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Brückenneubau bei Dömitz freigegeben

Jesse: Wege zur Arbeit, zum Einkauf und in den Urlaub langfristig sicherer – separater Radweg gebaut

Dömitz – Verkehrsstaatssekretärin Ines Jesse hat heute die neu gebaute Brücke über die Löcknitz bei Dömitz an der Bundesstraße B 191 offiziell für den Verkehr freigegeben.

„Die Brücke ist Bestandteil einer wichtigen Straßenverbindung zwischen Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen. Mit dem Neubau wird das seit 1970 bestehende alte Brückenbauwerk ersetzt. Damit können Autofahrer und Radfahrer auf der Bundesstraße wieder langfristig ohne Einschränkungen ihre Wege zur Arbeit, zum Einkauf oder in den Urlaub nehmen.

Auch die neue Brücke verfügt über einen separaten Fahrradweg und bindet an den Elberadweg an, der von vielen Tagesausflüglern und Urlaubenden genutzt wird. Die Erhaltung und der Ausbau der Radwegeverbindungen in dieser touristisch geprägten Region ist sehr wichtig,“, sagte die Staatssekretärin im Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Ines Jesse vor Ort.

Das alte Brückenbauwerk befand sich rund zwei Kilometer nordwestlich von Dömitz und bestand aus zwei Teilbauwerken, zum einem aus der Straßenbrücke und zum anderen aus einer später angebauten Radwegbrücke. Durch die erheblich zugenommene Verkehrsbelastung insbesondere des Schwerlastverkehrs war die Tragfähigkeit nicht mehr ausreichend. Zudem gab es Betonabplatzungen und Durchfeuchtungen.

er Neubau liegt westlich der bestehenden Brücke. Die B 191 wird mit einer Fahrbahnbreite von acht Metern und einem straßenbegleitenden Radweg von zweieinhalb Metern über die Brücke geführt. Die Breite zwischen den Brückengeländern beträgt nun 13,30 Meter. Zudem ist ein straßenbegleitender Radweg mit einer Breite von zweieinhalb Metern entstanden. Nach der Verkehrsfreigabe der neuen Brücke sind weitere Arbeiten notwendig, beispielsweise werden die Straßenbrücke und die Straßenbefestigung der alten Trasse zurückgebaut.

Im Anschluss werden Bäume und Sträucher entlang der neuen Straßenführung gepflanzt. „In den eineinhalb Jahren Bauzeit ist es dank der engagierten Arbeit aller Beteiligten gelungen, die Einschränkungen für den Autoverkehr und die Radfahrenden so gering wie möglich zu halten“, sagte Jesse.

Die Baukosten in Höhe von rund sechs Millionen Euro wurden durch den Bund getragen. Darüber hinaus hat das Land Planungskosten in Höhe von 400.000 Euroverausgabt. „Die Erhöhung der Verkehrssicherheit, der Erhalt des bestehenden Straßennetzes und die Instandsetzung von Brücken sowie die Stärkung des Radverkehrs und des Radtourismus sind zentrale Bausteine einer modernen Mobilität.

Deshalb investieren wir im Jahr 2023 in die Bundes- und Landesstraßen rund 25 Millionen Euro in den Radwegebau und etwa 18 Millionen Euro in den Um- und Ausbau. Dazu kommen etwa 68 Millionen Euro für die Erhaltung von Bundes- und Landesstraßen“, sagte Jesse.

Schulkinder werden nach Todesfall begleitet

Oldenburg: Unser Mitgefühl gilt der Familie

Neubrandenburg – Nachdem das Polizeipräsidium Neubrandenburg am Morgen des 15. September 2023 über den Todesfall eines Kindes informierte, sind vom Bildungsministerium alle Notfallmaßnahmen eingeleitet worden, um die Mitschülerinnen und Mitschüler des verstorbenen Kindes sowie die Eltern, die Lehrkräfte der Schule und weitere Betroffene bestmöglich zu betreuen.

