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Mobile Anlagen der Tourismuswirtschaft

Neuer Erlass ermöglicht Versorgung am Strand auch über die Saison hinaus

Schwerin – Ab dem 15. März 2025 gilt eine neue Regelung für das Aufstellen von Strandkörben und anderen mobilen Anlagen der Tourismuswirtschaft an den Stränden Mecklenburg-Vorpommerns. Bislang mussten diese Anlagen mit Beginn der Sturmflutsaison zum 15. Oktober eines Jahres abgebaut werden. Nun soll es auch über diesen Stichtag hinaus möglich sein, “mobile, leicht transportfähige Objekte“ wie z.b. Strandkörbe, die keiner Baugenehmigung bedürfen, ohne einen zusätzlichen Verwaltungsakt, d.h. ohne eine gesonderte Ausnahmegenehmigung, am Strand aufzustellen.

In einem solchen Fall tragen die Gemeinden bzw. die Strandkorbvermieter die Verantwortung für den Auf- und Abbau der Strandkörbe und mobilen Einrichtungen bei einer Sturmhochwasserwarnung. Dies ist ein Kompromiss der auf Initiative von Umweltminister Dr. Till Backhaus zwischen den zuständigen Behörden sowie den Gemeinden und der Tourismuswirtschaft erzielt wurde.

„Seit vielen Jahren ist die Strandbewirtschaftung ein Thema, insbesondere unter den Gewerbetreibenden. Das kann ich gut nachvollziehen, denn zur Erzielung zusätzlicher Einnahmen haben sie selbstverständlich ein großes Interesse daran, jeden Sonnentag bestmöglich auszunutzen. Dies wirkt sich letztlich auch auf das Image des Landes als beliebte Urlaubsregion aus und entscheidet darüber, ob Gäste auch in der Nebensaison gerne in MV urlauben.

Gleichwohl tragen wir in der Sturmhochwassersaison, vom 16. Oktober bis 31. März, eine hohe Verantwortung dafür, dass weder Menschen, noch Sachwerte Schaden nehmen. Die Sicherung unserer technischen Küstenschutzanlagen und der Ausgleich von Sanddefiziten hat daher hohe Priorität. In diesem Spannungsfeld haben wir nach einem Winterkonzept gesucht, dass die verschiedenen Interessenslagen noch besser ausgleicht. Im Ergebnis haben wir den bestehenden Erlass zur wasserrechtskonformen Nutzung des Strandes überarbeitet und festgelegt, dass die Strandnutzung über den 15. Oktober erweitert werden kann, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind“, erläutert Minister Backhaus.

Dazu gehöre u.a., dass ein Rückbau dieser Anlagen innerhalb von 12 Stunden möglich sein muss, sagt er weiter. Aus fachlicher Sicht sind mindestens 12 Stunden erforderlich, um den Gemeinden und Behörden die Möglichkeit der Reaktion zu geben, falls der Betreiber verhindert ist oder seiner Rückbaupflicht aus anderen Gründen nicht nachkommt. Darüber hinaus muss der Betreiber sicherstellen, dass er Warnmeldungen für erhöhte Wasserstände oder Sturmhochwasser erhält und nutzt.

Minister Backhaus weist darauf hin, dass sich die Gültigkeit des Erlasses nur auf die wasserrechtliche Zulässigkeit im Bereich von Küstenschutzanlagen des Landes MV bezieht. Die Regelungen zur befristeten Zulässigkeit von baulichen Anlagen mit Baugenehmigungsverfahren sowie die Regelungen zu Leitungen bleiben bestehen.

Die Sturmhochwassersaison endet am 31.03.2025. Bis zur nächsten Sturm­hochwassersaison, die am 16.10.2025 beginnt, sollen die Regelungen über öffentlich-rechtliche Verträge mit den Gemeinden umgesetzt werden, die Interesse an einer solchen Regelung haben.

