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Kategorie: Landtag und Regierung MV

Drese: Keine Sozialleistungskürzungen im Landeshaushalt

Schwerin – Sozialministerin Stefanie Drese hat anlässlich der Kundgebung der LIGA der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege am Mittwoch in Schwerin hervorgehoben, dass es im Entwurf des Landeshaushalts für die Jahre 2026 und 2027 keine Leistungskürzungen im Sozialbereich gibt.

„Im Gegenteil, die Gesamtausgaben im Einzelplan Soziales steigen um fast 150 Millionen Euro auf rund 1,7 Milliarden Euro. Allein für den Bereich der Eingliederungs- und Sozialhilfe sind über 736 Millionen Euro und damit 50 Millionen Euro mehr im Vergleich zum Nachtragshaushalt 2025 eingestellt“, verdeutlichte Drese. Eine Hauptursache dafür seien Kostensteigerungen, die mit dem Bundesteilhabegesetz (BTHG) im Zusammenhang stehen.

Genau vor diesem Hintergrund bestehe das klar formulierte Ziel der Landesregierung, die teilweise gravierenden Ausgabensteigerungen im Sozialbereich zu begrenzen.

„Es gibt Kostensteigerungen im Sozialbereich, die wir uns genauer ansehen müssen – sowohl auf Bundes- als auch auf Landes- und kommunaler Ebene. Und genau das machen wir und sind seit vielen Monaten dabei auch in intensiven Gesprächen mit den Wohlfahrtsverbänden der LIGA – mit Respekt vor dem großen Leistungsspektrum der sozialen Träger in unserem Land“, betonte die Ministerin.

Alle Akteure der Sozialwirtschaft einschließlich der Verbände und Kommunen sind nach Ansicht der Ministerin aufgefordert, zusammen sowohl Lösungsansätze zur Kostendämpfung in den betroffenen Bereichen zu erarbeiten als auch zu überlegen, wie man strukturiert den Sozialstaat einschließlich angemessener freiwilliger Leistungen sichern kann.

„Denn, wenn wir die Kostenexplosion im Sozialbereich nicht in den Griff kriegen, dann belastet das unsere Möglichkeiten Beratungsangebote und Sozialprojekte, so zu fördern, wie wir das für richtig erachten“, so Drese.

Schon jetzt seien 90 Prozent des Landessozialhaushaltes gesetzliche Pflichtaufgaben und schränken die freiwilligen Leistungen erheblich ein. Den meisten Kommunen gehe es ebenso.

Drese: „Deshalb sitzen wir im selben Boot. Es geht in den fortdauernden Gesprächen um Vereinfachungen, um geeinte Leistungs- und Vergütungsvereinbarungen, um eine bessere Steuerung, um Transparenz und um Bürokratieabbau.“

Es gehe aber gerade nicht um eine Kürzung der Leistungen für die betroffenen Menschen, so Drese weiter. „Wir werden als Landesregierung nicht den Zugang zu Leistungen der Eingliederungshilfe erschweren. Wir stehen zum personenzentrierten Ansatz und wollen die gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen ausbauen und gewährleisten. Dazu müssen wir die Voraussetzungen für eine transparente, steuerbare und personenzentrierte Bedarfsdeckung und einen bisher fehlenden Orientierungsrahmen für vergleichbare Sachverhalte schaffen, erläuterte Drese.

Neufassung des Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetzes

Verbesserte Beteiligung am Ausbau der Erneuerbaren Energien

Schwerin – Die Erneuerbaren Energien sind ein wichtiger Baustein des wirtschaftlichen Erfolgs Mecklenburg-Vorpommerns. Ziel der Landesregierung ist es, die  Bürgerinnen und Bürger beim weiteren Ausbau stärker an den konkreten Projekten der Energiewende zu beteiligen und so zu mehr Akzeptanz beizutragen. Dazu hat die Landesregierung heute im Kabinett die Neufassung des Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetzes (BüGem) beschlossen, die deutliche Verbesserungen für Kommunen sowie für Bürgerinnen und Bürger vor Ort bringt und die Wirtschaft von bürokratischen Auflagen entlastet.

