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Kategorie: Wirtschaft

Digitaler Marktplatz M-V

Pegel wirbt für Online-Einkauf bei regionalen Anbietern

Schwerin – Die erneute Schließung von Geschäften infolge der Corona-Pandemie stellt viele Händlerinnen und Händler zum zweiten Mal in diesem Jahr vor große Herausforderungen. Digitalisierungsminister Christian Pegel wirbt aus diesem Grund noch einmal für die Nutzung der Online-Plattform, die sein Ministerium bereits zum ersten „Lockdown“ im Frühjahr dieses Jahres aufgebaut hatte.

„Der Wegfall des Weihnachtsgeschäfts, in dem sie in normalen Zeiten einen Großteil ihres Umsatzes machen, trifft Händler und Restaurants besonders hart. Mit dem digitalen Marktplatz MV bieten wir ihnen die Möglichkeit, ihre Angebote einfach und kostengünstig online anzubieten“, sagt Pegel und führt weiter aus: „Über die landesweite Plattform können Händler und Restaurants aus Mecklenburg-Vorpommern ihre Abhol- und Lieferleistungen kostenfrei listen und zudem schnell einen eigenen Online-Shop aufbauen. Nutzen Sie diese Möglichkeit, um Ihre Waren online an Ihre Kunden zu bringen.“

An die Käuferinnen und Käufer in M-V appelliert Christian Pegel: „Unterstützen Sie Ihre einheimischen Anbieter bei Ihnen um die Ecke, in dem Sie online bei ihnen kaufen – digital geht auch regional. Online- und um-die-Ecke-Einkaufen schließen einander nicht aus.“

Weiter sagt der Minister: „Der Digitale Marktplatz MV ist mit Beginn der Corona-Pandemie und zur Unterstützung in Krisenzeiten entstanden. Unser Ziel ist aber ganz klar, mit der Plattform über Covid 19 hinaus ein nachhaltiges Online-Angebot aus und für Mecklenburg-Vorpommern und natürlich auch die Freunde unseres Bundeslands zu schaffen“, sagt Pegel und ruft nochmals auf: „Das wird nur gelingen, wenn wir gemeinsam und bewusst handeln und vor der nächsten Online-Bestellung prüfen, ob es auch eine regionale Alternative im Netz gibt. Und: Je mehr Anbieter den regionalen Marktplatz nutzen, desto mehr Kunden locken sie an. Und je mehr Käufer im regionalen Online-Shop einkaufen, desto mehr Händler und Restaurants aus unserem Bundesland werden sich dort präsentieren.“

Christian Pegel verweist auch auf eine Studie zum Online-Handel in MV, die im Auftrag des Ministeriums entstand und die permanent steigende Bedeutung des Online-Handels aufzeigt: „Wir wissen, dass bei uns im Land schon heute jeder zehnte Euro online ausgegeben wird. Wir wissen aber auch, dass der Großteil dieser Bestellungen über die großen, globalen Plattformen erfolgt und somit nicht im hiesigen Einzelhandel ankommt, während die Käufer durchaus bereit wären, auch online Vor-Ort-Angebote zu nutzen. Mit unserem digitalen Marktplatz haben wir alle die Möglichkeit, dies zumindest ein wenig zu ändern.“

Für eventuelle Schwierigkeiten bei der Einrichtung des eigenen Online-Shops stehen auch zwischen den Feiertagen Kolleginnen und Kollegen unter der Telefon-Hotline 0385/20226220 beratend zur Seite, um eventuelle Probleme schnell und persönlich zu lösen.

Den digitalen Marktplatz M-V finden Sie im Internet unter www.marktplatz.digitalesmv.de, den landesweiten Online-Shop unter www.shop.digitalesmv.de.

EU-Gelder für Landwirte in M-V

Schwerin – Wie im Vorjahr erfolgen auch 2020 die Auszahlungen der EU-Agrarbeihilfen, die sogenannten Direktzahlungen, an fast 4700 Landwirte in Höhe von insgesamt 345,4 Mio. Euro noch bis Weihnachten.

