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Kategorie: Wirtschaft

Umstellung auf neue Kassensysteme

Schwerin – Finanzminister Reinhard Meyer räumt Unternehmen, Händlern und Gastwirten bei der technischen Umstellung ihrer Kassensysteme mehr Zeit ein. Ein entsprechender Erlass ist seit heute in Kraft.

Das Bundesfinanzministerium (BMF) verlangt, dass Firmen bis Ende September manipulationssichere technische Sicherheitssysteme (TSE) in ihre Registrierkassen einbauen. Allerdings sehen sich viele Unternehmen nach eigenen Angaben nicht in der Lage, die Umstellung der Kassensysteme in der aktuell geltenden Frist umzusetzen.

Neben den Folgen der Corona-Krise war auch die Umstellung auf die geänderten Mehrwertsteuersätze mit großem Aufwand verbunden. Hinzu kommt, dass eine technische Lösung für cloudbasierte Kassensysteme noch immer nicht freigegeben ist.

Finanzminister Reinhard Meyer hat daher entschieden, eine ähnliche Härtefallregelung zu schaffen, wie etwa Schleswig-Holstein und Hamburg. „Ich hätte mir ein bundeseinheitliches Vorgehen gewünscht, das war leider nicht möglich. Jetzt darf es aber nicht zu Nachteilen für die Unternehmerinnen und Unternehmer in Mecklenburg-Vorpommern kommen. Wir wollen gleiche Wettbewerbsbedingungen“, so Meyer.

Die Erleichterung wird über einen Erlass geregelt, der vorsieht, dass die bestehenden Kassensysteme bis zum 31. März 2021 weiterhin nicht beanstandet werden, wenn das Unternehmen,

  • bis spätestens 30. September 2020 einen Kassenfachhändler, einen Kassenhersteller oder einen anderen Dienstleister im Kassenbereich mit dem fristgerechten Einbau einer TSE nachweislich beauftragt hat oder
  • bei geplantem Einsatz einer cloudbasierten TSE, der fristgerechte Einsatz nachweislich bis zum 30. September 2020 beauftragt wurde.

Ein gesonderter Antrag bei den Finanzämtern ist hierfür nicht erforderlich.

Finanzminister Reinhard Meyer: „Die Steuerverwaltungen in den Ländern hat in den vergangenen Monaten gezeigt, wie pragmatisch und unbürokratisch sie in Krisenzeiten handeln können. Die Krise ist noch nicht überstanden, daher tun wir gut daran, bürokratische Hürden mit Augenmaß abzusenken.“

„Digitrans“-Förderung

Schwerin – Immer mehr Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern nutzen das Landesprogramm zur Förderung der digitalen Transformation in Unternehmen, kurz „Digitrans“.

„Wir haben bei den Zuwendungsbewilligungen soeben die Zwei-Millionen-Euro-Grenze überschritten“, sagt Landesdigitalisierungsminister Christian Pegel. Exakt wurden seit Beginn des Programms 2019 bis Ende vergangener Woche 2,02 Millionen Euro an Zuschüssen zugesagt.

„Damit werden 2019 und 2020 insgesamt 6,8 Millionen Euro aktiviert, die die Unternehmen einschließlich eigener Mittel sowie weiterer Fördermittel aus anderen Programmen in die Digitalisierung ihrer Betriebe investieren. Zudem bearbeitet das Landesförderinstitut aktuell 47 weitere Anträge, mit denen ein Gesamtfördervolumen von sogar ca. 2,65 Millionen Euro allein in diesem Jahr erreicht wäre“, so der Minister. Knapp eine Million Euro wurden in den vergangenen 19 Monaten bereits abgerechnet und ausgezahlt.

„Ich freue mich, dass sich unser Programm herumspricht. Im vergangenen Jahr haben wir gut eine Million Euro an Zuschüssen bewilligt – und die gleiche Summe bereits in den ersten sechs Monaten dieses Jahres. Das spricht dafür, dass immer mehr kleine und mittelgroße Betriebe in unserem Land, an die sich das Programm richtet, erkannt haben, wie wichtig es für ihre Zukunft ist, in die Digitalisierung inklusive IT-Sicherheit und Datenschutz ihrer Firma zu investieren“, sagt Christian Pegel.