„Unser Ziel ist es, die Beteiligung der Menschen und Gemeinden zu vereinfachen, auszuweiten und zu stärken. Wir sorgen dafür, dass die Menschen deutlich davon profitieren, wenn in ihrer Nähe Windräder gebaut werden oder ein Solarpark entsteht. Die Vorteile der Energiewende müssen vor Ort spürbar sein. Wir verbessern die Beteiligung am Ausbau der Erneuerbaren Energien: Mehr Geld, mehr Möglichkeiten, weniger Bürokratie und mehr lokale Wertschöpfung – das ist ein Gewinn für die Menschen vor Ort und die Kommunen in unserem Land“, erklärte Wirtschaftsminister Dr. Wolfgang Blank.

Mit der Neufassung des Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetzes knüpft Mecklenburg-Vorpommern an seine bundesweite Vorreiterrolle bei der Teilhabe am Ausbau der Erneuerbaren Energien an und verbessert die gesetzlichen Rahmenbedingungen weiter. Schon jetzt profitieren Gemeinden und Menschen in Mecklenburg-Vorpommern mit rund 6,2 Mio. Euro jährlich – diese Summe wird deutlich steigen.

Klima- und Umweltminister Dr. Till Backhaus erklärt dazu: „Was die Menschen im Land nicht akzeptieren, ist, dass die Transformation der Energieversorgung zwar vor ihrer Haustür passiert, sie aber nichts davon haben. Deshalb ist es für die Akzeptanz der Energiewende wichtig, die Menschen und Gemeinden im Land an den Gewinnen zu beteiligen. Wir wollen  Wertschöpfung im eigenen Land.

Ich erwarte von dem neuen Gesetz, dass MV beim Ausbau der erneuerbaren Energien mehr Tempo entwickelt, Unternehmen Planungssicherheit erhalten und Gemeinden sowie ihre Bürgerinnen und Bürger endlich einen gerechten finanziellen Ausgleich erhalten. Mehr Ökostrom könnte auch energieintensive Unternehmen nach MV ziehen und damit attraktive Jobs im Land entstehen lassen. Das ist, was wir wollen und was wir brauchen.“

Die wichtigsten Neuerungen im Überblick:

  • Verhandlungen auf Augenhöhe: Die Gemeinden begegnen den Unternehmen auf Augenhöhe und können eine passende Beteiligung aushandeln.
  • Einfache Umsetzung: Beide Seiten können sich auf einfach umsetzbare Beteiligungsmodelle einigen und so den Aufwand verringern.
  • Mehr Beteiligung: Die Höhe der finanziellen Beteiligung für Gemeinden und Bürgerinnen und Bürger wurde in sogenannten Standardmodellen klar und einfach geregelt. Bei Windenergieanlagen sollen die Gemeinden demnach beispielsweise künftig gemäß des Standardmodells 0,3 Cent pro Kilowattstunde erhalten. Die Bürgerinnen und Bürger profitieren zusätzlich von Stromgutschriften oder Haushaltsdirektzahlungen in gleicher Höhe. Die Mindesthöhe für die Beteiligung muss jeweils 0,2 pro Kilowattstunde betragen.
  • Mehr Möglichkeiten: Dabei stellt die Neufassung des Gesetzes mehr Möglichkeiten zur Verfügung, z.B. Stromgutschriften für die Einwohnerinnen und Einwohner und Direktzahlungen an die Gemeinden. Die Gemeinden können aber auch den Kauf von Anlagen aushandeln und selbst Windanlagenbetreiber werden.
  • Weniger Bürokratie: Die Meldepflichten werden reduziert und die Verfahren damit vereinfacht – das entlastet sowohl die Unternehmen als auch die Verwaltung.
  • Erweiterter Geltungsbereich: Künftig gilt das Gesetz auch für Photovoltaik-Freiflächenanlagen ab einem Megawatt (Größe von ca. 1 Hektar) installierter Leistung.
  • Repowering: Auch beim Ersatz alter Windenergieanlagen durch neue („Repowering“) greifen die Regelungen des Beteiligungsgesetzes.

