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Weitere Entlastungen der Kommunen

Schwerin – Die Landesregierung wird beginnend ab dem Jahr 2023 –  als bisher einziges ostdeutsches Bundesland –  über die kommenden Jahre Stück für Stück alle Kommunen in Mecklenburg-Vorpommern vollständig von den Altschulden der kommunalen Wohnungswirtschaft entlasten. Möglich wird dies auch durch eine im Dezember des vergangenen Jahres ergangene Stellungnahme der EU-Kommission.

„Auf Grundlage der Verordnung zur Ablösung von Altverbindlichkeiten für die kommunale Wohnungswirtschaft wurden bereits in den Jahren 2021 und 2022 mehr als 30 Millionen Euro an 300 antragstellende Kommunen ausgezahlt. Insgesamt belaufen sich die Altverbindlichkeiten aus der kommunalen Wohnungswirtschaft in M-V auf über 250 Millionen Euro. Diese belasten die kommunalen Haushalte bis heute und erschweren so Investitionen in kommunale Wohnungsbestände“, so Landesinnenminister Christian Pegel.

Von Beginn an war es zentrales Anliegen der Landesregierung, die Zuweisungen so zu gewähren, dass die beihilferechtlichen Vorgaben der Europäischen Union eingehalten werden. „Aus diesem Grund waren Zuweisungen bisher auf Beträge in Höhe von bis zu 200.000 Euro oder vor allem auf solche Fälle beschränkt, in denen die Kommunen nur noch über die Wohnungsschulden, aber nicht mehr über die Wohnungen verfügen.

Auf Bitten der Landesregierung hat sich der Bund an die Europäische Kommission gewandt. Diese hat im Dezember 2022 ihre Einschätzung, dass auch eine über diese Fälle hinausgehende Entschuldung mit dem Binnenmarkt zu vereinbaren sei, an uns übermittelt. Mit diesem Ergebnis wird es uns jetzt möglich sein, auch die restlichen Altverbindlichkeiten der Kommunen über die kommenden Jahre Stück für Stück wie mit den kommunalen Spitzenverbänden bereits in den Verhandlungen über die FAG-Reform vor einigen Jahren verabredet abzulösen“, sagt Christian Pegel.

Hierfür stehen nach dem Finanzausgleichsgesetz Mecklenburg-Vorpommern jährlich 25 Millionen Euro zur Verfügung, soweit der Landeshaushalt dies ermöglicht (sogenannter „Haushaltsvorbehalt“). Damit die Auszahlungen an die Kommunen so schnell wie möglich erfolgen können, wurde im zuständigen Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung mit Hochdruck an der notwendigen Änderung der Verordnung gearbeitet und das Verwaltungsverfahren im Landesförderinstitut angepasst, wo die Anträge bearbeitet werden.

Innenminister Christian Pegel zeigt sich zuversichtlich, dass in Kürze mit den ersten Auszahlungen begonnen werden kann.

Corona-Schutzmaßnahmen

Neue Landesverordnung tritt in Kraft

Schwerin – Mit dem morgigen 12. Februar 2023 tritt die neue Corona-Landesverordnung und damit die Aufhebung der Isolationspflicht in Mecklenburg-Vorpommern offiziell in Kraft. Ein Teil der Corona-Schutzmaßnahmen bleibt bestehen.

„Die Corona-Lage hat sich aufgrund der Verfügbarkeit wirksamer Impfstoffe und Arzneien sowie durch den hohen Immunitätsgrad in der Bevölkerung verändert. Wir können deshalb die Isolationspflicht für Infizierte aufheben“, erklärt Gesundheitsministerin Stefanie Drese anlässlich des Inkrafttretens der neuen Verordnung. „Wer krank ist, sollte dennoch zuhause bleiben“, so Drese weiter. Bisher galt, dass mit dem Virus infizierte Personen 5 Tage lang Kontakte meiden und sich zuhause isolieren mussten.

