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Netzwerk „Schule ohne Rassismus“ wächst

Oldenburg: Schulen im Netzwerk wenden sich gegen jede Form von Rassismus, Diskriminierung, Mobbing und Gewalt

Schwerin – Das Netzwerk „Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage“ ist in Mecklenburg-Vorpommern größer geworden. Die Schule „Am Rietberg“ in Neuburg, die Grundschule „Ferdinand von Schill“ in Stralsund und die Montessori-Schule in Greifswald sind im vergangenen Jahr beigetreten. Im Jahr 2023 bildeten bereits 61 Schulen mit insgesamt 35.380 Schülerinnen und Schülern das Netzwerk im Land. Diese Schulen haben sich selbst verpflichtet, gegen Diskriminierung einzutreten.

„Die Schulen im Netzwerk wenden sich gegen jede Form von Rassismus, Diskriminierung, Mobbing und Gewalt. Das ist gerade in diesen Zeiten ein gutes und wichtiges Zeichen“, betonte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „‚Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage‛ trägt zum gesellschaftlichen Zusammenhalt bei und fördert das Miteinander. In Mecklenburg-Vorpommern hat das Netzwerk Potenzial, sich weiter zu vergrößern. Ich freue mich sehr über die Schulen, die sich im vergangenen Jahr verpflichtet haben und das Netzwerk verstärken. Schön wäre, wenn sich weitere Schulen auf diesen Weg machen. Voraussetzung ist, dass die Schulgemeinschaft dies auch will“, so Oldenburg.

Die Schülerinnen und Schüler verpflichten sich mit Wahl und Mehrheitsbeschluss (70-Prozent-Quorum), den Titel „Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage“ zu tragen und Teil des entsprechenden Netzwerks zu werden. Bestandteil der Verpflichtung ist es unter anderem, nachhaltige und langfristige Projekte, Aktivitäten oder Initiativen zu entwickeln, um insbesondere Rassismus oder Antisemitismus an der Schule zu begegnen.

Jede Schule erhält eine Tafel mit der Aufschrift „Mitglied im Netzwerk Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage“, um sie am Gebäude anzubringen. Die Aufnahme in das Netzwerk ist jedoch keine Auszeichnung für bereits geleistete Arbeit, sondern ein Versprechen an die Zukunft, heißt es von der Bundeskoordination des Netzwerks.

„Viele Schülerinnen und Schüler sowie Pädagoginnen und Pädagogen in Mecklenburg-Vorpommern setzen sich sowohl schulisch als auch außerschulisch für ihre Interessen ein. Themen wie Geschlechtergerechtigkeit und Vielfalt sowie Kritik an Rassismus, Diskriminierung und Mobbing werden dabei besonders stark gemacht“, sagte die Landeskoordinatorin des Netzwerks, Josefine Lohmann. „‚Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage‛ ist hier im Land ein stetig wachsendes Netzwerk, in dem Schulen sagen: Wir sehen nicht weg, wenn Menschen ausgegrenzt werden. Als Landeskoordinatorin macht es mir Mut zu sehen, wie Schulen dies im Miteinander bewusst leben, aktiv sind und klare Kante gegen Menschenverachtung zeigen“, so Lohmann.

Mit einer Projektwoche hat beispielsweise das Regionale Berufliche Bildungszentrum Müritz seine einjährige Mitgliedschaft im Courage-Netzwerk begangen. So gab es jeden Tag Aktionen und Workshops zu einem anderen Thema – von Medienkompetenz bis Zeitgeschichte, schreibt die Bundeskoordination des Netzwerks im aktuellen Jahrbuch. Ein Höhepunkt war ein ganztägiges Kunstprojekt: Die Schülerinnen und Schüler bauten einen „Friedenspanzer“ in Anlehnung an den gleichnamigen Ärzte-Song. So werben sie für Toleranz und den Verzicht auf Waffen und Gewalt.