Mit dem Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetz hat Mecklenburg-Vorpommern bereits im Jahr 2016 das erste Beteiligungsgesetz dieser Art in Deutschland geschaffen. Betreiber von Windenergieanlagen an Land sind seither verpflichtet, Gemeinden sowie die Einwohnerinnen und Einwohner in der Umgebung finanziell zu beteiligen. Es werden bereits zahlreiche Modelle der Teilhabe umgesetzt, darunter:

  • der Anteilserwerb an Windparks durch Gemeinden,
  • vergünstigte Stromtarife für Einwohnerinnen und Einwohner und
  • die Förderung vom Vereinsleben vor Ort.

Die Neufassung des Gesetzes ist in einem breit angelegten Diskussionsprozess auch mit Vertretern der betroffenen Verbände erarbeitet worden.

Schneller helfen, besser schützen: Kabinett beschließt SOG-Novelle

Schwerin – Innenminister Christian Pegel hat dem Kabinett heute den Entwurf zur Novellierung des Sicherheits- und Ordnungsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern (SOG M-V) vorgelegt, der nun dem Landtag übermittelt wird. Der Gesetzentwurf, der auf einer umfassenden Evaluation der bisherigen gesetzlichen Bestimmungen im sogenannten Polizeirecht des Landes aus dem vergangenen Jahr basiert, legt den Schwerpunkt auf wirksame Maßnahmen gegen häusliche Gewalt und einen verbesserten Schutz der Opfer.

„Die alarmierenden Zahlen im Bereich häuslicher Gewalt erfordern entschlossenes Handeln. Unser Ziel ist es, die Betroffenen effektiv zu schützen und Wiederholungstaten konsequent zu verhindern“, so Innenminister Christian Pegel. In Mecklenburg-Vorpommern wurden 2024 insgesamt 5.005 Fälle (2023: 5.016 Fälle) von häuslicher Gewalt erfasst. 2016 waren noch 3.628 Fälle häuslicher Gewalt in der polizeilichen Kriminalitätsstatistik festgehalten worden.

Zentrale Neuerungen betreffen die Ausweitung von Wohnungsverweisen und Rückkehrverboten sowie die Möglichkeit, Kontaktverbote künftig auch auf digitale Kommunikationswege wie Telefon, SMS und Messenger-Dienste auszudehnen. Darüber hinaus soll die Polizei gezielte Verhaltensauflagen anordnen können, um erneute Übergriffe zu verhindern.

„Mit der Einführung der elektronischen Fußfessel für Intensivtäter häuslicher Gewalt sowie dem sogenannten Spanischen Modell – bei dem auch die Opfer aufgrund der Fussfessel mit einem elektronischen Warnsystem ausgestattet werden können, wenn sich ihnen der Intensivtäter nähert – wird zusätzlicher Schutz geschaffen“, erklärte der Minister und verdeutlichte: „Wenn sich ein Täter trotz Verbot annähert, muss das Opfer sofort gewarnt werden können. So schaffen wir Sicherheit, bevor es zu neuen Übergriffen kommt.“

Ergänzt wird das Maßnahmenpaket durch engere Zusammenarbeit zwischen Polizei und Beratungsstellen, Fallkonferenzen sowie operative Opferschutzmaßnahmen wie die Ausgabe von Tarndokumenten.
„Damit setzen wir konsequent auf Prävention und effektiven Schutz“, so der Minister.

Ein weiterer Baustein der Novelle wird die Möglichkeit der Standortdatenortung über Mobiltelefone insbesondere von vermissten, hilflosen oder suizidgefährdeten Personen sowie die Einführung einer rechtssicheren Standortbestimmung für Notrufe an die 110. Während die AML-Technologie bei der 112 bereits seit Jahren eingesetzt wird, soll sie nun auch der Polizei helfen, Menschen in Gefahr schneller zu lokalisieren.

