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Bei „Jugend trainiert“ erfolgreich

Oldenburg: Schulsportwettbewerbe stellen einen Höhepunkt im Schuljahr dar

Schwerin – Bildungsministerin Simone Oldenburg hat 70 junge Sportlerinnen und Sportler aus Mecklenburg-Vorpommern für ihre erfolgreiche Teilnahme am Herbstfinale 2023 „Jugend traniert für Olympia & Paralympics“ geehrt. Bei einer Festveranstaltung im Mega Movies Schwerin hat die Ministerin Schulmannschaften aus Neubrandenburg, Rostock und Schwerin ausgezeichnet, die in Berlin Medaillen geholt haben.

„Mecklenburg-Vorpommern hat beim Bundesfinale überaus erfolgreich abgeschnitten“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Unsere Schülerinnen und Schüler haben vier Bundessiege, einen zweiten Platz und zwei dritte Plätze und viele weitere gute Platzierungen errungen. Insgesamt belegt unser Land damit den dritten Platz im Medaillenspiegel hinter Sachsen-Anhalt und Berlin. Ganz besonders freut mich das herausragende Abschneiden in den paralympischen Sportarten unserer Förderschulen.

Eine Besonderheit in Berlin ist die Inklusionsstaffel. Hier machen traditionell Regel- und Förderschulen jedes Bundeslandes gemeinsame Sache, stellen zusammen ein Schwimmteam auf und ermitteln im Becken mit großer Freude und Begeisterung das schnellste Bundesland. Mecklenburg-Vorpommern hat in diesem Jahr diese Staffel gewonnen. Dazu gratuliere ich sehr“, so Oldenburg.

In einer Gesprächsrunde im Mega Movies hob die Ministerin auch die Bedeutung von „Jugend trainiert“ hervor. „Schulsportwettbewerbe stellen für viele sportbegeisterte Schülerinnen und Schüler einen Höhepunkt im Schuljahr dar. Jede Qualifikation für ein Bundesfinale ist ein Erfolg. Wenn eine Schule dann sogar den ersten, zweiten oder dritten Platz belegt, ist das eine herausragende Teamleistung.

‚Jugend trainiert‛ ist als Teamwettbewerb konzipiert. Das ist etwas Besonderes. Jede Leistung zählt, man gewinnt zusammen, man verliert aber auch zusammen. Schülerinnen und Schüler lernen dadurch mit Sieg und Niederlagen umzugehen. Das ist eine wichtige Erfahrung für die Zukunft“, betonte Oldenburg.

Mit jährlich mehr als 800.000 teilnehmenden Schülerinnen und Schülern ist „Jugend trainiert“ der größte Schulsportwettbewerb der Welt. In Mecklenburg-Vorpommern nehmen jährlich mehrere Tausend Schülerinnen und Schüler an den Ausscheiden auf Kreis-, Regional- und Landesebene teil. Zahlreiche spätere Spitzensportlerinnen und Spitzensportler feierten ihre ersten großen Erfolge mit „Jugend trainiert“, ein Grundschulwettbewerb wurde im Rahmen des Wettbewerbs ins Leben gerufen – und beim Thema Inklusion im Sport ist „Jugend trainiert“ Vorreiter: Seit genau zehn Jahren nehmen junge Menschen mit und ohne Behinderung zur selben Zeit und am selben Ort an Bundesfinalveranstaltungen teil.

Folgende Mannschaften haben eine Ehrenurkunde erhalten:

  • CJD Christophorusschule Rostock, Leichtathletik WK II Mädchen
  1. Platz
  • CJD Christophorusschule Rostock, Tennis WK III Mädchen
  1. Platz
  • Sportgymnasium Neubrandenburg, Triathlon WK III Mixed
  1. Platz
  • Sportgymnasium Schwerin, Rudern WK III Jungen
  1. Platz
  • Sportgymnasium Schwerin, Beach-Volleyball WK II Mixed
  1. Platz
  • Mecklenburgisches Förderzentrum Schwerin, Para Schwimmen
  1. Platz
  • Mecklenburgisches Förderzentrum Schwerin, Para Leichtathletik
  1. Platz

Wir danken dem Mega Movies, dem Restaurant Seewarte sowie den Stadtwerken Schwerin für die freundliche Unterstützung bei der Ausrichtung der Ehrungsveranstaltung.