Die Ermittlungen laufen und fallen in den Zuständigkeitsbereich der Ermittlungsbehörden bzw. der Justiz.

„Für uns alle steht jetzt die Trauer und die Hilfe bei der Bewältigung dieses schrecklichen Ereignisses im Mittelpunkt,“ sagte Simone Oldenburg. „Während uns der Todesfall höchst betroffen und sprachlos zurücklässt, ist es unsere Aufgabe und Pflicht, nun die Familien und Freunde, Mitschülerinnen und Mitschüler sowie Lehrkräfte dabei zu unterstützen, mit der unfassbaren Situation umzugehen. Ihnen gilt mein tief empfundenes Mitgefühl.“

Nach Bekanntwerden des tragischen Geschehens waren umgehend zwei Schulpsychologinnen des örtlich zuständigen Staatlichen Schulamts Neubrandenburg an der betroffenen Schule vor Ort. Auch die zuständige Schulrätin unterstützt die Lehrkräfte der Schule. Im Laufe des Freitags wurden alle Lehrkräfte sowie der Vorsitz der Schulkonferenz und des Schulelternrats informiert.

An alle Eltern wurde ein Brief mit entsprechenden Unterstützungsangeboten des Zentralen Fachbereichs für Diagnostik und Schulpsychologie (ZDS) versandt. In der Schule wurde ein Trauerort eingerichtet. Am Freitag und nach dem Wochenende stehen weiterhin Schulpsychologinnen und Schulpsychologen für Einzel- und Gruppengespräche vor Ort zur Verfügung. Selbstverständlich begleitet der ZDS die Betroffenen auch am Wochenende telefonisch.

Ab Montag wird für eine Woche an der gesamten Schule auf Lernerfolgskontrollen verzichtet. Auch eine schulaufsichtliche Begleitung ist über den gesamten Zeitraum sichergestellt.

Weitere Maßnahmen werden im Laufe der kommenden Woche getroffen.

RoBau2023 in Rostock

Alles rund ums Bauen und Arbeiten mit Holz

Rostock – Auf dem Messegelände der HanseMesse in Rostock findet vom 22. bis 24. September die 33. Landesbaumesse „RoBau 2023“ statt. Als Informationsplattform für alle Bereiche des Bauwesens ist die RoBau die größte und erfolgreichste Baumesse in Mecklenburg-Vorpommern. Auch in diesem Jahr wird sich der im Februar 2002 im Landwirtschaftsministerium gegründete Landesbeirat Holz M-V mit einem Themenpark Holz an der Messe beteiligen und gemeinsam mit den beteiligten Partnern eine wirkungsvolle Anlaufstelle für Fachbesucher und zukünftige Bauherren anbieten.

Der Themenpark bietet wieder vielfältige Informationen und Präsentationen zum Thema Bauen mit Holz. Der Landesbeirat wird mit Architekten und Bauingenieuren vor Ort sein, die seit vielen Jahren auf das Bauen mit Holz spezialisiert sind und Fragen zu Bauweisen, Brandschutz und Wirtschaftlichkeit kompetent beantworten können. Am 22. September ab 14 Uhr werden umfassende Details zum Thema „Wärmebrückenfreie Sohlplatte aus Massivholz auf Schraubpfahlfundamenten“ vorgetragen, am 23. September wird der Bereich „Holzbau und Lehm“ in einem Vortrag von Andreas Otto thematisiert. Im Werkstoff-Forum erhalten die Messebesucher vielfältige Informationen über bekannte und neue Werkstoffe aus nachwachsenden Rohstoffen und deren bautechnische Einsatzmöglichkeiten. Auf der Aktionsfläche sind Präsentationen unter dem Motto „Holz macht Schule“ über Berufsbilder in den Bereichen Forst und Holz geplant. In Zusammenarbeit mit dem Landesinnungsverband des Tischlerhandwerks, dem Bauverband M-V und der Landesforst wird über Ausbildungsmöglichkeiten in Mecklenburg-Vorpommern informiert.

