Abbau von Gerichtsverfahren

Justizministerin Bernhardt und LSG-Präsident Wagner vereinbaren Anstrengungen bei Nachwuchsgewinnung und Verfahrensdauer

Schwerin – „Das konstruktive Miteinander in der Justiz wird ausgebaut. Nach der Premiere eines Mentoringprogramms für Frauen in der Justiz ist seit heute eine Zielvereinbarung zur Reduzierung von Verfahrenslaufzeiten und Gewinnung richterlichen Nachwuchses in der Sozialgerichtsbarkeit wirksam. Das freut mich besonders, denn die Impulse aus der Praxis selbst sind die besten.

Dem Präsidenten des Landessozialgerichts bin ich sehr dankbar, dass er die Initiative aus der Sozialgerichtsbarkeit heraus ergriffen und mit dem Ministerium zusammen diese vor wenigen Minuten unterzeichnete Vereinbarung formuliert hat“, sagt die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt in der Landespressekonferenz zur Vorstellung der Zielvereinbarung zur Verkürzung der Verfahrenslaufzeiten und Gewinnung richterlichen Nachwuchses in der Sozialgerichtsbarkeit.

„Noch immer beeinflusst die sogenannte Hartz-IV-Klagewelle die Sozialgerichtsbarkeit. Der ursprüngliche Anstieg des erstinstanzlichen Verfahrensbestandes ist zwar durch Personalverstärkung und hohes richterliches Engagement deutlich reduziert worden, doch bleibt die Herausforderung bestehen. Denn der massive Bestandsabbau in der ersten Instanz führte zu einem erheblichen Zuwachs an Rechtsmittelverfahren in der zweiten Instanz.

Gleichzeitig hat sich die Altersstruktur des richterlichen Personals in der Sozialgerichtsbarkeit verändert. Es muss dafür Sorge getragen werden, dass für Zeiten hoher Altersabgänge richterlicher Nachwuchs zur Verfügung steht, der bereits Erfahrungen in der Sozialgerichtsbarkeit gesammelt hat. Ziel dieser Vereinbarung ist nun die Verkürzung der Dauer der sozialgerichtlichen Verfahren, um dem verfassungsrechtlich garantierten Justizgewährungsanspruch gerecht zu werden. Gleichzeitig soll für die Sozialgerichte mehr richterlicher Nachwuchs gewonnen werden“, so Justizministerin Bernhardt.

Der Präsident des Landessozialgerichts, Axel Wagner: „Nach vielen Jahren, in denen die Richterschaft der Sozialgerichtsbarkeit Mecklenburg-Vorpommerns sich mit oft überobligatorischem Engagement der von Frau Ministerin Bernhardt erwähnten Klagewelle stellen musste, bestehen jetzt wieder Kapazitäten zum Abbau der unvermeidlich angebauten Bestände. Daher kann die Sozialgerichtsbarkeit sich jetzt das Ziel setzen, die durchschnittliche Dauer der anhängigen Verfahren zu verkürzen.

Die Richterschaft soll – unter Beachtung des verfassungsrechtlich garantierten Grundsatzes der richterlichen Unabhängigkeit – für dieses Ziel sensibilisiert und motiviert werden. Zum 31. Dezember 2028 soll in den erstinstanzlichen Hauptsacheverfahren eine durchschnittliche Verfahrensdauer von 14 Monaten, in den zweitinstanzlichen Hauptsacheverfahren von 18 Monaten erreicht werden. Zu betonen ist, dass es sich um Durchschnittslaufzeiten handelt und die Dauer jedes individuellen Verfahrens u.a. vom Umfang der erforderlichen Sachaufklärung abhängt und allein in der Eigenverantwortung der völlig unabhängigen Richterschaft liegt, deren Eigenmotivation aber durch Fortschritte auf dem Weg zur Zielerreichung gestärkt werden soll.

Besonders freut es mich, dass die jetzt abgeschlossene Zielvereinbarung die Bedeutung der Gewinnung richterlichen Nachwuchses auch für die Sozialgerichtsbarkeit und damit die Sicherung der Zukunftsfähigkeit dieses Gerichtszweiges hervorhebt.“

Justizministerin Bernhardt: „Um eine zukunftsfähige Altersstruktur in der Sozialgerichtsbarkeit sicherzustellen, sagen wir zu, dass interessierte Proberichterinnen und Proberichter – vorzugsweise zu Beginn der Probezeit – in der Sozialgerichtsbarkeit eingesetzt werden. Nach 18 Monaten wechseln diese dann in einen anderen Geschäftsbereich, in dem eine Lebenszeiternennung erfolgen soll. So soll ein Pool an interessierten und sozialrichterlich bereits erfahrenen Richterinnen und Richtern geschaffen werden, auf den bei Bedarf zurückgegriffen werden kann.

Kein Monitoring ohne Erfolgskontrolle. Der LSG-Präsident und das Ministerium setzen sich zweimal im Jahr zusammen, um die aktuelle Bestandssituation auszuwerten und zu besprechen. Schon im nächsten Jahr planen wir eine erste Evaluation der Vereinbarung. Ich denke, dass wir auf gutem Weg sind“, so Ministerin Jacqueline Bernhardt.

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