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Forschen und entwickeln im Verbund

Schulte: Vorhaben ist Beispiel für praxisnahe Zusammenarbeit von Wirtschaft und Wissenschaft im Bereich erneuerbare Energien

Schwerin – Das Verbundforschungsprojekt der H.I.A.T. gGmbH und der Batarow Hydrogen GmbH ist auf die Entwicklung von autark betriebenen Wasserstoffbetankungsanlagen für Eigenheime und kleinere Gewerbestandorte ausgerichtet.

„Innovative Ideen sind der Kern jeder wirtschaftlichen Entwicklung. Mit dem Verbundforschungsvorhaben zwischen der Batarow Hydrogen GmbH und H.I.A.T. gGmbH fördert das Land eine Zusammenarbeit, die sich dem hohen Entwicklungspotenzial im Bereich der Bereitstellung und Nutzung alternativer erneuerbarer Energiequellen annimmt.

Die H.I.A.T gGmbH ist eine Forschungseinrichtung, welche sich seit Jahren mit der Entwicklung und Optimierung innovativer Produkte im Bereich der Brennstoffzellen- und Wasserstofftechnologie sowie dezentraler Energiespeichertechnologien befasst.

Mit der neuartigen Entwicklung von Bauteilen für Wasserstofftankstellen wird vor Ort innovativ und vor allem zukunftsgewandt geforscht und entwickelt“, so der Staatssekretär im Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Jochen Schulte, der in den Schweriner Räumlichkeiten der Forschungseinrichtung einen Zuwendungsbescheid für das Vorhaben übergab.

Das Vorhaben umfasst dabei die Entwicklung und Realisierung einer kleinen Prototypischen Anlage als Monoblocktankstelle, welche die Möglichkeit bietet, zukünftig ein dezentrales Netz an autark betriebenen Wasserstofftankstellen für Eigenheime und kleinere Gewerbestandorte im Land Mecklenburg-Vorpommern und darüber hinaus aufzubauen.

Das Teilprojekt der H.I.A.T. gGmbH befasst sich mit der Konzeption, Entwicklung und Realisierung eines innovativen und leistungsoptimierten Zellaufbaus für die Einzelzellen eines PEM-Elektrolysestacks. Der PEM-Elektrolysestack bildet das Kernstück zur Wasserstoffproduktion in der Wasserstoffbetankungsanlage.

Die Gesamtinvestition beträgt rund eine Million Euro. Das Wirtschaftsministerium unterstützt das Verbundforschungsvorhaben aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) in Höhe von 810.610 Euro.

Mecklenburg-Vorpommern stehen in der EU-Förderperiode 2021 bis 2027 aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) rund 924 Millionen Euro zur Verfügung. Davon sollen 65 Prozent in den Bereich „ein intelligenteres Europa“ fließen und davon in den Bereich der wirtschaftsnahen Forschung 266 Millionen Euro. Die Mittel werden wie folgt eingesetzt: einzelbetriebliche FuE-Förderung rund 134 Millionen Euro, Verbundforschungsförderung rund 102 Millionen Euro, wirtschaftsnahe Forschungseinrichtungen und Technologietransfer 30 Millionen Euro.

Im Zeitraum 2015 bis 2022 wurden mit EFRE-Mitteln im Rahmen der geltenden FuEuI-Richtlinie Zuschüsse von insgesamt 187,74 Millionen Euro für 585 Vorhaben bewilligt, davon unter anderem 125,19 Millionen Euro für 116 Verbundvorhaben mit 272 Teilprojekten, 38,05 Millionen Euro für 78 einzelbetriebliche FuE-Vorhaben und 11,1 Millionen Euro für 72 Prozessinnovationen.

Altersanrechnungsstunden kommen früher

Oldenburg: Wir reduzieren die Belastung für unsere älteren Lehrkräfte

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommern gewährt Lehrkräften Altersanrechnungsstunden früher. Lehrerinnen und Lehrer erhalten die Anrechnungsstunden bereits ab dem Schulhalbjahr, das auf die Vollendung ihres 57., 60. oder 63. Lebensjahres folgt.

