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Landesregierung erleichtert Zugang zu Fördermitteln

Spenden künftig als Eigenanteil anrechenbar

Schwerin – Das Förderwesen in Mecklenburg-Vorpommern wird einfacher, flexibler und bürgernäher – ein zentrales Ziel der aktuellen Modernisierungsinitiative des Landes. Eine besonders wichtige Neuerung: Künftig können auch zweckgebundene Spenden vollständig als Eigenanteil bei Fördervorhaben anerkannt werden. Die neue Regelung soll gezielt kleinere Träger stärken und die Beteiligung der Zivilgesellschaft an geförderten Projekten erleichtern.

Finanzminister Dr. Heiko Geue sagt: „Gerade kleinere Projektträger und ehrenamtliche Initiativen stoßen bei der Kofinanzierung an Grenzen. Wenn engagierte Menschen gezielt für ein Projekt spenden, sollten diese Mittel auch voll zählen – das stärkt das Ehrenamt und den gesellschaftlichen Zusammenhalt.“

Mit der neuen Regelung will die Landesregierung die Spendenbereitschaft gezielt fördern. Gleichzeitig werden gemeinnützige Organisationen mit geringen Eigenmitteln entlastet und erhalten realistische Chancen, eine Landesförderung zu bekommen. Die Maßnahme ergänzt zentrale Ziele der Fördermodernisierung: mehr Nutzerfreundlichkeit, größere Flexibilität und eine bessere Steuerungsfähigkeit für Zuwendungsempfänger.

Die Anrechenbarkeit zweckgebundener Spenden bringt vielfältige Vorteile mit sich – sowohl für Antragstellende als auch für die Verwaltung. Sie verbessert die Finanzierungsmöglichkeiten gemeinnütziger Projekte und stärkt damit unmittelbar das zivilgesellschaftliche Engagement im Land. Gleichzeitig sorgt sie für mehr Transparenz und Verfahrenssicherheit: Klare Regelungen zur Anerkennung von Spenden schaffen nachvollziehbare Voraussetzungen für die Förderung.

Auch das Prinzip, dass alle Einnahmen, die im Zusammenhang mit dem Zuwendungszweck stehen, zur Deckung der mit diesem Zweck verbundenen Ausgaben verwendet werden müssen, bleibt gewahrt. Denn öffentliche Mittel werden nur dort eingesetzt, wo eine Finanzierung durch private Zuwendungen nicht ausreicht.

Die neue Regelung führt zudem zu einer wirtschaftlicheren Mittelverwendung, weil Spenden und öffentliche Mittel effizienter kombiniert werden können. Und nicht zuletzt schafft sie faire Bedingungen für alle – unabhängig von Größe oder Struktur der jeweiligen Antragsteller.

Auch für die Bewilligungsbehörden bietet die Neuerung Vorteile: Sie ermöglicht eine risikobewusste Umsetzung des Förderzwecks, reduziert bürokratische Hürden und erleichtert die Nachvollziehbarkeit der Mittelverwendung.

Die neue Spendenregelung ist Teil des Maßnahmenpakets zur Modernisierung des Förderwesens, das im Juli 2025 vorgestellt wurde. Bereits ab September 2025 sollen die Änderungen schrittweise Eingang in die Förderprogramme finden, darunter vereinfachte Antragstellungen, Mitteilungspflichten und Auszahlungsverfahren. Weitere Neuerungen, wie standardisierte Textbausteine für die Erstellung von Förderrichtlinien, ein Check für die Digitalisierung bestehender Förderrichtlinien und ein Konzept für Stichprobenprüfungen, sollen die Arbeit der Verwaltung erleichtern und folgen ab Anfang 2026.

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