„Dies ist mir aufgrund der angespannten Wirtschaftssituation in vielen Betrieben infolge der schwierigen Witterungsbedingungen in den letzten Jahren, sowie der aktuellen Pandemie-Situation sehr wichtig“, sagt Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus.

Da bei der Bundeskasse für die Direktzahlungen 2020 für M-V als Ausführungstermin der 21. Dezember vorgesehen ist, sollte das Geld spätestens bis 23.12. bei der jeweiligen Hausbank auf dem Konto der Landwirte eingegangen sein.

Die flächenbezogenen Direktzahlungen der sogenannten 1. Säule bestehen aus der Basis-, der Greening- und der Umverteilungsprämie. Darüber hinaus erhalten Junglandwirte und Kleinerzeuger weitere Prämien.

Der Minister erinnert auch daran, dass für die Antragstellung der ELER-Maßnahmen in der 2. Säule mit Verpflichtungsbeginn 01.01.2021 die Frist zum Einreichen des „ELER-Antrags 2021“ am 31.12.2020 ausläuft. Es können in fast allen Förderprogrammen neue Förderanträge mit einer maximal zweijährigen Laufzeit gestellt werden. Ausnahme bilden mit einer Verpflichtungsdauer von drei Jahren sogenannte „Einführer“ im Ökolandbau.

Dorschfang in der Ostsee

Dorschfang – zeitweilige Stilllegung von Fischereifahrzeugen im Jahr 2021

Schwerin – Der Bestand des westlichen Dorsches in der Ostsee hat sich nach Einschätzung des Internationalen Rates für Meeresforschung (ICES) im letzten Jahr zwar erholt, jedoch liegt die Biomasse des Laicherbestands weiterhin unter dem im Mehrjahresplan für die Bestände von Dorsch, Hering und Sprotte in der Ostsee festgelegten Grenzwert. Deutschland hält daher dringend Sofortmaß­nahmen für erforderlich. Die Sofortmaßnahmen bestehen darin, die Fischereitätigkeiten deutscher Fischerei­fahrzeuge die Dorsch fangen, in der westlichen Ostsee um weitere 30 Tage zu beschränken.

Das BMEL beabsichtigt auch im Jahr 2021, für Mitglieder von Erzeugerorganisationen die 30 Stillliegetage aus Mitteln des Bundes und des EMFF finanziell auszu­gleichen.

Die Maßnahme wurde bereits in den Jahren 2017 bis 2020 umgesetzt.

„Von allen Berufsgruppen im Land geht es unseren Fischern wohl am schlechtesten“, sagt Fischereiminister Dr. Till Backhaus. „Ausfälle in Gastronomie und Tourismus durch die Corona-Pandemie und drastisch gekürzte Fanquoten setzen der Branche erheblich zu. In dieser schweren Zeit stellen die Hilfen einen Teil der Überlebensstrategie für unsere kleine handwerkliche Fischerei dar.“

Ca. 10 von der Quotenreduzierung und der durch Deutschland zusätzlich festgesetzten 30 Stillliegetage erheblich betroffene Betriebe werden auch im Jahr 2021 von der Förderung des Bundes ausgeschlossen, da sie nicht Mitglied einer Erzeugerorganisation sind.

Diese Betriebe werden, wie auch in den vergangenen Jahren, vom Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt. Sie erhalten die finanzielle Unterstützung aus Landes- und EMFF-Mitteln.

Deutschland hält Sofortmaßnahmen in der westlichen Ostsee zum Schutz des Dorschbestandes entsprechend der Bekanntmachung der BLE vom 25.11.2020 für erforderlich.

