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Informationen für ausländische Lehrkräfte

Oldenburg: Lehrkräfte aus dem Ausland haben verschiedene Möglichkeiten, um an unseren Schulen zu arbeiten

Schwerin – Ausländische Lehrkräfte, die bereits in Mecklenburg-Vorpommern leben, können sich am 6. November 2024 digital über Wege in den Schuldienst informieren. Nachdem die erste Veranstaltung im Frühjahr stark nachgefragt war, beantworten Expertinnen und Experten des Bildungsministeriums erneut Fragen zu erforderlichen Sprachkenntnissen, zum Bewerbungs- und Anerkennungsverfahren sowie zu möglichen Qualifikationswegen beim Seiteneinstieg.

„Die digitale Informationsveranstaltung ist ein guter Weg, um auch ausländische Lehrkräfte für den Unterricht an unseren Schulen zu gewinnen“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Für gut ausgebildete Lehrkräfte aus dem Ausland gibt es verschiedene Möglichkeiten, an den Schulen in Mecklenburg-Vorpommern zu arbeiten. Wir informieren die Interessentinnen und Interessenten auch über den Weg als Lehrkraft im Seiteneinstieg.“

Die Einstellung über den Weg „Lehrkraft im Seiteneinstieg“ erfolgt auch für ausländische Lehrkräfte das ganze Jahr über und zunächst befristet für die Dauer einer Grundlegenden Pädagogischen Qualifizierung (GPQ), die einen zeitlichen Umfang von 15 Monaten umfasst. An die GPQ schließt sich die berufsbegleitende Modulare Qualifizierungsreihe (MQR) an. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden dann unbefristet weiterbeschäftigt. Die Ausbildung dauert insgesamt über vier Jahre.

Für den Seiteneinstieg können sich Interessierte online über das Karriereportal www.lehrer-in-mv.de auf die ausgeschriebenen Stellen bewerben.

Bei ihrer Bewerbung müssen ausländische Lehrkräfte insbesondere auf zwei Dinge achten:

  • Bewerberinnen und Bewerber, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, müssen ihrer Bewerbung einen Nachweis über Deutschkenntnisse auf dem Niveau C 1 oder C 2 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen beifügen. Wenn sie diese nicht vorweisen können, gibt es die Möglichkeit, an Sprachprüfungen teilzunehmen. Die Kosten für die Prüfungen werden vom Bildungsministerium übernommen. Auch für bereits abgelegte Sprachprüfungen gibt es finanzielle Unterstützung.
  • Die Zeugnisse über die erworbenen Qualifikationen müssen von vereidigten Dolmetscherinnen und Dolmetschern übersetzt werden (justiz-dolmetscher.de). Eine Kopie der Übersetzung und eine beglaubigte Kopie des Originalzeugnisses sind mit der Bewerbung einzureichen.

Die digitale Informationsveranstaltung für ausländische Lehrkräfte findet am Mittwoch, 6. November 2024, von 16:30 bis 18:00 Uhr per Webex statt. Anmeldung unter: www.lehrer-in-mv.de/veranstaltungen.

Kontaktstelle Kinderschutz

Kontaktstelle Kinderschutz wird fünf Jahre alt – Drese würdigt Arbeit der Einrichtung für Kinder und Jugendliche

Schwerin – Sozialministerin Stefanie Drese hat zum fünfjährigen Bestehen der „Kontaktstelle Kinderschutz“ das sichere und gesunde Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen in Mecklenburg-Vorpommern als dauerhafte gesellschaftliche Herausforderung hervorgehoben.

„Kinderschutz in unserem Land hat viele Gesichter. Eines davon gehört der Kontaktstelle Kinderschutz, die im Oktober 2019 ihre Arbeit beim Landesverband des Kinderschutzbundes aufgenommen hat“, sagte Drese am (heutigen) Mittwoch in Schwerin.

Seit fünf Jahren sei das Hilfs- und Unterstützungsangebot, das sich primär an Kinder und Jugendliche richtet, aus der Kinderschutzlandschaft in MV nicht mehr wegzudenken, so Drese. Mit viel Einfühlungsvermögen würden die dortigen Fachkräfte Kinder, Jugendliche und deren Angehörige zu Fragen des Kinderschutzes beraten und begleiten.

