Schwerin – Die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern will Beamtinnen und Beamten künftig mehr Wahlfreiheit bei der Krankenversicherung er-möglichen. Geplant ist die Einführung einer sogenannten pauschalen Beihilfe nach dem Hamburger Modell. Das Ministerium für Finanzen und Digitalisierung erarbeitet derzeit einen entsprechenden Gesetz-entwurf, der zunächst durch das Kabinett beraten und anschließend dem Landtag zur Entscheidung vorgelegt wird.
Finanz- und Digitalisierungsminister Dr. Heiko Geue betont: „Mit der pauschalen Beihilfe schaffen wir die Grundlage für mehr Gerechtigkeit und Wahlfreiheit für die Beamtinnen und Beamten des Landes. Wer sich gesetzlich krankenversichern möchte, soll dabei künftig finanziell nicht schlechtergestellt sein.“
Im Koalitionsvertrag für die 8. Legislaturperiode hatten sich die Regie-rungsparteien SPD und DIE LINKE darauf verständigt, die Einführung der pauschalen Beihilfe zu prüfen und umzusetzen. Die Landesregie-rung hat diesen Auftrag aufgenommen, das Ministerium für Finanzen und Digitalisierung bereitet derzeit die gesetzliche Grundlage vor.
Die neue Regelung würde sich neben Neueinstellungen auch an jene aktiven Beamtinnen und Beamten richten, die bereits in der gesetzli-chen Krankenversicherung versichert sind. Der überwiegende Teil der aktiven Beamtinnen und Beamten in Mecklenburg-Vorpommern ist bislang jedoch beihilfeberechtigt und anteilig privat versichert.
Die pauschale Beihilfe wurde erstmals 2018 in Hamburg eingeführt und inzwischen von mehreren Bundesländern übernommen. Sie sieht vor, dass der Dienstherr sich pauschal an den Kosten einer gesetzlichen Krankenvollversicherung beteiligt – ähnlich dem Arbeitgeberanteil bei sozialversicherungspflichtig Beschäftigten.
Vorbehaltlich der Zustimmung des Landtags soll die pauschale Beihilfe zum 1. August 2026 eingeführt werden.