Gemeinden, welche die Regelungen bereits ab 15.03.2025 nutzen möchten, können bei den zuständigen StÄLU eine Ausnahmegenehmigung für die Aufstellung von „mobilen, transportfähigen Objekten“ erhalten. Die Auf­stellung von Strandkörben kann somit zeitnah zum Beginn der Sonderöff­nungszeiten in den Ostseebädern erfolgen.

Internationalen Wochen gegen Rassismus

Viele Angebote auch in Mecklenburg-Vorpommern

Schwerin – Am Montag beginnen die diesjährigen Internationalen Wochen gegen Rassismus (IWgR). Sie stehen in diesem Jahr unter dem Motto „Menschenwürde schützen“. Bundesweit, darunter auch in vielen Städten in Mecklenburg-Vorpommern, finden bis zum 30. März zahlreiche Aktionen statt, die sich kritisch mit Themen wie Rassismus, Rechtsextremismus und Antisemitismus beschäftigen und sich für ein gutes Miteinander einsetzen.

In Wismar vermittelt zum Beispiel die Bundeszentrale für Politische Bildung unter dem Titel „Was sage ich, wenn…“ Strategien für den Umgang mit rassistischen Äußerungen, in Stralsund findet unter anderem ein offenes Volleyballturnier und in Schwerin ein mehrsprachiges Vorlesen statt. In Greifswald können Jugendliche unterdessen anhand von Botschaften gegen Rassismus das Erstellen von Animationsfilmen erlernen.

„Die Vielfalt an Angeboten zeigt: Das Engagement in Mecklenburg-Vorpommern ist ungebrochen groß. Ein wichtiges Signal in Zeiten, in denen ausländerfeindliche Haltungen wieder gesellschaftsfähig zu werden scheinen“, erklärte die Landesintegrationsbeauftragte Jana Michael im Vorfeld der Aktionswoche. „Ich glaube deshalb, dass es dieses Jahr besonders wichtig ist, mit Signalwirkung Haltung für eine solidarisches und offenes Mecklenburg-Vorpommern zu zeigen“, so Michael weiter.

Michael hob zudem hervor, dass die IWgR mehr seien, als ein politisches Bekenntnis. „Denn im Kern geht es auch darum, Menschen wieder mehr zusammenzubringen. Kontakte zu knüpfen und verschiedene Kulturen kennenzulernen“, weiß die Integrationsbeauftragte. So können Interessierte in einigen Städten auch an einem interreligiösen Fastenbrechen teilnehmen, in offenen Gärten gemeinsam klönen oder bei internationalen Feiern zusammenkommen.

Michael organisiert auch selbst zwei Veranstaltungen. „Zusammen mit der Migrations- und Integrationsbeauftragten der Stadt Stralsund, der Kreisvolkshochschule Vorpommern-Rügen und dem Verein „Tutmonde“ wird es am 21. März eine Lesung gegen Rassismus geben. In Kooperation mit der Landeszentrale für politische Bildung, dem Mecklenburgischen Staatstheater und dem Dokumentationszentrum Lichtenhagen wollen wir in Schwerin zudem die Erfahrungen von Rom*nja während des Pogroms von Lichtenhagen in den Mittelpunkt stellen“, so die Landesintegrationsbeauftragte.

Michael: „Ich erhoffe mir, dass die Aktionswoche breiten Zulauf findet, sie aber auch zum Nachdenken und Reflektieren einlädt. Damit Völkerverständigung, Toleranz und Weltoffenheit auch fernab der IWgR Bestand haben.“

Informationen zu den Veranstaltungen finden Interessierte auf der bundesweiten Seite der Stiftung gegen Rassismus unter https://stiftung-gegen-rassismus.de/veranstaltungskalender oder direkt auf den Seiten der teilnehmenden Städte.

