Menü Schließen

Autor: Rügenbote

Backhaus: MV ist Bienenland

Schwerin – Anlässlich des Weltbienentags am 20. Mai betont Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus die Bedeutung, die die Bienenhaltung und die Imkerei für das Bundesland hat.

„Unter all den Nutztieren in der Landwirtschaft werden die Bienen häufig unterschätzt, dabei erbringen sie immense Leistungen, wirtschaftlich als auch für die Ökosysteme. Immerhin übernehmen die Honigbienen und die Wildbienen und andere bestäubende Insekten rund 80 Prozent der Bestäubung der Nutz- und Wildpflanzen, zum Beispiel von Obstbäumen und Gemüse sowie Feldfrüchten, wie Raps oder Bohnen. Wir Menschen sind mit unserem Nahrungsmittelbedarf somit davon abhängig, dass die Bienen und die wildlebenden Insekten ihre Lebensgrundlagen behalten“, so Backhaus.

„Die Bienenhaltung wird deshalb vom Land mit 400.000 Euro pro Jahr konsequent unterstützt. Daraus werden sowohl imkerliches Gerät und die Vermarktung von Bienenzuchterzeugnissen gefördert, aber auch Schulungen für Neuimkerinnen und Imker, die Anlage von Bienenlehrgärten und die Beschaffung von wichtigen Medikamenten. Hinzu kommt die institutionelle Unterstützung für das Bienenzuchtzentrum und Apineum in Bantin.“, so Backhaus weiter.

Imkerinnen, Imker und Imkervereine können sich Ausgaben für die Beschaffung von technischen Hilfsmitteln zur Honiggewinnung, -aufbereitung und -konfektionierung bezuschussen lassen. Diese Förderung steht sowohl den Hobbyimkern als auch den Erwerbsimkern zur Verfügung und wird auch von beiden Gruppen genutzt. Der aktuelle Fördersatz beträgt 60 % für Neuimker und 40 % für Bestandsimker.

Zur Bedeutung der Landwirtschaft für den Zustand der Bienenbestände erklärt der Minister: „Als Land fördern wir aber nicht nur konsequent die Haltung von Bienen, sondern legen auch in der Ausrichtung der Agrarpolitik einen großen Wert darauf, dass die Bienenvölker Nahrung und ansprechende Lebensräume finden. Zum Schutz von Insekten, insbesondere der Honigbienen, haben wir als Land seit Jahren eine Förderung zur Anlage von Blühstreifen und –flächen, die von den Landwirtinnen und Landwirten gut angenommen wird.

In der neuen Förderperiode der Gemeinsamen Europäischen Agrarpolitik wird diese Maßnahme als sogenannte Öko-Regelung, die jährlich umgesetzt und beantragt werden kann, fortgeführt. Darüberhinaus ergreifen wir im Land weitere Maßnahmen wie die Förderung der extensiven Bewirtschaftung von Dauergrünlandflächen, der Anlage von Strukturelementen wie Schon-, Erosionsschutz- und Gewässerrandstreifen sowie insbesondere auch die Einführung und Beibehaltung des Ökologischen Landbaus. Mit der fortschreitenden Ökologisierierung der GAP rechnen wir mit weiteren positiven Entwicklungen zum Schutz der Insekten.“

Schließlich sind für die Förderung zukünftig mind. 4 % nichtproduktive Flächen Grundvoraussetzung. Das heißt, dass auf diesen Flächen nichts angebaut wird. Die Öko-Regelungen gelten für alle Länder und sind verpflichtend von den Mitgliedsstaaten der EU anzubieten, jedoch von den Landwirten freiwillig umzusetzen. Dazu gehören neben den Blühflächen auch der Anbau von vielfältigen Kulturen mit mind. 5 Hauptkulturen und einem Anteil von 10 Prozent Leguminosen sowie die Förderung von Altgrasstreifen in Grünlandflächen, die bei einer Mahd stehen gelassen werden.

