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Neuer Radweg für Verkehr freigegeben

Jesse: Lückenschluss verbindet Schwerin und Crivitz und fördert den Radverkehr in der Region

Schwerin – Mit der letzten Ausbaustrecke von ca. 2,7 km erfolgt der Lückenschluss des Radweges an der Bundesstraße B 321 zwischen Schwerin und Crivitz. Der freigegebene Radweg beginnt an dem bereits fertiggestellten Abschnitt am Waldschlösschen und verläuft durch überwiegend landwirtschaftlich genutzte Fläche bis zur Ortsumgehung Crivitz. Im Zuge der Baumaßnahme wurden ebenfalls die vorhandenen Bushaltestellen barrierefrei ausgebaut.

„Der heute eröffnete Radwegabschnitt ist das letzte Teilstück des Gesamtradwegs von Schwerin nach Crivitz, und schließt die bisherige Lücke zwischen der Landeshauptstadt Schwerin und der Stadt Crivitz. Dies ist eine sehr gute Nachricht nicht nur für alle Radfahrenden der Region, sondern auch für den Klimaschutz und die Verkehrssicherheit. Das Fahrrad steht für eine kostengünstige und gesundheitsförderliche Mobilität, die zudem die eigene Fitness fördert. Mehr Radverkehr werden wir aber nur erreichen, wenn der Radverkehr attraktiver und sicherer wird“, so Wirtschafts- und Verkehrsstaatssekretärin Ines Jesse.

„Wir brauchen mehr Radverkehr aber vor allem deshalb, weil er emissionsfrei ist. Um unsere Klimaziele zu erreichen, müssen wir die Emissionen des Verkehrssektors deutlich verringern. Das gelingt nur, wenn wir alle mehr und auch längere Wege mit dem Fahrrad statt mit dem Auto zurücklegen. Jede zusätzliche Fahrt mit dem Rad trägt damit zum Erreichen der nationalen Umwelt- und Klimaschutzziele bei. Nur wenn Radfahren deutlich sicherer ist, werden mehr Menschen im Alltag und in der Freizeit Rad fahren“, führte Staatssekretärin Ines Jesse weiter aus.

In den letzten Jahren hat die Landesregierung in Bezug auf das Radewegenetz einige Ziele für MV erreicht. Bereits heute gibt es über 2.100 km straßenbegleitende Radwege an Bundes- und Landesstraßen in MV. Etwa 53 Prozent der Bundesstraßen und 32 Prozent der Landesstraßen im Land sind mit straßenbegleiteten Radwegen ausgestattet. Damit liegt MV deutlich über dem bundesweiten Durchschnitt. Ziel des Landes ist es, ein möglichst lückenloses Radverkehrsnetz zu entwickeln, wobei der Radverkehr nur noch dort auf der Straße geführt werden soll, wo es Straßenzustand und Verkehrsbelegung sicher ermöglichen.

Für den Radwegebau an Bundesstraßen in MV wurde ein Radwegebaukonzept auf Basis fachlicher Kriterien hinsichtlich Verkehr, Raumordnung und Tourismus erstellt. Ziel des Konzeptes ist es, zukünftig die verfügbaren Mittel zunächst dort einzusetzen, wo mit neuen Radwegen der größte Effekt für den Radverkehr erreicht werden kann. In den nächsten zehn Jahren sollen an über 200 weiteren Bundesstraßenabschnitten im Land straßenbegleitendende Radwege entstehen.

Für straßenbegleitende Radwege an Landesstraßen erstellt die Straßenbauverwaltung des Landes derzeit ebenfalls ein Priorisierungskonzept, damit die vorhandenen Mittel künftig noch gezielter für die wichtigen Radwege eingesetzt werden können.

Arbeit der Betreuungsvereine

Grimm: Deutlich mehr Zuschüsse für wichtige Arbeit der Betreuungsvereine

Grevesmühlen – Das Land unterstützt die anerkannten Betreuungsvereine in Mecklenburg-Vorpommern zur Wahrnehmung von sogenannten Querschnittsaufgaben in diesem Jahr mit 680.000 Euro. Die geänderte Verordnung ist vor wenigen Tagen in Kraft getreten. Das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) hat bereits mit der Auszahlung Mittel begonnen, teilte Sozial-Staatssekretärin Sylvia Grimm am Donnerstag bei ihrem Besuch beim Betreuungsverein „Der Weg e.V.“ in Grevesmühlen mit.