„Theater in Sicht“: Land weitet Projekt aus

Theater in Mecklenburg-Vorpommern bieten Schülerinnen und Schülern umfangreiches Repertoire

Schwerin – In fremde Welten eintauchen, sich berühren lassen, mit Künstlerinnen und Künstlern ins Gespräch kommen – das alles bietet das Projekt „Theater in Sicht“. Zwei neue Spielstätten sind im Jahr 2025 dabei: das Ernst-Barlach-Theater in Güstrow und die Deutsche Tanzkompanie Neustrelitz. „Das Projekt eröffnet jungen Menschen einen Raum für Dialoge und verspricht Erlebnisse, die den Unterricht auf vielfältige Weise bereichern“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg.

Seit dem Schuljahr 2016/2017 werden von allen Theatern gemeinsam die Schultheaterwochen „Theater in Sicht“ in Mecklenburg-Vorpommern ausgerichtet. Die Kultureinrichtungen bieten von Schauspiel über Oper bis Tanz, Konzert und Klassenzimmerstück ein umfangreiches Repertoire. „Neu ist, dass ‚Theater in Sicht‘ nicht mehr in einem begrenzten Zeitraum stattfindet, sondern der Besuch einer Theaterveranstaltung jederzeit eine wertvolle Ergänzung des Unterrichts darstellt, ja sogar Unterricht ist“, so Oldenburg weiter.

Das Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung bietet finanzielle Hilfen für Fahrten der Schulen aus dem ländlichen Raum zu ihrem Theater an. „Damit wird die Möglichkeit der Teilhabe an Kultur gestärkt und für die Schülerinnen und Schüler die Auswahl von künstlerischen Angeboten im ländlichen Raum erweitert“, sagte die Bildungsministerin.

Das Land finanziert das Projekt „Theater in Sicht“ mit insgesamt 20.600 Euro. Die Fachstelle für Kulturelle Bildung M-V unterstützt das Projekt bei der Umsetzung.

Weitere Informationen erhalten Sie auf dem Bildungsserver MV sowie in den Veröffentlichungen der Theater des Landes.

Unterstützung für Heringsprojekt

Schwerin – Seit Kurzem unterstützen Berufsfischer in Mecklenburg-Vorpommern das im September 2024 an der Landesforschungsanstalt für Landwirtschaft und Fischerei (LFA) gestartete Heringsprojekt. Es untersucht unter anderem die Einwanderungsdynamik der Heringsschwärme aus der westlichen Ostsee, die jedes Jahr zum Laichen in die Küstengewässer von MV wandern. Zu diesen Berufsfischern gehören auch Sea Ranger mit der Zusatzausbildung „Fachwirt Fischerei und Meeresumwelt“.

In vier verschiedenen Gebieten entlang der Küste Mecklenburg-Vorpommerns, in der Wismarbucht, vor Warnemünde, im Grabow und im Peenestrom, werden sie künftig wöchentlich Heringe mit standardisierten Stellnetzen fangen, den Fang dokumentieren und der LFA Heringsproben für weitere Untersuchungen übergeben. Zusätzlich werden Umweltparameter in den jeweiligen Gebieten erhoben.

„Über die Zusammenarbeit der Berufsfischer und Sea Ranger mit der Landesforschungsanstalt freue ich mich wirklich sehr. Gerade jetzt zu Beginn der Heringssaison sind die jahrzehntelangen Erfahrungen der Fischer im Heringsfang für den Erfolg der geplanten Arbeiten besonders wertvoll. Außerdem kennen sie sich bestens mit den Besonderheiten der lokalen Gewässer aus “, sagt Fischereiminister Dr. Till Backhaus.

„Ab etwa 2015 hat sich der schon seit den 1990er Jahren rückläufige Heringsbestand der westlichen Ostsee noch einmal dramatisch verschlechtert. Neben der intensiven fischereilichen Nutzung sind Eutrophierung und Klimawandel ursächlich für die negative Entwicklung. Die gezielte Fischere auf Hering ist eigentlich untersagt. Aber die EU räumt der kleinen, ortsgebundenen Fischerei im Wege der Ausnahme immerhin noch ein kleines Kontingent von aktuell gerade einmal 788 Tonnen ein. Der deutsche Anteil hieran beträgt lediglich 435 Tonnen. Der Heringsfang darf nur noch von der kleinen Küstenfischerei, das sind Kutter unter zwölf Metern Länge, mit passiven Fanggeräten betrieben werden.