Umrahmt wird der Themenpark durch eine Wanderausstellung von Holzbau Deutschland Bund Deutscher Zimmermeister, die eine Projektauswahl des Deutschen Holzbaupreises 2023 sowie des Hochschulpreises Holzbau 2023 präsentiert. Darüber hinaus werden die Besucher mit der Auslage diverser Informationsmaterialien über die Vorteile der Holzverwendung informiert. Partner aus Industrie und Handel beteiligen sich mit Sponsoring, Materialbereitstellungen und Informationen.

Minister Dr. Till Backhaus begrüßt die Aktivitäten des Landesbeirates Holz: „Aufgrund der langfristigen Bindung von Kohlenstoff ist der wichtigste nachwachsende Rohstoff Holz unverzichtbar für einen nachhaltig angelegten Klimaschutz. Neben seiner Klimafreundlichkeit sind es noch andere Potentiale, die für den Holzbau sprechen, beispielsweise die konstruktiven Vorteile des Baustoffes Holz. Holz ist wesentlich leichter als andere Baustoffe, damit ist es für Aufstockungen bestens geeignet. Vieles ist in Holz bereits möglich, auch im mehrgeschossigen Bereich, Beispiele in unserem Land belegen das. Wir wollen die Potenziale des gesamten Clusters Forst und Holz für den Klimaschutz nutzen und die Rahmenbedingungen so gestalten, dass Forst- und Holzwirtschaft in unserem Bundesland zukunftsfähig sind.“

Die Baumesse findet vom 22. – 24. September, täglich von 10 bis 18 Uhr, statt. Nähere Informationen finden Sie unter www.inrostock.de/messen/robau-rostocker-baumesse

Fünf weitere Gemeinden jetzt ohne Altschulden

Schwerin – Landesinnenminister Christian Pegel hat heute insgesamt fünf Gemeinden im Landkreis Vorpommern-Rügen Zuwendungsbescheide zur Ablösung von Wohnungsbaualtschulden übergeben. Insgesamt betrug die Altschuldenhilfe an Barth, Richtenberg, Franzburg, Grimmen und Tribsees rund zehn Millionen Euro.

„Als bislang einziges Bundesland haben wir uns der Wohnungsbaualtschulden unserer Städte und Kommunen angenommen. Diese Schulden belasten die kommunalen Haushalte und kommunalen Wohnungsunternehmen seit dem Ende der DDR bis heute und erschweren so dringend notwendige Sanierungen oder Umbauten“, sagte Innenminister Christian Pegel.

Richtenbergs Bürgermeister Frank Grape erhält die Zusage zur Rückführung von Wohnungsbaualtschulden in Höhe von 500.000 Euro. „Solche positiven Ereignisse kommen in unserer Region selten vor. Mit der Ablösung der Wohnungsbaualtschulden wird der Haushalt der Stadt Richtenberg sich aufhellen und der Stadt ein Stück Gestaltungspielraum zurückgegeben“, sagte Grape zum Dank.
Die Stadt Barth erhält einen Zuwendungsbescheid zur Entlastung von Wohnungsbaualtschulden in Höhe von ca. 2,9 Millionen Euro, Franzburg in Höhe von etwa 540.000, Grimmen über 4,8 Millionen, Tribsees über gut 1,3 Millionen Euro.

M-V habe mit der Änderung des Finanzausgleichsgesetzes M-V 2018 einen Kommunalen Entschuldungsfonds eingerichtet, der die Kommunen bei der Rückführung ihrer Altverbindlichkeiten unterstützen sollte, erklärt der Innenminister. Seit 2020 stünden hierfür jährlich 25 Millionen Euro zur Verfügung.

Mit Blick auf die beihilferechtlichen Regelungen der Europäischen Union hatte das Land die Entschuldungshilfe zunächst auf eine rechtssichere Höchstgrenze von im Regelfall 200.000 Euro pro Fall beschränkt.