Das sieht die geänderte Lehrkräfte-Arbeitszeit-Landesverordnung vor, die das Kabinett am Vormittag beschlossen hat. Bislang standen die Altersanrechnungsstunden erst zum Beginn des jeweils nächsten Schuljahres für die Lehrerinnen und Lehrer zur Verfügung und damit für viele von ihnen viel später.

„Wir reduzieren die Belastung für unsere älteren Lehrkräfte, weil sie weniger unterrichten“, erläuterte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Mit der Regelung, die ab dem neuen Schuljahr gilt, kommen wir dem berechtigten Wunsch vieler Lehrerinnen und Lehrer nach. Ich hoffe, dass diese Altersanrechnungsstunden eine entlastende Wirkung haben und dass wir dadurch die Lehrkräfte im Schuldienst halten können. Wir sind auf die erfahrenen Lehrerinnen und Lehrer genauso angewiesen wie auf die jungen Lehrkräfte.

Das gilt insbesondere in der derzeitigen angespannten Personalsituation, weil in allen Bundesländern Lehrkräfte fehlen. Die geänderte Landesverordnung schafft jetzt die rechtliche Verbindlichkeit für die Entlastung“, so Oldenburg.

Laut Landesverordnung erhalten Lehrkräfte ab 57 Jahren eine, ab 60 Jahren zwei und ab 63 Jahren insgesamt vier Altersanrechnungsstunden nach Vollendung des jeweiligen Lebensjahres im darauffolgenden Schulhalbjahr.

Das heißt, dass eine 63-jährige Lehrkraft 23 statt 27 Stunden unterrichtet. Altersanrechnungsstunden sind eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers, die es in keiner anderen Berufsgruppe gibt. Durch die neue Regelung entsteht ein Mehrbedarf von 45 Stellen. Das Land stellt dafür 3,8 Millionen Euro bereit.

Hochrechnungen zufolge erhalten zum 1. Februar 2024 etwa 4.600 Lehrkräfte insgesamt Altersanrechnungsstunden, knapp 1.000 Lehrkräfte zu diesem Zeitpunkt die früher gewährten Altersanrechnungsstunden. Darunter sind etwa 260 Personen, die 57 Jahre alt sind.

Arbeitsmarkt Juli 2023 in M-V

Meyer: Wichtigste Aufgabe ist Sicherung eines qualifizierten Fachkräftenachwuchses zur Stabilisierung der Wirtschaft

Schwerin – Die Zahl der Arbeitslosen liegt im Juli 2023 in Mecklenburg-Vorpommern auf dem Niveau des Vormonats Juni. Insgesamt waren 60.200 Menschen nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit arbeitslos gemeldet. Die Arbeitslosenquote liegt aktuell bei 7,4 Prozent.

„Der Arbeitsmarkt zeigt sich derzeit stabil, obgleich die Unternehmen nach wie vor viele Unsicherheiten wie beispielsweise den Krieg in der Ukraine und die Energieversorgung bewältigen müssen. Die wichtigste Aufgabe ist jetzt die Sicherung eines qualifizierten Fachkräftenachwuchses, denn fähige und engagierte Mitarbeitende sind die Grundlage für erfolgreich am Markt agierende Betriebe. Dabei unterstützen wir die Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer.

Von den aktuell 60.200 Arbeitslosen in Mecklenburg-Vorpommern haben 25.000 keine abgeschlossene Berufsausbildung. Gleichzeitig sind bei den Arbeitsagenturen des Landes noch 4.200 unbesetzte Ausbildungsplätze gemeldet. Vor allem in den Berufsbildern Verkäufer/-in (410 freie Stellen), Kaufmann/-frau im Einzelhandel (269), Koch/Köchin (146), Hotelfachmann/-frau (128) sowie Fachkraft Lagerlogistik (123) sind Ausbildungsplätze frei.

„Die Zahlen sind vor allem in Hinblick auf die langfristige Fachkräftesicherung besorgniserregend. Um langfristig unsere Wirtschaft auf einem stabilen Kurs zu halten, muss aus- und weitergebildet werden. Alle Akteure müssen gemeinsam an einem Strang ziehen. Das heißt: Unternehmen sollten auch Bewerberinnen und Bewerbern eine Chance geben, die etwas mehr Unterstützung benötigen. Und Ausbildungsplatzsuchende sollten auch Berufsbildern eine Chance geben, die auf den ersten Blick außerhalb ihres Interessenfeldes liegen. Viele Berufe bieten attraktive Gestaltungsmöglichkeiten für die spätere Zukunft“, sagte Meyer.