„Das bedeutet: Wenn jemand in einer akuten Gefahrensituation den Notruf wählt, können Polizei und Einsatzkräfte schneller erkennen, wo sich die betroffene Person befindet – auch dann, wenn sie den Standort nicht mehr selbst mitteilen kann. Gerade in lebensbedrohlichen Situationen, etwa bei Gewalttaten, Unfällen oder medizinischen Notfällen, zählt jede Minute. Die Ortung ist deshalb ein entscheidender Schritt, um die Menschen in unserem Land besser schützen und Leben retten zu können“, verdeutlichte Pegel.

Darüber hinaus enthält der Entwurf Anpassungen an den Datenschutzvorschriften sowie eine Klarstellung zentraler Gefahrenbegriffe im Polizeirecht, um den Einsatzkräften mehr Rechtssicherheit und eine bessere Anwendbarkeit im Alltag zu geben. „Wir setzen mit der Reform auf Prävention, Rechtssicherheit und schnellere Hilfe in lebensbedrohlichen Situationen. So stärken wir die Sicherheit in unserem Land nachhaltig“, fasste der Innenminister zusammen.

Stabilitätsbericht 2025 vorgelegt

Mecklenburg-Vorpommern hält Schuldenbremse ein und bleibt trotz enormer Herausforderungen finanziell stabil

Schwerin – Finanz- und Digitalisierungsminister Dr. Heiko Geue hat der Landesregierung in der heutigen Kabinettssitzung den Stabilitätsbericht 2025 für Mecklenburg-Vorpommern vorgestellt. Der Bericht umfasst den Zeitraum bis 2029. Er zeigt, dass die Haushaltslage des Landes trotz der enormen finanziellen Herausforderungen weiterhin stabil ist.

Alle zentralen Kennziffern liegen klar in den vorgegebenen Schwellenwerten des Stabilitätsrates. Eine drohende Haushaltsnotlage ist nicht erkennbar. Mecklenburg-Vorpommern hält zudem die Schuldenbremse gemäß Artikel 65 der Landesverfassung vollumfänglich ein.

„Trotz der enormen finanziellen Herausforderungen bleibt unser Land für die Zukunft finanziell solide aufgestellt. Der Stabilitätsbericht belegt, dass die Sparmaßnahmen und der Abbau von Schulden durch das Land zur Stabilität beitragen “, betont Finanz- und Digitalisierungsminister Dr. Heiko Geue.

Der Stabilitätsbericht weist für den gesamten Berichtszeitraum keine Auffälligkeiten auf. Bei allen Kennziffern, also dem Finanzierungssaldo, der Kreditfinanzierungsquote, der Zins-Steuer-Quote und dem Schuldenstand, bewegt sich das Land klar innerhalb der Schwellenwerte des Stabilitätsrats. Auch die Standardprojektion zur mittelfristigen Haushaltsentwicklung zeigt keine Anzeichen für eine drohende Haushaltsnotlage.

Der Stabilitätsbericht 2025 wird nun dem Stabilitätsrat vorgelegt und an die Präsidentin des Landtages Mecklenburg-Vorpommern übermittelt.

Der Stabilitätsrat überwacht die Haushalte von Bund und Ländern und prüft jährlich, ob Anzeichen für eine drohende Haushaltsnotlage bestehen. Grundlage dafür sind die Stabilitätsberichte, die die Länder bis Mitte Oktober vorlegen. Mecklenburg-Vorpommern kommt mit dem Stabilitätsbericht 2025 dieser gesetzlichen Verpflichtung nach.