Arbeiten mit der E-Akte

1.001 Bedienstete in der Justiz arbeiten bereits mit der E-Akte / Justizministerin Jacqueline Bernhardt lobte zum Rechtspflegertag am OLG Rostock die hohe Motivation für die Digitalisierung der Justiz.

Rostock – „Die Fortschritte bei der Einführung der elektronischen Akte in der Justiz von Mecklenburg-Vorpommern sind groß. Nachdem vor fünf Jahren an einigen Zivilkammern des Landgerichts Rostock die Pilotierung der elektronischen Akte begonnen hatte, sind nunmehr alle Zivil- und Familienabteilungen sowie die Abteilungen für Betreuungssachen und Immobilarvollstreckungssachen angeschlossen.

Anfang November 2023 wurde die elektronische Akte auch in Nachlassangelegenheiten eingeführt. Mit zügigem Tempo geht es auch nächstes Jahr weiter. Mit der vorgesehenen Einführung der elektronischen Akte in Mobiliarzwangsvollstreckungssachen wird die E-Akte auch in der ordentlichen Gerichtsbarkeit bis Mitte 2024 eingeführt sein, ausgenommen sind aber noch Straf- und Ordnungswidrigkeitsabteilungen.

Bislang wurden in der ordentlichen Gerichtsbarkeit unseres Landes insgesamt 123.946 Akten elektronisch angelegt. In den Fachgerichten ist eine Pilotierung der elektronischen Akte erfolgreich angelaufen. Bis Mitte 2024 sollen dann auch alle Fachgerichte mit der elektronischen Akte arbeiten“, bilanzierte die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt beim Rechtspflegertag am Oberlandesgericht Rostock.

„In den Jahren 2024 und 2025 wird dann die noch ausstehende Einführung der elektronischen Akte im Bereich der Staatsanwaltschaften und der Strafgerichtsbarkeit einen Schwerpunkt der Digitalisierung bilden. Hier sind noch vielseitige technische und fachliche Aufgabenstellungen zu lösen. In der ordentlichen Gerichtsbarkeit sowie in der Fachgerichtsbarkeit arbeiten gegenwärtig insgesamt 1001 Personen mit der elektronischen Akte.

In dieser Zahl enthalten sind 210 Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger also weit mehr als die Hälfte aller Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger in Mecklenburg-Vorpommern. All das ist nicht selbstverständlich und nur mit dem überobligatorischen Einsatz der Beschäftigten in der Justiz erreicht worden. Die Berufsgruppe der Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger hat daran in der IT-Referatsgruppe des Ministeriums für Justiz und im Geschäftsbereich einen erheblichen Anteil gehabt.

Hierfür möchte ich mich an dieser Stelle ausdrücklich bedanken. Durch die flächendeckende Ausstattung der Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger mit Convertibles und die über VPN ermöglichte sichere Verbindung zum heimischen Arbeitsplatz sind die technischen Voraussetzungen für eine ortsunabhängige Arbeit inzwischen für viele Angehörige aus Ihrer Berufsgruppe ermöglicht worden. Dies erhöht Ihre Flexibilität, kann Ihnen Fahrwege einsparen und schon hierdurch die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessern“, so Justizministerin Bernhardt am OLG.

Telefonische Krankschreibung

Schwerin – Gesundheitsministerin Stefanie Drese hält die Möglichkeit, Krankschreibungen per Telefon zu erhalten für ein „wichtiges und geeignetes Instrument zur Entlastung der Haus- und Kinderarztpraxen in der Erkältungssaison“. Das Verfahren würde zudem insbesondere Familien helfen, die bei einem absehbar nicht schweren Verlauf auf ein langes Warten in der Praxis verzichten können.

„Die Möglichkeit einer telefonischen Krankschreibung ist während der Corona-Pandemie eingeführt worden und hat sich bewährt. Deshalb halte ich es für sinnvoll, diese Regelung mit Blick auf die erwartete zunehmende Zahl an Infektionen rasch wiedereinzuführen“, sagte Drese am Mittwoch in Schwerin.

Für die telefonische Krankschreibung hatte der Bundestag im Sommer die gesetzlichen Voraussetzungen geschaffen. Für die Umsetzung muss der Gemeinsame Bundessausschuss (G-BA) als oberstes Gremium der Selbstverwaltung im deutschen Gesundheitswesen eine Richtlinie erstellen, die aber erst für Ende Januar avisiert ist.

„Ich unterstütze alle Bestrebungen, die ermöglichen, die Wiedereinführung der telefonischen Krankschreibung vorzuziehen“, betonte Drese. Natürlich müsse die Regelung rechtssicher und zielgenau formuliert sein. So müssten die Krankheitsbilder definiert werden und Patienten der Arztpraxis bekannt sein.