Eine weitere Öko-Regelung ist die Förderung des Verzichts auf Pflanzenschutzmittel auf Acker- und Dauerkulturflächen. Zusätzlich plant MV in der zweiten Säule für je 5 Jahre die Förderung von Wildblumenäckern und in einem weiteren Programm Extensiväcker mit halber Saatgutstärke. Auch in Natura2000-Gebieten wird erstmals ein speziell auf die Gebiete angepasstes Programm auf Ackerflächen angeboten. „Mit diesem Paket an Förderprogrammen wollen wir noch mehr Lebens- und Rückzugsräume für Insekten und andere wildlebende Tiere in der Kulturlandschaft schaffen und die Biodiversität verbessern“, so Backhaus.

Im Sommer 2018 hat das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt M-V darüber hinaus den Bienenweidekatalog Mecklenburg-Vorpommern veröffentlicht. Er soll Land- und Forstwirten, Haus- und Kleingärtnern, Bewirtschaftern von öffentlichen Flächen, aber auch einzelnen Bürgern helfen, Bienenweiden so anzulegen, dass vom Frühjahr bis in den September hinein für Bienen und andere Insekten kontinuierlich Tracht zur Verfügung steht. Der Minister erklärt dazu abschließend:

„Der Schutz von Bienen und bestäubenden Insekten ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und jede und jeder kann einen Beitrag dazu leisten. Wer einen Garten hat, sollte möglichst darauf achten, bienenfreundliche Pflanzen zu nutzen und auf chemische Pflanzenschutzmittel zu verzichten. Ein blühender Garten ist nicht nur für Menschen einladender als blanker englischer Rasen, sondern vor allem Bienen sind dann gern Gäste.“

Im Land finden am Wochenende mehrere öffentliche Veranstaltungen statt, die sich den Bienen widmen.

Am 21.05.2022 findet das Naturparkfest Sternberger Seenlandschaft an der Bienenstraße in Groß Raden statt. Es wird es eine Führung zum Thema Wildbienen von einer Naturparkrangerin geben. Ein ortsansässiger Imker wird den Besuchern seine Bienenvölker zeigen, Erläuterungen zur Haltung geben und auch erzählen, welche Bäume und Pflanzen besonders als „Bienenweide“ geeignet sind.

Am 21.05.2022 begeht das „bienenfreundlichste Dorf Mecklenburg-Vorpommerns“, Grambow (b. Schwerin), den zweiten Bienentag. Es geht um Honig, um Bienen um Wildbienen und um Lebensräume für Insekten. Neben den Informationen zu den unterschiedlichen Projekten, gibt es passend zum Thema Aktionen zum Mitmachen für Kinder.

Unterkünfte für Ukraine-Flüchtlinge

Schwerin – Die sechs Landkreise und zwei kreisfreien Städte in Mecklenburg-Vorpommern können ab sofort freie Plätze, die sie für Ukraine-Flüchtlinge bereithalten, flexibler nutzen. Insbesondere Notunterkünfte wie Turnhallen können dadurch wieder ihren eigentlichen Nutzern zur Verfügung gestellt werden.

„Gut 19.500 Menschen, die in Mecklenburg-Vorpommern Schutz vor dem Krieg in der Ukraine gefunden haben, sind bereits aufenthaltsrechtlich registriert. Knapp 14.000 von ihnen sind in den Unterkünften untergebracht, die Kommunen und Land zur Verfügung stellen. Diese Zahlen sind seit Beginn von Putins Krieg gegen die Ukraine kontinuierlich gewachsen, steigen aber seit Wochen nur noch langsam. Die meisten dieser Menschen sind in längerfristig nutzbaren Wohnungen oder Gemeinschaftsunterkünften untergekommen“, nennt Innenminister Christian Pegel die aktuellen Zahlen und führt weiter aus:

„Die fast 6.000 Plätze in Notunterkünften, die die Landkreise und kreisfreien Städte auf Forderung des Landes hin aufgebaut haben, sind hingegen seit vielen Wochen mit stets um die 1.000 Bewohnerinnen und Bewohnern nicht ausgelastet. Das ist auch gut so. Notunterkünfte sind als kurzfristige Übergangslösung für wenige Tage gedacht, innerhalb derer eine bessere Lösung gefunden werden soll. Dank des riesigen Engagements in unseren Städten und Gemeinden stehen dort inzwischen mehr als 13.000 solcher längerfristigen Plätze in Wohnungen und Gemeinschaftsunterkünften zur Verfügung, von denen wiederum stets um die 800 verfügbar sind, da die Kommunen sukzessive weiter aufrüsten.“ Dies führe zu dem Schluss, dass insbesondere die Kapazitäten in Notunterkünften nicht ständig und nicht im bisherigen Umfang zur Verfügung stehen müssten.

„Es bleibt dabei, dass unsere sechs Landkreise und zwei kreisfreien Städte Kapazitäten für eine Personenzahl vorhalten müssen, die mindestens einem Prozent ihrer Bevölkerung entspricht. Aber diese Plätze müssen nicht permanent verfügbar sein, soweit es die Notunterkünfte betrifft. Wir haben den Gebietskörperschaften jetzt mehr Flexibilität signalisiert: Sie müssen künftig in der Lage sein, binnen drei Stunden nach einem entsprechenden Aufruf der Landesverwaltung jeweils 300 Plätze verfügbar machen zu können. Binnen 72 Stunden müssen sie bei Bedarf die restlichen Kapazitäten in den Notunterkünften bis zum Erreichen des Ein-Prozent-Ziels bereitstellen können“, erläuterte Christian Pegel. Der Zweck der Änderung:

„Damit geben wir den Kommunen deutlich mehr Flexibilität und die Möglichkeit, zum Beispiel Sporthallen wieder frei zu machen für den eigentlichen Gebrauch. Ich möchte in diesem Zusammenhang allen danken, die zum Beispiel durch den Verzicht auf den gewohnten Raum für ihre sportlichen Aktivitäten zur Bewältigung des Flüchtlingsstroms beigetragen haben.“

Den Vorbehalt, kurzfristig wieder umrüsten zu können, begründet der Minister: „Wir wissen nach wie vor nicht, wie sich die Situation in der Ukraine in den kommenden Wochen und Monaten entwickeln wird und somit auch nicht, wie sich die Menschen, die noch dort leben, verhalten werden. Wir können zum Beispiel nicht ausschließen, dass sich Mütter mit Kindern, die noch dort sind, mit Ende des Schuljahres für die Flucht entscheiden. Wir müssen darauf vorbereitet bleiben.“

Klar sei, dass weitere längerfristige Unterbringungsmöglichkeiten gebraucht werden. „Die Zahlen belegen, dass mindestens 5.000 Kriegsflüchtlinge in M-V privat untergekommen sind – diejenigen, die bereits registriert, aber nicht in den Einrichtungen von Land und Kommunen untergebracht sind,  sondern zum Beispiel bei hilfsbereiten Gastgebern. Wir können nicht ausschließen, dass sie über die kommenden Wochen nicht ebenfalls bei den Behörden um eine andere Unterbringung ersuchen“, sagt Pegel. Die Kommunen seien dafür sensibilisiert und täten ihr Möglichstes. „Auch ihnen gilt – so wie allen anderen, die dazu beitragen, die Folgen eines brutalen Angriffskriegs in Europa zu bewältigen – mein herzlichster Dank“, so der Minister.

Vergabe landeseigner Agrarflächen

Schwerin – Das Landwirtschaftsministerium Mecklenburg-Vorpommern unter Minister Dr. Till Backhaus hat die Kriterien zur Vergabe von landeseigenen landwirtschaftlichen Flächen überarbeitet und reagiert damit auf aktuelle Entwicklungen auf dem Bodenmarkt, wie die Zunahme nichtlandwirtschaftlicher Kapitalinvestoren oder die gestiegenen Anforderungen an Klima-, Arten- und Gewässerschutz.