„Die Kontaktstelle Kinderschutz informiert über bestehende Rechte, zeigt Unterstützungsmöglichkeiten auf und vermittelt weiterführende Hilfen – niederschwellig, unbürokratisch und individuell“, sagte Drese. Der Umfang der Beratung und Begleitung richte sich nach den Erfordernissen des Einzelfalls, sie ist für Ratsuchende kostenlos.

„Damit ist die Kontaktstelle zu einem wichtigen Baustein für einen funktionierenden Kinderschutz in Mecklenburg-Vorpommern geworden“, würdigte Ministerin Drese zum fünfjährigen Jubiläum. „Kinder, Jugendliche und ihre Familien brauchen Vertrauenspersonen, um über Erlebtes sprechen zu können und sich für die Inanspruchnahme weiterführender Hilfen zu öffnen“, so Drese.

Die Hürde, zum Jugendamt oder zur Polizei zu gehen, sei für viele oft sehr hoch. Hier könne die Kontaktstelle ein Wegbereiter sein. „Gleichzeitig ist es wichtig, dass Träger und Organisationen gut vernetzt sind und partnerschaftlich zusammenarbeiten. Nur so lässt sich ein aktiver Schutzschirm für Kinder und Jugendliche spannen“, sagte sie.

Die mit Landesmitteln geförderte Kontaktstelle Kinderschutz pflegt im Rahmen ihrer Tätigkeit enge Kooperationsbeziehungen zu anderen Einrichtungen und Diensten. Neben der Zusammenarbeit mit den Partnerinnen und Partnern aus den Bereichen Kinder- und Jugendhilfe, Gesundheit, Bildung, Justiz etc. kommt der Qualifizierung ehrenamtlicher Strukturen im Kinderschutz besondere Bedeutung zu.

„So konnten in den letzten Jahren vor allem die Beziehungen zum Sportbereich auf- und ausgebaut werden“, verdeutlichte die Ministerin. Selbstbehauptungskurse für Kinder und Jugendliche sowie Schulungen für Trainerinnen und Trainer sowie Betreuende in den Vereinen seien dadurch zum festen Bestandteil des Angebotes geworden.

Die Kontaktstelle in Schwerin ist für Ratsuchende aus den Landkreisen Ludwigslust-Parchim, Nordwestmecklenburg und der Landeshauptstadt Schwerin zugänglich. Auf Wunsch besteht zudem die Möglichkeit einer aufsuchenden Beratung in geschützten Räumen außerhalb der Geschäftsstelle.

Wasserstoff-Kernnetz genehmigt

Jesse: Entscheidender Schritt für den Hochlauf der Wasserstoff-Wirtschaft

Schwerin – Das von den Fernleitungsnetzbetreibern vorgeschlagene Wasserstoff-Kernnetz ist von der Bundesnetzagentur genehmigt worden. Darüber haben heute Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck, Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur und Ralph Bahke, stellvertretender Vorstand der FNB Gas in einer Pressekonferenz informiert.

Das Wasserstoff-Kernnetz ist der erste Schritt für den Aufbau eines Wasserstoffnetzes in Deutschland. In Mecklenburg-Vorpommern wurden die Abschnitte Rostock-Glasewitz, Rostock Laage-Fliegerhorst Laage, Rostock-Wrangelsburg und Lubmin-Uckermark genehmigt. Wasserstoff spielt eine Schlüsselrolle bei der Transformation der Energieversorgung hin zu erneuerbaren Energien. Mecklenburg-Vorpommern sieht großes Potenzial im Ausbau der Wasserstoffwirtschaft und der Produktion von mit Wind- und Sonnenenergie produziertem grünem Wasserstoff.

„Das heute vorgestellte Wasserstoff-Kernnetz trägt der bedeutenden Rolle Mecklenburg-Vorpommerns und seiner Häfen beim Wasserstoff-Hochlauf Rechnung. Es ist wichtig, dass im weiteren Prozess auch der Abschnitt von Glasewitz nach Brandenburg sowie die Leitung über den Speicher Kraak und den Raum Schwerin nach Hamburg entsteht. Dafür werden wir uns weiter intensiv einsetzen.