„Die Betreuungsvereine erhalten in diesem Jahr damit deutlich mehr Landesmittel als in den Vorjahren“, betonte Grimm. In 2022 betrug die Landesförderung knapp 180.000 Euro. Vereine wie „Der Weg“ betreuen rechtlich Menschen, die aufgrund einer psychischen Erkrankung oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung nicht oder nur teilweise in der Lage sind, ihre persönlichen Angelegenheiten zu bewältigen.

„Diese wichtige soziale Aufgabe der Betreuungsvereine unterstützen wir zukünftig sehr viel umfangreicher“, verdeutlichte Grimm. Die Landesmittel seien etwa zur Begleitung und Gewinnung ehrenamtlicher Betreuer*innen, zur Unterstützung Bevollmächtigter und zur Information über betreuungsrechtlichen Fragen vorgesehen, so Grimm.

Im Einzelnen erhält jeder anerkannte Betreuungsverein vom Land für die Wahrnehmung der Querschnittsaufgaben im Jahr 2023 eine Grundausstattung von 20.400 Euro (bisher 6.000 Euro). Die Erhöhung der Grundausstattung hat das LAGuS in dieser Woche umgesetzt. Erhöht wird auch die Zusatzausstattung für auf Grundlage einer Vereinbarung begleitete ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuern von bisher maximal 200 Euro auf bis zu 680 Euro.

„Um Betreuungsvereinen, die in Existenznot geraten sind, so schnell wie möglich helfen zu können, wurde die Auszahlung der Grundausstattung vorgezogen. Die Zusatzausstattung wird nach Ablauf der Antragsfrist gesondert neu festgelegt“, sagte Grimm im Rahmen ihrer Sommer-Tour in Grevesmühlen.

Die Staatssekretärin kündigte zudem an, dass bis Ende September von der Landesregierung eine Evaluation auf der Grundlage von Datenerhebungen durchgeführt wird. Deren Ergebnisse sind die Voraussetzung zur Ermittlung einer bedarfsgerechten finanziellen Ausstattung ab dem Jahr 2024, so Grimm.

Erfolgsmodell Alltagshilfe in Kitas

Oldenburg: Wichtiger Beitrag zur Entlastung der Erzieherinnen und Erzieher

Schwerin – Die Fortführung der Alltagshilfen ist ein wichtiger Bestandteil der „Fachkräfteoffensive Kindertagesförderung“ des Landes Mecklenburg-Vorpommern: Das aktuelle Programm, das staatliche und freie Trägereinrichtungen in Anspruch nehmen können, wird zu 100 Prozent aus Landesmitteln finanziert. Die Förderrichtlinie dazu ist am 8. Mai 2023 erschienen. Von den neuen Mitteln kann weiteres Personal gewonnen oder durch Aufstockung der Arbeitsstunden bei bestehendem Personal ein besseres Einkommen erzielt werden. Auch Qualifizierungsmaßnahmen sind möglich.

„Die vielen schon in unseren Kitas tätigen Alltagshilfen können so mehr von ihrer wichtigen Unterstützungsarbeit leisten und besser verdienen“, sagt Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Das macht das Modell attraktiver und die Entlastung für die Erzieherinnen und Erzieher noch spürbarer: Sie können sich noch besser ihren pädagogischen Aufgaben und der Arbeit mit den Kindern widmen.“

Bislang wurde aus dem Sondervermögen MV-Schutzfonds 2021 533 Alltagshilfen finanziert, davon erhielten 175 bereits tätige Kräfte eine Stundenaufstockung und 358 nichtpädagogische Kräfte wurden zusätzlich eingestellt. 2022 wurden 524 Kräfte finanziert, von denen 261 eine Stundenaufstockung erhielten und 263 zusätzlich eingestellt wurden – wobei die Abrechnung eines Landkreises noch aussteht.

2021 wurden 75 Schulungs- und Qualifizierungsmaßnamen durchgeführt, 2022 bisher acht ausgewiesen.

Die Gesamtausgaben (Personalausgaben, Ausgaben für Schulungs- und Qualifizierungsmaßnahmen sowie Ausgaben für Arbeitsschutz und Hygieneausrüstung) beliefen sich 2021 auf über 2,1 Millionen Euro, im noch nicht vollständig erfassten Jahr 2022 auf 1,7 Millionen Euro.