Die Sofortmaßnahmen bestehen in der Beschränkung der Fischereitätigkeit deutscher Fischereifahrzeuge mit einer Länge ab 8,00 m, die Dorsch fangen, in der westlichen Ostsee um weitere 30 Tage in folgender Form:

30 Tage in Form von drei Blöcken von jeweils 10 Tagen, die von den Fischern innerhalb des Zeitraumes vom 1. Januar bis zum 31. Januar 2021 und vom 01. April bis zum 14. Mai. 2020 nach eigenem Ermessen festgelegt werden können.

Inklusion auf dem Arbeitsmarkt

Neubrandenburg – Berührungsängste abbauen und schwerbehinderte Menschen aus Werkstätten für Behinderte qualifizieren und auf den ersten Arbeitsmarkt bringen – das ist das ehrgeizige Ziel des Modellprojektes „Inklusive Bildung Mecklenburg-Vorpommern“. Es startet im kommenden Jahr an der Hochschule Neubrandenburg.

„Wir gehen als Land damit neue Wege und installieren ein wegweisendes Inklusionsprojekt im Hochschulbereich“, betonte Sozialministerin Stefanie Drese anlässlich des Versands des Förderbescheids in Höhe von 1,272 Millionen Euro durch das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS). Die Mittel für die Durchführung des auf gut drei Jahre angelegten Projektes an der Hochschule Neubrandenburg stammen aus der Ausgleichsabgabe.

„Das ist sehr sinnvoll und nachhaltig investiertes Geld, denn sechs schwerbehinderte Menschen, die bislang in einer Werkstatt für Behinderte beschäftigt wurden, werden nun innerhalb von drei Jahren zu „Bildungsfachkräften“ ausgebildet“, sagte Drese. Die Auszubildenden werden bereits während ihrer Ausbildung und auch danach den Studierenden, Lehr-, Fach- und Führungskräften die Lebenswelten, spezifischen Bedarfe und Kompetenzen von Menschen mit Behinderungen ganz direkt vermitteln. Das Modellprojekt kann nach Ansicht von Ministerin Drese zudem auch zur Stärkung der Bewusstseinsbildung für die Belange der Menschen mit Behinderungen im Hochschulbereich beitragen und die Achtung ihrer Rechte und ihrer Würde zu fördern.

Drese: „Selbst engagierte Studierende sowie Fach- und Führungskräfte fühlen sich oft unsicher und überfordert im Umgang mit schwerbehinderten und insbesondere mit geistig behinderten Menschen. Sie haben bisher kaum Handlungskompetenzen für die Zusammenarbeit mit Menschen mit Behinderungen entwickeln können.“ Dabei halte der Inklusionsgedanke zunehmend an den Hochschulen und im Arbeitsleben Einzug.

„Es wird viel über Menschen mit Behinderungen gesprochen, aber selten mit ihnen“, so Drese. „Das soll sich durch das vom Land geförderte Modellprojekt ändern und Barrieren in den Köpfen abbauen. Ein wesentliches Ziel ist, dass Menschen mit Behinderung in Aus- und Weiterbildungen selbstkompetent zu Wort kommen und damit Studierende, Fach- und Führungskräfte gut auf den Umgang und die Zusammenarbeit mit Menschen mit Behinderungen in der beruflichen Praxis vorbereiten und die Inklusion im Arbeitsleben weiter voranbringen“, so Drese.

Existenzgründerpreis für Landmolkerei

Hagenow – Der OZ-Existenzgründerpreis in der Kategorie „Ernährungswirtschaft“ geht an die Landmolkerei Hagenow. Dazu gratulierte Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus heute den neuen Betreibern und übergab symbolisch das Preisgeld in Höhe von 2.000€.

Der Preis in der Kategorie „Ernährungswirtschaft“ wurde vom Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt gestiftet und soll besonders innovative Unternehmen der Nahrungsmittelproduktion ehren und unterstützen.