Zugleich wirbt er für weitere Anträge: „Unternehmen, die in Zukunft bestehen wollen, müssen sich den Herausforderungen der Digitalisierung stellen. Ziel unseres Programms ist, diesen Gedanken – sollte er noch nicht vorhanden sein – anzustoßen und die Umsetzung zu unterstützen.“ Bis 2021 stehen über das Programm noch 2,1 Millionen Euro zur Verfügung. Zusätzlich sollen im Rahmen des Zukunftsbündnisses M-V aus dem Konjunkturprogramm weitere Landesmittel in Höhe von zunächst 2,5 Millionen Euro für die Digitrans-Richtlinie bis 2022 bereitgestellt und bei Bedarf bis auf fünf Millionen Euro erweitert werden.

Die meisten Anträge auf die „Digitrans-Förderung“ kommen aus den Landkreisen Rostock und Mecklenburgische Seenplatte (siehe Auflistung ganz unten). Besonders freut Christian Pegel: „Das Ziel, insbesondere Kleinstunternehmen mit bis zu zehn und kleine Unternehmen mit bis 50 Mitarbeiter besonders in den Förderfokus zu rücken, ist übererfüllt: Sie machen 91 Prozent der geförderten Unternehmen aus. 75 Prozent waren angestrebt.“

Der Zuschuss aus der Landeskasse beträgt in der Regel 10.000 Euro, in Ausnahmen bis zu 50.000 Euro. „10.000 Euro klingt erst mal nicht so viel. Aber die Erfahrungen zeigen, dass man damit schon eine Menge anschieben kann. Und das in nahezu jeder Branche“, sagt der Minister und nennt Beispiele:

„Tischlereien und Treppenbaufirmen schaffen mit Hilfe unserer Zuschüsse die Technik an, die ein digitales Aufmaß und für den Kunden gut nachvollziehbare 3D-Darstellungen der zu bauenden Objekte ermöglicht. Mehrere Dentallabore haben wir bei der Anschaffung von 3D-Druckern unterstützt, die den Zahnersatz viel schneller und genauer herstellen als die Mitarbeiter es von Hand können. Eine Brennerei in Klein Kussewitz richtet mit dem Zuschuss eine Software ein, die für die Lebensmittelüberwachung durch den Zoll genau erfasst, wann, welche und wie viele Spirituosen destilliert wurden.“

Und wenn Christian Pegel erst mal anfängt, fallen ihm immer mehr Projekte ein, die ihn manchmal überrascht, immer aber begeistert haben: „Eine Matratzenmanufaktur aus dem Landkreis Rostock unterstützen wir beim Erstellen eines Online-Shops und eine Apotheke bei der Anschaffung eines Spektrometers für die Herstellung von Cremes, Salben, Kapseln, Tropfen und Zäpfchen. Damit können etwa die Grundstoffe der anzumischenden Rezepturen digital auf ihre Reinheit geprüft werden. Die manuelle Kontrolle inklusive Reinigungsaufwand für die Arbeitsflächen und Entsorgung der Probenreste entfällt.“

Viele weitere Beispiele aus unterschiedlichsten Bereichen könnte Christian Pegel noch aufzählen, belässt es aber bei diesem Fazit: „Diese Best-Praxis-Beispiele lassen sich gut als Blaupause auf viele andere Unternehmen und Branchen übertragen. Wenn auch in Ihrem Unternehmen die Erkenntnis gereift ist, dass eine Digitalisierung der Prozesse die Arbeit erleichtern und das Bestehen in der Zukunft leichter machen kann – informieren Sie sich unbedingt über unser Förderprogramm und stellen Sie einen Antrag.“

Informationen zur „Neustart-Prämie“

Schwerin – Für die im Zukunftsbündnis beschlossene „Neustart-Prämie“ für Beschäftigte nach Kurzarbeit sind die Förderbedingungen fixiert. Die Prämien können Unternehmen beantragen, die ihren im Land Beschäftigten Sonderzahlungen gewähren, um die zusätzlichen Belastungen durch die Corona-Krise abzumildern. Voraussetzung ist, dass die Mitarbeiter zwischen dem 01.04.2020 und dem 30.09.2020 in besonderem Umfang von Kurzarbeit betroffen und danach mindestens einen Kalendermonat lang wieder im Unternehmen beschäftigt waren.

