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Präventionsangebot gegen Mobbing und Gewalt

Projekt „Mobbingfreie Schule – Gemeinsam Klasse sein“ gestartet / Bildungsministerium und Techniker Krankenkasse starten Präventionsangebot gegen Mobbing und Gewalt

Schwerin – Allen weiterführenden Schulen in Mecklenburg-Vorpommern steht ein neues Angebot für die Präventionsarbeit gegen Mobbing und Gewalt zur Verfügung. Die Techniker Krankenkasse und das Bildungsministerium bieten das Präventionsprojekt „Mobbingfreie Schule – Gemeinsam Klasse sein“ seit dem Schuljahr 2023/2024 flächendeckend an. Hierfür sind im vergangenen Schuljahr Multiplikatorinnen ausgebildet worden. Grundlage ist eine entsprechende Kooperationsvereinbarung.

„Wir müssen frühzeitig Warnzeichen erkennen, Kinder und Jugendliche stärken. Mobbingerfahrungen können Schülerinnen und Schüler dauerhaft beeinflussen. Die Präventionsangebote fördern den respektvollen Umgang untereinander und zeigen auf, dass die Achtung des anderen ein Mittel zur Konfliktlösung ist“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg bei der Präsentation des Projektes an der Werner-von-Siemens-Schule in Schwerin.

Die Werner-von-Siemens-Schule ist eine von fünf Schulen, die das Projekt in diesem Schuljahr umsetzt. Zuvor wurde es in der 6. Jahrgangsstufe der Ostseeschule Wismar erprobt.

Das Projekt „Mobbingfreie Schule – Gemeinsam Klasse sein“ ist eine Weiterentwicklung des bundesweit eingesetzten Anti-Mobbing-Koffers der Techniker Krankenkasse und versetzt Schulen in die Lage, gezielt und präventiv gegen Mobbing und Gewalt vorzugehen. Kernelement des Projekts ist eine Online-Plattform. Sie bietet alle Materialien wie Leitfäden, Filme, Arbeitsblätter und Übungen zum Download sowie weiterführende Hinweise für Schulen, zum Beispiel zur Mobbing-Intervention, zum Einbeziehen der Eltern.

„Wir freuen uns, gemeinsam mit dem Bildungsministerium das Engagement gegen Mobbing weiter zu verstärken. In unserer zunehmend mediatisierten Gesellschaft ist es elementar, Jugendliche früh für das Thema zu sensibilisieren und Lehrkräften bedarfsgerechte Präventionswerkzeuge zur Verfügung zu stellen“, betonte Manon Austenat-Wied, Leiterin der TK-Landesvertretung Mecklenburg-Vorpommern.

Die Umsetzung des Präventionsprojektes erfolgt durch das Kooperations- und Unterstützungssystem für Eltern und Schule (KuBES) des Bildungsministeriums. Die vier Sozialpädagoginnen des KuBES sind ausgebildete Landesmultiplikatorinnen, die die Schulen über das Angebot informieren und die Schulungen mit den Lehrkräften durchführen.

Im Projekt „Mobbingfreie Schule – Gemeinsam Klasse sein“ beschäftigen sich die Schülerinnen und Schüler intensiv mit dem Thema Mobbing. Sie erarbeiten in Übungen, Rollenspielen und Gesprächen, wie sie in Konfliktsituationen positiv und konstruktiv miteinander umgehen können. Filme und Erklärvideos machen deutlich, welche Folgen Mobbing für die Betroffenen hat und was die Schülerinnen und Schüler selbst tun können, um Mobbing gar nicht erst entstehen zu lassen. Das Ziel: Die Klasse entwickelt eine solide Basis dafür, dass sie eine tragfähige Gemeinschaft für die Zukunft wird. Am Elternnachmittag werden auch die Mütter und Väter in die Projektwoche einbezogen und können so den Entwicklungsprozess ihrer Kinder konstruktiv begleiten.