„Unser Ziel ist es, die Verpachtung unserer Flächen noch gerechter zu gestalten. Das heißt möglichst vielen Interessenten die Bewerbung nach festgelegten Kritieren zu ermöglichen und Flächenkonzentrationen entgegenzuwirken“, sagte Backhaus heute im Landtag im Schweriner Schloss. Der überarbeitete Kriterienkatalog wird in Kürze dem Agrar- und Umweltausschuss vorgestellt.

Backhaus informierte, dass die bisherige Vergabepraxis auf einen Landtagsbeschluss aus dem Jahr 2000 zurückgeht und in ihren Grundzügen in einem Evalierungsbericht von der Landesforschungsanstalt 2013 nochmals bestätigt wurde. „Dennoch müssen wir zur Kenntnis nehmen, dass in der letzten Legislaturperiode jährlich im Durchschnitt nur noch 5 Prozent (ca. 530 ha) dieser Flächen öffentlich ausgeschrieben wurden. Rund 10.000 Hektar wurden im Durschnitt jährlich ohne Ausschreibung direkt an die bisherigen Pächter vergeben, weil sie die Vergabekriterien erfüllten. „Diese Entwicklung hat mich dazu bewogen, die bisherigen Kriterien noch einmal genau unter die Lupe zu nehmen“, betonte Backhaus.

Insbesondere das Hauptkriterium Arbeitsintensität ist aus Gründen der Gerechtigkeit wie folgt angepasst worden:

  • Für Mutter- und Ammenkühe wurde der GV-Besatz von 0,4 GV/ha auf 0,6 GV/ha erhöht, weil der Arbeitskraftbedarf je Mutterkuh (22 AKh/Mutterkuh) weniger als halb so hoch ist wie bei Milchkühen (48 AKh/Milchkuh).
  • Für Zuckerrüben wurde der Prozentsatz für den Anteil der „Intensivkultur“ von 10% auf 20% erhöht, weil Zuckerrüben (13 AKh/ha) nicht arbeitsintensiver als Getreide (13 AKh/ha) sind, gleichwohl aber bleibt die Zuckerrübe mit Blick auf den vor- und nachgelagerten Bereich als besondere Frucht anerkannt.

Um der Flächenkonzentration in einer Hand entgegenzuwirken, erhalten Landwirtschaftsbetriebe, die im Verbund eine Betriebsfläche von mehr als 1.500 ha haben, keinen Anschlusspachtvertrag ohne Ausschreibung, auch wenn sie nach Festlegung arbeitsintensiv wirtschaften. Diese 1.500 ha bilden zugleich eine „Kappungsgrenze“, mit der vermieden wird, dass die Betriebsfläche der Verbundbetriebe auf eine geringere Größe absinkt.

Im Ergebnis der Anpassungen sind in diesem Jahr rund 30 % von rund 15.600 ha, bei denen die Pachtverträge zum 30.09.2022 enden, in der Zeit vom 08.04. bis 13.05.2022 ausgeschrieben worden – insgesamt rund 4.870 ha.

Auf die in der Regel für 12 Jahre ausgeschriebenen Landesflächen konnten sich auch all jene Landwirtschaftsbetriebe bewerben, die keinen sechsjährigen Anschlusspachtvertrag erhalten haben

Es wurden rund 4.130 ha in 140 Losen offen – ohne Teilnahmebeschränkung – ausgeschrieben. Auf die teilnahmebeschränkt für ökologische Betriebe ausgeschriebenen 28 Lose im Umfang von rund 740 ha konnten sich auch bislang konventionell wirtschaftende Betriebe bewerben, die sich verpflichten, bis zum Ablauf des folgenden Kalenderjahres einen ökologisch wirtschaftenden Betrieb mit dem Ziel der Zertifizierung zu gründen oder dahingehend umzustellen. Beschränkt ausgeschrieben wurden vorzugsweise Flächen in sogenannten sensiblen Gebieten, insbesondere Naturschutzgebieten, Biosphärenreservaten und Wasserschutz- und Vogelschutzgebieten, aber auch in sogenannten „Roten Gebietskulissen“ und besonderen Hanglagen.