„Das sind aber keine großen Hürden, wenn alle Beteiligten wie Politik, Krankenkassen oder Ärztevertretungen an einem Strang ziehen“, so Drese. Die Ministerin hofft, dass bereits in der nächsten Plenarsitzung des G-BA am 7. Dezember eine entsprechende Richtlinie beschlossen wird.

Entnahme von Wölfen

Schwerin – Vom 29. November bis zum 1. Dezember 2023 tagt die Umweltministerkonferenz in Münster. Umweltminister Dr. Till Backhaus wird die Interessen von Mecklenburg-Vorpommern vertreten und hat drei zentrale Themen im Gepäck: den Umgang mit der Art Wolf, die Auswirkungen des Bundesverfassungsgerichtsurteils zum Klima und Transformationsfonds (KTF) sowie die Stärkung des Meeresnaturschutzes in Nord- und Ostsee.

„Die Vorschläge von Bundesumweltministerin Steffi Lemke zu Schnellabschüssen von Wölfen gehen zwar in die richtige Richtung, sind aber bislang so vage, dass sie vor keinem Gericht standhalten würden. Ich fordere daher bundesheitliche Regelungen zum Umgang mit Wölfen, die Schutzzäune überwunden und Nutztiere gerissen haben. Denn in solchen Fällen muss zielgerichtet und schnell gehandelt werden, um die Weidetierhaltung zu sichern, die wichtige ökologische Funktionen erfüllt.

Wir alle wissen, dass es nicht zielführend ist, wenn jedes Bundesland für sich definiert, in welchem Umkreis und auf welcher Entscheidungsgrundlage Schnellabschüsse erfolgen sollen. Aus meiner Sicht bedarf es daher einer Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes oder aber einer Wolfsverordnung des Bundes, um eine möglichst einheitliche und vor allem EU-rechtskonforme Vorgehensweise zu gewährleisten.

Denn wir dürfen nicht vergessen: Der Wolf ist nach wie vor eine nach EU-Recht streng geschützte Art. Schnellabschüsse sind für die handelnden Personen unter Umständen mit erheblichen strafrechtlichen Konsequenzen verbunden. Deshalb brauchen wir Rechtsicherheit, wenn es um die Entnahme geht. Von der UMK erwarte ich daher, dass wir einen Beschluss fassen, der keinen rechtlichen Flickenteppich bedeutet. Ziel muss sein, bis zum Beginn der kommenden Saison für die Weidetierhalter Klarheit zu schaffen.“

Mit Blick auf die Bewertung des Erhaltungszustandes stellt er fest: „Nach aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisse gehen wir davon aus, dass bereits in absehbarer Zeit grundsätzlich eine Populationsgröße erreicht sein wird, die ein langfristiges Überleben der Art Wolf sichern kann. Dies setzt jedoch auch voraus, dass die Mortalitätsrate niedrig gehalten wird. Vor allem  illegale Abschüsse sind daher völlig kontraproduktiv.
Eine weiterer wichtiger Baustein ist das noch zu definierende günstige Verbreitungsgebiet, also die räumliche Verbreitung der Rudel. Für die Vernetzung der Populationen und den genetischen Austausch ist es entscheidend, dass wesentliche Flächenanteile in den bisher kaum besiedelten Bundesländern liegen. Daran gilt es gemeinsam zu arbeiten, auch um die Lasten gleichmäßiger zu verteilen und die Akzeptanz für die Wiederansiedlung des Wolfes zu erhöhen.“

Auf Antrag des Landes Mecklenburg-Vorpommern soll sich die UMK auch mit den Auswirkungen des Bundesverfassungsgerichtsurteils zum Klima und Transformationsfonds (KTF) auf befassen.  Das Bundesverfassungsgericht hat den zweiten Nachtragshaushalt 2021 für verfassungswidrig erklärt und damit entschieden, dass Kreditermächtigungen in Höhe von 60 Milliarden Euro, die zur Bewältigung der Corona-Pandemie vorgesehen waren, nicht in den KTF verschoben werden dürfen.