„Dank einer vorliegenden klärenden Stellungnahme der EU entfällt diese Begrenzung künftig – und unsere Hilfe kann richtig zünden. Mit der geänderten Verordnung, die am 15. Juli in Kraft getreten ist, werden die restlichen Wohnungsbaualtschulden der Kommunen bzw. der kommunalen Wohnungsunternehmen, die einen Antrag gestellt haben, in voller Höhe abgelöst. Gehemmt sind wir dann nur noch durch die jährlich zur Verfügung stehenden Mittel. So kann es sein, dass manche Kommunen nicht in einem Rutsch, sondern über aufeinanderfolgende Jahre entschuldet werden“, erklärt Christian Pegel.

Insgesamt 365 Anträge von rund 300 Gemeinden gestellt, von denen in den Jahren 2021 und 2022 bereits 353 Anträge im Umfang von rund 30,9 Millionen Euro bewilligt wurden. „In diesem Jahr werden wir noch Altverbindlichkeiten in einer Gesamthöhe von gut 47,6 Millionen Euro bescheiden und ablösen. Insgesamt sollen bis einschließlich 2030 etwa 200 Anträge von 166 Kommunen mit noch bestehenden Verbindlichkeiten von insgesamt 217,6 Millionen Euro beglichen werden“, verspricht der Minister.

Auf Grundlage von Art. 22 Abs. 4 des Einigungsvertrags gingen sowohl das zur Wohnungsversorgung genutzte volkseigene Vermögen als auch die anteiligen Schulden auf die Städte und Gemeinden über. Mit einer Änderung des Finanzausgleichsgesetzes (§ 26 FAG M-V) wurde ein Kommunaler Entschuldungsfonds vereinbart. Mit dem Geld sollen Kommunen und die kommunale Wohnungswirtschaft von diesen Krediten entschuldet werden.

Bundesweiter Warntag in M-V

Innenminister Pegel: „Sirenenauslösung deutlich besser als in Vorjahren“

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommern hat auch beim dritten bundesweiten Warntag viele der verfügbaren Warnmittel zum Bevölkerungsschutz mittels einer Probewarnung erfolgreich getestet.

„Insgesamt war der erneute bundesweite Warntag auch in 2023 wieder ein Erfolg“, sagte Innenminister Christian Pegel und ergänzt: „Die Auslösung der Sirenen in Mecklenburg-Vorpommern hat erheblich besser geklappt als in den Vorjahren. Auch ich habe im Innenausschuss im Landtag erstmalig wieder Sirenentöne hören können, da Schwerin nun auch 13 Sirenen aufgebaut hat, die erfolgreich getestet worden sind. Weitere vier werden noch folgen.“

Die Testung der Sirenen in unserem Land, die ergänzend zur Warnung des Bundes über Cell-Broadcast und die Warn-App „Nina“ erfolgt, sah vor, dass um elf Uhr zunächst der Ton der Entwarnung und anschließend der Ton zur Warnung durch die auslösenden Stellen ausgespielt werden sollte. Damit sollten insbesondere die Menschen bei uns im Land, die diese Signale leider nicht nur aus Übungen kennen, darauf hingewiesen werden, dass es sich um eine solche handelt. Gegen 11:45 Uhr erfolgte dann eine Entwarnung über die Warnmittel und Endgeräte, über die zuvor die Warnung versendet wurde. Über Cell-Broadcast ist es derzeit technisch allerdings noch nicht möglich, eine Entwarnung zu senden.

Die Erfahrungen des heutigen Aktionstages werden wie im Vorjahr auf Länder- und Bundesebene ausgewertet. Die anonyme Online-Umfrage endet am 21. September um Mitternacht. „Ich bitte unsere Bevölkerung, gern ihre Erfahrungen auf der Internetseite des BBK unter www.warntag-umfrage.de mitzuteilen. Regionale Erkenntnisse sind dann für Mecklenburg-Vorpommern besser auswertbar“, richtet Innenminister Christian Pegel seinen Appell an die Bürgerinnen und Bürger.

