Fangausfälle durch Kegelrobben

Schwerin – Den Küstenfischern des Landes werden über das Jahr 2020 hinaus auch für das Jahr 2021 aus Mitteln des Europäischen Meeres- und Fischereifonds (EMFF) und des Landes Mecklenburg-Vorpommern bei Schäden durch Kegelrobben Ausgleichszahlungen bei Fang­ausfällen gewährt. Die Regelungen für die Ausgleichs­zahlungen wurden fortgeführt und das Meldeverfahren bei Netzschäden vereinfacht.

„Die Rückkehr der Robben in unsere Küstengewässer ist naturschutzfachlich von besonderer Bedeutung. Die wachsende Population stellt jedoch die Fischer im Land zunehmend vor Probleme. Die Gewährung von Ausgleichszahlungen ist daher ein wichtiger Schritt, um die Akzeptanz der Fischer für die Kegelrobben des Landes zu steigern“, sagte Landwirtschafts- und Umwelt­minister Dr. Till Backhaus.

Die Höhe der Zahlungen können 50 bis 80 Prozent der nachgewiesenen Fraß- und Netzschäden in der Stellnetz­fischerei in den Küstengewässern des Landes betragen. Entsprechende Nachweise sind bei den Fischereiauf­sichtsstationen oder den Vorsitzenden der Fischerei­erzeugerorganisationen zu führen.

Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die im Haupterwerb vom Land Mecklenburg-Vorpommern anerkannte gewerbliche Fangtätigkeiten in den Küstengewässern des Landes ausüben. Die Zuwendung je Antrag muss mindestens 300 Euro betragen. Das bedeutet, bei einem Fördersatz von 50 Prozent muss ein Schaden von mindestens 600 Euro vorliegen, bei einem Fördersatz von 80 Prozent ein Schaden von mindestens 375 Euro.

Voraussetzung für die Gewährung der Förderung ist außerdem, dass der Antragsteller im Rahmen der nach § 24 der Küstenfischereiverordnung MV bei der oberen Fischereibehörde monatlich einzureichenden Fangmeldungen auch entsprechende Schadens­meldungen vorgenommen hat.

Entsprechende Anträge sind für Schäden des Jahres 2021 einmalig bis zum 31.03.2022 schriftlich zu stellen an das

Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt
Mecklenburg-Vorpommern
Referat 560
Paulshöher Weg 1
19061 Schwerin

Die Antragsunterlagen sind bei den Fischerei­erzeugerorganisationen, den Fischereiaufsichtsstationen sowie auf der Serviceseite des Ministeriums erhältlich. Dort ist auch der Erlass mit weiteren Einzelheiten einsehbar.

Kegelrobben sind eine in Deutschland besonders geschützte Art. Die Kegelrobbe ist eine der drei in Deutschland heimischen Meeressäugetierarten, zu den auch der Seehund und der Schweinswal gehören.

Kegelrobbenbullen sind mit einem Gewicht von bis zu 300 kg die größten heimischen Raubtiere. Es gibt heute in der Ostsee ca. 35.000 Ostsee-Kegelrobben (HELCOM 2018). Das Beutespektrum der Kegelrobben variiert regional und saisonal sehr stark. Das führt zunehmend zu Schäden in der Kutter- und Küstenfischerei des Landes Mecklenburg-Vorpommern.

Das Institut für Fisch und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern GmbH & Co KG hat von März 2018 bis September 2020 die fischereilichen Schäden durch Kegelrobben bei der Heringsfischerei im Greifswalder Bodden untersucht und ist zu folgenden Ergebnissen gekommen:

  • Durch Ostsee-Kegelrobben beschädigte Fisch­körper und damit nicht zu verkaufende Ware in der Stellnetz-Heringsfischerei im Greifswalder Bodden betrugen ca. 3 % bis 6 %.
  • Totalverluste an Stellnetzen in der Herings­fischerei betrugen ca. 3 %.

Die Gewährung von Fangausfallentschädigungen ist Teil eines Konfliktmanagements zwischen Kegelrobben und Fischerei. Ein Fachbeirat, der von Minister Backhaus initiiert wurde, begleitet diesen Prozess. In dem Fachbeirat sind Vertreter der beruflichen Fischerei, der Naturschutzverbände, der Verwaltung und der Forschung vertreten.

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