„Dies hat weitreichende Konsequenzen auf die Umsetzung von Maßnahmen des Klima- und Naturschutzes in den Ländern. Der Bund muss schnellstmöglich die Verfassungskonformität des Bundeshaushalts herstellen, um dringliche Maßnahmen des Klima- und Naturschutzes nicht zu gefährden. Wichtig ist unter anderem, dass weiterhin 120,0 Mio. Euro aus dem ANK für forstwirtschaftliche Maßnahmen innerhalb der GAK bereitgestellt werden. Diese Mittel sind dringend notwendig, um die Bedarfe der Länder insbesondere zum Waldumbau zu decken“, betont der Minister.

Ein weiterer Antrag, den Mecklenburg-Vorpommern in die Konferenz eingebracht hat, enthält klare Forderungen zur Stärkung des Meeresnaturschutzes. Hintergrund ist, dass Bieter von Flächen für die Nutzung durch Windenergieanlagen auf See nach dem novellierten Windenergie-auf-See-Gesetze (WindSeeG) dazu verpflichtet sind, innerhalb von 12 Monaten nach Erteilung des Zuschlags eine Zahlung in Höhe von fünf Prozent des Gebots an den Bund zahlen müssen.

Das Geld soll zweckgebundenen für Maßnahmen des Meeresnaturschutzes verwendet werden. „Ich begrüße dieses Vorgehen sehr und verbinde damit gleichwohl die Forderung, dass die Küstenländer maßgeblich an den Zahlungen partizipieren müssen. Ein wirksamer Meeresnaturschutz kann nur gelingen, wenn die Küstenländer im notwendigen Umfang personell und finanziell unterstützt werden“, betonte Minister Backhaus.

Nach seinen Vorstellungen solle das Geld u.a. für das Monitoring maritimer Lebensräume und Arten (insbesondere Meeressäuger, Fische, See- und Küstenvögel), die Entwicklung von Fachkonzepten, den vorsorgenden Schutz vor Ölverunreinigungen oder aber  für Untersuchungen zu den Auswirkungen von Offshore-Windparks auf marine Schutzobjekte eingesetzt werden.

Auf der Tagesordnung der Umweltministerkonferenz stehen darüber hinaus viele weitere Themen, u.a. das Aktionsporgramm natürlicher Kimaschutz des Bundes, die Phosphor-Rückgewinnung aus Klärschlamm oder der Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren.

Besseres Betreuungsverhältnis

Oldenburg: Mit diesem Gesetz erreichen wir eine echte Qualitätsverbesserung in der Kindertagesförderung

Schwerin – In den Kindergartengruppen in Mecklenburg-Vorpommern soll das Betreuungsverhältnis verbessert werden. Geplant ist, das Fachkraft-Kind-Verhältnis von 1:15 auf 1:14 zu senken. So sieht es der Entwurf für eine Änderung des Kindertagesförderungsgesetzes, kurz KiföG, vor, den das Kabinett heute beschlossen hat. Von September 2024 an soll eine Erzieherin bzw. ein Erzieher durchschnittlich 14 Kinder ab dem vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Eintritt in die Schule betreuen.

„Mit diesem Gesetz erreichen wir eine echte Qualitätsverbesserung in der Kindertagesförderung“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Wir verbessern das Betreuungsangebot, wir verbessern die Personalsituation und wir verbessern die Arbeitsbedingungen der Erzieherinnen und Erzieher. Das ist ein finanzieller Kraftakt. Allein durch die Senkung des Fachkraft-Kind-Verhältnisses und den gestiegenen Personalbedarf entstehen Mehraufwände in Höhe von 11,8 Millionen Euro pro Jahr. Mit der beitragsfreien Kita gibt es schon heute bei uns ein Betreuungsangebot, das dem Bedarf der Eltern vollkommen entspricht. Das garantiert die Landesregierung weiterhin, denn eine gute Kindertagesförderung ermöglicht eine bessere Vereinbarkeit von Erwerbs- und Privatleben“, sagte Oldenburg.

Mecklenburg-Vorpommern weist mit 94,5 Prozent eine sehr hohe Kita-Besuchsquote der Kinder im Alter von drei bis sechs Jahren auf. Auch die Quote von Grundschulkindern, die einen Hort besuchen, ist mit 78,9 Prozent bereits rund drei Jahre vor Einführung eines schrittweisen Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung ab dem Schuljahr 2026/2027 erfreulich.

Mit der KiföG-Novelle wird es den Kindertageseinrichtungen ermöglicht, ein noch besseres Fachkraft-Kind-Verhältnis dort umzusetzen, wo überdurchschnittlich viele Kinder aus sozial benachteiligten Verhältnissen betreut und gefördert werden.