Umgang mit dem Wolf

Schwerin – Der Landtag debattiert in seiner aktuellen Sitzung über Möglichkeiten, artenschutzrechtliche Ausnahmen nach §§ 45 und 45a Bundesnatur­schutzgesetz zuzulassen. Konkret fordert die FDP-Landtagsfraktion den vereinfachten Abschuss von Wölfen. Der Minister für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt MV, Dr. Till Backhaus, empfiehlt, den Antrag abzulehnen:

„Kaum wieder im Landtag vertreten, stimmt die FDP in das Geheul ein, dass bereits in der vergangenen Legislaturperiode CDU und AfD angestimmt haben: „Schießt den Wolf tot – das ist doch ganz einfach“.Aber einfach ist es eben nicht.

Der Wolf ist eine streng geschützte Art, deren günstiger Erhaltungszustand noch nicht erreicht ist. Die Ausbreitung des Wolfes in Deutschland ist ein Beleg für gelungenen Artenschutz. Dabei hat niemand übersehen, dass dieser Erfolg auch Schattenseiten hat. Deswegen hat sich Mecklenburg-Vorpommern in den entsprechenden Bund-Länder-Gremien für eine Unterstützung der Weidetierhaltung eingesetzt und seit 2007 rund 170.000 Euro an Kompensationsleistungen für 310 Rissvorfälle ausgezahlt.

Wir haben als Land Präventionsmaßnahmen finanziert – seit 2013 rund 1,67 Mio. Euro. Auf Initiative Mecklenburg-Vorpommerns wurde das Bundesnaturschutzgesetz angepasst. Anschließend haben wir einen Leitfaden entwickelt, der Ausnahmen von den artenschutz­rechtlichen Zugriffsverboten des Bundesnaturschutz­gesetzes rechtssicher definiert und dem alle 16 bundesländer zugestimmt haben. Diese Arbeit haben wir uns gemacht und die Arbeit, sich mit diesen Kriterien auseinanderzusetzen, möchte sich die Opposition offenbar sparen.

Hätte die FDP sich ein wenig mehr Mühe gegeben, wäre ihr aufgefallen, wem im Falle einer Wolfsentnahme diese anzuzeigen ist. Es ist nicht die Jagdbehörde, da der Wolf eben nicht dem Jagdrecht unterliegt. Entnahmen sind der zuständigen Naturschutz­behörde anzuzeigen. Deswegen empfehle ich den Antragstellern zunächst, ihre Hausaufgaben zu erledigen und sich gründlich mit der Gesetz­es­­lage zu beschäftigen. Das befördert das Verständnis und erleichtert bekanntlich die Rechtsfindung.

Aber ich möchte nicht falsch verstanden werden: Ich möchte für die Zukunft keine sinnvollen Optionen der Weiterentwicklung des vorhandenen Instrumentariums zur Erteilung artenschutzrechtlicher Ausnahmen beim Wolf ausschließen. Wir werden dazu die Erfahrungen mit dem Vollzug der gegenwärtig bestehenden Regelungen sammeln und   evaluieren sowie gegebenenfalls entsprechende Schlussfolgerungen ableiten.“

Drese begrüßt Urteil des Verfassungsgerichtes

Schwerin – „Der Schutz vulnerabler Menschen vor einer Corona-Infektion hat höchste Priorität und damit auch Vorrang vor einer freien Impfentscheidung der sie pflegenden, betreuenden und behandelnden Beschäftigten“, reagiert Sozial- und Gesundheitsministerin Stefanie Drese auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zu einer Verfassungsbeschwerde gegen die einrichtungsbezogene Impfpflicht.