190 Stiftungen in Mecklenburg-Vorpommern

Justizministerin Jacqueline Bernhardt: „Auch in diesem Jahr werde ich eine Stiftungstour starten. Das Engagement vieler ist großartig.“

Schwerin – „Immer mehr Stiftungen werden in Mecklenburg-Vorpommern anerkannt. Denn wir sind ein stiftungsfreundliches Land. Mit sieben neuen Stiftungen sind nun 191 Stiftungen in Mecklenburg-Vorpommern registriert. Das ist ein gutes Zeichen, denn die Arbeit von Stiftungen ist für unsere Gesellschaft unverzichtbar. Das habe ich auf meiner Sommertour durch die Stiftungslandschaft in Mecklenburg-Vorpommern erfahren.

Auch in diesem Jahr werde ich im Sommer wieder Stiftungen besuchen, um ihr Engagement für Sport, Soziales, Bildung, Tier-und Umweltschutz, Denkmalpflege und vieles mehr noch bekannter zu machen“, sagt die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt. Das Ministerium ist auch für die Stiftungsaufsicht zuständig.

„Im vergangenen Jahr habe ich ein Neustiftertreffen zusammen mit dem Landesnetzwerk der Stiftungen M-V ins Leben gerufen. Für dieses Jahr ist für die Vertreterinnen und Vertreter der sieben neu hinzugekommenen Stiftungen ähnliches geplant. Sie sollen sich vernetzen und mit den vorhandenen Stiftungen gegenseitig stützen können.

Die Ansprechpersonen in der Stiftungsaufsicht und auch im Landesnetzwerk sollen sie persönlich kennenlernen in ungezwungener Atmosphäre. Das ist der Sinn, Neustifterinnen und Neustifter auf einem solchen Termin zusammenzubringen“, so Ministerin Bernhardt.

Unter den sieben neuen Stiftungen aus dem Jahr 2024 ist unter anderem die F.C. Hansa Rostock Stiftung. Zu ihren Förderungszwecken zählen die Förderung des Sports, der Erziehung, der Kultur, der Kinder- und Jugendhilfe, des Tierschutzes, die selbstlose Unterstützung wirtschaftlicher hilfsbedürftiger Personen.

„Auch in diesem Jahr werde ich dafür werben, dass neben den 191 bestehenden auch weitere Stiftungsgründungen, die sich für das Wohl unseres Landes einsetzen, willkommen sind. Informationen über eine Stiftungsgründung gibt der ->Flyer des für die Stiftungsaufsicht zuständigen Ministeriums“, so Justizministerin Jacqueline Bernhardt.

Schwesig zum Jahr 2025

Schwesig: Ich setze auf den Zusammenhalt und das Engagement in unserem Land

Schwerin – „Ich wünsche allen Bürgerinnen und Bürgern alles Gute für das Jahr 2025, vor allem Gesundheit, Zuversicht und Erfolg“, erklärte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig heute zum Start des neuen Jahres.

Mecklenburg-Vorpommern feiere 2025 sein 35-jähriges Bestehen. „Es ist ein großes Glück, dass wir seit 35 Jahren in einem vereinten Deutschland in Frieden, Freiheit und Demokratie leben. Wir wollen das vom 20. bis 22. Juni mit einem großen MV-Tag im Juni in Greifswald feiern. Ich lade schon jetzt alle herzlich dazu ein“, erklärte die Ministerpräsidentin.

„Die Landesregierung wird auch weiter alles dafür tun, um Mecklenburg-Vorpommern möglichst gut durch schwierige Zeiten zu führen. Die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes haben in den letzten 35 Jahren gemeinsam viel erreicht. Ich setze auch in Zukunft auf den Zusammenhalt und das große Engagement der Bürgerinnen und Bürger unseres Landes“, erklärte die Ministerpräsidentin.

Die wichtigste Aufgabe bestehe für die Landesregierung darin, das Land trotz der bundesweit schwierigen Lage wirtschaftlich weiter voranzubringen. „An erster Stelle steht die Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen. Dabei setzen wir auf traditionelle Branchen wie den Tourismus, die maritime Wirtschaft und die Land- und Ernährungswirtschaft, aber auch auf Zukunftsbranchen wie die Gesundheitswirtschaft und die erneuerbaren Energien“, betonte Schwesig.