Lage auf dem Ausbildungsmarkt

Nürnberg – Wer sich jetzt um eine Ausbildung bewirbt, hat weiter gute Chancen auf einen Ausbildungsplatz. Von Oktober 2022 bis Juli 2023 wurden der Bundesagentur für Arbeit 509.000 betriebliche Ausbildungsstellen gemeldet, 228.000 davon sind aktuell noch unbesetzt. Die Berufsberaterinnen und Berufsberater bieten jungen Menschen für eine erfolgreiche Suche nach einer Ausbildungsstelle Orientierung und unterstützen durch eine Vermittlung.

Bundesweit gibt es auch in diesem Jahr weit mehr freie Ausbildungsplätze als Ausbildungssuchende. Von Oktober 2022 bis Juli 2023 meldeten sich bei den Agenturen für Arbeit und den Jobcentern 392.000 Bewerberinnen und Bewerber für eine Ausbildungsstelle. Von ihnen hatten im Juli 117.000 junge Menschen weder einen Ausbildungsplatz noch eine Alternative gefunden. Viele Unternehmen suchen weiter intensiv Bewerberinnen und Bewerber, um Fachkräfte für die Zukunft zu gewinnen. Auch wenn das Ausbildungsjahr bereits begonnen hat, können junge Menschen noch eine Ausbildung aufnehmen.

Bei den Berufsberaterinnen und Berufsberatern in den Arbeitsagenturen und Jugendberufsagenturen können sie sich zu den Ausbildungsangeboten am Wohnort und im Umkreis umfassend informieren. Ein solcher Austausch geht von individuellen Wünschen und Begabungen aus und gibt oft wichtige Impulse für Bewerbungen.

Auch in diesem Ausbildungsjahr interessieren sich junge Menschen insbesondere für eine Ausbildung als Verkäufer/-in, als Kaufmann/-frau im Bereich Büromanagement oder als Kfz-Mechatroniker-/in. Die Bundesagentur für Arbeit ermutigt dazu, auch andere der insgesamt 328 Ausbildungsberufe in Betracht zu ziehen und rät jungen Menschen zum individuellen Beratungsgespräch für die berufliche Orientierung. Die Berufsberaterinnen und Berufsberater geben einen neutralen Ausblick auf die künftige Entwicklung der Berufe und Beschäftigungschancen.

Die meisten der 228.000 im Juli 2023 noch unbesetzten Ausbildungsstellen wurden in diesen Berufen gemeldet: Verkäufer/in (20.000 unbesetzte Ausbildungsstellen), Kaufmann-/frau im Einzelhandel (18.000 unbesetzte Ausbildungsstellen) und Kaufmann/-frau Büromanagement (9.000 unbesetzte Ausbildungsstellen). Darüber hinaus gibt es aber in vielen Berufen noch zu besetzende Ausbildungsstellen. Ausgeprägte Besetzungsschwierigkeiten treten nach den Daten der BA vor allem auf in Verkaufsberufen, in der Lagerwirtschaft, in Metallberufen, in Bauberufen und baunahen Berufen (z. B. Sanitär-, Heizungs-, Klimatechnik), in Lebensmittelberufen (z. B. Bäckerinnen und Bäcker) oder auch in der Fahrzeugführung.

Die Internetseite https://www.arbeitsagentur.de/k/ausbildungklarmachen führt zum digitalen Selbsterkundungs-Tool „Check-U“, zur Ausbildungsplatzsuche und zur Terminvergabe für die Berufsberatung – persönlich vor Ort oder per Video.

Arbeitsmarkt im Juli 2023

Nürnberg – „Mit Beginn der Sommerpause sind Arbeitslosigkeit und Unterbeschäftigung im Juli gestiegen. Die Beschäftigung nimmt zu, das Wachstum verliert aber zusehends an Schwung. Die Arbeitskräftenachfrage der Betriebe ist weiterhin zurückhaltend“, sagte die Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit (BA), Andrea Nahles, heute anlässlich der monatlichen Pressekonferenz in Nürnberg.