Auch dort gibt es erhebliches Potenzial bei der Erzeugung und Speicherung von Wasserstoff und die zügige Anbindung an das Wasserstoffnetz kommt der Wertschöpfung vor Ort zugute.“ Das hat Ines Jesse, Staatssekretärin im Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern, zu den heute in Berlin vorgestellten Planungen gesagt.

Ines Jesse: „Die Genehmigung des Antrages ist ein entscheidender Schritt für den Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft – auch in Mecklenburg-Vorpommern. Ich spreche allen Beteiligten meinen Dank dafür aus, die sich auf dem Weg für die Interessen und Stärken Mecklenburg-Vorpommerns eingesetzt haben. Das Ziel ist ein regional ausgewogenes, resilientes Wasserstoffnetz.

Da wo das Netz noch Lücken aufweist, gilt es, sie zu schließen. Weiterhin muss jetzt die offene Frage der Vorhabenträgerschaft für den Abschnitt Rostock – Glasewitz geklärt werden, damit die Großelektrolyseurprojekte entlang des Abschnitts Rostock – Glasewitz Planungssicherheit haben. Hier geht es um den Bau von knapp einem Gigawatt Elektrolysekapazität bis 2030 und ein entsprechendes Investitionsvolumen von 1,9 Milliarden Euro.“

Die Bundesnetzagentur hat heute bekanntgegeben, dass das geplante Wasserstoff-Kernnetz, das zwischen 2025 und 2032 in Betrieb gehen soll, um 6,5 Prozent kleiner ausfallen wird als von den Netzbetreibern beantragt. Statt der geplanten 9.666 Kilometer wurde nur ein Netzumfang von 9.040 Kilometern genehmigt.

In einer gemeinsamen Pressekonferenz erläuterten Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck, Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur, und Ralph Bahke, stellvertretender Vorstand der FNB Gas, die Gründe für die Kürzung. Sie führten finanzielle und regulatorische Bedenken an, die es notwendig machten, einige der beantragten Leitungen vorerst zurückzustellen.

Alle im Antrag der Fernnetzbetreiber im Juli 2024 eingereichten Leitungsabschnitte in Mecklenburg-Vorpommern sind in der Genehmigung enthalten. Es handelt sich hierbei um die Abschnitte Rostock-Glasewitz, Rostock Laage-Fiegerhorst Laage, Rostock-Wrangelsburg und Lubmin-Uckermark. Für die beiden erstgenannten Abschnitte sind keine Vorhabenträger benannt.

„Netzwerk – Bioregionale Wertschöpfung in M-V“

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommern ist im Vergleich mit den anderen Bundesländern einer der Spitzenreiter im Bereich ökologischer Landbau. Zur nachhaltigen Unterstützung der bisher erfolgreichen Entwicklung des ökologischen Landbaus in Mecklenburg-Vorpommern wird jedoch im Bereich bioregionale Wertschöpfung weiterer Handlungsbedarf gesehen. Die im Land erzeugten Bio-Produkte sollen stärker auch im Land regional verarbeitet und vermarktet werden.

Minister Backhaus: „Es gibt in Mecklenburg-Vorpommern eine große Anzahl an Akteuren, die an den Themen „bio+regional“ arbeiten. Die vielfältigen Möglichkeiten der bioregionalen Wertschöpfung sollen durch die Vernetzung, dem Informationsaustausch umfassender erschlossen werden. Hier liegt noch viel Potential, das wir nutzen wollen. Wir wollen mit dem Wettbewerb ein neues Netzwerk aufbauen und Expertisen bündeln“, so der Landwirtschaftsminister.

Das LM beabsichtigt mit der Ausschreibung „Bioregionale Wertschöpfung in Mecklenburg-Vorpommern“, ein landesweites Netzwerk zu stärken und die Kooperation in einem finanziellen Umfang von bis zu 500.000 Euro zu fördern. Konzepte und konkrete Projekte mit dem Ziel der regionalen Wertschöpfung sollen durch das Netzwerk begleitet und unterstützt werden. Die Erfahrungen aus dem Prozess sollen dann auch den Bio-Landwirten, Verarbeitungs- und den Vermarktungsunternehmen im Biobereich zur Verfügung gestellt werden. Die Projektlaufzeit der Kooperation „Bioregionale Wertschöpfung in Mecklenburg-Vorpommern“ ist für den Zeitraum 01. Januar 2025 bis zum 30. Juni 2029 geplant.