Weitere Informationen: www.gemeinsam-klasse-sein.de

Bericht zum Vertretungsunterricht liegt vor

Oldenburg: Kinder und Jugendliche stehen im Mittelpunkt des pädagogischen Handelns

Schwerin – Ob in Hotels und Gaststätten, in Krankenhäusern oder im Einzelhandel, in allen Bereichen in Deutschland fehlen Fachkräfte. Auch in den Schulen ist die Situation personell angespannt. Trotzdem konnten im vergangenen Schuljahr an allgemein bildenden Schulen in öffentlicher Trägerschaft über 96 Prozent des Unterrichts erteilt werden. Das geht aus dem Bericht zur Situation des Vertretungsunterrichts für das Schuljahr 2022/2023 hervor. An den beruflichen Schulen in öffentlicher Trägerschaft konnten mehr als 92 Prozent des Unterrichts erteilt werden.

„Die Landesregierung setzt alles daran, dass so wenig Unterricht wie möglich ausfällt“, betonte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Zuallererst danke ich unseren Lehrkräften, die täglich mit viel zusätzlichem Einsatz und Engagement dafür sorgen, dass möglichst viel Unterrichtsausfall vermieden wird. Teilzeitlehrkräfte haben ihre Stunden aufgestockt, Kolleginnen und Kollegen springen ein und arbeiten mehr, wenn plötzlich Lehrkräfte erkranken. Das ist nicht selbstverständlich und eine Bereitschaft, die wir sehr wertschätzen. Dieses Engagement zeigt, dass die Kinder und Jugendlichen im Mittelpunkt des pädagogischen Handelns stehen“, so Oldenburg.

Im Schuljahr 2022/2023 haben zudem über 5.000 Schülerinnen und Schüler aus der Ukraine in 121 Vorklassen, im gemeinsamen Unterricht und in 14 BVJA-Klassen gelernt. „Neben den bestehenden Herausforderungen war die Beschulung der Geflüchteten in dieser Größenordnung eine große Aufgabe, die durch die Lehrkräfte und externe Vertretungskräfte zusätzlich abgesichert wurde. Das war und ist bis heute eine große Kraftanstrengung“, betonte die Bildungsministerin.

An den öffentlichen allgemein bildenden Schulen betrug der Anteil der zur Vertretung angefallenen Stunden im vergangenen Schuljahr 14,1 Prozent. Vertretungsunterricht konnte durch Mehrarbeit von Lehrkräften, die Einstellung von Vertretungslehrkräften, durch die vertragliche Erhöhung der Stunden von Teilzeitlehrkräften, durch die Erhöhung der Unterrichtsstunden von Referendarinnen und Referendaren oder Kurs- und Klassenzusammenlegungen abgesichert werden. 3,6 Prozent der Stunden sind ausgefallen, weil keine Vertretung möglich war.

An den öffentlichen beruflichen Schulen betrug der Anteil der zur Vertretung angefallenen Stunden 14,6 Prozent. 7,8 Prozent des Unterrichts sind ausgefallen, weil keine Vertretung möglich war. Der vollständige Bericht zur Situation des Vertretungsunterrichts steht auf der Internetseite des Bildungsministeriums zur Verfügung.

„Für den Unterrichtsausfall gibt es im Wesentlichen drei Ursachen: Krankheit von Lehrkräften sowie Lehrerinnen und Lehrer mit kranken Kindern und Lehrermangel“, erläuterte Bildungsministerin Oldenburg. Die Vertretungsstunden wegen der Erkrankung von Lehrkräften sind im vergangenen Schuljahr im Vergleich zum Schuljahr 2018/2019 an allgemein bildenden Schulen um 45 Prozent gestiegen, die Stunden wegen der Erkrankung der Kinder von Lehrkräften an allgemein bildenden Schulen um 138 Prozent und die Stunden wegen der Erkrankung der Kinder von Lehrkräften an Berufsschulen haben sich verdoppelt. Das sind Rekordwerte, die der gesamtgesellschaftlichen Entwicklung in diesem Zeitraum entsprechen“, führte die Ministerin weiter aus. Viele Krankenkassen verzeichneten für das Jahr 2022 bzw. den Winter 2022/2023 ebenfalls Höchstwerte zum Krankenstand ihrer Versicherten.

