M-V: Düngeverordnung verabschiedet

Schwerin – Das Kabinett hat den von Agrar- und Umweltminister Dr. Till Backhaus vorgelegten Entwurf der Landesdüngeverordnung verabschiedet. Damit kann die Verordnung wie geplant am 01.01. 2021 in krafttreten. In der Konsequenz bedeutet die Düngeverordnung Beschränkungen für zahlreiche landwirtschaftliche Betriebe in Mecklenburg-Vorpommern. Dazu erklärt der Minister:

„Es wurde in den zurückliegenden Wochen sehr laut, wenn es um das Thema Düngeverordnung ging. Dabei stelle ich fest, ein großer Teil der Landwirte in unserem Land hat längst reagiert. Auf 87 Prozent der landwirt­schaft­lich genutzten Fläche haben wir kein Problem. Das ist der übergroße Teil. Aber auf 13 Prozent der Fläche haben wir zum Teil erhebliche Problem und die müssen gelöst werden.

Ich bin davon überzeugt, dass wir es mit einer modernen Landwirtschaft schaffen, zu einer Reduktion von Nährstoffen zu kommen, um so die wichtige Ressource Wasser effektiv zu schützen.

Ich sage es schon lange – und auch hier wiederhole ich: Wasser ist unser wichtigstes Lebensmittel. Wasser ist Leben. Das erkennt auch der Bauernverband an. Mit der Berufsstandvertretung haben wir in etlichen Runden diskutiert, wie wir mit den Nitratkonzentrationen im Grundwasser umgehen.

Der Verband bestand auf der sogenannten Binnendifferenzierung und die haben wir umgesetzt. Das Messstellennetz wurde erweitert, sodass wir inzwischen 559 Stellen haben, mit denen wir die Nitratbelastung des Grundwassers belegen können. Dieses Netz gibt uns Hinweise, dem Verursacherprinzip möglichst nahe zu kommen.

Den Vorwurf des Bauernverbandes, das Land habe bei der Auslegung der gesetzlichen Vorgaben mögliche Spielräume nicht genutzt, weise ich an dieser Stelle nochmals entschieden zurück. Nicht nur, dass das Bundesumweltministerium uns aktuell attestiert, die AVV korrekt ausgelegt zu haben, wir ziehen auch noch weitere Parameter hinzu, bevor wir einen Feldblock zum roten Gebiet erklären.

Boden- und Wetterdaten spielen bei der Betrachtung ebenso eine Rolle wie die Ist-Daten aus der Landwirt­schaft, die in den Jahren 2014 bis 2017 erhoben wurden. Erst in der Kombination aller Daten entstehen für den wirtschaftenden Betrieb auf den betroffenen Flächen Einschränkungen. Und diese Einschränkungen sind nötig, wenn wir nachfolgenden Generationen sauberes Grundwasser hinterlassen wollen.

Gleichwohl werden wir weiter daran arbeiten, die Differenzierung immer genauer vorzunehmen. So soll das Messstellennetz noch erweitert werden. Die Düngeverordnung wird bereits im kommenden Jahr evaluiert. Solle sich daraus ein Änderungsbedarf ergeben, wird die Verordnung Anfang 2022 angepasst.

Es geht uns nicht darum, die Landwirtschaft zu verteufeln oder zu gängeln. Was die Branche für die Menschen leistet, ist enorm. Gerade in diesen Pandemie-Zeiten spüren wir das. Niemand muss hungern oder Durst leiden. Was vielen selbstverständlich scheint, ist es eben nicht. Dennoch müssen wir die Probleme lösen, zu denen auch die Landwirtschaft beigetragen hat. Mit Engagement und Klugheit werden wir diese Probleme lösen – und zwar gemeinsam. Davon bin ich überzeugt.“

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