Die Kooperation muss aus mindestens drei Partnern bestehen, davon mindestens ein Partner aus dem Bereich der Bio-Landwirtschaft. Die weiteren Partner müssen aus nachfolgenden Bereichen stammen: Unternehmen der Ernährungswirtschaft, sonstige Unternehmen des vor- oder nachgelagerten Bereichs der Landwirtschaft einschließlich der Regionalvermarktung, Naturschutz, Forschungseinrichtungen, Beratungs- und Dienstleistungseinrichtungen für die landwirtschaftliche Branche sowie Verbände und Organisationen der Land- oder Ernährungswirtschaft; Umweltverbände- und Vereine.

Einfacheres Bauen

Schwerin – Die Landesregierung hat heute beschlossen, verschiedene Gesetze zu ändern, um einfacheres und schnelleres Bauen zu ermöglichen. Anlass war u.a. die Kritik der Europäischen Kommission an den Regelungen zur Bauvorlageberechtigung in der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern.

„Im Rahmen des Paktes für Planungs-, Genehmigungs- und Umsetzungsbeschleunigung haben sich die Länder mit dem Bund darauf verständigt, eine Bauvorlageberechtigung für bestimmte Handwerksmeister und Techniker zügig einzuführen. Damit wird der Kreis der bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser erweitert. Weitere Anpassungen werden vorgenommen, um unseren Klimazielen und der Energiewende gerecht zu werden“, sagte Landesbauminister Christian Pegel.

So werden Außeneinheiten von Wärmepumpen bis zwei Metern Höhe und bis drei Metern Breite künftig keine Abstandsflächen mehr erfordern. Dies schafft Planungsklarheit für Bauwillige und bei der Verfassung von Entwürfen. Solarthermie – und Photovoltaikanlagen auf Dächern können infolge verringerter Abstände insbesondere auf Reihen- und Doppelhäusern künftig größer dimensioniert werden.

Die Verpflichtung zur Herstellung neuer Stellplätze entfällt, wenn Wohnungen geteilt oder Wohnraum durch Umnutzung, Aufstockung oder Ausbau des Dachraums geschaffen wird. Die Möglichkeit des genehmigungsfreien Bauens wird auf den Dachgeschossausbau zu Wohnzwecken im Innenbereich erweitert. Weiterhin soll die Pflicht zur Herstellung von Kinderspielplätzen durch zweckgebundene Geldbeträge an die Gemeinde abgelöst werden können.

„Zusätzlich werden wir die Fristen bei der Bearbeitung von Bauanträgen im vereinfachten Genehmigungsverfahren modifizieren. Zusammen mit der Landesbauordnung werden auch entsprechende Änderungen im Architekten- und Ingenieurgesetz und im Bauproduktemarktüberwachungsgesetz nötig. All das wird dazu beitragen, Bauen in Mecklenburg-Vorpommern ein Stück weit schneller und einfacher zu gestalten“, zeigt sich Pegel überzeugt.

Keine Einschränkungen bei Klassenfahrten

Oldenburg: Schulen in Mecklenburg-Vorpommern können Ausflüge und Klassenfahrten wie gewohnt planen

Schwerin – In Mecklenburg-Vorpommern gibt es keine Einschränkungen bei Klassenfahrten. „Die Schulen im Land können wie gewohnt die Planungen für Schulwanderungen sowie für ein- und mehrtägigen Schulfahrten, die im kommenden Jahr stattfinden sollen, durchführen“, informierte Bildungsministerin Simone Oldenburg.

Das Genehmigungsverfahren wird laut Verwaltungsvorschrift „Durchführung von Schulwanderungen und Schulfahrten an öffentlichen allgemein bildenden und beruflichen Schulen“ umgesetzt. Diese Vorschrift regelt die Reisekostenzuschüsse für Lehrkräfte.

„Trotz erforderlicher Sparmaßnahmen des Landes wird es keine Einschränkungen auf die Durchführungen von Schulwanderungen und Schulfahrten geben. Wir ergreifen also nicht die Maßnahmen, die derzeit in Berlin umgesetzt werden, indem die Zuschüsse für Fahrten kürzen“, sagte die Ministerin.