„Die Landesregierung unternimmt große Anstrengungen, damit sich die personelle Situation in den Schulen verbessert. In den vergangenen zweieinhalb Jahren haben wir über 1.900 Lehrkräfte eingestellt. Dennoch klafft eine Lücke. Wir haben deshalb ein Programm mit verschiedenen Maßnahmen konzipiert, mit dem Unterrichtsausfall reduziert werden soll. Dieses Programm entwickeln wir mit den Schulen laufend weiter, weil wir nur in der Praxis sehen, was hilfreich ist. Es hat sich zudem gezeigt, dass oftmals schon durch eine optimierte Planung Unterrichtsausfall vermieden werden kann“, sagte Oldenburg.

Das Programm zur Unterrichtsabsicherung enthält folgende Maßnahmen:  

  • Beschäftigung von externen Vertretungskräften über eine Dauer von sechs Wochen bzw. sechs Monaten hinaus (mit Ausschreibung)  Umsetzung des Startchancen-Programms
  • Ausbau der Digitalen Landesschule zum Start des Schuljahres 2024/2025 mit weiteren Unterrichtsangeboten
  • weitere Attraktivitätssteigerungen im Referendariat
  • fortgeschrittene Verhandlungen zur Wiederauflage von ausgewählten Unterstützungsmaßnahmen aus dem Aktionsprogramm „Stark machen und Anschluss sichern“ zum Schuljahr 2024/2025
  • Ausbau von Lehrkräften im Seiteneinstieg mit Berufsabschluss in einem Unterrichtsfach und sozialpädagogischer Qualifizierung

OstseeMesse Rostock startet

Schulte: Veranstaltung ist Schaufenster regionaler, nationaler und internationaler Produkte – heimische Unternehmen zeigen Produktvielfalt und Dienstleistungen

Rostock – 200 Aussteller aus dem In- und Ausland, 10.600 Quadratmeter Ausstellungsfläche, Kunsthandwerkermarkt, Blumenschau und vieles mehr – die OstseeMesse in Rostock hat ihre Tore ab heute geöffnet.

„Die OstseeMesse ist die größte Verbrauchermesse des Nordens und präsentiert sich mit einem gelungenen Branchenmix als Schaufenster regionaler, nationaler und internationaler Produkte. Sie ist vor allem auch eine gute Gelegenheit für heimische Unternehmen, die eigene Produktvielfalt und zugehörige Dienstleistungen zu präsentieren. Für die Aussteller ist die Messeteilnahme ein direkter Weg zu neuen Abnehmern.

Hierin liegt eine Chance für den Einzelhandel, neue Kunden für sich zu gewinnen. Neue Geschäftsverbindungen und damit höhere Absätze stärken die Wirtschaftskraft der Unternehmen“, sagte der Staatssekretär im Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Jochen Schulte bei der offiziellen Eröffnung der Messe.

In diesem Jahr sind rund 200 Aussteller auf 10.600 Quadratmetern präsent. Rund 40 Prozent kommen nach Angaben des Veranstalters aus der Region und bieten traditionelle mecklenburgische Produkte an. Das Ausstellungsspektrum der OstseeMesse umfasst die Bereiche Haushalt und Garten, Mode, Schmuck und Kosmetik, Nahrungs- und Genussmittel sowie Fitness und Gesundheit.