„Das Unternehmen geht in Vorleistung und holt sich das Geld bei der Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung zurück. Das Land erstattet dem Unternehmen dann den vorausgezahlten Bonus. Die Finanzspritze soll den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten helfen, die während der Kurzarbeit entstandenen Belastungen auszugleichen. Zugleich soll die Prämie auch als Kaufkraft-Impuls dienen, um die heimische Wirtschaft zu unterstützen“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe.

Für die Neustart-Prämie hat das Land insgesamt 25 Millionen Euro aus dem MV-Schutzfonds eingeplant.

Die Beschäftigten, für die die Leistung seitens der Unternehmen beantragt wird, waren während der Corona-Pandemie in besonderem Umfang von Arbeitsausfall betroffen. Dies liegt vor, wenn die individuelle coronabedingte Kurzarbeit in mindestens zwei aufeinanderfolgenden Kalendermonaten mindestens 50 Prozent betrug. Die Höhe der Neustart-Prämie richtet sich nach der Dauer der mindestens 50-prozentigen Kurzarbeit.

Die Förderung kann für maximal fünf Unterstützungsmonate maximal 700 Euro je sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigtem betragen. Für den ersten Kalendermonat mit 50 Prozent Kurzarbeit oder mehr gibt es keinen Zuschuss. Für den zweiten und dritten Kalendermonat der Kurzarbeit von mindestens 50 Prozent beträgt der Zuschuss je 200 Euro, für den vierten, fünften und sechsten Kalendermonat je 100 Euro. „Besonders wichtig ist, dass die finanzielle Unterstützung als monatlicher Bonus steuer- und sozialversicherungsfrei ist und so auch vollständig bei den Beschäftigten ankommt“, sagte Glawe.

Anträge können ab dem 15.09.2020 bis spätestens zum 31.12.2020 rückwirkend für bereits abgelaufene Unterstützungsmonate gestellt werden. Die Anträge sind bei der GSA – Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung mbH, Schulstraße 1 – 3, 19055 Schwerin, unter Nutzung des dafür vorgesehenen Formulars sowie ergänzend schriftlich im Original einzureichen. Die Antragsunterlagen und weitergehende Informationen können bei der GSA im Internet unter www.gsa-schwerin.de abgerufen werden.

US-Sanktionen gegen Nord Stream 2

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommerns Energieminister Christian Pegel verurteilt die erneute Ausweitung der US-Sanktionen gegen alle, die am Bau der Erdgasleitung Nord Stream 2 beteiligt sind, aufs Schärfste.

„Dass die USA erneut die Möglichkeiten verschärfen, gegen jeden, der am europäischen Nord Stream 2-Projekt beteiligt ist – egal, ob als Zulieferer, Bauunternehmen oder Geldgeber – ist nicht hinnehmbar und nach meiner Überzeugung ein endgültiger Bruch mit internationalen Regeln. Vor allem aber ist dies ein weiterer Versuch, die europäische Energieversorgungssicherheit zu gefährden“, sagt Christian Pegel und fordert: „Ich erwarte, dass die Bundesregierung und vor allem die EU-Kommission die europäische Souveränität sehr klar verteidigen und mit spürbaren und ernstzunehmenden Gegenmaßnahmen reagieren. Jetzt muss – bei allem Respekt für diplomatische Gepflogenheiten – mit den transatlantischen Gesprächspartnern Klartext geredet werden.“

