M-V will den Schutz der Frauen stärken

Justizministerin Jacqueline Bernhardt vor der Sitzung des Bundesrats:„Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen sind kein Ort für Protest.“

Schwerin – Im Bundesrat wird am Freitag der Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes.  Mecklenburg-Vorpommern wird im Bundesrat für die Einrichtung einer Art Schutzzone vor den jeweiligen Beratungsstellen stimmen.

Die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt sagt vor der Sitzung des Bundesrates am Freitag: „Wenn Frauen Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen und auch Einrichtungen aufsuchen, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, müssen sie das ungehindert und anonym tun können. Es kann nicht sein, dass  sie Angst haben müssen, davor von anderen bedrängt und belästigt zu werden. Das muss der Staat mit aller Kraft unterbinden.

Daher befürworte ich, dass der ungehinderte Zugang zu diesen Beratungsstellen bundesweit vorgegeben sein soll und um diese Beratungsstellen herum eine 100-Meter-Verbotszone für Belästigung der schwangeren Frauen eingerichtet werden soll. Dieses Belästigungsverbot soll dann natürlich auch für das beratende Personal in den jeweiligen Stellen gelten. Jede Frau, die eine Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle aufsuchen muss, hat dafür ganz individuelle Gründe.

Bei Fragen des Schwangerschaftsabbruchs, der Familienplanung oder auch Sexualaufklärung gelten natürlich auch die Persönlichkeitsrechte. Die betroffenen Frauen sind in einer höchst emotionalen Lage. Niemand hat das Recht, Frauen an derartigen Beratungen zu hindern. Daher begrüße ich es, dass bei Zuwiderhandlung Bußgelder drohen. Wir müssen die Frauen in allen regelkonformen Lebenslagen schützen“, sagt Justizministerin Jacqueline Bernhardt.

Ziel der Gesetzesänderung ist ein bundeseinheitlicher und rechtssicherer Umgang mit sogenannten Gehsteigbelästigungen. Es soll sichergestellt sein, dass das gesetzliche Schutzkonzept umgesetzt wird, das Schwangere als letztverantwortliche Entscheidungsträgerin respektiert und ihre Rechte wahrt.

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