Integriert ist ebenso ein Kreativ- und Kunsthandwerkermarkt, auf dem handgefertigte Stücke angeboten werden. In einer Showküche gibt es zudem kulinarische Spezialitäten aus der Region. Zudem gibt es eine 1.000 Quadratmeter große Blumenschau unter dem Motto „Bonjour Frankreich!“. Geplant ist auch ein fünftägiges Bühnenprogramm mit Tanz, Livemusik und Moderation. Die Raumausstatter-, Sattler- und Segelmacher-Innung Rostock zeigt in einer eigenen Werkstatt „Polsterhandwerk zum Anfassen“.

„Die große Zahl der regionalen Aussteller spricht für die hohe Akzeptanz des Einzelhandels auf der Messe. Viele Händler haben die Messe als Plattform für ihre Produkte entdeckt. Gerade in Zeiten des wachsenden Online-Handels macht der direkte Kundenkontakt den Unterschied aus. Hier können die Besucher Produkte erleben, ausprobieren – und bestenfalls gleich kaufen“, sagte Schulte.

Die OstseeMesse ist vom 28. Februar bis 03. März 2024 täglich von 10.00 bis 18.00 Uhr geöffnet. Der Eintritt für Erwachsene kostet sechs Euro (ermäßigt fünf Euro). Kinder unter 12 Jahren haben in Begleitung ihrer Eltern freien Eintritt.

Abbau von Gerichtsverfahren

Justizministerin Bernhardt und LSG-Präsident Wagner vereinbaren Anstrengungen bei Nachwuchsgewinnung und Verfahrensdauer

Schwerin – „Das konstruktive Miteinander in der Justiz wird ausgebaut. Nach der Premiere eines Mentoringprogramms für Frauen in der Justiz ist seit heute eine Zielvereinbarung zur Reduzierung von Verfahrenslaufzeiten und Gewinnung richterlichen Nachwuchses in der Sozialgerichtsbarkeit wirksam. Das freut mich besonders, denn die Impulse aus der Praxis selbst sind die besten.

Dem Präsidenten des Landessozialgerichts bin ich sehr dankbar, dass er die Initiative aus der Sozialgerichtsbarkeit heraus ergriffen und mit dem Ministerium zusammen diese vor wenigen Minuten unterzeichnete Vereinbarung formuliert hat“, sagt die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt in der Landespressekonferenz zur Vorstellung der Zielvereinbarung zur Verkürzung der Verfahrenslaufzeiten und Gewinnung richterlichen Nachwuchses in der Sozialgerichtsbarkeit.

„Noch immer beeinflusst die sogenannte Hartz-IV-Klagewelle die Sozialgerichtsbarkeit. Der ursprüngliche Anstieg des erstinstanzlichen Verfahrensbestandes ist zwar durch Personalverstärkung und hohes richterliches Engagement deutlich reduziert worden, doch bleibt die Herausforderung bestehen. Denn der massive Bestandsabbau in der ersten Instanz führte zu einem erheblichen Zuwachs an Rechtsmittelverfahren in der zweiten Instanz.

Gleichzeitig hat sich die Altersstruktur des richterlichen Personals in der Sozialgerichtsbarkeit verändert. Es muss dafür Sorge getragen werden, dass für Zeiten hoher Altersabgänge richterlicher Nachwuchs zur Verfügung steht, der bereits Erfahrungen in der Sozialgerichtsbarkeit gesammelt hat. Ziel dieser Vereinbarung ist nun die Verkürzung der Dauer der sozialgerichtlichen Verfahren, um dem verfassungsrechtlich garantierten Justizgewährungsanspruch gerecht zu werden. Gleichzeitig soll für die Sozialgerichte mehr richterlicher Nachwuchs gewonnen werden“, so Justizministerin Bernhardt.

Der Präsident des Landessozialgerichts, Axel Wagner: „Nach vielen Jahren, in denen die Richterschaft der Sozialgerichtsbarkeit Mecklenburg-Vorpommerns sich mit oft überobligatorischem Engagement der von Frau Ministerin Bernhardt erwähnten Klagewelle stellen musste, bestehen jetzt wieder Kapazitäten zum Abbau der unvermeidlich angebauten Bestände. Daher kann die Sozialgerichtsbarkeit sich jetzt das Ziel setzen, die durchschnittliche Dauer der anhängigen Verfahren zu verkürzen.