Arbeitslosenzahl im Juli: +62.000 auf 2.617.000
Arbeitslosenzahl im Vorjahresvergleich: +147.000
Arbeitslosenquote gegenüber Vormonat: +0,2 Prozentpunkte auf 5,7 Prozent

Saisonbereinigt hat die Zahl der Arbeitslosen im Juli 2023 gegenüber dem Vormonat um 4.000 abgenommen. Ohne die Berücksichtigung ukrainischer Staatsangehöriger hätten sich allerdings bedingt durch die schwache Konjunktur Anstiege gezeigt. Nicht saisonbereinigt stieg die Arbeitslosigkeit – wie mit der einsetzenden Sommerpause üblich – um 62.000 auf 2.617.000.

Verglichen mit dem Juli des vorigen Jahres ist die Arbeitslosenzahl um 147.000 höher. Die Arbeitslosenquote stieg im Juli 2023 um 0,2 Prozentpunkte auf 5,7 Prozent. Gegenüber dem Vorjahresmonat hat sich die Quote um 0,3 Prozentpunkte erhöht. Die vom Statistischen Bundesamt nach dem ILO-Erwerbskonzept ermittelte Erwerbslosenquote belief sich im Juni auf 3,1 Prozent.

Die Unterbeschäftigung, die zusätzlich zur Arbeitslosigkeit auch Veränderungen in der Arbeitsmarktpolitik und kurzfristiger Arbeitsunfähigkeit beinhaltet, ist saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat um 2.000 gesunken. Sie lag im Juli 2023 bei 3.450.000 Personen. Das waren 239.000 mehr als vor einem Jahr. Ohne die Berücksichtigung ukrainischer Geflüchteter hätte die Unterbeschäftigung nur um 88.000 über dem Vorjahreswert gelegen.

Vor Beginn von Kurzarbeit müssen Betriebe eine Anzeige über den voraussichtlichen Arbeitsausfall erstatten. Nach aktuellen Daten wurde vom 1. bis einschließlich 26. Juli für 35.000 Personen konjunkturelle Kurzarbeit angezeigt.

Aktuelle Daten zur tatsächlichen Inanspruchnahme stehen bis Mai 2023 zur Verfügung. So wurde nach vorläufigen hochgerechneten Daten der Bundesagentur für Arbeit in diesem Monat für 131.000 Beschäftigte konjunkturelles Kurzarbeitergeld gezahlt, nach 139.000 im April und 160.000 im März.

Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes blieb die Zahl der Erwerbstätigen (nach dem Inlandskonzept) im Juni 2023 saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat unverändert. Mit 45,94 Millionen Personen fiel sie im Vergleich zum Vorjahr um 313.000 höher aus. Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung nahm saisonbereinigt von April auf Mai 2023 nur wenig zu.

Im Vergleich zum Vorjahr ist sie im Mai nach Hochrechnungen der BA noch um 253.000 auf 34,70 Millionen Beschäftigte gestiegen. Der Anstieg der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung beruht allein auf Ausländern. 7,54 Millionen Personen hatten im Mai 2023 eine geringfügig entlohnte Beschäftigung, 227.000 mehr als im Vorjahresmonat. Davon waren 4,22 Millionen ausschließlich und 3,32 Millionen im Nebenjob geringfügig entlohnt beschäftigt.

Im Juli waren 772.000 Arbeitsstellen bei der BA gemeldet, 108.000 weniger als vor einem Jahr. Die gemeldete Nachfrage nach neuen Mitarbeitern ist weiterhin zurückhaltend, auch wenn sich der Bestand gemeldeter Stellen noch auf einem vergleichsweise hohen Niveau befindet. Der BA-Stellenindex (BA X) – ein Indikator für die Nachfrage nach Personal in Deutschland, der neben dem Bestand an gemeldeten Arbeitsstellen auch den Zugang berücksichtigt – blieb im Juli 2023 unverändert bei 119 Punkten. Damit setzt sich der saisonbereinigte Rückgang der gemeldeten Nachfrage zunächst nicht fort. Im Vergleich zum Vorjahresmonat verzeichnet der BA-X einen Rückgang von 15 Punkten.

