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Kirchliche Lehrkräfte im Religionsunterricht

Wo Vikarinnen und Vikare das Unterrichten lernen / Vereinbarung über Schulpraktika für zukünftige evangelische Pastorinnen und Pastoren unterzeichnet

Schwerin – Das Land und die Evangelisch-Lutherische Kirche in Norddeutschland (Nordkirche) kooperieren bei der Ausbildung von evangelischen Pastorinnen und Pastoren. Ihren praktischen Vorbereitungsdienst, das Vikariat, beginnen sie mit einem Schulpraktikum, um sich auf einen Einsatz als kirchliche Lehrkraft im Religionsunterricht vorzubereiten. Das Praktikum können die Vikarinnen und Vikare an einer Schule in öffentlicher Trägerschaft absolvieren. Sie werden dabei von Religionslehrkäften begleitet. Das Land und die Nordkirche haben dazu eine Vereinbarung unterzeichnet.

„Die Kooperation kommt beiden Seiten zugute“, betonte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Zum einen ermöglichen wir Vikarinnen und Vikaren, während ihrer Ausbildung praktische Erfahrungen im modernen Religionsunterricht gemäß Schulgesetz zu sammeln und den Schulbetrieb kennenzulernen. Zum anderen sind die jungen Pastorinnen und Pastoren gut geschult, um evangelischen Religionsunterricht zu erteilen. Ich begrüße, wenn sich junge Pastorinnen und Pastoren entschließen, nach ihrer Ausbildung an unseren Schulen tätig zu sein“, sagte Oldenburg.

Der zuständige Dezernent im Landeskirchenamt der Nordkirche, Prof. Dr. Bernd-Michael Haese, hob hervor, „dass zukünftige Pastorinnen und Pastoren authentische Einblicke in das Lehr-Lern-Geschehen des Schulalltags erhalten und ihre theologische Ausbildung in die Unterrichtsgestaltung  einbringen sollen. Die im Religionsunterricht auftretenden Fragen von Kindern und Jugendlichen sollen lebensnah diskutiert und aus der Sicht der evangelischen Religion reflektiert werden.“

Die Schulpraktika beginnen im April und Oktober eines jeden Jahres und haben eine Dauer von fünf Monaten. Die Vikarinnen und Vikare hospitieren in sechs Unterrichtsstunden pro Woche bei der Lehrkraft, von der sie betreut werden, oder bei anderen Lehrerinnen und Lehrern. Sie bereiten zudem selbstständig Unterricht vor und unterrichten im Umfang von sechs Stunden. Die Betreuungslehrkräfte werten mit ihnen die Unterrichtsstunden aus, legen pädagogische Grundlagen und vermitteln ihnen fachdidaktische Sichtweisen. Dafür erhalten sie in einem Schulhalbjahr eine Anrechnungsstunde.

Am 1. April 2023 hatten bereits sechs Vikarinnen und Vikare ihr fünfmonatiges Schulpraktikum begonnen und im August erfolgreich abgeschlossen. Am 1. Oktober 2023 haben zwei Vikarinnen und Vikare an den Schulen das Schulpraktikum begonnen.

Drese: Blut spenden, hilft Leben retten

Schwerin – In den letzten Jahren hat sich die Anzahl der Blutspenden in Deutschland rückläufig entwickelt – vor allem die Zahl der Vollblutspenden nimmt kontinuierlich ab. So sank die Zahl der Vollblutspenden von 4,927 Millionen im Jahr 2011 auf 3,575 Millionen im Jahr 2022. Gesundheitsministerin Stefanie Drese ruft deshalb zu einer höheren Blutspendenbereitschaft auf.

Drese spendete am (heutigen) Montag selbst Blut beim DRK Rostock. Das Blutspendewesen ist in Deutschland und Mecklenburg-Vorpommern dezentral organisiert. Es teilt sich in drei Säulen auf. Diese sind neben den DRK-Blutspendediensten, die universitären Blutspendedienste und die privaten Plasmapherese-Stationen.