„Ganz im Gegenteil erhöhen wir im aktuellen Haushalt sogar die Fördermittel für Schulfahrten zu Gedenkstätten von 100.000 Euro auf 150.000 Euro. Denn neben Wandertagen und Klassenfahrten ergänzen Gedenkstättenbesuche die Bildung der Schülerinnen und Schüler in besonderer Form.“

Aktuell wird zudem die Förderrichtlinie mit dem Ziel überarbeitet, das Antragsverfahren für die Schulen zu erleichtern. Ebenso sollen die Förderhöhe den gestiegenen Fahrtkosten angepasst und die Gültigkeit der Richtlinie auf frühere Jahrgangsstufen ausgeweitet werden.

Ostseefangquoten 2025: Fischkrise geht weiter

BUND fordert Fangpause für die Ostsee

  • EU-Fischereiminister*innen treiben Fischkrise in der Ostsee weiter voran
  • Wertvolle Fische werden über Bord geworfen oder für Futtermittel verschwendet
  • Die Ostseefischerei braucht Pause zur Reflexion und Neuausrichtung

Berlin/Luxemburg – Die EU-Fischereiminister*innen haben heute entschieden, die Fischkrise in der Ostsee weiter voranzutreiben – ein fatales Zeichen aus Luxemburg an die gestern gestartete Weltbiodiversitätskonferenz in Kolumbien. Auch 2025 wird es wieder erlaubt sein, den gefährdeten westlichen und östlichen Dorsch sowie den westlichen Hering als Beifang zu fischen.

Die Fangquoten für Heringe und Sprotten in der zentralen Ostsee sind damit auch im kommenden Jahr viel zu hoch: Hunderttausende Tonnen der wichtigen Schwarmfische dürfen abgefischt werden, obwohl es ihnen seit Jahren immer schlechter geht. Dadurch gerät das Ökosystem aus dem Gleichgewicht und bedrohte Schweinswale und Dorsche finden immer weniger Futter. Den EU-Fischereiminister*innen geht es bei ihrer Entscheidung nicht um die Rettung der kleinen Küstenfischerei, sondern um die Förderung eine industrielle Fischerei zur Produktion von Fischmehl.

Olaf Bandt, BUND-Vorsitzender:„Diese Entscheidung ist eine riesige Enttäuschung. Die Fischereiminister*innen haben heute deutlich gemacht, dass sie keine Ambitionen haben, ihren Beitrag zur Rettung der Ostsee zu leisten.“

Die gezielte Fischerei auf Dorsch ist zwar verboten, aber durch eine Beifangquote dürfen die Dorsche weiter mitgefangen werden. So wird auf Kosten der Dorsche die Fischerei auf Plattfische in den gleichen Gebieten weiter ermöglicht. Da es inzwischen nur noch sehr wenige Dorsche gibt, kann bereits die Beifangquote eine Erholung der Population verhindern. Hinzu kommt: Mehr als die Hälfte der Dorsch-Fänge geht direkt wieder über Bord, weil sie zu klein oder zu dünn sind. Auch bei den Schollen sind die Rückwürfe massiv. Je nach Fanggebiet werden 40 bis 80 Prozent der Schollen zurück in die Ostsee geworfen.

Ohne Fische wird es weder eine Erholung des Ökosystems der Ostsee, noch eine Perspektive für die Fischerei geben. Da trotz der dramatischen Situation zielgerichtete Maßnahmen zum Wiederaufbau der Fischpopulationen und zur Veränderung der Ostseefischerei ausbleiben, hilft jetzt nur noch eine Zwangspause der Fischerei. Die Fischpopulationen brauchen Zeit, um sich zu erholen und um eine Größe zu erreichen, die wieder befischt werden kann. In der Zwischenzeit muss ein ökosystembasiertes Fischereimanagement umgesetzt werden, damit Fischpopulationen gesund bleiben und die Bedürfnisse aller Meereslebewesen berücksichtigt werden.