„Die positiven Rückmeldungen der örtlichen Träger, die große Nachfrage und die Evaluation sprechen für den großen Erfolg der Alltagshilfen“, freut sich Ministerin Oldenburg. „Die Landesregierung plant eine Verstetigung. So verbessern wir die Arbeitsbedingungen aller Beschäftigen in unseren Kindertageseinrichtungen.“

Die Einstellung der Alltagshilfen erfolgt durch die Träger der Kindertageseinrichtungen, die als Zuwendungsempfänger auch über Verwendung der Mittel für Alltagshilfen entscheiden – ganz entsprechend der der individuellen Gegebenheiten und des Bedarfs vor Ort: So können Alltagshilfen täglich zwei Stunden lang die Mittagsausgabe unterstützen oder aber einen Tag pro Woche den Projekttag. Die Aufgaben für Alltagshilfen sind in Ziffer 4.3 der Förderrichtlinie zu finden.

SED-Opferrente

Jeden zweiten Tag ein neuer Antrag auf SED-Opferrente

Schwerin – Noch immer geht im Schnitt gut jeden zweiten Tag im Jahr ein Antrag auf SED-Opferrente im zuständigen Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz ein. Im Jahr 2022 waren es insgesamt 166 Anträge, 31 weniger als im Jahr davor.

Davon hat das 139 Antragstellerinnen und Antragstellern die SED-Opferrente von monatlich 330 Euro zugesprochen. Das Land Mecklenburg-Vorpommern zahlte insgesamt im Jahr 2022 etwa 13,3 Mio. Euro SED-Opferrente an ca. 3.500 anerkannte Opfer des DDR-Regimes aus. Ein Jahr zuvor waren es noch etwa 13,8 Mio. Euro.

Justizministerin Jacqueline Bernhardt: „2022 haben wir 139 Anträge auf Opferrente bewilligt. Die weitere Aufarbeitung bleibt wichtig.“

Die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt findet diesen Teil der Aufarbeitung der DDR-Geschichte sehr wichtig und sagt: „Noch immer sehen wir, dass Menschen ihre Vergangenheit persönlich aufarbeiten wollen.

Das Unrecht, das vielen geschehen ist, ist zwar nicht adäquat wiedergutzumachen. Dennoch gibt es mit der SED-Opferrente ein Instrument, mit dem auch durch einen gewissen finanziellen Ausgleich das Leid der Menschen anerkannt wird.

Ich kann nur immer wieder betonen, dass ich es wichtig finde, diese Aufarbeitung fortzuführen. Daher begrüße ich auch, dass mit Burkhard Bley ein neuer Beauftragter für die Aufarbeitung der SED-Diktatur vom Landtag gewählt wurde. Ich bin mir sicher, dass die konstruktive Zusammenarbeit weiter fortgesetzt wird“, so Ministerin Bernhardt.

Kinder- und Jugendbeteiligungsgesetz

Schwerin – Drese: „Als Jugendministerin bin ich sehr froh, dass wir die Rechte und Mitwirkungsmöglichkeiten von jungen Menschen künftig stärken werden. Damit das Kinder- und Jugendbeteiligungsgesetz seine Wirkung bestmöglich entfalten kann, liegt mir viel daran, bei der Erarbeitung des Gesetzes auch Bürgerinnen und Bürger, insbesondere Kinder und Jugendliche sowie Akteur:innen der Kinder- und Jugendhilfe im Land, einzubinden.“

Hierfür nimmt das Sozialministerin ab sofort Ideen und Hinweise zum Gesetzesvorhaben in schriftlicher Form entgegen. Schon jetzt berücksichtige der Gesetzesentwurf laut Drese vielfältige Anregungen. „Es sind unter anderem wesentliche Erkenntnisse der Enquete-Kommission ‚Jung sein in M-V‘ in die Erarbeitung eingeflossen“, so Drese. Die Kommission setzt sich aus Abgeordneten sowie auch Fachexpertinnen und -experten und Vertreterinnen und Vertretern aus Jugendorganisationen und zusammen.

Ein wichtiges Ziel des Gesetzes ist es, Kinder und Jugendliche mehr bei kommunalen Vorhaben und Planungen, die ihre Interessen berühren, einzubeziehen. „Selbstverständlich gilt dies auch für Vorhaben auf Landesebene“, versichert Drese. Zudem sei im Zuge des Gesetzes geplant, unabhängige (ombudschaftliche) Beratungsstrukturen zu schaffen.