Die Richterschaft soll – unter Beachtung des verfassungsrechtlich garantierten Grundsatzes der richterlichen Unabhängigkeit – für dieses Ziel sensibilisiert und motiviert werden. Zum 31. Dezember 2028 soll in den erstinstanzlichen Hauptsacheverfahren eine durchschnittliche Verfahrensdauer von 14 Monaten, in den zweitinstanzlichen Hauptsacheverfahren von 18 Monaten erreicht werden. Zu betonen ist, dass es sich um Durchschnittslaufzeiten handelt und die Dauer jedes individuellen Verfahrens u.a. vom Umfang der erforderlichen Sachaufklärung abhängt und allein in der Eigenverantwortung der völlig unabhängigen Richterschaft liegt, deren Eigenmotivation aber durch Fortschritte auf dem Weg zur Zielerreichung gestärkt werden soll.

Besonders freut es mich, dass die jetzt abgeschlossene Zielvereinbarung die Bedeutung der Gewinnung richterlichen Nachwuchses auch für die Sozialgerichtsbarkeit und damit die Sicherung der Zukunftsfähigkeit dieses Gerichtszweiges hervorhebt.“

Justizministerin Bernhardt: „Um eine zukunftsfähige Altersstruktur in der Sozialgerichtsbarkeit sicherzustellen, sagen wir zu, dass interessierte Proberichterinnen und Proberichter – vorzugsweise zu Beginn der Probezeit – in der Sozialgerichtsbarkeit eingesetzt werden. Nach 18 Monaten wechseln diese dann in einen anderen Geschäftsbereich, in dem eine Lebenszeiternennung erfolgen soll. So soll ein Pool an interessierten und sozialrichterlich bereits erfahrenen Richterinnen und Richtern geschaffen werden, auf den bei Bedarf zurückgegriffen werden kann.

Kein Monitoring ohne Erfolgskontrolle. Der LSG-Präsident und das Ministerium setzen sich zweimal im Jahr zusammen, um die aktuelle Bestandssituation auszuwerten und zu besprechen. Schon im nächsten Jahr planen wir eine erste Evaluation der Vereinbarung. Ich denke, dass wir auf gutem Weg sind“, so Ministerin Jacqueline Bernhardt.

Jugendliche aus M-V im Bundesrat

Berlin – Einmal im Jahr lädt der Bundesrat Schülerinnen und Schüler aus dem Land der Präsidentschaft nach Berlin ein. In einem Planspiel lernen die Jugendlichen, wie in der Bundesrepublik Deutschland Gesetze entstehen und beschlossen werden und welche Rolle der Bundesrat dabei spielt. Seit gestern nehmen 123 Schülerinnen und Schüler sowie 13 Lehrerinnen und Lehrer aus Schulen in Güstrow, Rostock, Schönberg, Grevesmühlen, Ribnitz-Damgarten, Spantekow, Wittenburg und Schwerin an „Jugend im Bundesrat“ teil.

Minister- und Bundesratspräsidentin Manuela Schwesig traf die Schülerinnen und Schüler aus Mecklenburg-Vorpommern heute im Bundesratsgebäude in Berlin. „Der Bundesrat ist ein ganz besonderer Ort unserer Demokratie in Deutschland. Hier spiegeln sich die Vielfalt der Regionen Deutschlands und die Interessen aus den 16 deutschen Ländern wider. Die Bundesländer wirken im Bundesrat bei der Gesetzgebung mit. Das ist eine ganz wichtige Aufgabe, besonders dann, wenn die Interessen von Bund und Ländern auseinandergehen“, erläuterte die Ministerpräsidentin.