Die Quote ist minimal und stellt kaum noch eine Erwerbsgrundlage für einen Berufsfischer dar“, fasst der Minister die akute Problemlage zusammen und verweist auf Aktivitäten, um die Küstenfischerei überhaupt noch erhalten zu können: „Daher wurde von der Fischereigenossenschaft Wismar das Projekt Sea Ranger ins Leben gerufen. Als Voraussetzung zur Übernahme weiterer Tätigkeiten auf dem Meer jenseits der Fischerei haben im Juni 2024 die ersten zehn Berufsfischer eine Zusatzqualifikation zum Fachwirt für Fischerei und Meeresumwelt erworben. Sie bietet ihnen zusätzliche Möglichkeiten zur Einkommensdiversifizierung.

Damit können sie etwa bei Forschungsprojekten, in der Umweltbildung sowie der Information und Begleitung von Touristen mitwirken. Die Landesregierung unterstützte diese Fortbildung als kollektives und innovatives Vorhaben mit mehr als 100.000 Euro EU-Mitteln aus dem Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds.“

Bei den wöchentlichen Stellnetzbeprobungen im Rahmen des Heringsprojektes soll das Aufkommen frühjahrslaichender Heringe im Abgleich zum herbstlaichenden Hering quantifiziert werden. Die Unterscheidung zwischen Frühjahrs- und Herbstlaichern erfolgt auf genetischer Ebene. Die ortskundigen Berufsfischer stellen die Netze so, dass es möglichst wenig Beifang gibt und Robben und Kormorane den Heringsfang möglichst nicht beeinträchtigen.

Gerade die inneren Küstengewässer sind aufgrund ihrer geringen Wassertiefe und dem nur mäßigen Wasseraustausch mit dem offenen Meer sensible Ökosysteme. Klimawandel und Eutrophierung können hier einen besonders gravierenden Einfluss auf Flora und Fauna haben. Davon betroffen ist auch die Nachwuchsproduktion des Herings der westliche Ostsee, die in den inneren Küstengewässern vollzogen wird, dabei auch außerhalb des Hauptlaichgebietes, dem Greifswalder Bodden.

Das Projekt und die hierin eingebettet Kooperation mit der Berufsfischerei wird aus dem Europäischer Meeres- , Fischerei- und Aquakulturfond (EMFAF) und aus Landesmitteln finanziert.

Gemeinde Göhlen erhält eigenes Wappen

Göhlen – Die Gemeinde Göhlen im Landkreis Ludwigslust-Parchim erhält ein eigenes Wappen. Den Wappenrief hat das Innenministerium versandt. „Wappen sind wie kaum ein anderes Zeichen geeignet, Wertvorstellungen und Heimatverbundenheit zu fördern“, sagt Landesinnenminister Christian Pegel und weiter: „Ich freue mich sehr dem Wunsch der Gemeinde nachzukommen, die durch ein eigenes Wappen Interesse daran zeigt, die eigenen Traditionen zu bewahren.“

Das Wappen wird im Wappenbrief wie folgt beschrieben:

In Gold geteilt durch einen blauen linken Wellenbalken vorn ein runder roter Rennofen mit goldener Öffnung und begleitet von sechs roten Flammen, hinten eine linksgerichtete rote Kirche mit vier goldenen Fenstern im Schiff und einem goldenen Fenster im Turm.

Die Gemeinde kann das Wappen künftig unter anderem im Siegel, Briefkopf und auf Amtsschildern führen. Die endgültige Verwendung des Wappens legt jede Gemeinde selbstständig fest.