Der Gesetzentwurf nimmt auch die Sprachentwicklung von Kindern besonders in den Blick. „Im Rahmen der alltagsintegrierten Beobachtung und Dokumentation wird bei Kindern im Alter von vier bis fünf Jahren verstärkt die Sprachentwicklung gefördert. Sprachliche Fähigkeiten sind die Grundlage für die gesamte – nicht nur kindliche – Entwicklung. Wir müssen hier anfangen und gleichzeitig Verbesserungen in der Schule vornehmen“, erläuterte die Ministerin.

Bildungsministerin Oldenburg zeigte sich zudem zuversichtlich, dass die benötigen Fachräfte ausgebildet werden. „Wir bilden seit Jahren Erzieherinnen und Erzieher über Bedarf aus und die Ausbildungszahlen steigen. Die Auszubildenden zu staatlich anerkannten Erzieherinnen und Erziehern für 0- bis 10-Jährige sollen zudem eine bessere Bezahlung erhalten. Die Ausbildungsvergütung soll sich am Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes orientieren und nach der Neuregelung mindestens 90 Prozent statt bisher 80 Prozent der tariflich festgelegten Ausbildungsvergütung nicht unterschreiten. Wir hoffen, dass wir dadurch die bereits steigende Anzahl an Auszubildenden weiter erhöhen können“, betonte Oldenburg.

Der Gesetzentwurf sieht darüber hinaus Entlastungen für die Beschäftigten in den Kitas vor. Teil der Fachkräfteoffensive ist eine Stärkung der Rechte der Assistenzkräfte. So sollen künftig zum Beispiel Sozialassistentinnen und Sozialassistenten, die über eine mindestens dreijährige Praxiserfahrung verfügen, kleinere Gruppen eigenständig leiten und somit auch die Randzeitenbetreuung übernehmen können. Auch Alltagshilfen sind zur Entlastung des pädagogischen Personals von nicht pädagogischen Aufgaben in den Gesetzentwurf aufgenommen worden. „Wichtig ist, dass unsere hohe Fachkraftquote mit den neuen Regelungen nicht gesenkt wird“, so Bildungsministerin Oldenburg. Derzeit haben 95,2 Prozent des pädagogischen Personals in Kitas mindestens einen Fachschulabschluss, 87 Prozent davon sind Erzieherinnen und Erzieher.

Zu den Neuerungen zählt auch die Stärkung der Elternrechte. Ab 2024 sind mehr Beteiligungsmöglichkeiten für Elternräte vorgesehen, zum Beispiel bei der pädagogischen Konzeption, bei den Öffnungs- und Schließzeiten und bei der Essensversorgung der Kinder.

Zudem sieht der Gesetzentwurf vor, dass Kindertagespflegepersonen – genauso wie Träger von Kindertageseinrichtungen – für die Ausübung ihrer Tätigkeit auf dem Boden der demokratischen Grundordnung stehen müssen. Damit will das Land eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit gewährleisten. Ziel ist die Stärkung von Demokratie, Vielfalt, Weltoffenheit, Toleranz und die Prävention gegen Extremismus, Rassismus, Antisemitismus und Gewalt auch in der Kindertagesförderung.

Bundesweit gültiges Semesterticket 2024

Meyer: Deutschlandweit zum einheitlichen Preis mobil – attraktive Möglichkeiten für Studierende

Schwerin – Für Studierende soll ab dem Sommersemester 2024 ein Semesterticket mit bundesweiter Gültigkeit angeboten werden, das auf dem Deutschlandticket basiert. Das haben Bund und Länder jetzt miteinander vereinbart. Als nächsten Schritt müssen die Allgemeinen Studierendenausschüsse an den jeweiligen Hochschulen entscheiden, ob sie das Angebot annehmen.

„Mit dem neuen, bundesweit gültigen Semesterticket haben Studierende die Möglichkeit, im ganzen Land zum einheitlichen Preis mobil zu sein. Auf dem Weg zur Hochschule, zu Praktika auch in anderen Bundesländern oder um Freunde und Familie zu besuchen – zu all diesen Anlässen kann das neue Semesterticket genutzt werden. Ziel ist, dass wir so den öffentlichen Personennahverkehr weiter stärken“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer.