Sie freue sich sehr, dass sich Schülerinnen und Schüler aus ganz Mecklenburg-Vorpommern an der Aktion beteiligen. „Ich freue mich sehr über euer Interesse. Demokratie lernt man nicht nur theoretisch aus dem Schulbuch. Demokratie muss man üben und erleben. Das kritische Hinterfragen, das Aushalten anderer Meinungen. Demokratie fängt im Alltag an. Auch im Schulalltag. An dieser Stelle ein herzliches Dankeschön an die Lehrerinnen und Lehrer, die sich an euren Schulen für Demokratie einsetzen und euch heute begleiten!“

Am Abend lädt die Landesvertretung Mecklenburg-Vorpommern die Schülerinnen und Schüler zu einer Diskussionsrunde und einem Empfang mit der Ministerpräsidentin in die Landesvertretung ein. Gemeinsam mit der Bevollmächtigten des Landes Mecklenburg-Vorpommern beim Bund Jutta Bieringer und Staatsministerin Reem Alabali-Radovan stellt sich die Ministerpräsidentin den Fragen der interessierten Schülerinnen und Schüler.

Mit der Turn-Quali nach Berlin

Gingster Schüler qualifizierten sich zum dritten Mal als MV-Landessieger für das Bundesfinale „Jugend trainiert“

Insel Rügen – Die Turnriege der Schule Gingst erkämpfte sich nun schon zum dritten Mal den Sieg im MV-Landesfinale „Jugend trainiert für Olympia und Paralympics“. Damit holten sie sich zugleich die Tickets für das Bundesfinale des Wettbewerbs in Berlin. „Aufregung und Jubel waren richtig groß“, erzählt Sportlehrerin Birgit Eicke, die mit elf Jungen und Mädchen die Herausforderungen in der Sporthalle von Ribnitz-Damgarten aufgenommen hatte.

Die erfolgreichen Landessieger aus der Gingster Turnriege haben sich für das diesjährige Bundesfinale „Jugend trainiert“ in Berlin qualifiziert. Foto @ Birgit Eicke
Die erfolgreichen Landessieger aus der Gingster Turnriege haben sich für das diesjährige Bundesfinale „Jugend trainiert“ in Berlin qualifiziert. Foto @ Birgit Eicke

„Im Wettkampf zeigten alle Mitstreiter Kampfgeist und Teamfähigkeit“, sagt die stolze Chefin der erfolgreichen Turnriege. Bei der Wettkampfform „Turnen an Gerätebahnen“ sei nämlich das gesamte Team gefragt. Die Gingster Jungenmannschaft bewies, wie stark sie in dieser Disziplin auftreten kann. Beachtung finde man in Turnerkreisen immer wieder, dass auch Jungen in der Schule zum Turnen begeistert werden können. „Das ist eindeutig ein Verdienst unseres Turntalents“, lobt Schulleiter André Farin seine Kollegin. Birgit Eicke habe mit ihrer Begeisterung für das Turnen viele Schüler und Lehrer seiner Schule angesteckt.

Neben der Jungenmannschaft kämpfte ebenso eine Mädchenmannschaft um den Sieg. In einem Kopf-an-Kopf-Rennen zwischen den Schülerinnen des Wossidlo-Gymnasiums Ribnitz-Damgarten und den Gingster Mädchen waren Spitzenleistungen gefragt. Die Siege in zwei Gerätebahnen und im abschließenden Staffellauf reichten für die Gingsterinnen schließlich für eine wohlverdiente Silbermedaille. Sie drücken dem Jungenteam die Daumen für die erlebnisreichen Berlintage im April.

Zum Teamerfolg trugen in diesem Jahr die zwei Schülerbetreuerinnen Leonie Heidenreich und Jennifer Lewandowski aus der 8b, Falco Eicke als weiterer Kampfrichter und das Busunternehmen „Boys Tour“ mit einer reibungslosen Beförderung der Teilnehmer bei.