Neben der Warnung der Bevölkerung konnten die Katastrophenschutzeinheiten unseres Landes auch die interne Kommunikation testen. „Wir nutzten den diesjährigen Aktionstag, um die Informations- und Meldewege von Katastrophenschutzbehörden, wichtigen Dienststellen und Einrichtungen in M-V im Katastrophenfall oder anderen schweren Krisen zu testen“, so der Minister und ergänzt:

„Eine wichtige Erkenntnis für uns war, dass alle erforderlichen Beteiligten nach einer Aktivierung außerhalb der Regelarbeitszeit innerhalb von zwei Stunden selbstständig eine Rückmeldung über die Kontaktaufnahme abgeben, um die Verwaltungs- und Regierungsfähigkeit im Krisenfall sicherstellen zu können.“

Die Übung war für den gesamten Vormittag von 6 bis 11 Uhr vorgesehen. Landesweit haben mehr als 25 beteiligte Übungsstellen teilgenommen. Unter anderem die unteren Katastrophenschutzbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte, die obere Katastrophenschutzbehörde, das Landeskommando M-V der Bundeswehr, die Bundesanstalt Technisches Hilfswerk oder auch die Medizinische Task Force des DRK.

„Die Übung war eine Vorbereitung auf eine mögliche Problemlage, wie beispielsweise der Ausfall üblicher Kommunikationsmittel wie Telefon, bei der als ein alternatives Kommunikationsmittel unter anderem Digitalfunkgeräte der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben, der sogenannten BOS-Digitalfunk, eingesetzt würden. Die Übung zeigte, dass bei einigen wenigen Teilnehmern technische Vorbereitungen noch abgeschlossen werden mussten. Das konnten wir schon heute nachholen“, führte Innenminister Christian Pegel aus.

Bund, Länder und Kommunen führen nun jährlich an jedem zweiten Donnerstag im September gemeinsam den Bundesweiten Warntag durch, um ihre Warnsysteme zu testen und Schwachstellen zu identifizieren. Das Land wird sich weiterhin daran beteiligen.

13. Nationale Maritime Konferenz

Meyer: Der Bund muss jetzt in die Zukunft der Seehäfen investieren

Bremen – Die am 14. und 15. September 2023 in Bremen stattfindende 13. Nationale Maritime Konferenz (NMK) setzt angesichts der aktuellen globalen Herausforderungen ihren Fokus darauf, branchenübergreifend die aktuellen zentralen maritimen Zukunfts-themen und deren Umsetzung zu diskutieren.

„Der Stellenwert der deutschen Seehäfen für die gesamte Volkswirtschaft ist herausragend. Ich fordere den Bund auf, eine gesicherte und in die Zukunft gerichtete Finanzierung für die Seehäfen bis zum Jahresende zu etablieren, die den künftigen Aufgaben gerecht wird und die Transformation unserer Häfen unterstützt“, stellte Wirtschafts- und Infrastrukturminister Reinhard Meyer zu Beginn der Konferenz heraus.

Bereits im Vorfeld der 13. NMK forderten die Wirtschafts- und Verkehrsminister und -Senatorinnen der Küstenländer sowie die Vertreter der deutschen Seehafenwirtschaft den Bund auf, die seit geraumer Zeit in der Summe unveränderten Mittel für die Finanzierung der Seehäfen relevant zu erhöhen.

Im Zuge der Aufstellung der Nationalen Hafenstrategie setzen sich die Küstenländer für eine bedarfsgerechte Erhöhung des bundesseitigen Finanzbeitrags ein, welcher aktuell gut 38 Mio. EUR pro Jahr beträgt. Unter Berücksichtigung von Baukostensteigerungen sowie den Herausforderungen bei der Digitalisierung und dem Klimaschutz wird dieser auf jährlich 400 Mio. EUR beziffert.