Der Minister urteilt – nicht zum ersten Mal: „Ich halte es für unverantwortlich, ein Infrastrukturprojekt der europäischen Energiewirtschaft zum politischen Spielball zu machen. Wir brauchen eine gesicherte Gasversorgung in Europa. Deshalb halten wir am Bau der Gaspipeline Nord Stream 2, die in rechtsstaatlichen Verfahren in mehreren europäischen Ländern genehmigt wurde, ausdrücklich fest.“

Christian Pegel weist, auch darauf hin: „Wir brauchen einen vernunftgetragenen wirtschaftlichen Dialog mit den russischen Partnern. Auch in politisch bewegten Zeiten bedarf es solcher Projekte und eines aufrechterhaltenen Gesprächsfadens, der auch über solche gemeinsamen wirtschaftlichen Projekte erhalten wird. Im Übrigen haben wir weltweit mit der Bekämpfung des Coronavirus und den Folgen der Pandemie für die Weltwirtschaft zu tun. Da brauchen wir nicht auch noch sinnlose wirtschaftliche Blockaden und die damit einhergehenden weiteren Gefahren für die weltweite wirtschaftliche Entwicklung.“

Die US-Regierung hat gestern eine Neufassung der Umsetzungsbestimmungen für das CAATSA-Sanktionsgesetz (Countering America’s Adversaries Through Sanctions Act) von 2017 veröffentlicht. Mit dieser Neufassung fallen, anders als bisher, explizit auch das Nord Stream 2-Projekt und seine Auftragnehmer sowie Finanzierungspartner unter diese Sanktionen. Zudem müssen die USA Sanktionen nicht mehr mit ihren europäischen Verbündeten koordinieren. Die neuen Bestimmungen eröffnen dem US-Präsidenten neue Möglichkeiten, europäische Lieferanten und Dienstleister verschiedener Branchen mit Sanktionen zu belegen.

Weitere „Digitrans“ – Förderungen

Schwerin – Im Rahmen des Landesprogramms zur Förderung der digitalen Transformation, kurz „Digitrans“, erhalten zwei Unternehmen aus dem Landkreis Mecklenburgische Seenplatte insgesamt rund 16.000 Euro, um ihr Unternehmen digitaler und damit zukunftsfähiger zu gestalten.

Davon gehen 7.000 Euro an „Akost“ aus Zirzow. Dieses Geld investiert die im Baugewerbe tätige Firma in eine Software zur digitalen Zeiterfassung. Bisher mussten alle Stundenzettel von den Mitarbeitern einzeln ausgefüllt und per Fax oder als Fotokopie ins Büro geschickt werden. Die neue Software soll diese Arbeiten überflüssig machen und zugleich die einheitliche und übersichtliche Darstellung der Mitarbeiterstunden ermöglichen.

9.000 Euro erhält  der Metallwarenhersteller „MLS Präzisionsteile“ aus Neubrandenburg zur Anschaffung und Einrichtung eines hauseigenen Computernetzwerkes. Das Computernetzwerk samt einer spezifischen Software soll unter anderem in der Lage sein, Angebote, Auftragsbestätigungen und Rechnungen automatisch zu erstellen und übersichtlich darzustellen.  Außerdem soll die moderne Technik Produktionsfortschritte digital dokumentieren.

„Digitrans“-Förderung für Autohaus

Schwerin – Im Rahmen des Landesprogramms zur Förderung der digitalen Transformation, kurz „Digitrans“, erhält das Unternehmen „Autohäuser Wilk & Kaczmarek“ aus Schwerin Zuwendungen in Höhe von 18.000 Euro.

Das Unternehmen will damit Büro-Computer für die digitale Vernetzung innerhalb der Unternehmensbereiche sowie die Umstellung auf das papierlose Büro anschaffen. Ziel ist, dass die Angestellten auf alle digital abgelegten Vorgänge Zugriff haben. Die Vorgänge müssen nicht mehr einzeln ausgedruckt und in Aktenordnern archiviert werden, sodass ein erheblicher Papier- und Arbeitsaufwand entfällt.

