Im November 2020 haben 2.200 Betriebe für 21.700 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte Kurzarbeit angezeigt.

Der Bund hat beschlossen, dass Beschäftigte, die länger als drei Monate auf Kurzarbeit sind, auch im nächsten Jahr ein erhöhtes Kurzarbeitergeld erhalten. „Viele Unternehmen haben mit den Folgen der Corona-Pandemie zu kämpfen. Mit der Verlängerung der Maßnahme gibt es etwas mehr Planungssicherheit für Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Jobs können abgesichert werden. Gerade in Krisenzeiten hat sich die Kurzarbeit als geeignetes Mittel für den Mittelstand bewährt“, so Glawe weiter.

„Es wird eine Beschäftigungsbrücke bis ins Jahr 2021 gebaut“, sagte Glawe. Das Beschäftigtensicherungsgesetz sieht unter anderem vor, dass Kurzarbeitergeld auch weiterhin ab dem vierten Bezugsmonat von seiner üblichen Höhe, nämlich 60 Prozent des Lohns, auf 70 Prozent erhöht wird – für Berufstätige mit Kindern von 67 auf 77 Prozent. Ab dem siebten Monat in Kurzarbeit soll es weiterhin 80 beziehungsweise 87 Prozent des Lohns geben. Profitieren sollen davon Beschäftigte, die bis Ende März 2021 in Kurzarbeit sind. Zudem gibt es nun verlängerte Hinzuverdienstmöglichkeiten. Außerdem werden zusätzliche Anreize für Qualifizierungen während der Kurzarbeit geschaffen.

Für die Novemberhilfe hat der Bund eine bundeseinheitliche IT-Plattform freigeschaltet. Anträge können ab sofort gestellt werden. Die Antragstellung erfolgt voll elektronisch über die Plattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de. Die Novemberhilfe des Bundes richtet sich an Unternehmen, Betriebe, Selbstständige, Vereine und Einrichtungen, die von den temporären Schließungen betroffen sind. Antragsberechtigt sind Unternehmen, die ihren Geschäftsbetrieb einstellen mussten.

Auch solche Unternehmen, die zwar nicht direkt von einer Schließungsanordnung betroffen sind, aber nachweislich und regelmäßig 80 Prozent ihrer Umsätze mit direkt von den Schließungsmaßnahmen betroffenen Unternehmen erzielen, können Unterstützung beantragen. Das sind zum Beispiel eine Wäscherei, die vorwiegend für Hotels arbeitet (indirekt Betroffene) oder ein Caterer, der über eine Veranstaltungsagentur eine Messe beliefert (über Dritte Betroffene).

Wirtschaftsminister Glawe appellierte, das Winterstabilisierungsprogramm aktiv zu nutzen. „Wichtig sind vor allem die Abschlagszahlungen für die Unternehmen im Rahmen der Novemberhilfe. Diese sind eine schnelle Hilfe für die Betriebe, um aufgelaufene Kosten zu decken“, sagte Glawe.

Eine komplette Übersicht aller Unterstützungsprogramme steht zum Download auf der Startseite des Wirtschaftsministeriums unter Blickpunkt „Winter-Stabilisierungsprogramm für Wirtschaft und Arbeit in MV“.