Die Ministerin verweist indes auf die darüber hinaus weiterhin geltenden Regelungen des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) des Bundes: „Das IfSG schreibt noch bis zum 7. April unter anderem die FFP2-Maskenpflicht in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen vor. Sie gilt zum Schutz vulnerabler Gruppen deshalb auch weiterhin in allen Ländern.“

Überblick – Welche Schutzmaßnahmen gelten noch und welche nicht:

  • Es gibt grundsätzlich keine Isolationspflicht in M-V.
  • In öffentlichen Verkehrsmitteln gilt keine Pflicht zum Tragen einer Maske.
  • Beschäftigte in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen müssen ihrem Arbeitgeber nach positiver Testung auf das Corona-Virus vor Wiederaufnahme der Tätigkeit einen negativen Test-Nachweis (Schnelltest oder PCR) vorlegen.
  • Vollständig Geimpfte und genesene Besucherinnen und Besucher brauchen vor Betreten eines Krankenhauses keinen Test auf das Corona-Virus vorweisen, es sei denn, sie weisen typische Symptome einer Coronavirus-Infektion auf [typische Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 sind Atemnot, neu auftretender Husten, Fieber und Geruchs- oder Geschmacksverlust] oder bei ihnen wurde in den letzten 5 Tagen vor dem Besuch einer Einrichtung eine Infektion mit dem Corona-Virus nachgewiesen.
  • Zudem gilt bundesgesetzlich geregelt weiterhin die FFP2-Maskenpflicht für Besucherinnen und Besucher sowie für Beschäftigte in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe.
  • Ebenso gilt bundesgesetzlich geregelt weiterhin eine FFP2-Maskenpflicht für Patientinnen und Patienten und Besucherinnen und Besucher in Arztpraxen, Zahnarztpraxen, Dialyseeinrichtungen usw. (Für Beschäftigte dieser Einrichtungen in M-V gibt es keine Verpflichtung zum Tragen einer Maske).
  • Das Hausrecht der medizinischen und pflegerischen Einrichtungen bleibt unberührt. Diese können im Einzelfall weitergehende Schutzmaßnahmen treffen.

Tag des Europäischen Notrufs

Mit der 112 und per App schnell Leben retten

Schwerin – Innenminister Christian Pegel nimmt den Europäischen Tag des Notrufs am 11. Februar zum Anlass, um auf die einheitliche Notrufnummer 112 aufmerksam zu machen. „Diese kostenlose Notfallnummer kann nicht nur in Deutschland Leben retten, sondern gilt in allen EU-Ländern“, so Minister Pegel.

Ob im Winterurlaub auf der Ski-Piste oder im Sommerurlaub am Strand, ist wichtig zu wissen, welche Nummer für polizeiliche oder medizinische Hilfe gewählt werden kann. Ein Notruf kann ohne Vorwahl von jedem Mobil- oder Festnetzgerät abgesetzt werden. Anrufer werden dann sofort mit der örtlichen Rettungsleitstelle verbunden, die durch Polizei, Rettungsdienst oder Feuerwehr betreut wird.

Wichtig ist, dass die Anrufer den jeweiligen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Rettungsleitstelle alle wichtigen Informationen zur Notsituation schildern, um möglichst schnell Hilfe zu leisten: „Merken Sie sich dafür am besten die fünf W’s: Wo? Wer? Was? Wie viele? Warten auf Rückfragen! Erst wenn die Helfer der Leitstelle erklären, dass alle nötigen Informationen vorhanden sind, dürfen Sie auflegen. Damit sind Sie als Notrufabsender der erste wichtige Akteur in der Rettungskette – und können Leben retten“, so Christian Pegel.

Noch schneller kann seit September 2021 mit der Notruf-App „nora“ ein Notruf abgesetzt werden. Betroffene können mithilfe von „nora“ den Notruf an die zuständigen Leitstellen von Feuerwehr und Polizei absenden und per Chat mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern kommunizieren. Die App ist deshalb gerade für Menschen mit Hör- oder Sprachbehinderungen eine wichtige Ergänzung zum Sprachnotruf (weitere Informationen unter www.nora-notruf.de).

„Die App erleichtert auch Ausländern mit nicht so guten Deutschkenntnissen, im Notfall die Einsatzleitstellen von Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst schnell und direkt zu erreichen“, sagt Landesinnenminister Christian Pegel und begründet: „Um einen Notruf über die App abzusetzen, können Sie einfach auf gut verständliche Symbole im Display Ihres Geräts drücken und müssen nicht mehr sprechen. Das senkt zudem die Hemmschwelle für Ausländer – Flüchtlinge wie auch Touristen –, die sich vielleicht aufgrund der Sprachbarriere nicht trauen, einen Notruf zu senden.“ „Nora“ kann zudem „stille Notrufe“ absenden im Fall einer Bedrohung, in dem ein Notruf möglichst unbemerkt bleiben soll. Die Anwendung wurde federführend durch das Ministerium des Innern Nordrhein-Westfalen, bundesweit und stellvertretend für alle Länder entwickelt.