810.000 Personen erhielten im Juli 2023 Arbeitslosengeld, 93.000 mehr als vor einem Jahr. Die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) lag im Juli bei 3.944.000. Gegenüber Juli 2022 war dies ein Anstieg um 114.000 Personen. 7,3 Prozent der in Deutschland lebenden Personen im erwerbsfähigen Alter waren damit hilfebedürftig.

D-Ticket für Senioren und Seniorinnen in M-V

Meyer: 19.000 bestellte Tickets sind ein Beleg für die Attraktivität eines kostengünstigen ÖPNV

Schwerin – Ab Dienstag, den 01.08.2023, können Seniorinnen und Senioren ab 65 Jahren mit Hauptwohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern für 29 Euro im Monat den ÖPNV nutzen und deutschlandweit in allen Nahverkehrszügen, Straßenbahnen, U-Bahnen, S-Bahnen, Stadt- und Regionalbussen reisen.

„Mit dem ab August nutzbaren D-Ticket für Seniorinnen und Senioren wurde ein erklärtes Ziel der Landesregierung konkret umgesetzt, es fördert die Attraktivität des klimaschonenden ÖPNV und erfährt bereits vor dem offiziellen Startschuss große Beliebtheit. Dies zeigt, dass das Ticket den Nerv der Menschen im Land trifft und noch mehr Nutzerinnen und Nutzer für den ÖPNV begeistert werden können. Jetzt gilt es die Mobilitätsoffensive weiter umzusetzen, sodass möglichst viele Bürgerinnen und Bürger dieses Angebot auch nutzen möchten“, so Wirtschafts- und Verkehrsminister Reinhard Meyer.

Bei den Verkehrsunternehmen des Landes sind bereits ca. 19.000 Deutschland-Tickets für Senioren und Seniorinnen aus Mecklenburg-Vorpommern verkauft worden. Zusammen mit den Verkehrsunternehmen des Landes organisiert federführend der Verkehrsverbund Warnow (VVW) aus Rostock den Vertrieb des neuen Angebotes.

Das neue Deutschland-Ticket für Seniorinnen und Senioren aus MV ist als Chipkarte oder Handyticket im Abo erhältlich und monatlich kündbar. Zu beachten ist, dass das Ticket vor dem ersten Geltungstag (erster eines Monats) bis zum 15. des Vormonats bestellt werden muss, da vorher alle erforderlichen Nachweise sorgfältig geprüft werden müssen.

Bei diesen Verkehrsunternehmen erhalten Sie das Deutschland-Ticket für Senioren und Seniorinnen aus MV:

  • Rostocker Straßenbahn AG (RSAG) (rsag-online.de),
  • Nahverkehr Schwerin GmbH (NVS) (nahverkehr-schwerin.de),
  • Verkehrsgesellschaft Ludwigslust-Parchim mbH (VLP) (vlp-lup.de),
  • NAHBUS Nordwestmecklenburg GmbH (nahbus.de),
  • Mecklenburg-Vorpommersche Verkehrsgesellschaft mbH (MVVG) (mvvg-bus.de),
  • Neubrandenburg: Neubrandenburger Verkehrsbetriebe (NVB) (neu-sw.de),
  • Regionalbus Rostock GmbH (rebus) (rebus.de),
  • Anklamer Verkehrsgesellschaft mbH (AVG) (avg-bus.de),
  • Verkehrsbetrieb Greifswald GmbH (VBG) (sw-greifswald.de),
  • Verkehrsgesellschaft Vorpommern-Greifswald mbH (VVG) (vvg-bus.de),
  • Usedomer Bäderbahn GmbH (UBB) (ubb-online.com),
  • Verkehrsgesellschaft Vorpommern-Rügen mbH (VVR) (vvr-bus.de),
  • ODEG Ostdeutsche Eisenbahn GmbH (ODEG) (www.odeg.de).

Errichtung von Agroforstsystemen

Schwerin – Landwirtschaftliche Unternehmen können in Mecklenburg-Vorpommern ab 2023 eine finanzielle Unterstützung für die Errichtung von Agroforstsystemen erhalten.