Aufgrund der Covid-19-Restriktionen übergab Minister Dr. Backhaus den Scheck im Rahmen einer Videoschalte an Geschäftsführer Christian Karp. Dabei lobte er das Unternehmenskonzept als besonders richtungsweisend für die Ernährungsproduktion:

„Ihr Unternehmen verbindet eine faire Preispolitik für unsere Landwirte mit ökologischer Nachhaltigkeit und verspricht hochwertige Nahrungsmittel für unser Land. Ich begrüße Ihr Projekt deshalb ausdrücklich und wünsche Ihnen größtmöglichen Erfolg“, so der Minister im Schaltgespräch.

Die Landmolkerei Hagenow ist eines von vier Unternehmen, die in diesem Jahr den OZ-Existenzgründerpreis erhalten. In der Kategorie Ernährungswirtschaft hat es sich in einer Jury-Wertung durchgesetzt. Besonders überzeugte es mit seinem Fokus auf eine nachhaltige Produktionsweise sowie auf faire Abnahmepreise für Milch.

Die Unternehmensgründer, Christian Karp, Hans-Peter Greve und Dirk Huhne, starteten die Molkerei im September 2018 in dem insolventen Milchwerk Hagenow. Mit der Landmolkerei Hagenow verarbeiten die drei Landwirte nun selbst Ihre Erzeugnisse.

M-V: Düngeverordnung verabschiedet

Schwerin – Das Kabinett hat den von Agrar- und Umweltminister Dr. Till Backhaus vorgelegten Entwurf der Landesdüngeverordnung verabschiedet. Damit kann die Verordnung wie geplant am 01.01. 2021 in krafttreten. In der Konsequenz bedeutet die Düngeverordnung Beschränkungen für zahlreiche landwirtschaftliche Betriebe in Mecklenburg-Vorpommern. Dazu erklärt der Minister:

„Es wurde in den zurückliegenden Wochen sehr laut, wenn es um das Thema Düngeverordnung ging. Dabei stelle ich fest, ein großer Teil der Landwirte in unserem Land hat längst reagiert. Auf 87 Prozent der landwirt­schaft­lich genutzten Fläche haben wir kein Problem. Das ist der übergroße Teil. Aber auf 13 Prozent der Fläche haben wir zum Teil erhebliche Problem und die müssen gelöst werden.

Ich bin davon überzeugt, dass wir es mit einer modernen Landwirtschaft schaffen, zu einer Reduktion von Nährstoffen zu kommen, um so die wichtige Ressource Wasser effektiv zu schützen.

Ich sage es schon lange – und auch hier wiederhole ich: Wasser ist unser wichtigstes Lebensmittel. Wasser ist Leben. Das erkennt auch der Bauernverband an. Mit der Berufsstandvertretung haben wir in etlichen Runden diskutiert, wie wir mit den Nitratkonzentrationen im Grundwasser umgehen.

Der Verband bestand auf der sogenannten Binnendifferenzierung und die haben wir umgesetzt. Das Messstellennetz wurde erweitert, sodass wir inzwischen 559 Stellen haben, mit denen wir die Nitratbelastung des Grundwassers belegen können. Dieses Netz gibt uns Hinweise, dem Verursacherprinzip möglichst nahe zu kommen.

Den Vorwurf des Bauernverbandes, das Land habe bei der Auslegung der gesetzlichen Vorgaben mögliche Spielräume nicht genutzt, weise ich an dieser Stelle nochmals entschieden zurück. Nicht nur, dass das Bundesumweltministerium uns aktuell attestiert, die AVV korrekt ausgelegt zu haben, wir ziehen auch noch weitere Parameter hinzu, bevor wir einen Feldblock zum roten Gebiet erklären.

Boden- und Wetterdaten spielen bei der Betrachtung ebenso eine Rolle wie die Ist-Daten aus der Landwirt­schaft, die in den Jahren 2014 bis 2017 erhoben wurden. Erst in der Kombination aller Daten entstehen für den wirtschaftenden Betrieb auf den betroffenen Flächen Einschränkungen. Und diese Einschränkungen sind nötig, wenn wir nachfolgenden Generationen sauberes Grundwasser hinterlassen wollen.