Seit 1991 gilt in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union und in einigen weiteren Ländern die einheitliche Notrufnummer 112. Im Falle einer Notsituation muss in allen europäischen Ländern nur noch eine Rufnummer gewählt werden. Sowohl über das Festnetz als auch über alle Mobilfunknetze erreichen Hilfesuchende europaweit über diese Nummer gebührenfrei und direkt die Feuerwehr, Rettungsdienste oder die Polizei. Deshalb haben die
Europäische Kommission und das Europäische Parlament mit dem Rat der Europäischen Union im Jahr 2009 den 11. Februar zum „Europäischen Tag des Notrufs 112“ erklärt.

In Mecklenburg-Vorpommern werden sechs integrierte Rettungsleitstellen betrieben, die oft Teil von Leitstellen für Brand-, Katastrophenschutz und Rettungsdienst sind. Die Standorte sind Bad Doberan, Greifswald, Schwerin, Rostock, Stralsund und Wulkenzin. Die Leitstelle Schwerin ist die einzige Regionalleitstelle in MV. Sie werden teilweise kreisübergreifend tätig. Rettungsleitstellen sind ständig besetzt. Für jede Leitstelle ist ein Ärztlicher Leiter des Rettungsdienstes berufen worden.

Lieferanten gesucht

Frische Lebensmittel für Schulen

Schwerin – Das EU-Schulprogramm geht in die nächste Runde: Seit dem Schuljahr 2017/18 können Schulen in Mecklenburg-Vorpommern an dem Angebot teilnehmen und die Kinder einmal pro Schulwoche kostenlos mit frischen Lebensmitteln versorgen lassen. Für das kommende Schuljahr werden nun entsprechende Lieferanten gesucht.

Neben der Belieferung mit frischer Milch, frischem Obst und Gemüse stehen den teilnehmenden Schulen auch pädagogische Begleitmaßnahmen zur Verfügung, wie der Besuch von Bauernhöfen. Ziel ist es, die Kinder an eine gesunde und ausgewogene Ernährungsweise heranzuführen und sie mit den Prozessen der Land- und Ernährungs­wirtschaft bekannt zu machen. Aktuell nehmen 137 Schulen und damit etwa 21.700 Schülerinnen und Schüler an der Belieferung mit frischen Produkten teil. Für das kommende Schuljahr haben sich 145 Schulen beworben.

Landwirtschaftsminister Dr. Backhaus lobt das erfolgreiche Programm: „Wir schützen, was wir schätzen. Das gilt ganz besonders für unsere natürlichen Ressourcen und für Lebensmittel. Das EU-Schulprogramm leistet durch die Verbindung von hochwertigen heimischen Produkten und Bauernhofpädagogik einen großartigen Beitrag.

So wird schon den Kleinen frühzeitig beigebracht, was es heißt, sich bewusst zu ernähren und verantwortungsvoll mit den Produkten umzugehen. Es gib keinen besseren Weg zu einem nachhaltigen Bezug zur Landwirtschaft und den natürlichen Grundlagen als durch gutes Essen und einen Besuch auf einem Bauernhof.“

Das Land Mecklenburg-Vorpommern ruft jetzt Lieferanten von frischer Milch sowie frischem, regionalem Obst und Gemüse im Rahmen eines Interessenbekundungsverfahrens auf, Angebote für die Belieferung von Schulen in M-V für das Schuljahr 2023/2024 abzugeben. Den auf dieser Grundlage ausgewählten Lieferanten werden sämtliche Aufwendungen für die Belieferung durch entsprechend zu bewilligende Zuwendungen erstattet.

Die Unterlagen zum Interessenbekundungsverfahren sind im Internet auf den Seiten des Ministeriums für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt zu finden. Die Lieferungen erfolgen im Rahmen des EU-Schulprogramms. Angebote sind bis 31. März 2023 beim Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern, Referat 320, 19048 Schwerin, einzureichen. Ansprechpartnerin ist Frau Rentz, Telefon: 0385/ 58816324, E-Mail: h.rentz@lm.mv-regierung.de

Luftfilter und CO2-Ampeln

Oldenburg: Ziele des Förderprogramms in Pandemiezeiten erreicht

Schwerin – Die Schulträger haben von dem Förderprogramm „Verbesserung der Luftqualität in Unterrichtsräumen aus dem MV-Schutzfonds“ rege Gebrauch gemacht. Mit den Mitteln hat das Land die Anschaffung von 914 Luftreinigungsgeräten und 5.803 CO2-Ampeln für allgemein bildende und berufliche Schulen in Höhe von 1,1 Millionen Euro unterstützt, wie aus der Abschlussbilanz des Bildungsministeriums hervorgeht.