Die digitale Transformation stellt potenzielle Gründer, Start-ups und insbesondere kleine und Kleinst- sowie mittlere Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern vor neue Herausforderungen. Um die Wirtschaft im Land auf dem Weg in die Digitalisierung zu begleiten und bei der zukunftsfähigen Aufstellung der Unternehmen zu helfen, hat das Energieministerium das Landesprogramm zur Förderung der digitalen Transformation in Unternehmen, kurz Digitrans, aufgelegt.

Unternehmen mit bis zu 250 Beschäftigten und entweder einem Jahresumsatz von bis zu 50 Millionen Euro oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Millionen Euro können Fördermittel von bis zu 10.000 Euro, in Ausnahmen bis zu 50.000 Euro beantragen. Unterstützung in Form nicht rückzahlbarer Zuschüsse gibt es für den Aufbau neuer digitaler Geschäftsmodelle oder die Umstellung von analogen auf digitale Prozesse. Außerdem sind Investitionen in die IT-Sicherheit und den Datenschutz zur Erhöhung des Digitalisierungsgrads förderbar.

Zurzeit liegen beim Landesförderinstitut (LFI) bereits 208 Anträge auf Förderung nach der Digitrans-Richtlinie mit einem Fördervolumen von ca. 3,04 Millionen Euro vor. Anträge sind vor Beginn des Vorhabens beim LFI zu stellen.

LUDWIG-BÖLKOW-Technologiepreis M-V

Schwerin – Angebot für Unternehmen, Einzelpersonen und auch Projektgruppen von Forschungseinrichtungen – die Bewerbungsfrist für den „LUDWIG-BÖLKOW-Technologiepreis Mecklenburg-Vorpommern“ läuft noch bis zum 31. August 2020.

„Wir haben im Land ein großes innovatives Potential bei unseren Unternehmen. Das müssen wir noch viel stärker ins Licht der Öffentlichkeit rücken. Der LUDWIG-BÖLKOW-Technologiepreis Mecklenburg-Vorpommern bietet die Chance, die eigenen Produkte noch bekannter zu machen“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe.

Um den „LUDWIG-BÖLKOW-Technologiepreis Mecklenburg-Vorpommern“ können sich Unternehmen, Einzelpersonen und auch Projektgruppen von Forschungseinrichtungen bewerben, die in Mecklenburg-Vorpommern ansässig sind. Eine Jury bewertet die Einreichungen nach den folgenden Kriterien: technische bzw. wirtschaftliche Vorteile und Umsetzbarkeit; Neuheitsgrad, Aktualität, Anwendungsbreite; Nutzung des Technologietransfers zwischen Wissenschaft und Wirtschaft; unternehmerische Leistung, Risikobereitschaft, persönlicher Einsatz; wirtschaftlicher Erfolg mit dem Produkt/Verfahren, nachgewiesene Marktfähigkeit, geschaffene sowie zukünftige Arbeitsplätze.

Die Jury besteht aus Vertretern des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern, den Industrie- und Handelskammern des Landes, den Universitäten und Hochschulen sowie Vertretern der Medien und der Finanzwirtschaft. „Wir brauchen noch mehr wirtschaftsnahe Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsprojekte, die in Kooperation von Wirtschaft und Wissenschaft entstehen und vor allem in konkrete Produkte und Dienstleistungen umgesetzt werden. So entstehen zukunftsorientierte und hochwertige Arbeitsplätze im Land“, sagte Glawe.

Im vergangenen Jahr errang die VestiFi GmbH die Auszeichnung. Das Rostocker Unternehmen hat mit der „VestiFiBox“ ein WLAN-Messgerät für die Analyse von WLAN-Problemen entwickelt. Am Lehrstuhl für Informations- und Kommunikationsdienste der Universität Rostock wurde eine technische Lösung bei Problemen mit dem WLAN-System in Betrieben entwickelt, die seit 2016 durch das daraufhin gegründete Unternehmen wirtschaftlich verwendet wird. Über Vorher-Nachher-Analysen bei der Einführung neuer WLAN-Geräte oder Umstellungen im Netz werden Störfaktoren ermittelt. „Kunden aus den Branchen Medizin, Logistik sowie Bildung und Forschung nutzen den Service des Preisträgers“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsminister Harry Glawe abschließend.