Ein wichtiger Faktor für die Wirtschaft wie auch für die Bürgerinnen und Bürger seien die Energiekosten. „Wir haben uns auf Bundesebene erfolgreich dafür eingesetzt, dass die Netzentgelte gerechter verteilt werden. Das bedeutet für viele Bürgerinnen und Bürger und auch für die Wirtschaft zu Beginn des Jahres sinkende Strompreise“, betonte die Ministerpräsidentin.

Entlastet würden die Bürgerinnen und Bürger zum Jahreswechsel durch die Anhebung des steuerfreien Existenzminimums um 312 Euro auf 12096 Euro. „Davon profitieren alle Steuerzahlerinnen und Steuerzahler in Deutschland. Ebenso vom Ausgleich der kalten Progression Außerdem steigt zum Jahreswechsel das Kindergeld um 5 Euro auf 255 Euro im Monat“, informierte die Ministerpräsidentin. Dafür habe der Bundesrat in seiner Dezember-Sitzung mit Unterstützung Mecklenburg-Vorpommerns den Weg freigemacht. Mecklenburg-Vorpommern finanziert die Entlastung mit ca. 100 Millionen Euro jährlich mit.

Angehoben werde auch das Wohngeld. „Die Wohngeldreform der Bundesregierung hat dazu geführt, dass sich die Zahl der begünstigten Haushalte in Mecklenburg-Vorpommern verdoppelt hat. Das ist eine wichtige Leistung für alle, die hart arbeiten, aber nur wenig verdienen“, sagte die Ministerpräsidentin.

Die Stärkung des sozialen Zusammenhalts bleibe der zweite große Schwerpunkt der Landesregierung. „Zum Jahreswechsel ist es 5 Jahre her, dass wir in Mecklenburg-Vorpommern die Elternbeiträge für die Kita abgeschafft haben. 110.000 Kinder profitieren jedes Jahr davon. Die Eltern im Land können sich darauf verlassen, dass es mit dieser Landesregierung bei der beitragsfreien Kita bleibt. Gleiches gilt für das Schulbauprogramm und die Einstellung von neuen Lehrerinnen und Lehrern. Für die älteren Menschen im Land werden wir das Seniorenticket fortführen“, sagte Schwesig zu.

An diesen Schwerpunkten – Investitionen in Wirtschaft und Arbeitsplätze, Kita und Schule sowie Unterstützung der Älteren – werde die Landesregierung auch in finanziell schwierigen Zeiten festhalten.

Umsetzung der Krankenhausreform

Krankenhausreform: Finale Umsetzung erst ab 2027 / finanzielle Verbesserungen aber bereits ab 2025

Schwerin – Mit Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt ist vor wenigen Tagen das Gesetz zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (KHVVG) in Kraft getreten. „Für die stationäre Gesundheitsversorgung ist das KHVVG das bedeutendste Reformprojekt des Bundes mit erheblichen Auswirkungen auf die Krankenhauslandschaft auch in Mecklenburg-Vorpommern“, betonte Gesundheitsministerin Stefanie Drese zum Jahreswechsel.

„Allerdings erfolgt die tatsächliche Umsetzung erst zum 1. Januar 2027. Die kommenden zwei Jahre dienen vor allem dazu, alle vorbereitenden Maßnahmen abzuschließen, damit ab 2027 in den Krankenhäusern nach der neuen Leistungsgruppen-Systematik gearbeitet werden kann“, verdeutlichte Drese. In dieser Übergangsphase würden wichtige Rechtsverordnungen gemeinsam von Bund und Ländern erstellt. Durch kontinuierliche Evaluierungen bestünden weitere Nachbesserungsmöglichkeiten. „Wenn diese aktiv genutzt werden, können bestehende Punkte, die noch nicht ausgereift oder verbesserungswürdig sind, angepasst werden“, so Drese.