Die Kernaussage der Verfassungsrichterinnen und -richter zur Verfassungsbeschwerde ist nach Auffassung von Ministerin Drese deutlich: „Ältere und geschwächte Menschen haben ein besonders hohes Risiko, sehr schwer zu erkranken oder an Corona zu sterben. Deshalb wiegt deren Schutz verfassungsrechtlich schwerer als die Beeinträchtigung der Grundrechte für Mitarbeitende im Pflege- und Gesundheitsbereich.“

Drese: „Bei allen Diskussionen über die einrichtungsbezogene Impfpflicht dürfen wir nicht vergessen, dass 90 bis 95 Prozent aller Beschäftigten im Pflege- und Gesundheitssektor sehr verantwortungsbewusst sind und mit einer Impfung, sich und die ihnen anvertrauten Menschen besser schützen. Diesen Frauen und Männern gilt mein ausdrücklicher Dank.“

Ministerin bietet weitere Elternsprechstunde an

Oldenburg: Bildung muss gemeinsam gestaltet werden

Schwerin – Bildungsministerin Simone Oldenburg setzt ihre Besuche in Kitas, Schulen und Staatlichen Schulämtern in Mecklenburg-Vorpommern fort. Vom 30. Mai bis zum 1. Juni 2022 besucht die Ministerin Einrichtungen in und um Greifswald.

Dabei will die Ministerin mit Lehrkräften, Schulleitungen sowie Erzieherinnen und Erziehern, aber auch mit Eltern- und Schülervertretungen ins Gespräch kommen. Simone Oldenburg will so aus erster Quelle erfahren, was in Kitas und Schulen gut läuft und wo möglicherweise nachgebessert werden muss.

„Bei den Besuchen möchte ich mir einen Eindruck von der Situation in den Kitas und Schulen verschaffen und mir ein Bild von der täglichen Arbeit machen“, erläuterte Bildungsministerin Oldenburg. „Wenn wir etwas verbessern wollen, können wir das nur zusammen. Bildung muss gemeinsam gestaltet werden. Ich freue mich daher auf den persönlichen Austausch mit Erzieherinnen, Erziehern, Lehrkräften und möchte auch die Eltern ermuntern, mit Vertreterinnen und Vertretern des Staatlichen Schulamtes, des Ministeriums und mit mir ins Gespräch zu kommen“, sagte Oldenburg.

Zusätzlich zu den Besuchen in den Einrichtungen wird es wieder eine Elternsprechstunde geben. Sie findet am 01. Juni 2022 von 16.00 bis 18.00 Uhr im Staatlichen Schulamt Greifswald, Martin-Andersen-Nexö-Platz 1, 17489 Greifswald statt. Interessierte Eltern melden sich für einen Gesprächstermin bitte ausschließlich per E-Mail beim Staatlichen Schulamt Greifswald an unter info@schulamt-hgw.bm.mv-regierung.de. Sie werden darum gebeten, das Gesprächsthema anzugeben und mit wieviel Personen sie kommen. Die Anmeldefrist endet am 27. Mai 2022.

Medienvertreterinnen und Medienvertreter, die die Ministerin bei den Besuchen begleiten möchten, melden sich bitte in der Pressestelle des Bildungsministeriums an, damit genaue Absprachen getroffen und die Begleitungen vor Ort organisiert werden können.

Gastronomie im ländlichen Raum

Schwerin – Die Fraktionen von SPD und DIE LINKE möchten kleine Gastronomiebetriebe im Flächen- und Tourismusland Mecklenburg-Vorpommern noch gezielter fördern und damit Versorgungsmöglichkeiten, insbesondere entlang von Rad-, Wander-, Wasser- und Reitwegen, erhalten bzw. neu schaffen.

Dafür haben sie einen entsprechenden Antrag in den Landtag eingebracht, der heute im Schweriner Schloss von Agrarminister Dr. Till Backhaus, u.a. zuständig für die ländlichen Räume und die dort ansässigen klein- und mittelständischen Betriebe, vorgestellt wurde.

