Altersanrechnungsstunden kommen früher

Oldenburg: Wir reduzieren die Belastung für unsere älteren Lehrkräfte

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommern gewährt Lehrkräften Altersanrechnungsstunden früher. Lehrerinnen und Lehrer erhalten die Anrechnungsstunden bereits ab dem Schulhalbjahr, das auf die Vollendung ihres 57., 60. oder 63. Lebensjahres folgt.

Das sieht die geänderte Lehrkräfte-Arbeitszeit-Landesverordnung vor, die das Kabinett am Vormittag beschlossen hat. Bislang standen die Altersanrechnungsstunden erst zum Beginn des jeweils nächsten Schuljahres für die Lehrerinnen und Lehrer zur Verfügung und damit für viele von ihnen viel später.

„Wir reduzieren die Belastung für unsere älteren Lehrkräfte, weil sie weniger unterrichten“, erläuterte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Mit der Regelung, die ab dem neuen Schuljahr gilt, kommen wir dem berechtigten Wunsch vieler Lehrerinnen und Lehrer nach. Ich hoffe, dass diese Altersanrechnungsstunden eine entlastende Wirkung haben und dass wir dadurch die Lehrkräfte im Schuldienst halten können. Wir sind auf die erfahrenen Lehrerinnen und Lehrer genauso angewiesen wie auf die jungen Lehrkräfte.

Das gilt insbesondere in der derzeitigen angespannten Personalsituation, weil in allen Bundesländern Lehrkräfte fehlen. Die geänderte Landesverordnung schafft jetzt die rechtliche Verbindlichkeit für die Entlastung“, so Oldenburg.

Laut Landesverordnung erhalten Lehrkräfte ab 57 Jahren eine, ab 60 Jahren zwei und ab 63 Jahren insgesamt vier Altersanrechnungsstunden nach Vollendung des jeweiligen Lebensjahres im darauffolgenden Schulhalbjahr.

Das heißt, dass eine 63-jährige Lehrkraft 23 statt 27 Stunden unterrichtet. Altersanrechnungsstunden sind eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers, die es in keiner anderen Berufsgruppe gibt. Durch die neue Regelung entsteht ein Mehrbedarf von 45 Stellen. Das Land stellt dafür 3,8 Millionen Euro bereit.

Hochrechnungen zufolge erhalten zum 1. Februar 2024 etwa 4.600 Lehrkräfte insgesamt Altersanrechnungsstunden, knapp 1.000 Lehrkräfte zu diesem Zeitpunkt die früher gewährten Altersanrechnungsstunden. Darunter sind etwa 260 Personen, die 57 Jahre alt sind.

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