Die Ministerin hob die Notwendigkeit der Krankenhausreform mit den drei Hauptzielen Verringerung des ökonomischen Drucks auf die Krankenhäuser, Entbürokratisierung und Qualitätsverbesserung hervor. „Mit dem KHVVG können jetzt endlich die dringend notwendigen Änderungen zur Sicherung einer qualitativ guten Patienten-Versorgung und wirtschaftlichen Stabilisierung der Krankenhäuser angegangen werden“, so Drese.

Bereits ab dem kommenden Jahr erhalten die Krankenhäuser nach Angabe von Drese Zuschläge und erhöhte Finanzmittel. „Dazu gehören etwa der Zuschlag für die Geburtshilfe für 2025 und 2026, der für MV rund 2,37 Millionen Euro pro Jahr beträgt sowie um 25 Prozent erhöhte Sicherstellungszuschläge, die ein Plus von 3,3 Millionen Euro für MV bedeuten“, sagte Drese. Außerdem würden die Tarifsteigerungen automatisch refinanziert. „Das entspricht einem Volumen von rund 24 Millionen Euro für die Krankenhäuser in unserem Land“, so die Ministerin.

Drese: „Die Reform hat eine besondere Bedeutung für Mecklenburg-Vorpommern. Deshalb haben wir uns intensiv in den Gesetzgebungsprozess eingebracht und einige deutliche Verbesserungen für die Krankenhäuser in unserem Land erreicht. Dazu gehört, dass die Grund- und Notfallversorgung in der Fläche erhalten wird. Durch die Erhöhung der Sicherstellungszuschläge und der Ausnahmemöglichkeiten bei den Mindestanforderungen sowie Mindestvorhaltezahlen werden bedarfsnotwendige kleine Krankenhäuser gezielt unterstützt. Gleichzeitig wird die Qualität der Versorgung verbessert, zum Beispiel durch die Beendung von Gelegenheitsversorgung. Und wir machen einen wichtigen Schritt zum Zusammenwachsen der Sektoren im Gesundheitswesen mit der Einführung von sektorenübergreifenden Versorgern.“

Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Hamburg haben außerdem Ende November im Bundesrat einen erfolgreichen Entschließungsantrag eingebracht, der wesentliche Punkte benennt, die im Nachgang zur Verabschiedung des KHVVG weiterverfolgt werden sollen. Dazu gehören eine weitere Entbürokratisierung, eine Umstellung der Mindestanforderungen bezüglich der Facharztbesetzung und eine Weiterentwicklung der Vorhaltefinanzierung sowie eine Übergangsfinanzierung für die Krankenhäuser bis zum Greifen des KHVVG. „Wir bleiben in den kommenden zwei Jahren an dem wichtigen Thema Krankenhausreform dran“, so Drese.

Kitas in M-V arbeiten verlässlich

Oldenburg: Bundesweit sind wir mit einem Betreuungsumfang von bis zu 10 Stunden täglich Spitzenreiter

Schwerin – Bildungsministerin Simone Oldenburg weist die Äußerungen der Vorsitzenden der Wirtschaftsweisen, Monika Schnitzer, zum Kita-Angebot in Deutschland zurück. Die Kitas seien zu wenige Stunden am Tag geöffnet, hatte Schnitzer am Wochenende gesagt. Sie seien nicht zuverlässig und schlössen zu viele Wochen im Jahr. Eltern könnten sich auf die Kitas nicht verlassen.

„Die Situation, die Frau Schnitzer beschreibt, mag auf einige Bundesländer zutreffen. In Mecklenburg-Vorpommern ist das aber ganz und gar nicht der Fall. Fast 117.000 Kinder besuchen bei uns eine Kindertageseinrichtung. Bei uns hat jedes Kind einen Platz. Es gibt keine Wartelisten. Das Angebot ist für die Eltern beitragsfrei. Bundesweit sind wir mit einem Betreuungsumfang von bis zu 10 Stunden täglich und einer Betreuungsquote von 94,5 Prozent bei den Kindern im Alter von drei bis sechs Jahren Spitzenreiter. Von einer Ökonomin erwarte ich, dass sie nicht alle Länder über einen Kamm schert, sondern sich einen genauen Überblick verschafft und differenziert äußert“, kritisierte Oldenburg, die im kommenden Jahr auch Präsidentin der Bildungsministerkonferenz der Länder ist.