Bandt: „Bereits vor einem Jahr hat die Leitbildkommission Ostseefischerei ihre Empfehlungen vorgelegt. Nichts davon wurde bisher umgesetzt oder auch nur angestoßen. Inzwischen gibt es sogar eine Zukunftskommission Fischerei. Der sozialökologische Wandel der Fischerei könnte das Vermächtnis des grünen Fischereiministers Özdemir sein, doch dafür muss er jetzt handeln.“

 Jeden Oktober verhandeln die EU-Fischereiminister*innen die Fangquoten für die Fischpopulationen in der Ostsee für das kommende Jahr. Für Deutschland nimmt Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir an den Verhandlungen teil. Die meisten der kommerziell befischten Populationen in der Ostsee sind zusammengebrochen oder stark zurückgegangen. In der westlichen Ostsee vor der deutschen Küste kann seit einigen Jahren nur noch die Scholle gezielt befischt werden, die Dorsch und Hering Populationen sind kollabiert.

Zwischen November 2022 und Dezember 2023 tagte die „Leitbildkommission Ostseefischerei“, um der Bundesregierung Empfehlungen für die Zukunft der deutschen Ostseefischerei vorzuschlagen. Zu den Empfehlungen gehörten unter anderem der effektive Schutz von Meeresschutzgebieten, die Umsetzung eines ökosystembasierten Fischereimanagements, die Entwicklung umweltgerechter und nachhaltiger Fangmethoden, sowie eine Umverteilung von Fangquoten unter Anwendung sozialer und ökologischer Zuteilungskriterien.

Bundesweit vorn: Ausreichend Kita-Plätze in MV

Oldenburg: Gute Bedingungen für Familien ermöglichen die Vereinbarkeit von Erwerbs- und Privatleben

Schwerin – Bildungsministerin Simone Oldenburg erklärt, dass die veröffentlichen Daten des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) ein falsches Bild der Betreuungssituation in Mecklenburg-Vorpommern darstellen.

„In Mecklenburg-Vorpommern können alle Kinder in der Kita gebildet und gefördert werden. Mit einer Betreuungsquote von 83 Prozent der 1- bis 3-jährigen Kinder sind wir Spitzenreiter im bundesweiten Vergleich. Damit gelingt MV, was viele andere Bundesländer noch nicht erreichen: Wir können den Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz ab dem ersten Lebensjahr umsetzen und schaffen so gute Bedingungen für Familien, ihr Erwerbs- und Privatleben besser zu vereinbaren“, sagte Simone Oldenburg. Sie erklärte weiter: „Darüber hinaus sind Kita und Ferienhort gebührenfrei. Eltern bezahlen keinen Cent und das wird auch zukünftig so bleiben. Das ist ein echter Beitrag zur Chancengerechtigkeit.“

Für Mecklenburg-Vorpommern weist die IW-Studie die beste Betreuungssituation aller Bundesländer auf. Anhand der erhobenen Daten lassen sich allerdings keine Aussagen darüber treffen, ob die in der Studie befragten Eltern ihren Bedarf gegenüber den Landkreisen und kreisfreien Städten, die für die Planung zuständig sind, angezeigt haben. Die Zahl der belegten Krippenplätze ist überdies aufgrund der demographischen Entwicklung in MV rückläufig und das bei weiterhin ausreichend freien Kapazitäten in jeder Region Mecklenburg-Vorpommerns.

Oldenburg: „Neben der höchsten Betreuungsquote und dem höchsten Betreuungsumfang von bis zu 10 Stunden täglich verfügt das Land ebenfalls über eine hohe Quote an Fachkräften. Laut unserer jüngsten Ausbildungsplatzplanung bilden wir in MV das pädagogische Personal bedarfsgerecht und sogar mit leichtem Überhang aus. Das sind gute Nachrichten für die Kitas, denn die Qualitätsverbesserungen in der Kindertagesförderung und der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung ab 2026 werden den Bedarf an Fachkräften weiter steigen lassen.“

Zu den Qualitätsverbesserungen zählen die stufenweise Nichtanrechnung der Auszubildenden im ersten und zweiten Ausbildungsjahr zur Erzieherin bzw. zum Erzieher für 0- bis 10-Jährige auf den Stellenanteil einer Fachkraft ab dem Schuljahr 2023/2024 und das Senken des Fachkraft-Kind-Verhältnisses im Kindergarten von 1:15 auf 1:14 seit September dieses Jahres. Hinzu kommt die schrittweise Umsetzung des Mindestpersonalschlüssels.

Die Ministerin betonte, dass das Land in den nächsten Jahren weitere Qualitätsmaßnahmen im Bereich der Kindertagesförderung ergreifen wird.