Die Einbringung zum Gesetzesentwurf ist bis zum Ende der Sommerferien möglich. Danach werden die eingegangenen Stellungnahmen aufgearbeitet und erneut dem Kabinett vorgelegt. Im Anschluss erfolgt die parlamentarische Beratung im Landtag. „Ich hoffe, dass bis dahin viele Menschen die Gelegenheit nutzen, ihre Sicht mitzuteilen“, so Drese.

Hinweise können an poststelle@sm.mv-regierung.de geschickt werden.

Gehwegerneuerung in Teschendorf geplant

Meyer: Fußweg in Höhe der Bushaltestelle wird sicherer

Teschendorf – Die Stadt Burg Stargard plant in einer Gemeinschaftsmaßnahme mit dem Landkreis Mecklenburgische Seenplatte eine Fahrbahnerneuerung sowie den Ausbau in der Ortsdurchfahrt Teschendorf. „Der derzeit vorhandene Gehweg ist verschlissen und von starken Unebenheiten geprägt. Das soll jetzt behoben werden. Nach Beendigung der Baumaßnahme wird der Fußweg sicherer für alle“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer.

Die Kreisstraße MSE 106 ist eine verkehrswichtige zwischenörtliche Straße, die die Ortschaften Teschendorf und Loitz verbindet. Zudem schließt die MSE 106 im Norden an die Landesstraße 331 an und ist somit eine Zubringerstraße zum überörtlichen Verkehrsnetz. Vorgesehen ist, in Höhe der Bushaltestelle auf einer Länge von 217 Metern und einer Breite von 1,80 Metern den linksseitigen Gehweg zu erneuern. Der Baubeginn ist im vierten Quartal dieses Jahres geplant. „Um die Verkehrsverhältnisse der Gemeinden und Kreise zu verbessern, unterstützen wir die Kommunen bei der Erhaltung und dem Ausbau ihrer Infrastruktur“, sagte Meyer.

Die Gesamtinvestition beträgt knapp 240.000 Euro. Das Wirtschaftsministerium unterstützt das Vorhaben aus Mitteln der Kommunalen Straßenbauförderrichtlinie Mecklenburg-Vorpommern (KommStrabauFöRL M-V) in Höhe von rund 131.000 Euro.

Waldzustandserhebung 2023

Forstleute nehmen Gesundheitszustand der Wälder in Mecklenburg-Vorpommern auf

Schwerin – Wald und Forstwirtschaft sind wie kein anderer Sektor mit dem Klima verbunden. Während der Erhalt der Wälder und die nachhaltige Waldbewirtschaftung und Holznutzung das Klima positiv beeinflussen, wirken sich Klimaänderungen, wie durch die aktuellen Witterungsextreme sichtbar negativ auf die Entwicklung unserer Wälder aus.

„Um die vielfältigen Aufgaben unserer Wälder für die Zukunft sichern zu können, müssen wir wissen, wie es um sie steht. Die Erhebung und damit ständige Überwa-chung des Waldzustandes ist daher eine wichtige Aufgabe unserer Forstleute“, so Staatssekretärin Elisabeth Aßmann.

In den kommenden vier Wochen findet die jährliche Waldzustandserfassung in den Wäldern Mecklenburg-Vorpommerns statt. Durch geschultes Personal der Landes-forst- und Nationalparkverwaltung wird dabei die Vitalität von mehr als 2.500 Bäu-men an 105 Stichprobepunkten aufgenommen. Hauptkriterien sind dabei der Na-del-/Blattverlust, die Vergilbung der Nadeln und Blätter sowie Schäden durch Insek-ten, Pilze und andere Einflüsse. Die zusammenfassenden Ergebnisse ermöglichen einen schnellen Überblick über den Gesundheitszustand der Wälder. Auch können Rückschlüsse der Auswirkungen des Klimawandels auf unseren heimischen Wald gezogen werden.

Die Ergebnisse bilden die Grundlage für den jährlichen Waldzustandsbericht Meck-lenburg-Vorpommerns. Des Weiteren fließen sie auch in die Waldzustandsberichte der Bundesregierung und der Europäischen Union ein.