Gleichwohl werden wir weiter daran arbeiten, die Differenzierung immer genauer vorzunehmen. So soll das Messstellennetz noch erweitert werden. Die Düngeverordnung wird bereits im kommenden Jahr evaluiert. Solle sich daraus ein Änderungsbedarf ergeben, wird die Verordnung Anfang 2022 angepasst.

Es geht uns nicht darum, die Landwirtschaft zu verteufeln oder zu gängeln. Was die Branche für die Menschen leistet, ist enorm. Gerade in diesen Pandemie-Zeiten spüren wir das. Niemand muss hungern oder Durst leiden. Was vielen selbstverständlich scheint, ist es eben nicht. Dennoch müssen wir die Probleme lösen, zu denen auch die Landwirtschaft beigetragen hat. Mit Engagement und Klugheit werden wir diese Probleme lösen – und zwar gemeinsam. Davon bin ich überzeugt.“

Fangausfälle durch Kegelrobben

Schwerin – Den Küstenfischern des Landes werden über das Jahr 2020 hinaus auch für das Jahr 2021 aus Mitteln des Europäischen Meeres- und Fischereifonds (EMFF) und des Landes Mecklenburg-Vorpommern bei Schäden durch Kegelrobben Ausgleichszahlungen bei Fang­ausfällen gewährt. Die Regelungen für die Ausgleichs­zahlungen wurden fortgeführt und das Meldeverfahren bei Netzschäden vereinfacht.

„Die Rückkehr der Robben in unsere Küstengewässer ist naturschutzfachlich von besonderer Bedeutung. Die wachsende Population stellt jedoch die Fischer im Land zunehmend vor Probleme. Die Gewährung von Ausgleichszahlungen ist daher ein wichtiger Schritt, um die Akzeptanz der Fischer für die Kegelrobben des Landes zu steigern“, sagte Landwirtschafts- und Umwelt­minister Dr. Till Backhaus.

Die Höhe der Zahlungen können 50 bis 80 Prozent der nachgewiesenen Fraß- und Netzschäden in der Stellnetz­fischerei in den Küstengewässern des Landes betragen. Entsprechende Nachweise sind bei den Fischereiauf­sichtsstationen oder den Vorsitzenden der Fischerei­erzeugerorganisationen zu führen.

Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die im Haupterwerb vom Land Mecklenburg-Vorpommern anerkannte gewerbliche Fangtätigkeiten in den Küstengewässern des Landes ausüben. Die Zuwendung je Antrag muss mindestens 300 Euro betragen. Das bedeutet, bei einem Fördersatz von 50 Prozent muss ein Schaden von mindestens 600 Euro vorliegen, bei einem Fördersatz von 80 Prozent ein Schaden von mindestens 375 Euro.

Voraussetzung für die Gewährung der Förderung ist außerdem, dass der Antragsteller im Rahmen der nach § 24 der Küstenfischereiverordnung MV bei der oberen Fischereibehörde monatlich einzureichenden Fangmeldungen auch entsprechende Schadens­meldungen vorgenommen hat.

Entsprechende Anträge sind für Schäden des Jahres 2021 einmalig bis zum 31.03.2022 schriftlich zu stellen an das

Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt
Mecklenburg-Vorpommern
Referat 560
Paulshöher Weg 1
19061 Schwerin

Die Antragsunterlagen sind bei den Fischerei­erzeugerorganisationen, den Fischereiaufsichtsstationen sowie auf der Serviceseite des Ministeriums erhältlich. Dort ist auch der Erlass mit weiteren Einzelheiten einsehbar.

Kegelrobben sind eine in Deutschland besonders geschützte Art. Die Kegelrobbe ist eine der drei in Deutschland heimischen Meeressäugetierarten, zu den auch der Seehund und der Schweinswal gehören.