„Durch die gemeinsame Anstrengung von Land und Schulträgern konnte der Präsenzunterricht, der für Schülerinnen und Schüler so wichtig ist, überwiegend gewährleistet werden. Wir können heute sagen, dass die Schulträger die Geräte schnell beschaffen konnten und die Schulen damit bei der Umsetzung ihrer Hygienekonzepte besser begleitet wurden. Wir haben die Ziele des Förderprogramms in Pandemiezeiten erreicht“, bilanzierte Bildungsministerin Simone Oldenburg.

Für die 914 Luftreinigungsgeräte, die an Schulen in öffentlicher und freier Trägerschaft eingesetzt werden, hat das Land eine anteilige Förderung in Höhe von fast 700.000 Euro ausgezahlt. „Die Schulträger haben mit der Unterstützung des Landes dadurch die Unterrichtsbedingungen an 76 Schulen verbessert“, sagte die Ministerin.

Das Land hat knapp eine weitere halbe Million Euro für die Förderung der 5.803 CO2-Messgeräte bzw. CO2-Ampeln an Schulen in öffentlicher und freier Trägerschaft ausgezahlt. „Damit konnte das Lüftungsmanagement an 258 Schulen verbessert und die Ansteckungsgefahr während der Corona-Pandemie reduziert werden“, so Oldenburg.

Weitere Schulträger haben mit der Unterstützung eines gemeinsamen Förderprogramms von Bund und Land mobile Luftreiniger für Unterrichtsräume mit eingeschränkter Lüftungsmöglichkeit angeschafft. Die Bilanz dieses Programms liegt noch nicht abschließend vor.

Koordinierung Rettungsdienst

Neues Modellprojekt koordiniert Einsätze von Rettungsdienst und ärztlichem Bereitschaftsdienst

Schwerin – Der Rettungsdienst in Mecklenburg-Vorpommern verzeichnete in den vergangenen Jahren steigende Einsatzzahlen. Um das Rettungswesen zu entlasten, erprobt das Land nun in zwei Modellregionen eine gemeinsame Disponierung des Rettungsdienstes und des ärztlichen Bereitschaftsdienstes außerhalb der Sprechstundenzeiten. Dies teilt Gesundheitsministerin Stefanie Drese anlässlich des europäischen Tags des Notrufes am 11. Februar mit.

Drese: „Bei plötzlich auftretenden oder akuten Beschwerden wählen viele Patientinnen und Patienten aus Unsicherheit zunächst den Notruf. Dabei könnte in vielen Fällen auch der ärztliche Bereitschaftsdienst beraten und die passende Versorgung veranlassen.“

Das Modellprojekt startet zunächst in zwei Regionen Mecklenburg-Vorpommerns. Die erste Modellregion bilden der Landkreis Vorpommern-Rügen und der Landkreis Vorpommern-Greifswald, die zweite der Landkreis Rostock gemeinsam mit der Hansestadt Rostock.

„Alle eingehenden Anrufe über die 112 und die 116 117 laufen dann in den sprechstundenfreien Zeiten zentral zusammen“, erklärt Drese. „Damit müssen die Patientinnen und Patienten in schwierigen Situationen nicht selbst entscheiden, sondern erhalten durch speziell geschultes Personal die optimale Beratung und Versorgung.“ Dies wiederum führe auch zu einer Entlastung der Einsatzkräfte des Rettungsdienstes, da diese nur in echten Notfällen entsandt würden, so Drese.

Finanziert wird das dreijährige Projekt mit Landesmitteln in Höhe von 1,2 Millionen Euro. Begleitet wird die Testphase durch eine eigens eingerichtete Projektgruppe bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern aller beteiligten Akteure. Im Rahmen einer umfassenden Auswertung soll über eine mögliche Ausweitung des Projektes entschieden werden.

Mecklenburg-Vorpommern verzeichnete 2021 über 188.000 Rettungseinsätze und damit rund 5.600 mehr als noch im Vorjahr. Nicht immer konnte beim Eintreffen am Einsatzort auch ein lebensbedrohlicher Notfall durch das Rettungsdienstpersonal festgestellt werden. Bis auf eine Ausnahme im ersten Pandemiejahr 2020 mit rund 182.000 Einsätzen stieg die Zahl der Einsätze in den vergangenen fünf Jahren kontinuierlich.