Die Bildungsministerin trat auch dem allgemeinen Eindruck entgegen, dass in den Kitas immer weniger ausgebildete Fachkräfte beschäftigt seien. „Unser Bundesland hat schon immer eine hohe Fachkraftquote in den Kitas gehabt. Seit 2020 liegt die Fachkraftquote in Mecklenburg-Vorpommern stabil bei 95 Prozent. Auch das ist ein Spitzenwert im bundesweiten Vergleich.

Wir bilden verstärkt pädagogische Fachkräfte aus und dies sogar leicht über Bedarf, wie aus unserer aktuellen Ausbildungsplatzplanung hervorgeht. In den Kitas im Land kann es allerdings auch vorkommen, dass Erzieherinnen und Erzieher erkranken. Viele Kita-Träger haben ein System geschaffen, Ausfälle zu kompensieren. Alle Kitas in Deutschland als nicht verlässlich zu bezeichnen ist eine Ohrfeige für die Erzieherinnen, Erzieher und pädagogischen Fachkräfte. Ich danke ihnen für die engagierte Arbeit und dafür, dass sie Tag für Tag für eine verlässliche Bildung, Betreung und Förderung sorgen“, sagte Oldenburg.

Erstmals mehr Rückführungen erfolgreich

Schwerin – Innenminister Christian Pegel hat eine erste Bilanz zu den Aufenthaltsbeendigungen 2024 in Mecklenburg-Vorpommern gezogen: „Bis Mitte Dezember dieses Jahres konnten mit 369 Aufenthaltsbeendigungen deutlich mehr Menschen ohne Bleiberecht aus Mecklenburg-Vorpommern zurückgeführt werden als in den vergangenen Jahren und damit konnten fast doppelt so viel erfolgreiche Abschiebungen wie 2023 erfolgen.“

Der Minister bedankt sich für das besondere Engagement im Jahr 2024 bei Abschiebungen bei den vielen Beteiligten: „Dank des besonderen Engagements der Ausländerbehörden in den Kreisen und kreisfreien Städten, in unserer Zentralen Ausländerbehörde sowie den Einsatzkräften von Landes- und Bundespolizei ist es schon jetzt in 2024 gelungen, Zahl der Rückführungen zu steigern. Sie alle haben mit daran gearbeitet, dass diese Maßnahmen zuverlässig und konsequent umgesetzt werden konnten.“

Erstmals seit 2015 sind wieder mehr Abschiebungen erfolgreich gewesen als gescheitert: 2024 waren rund 52,5 Prozent der Rückführungen erfolgreich, dieser Wert konnte annähernd letztmalig mit ganz knapp 50 Prozent im Jahr 2015 erreicht werden. Von 2017 bis 2021 konnten Abschiebungen in der Regel lediglich bei einem Drittel – und weniger – gelingen. Erst seit 2022 ist eine spürbare jährliche Steigerung festzustellen. Auch die freiwilligen Ausreisen konnten mit 335 gegenüber den Vorjahren wieder gesteigert werden.

Die Bundesregierung habe durch Gesetzesänderungen und erfolgreiche Rückführungsabkommen, die insbesondere in diesem Jahr umgesetzt wurden, Weichen gestellt, um mehr und vor allem schnellere Abschiebungen vornehmen zu können. „Ich bin dankbar für diese Schritte, weil auch wir in Mecklenburg-Vorpommern in dieser Angelegenheit auf den Bund angewiesen sind“, sagt Innenminister Pegel und ergänzt: „Gleichwohl sind wir hier noch lange nicht am Ziel, wir müssen die Anstrengungen weiter gemeinsam hochhalten und die Zahlen steigern.“

Etwa 60 Prozent der in Mecklenburg-Vorpommern lebenden Geflüchteten stammen aus Syrien und Afghanistan.  Aufgrund der Situation in diesen Ländern lassen europa- und bundesrechtlicher Bestimmungen die Rückführung in diese Länder bislang nicht zu. Sollte sich die Situation in Syrien weiter befrieden, dürfte der für viele Syrerinnen und Syrer geltende Schutzstatus durch das zuständige Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) neu zu bewerten sein. Hiernach werden Bund und Länder schon in den kommenden Monaten vor besondere Herausforderung gestellt.