Aktuell sind in Mecklenburg-Vorpommern mit seinen 724 Gemeinden und den kreisfreien Städten Schwerin und Rostock 393 Wappen in die Wappenrolle des Landes eingetragen.

Schon in der DDR gab es die Möglichkeit, ein Wappen als Hoheitszeichen zu beantragen. Nach 1990 nahmen die Anträge deutlich zu. Grund dafür war die Neufassung der Kommunalverfassung, wodurch auch das kommunale Wappen- und Flaggenwesen erneuert wurde.

Das Verfahren für die Annahme eines Wappens ist in der Verwaltungsvorschrift des Ministeriums über die Genehmigung kommunaler Wappen und Flaggen beschrieben, die Sie auf der Webseite des Ministeriums herunterladen können: https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/im/Kommunales/Hoheitszeichen/

Schwesig: Wir Demokraten sind gefordert, uns aufeinander zuzubewegen

Berlin – Ministerpräsidentin Manuela Schwesig hat heute im Bundestag für die bei den Sondierungsgesprächen zur Bildung einer neuen Bundesregierung vorgeschlagenen Grundgesetzänderungen geworben.

„Die Sicherheit von Deutschland ist massiv bedroht durch den brutalen Angriffskrieg von Putins Russland in der Ukraine. Und gleichzeitig ist auch die Sicherheit unserer Wirtschaft bedroht, weil es fehlt an Wachstumsimpulsen, weil es fehlt an der Senkung der Energiekosten durch Investitionen in die Energieinfrastruktur, weil es fehlt an Bürokratieabbau“, erklärte die Ministerpräsidentin. Deutschland brauche gleichermaßen Investitionen in die Bundeswehr und die Verteidigung, in die Wirtschaftsstruktur, in die Bildung und die soziale Infrastruktur. „Das gehört zusammen.“

Schwesig warb dafür, bei den weiteren Beratungen Kompromisse zu finden. „Wir Demokratinnen und Demokraten in Bund und Ländern sind gemeinsam gefordert, uns aufeinander zuzubewegen und die guten Argumente, die alle in ihren Bereichen haben, zusammenzuführen zu einer gemeinsamen, stabilen Lösung für unser Land.“

Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder hätten sich auf ihrer gestrigen Konferenz intensiv mit dem Vorschlag beschäftigt. „Wir Länder begrüßen, dass es neben der Sicherheit endlich das notwendige Infrastrukturpaket gibt“, erklärte Schwesig. Mit Blick auf die weiteren Beratungen im Bundestag sagte die Ministerpräsidentin: „Es gibt einen Punkt, den wir Länder sehr kritisch sehen.“ Das Paket dürfe nicht aufgespalten werden. Es wäre falsch, jetzt nur über die Sicherheit und dann später über die Infrastruktur zu entscheiden. „Wir brauchen jetzt die Investitionen in die Wirtschaft. Wir müssen jetzt die Investitionen für Kitas, Schulen und Krankenhäuser auslösen.“

Inklusion in Mecklenburg-Vorpommern

Schwerin – Der Landtag beschäftigte sich heute mit der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Mecklenburg-Vorpommern und den Ergebnissen des Tages der Menschen mit Behinderungen im Jahr 2024.

Sozialministerin Stefanie Drese konstatierte in ihrer Rede Fortschritte in den Bereichen Inklusion und Barrierefreiheit, betonte aber auch, dass für eine umfassende gleichberechtigten Teilhabe aller Menschen in Mecklenburg-Vorpommern noch viel zu tun bleibt.

Drese bezeichnete den 2021 verabschiedeten Maßnahmenplan 2.0 der Landesregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention als die zentrale Leitplanke auf dem Weg zu noch besserer Inklusion und Barrierefreiheit in Mecklenburg-Vorpommern.

Die aktuellste Evaluation hat nach Angabe der Ministerin ergeben, dass von den 126 gelisteten Maßnahmen des Maßnahmenplans 2.0 Mitte 2024 bereits über 40 Maßnahmen erfolgreich umgesetzt wurden. Die beiden übrigen Drittel aller Maßnahmen sind zwischenzeitlich fast in vollem Umfang gestartet und sie befinden sich gegenwärtig in der Umsetzung.