Einladung zum Mitmachen

Auftaktveranstaltung zum Tag der Erneuerbaren Energien

Schwerin – Der „Tag der Erneuerbaren Energien“ findet in diesem Jahr am 29. April 2023 statt. Ziel ist, dass sich landesweit Wirtschaft, Vereine, Initiativen und Verbände präsentieren, um auf die Möglichkeiten einer nachhaltigen und klimafreundlichen Energieversorgung in Mecklenburg-Vorpommern aufmerksam zu machen.

Das Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit koordiniert die Aktivitäten der einzelnen Teilnehmenden und unterstützt sie bei der Öffentlichkeitsarbeit.

„Der Aktionstag soll mit spannenden, informativen und außergewöhnlichen Angeboten die erneuerbaren Energien im ganzen Land erlebbar machen. Wir wollen gemeinsam mit den Akteuren der Energiewende die Vielfalt an Anlagen, Projekten und Ideen in Mecklenburg-Vorpommern präsentieren. Dafür freuen wir uns auf möglichst viele teilnehmende Unterstützer“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer.

Für interessierte Akteure findet am Freitag, den 24. Februar 2023, in der Zeit von 11:00 bis 12:30 Uhr eine digitale Informationsveranstaltung zur Vorbereitung des Aktionstages statt.

Bei Interesse für die digitale Auftaktveranstaltung bitten wir um Anmeldung unter energietag-mv@wm.mv-regierung.de.

Ostseeküstenradweg wird instandgesetzt

Meyer: Radwegenetz für Urlaubsland Mecklenburg-Vorpommern enorm wichtig

Insel Rügen – In der Gemeinde Baabe (Landkreis Vorpommern-Rügen) soll der Abschnitt Wolfsschlucht auf dem Ostseeküstenradweg instandgesetzt werden.

„Ein gut ausgebautes Radwegenetz ist für den Radverkehr insgesamt und vor allem für die alltäglichen Erledigungen der Bürgerinnen und Bürger enorm wichtig. Wer Gäste gewinnen oder halten will, muss sich im Angebot fortwährend weiterentwickeln – auch Radwege zählen hierzu. Aus diesem Grund unterstützen wir die Kommunen bei notwendigen Instandhaltungs- und Sanierungsmaßnahmen“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer.

Das Vorhaben umfasst eine umfangreiche Instandsetzung des etwa 430 Meter langen und zweieinhalb Meter breiten Abschnitts „Wolfsschlucht“. In den vergangenen Jahren mussten die Instandsetzungen auf der Trasse intensiviert werden, da auf der wassergebundenen Oberfläche die Ausspülungen zugenommen haben.

Die neue Oberflächenbefestigung soll jetzt in einer wassergebundenen, langlebigen Decke geschehen. „Die bisher vorhandene Oberfläche aus grobem Kies und Schotter wird ersetzt. Das macht das Radfahren auf der Strecke sicherer“, sagte Meyer.

Die Gesamtinvestition beträgt rund 94.700 Euro. Das Wirtschaftsministerium unterstützt das Vorhaben mit rund 71.000 Euro aus Mitteln des Klimaschutz-Sofortprogramms aus dem Sonderprogramm „Stadt und Land“.

Mit dem Sonderprogramm „Stadt und Land“ stellt der Bund Ländern und Kommunen Mittel für den Ausbau eines sicheren und lückenlosen Radnetzes zur Verfügung. Mit dem Klimaschutz-Sofortprogramm wurde das Förderprogramm im Jahr 2022 um zwei Maßnahmenschwerpunkte erweitert: Ertüchtigung und Sanierung der Radinfrastruktur sowie Fahrradparken und Pedelecparken mit Lademöglichkeit an den Schnittstellen zum öffentlichen Personennahverkehr mit Bus und Bahn.

Der Ostseeküstenradweg führt von Swinemünde entlang der deutschen Ostseeküste über Wolgast, Greifswald, Bergen, Stralsund, Barth, Zingst, Warnemünde, Lübeck, Fehmarn, Flensburg bis nach Dänemark.

Er umfasst eine Länge von rund 1.140 Kilometern. In Mecklenburg-Vorpommern stehen insgesamt neun Radfernwege mit etwa 2.200 Kilometern Länge sowie 21 Rundrouten zwischen 100 und 400 Kilometern Länge zur Verfügung. Radfahrende können im Nordosten rund 5.100 Kilometer touristisch ausgeschilderte Radrouten und 1.900 Kilometer straßenbegleitende Radwege des überörtlichen Verkehrs nutzen.