„Eine hohe Beteiligung an Blutspendern ist und bleibt sehr wichtig – denn die Reserven sind knapp“, betonte Drese. Blut lasse sich zudem in der Medizin bislang durch nichts ersetzen. Um den sinkenden Zahlen bei der Blutspende entgegenzuwirken, appellierte Drese besonders auch an junge Menschen, sich mit dem Thema zu befassen.

Die Ministerin begrüßte, dass in den letzten Jahren die Voraussetzungen zur Blutspende durch Änderungen im Transfusionsgesetz und in der Hämotherapie-Richtlinie geändert wurden. So können seit 2021 auch homosexuelle Männer unter bestimmten Voraussetzungen Blut spenden und gibt es seit 2023 keine Höchstaltersgrenze für die Blut- oder Plasmaspende mehr (vorher bis max. 68 Jahre).

„Die Ärztinnen und Ärzte beurteilen immer individuell, ob eine Spende möglich ist“, betonte Drese. So werde vor jeder Blut- oder Plasmaspende medizinisch geprüft, ob alle gesundheitlichen Voraussetzungen für eine Spende erfüllt sind. Drese: „So rettet man mit einer Blutspende potentiell nicht nur andere Menschen, sondern erhält einen Gesundheitscheck und tut sich damit auch selbst einen Gefallen.“

Grundsätzliche Voraussetzungen für eine Vollblutspende sind:

  • Blut spenden ist ab 18 Jahren möglich.
  • Das Mindestgewicht beträgt 50 Kilogramm.
  • Blut oder Plasma spenden darf, wer gesund und fit ist und kein erhöhtes Risiko für bestimmte Infektionskrankheiten hat.
  • Frauen dürfen viermal und Männer sechsmal im Jahr Vollblut spenden
  • Zwischen zwei Vollblutspenden müssen mindestens acht Wochen liegen.

Ambulante Versorgung

Gemeinden erhalten Unterstützung zur Stärkung der ambulanten Versorgung

Schwerin – Vor rund einem Jahr startete das Projekt „MV Gesund vor Ort“ zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung in ländlichen Regionen. Das vom Land aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds plus (ESF+) geförderte Projekt berät und begleitet Kommunen, ein attraktiver Gesundheitsstandort zu werden und den Generationenwechsel in der ambulanten medizinischen Versorgung zu gestalten. Inzwischen erhalten bereits mehrere Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern gezielte Unterstützung.

„Die ländlichen Regionen Mecklenburg-Vorpommerns stehen in der ambulanten ärztlichen Versorgung vor großen Herausforderungen. Viele niedergelassene Ärzte werden in den kommenden Jahren in den Ruhestand gehen“, macht Gesundheitsministerin Stefanie Drese deutlich. Wichtig sei es daher, vor allem Praxisübernahmen und neue Niederlassungen in ländlichen Regionen zu fördern. „Das Angebot ist kostenlos und neutral“, betont Drese. „Die Beraterinnen und Berater analysieren die Gegebenheiten vor Ort und erarbeiten zusammen mit den Klienten ein passendes Konzept“, so Drese weiter.

Das Programm richtet sich an Gemeinden, Ämter und Landkreise sowie Kommunalpolitikerinnen und -politiker, Ärztinnen und Ärzte und weitere Agierende mit Interesse an einer Trägerschaft ambulanter ärztlicher Versorgungsstrukturen. „Im vergangenen Jahr hat sich ‚MV gesund vor Ort‘ zu einer zentralen Anlaufstelle bei Fragen und Vorhaben im Bereich der ambulanten Gesundheitsversorgung auf dem Land entwickelt“, zieht Drese eine erste Zwischenbilanz.