„Es wird darauf ankommen, gut integrierte und im Arbeitsleben stehende Männer und Frauen im Land halten zu können. Für andere wird es allerdings die Aufforderung zur Rückreise geben. Umso wichtiger wird es sein, auch die freiwilligen Ausreisen in diese Länder in den Fokus der Rückführungsbestrebungen zu nehmen“, so Innenminister Christian Pegel.

Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts

Zwischenbilanz: Mehr Menschen wurden 2024 in MV eingebürgert

Schwerin – In Mecklenburg-Vorpommern wurden von Januar bis November 2024 insgesamt 1.708 Personen eingebürgert und erhielten damit die deutsche Staatsbürgerschaft. Damit lag die Zahl der Einbürgerungen schon deutlich über der des Vorjahres (1.625).

„Wir bemerken durchaus, dass die Zahl der Einbürgerungsinteressierten seit dem Inkrafttreten des neuen Staatsangehörigkeitsgesetzes in diesem Sommer gestiegen ist. Ich danke den vielen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bei uns im Innenministerium und bei den Staatsangehörigkeitsbehörden in den Landkreisen und kreisfreien Städten, die sich sowohl personell als auch organisatorisch versucht haben, möglichst gut auf das neue Gesetz vorzubereiten, damit die Bearbeitungsdauer von Einbürgerungsanträgen nicht stärker ansteigt als unbedingt nötig“, sagt Innenminister Christian Pegel.

Am 27. Juni 2024 ist das Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts in Kraft getreten. Demnach können Menschen, die in Deutschland arbeiten und gut integriert sind, schon nach fünf statt nach acht Jahren deutsche Staatsangehörige werden. Sie brauchen ihre bisherige Staatsangehörigkeit und damit einen Teil ihrer Identität nicht mehr aufzugeben. Unter strengen Voraussetzungen ist künftig auch nach drei Jahren eine Einbürgerung möglich. Zugleich wurden die Anforderungen für das Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung strenger. Hier gilt: Rassismus, Antisemitismus oder jede andere Form von Menschenfeindlichkeit schließen eine Einbürgerung aus.

„Mit der Entscheidung für die deutsche Staatsbürgerschaft zeigen viele Menschen in unserem Land ihren Willen zur Beteiligung in unserer Gesellschaft und in unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Daher meine Bitte: Beteiligen Sie sich alle auch aktiv in unserem Land. Der Schlüssel für eine vielfältige und funktionierende Gesellschaft heißt Integration und ein klares Streben aller für eine gute Integration. Gelungene Integration schafft Akzeptanz. Dabei wird die Landesregierung auch weiterhin unterstützen“, so Christian Pegel.

In der Regel dauerte die Bearbeitungszeit für Einbürgerungen in Mecklenburg-Vorpommern zwölf Monate. „Die meisten Einbürgerungsbehörden bieten vor der Antragstellung Termine für eine persönliche Beratung an, damit die Antragsstellung zielgerichtet und möglichst schnell vollständig erfolgt – oder aber früh deutlich wird, wenn die Aussichten auf Erfolg nicht ausreichend scheinen“, erklärt der Minister. Die vorläufige Statistik für 2024 zeigt, dass insbesondere Menschen aus Syrien, der Ukraine und Russland eingebürgert wurden. Die Mehrzahl der eingebürgerten Personen kam im Jahr 2023 aus Syrien (1.030), gefolgt von der Ukraine (80) und Afghanistan (50).

Ablehnungen von Einbürgerungsanträgen erfolgen vor allem, wenn die Einbürgerungsbewerber nicht alle Einbürgerungsvoraussetzungen erfüllen.