Förderung jetzt beantragen
Schwerin – Wer ein Eigenheim oder eine Wohnung in Mecklenburg-Vorpommern besitzt und diese modernisieren möchte, kann auch in der zweiten Jahreshälfte 2023 eine Förderung in Anspruch nehmen. „Wir gewähren Kredite bis zu 120.000 Euro ganz ohne Zinsen, außerdem einen so genannten Tilgungsnachlass, sodass 25 Prozent der Kreditsumme nicht zurückgezahlt werden müssen“, wirbt Landesbauminister Christian Pegel und fügt hinzu:
„Bestand geht vor Neubau, weil wir auf diese Weise die so genannte graue Energie, die bei der Produktion des Baumaterials verbraucht wurde, weiterhin nutzen können. Wir wollen mit dieser Förderung auch den gestiegenen Baupreisen begegnen und vor allem Familien helfen, die sich Wohneigentum geschaffen haben und dieses nun sanieren wollen.“
Förderfähig sind Maßnahmen an Gebäuden, die älter als zehn Jahre sind. Bei später fertig gestellten Wohngebäuden können auch Maßnahmen unterstützt werden, die der Heizenergieeinsparung dienen, zur Minderung des Treibhausgasausstoßes führen oder zur Wohnungsanpassung für behinderte oder ältere Menschen erforderlich sind. Auch der Einbau von Smart-Home-Komponenten und einbruchhemmender Sicherheitstechnik sowie die Errichtung von gebäudeintegrierter Lade- und Leitungsinfrastruktur für die Elektromobilität sind förderfähig.
„Mit der Förderung nach der Modernisierungsrichtlinie wollen wir besonders Familien und Eigentümer mit kleineren und mittleren Einkommen fördern, wegen der Einkommensgrenzen empfehle ich, sich vor der Antragstellung im Landesförderinstitut beraten zu lassen“, so Pegel.
Anträge sind vor dem Beginn der Sanierung im Landesförderinstitut einzureichen; erst nach der Bewilligung der Zuwendung kann mit dem Vorhaben begonnen werden. Informationen und Antragsformulare finden Sie hier: Modernisierung (lfi-mv.de), Ansprechpartnerinnen sind Silke Schmeling (Telefon: 0385/6363-1345) und Annette Ahrens (Telefon: 0385/6363-1334)