Straßenbegleitende Radwege

Priorisierungskonzept für straßenbegleitende Radwege an Landesstraßen in Mecklenburg-Vorpommern vorgestellt / Jesse: Ziel ist ein möglichst lückenloses Radverkehrsnetz – fachliche Kompetenz und Ortskenntnisse regionaler Akteure gefragt

Schwerin – Wirtschafts- und Verkehrsstaatssekretärin Ines Jesse hat am Dienstag (27.02.) in der Landespressekonferenz das Priorisierungskonzept für straßenbegleitende Radwege an Landesstraßen in Mecklenburg-Vorpommern vorgestellt. „Bei der Ausstattung mit Radwegen haben wir in Mecklenburg-Vorpommern in den vergangenen Jahren einiges erreicht. Bereits heute haben wir über 2.100 Kilometer straßenbegleitende Radwege an Bundes- und Landesstraßen in Mecklenburg-Vorpommern.

Etwa 53 Prozent der Bundesstraßen und 32 Prozent der Landesstraßen im Land sind mit straßenbegleitenden Radwegen ausgestattet. Damit liegt unser Bundesland deutlich über dem bundesweiten Durchschnitt. Ziel ist es, ein möglichst lückenloses Radverkehrsnetz zu entwickeln, wobei der Radverkehr nur noch dort auf der Straße geführt werden soll, wo es Straßenzustand und Verkehrsbelegung sicher ermöglichen. Für die kommenden Bauaktivitäten ist ein Priorisierungskonzept erstellt worden.

Wichtig ist: Die derzeit vorliegende Liste ist nicht in Stein gemeißelt. Uns ist es wichtig, die fachliche Kompetenz und die Ortskenntnisse der regionalen Akteure mit einzubeziehen. Deshalb wollen wir nun mit den Landkreisen in die Abstimmung einsteigen“, sagte die Staatssekretärin im Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Ines Jesse.

In dem Priorisierungskonzept wurden für alle 1.638 Landesstraßenabschnitte im Land, die bislang nicht mit einer straßenbegleitenden Radverkehrsanlage ausgestattet sind, die Dringlichkeit für die Herstellung ermittelt. Im Ergebnis sind in den kommenden fünf Jahren (2024 – 2028) insgesamt 66 Straßenabschnitte mit einer Gesamtlänge von 97 Kilometern zur Realisierung vorgesehen.

Dies sind vorrangig Radwegeprojekte, die sich derzeit bereits in einer fortgeschrittenen Planungsphase befinden sowie bislang nicht realisierten Projekte des Lückenschlussprogramms. Die Planungen für die 2. Halbdekade (2029 – 2033) umfassen 63 Projekte mit einer Gesamtlänge von 89 Kilometern.

„Wir haben pro Jahr etwa sieben Millionen Euro Landesmittel, die wir mindestens für den Radwegebau einsetzen wollen. Ziel ist es, zukünftig die verfügbaren Mittel jährlich zunächst dort einzusetzen, wo mit neuen Radwegen der größte Effekt für den Radverkehr erreicht werden kann“, sagte Jesse.

Der Bau von straßenbegleitenden Radwegen an Landesstraßen erfolgte bislang im Rahmen der Möglichkeiten des Lückenschlussprogramms aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE). Eine landesweite und einheitliche Methodik zur Auswahl der zu bauenden Radwege existierte bislang nicht. Analog zum Priorisierungskonzept zum Radwegebau an Bundesstraßen aus dem Jahr 2022 sollen nun einheitliche Regelungen für die Baumaßnahmen genutzt werden.

Im Einzelnen erfolgte die Bedarfsbewertung anhand der folgenden raumordnerischen Kriterien: Verbesserung der Stadt-Umland-Beziehungen, Distanz zu zentralen Orten, Lückenschluss zu Radwegen im Bestand, Anbindung an Orte der Versorgung wie beispielsweise Einzelhandel und medizinischer Versorgung, Bestandteil touristischer Radfernrouten und weiterer touristischer Radrouten, Anbindung an Bahnhöfe sowie Schulwegsicherung. Darüber hinaus wurde die Dringlichkeit einer Radwegausstattung aus der Perspektive der Verkehrssicherheit anhand der verkehrstechnischen Daten Fahrbahnbreite, Verkehrsstärke und Schwerlastverkehrsstärke abgebildet.