Die Bewerbungsunterlagen für den „LUDWIG-BÖLKOW-Technologiepreis Mecklenburg-Vorpommern“ sind vollständig mit ausgefülltem Bewerbungsformular sowie Bildmaterial und gegebenenfalls Skizzen/Grafiken des Produktes bis zum 31. August 2020 einzureichen. Entweder online unter www.boelkowpreis.de/bewerbung oder schriftlich an die IHK zu Rostock, Kai Retzlaff, Ernst-Barlach-Str. 1-3, 18055 Rostock, E-Mail: retzlaff@rostock.ihk.de. Es gibt auch die Möglichkeit, die Bewerbung bei den Industrie- und Handelskammern Neubrandenburg für das östliche Vorpommern oder der IHK zu Schwerin einzureichen.

Seit 2003 vergeben das Wirtschaftsministerium und die drei Industrie- und Handelskammern des Landes – in diesem Jahr federführend durch die IHK Rostock – jährlich den „LUDWIG-BÖLKOW-Technologiepreis Mecklenburg-Vorpommern“. Schirmherr ist der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe. Für den Technologiepreis steht ein Preisgeld in Höhe von 10.000 Euro zur Verfügung.

Der Namensgeber Dr. Dr. hc. mult. Ludwig Bölkow war ein gebürtiger Schweriner und Mitbegründer des Konzerns Messerschmidt-Bölkow-Blohm (MBB), aus dem die DASA (heute EADS) entstand.

„Digitrans“-Förderung für neun Unternehmen

Schwerin – Fünf Firmen aus dem Landkreis Rostock erhalten insgesamt 74.049,25 Euro aus dem Landesprogramm zur Förderung der digitalen Transformation in Unternehmen, kurz Digitrans. Das Digitalisierungsministerium unterstützt damit Unternehmen im Land bei der Digitalisierung ihrer Leistungen und somit dabei, sich für die Zukunft gut aufzustellen.

Das Café Röntgen mit Hauptsitz in Steffenshagen hat einen Zuwendungsbescheid über 50.000 Euro erhalten. Das Unternehmen will eine cloudbasierte Software anschaffen, über die alle Prozesse von der Organisation über die Produktion bis zum Vertrieb digitalisiert und verknüpft werden. Ein neues Kassensystem soll zudem die bargeldlose Bezahlung ohne Kartenlesegerät ermöglichen.

Die Tischlerei Pingel in Mönchhagen möchte in neue Software mit 3D-Planungs- und Konstruktionslösung investieren, mit der Möbel individuell geplant und dargestellt werden können. Zudem lassen sich Materialstücklisten automatisch erstellen und Angebote schneller unterbreiten. Sie erhält dafür vom Digitalisierungsministerium knapp 8.000 Euro Zuschuss.

Die Apotheke Dr. Anja Fischer-Beller in Elmenhorst will mit Hilfe der mehr als 5.600 Euro Zuschuss ein Spek-trometer für die Herstellung von Cremes, Salben, Kapseln, Augentropfen und Zäpfchen anschaffen. Damit können beispielsweise die Grundstoffe der anzumischenden Rezepturen digital auf ihre Reinheit geprüft werden statt wie bisher manuell. Dafür mussten auch die Arbeitsflächen ständig gereinigt werden. Jetzt können die Messungen direkt im Liefergefäß erfolgen. Das spart Zeit, Wasser und schont die Umwelt, da Abfälle der chemischen Reaktionen entfallen.

Die Matratzenmanufaktur Almatros aus Papendorf will ihren Onlinehandel verstärken. Für eine neue Webseite mit Onlineshop, in dem Kunden ihre Matratzen nach eigenen Wünschen konfigurieren können, erhält sie gut 5.400 Euro.