Neben der Beratungsleistung werden Akteure in den Kommunen und aus dem Gesundheitswesen besser miteinander vernetzt. Sofern in den Gemeinden bereits konkrete Ideen für die Zukunft der ambulanten Versorgung in der jeweiligen Region vorliegen, unterstützt das Projektteam bei der Umsetzung.

Drese macht deutlich: „Die Akteure in den ländlichen Regionen profitieren von Kompetenzen im Bereich Marketing bis hin zur betriebswirtschaftlichen Planung und Gründung von Gesundheitseinrichtungen.“ Durchgeführt wird „MV Gesund vor Ort“ vom Rostocker Unternehmen ATI Küste GmbH.

Neue Wege in der Berufsorientierung

Oldenburg: Jugendlichen einen gelingenden Übergang von der Schule in den Beruf ermöglichen

Rostock – Anlässlich des Fachtages „Berufliche Orientierung in Schulen im Land M-V“ informierte Bildungsministerin Simone Oldenburg heute (am 26. Februar) über das neue Konzept zur Beruflichen Orientierung. „Wir wollen neue Maßstäbe in der Beruflichen Orientierung in unserem Bundesland setzen und so den Jugendlichen einen gelingenden Übergang von der Schule in den Beruf ermöglichen“, sagte Oldenburg in Rostock.

Vor rund 150 Teilnehmerinnen und Teilnehmern machte die Ministerin deutlich, wie die Berufswahlkompetenz junger Menschen weiter gestärkt wird: „Berufliche Orientierung ist als ganzheitlicher Prozess zu verstehen, der bereits in der frühkindlichen Bildung beginnt. Daher wollen wir in der Kita und in der Primarstufe ansetzen und das Vorstellen verschiedener Berufe und die Förderung des naturwissenschaftlich-forschenden Entdeckens in den Mittelpunkt stellen.“

Die Berufliche Orientierung in der Schule soll altersangemessen, in aufeinander aufbauenden Phasen und in allen Unterrichtsfächern stattfinden. Das neue Konzept gibt dabei klare Leitlinien vor, um sicherzustellen, dass Schülerinnen und Schüler auf ihren beruflichen Weg vorbereitet werden.

Ministerin Oldenburg: „Die Einbindung von Erfahrungen aus der Arbeitswelt, sei es durch Praktika, Gespräche mit Berufstätigen und Exkursionen, sind besonders wichtig, da sie konkrete Vorstellungen von den Berufen vermitteln. Zusätzlich zu dem 25-tägigen Schülerbetriebspraktikum wird es deshalb künftig weitere fünf Tage in den Jahrgangsstufen 8 bis 11 geben, die explizit für Projekte mit externen Partnern zur Verfügung stehen. So kann ein Zusammengehen zwischen allen Beteiligten problemlos erfolgen.“ Hinzu kommen Betriebsbesichtigungen, regionale Berufsorientierungsmessen, Unternehmenspatenschaften und orientierende Angebote im Rahmen der Ganztagsschule.

Laut Ministerin würden Lehrkräfte und pädagogische Fachkräfte eine Schlüsselrolle in der Umsetzung des neuen Konzeptes einnehmen. „Sie werden vielfältige Unterstützungsmöglichkeiten erhalten. Neben Checklisten, Handreichungen und Fortbildungen wird es zukünftig eine Anrechnungsstunde für die beauftragten Lehrkräfte der Beruflichen Orientierung geben.“

Das neue Konzept soll zum Schuljahr 2024/2025 eingeführt werden. Die Landesregierung und die Sozialpartnerinnen und Sozialpartner hatten sich im Zukunftsbündnis darauf verständigt, die Berufliche Orientierung an den Schulen weiterzuentwickeln.