Als positive Beispiele hob Drese die Verbesserung der Kommunikation von Menschen mit Sprach- und Hörbehinderungen mit der Polizei, der Feuerwehr sowie dem Rettungsdienst in Notfall-Lagen sowohl beim Absetzen von Notrufmeldungen als auch bei Warnmeldungen an die Bevölkerung, hervor. Mit der Umsetzung des Programms „Inklusionsinitiative II – AlleImBetrieb“ würden neue Arbeits- und Ausbildungsplätze für besonders betroffene schwerbehinderte Menschen in Inklusionsbetrieben gefördert.

Mit rund 116 Millionen Euro wurden zudem mietpreis- und belegungsgebundene Wohnungen und Wohnraumanpassungen zur Herstellung von Barrierefreiheit gefördert. „Auch im Breiten- und Leistungssport wurden für Menschen mit Behinderungen zusätzliche finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt, um den Behindertensport im Land zu fördern“, so Drese.

Drese: „Inklusion ist und bleibt eine Querschnittsaufgabe, die uns alle angeht. Jedes Landesressort, jede Landesbehörde, jede Kommune, jeder Verein und Arbeitgeber, jede politische Partei, jede Bürgerin und jeden Bürger muss einen Beitrag leisten für mehr und für bessere Inklusion. Denn nur im Schulterschluss kommen wir hier gemeinsam voran“, so die Ministerin im Landtag.

Günther Uecker zum 95. Geburtstag

Schwerin – Ministerpräsidentin Manuela Schwesig hat heute Günther Uecker zu seinem 95. Geburtstag gratuliert: „Ich gratuliere Günther Uecker zu seinem 95. Geburtstag und wünsche ihm vor allem Kraft und Gesundheit. Aufgewachsen auf der Halbinsel Wustrow bei Rerik hat er nach wie vor eine enge Verbindung zu Mecklenburg-Vorpommern. Bis heute bleibt er seiner mecklenburgischen Heimat treu.“

2002 bis 2008 kehrte der Künstler zeitweise auf die verwilderte Halbinsel Wustrow zurück, wo er in einer Strandhütte lebte und arbeitete. 2013 erwarb das Staatliche Museum Schwerin mit Unterstützung des Bundes und der Ostdeutschen Sparkassenstiftung 13 Werke von Günther Uecker und verfügt damit über die größte Sammlung des Künstlers in Norddeutschland. Ihm zu Ehren erhielt die Landesbibliothek M-V 2015 den Namenszusatz Günther Uecker. Typisch für seine Kunst seien seine Nagelbilder. Aber natürlich habe er sich noch mit vielem anderen beschäftigt. Religion, Fremdenhass, Frieden sind seit jeher Themen, die er künstlerisch verarbeitet.

Dem Schweriner Dom habe er mit seinen Lichtbogenfenstern ein wunderbares Geschenk gemacht. „Ich danke dem Künstler für die Zeit, die er sich dafür genommen hat und für seine Kunstwerke. Uecker hat sich auf die Geschichte und die Atmosphäre des Doms eingelassen: bei den Entwürfen, bei der Zusammenarbeit mit der Gemeinde und auch bei der Fertigstellung. Vielen Dank dafür“, sagte die Ministerpräsidentin. Dazu kommt sein Einsatz für Kultur und unser kulturelles Erbe. „Günther Uecker gilt als derzeit bedeutendster lebende Künstler aus Mecklenburg-Vorpommern und als einer der wichtigsten deutschen Künstler der Gegenwart mit weltweiter Reputation. Er wird in unserem Land sehr geschätzt und geehrt.“

Für seine umfangreichen Verdienste wurde Günther Uecker 2023 mit dem Verdienstorden des Landes Mecklenburg-Vorpommern ausgezeichnet.