Die Ministerin für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten, Bettina Martin, zeigt sich ebenfalls sehr erfreut über die Einigung: „Es ist eine sehr gute Nachricht für die Studierenden in MV, dass ein Deutschlandticket für Studierende kommt. Damit können dann alle Studierenden im Land für einen einheitlich günstigen Preis öffentliche Verkehrsmittel nutzen. Gerade im Flächenland MV ist ein kostengünstig nutzbarer Nahverkehr ein echter Standortfaktor für unsere Hochschulen und ein Stück Lebensqualität für die Studierenden“, so Martin.

Nach Angaben des Statistischen Amtes gab es an den Hochschulen in Mecklenburg-Vorpommern zum Wintersemester 2022/23 insgesamt 38.380 eingeschriebene Studierende.

Die Verkehrsunternehmen, Verkehrsverbünde und Landestariforganisationen können ab dem Sommersemester 2024 mit Hochschulen, Studierendenwerken oder Studierendenvertretungen Vereinbarungen über ein Semesterticket mit der Gültigkeit des Deutschlandtickets treffen. Die Abnahme eines Deutschlandtickets ist in diesem Falle für die Studierenden obligatorisch, eine monatliche Kündbarkeit nicht möglich.

Der Preis für das Deutschlandticket ist bundesweit einheitlich und beträgt 60 Prozent des jeweiligen Ausgabepreises des Deutschlandtickets (derzeit: 29,40 Euro je Monat beziehungsweise 176,40 Euro je Semester). Das Semesterticket gilt jeweils für den vereinbarten Zeitraum (in der Regel ein Semester) für alle immatrikulierten Studierenden. Der Preis für das Semesterticket wird über den Semesterbeitrag der Hochschulen vereinnahmt und an die Verkehrsunternehmen oder Verkehrsverbünde weitergeleitet.

Zur Begleitung der Umsetzung des Deutschlandtickets ist durch die Verkehrsministerkonferenz ein Koordinierungsrat eingerichtet worden. Mitglied im Koordinierungsrat sind das Bundesverkehrsministerium, das Bundesfinanzministerium und die Verkehrsministerien der Länder. Außerdem nehmen die kommunalen Spitzenverbände, der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV), der Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmen (BDO), der Bundesverband SchienenNahverkehr (BSN) und die Deutschlandtarifverbund GmbH (DTV) beratend teil.

M-V verkürzt keine Öffnungszeiten von Kitas

Oldenburg: Jeder weitere Cent, den wir in die Kindertagesförderung investieren, fließt in die Qualität

Schwerin – Bildungsministerin Simone Oldenburg hat die Empfehlungen des „Ländermonitorings Frühkindliche Bildungssysteme“ und des „Fachkräfte-Radars für KiTa und Grundschule“ der Bertelsmann Stiftung als nur teilweise hilfreich für Kinder, Eltern, Erzieherinnen und Erzieher in Mecklenburg-Vorpommern bezeichnet.

„Bei allen Vorschlägen für Verbesserungen dürfen wir nicht vergessen, was wir in unserem Bundesland bereits erreicht haben“, betonte Bildungsministerin Simone Oldenburg.

„In Mecklenburg-Vorpommern sind Kita und Ferienhort für alle Kinder gebührenfrei. Das ist ein echter Beitrag zur Chancengleichheit. Mit 11,2 Stunden in der Kita und 9,9 Stunden im Hort haben wir den höchsten Betreuungsumfang, der dem Bedarf der Eltern vollkommen entspricht.

Über 3-Jährige werden zu 80 Prozent 45 Stunden und mehr betreut, unter 3-Jährige zu 78 Prozent 45 Stunden und mehr. Außerdem gibt es bei uns die höchste Betreuungsquote deutschlandweit, sie ist dreimal höher als in westdeutschen Ländern“, so Oldenburg.

„In Deutschland fehlen 429.100 Kitaplätze, davon 385.900 in westdeutschen Ländern, 44.700 im Osten“, führte die Bildungsministerin weiter aus.

„In Mecklenburg-Vorpommern gibt es keine Wartelisten für Kitaplätze, alle Kinder erhalten einen Platz. Wir erfüllen als eines der wenigen Bundesländer den Rechtsanspruch. Damit haben wir gute Bedingungen für Familien sowie für die Vereinbarkeit von Erwerbs- und Privatleben. Dies soll auch in Zukunft so bleiben.

Eine Einschränkung der Öffnungszeiten der Kitas und eine Verkürzung auf sieben Stunden, so wie es die Bertelsmann Stiftung vorschlägt, wird es in unserem Bundesland nicht geben. Es ist keine überzeugende Lösung, das Angebot einzuschränken, um den Personalschlüssel an das West-Niveau anzugleichen und um für mehr Erzieherinnen und Erzieher zu sorgen.