„MV ist weit über die Landesgrenzen hinaus als Tourismusland bekannt. Es gehört mit jährlich über 34 Millionen Übernachtungen und über acht Millionen Gästen zu den beliebtesten Urlaubsregionen Deutschlands – sowohl bei inländischen als auch ausländischen Gästen. Neben der unglaublichen Naturausstattung unseres Landes haben daran auch die zahlreichen touristischen und gastronomischen Angebote unseres Landes einen entscheidenden Anteil.

Künftig wollen wir noch deutlich offensiver über Unterstützungsmöglichkeiten für kleine Gastronomiebetriebe aufklären. Das ist mir eine absolute Herzensangelegenheit, denn gerade die kleine Gastronomie passt sehr gut in unsere Strategie Regional, Bio und so schmeckt MV. Sie ist ein Stück Landeskultur und kann zudem auch einen Beitrag für den Klima- und Naturschutz leisten.

Wir haben uns in der aktuellen Förderperiode dafür stark gemacht, dass über den ELER – dem Fördertopf für den ländlichen Raum – auch die Gründung und Entwicklung von Kleinstunternehmen im ländlichen Raum unterstützt werden kann. Darunter fallen auch kleine Gastronomiebetriebe. Leider machen kaum Betriebe davon Gebrauch, weil sie diese Unterstützungsmöglichkeit schlichtweg nicht kennen.

Erst 16 Cafés und Restaurants mit einem Zuschussvolumen von ca. 592.000 Euro haben in der aktuellen Förderperiode von der Kleinstunternehmensförderung profitiert; klassische Dorfgaststätten waren bisher nicht dabei. Ich kann daher nur alle Gastronomiebetreiber im ländlichen Raum dazu einladen, sich bei uns um eine Förderung zu bewerben, wenn sie in Ober- und Mittelzentren liegen, weniger als 10 Mitarbeitern und ein Jahresumsatz oder eine Jahresbilanz von höchsten zwei Millionen Euro haben.

Aber auch andere Kleinstunternehmer können sich melden: Bäcker, Friseure, Kfz-Werkstätten, Tischlereien oder andere Kleinstunternehmen des Handwerks, der Dienstleistungs- und Tourismusbranche, des verarbeitenden Gewerbes und des Einzelhandels mit Waren des täglichen Bedarfs. In dieser Förderperiode stehen uns für die Kleinstunternehmensförderung insgesamt etwa 7,5 Millionen Euro zur Verfügung.

Davon wurden bislang ca. 4,5 Millionen Euro für 137 Anträge ausgereicht. Für das Jahr 2022 sind bislang 11 Anträge mit etwa 385.000 Euro bewilligt worden. Das heißt rund 2,8 Mio. Euro stehen bis 2025 noch für Bewilligungen zur Verfügung. Wir gehen zudem ganz fest davon aus, dass dieses Förderinstrument auch in der neuen Förderperiode zur Verfügung stehen wird.“

Förderung von Personenaufzügen

Neustrelitzer Wohnungsgenossenschaft erhält 119.000 Euro für zwei Lifte

Neustrelitz – Die „Moderne Wohnungsgenossenschaft Neustrelitz“ erhält vom Bauministerium rund 119.000 Euro, um einen Fünfgeschosser mit vier Aufgängen am Pablo-Neruda-Ring mit zwei Personenaufzügen nachzurüsten. Den Bescheid hat das Landesförderinstitut an die Neustrelitzer Wohnungsgenossenschaft übersandt.

Mit den zwei Aufzügen werden 20 Wohnungen in dem 1978 errichteten Gebäude leichter zugänglich gemacht.

Eigentümer und Mieter von Miet- und Genossenschaftswohnungen können nach der Überarbeitung der Förderlichtlinie ebenso wie Eigentümer selbstgenutzten Wohnraums günstige Darlehen beim Land beantragen, um Personenaufzüge nachzurüsten oder auf anderem Wege Barrieren abzubauen.

Mehr Informationen zum Modernisierungsprogramm und Antragsformulare finden Sie auf der Webseite des Landesförderinstituts.