„In Zeiten drastisch zunehmender Witterungsextreme mit all ihren Folgen für das Ökosystem Wald sind die langjährig erhobenen Daten der Waldzustandserhebung von unschätzbarem Wert. Im Klimawandel ist es wichtiger denn je, dass wir landes-weit regelmäßig untersuchen, wie es um die Gesundheit der Bäume steht. Damit schaffen wir eine wichtige Grundlage für Forschung und Praxis“, so Aßmann.

Auffinden von vermissten Personen

Schwerin – In insgesamt 132 Fällen haben die Polizeibehörden in Mecklenburg-Vorpommern das Mittel der Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) im Jahr 2021 zur Gefahrenabwehr nach dem Sicherheits- und Ordnungsgesetz (SOG M-V) eingesetzt. Dies ergibt sich aus dem gesetzlich vorgeschriebenen Bericht des Innenministeriums dazu, den der Innenminister heute im Kabinett vorgestellt hat und der jetzt dem Landtag übermittelt wird.

„Vermehrt wurden Daten erneut fast ausschließlich erhoben, um vermisste, hilflose oder suizidgefährdete Personen zu finden. Die Maßnahmen der TKÜ werden erst eingesetzt, wenn andere polizeiliche Ermittlungsmaßnahmen ausgeschöpft sind und nicht zum Auffinden der gesuchten Personen geführt haben“, sagte Innenminister Christian Pegel und ergänzte: „Alle TKÜ-Maßnahmen bedürfen außerdem grundsätzlich einer vorherigen richterlichen Anordnung. In Ausnahmefällen wie bei Gefahr im Verzug kann eine Polizeibehörde eine solche Maßnahme selbst anordnen, dann muss sie unverzüglich eine richterliche Bestätigung einholen.“

Die Datenerhebungen bezogen sich in zwei Fällen auf die Inhalte der Telekommunikation, in zwei Fällen Standort- und Verkehrsdaten einer Mobilfunkendeinrichtung und in 128 Fällen ausschließlich auf Standortdaten nach dem Telekommunikationsgesetz.

2021 wurden darüber hinaus keine akustischen Wohnraumüberwachungsmaßnahmen nach der Strafprozessordnung oder nach dem SOG M-V zugelassene Wohnraumüberwachungsmaßnahmen in unserem Land durchgeführt. Auch die Befugnisse zur Online-Durchsuchung, Rasterfahndung oder elektronischen Aufenthaltsüberwachung wurden nicht angewendet. Somit gab es auch keine polizeilichen Datenübermittlungen an Drittstaaten oder an andere Stellen im Anwendungsbereich der Datenschutz-Grundverordnung. Durch die Polizeibehörden wurde lediglich eine längerfristige Observation nach dem SOG M-V durchgeführt. Zudem wurde in einem Fall ein sogenannter IMSI-Catcher zur Ermittlung eines genaueren Standortes eingesetzt.

„Nach der Neufassung des Sicherheits- und Ordnungsgesetzes im Jahr 2020 wurden die Regeln für die Erfassung und Darstellung dieses Berichtes verändert, deshalb lässt sich die diesjährige Statistik nicht mit der der Vorjahre vergleichen, da die Systematik in der Erhebung geändert wurde – insbesondere bei den Handyortungen“, ergänzt Christian Pegel.

Die Landesregierung ist nach dem Sicherheits- und Ordnungsgesetz gesetzlich zur Abgabe eines jährlichen Berichtes gegenüber dem Landtag Mecklenburg-Vorpommern über die Anzahl der Einsätze technischer Mittel nach dem SOG M-V zur Erhebung personenbezogener Daten aus Vertrauensverhältnissen, zum Schutz der bei einem Polizeieinsatz tätigen Personen in Wohnungen, zur Überwachung der Telekommunikation, zur Wohnraumüberwachung sowie nach § 100c der Strafprozessordnung zur akustischen Wohnraumüberwachung verpflichtet.

Für das Berichtsjahr 2021 besteht für die Landesregierung nicht mehr nur die Pflicht zur Unterrichtung über die Anzahl der unterrichtungspflichtigen SOG-Maßnahmen. Erstmals besteht zusätzlich auch die Pflicht, den Landtag über den Umfang der erfolgten Benachrichtigung der von den SOG-Maßnahmen betroffenen Personen in Kenntnis zu setzen. Um eine einheitliche Verfahrensweise bei der Angabe der Daten zu gewährleisten, wurde der 31. März 2022 als Stichtag für die Datenzulieferungen vorgegeben.