Gegen Rassismus und Rechtsradikalismus

Integrationsbeauftragte: Viele Menschen heute sensibilisierter beim Thema Rassismus / 20 Jahre nach dem Mord an Mehmet Turgut

Rostock – Heute  jährt sich der Mord an Mehmet Turgut in Rostock zum 20. Mal. Der junge Kurde wurde in einem Imbiss im Stadtteil Toitenwinkel aus rassistischen Motiven ermordet. „Auch zwei Jahrzehnte nach der Tat müssen wir uns in der Gesellschaft mit Rassismus und Rechtsradikalismus auseinandersetzen. Das ist die Realität“, macht die Integrationsbeauftragte des Landes, Jana Michael anlässlich des Todestages von Mehmet Turgut deutlich. Michael wird als eine von vielen Gästen die Gedenkfeier in Rostock begleiten.

Michael betont, dass es solche Formen des Terrors in Deutschland überhaupt noch geben kann, sei erschreckend. „Die Umstände des Todes von Mehmet Turgut führen bis heute zu einem unermesslichen Schmerz für seine Familie“, so Michael. Um eine Aufarbeitung zu ermöglichen, sei laut Michael entscheidend, dass der Staat mit seinen Organen, Politikerinnen und Politiker und die Zivilgesellschaft anerkennen würden, dass Rassismus in Deutschland noch immer ein Thema sei.

„Erst, wenn wir dieses Problem beim Namen nennen, kann es uns gelingen, als eine wehrhafte Demokratie entschlossen dagegen zu handeln“, fügt Michael hinzu. Dass die Gesellschaft klare Zeichen setzen könne, verdeutlichten die Demonstrationen der letzten Wochen. Jeder Mensch, der für Freiheit, Toleranz und gegen Rassismus und Rechtsradikalismus auf die Straße gehe, trage dazu bei, dass sich eine Tat wie der Mord an Mehmet Turgut nicht wiederholt, so Michael.

Die Integrationsbeauftragte zeigt sich zuversichtlich, dass die Gesellschaft aus solchen Taten lernen kann: „Mein Eindruck ist, dass viele Menschen heute deutlich sensibilisierter für die Thematik sind, als es im Jahr 2004 der Fall gewesen ist.“ Viele Menschen in Deutschland und MV setzten sich laut Michael aktiv für die Teilhabe von Menschen mit Einwanderungsbiografie ein.

„Mein Dank gehört vor allem der engagierten Zivilgesellschaft und den Migrant:innenselbstorganisationen (MSOs). In den 20 Jahren haben wir es dank ihres Einsatzes erreicht, dass die migrantische Gesellschaft mehr Mitspracherechte hat. Sie kämpfen unermüdlich für Gerechtigkeit, Gleichstellung und Partizipation“, betont Michael. Die MSOs seien es auch gewesen, die immer wieder auf die Unstimmigkeiten bei den Untersuchungen zum Fall Mehmet Turgut aufmerksam gemacht und nach Erklärungen gefragt hätten.

Die Gedenkveranstaltung zum 20. Todestag von Mehmet Turgut findet heute um 14 Uhr am Denkmal im Neudierkower Weg statt. Es wurde zum zehnten Todestag von Mehmet Turgut 2014 durch die Stadt Rostock eingeweiht. Auch in diesem Jahr erinnern zivilgesellschaftliche Initiativen gemeinsam mit der Hanse- und Universitätsstadt Rostock und Angehörigen der Familie Turgut an die Tat und Mehmet Turgut.

Gemeinsam gegen Antisemitismus

Schwesig: Antisemitischem Hass setzen wir Gemeinsamkeit entgegen

Neubrandenburg – Ministerpräsidentin Manuela Schwesig hat heute in Neubrandenburg die Veranstaltung „GEGEN DAS SCHWEIGEN. GEGEN ANTISEMITISMUS“ mit dem Pianisten Igor Levit und anderen Künstlerinnen und Künstlern eröffnet: „Herzlich willkommen zu dieser Veranstaltung gegen das Schweigen, gegen Antisemitismus. Ich bin Maik Priebe, dem Schauspieldirektor des Theaters Neubrandenburg, dankbar für seine Initiative.