Wirtschafts- und Infrastrukturminister Reinhard Meyer bekräftigte außerdem die Bedeutung der deutschen Seehäfen hervor: „Der Außenhandel spielt für die deutsche Wirtschaft eine entscheidende Rolle und ist auf eine international wettbewerbsfähige maritime Wirtschaft mit leistungs- und zukunftsfähigen Häfen angewiesen. Das Versäumnis der letzten Jahre, die Fördermittel nicht der wirtschaftlichen Lage anzupassen, ist aus Sicht der Küstenländer schnellstmöglich zu beheben.“

Die seit dem Jahr 2000 stattfindende NMK dient als zentrale Dialogplattform für konkrete Maßnahmen und Handlungs-empfehlungen der maritimen Branche.

Bericht zu Demokratiebildung von morgen

Oldenburg: Mecklenburg-Vorpommern ist auf dem Weg

Schwerin – Am 13. September hat die gemeinnützige Hertie-Stiftung die Ergebnisse der Arbeit der „Hertie-Kommission Demokratie und Bildung“ vorgestellt: den rund 70-seitigen Bericht „Mehr und besser. Vorschläge für eine Demokratiebildung von morgen“ und die „Toolbox Demokratiebildung“ mit mehr als 50 Best Practice-Beispielen. Beides ist kostenlos abrufbar. Die Toolbox wird zudem zukünftig ergänzt und aktualisiert

„Die Demokratiebildung ist unbestritten ein wichtiges und grundsätzliches Thema“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Die acht Empfehlungen des Berichts zeigen, dass Mecklenburg-Vorpommern auf dem richtigen Weg ist. Demokratie-, Rechts- und Friedenserziehung sind als Querschnittsthemen Aufgabe der Schulen, aktuelle Rahmenpläne verankern dies bereits im Fachunterricht, in allen Schulbereichen – auch, wie die Hertie-Kommission fordert, in der Grundschule. Derzeit führen wir einen Modellversuch zur Einführung des Faches ‚Gesellschaftswissenschaften‘ durch und setzen damit den Koalitionsvertrag um.“

Im Rahmen des Modellversuchs „Gesellschaftswissenschaften“ wird erstmals an den freiwillig teilnehmenden Schulen die politische Bildung im Fachunterricht in den Klassen 5 und 6 eingeführt und erprobt. Das Fach integriert vier unterschiedliche Zugänge – geografisch, handwerklich-technisch, historisch und eben den Zugang der politischen Bildung.

„Ebenfalls überarbeiten wir dazu auch die Kontingentstundentafel. Dementsprechend soll zum Beispiel der Fachunterricht Sozialkunde bereits in Jahrgang 7 beginnen. Dies ist ein wesentlicher Schritt hin zu einer durchgängigen politischen Bildung in Schule,“ führt Simone Oldenburg weiter aus.

„Die hochrangig besetzte Kommission fordert unter anderem auch, dass ‚die Ausblendung der Demokratiebildung an beruflichen Schulen dringend korrigiert werden‘ müsse,“ ergänzt die Bildungsministerin. „Und weil Demokratiebildung auch in den beruflichen Schulen von großer Bedeutung ist, setzen wir eine eigene Arbeitsgruppe ‚Berufliche Schule‘ in der aktuellen Erarbeitung des Masterplans Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) ein. Sie wird konkrete Maßnahmen zur Stärkung der Demokratiebildung debattieren und festschreiben.“

„Der Bericht ist eine lohnenswerte Lektüre und vor allem die Toolbox bietet allen Schulen konkrete Anregungen, wie sie Demokratiebildung gestalten – genug Auswahl, um passende Ideen zu Gegebenheiten, Möglichkeiten und Themen vor Ort zu finden,“ empfiehlt die Bildungsministerin. „Unsere Ganztagsschulen bieten Räume für Demokratiebildung. Der von der Hertie-Stiftung geforderten Zusammenarbeit mit Akteuren aus Zivilgesellschaft, Politik und Wirtschaft haben wir über unsere Kooperationsinitiative für ganztägiges Lernen in MV einen Rahmen geschaffen, der genutzt werden sollte.“

Die Hertie-Stiftung arbeitet unter anderem beim Projekt ‚Jugend debattiert‘ seit mehr als zwanzig Jahren mit Schulen zusammen. Die Mitglieder der Hertie-Kommission Demokratie und Bildung sind Experten aus Wissenschaft, Politik, Medien und Zivilgesellschaft.