Im Ergebnis wurde für jeden Radwegeabschnitt eine sogenannte Prioritätskennzahl ermittelt. Zudem fanden gegebenenfalls vorhandene Planungsstände sowie spezifische Einflussfaktoren wie beispielsweise kurvenreiche Streckenführung und die Ausstattung der Straße mit Schutzplanken Berücksichtigung. Des Weiteren wird einbezogen, ob das Radwegeprojekt Bestandteil des bisherigen Lückenschlussprogramms war.

Bei der Aufstellung des Priorisierungskonzepts sollen die regionalen Akteure einbezogen werden. Hierzu wird es einen gemeinsamen Termin geben, bei dem die Methode und die Ergebnisse der Priorisierung erläutert werden. Nach diesem Termin erhalten die Landkreise Gelegenheit, binnen einer angemessenen Frist (sechs Wochen) eine Rückmeldung zu geben.

Auf Grundlage einer fachlichen Begründung kann dabei eine höhere Priorisierung einzelner Streckenabschnitte vorschlagen werden. In diesem Fall muss jedoch im Gegenzug auch eine niedrigere Priorisierung eines anderen Streckenabschnitts im Kreis vorgeschlagen werden, da die finanziellen Ressourcen für den Radwegebau pro Kreis begrenzt sind.

Unterstü­tzung der Waldbesitzer in M-V

Antragstellung jetzt auch für Kommunen

Schwerin – Das Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt hat eine neue Richtlinie für den Wald-Erschwernisausgleich in Natura 2000 Gebieten auf den Weg gebracht.

Gegenstand der Richtlinie ist der Ausgleich von Erschwernissen, welche durch die Anforderungen an Waldlebensraumtypen und Arten der Flora-Fauna-Habitat- sowie der Vogelschutzrichtlinie bei der rechtmäßigen und ordnungsgemäß ausgeübten forstlichen Bewirtschaftung und Nutzung von Waldflächen in Mecklenburg-Vorpommern entstehen.

Um Waldbesitzer zu unterstützen und den finanziellen Ausfall zu kompensieren, wird auch in der neuen Förderperiode ELER III das Förderprogramm mit einigen Ergänzungen wieder angeboten.

„Veränderte rechtliche Grundlagen und eine neue Förderperiode machten geringfügige Anpassungen der alten Wald-Erschwernisausgleichsrichtlinie aus dem Jahr 2016 notwendig“, erklärt Agrar-Staatssekretärin Elisabeth Aßmann.

„So kommen zu den bekannten Schutzkulissen: Flora-Fauna-Habitat, Eremit, Fledermaus, Waldlebensraumtyp und Schreiadlerschutzareal nun noch die Horstschutzzone II neu hinzu. In den verschiedenen Schutzkulissen, die sich auch zum Teil überlappen können, kommen verschiedene Auflagen zum Tragen, die durch den Waldbesitzer eingehalten werden sollen.

Diese Auflagen führen häufig zu einem wirtschaftlichen Nachteil des Forstbetriebes und sollen durch das Förderprogramm ausgeglichen werden. Neben einer höheren Akzeptanz für geschützte Naturflächen führt dies langfristig zum Erhalt und Verbesserung der Schutzgebiete in Mecklenburg-Vorpommern und leistet einen wichtigen Beitrag zum Artenschutz und klimaangepassten Wäldern.“

Neben einer neu hinzu gekommenen Schutzgebietskulisse wurden auch die Maximalförderbeträge angehoben. Die Kappung bei 200€ je Hektar entfällt. Zusätzlich können nun auch Kommunen einen Förderantrag stellen.