Es kann nicht sein, dass die Fachkraft-Kind-Relation gegen den Betreuungsumfang und die Platzanzahl ausgespielt wird. Verbessert werden müssen die Gruppengröße in MV, die Betreuungszeit und die Platzkapazitäten in den westdeutschen Bundesländern“, sagte Oldenburg.

„Richtig ist, dass es in unseren Kitas die größten Gruppen und das schlechteste Fachkraft-Kind-Verhältnis gibt. Hier werden wir schrittweise besser. Jeder weitere Cent, den wir in die Kindertagesförderung investieren, fließt deshalb in die Qualität.

Mit der jetzigen KiföG-Novelle setzen wir hier an und machen einen wichtigen Schritt nach vorn. Wir reduzieren das Fachkraft-Kind-Verhältnis von 1:15 auf 1:14. Das ist ein finanzieller Kraftakt, der 11,8 Millionen Euro pro Jahr erfordert“, erläuterte sie.

„Die Ausgangsbedingungen in Mecklenburg-Vorpommern sind im Vergleich zu den anderen Ländern eine solide Voraussetzung für die nächsten Qualitätssteigerungen.

Die Beitragsfreiheit, die hohe Betreuungsquote, ausreichend Plätze und eine hohe Fachkräftequote von 84,1 Prozent sind eine gute Grundlage für Verbesserungen. Ich bin zuversichtlich, dass auch die notwendigen Fachkräfte zur Verfügung stehen. Mecklenburg-Vorpommern bildet seit Jahren über Bedarf aus und die Ausbildungszahlen steigen weiter.

Mit unserer Fachkräfteoffensive ‚Großes schaffen für die Kleinsten‛ wollen wir Erzieherinnen und Erzieher stärker binden und die Zahl der Auszubildenden weiter erhöhen.

Schon heute entlasten Alltagshilfen Erzieherinnen und Erzieher in den Kitas, damit sie sich verstärkt den pädagogischen Kernaufgaben widmen können. Dieses Programm wollen wir weiterführen und Alltagshilfen auch für ihre Tätigkeiten in den Kitas qualifizieren“, so die Ministerin.

Bauen für das Klima

Holzmarktkolloquium: Nachhaltiges Bauen für das Klima – trotz Krise

Wittenburg – Unter dem Motto „Ressource Holz – zukünftiges Rohholzaufkommen“ treffen sich heute in Wittenburg Expertinnen und Experten aus der Holzbranche und der Wissenschaft, um über die weitere Entwicklung der Holznutzung zu beraten.

Für Forstminister Dr. Till Backhaus haben die Entwicklung der Wälder und die Holznutzung in Mecklenburg-Vorpommern einen besonderen klimapolitischen Stellenwert: „Wald und Forstwirtschaft sind wie kaum ein anderer Sektor mit dem Klima verbunden. Der jährliche Beitrag der deutschen Forstwirtschaft und Holzverwendung zur Minderung der Treibhausgase aus Speicherungs- und Substitutionseffekten beträgt rund 92 Millionen Tonnen CO2-Äquivalent, das entspricht 11 % der deutschen Treibhausgasemission.

Für Mecklenburg-Vorpommern liegt der Beitrag bei jährlich 4,3 Millionen Tonnen CO2-Äq. bzw. 8,4 t CO2 pro Hektar (davon 0,1 Nettoerhöhung Holzproduktespeicher, 4,3 stoffliche und energetische Substitution; 4,0 Nettoerhöhung Waldspeicher). Allein der jährliche Klimaschutzbeitrag der Wälder entspricht hier im Land rund 24% der Treibhausgasmission. Ohne die Substitutionseffekte der nachgelagerten Holzverwendung wäre dieser Beitrag nur halb so groß.“

Besondere Bedeutung in der nachhaltigen Nutzung von Holz hat in den letzten Jahren die Baubranche gewonnen. Hier sei Mecklenburg-Vorpommern durch einen starken Aufholprozess inzwischen Vorreiter, betont der Minister: „Die Holzbauquote im Wohnungsneubau ist deutschlandweit von 2020 auf 2022 um 4,4% gestiegen und liegt derzeit bei 21,3%. In M-V ist die Holzbauquote im selben Zeitraum um 42% gestiegen und liegt derzeit bei 25,4%“, so Backhaus.