Neues Landesjagdgesetz für M-V

Mühlengeez – Agrar- und Umweltminister Dr. Till Backhaus trifft heute auf der 32. Mecklenburgischen Landwirtschaftsausstellung in Mühlengeez VerteterInnen des Landesjagdverbandes, um erneut über den Entwurf des zu novellierenden Landesjagdgesetzes zu sprechen. Bereits vergangene Woche hatte das Kabinett dem Gesetzesentwurf zugestimmt. Kommende Woche wird dieser in erster Lesung im Landtag beraten. Dem parlamentarischem Verfahren vorausgegangen war eine umfassende Verbändebeteiligung.

Minister Backhaus bezeichnete den Gesetzesentwurf als „modern und in der Sache orientiert“. Er setzt die Vorgaben der Koalitionsvereinbarung (Ziffer 228) um. Das sind die Einführung eines Wildwirkungsmonitorings im Gesamtwald, die Bleiminimierung der Munition sowie die kostenfreie Nutzung des Jagdkatasters durch die Jagdgenossenschaften.

Zudem sieht das Landesjagdgesetz Veränderungen bei der Abschussplanung vor. Im Rahmen des Standarderprobungsgesetzes, das Verwaltungshandeln vereinfachen soll, wurde beispielsweise die dreijährige Abschussplanung anstelle der jährlichen Planung im Landkreis Mecklenburgische-Seenplatte erprobt und von den betroffenen Hegegemeinschaften für gut befunden, sodass die dreijährige Planung für Rot- und Damwild nun in das Landesjagdgesetz überführt wird.

Dadurch werden die unteren Jagdbehörden deutlich entlastet. Weitere Arbeitserleichterungen erwartet der Minister durch eine Vielzahl von Präzisierungen, die auf Anregung der unteren Jagdbehörden vorgenommen werden. Beispielsweise darf die Abrundung von Jagdbezirken künftig auch auf zivilrechtlicher Ebene ohne die Einbindung der Jagdbehörde durchgeführt werden.

Der Paragraph 26 Absatz 2 Landesjagdgesetz MV enthält eine Ermächtigung für die oberste Jagdbehörde durch eine Rechtsverordnung weitere Tierarten dem Jagdrecht zu unterstellen (Ministerverordnung). Sobald die Bundesregierung und die Europäische Union die Weichen für eine Bewirtschaftung des Wolfes gestellt haben, kann zeitnah eine entsprechende Verordnung durch den Minister erlassen werden.

„Die vorgesehenen Änderungen sind zur Bejagung des Wildes erforderlich, um den Bedürfnissen des Waldumbaus in Zeiten des Klimawandels effektiv Rechnung zu tragen“, begründete Minister Backhaus die Gesetzesnovelle. Für ihn ist klar: „Wild ist ein unverzichtbarer Teil des Waldökosystems und unserer Landschaft. Das Landesjagdgesetz gibt uns einerseits die Aufgabe, einen artenreichen und gesunden Wildbestand in einem ausgewogenen Verhältnis zu seinen natürlichen Lebensgrundlagen zu erhalten.

Andererseits fordert das Gesetz aber auch, die jagdlichen Interessen mit den sonstigen öffentlichen Belangen, insbesondere mit denen der Landeskultur, des Naturschutzes und der Landschaftspflege, in Einklang zu bringen. Mit der Ausübung der Jagd leisten die 15.456 Jägerinnen und Jäger im Land ehrenamtlich einen unschätzbaren Dienst an der Gesellschaft und der Natur: Sie sichern die Lebensgrundlagen für einen artenreichen Wildbestand und halten diesen gesund. Dafür gebührt ihnen mein ausgesprochener Dank.“

Das geänderte Jagdgesetz soll zum 1. April 2024 in Kraft treten.