Die Brennerei Maennerhobby in Klein Kussewitz will mit dem Zuschuss von 5.000 Euro spezielle Software für ihre Zolllagerverwaltung anschaffen. Sie muss für die Lebensmittelüberwachungen durch den Zoll verschiedene Dokumente vorhalten, die belegen, wann, welche und wie viele Spirituosen destilliert wurden. Die neue Software ist in der Lage, jeden Tropfen Alkohol schon im Maischestadium zu erfassen und alle weiteren Prozessschritte zu protokollieren. Die bisherigen handschriftlichen Aufzeichnungen waren aufgrund von Schätzwerten und mathematischen Berechnungen in verschiedenen Systemen für die Zollbestandsaufnahme nur bedingt auswertbar.

Vier Firmen der Stadt Rostock erhalten insgesamt 34.837,50 Euro aus dem Landesprogramm zur Förderung der digitalen Transformation in Unternehmen, kurz Digitrans. Das Digitalisierungsministerium unterstützt damit Unternehmen im Land bei der Digitalisierung ihrer Leistungen und somit dabei, sich für die Zukunft gut aufzustellen.

Das Kontaktlinsenzentrum Maxam erhält  knapp 10.000 Euro für eine moderne Hard- und Softwareausstattung. Alle Arbeitsplätze sollen vernetzt und moderne Messgeräte über digitale Schnittstellen eingebunden werden. Außerdem werden Kartenlesegeräte für EC- und Krankenkassenkarten eingebunden.

Das Start-up „Sawayo“ möchte eine spezielle Software entwickeln, um das Kerngeschäft von Event-Agenturen zu digitalisieren. Das Grundmodul soll jeweils an die spezifischen Kundenwünsche angepasst werden. Agenturen können damit Veranstaltungen digital erfassen und relevante Dokumente hochladen, die auch digital unterzeichnet werden können. So werden Kommunikationswege deutlich verkürzt und weniger fehleranfällig. Dafür erhält das Unternehmen einen Zuschuss von 10.000 Euro.

Die Tischlerei Freitagmöchte mit einem Zuschuss in Höhe von ebenfalls 10.000 Euro neue Software erwerben, um digitale Zeichnungen in 3D zu erstellen. Dadurch sollen Planungen und Produktvorschläge den Kunden klarer präsentiert werden, so dass diese sich schneller entscheiden können. Außerdem können automatisch Stück- und Bestelllisten erzeugt und per Knopfdruck an die Händler weitergeleitet werden.

Die Gesellschaft für Haus-, Grundstücks- und Vermögensverwaltung erhält ca. 5.300 Euro, um ihre Mitarbeiter der Wohnungsverwaltung mit Tablets für die Wohnungsabnahme und -übergabe auszustatten. Damit können auch Zählerstände digital erfasst und weitergeleitet werden. Die Erfassung auf Papier entfällt.

Die digitale Transformation stellt potenzielle Gründer, Start-ups und insbesondere kleine und Kleinst- sowie mittlere Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern vor neue Herausforderungen. Um die Wirtschaft im Land auf dem Weg in die Digitalisierung zu begleiten und bei der zukunftsfähigen Aufstellung der Unternehmen zu helfen, hat das Energieministerium das Landesprogramm zur Förderung der digitalen Transformation in Unternehmen, kurz Digitrans, aufgelegt.

Unternehmen mit bis zu 250 Beschäftigten und entweder einem Jahresumsatz von bis zu 50 Millionen Euro oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Millionen Euro können Fördermittel von bis zu 10.000 Euro, in Ausnahmen bis zu 50.000 Euro beantragen. Unterstützung in Form nicht rückzahlbarer Zuschüsse gibt es für den Aufbau neuer digitaler Geschäftsmodelle oder die Umstellung von analogen auf digitale Prozesse. Außerdem sind Investitionen in die IT-Sicherheit und den Datenschutz zur Erhöhung des Digitalisierungsgrads förderbar.

Zurzeit liegen beim Landesförderinstitut (LFI) bereits 208 Anträge auf Förderung nach der Digitrans-Richtlinie mit einem Fördervolumen von ca. 3,04 Millionen Euro vor. Anträge sind vor Beginn des Vorhabens beim LFI zu stellen.