Beunruhigend für den Trend seien jedoch die schlechten Signale aus der Gesamtwirtschaft, warnt Backhaus: „Der allgemeine Konjunkturrückgang war in diesem Jahr auch für die Forst- und Holzwirtschaft spürbar: Auftragseinbrüche im Bauhauptgewerbe führten in der deutschen Sägeindustrie zu einem Rückgang der Umsätze um fast 30%. Auch andere Bereiche der Holzwirtschaft haben Umsatzeinbußen zu verkraften.

Vor dem Hintergrund der allgemeinen wirtschaftlichen Lage ist es deshalb umso wichtiger, dass die Politik einen verlässlichen Rahmen bietet. Die jüngsten bundespolitischen Ereignisse sind dabei allerdings nicht hilfreich und führen zu neuen Verunsicherungen. Der gut anlaufende, nachhaltige Umbau der Wirtschaft darf jetzt bloß nicht abgewürgt werden“, so Backhaus.

Insgesamt sei laut Minister Backhaus die Bedeutung der Holznutzung für die deutsche Wirtschaft nicht zu unterschätzen: „Deutschlandweit arbeiten über 115.500 Unternehmen mit etwa 1,03 Millionen Beschäftigten und einem jährlichen Umsatz von rund 181 Milliarden Euro im Cluster Forst und Holz. Davon allein in MV rund 2.800 Unternehmen mit mehr als 13.000 Beschäftigten und einem jährlichen Umsatz von rund 1,4 Milliarden Euro. Das sind wichtige Arbeitsplätze in einer Branche mit Zukunft!“

Sorgen bereiten dem Minister auch die klimabedingten Herausforderungen für die Waldbewirtschaftung: „In Bezug auf die Waldsituation und den Holzmarkt haben uns die letzten Jahre sehr deutlich gezeigt, wie angreifbar wir sind, wenn Sturmereignisse, Trockenheit und Käferbefall geballt auftreten. Diese Schadereignisse haben seit Anfang 2018 zu bundesweit über 200 Millionen Kubikmeter Schadholz geführt, darunter mit gut 80% am stärksten vertreten die Fichte.

Der wirtschaftliche Schaden beläuft sich insgesamt auf circa 15 Milliarden Euro. Allein in diesem Jahr werden für Deutschland wieder 22 Millionen Festmeter Schadholz erwartet. Für unser Bundesland rechnen wir mit ca. 500.000 Festmeter Schadholz“.

In Mecklenburg-Vorpommern werde deshalb schon seit Jahren auf eine konsequente Waldmehrung und nachhaltige Waldbewirtschaftung gesetzt: „Wichtige Bedingung für die Branche ist die Waldstabilität. Diese wollen wir mit gezielten, beschleunigten Waldumbaumaßnahmen sichern. Unser Bundesland hat 2021 die Initiative „Unser Wald in Mecklenburg-Vorpommern“ mit 20 Millionen Euro begonnen, um Maßnahme zur Waldstabilisierung und Waldmehrung umzusetzen. Aus diesen Mitteln konnten wir bisher 1.500 Hektar neu aufforsten“, so der Forstminister.

Seit 25 Jahren bewirtschaftet das Land MV seinen Wald durch eine naturnahe Forstwirtschaft und setzt verstärkt auf natürliche Verjüngung der Waldbestände. Auf circa 10% der Waldfläche (52.000 Hektar) findet keine Holznutzung statt, davon 35.000 Hektar (6,6%) Prozessschutzwälder (Nationalparke, Naturschutzgebiete, Naturwaldreservate). Auf weiteren 38.900 Hektar (7,4%) ist die Nutzung eingeschränkt. Insgesamt sind auf 17,3 % der Waldfläche Nutzungen nicht erlaubt oder eingeschränkt (Bundesdurchschnitt: 8,6%).

Der Gesamtholzeinschlag in Mecklenburg-Vorpommern lag im Jahr 2020 bei 1,876 Millionen m3 (Holzeinschlagsstatistik, Statistisches Bundesamt, 2021). Dies entspricht einem Anteil von 2,3% am Gesamtholzeinschlag Deutschlands; vergleichbar mit dem Bundesländern Sachsen und Sachsen-Anhalt.

Der Holzeinschlag hat sich in den vergangenen Jahren kontinuierlich gesteigert; von 1,4 Millionen m³ (2003) auf 1,876 Millionen m³ (2020). Dabei erfolgte der größte Anteil des Holzeinschlags mit 904.552 m³ in der Landesforstanstalt MV, was einem Anteil von circa 50% entspricht.