„Damit ist unser Land nach Bayern eines der ersten Bundesländer, welches die Neuanlage von streifen­förmigen Agroforstsystemen auf Acker- und Dauergrünlandflächen im Rahmen einer investiven Förderung unterstützt“, so Agrarstaatssekretärin Elisabeth Aßmann.

Durch die Kombination landwirtschaftlicher Kulturen und Forstwirtschaft werde ein wichtiger Beitrag zur Erhöhung der Biodiversität und Klimaresilienz geleistet, fährt Aßmann fort.

Vorteile von Agroforstsystemen seien u.a.:

  • Die Verringerung der Verdunstung und Schutzwirkung für Ackerkulturen ge-gen Starkwinde und damit gegen Bodenerosion (Klimaanpassung
  • Schutz vor Wassererosion,
  • Langfristige Kohlenstoffspeicherung in der Biomasse und im Boden,
  • Erhöhung der biologischen Vielfalt,
  • Zusätzliche Einkommensquelle aus energetischer Nutzung oder Nahrungsmittelproduktion für teilnehmende Betriebe.

„Im Rahmen der Agroforstrichtlinie können bis zu 65% der tatsächlich entstandenen Netto – Ausgaben (z.B. für die Anschaffung der Gehölze und Pflanzung) erstattet werden“, führt die Staatsseretärin aus.

Die Höhe der Zuwendung beträgt demnach maximal

  1. a) bis zu 1.566 Euro je Hektar Gehölzstreifen, bei Pflanzung von Gehölzen für den Kurzumtrieb,
  2. b) bis zu 4.138 Euro je Hektar Gehölzstreifen, bei Pflanzung von Sträuchern,
  3. c) bis zu 5.271 Euro je Hektar Gehölzstreifen, bei Pflanzung von Baumarten, die in der Nahrungsmittel- oder Stamm-/Wertholzproduktion oder für beide Zwecke genutzt werden, einschließlich Sträuchern zur Unterpflanzung.

Förderanträge können beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg gestellt werden.

Eine Fördervoraussetzung ist u.a. ein Konzept für die Anlage des Agroforstsystems, welches von der LMS-Agrarberatung positiv zu prüfen ist und gegebenenfalls das Einverständnis der unteren Naturschutzbehörde.

Die geförderten Agroforstsysteme müssen so angelegt werden, dass sie den Bedingungen der Ökoregelung 3 (ÖR 3) entsprechen.

Die Beibehaltung von Agroforstsystemen wird im Rahmen des Agrarantrages mit der Ökoregelung 3 unterstützt.

Weiterführende Informationen und die Antragsunterlagen sind bei der Bewilligungsbehörde dem Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg erhältlich.

Neue Teammitglieder für den Justizvollzug

Justizstaatssekretär Friedrich Straetmanns: „Der Justizvollzug freut sich über junge motivierte Menschen zur Verstärkung.“

Güstrow – 15 Justizvollzugsanwärterinnen und -anwärter sind vom Justiz­staatssekretär Friedrich Straetmanns an der Bildungsstätte Justizvollzug in Güstrow zu Probebeamten ernannt worden.

„Wir freuen uns über hoch motivierte Kolleginnen und Kollegen, die unseren Justizvollzug verstärken. Ihre engagierte Arbeit ist unverzichtbar für die Resozialisierung der Gefangenen und deren Weg in eine Zukunft ohne neue Straftaten.

Die Tätigkeit ist sowohl verantwortungsvoll als auch menschlich sensibel. Egal, ob Mörderin oder Betrüger, alle Gefangenen werden auf die Wiedereingliederung in die Gesellschaft vorbereitet. Das ist das Ziel unseres Justizvollzugs“, so Staatssekretär Straetmanns in Güstrow.

Die Justizvollzugsanwärterinnen und -anwärter sind zwischen 21 und 37 Jahre alt. Vor ihrer Ausbildung im Justizvollzug haben einige von ihnen eine Ausbildung als Tischler, Krankenpfleger, Koch oder Kauffrau im Einzelhandel absolviert.

Sie werden in den vier Justizvollzugsanstalten des Landes für wertvolle Unterstützung in den Teams sorgen. Für den Justizvollzug in Mecklenburg-Vorpommern werden Frauen und Männer ausgebildet, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.