Kegelrobbenbullen sind mit einem Gewicht von bis zu 300 kg die größten heimischen Raubtiere. Es gibt heute in der Ostsee ca. 35.000 Ostsee-Kegelrobben (HELCOM 2018). Das Beutespektrum der Kegelrobben variiert regional und saisonal sehr stark. Das führt zunehmend zu Schäden in der Kutter- und Küstenfischerei des Landes Mecklenburg-Vorpommern.

Das Institut für Fisch und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern GmbH & Co KG hat von März 2018 bis September 2020 die fischereilichen Schäden durch Kegelrobben bei der Heringsfischerei im Greifswalder Bodden untersucht und ist zu folgenden Ergebnissen gekommen:

  • Durch Ostsee-Kegelrobben beschädigte Fisch­körper und damit nicht zu verkaufende Ware in der Stellnetz-Heringsfischerei im Greifswalder Bodden betrugen ca. 3 % bis 6 %.
  • Totalverluste an Stellnetzen in der Herings­fischerei betrugen ca. 3 %.

Die Gewährung von Fangausfallentschädigungen ist Teil eines Konfliktmanagements zwischen Kegelrobben und Fischerei. Ein Fachbeirat, der von Minister Backhaus initiiert wurde, begleitet diesen Prozess. In dem Fachbeirat sind Vertreter der beruflichen Fischerei, der Naturschutzverbände, der Verwaltung und der Forschung vertreten.

Abschlagszahlungen für Novemberhilfe

Schwerin – Der Bund will die Abschlagszahlungen bei der Novemberhilfe anheben. Die Unternehmen sollen statt bisher maximal 10.000 Euro künftig maximal 50.000 Euro an Abschlagszahlungen bekommen.

„Wir haben uns dafür eingesetzt, dass der Deckel angehoben wird. Das wird er nun. Damit kommt der Bund unseren Forderungen entgegen. Am Ende ist die Anhebung eine Kompromisslösung, die die Liquiditätssituation für Unternehmen mit Anträgen über 20.000 Euro etwas entschärft“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe. Mecklenburg-Vorpommern hatte eine Anhebung des Deckelbetrages für Abschlagszahlungen von 10.000 Euro auf bis zu 500.000 Euro gefordert. Dieser Forderung hatten sich viele Bundesländer angeschlossen.

Mit den Novemberhilfen werden Unternehmen, Betriebe, Selbstständige, Vereine und Einrichtungen unterstützt, die wegen des Teil-Lockdowns ihren Betrieb vorübergehend schließen mussten. „Dazu zählt das gesamte Beherbergungsgewerbe, nachdem der Bund eine Forderung aus Mecklenburg-Vorpommern aufgegriffen und die Unterstützung nachgebessert hatte. Entscheidend ist, dass die Hilfe nun weiter ins Laufen kommt“, so Glawe weiter.

Die Antragstellung erfolgt voll elektronisch über die bundeseinheitliche Plattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de. Diese hat der Bund für die Novemberhilfe am 25. November 2020 freigeschaltet.

Der Minister fordert, dass die Antragsstellung für die Dezemberhilfe nunmehr vom Bund auf den Weg gebracht wird. „Unternehmen brauchen weiter Planungssicherheit. Wer im November vom teilweisen Lockdown betroffen war, wird es vermutlich auch im Dezember sein. Die Unterstützung muss deshalb in die Umsetzung kommen, die Antragsstellung rasch ermöglicht werden“, forderte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsminister Harry Glawe abschließend.

Gegenwärtig bereitet der Bund das Antragsverfahren vor. Mit der Dezemberhilfe werden im Grundsatz Zuschüsse von bis zu 75 Prozent des Umsatzes aus Dezember 2019 anteilig für die Anzahl an Tagen der Schließung im Dezember 2020 gewährt.