Und vielen Dank, Herr Levit, dass Sie nach Neubrandenburg gekommen sind. Danke auch an alle anderen Künstlerinnen und Künstler, die heute mitmachen und ihre Gagen an das Netzwerk Demokratie und Courage Mecklenburg-Vorpommern spenden.

Das Allerwichtigste heute aber ist: Wir sind alle zusammengekommen, um gemeinsam ein Zeichen zu setzen. Wir schweigen nicht zu Antisemitismus. Wir lassen nicht zu, dass Menschen jüdischen Glaubens angegriffen werden.

Antisemitischem Hass setzen wir Gemeinsamkeit und Solidarität entgegen. Menschen jüdischen Glaubens müssen in Sicherheit leben können“, betonte die Regierungschefin.

Im November sei ein Impulspapier für einen Aktionsplan gegen Antisemitismus in Mecklenburg-Vorpommern vorgestellt worden – als Ergebnis einer Konferenz, an der auch Vertreterinnen und Vertreter der jüdischen Gemeinden beteiligt waren. Schwesig: „Ich freue mich über die gute Zusammenarbeit zwischen den jüdischen Gemeinden und der Landesregierung“, sagte die Ministerpräsidentin.

In diesen Wochen gingen in Deutschland Hunderttausende auf die Straße, um für unsere Demokratie zu demonstrieren, sagte die Ministerpräsidentin Schwesig: „Viele, viele Menschen stehen hinter unserer Demokratie. Wir sehen die Warnsignale. Viele sind bereit, etwas zu tun. Dazu gehört auch, jeder Art von Antisemitismus entschieden entgegenzutreten. Dafür ist das Konzert heute gut und wichtig. Gegen Antisemitismus. Gegen das Schweigen. Gemeinsam.“

Förderung Wohnungsneubau

Wohnungsneubau und Modernisierung: Unternehmen erhalten 22 Prozent mehr Förderung

Schwerin – Das Land hebt die Förderanteile des Landes für den Neubau und die Modernisierung von Wohnungen ab 1. März deutlich an. Konkret betrifft dies die Höhe der zuwendungsfähigen Ausgaben und die Höchstbeträge der Baudarlehen in der sozialen Wohnraumförderung.

„Um sicherzustellen, dass die soziale Wohnraumförderung des Landes die Kosten auch in einem veränderten Marktumfeld angemessen ausgleicht, erlaubt die 2022 in Kraft gesetzte Wohnungsbauförderrichtlinie jetzt, dass alle zwei Jahre eine Anpassung der maximal möglichen Förderhöchstbeträge je gebauten Quadratmeter anhand eines Baukostenindexes erfolgen darf.

Bisher mussten wir jedes Mal die gesamte Förderrichtlinie überarbeiten, wenn wir die Beträge darin den vorhersehbar durch Preisentwicklungen veränderten Marktbedingungen anpassen wollten. Erstmals können wir diese Neuerung jetzt nutzen und haben damit Anhebungen um 22 Prozent in der Neubauförderung und auch in der Modernisierungsförderung vorgenommen“, erläutert Bauminister Christian Pegel. Die Förderung erfolgt in Form zinsloser Darlehen, die mit einem Tilgungsnach-
lass, der wie ein Zuschuss wirkt, kombiniert werden.

„Gerade in Zeiten gestiegener Kreditzinsen ist die Förderung mit zinslosen Darlehen für Investoren besonders attraktiv. Durch die aktuelle dynamische Richtlinienausgestaltung kann sich die soziale Wohnraumförderung des Landes auch in einem veränderten Marktumfeld effektiv beweisen. Diese Dynamik bringen wir erstmals zur Anwendung und können so besser und effektiver auf die Inflation reagieren.

Vorgesehen ist, dass der Preisindex im Februar ermittelt und dann entsprechend zum April alle zwei Jahre reagiert werden kann“, erklärt der Bauminister und: „Dies bietet den Investoren weiterhin attraktive Förderkonditionen, um gemeinsam die hohe Nachfrage nach qualitativ hochwertigen Wohnraum mit sozial verträglichen Wohnkosten zu decken und damit auch einen Beitrag gegen die Rezession im Bausektor zu leisten.“

Für den Neubau von Sozialwohnungen steigt der Umfang der möglichen zinslosen Baudarlehen im 1. Förderweg von 2.925 auf 3.570 Euro (Rostock und Greifswald: von 3.075 auf 3.750 Euro) und im bis weit in die mittleren Einkommensgruppen hineinreichenden 2. Förderweg von 2.730 auf 3.332 (Rostock und Greifswald: von 2.870 auf 3.500 Euro) pro Quadratmeter Wohnfläche.

Der Tilgungsnachlass beträgt statt 1.023 dann 1.249 Euro (Rostock und Greifswald: vorher 1.076 nachher 1.312 Euro) je Quadratmeter im 1. Förderweg und statt 682 Euro dann 8.33 Euro (Rostock und Greifswald: vorher 717 Euro nachher 875 Euro) pro Quadratmeter im 2. Förderweg. Der Tilgungsnachlass bedeutet, dass von dem ausgezahlten Darlehensbeitrag ein gewisser Prozentsatz nicht zurückgezahlt werden muss.

Deutliche Erhöhungen gibt es auch bei den zinslosen Darlehen für die Modernisierung von Wohnungen, auch außerhalb von zentralen Orten. Mit bis zu 1.464 Euro kann der Quadratmeter gefördert werden, vorher waren es 1.200 Euro. Der Tilgungsnachlass beträgt hier 366 statt vorher 300 Euro pro Quadratmeter. Im Ergebnis sind damit Förderungen bis zu 146.300 Euro je Wohnungen möglich gegenüber 120.000 Euro zuvor.

Test der LNG-Anlage in Mukran genehmigt

Insel Rügen – Das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern hat heute (23.02.2024) der Deutsche ReGas GmbH & Co. KGaA den Genehmigungsbescheid für Maßnahmen zur Prüfung der Betriebstüchtigkeit einer Regasifizierungsanlage im Industriehafen Mukran auf Rügen erteilt.

Die Deutsche ReGas GmbH & Co. KGaA hatte im Zuge der Beantragung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für das LNG-Terminal in Mukran die Zulassung des vorzeitigen Beginns nach § 8a BImSchG beantragt.

Nach dem Gesetz kann bereits vor Erteilung der Genehmigung mit der Errichtung einschließlich der Maßnahmen, die zur Prüfung der Betriebstüchtigkeit der Anlage erforderlich sind, begonnen werden, wenn mit einer Entscheidung zugunsten des Antragstellers gerechnet werden kann, ein öffentliches Interesse oder ein berechtigtes Interesse des Antragstellers an dem vorzeitigen Beginn besteht. Dies allerdings nur, wenn der Antragsteller sich verpflichtet, alle bis zur Entscheidung durch die Errichtung der Anlage verursachten Schäden zu ersetzen und, wenn das Vorhaben nicht genehmigt wird, den früheren Zustand wiederherzustellen.

Am 23.02.2024 wurde durch die zuständige Behörde das Vorliegen der Voraussetzungen für die Zulassung der Maßnahmen, die zur Prüfung der Betriebstüchtigkeit der Anlage erforderlich sind, festgestellt. Folglich konnte gegenüber der Antragstellerin, der Deutsche ReGas GmbH & Co. KGaA, sodann die Maßnahmen zur Prüfung der Betriebstüchtigkeit der Anlage zugelassen werden.

Diese Entscheidung stellt keine Vorwegnahme der eigentlichen Genehmigung dar und berechtigt nicht zum Betrieb des LNG-Terminals. Eine ebenfalls notwendige wasserrechtliche Genehmigung für den Prüfbetrieb steht aktuell noch aus. Diese wird voraussichtlich in der kommenden Woche erteilt.