Bauminister Pegel: „Der Bau-Turbo ist ein Geschenk für MV“

Schwerin – Der Bund hat den Bau-Turbo für schnelleren Wohnungsbau beschlossen – Mecklenburg-Vorpommern soll in besonderem Maße davon profitieren. Bauminister Christian Pegel zeigt sich hoch erfreut „Der Bau-Turbo ist ein Geschenk – gerade für ein dünn besiedeltes Flächenland wie unseres. Wir haben wertvolle Wohnprojekte, die bisher an zu langen Planungsverfahren gescheitert sind. Jetzt können wir sie endlich ermöglichen.“

Bislang dauerten Planungsverfahren für selbst kleinste Vorhaben oft Jahre. Musste etwa für wenige Bauplätze ein vollständiger Bebauungsplan aufgestellt werden, verzögert sich die Realisierung vieler Projekte enorm. Auch Lückenbebauungen oder das Bauen in zweiter Reihe scheiterten häufig an restriktiven Regelungen. „Sogar wenn jemand ein bestehendes Gebäude zu Wohnzwecken umbauen wollte, war das bauplanungsrechtlich oft kaum darstellbar“, so Christian Pegel weiter.

Der Bau-Turbo setzt genau hier an. Wenn Wohnraum geschaffen wird und die Gemeinde zustimmt, kann künftig von aufwendigen Planungsverfahren abgewichen werden – zum Beispiel vom Erlass eines Bebauungsplans. „Das spart Zeit, Arbeit und Geld – und macht viele Vorhaben überhaupt erst möglich“, betont Pegel. Der Turbo greift bei Neubauten, Aufstockungen, Umbauten oder der Umnutzung bisher anders genutzter Gebäude in Wohnungen. Auch die notwendige Infrastruktur wie Kitas oder kleine Läden kann zugelassen werden.

„Wenn ein Dorf nur drei oder vier neue Bauplätze ergänzen will, soll das nicht mehr einen kompletten Bebauungsplan auslösen müssen. Genau dafür ist der Bau-Turbo da“, nennt Bauminister Christian Pegel ein konkretes Beispiel und unterstreicht:

„Wir schaffen neue Spielräume, aber keine rechtsfreien Räume.“ Der Bau-Turbo gelte ausschließlich für Wohnbebauung und nur mit Zustimmung der jeweiligen Gemeindevertretung. Natur-, Umwelt- und Denkmalschutz bleiben unberührt. Bei möglichen erheblichen Umweltauswirkungen wird weiterhin eine Umweltprüfung durchgeführt. Die Regelung ist bis zum 31. Dezember 2030 befristet. „Wer jetzt ein Wohnprojekt unter Nutzung der neuen Erleichterungen umsetzen wolle, sollte deshalb möglichst frühzeitig in einen Dialog mit der betroffenen Gemeinde treten. So kann vorab geklärt werden, ob die eigenen Vorstellungen mit denen der Gemeinde in Einklang stehen, damit die Baugenehmigung später nur noch Formsache ist.“

Der Effekt ist enorm: Verfahren werden kürzer, Kosten sinken – für Verwaltung, Bürgerinnen und Bürger sowie die Wirtschaft. Gleichzeitig wird bezahlbarer Wohnraum geschaffen – insbesondere für Familien, Auszubildende, Studierende, ältere Menschen und Menschen mit geringem Einkommen.

„Schneller bauen heißt günstiger bauen – und zwar dort, wo Menschen leben wollen. Wir haben lange auf solche Lösungen gewartet. Jetzt liegt es an uns, den Bau-Turbo mutig zu nutzen. Diese Chance dürfen wir nicht verstreichen lassen“, betont Christian Pegel.

Backhaus: MV wird Klimaziele bis 2045 erreichen

Schwerin – Anlässlich der Debatte im Landtag erklärt Klimaschutzminister Dr. Till Backhaus, dem Plenum noch in diesem Jahr ein Klimaschutzgesetz vorlegen zu wollen: „Die Erarbeitung eines Klimaschutzgesetzes ist ein Prozess, der weit über die reine Formulierung von Paragrafen hinausgeht.

Dieser Prozess verlangt nicht nur wissenschaftliche Fundierung, sondern auch politische Verantwortung und gesellschaftliche Akzeptanz. Denn: Klimaschutz bedeutet, dass wir ökologische, ökonomische und soziale Fragen untrennbar zusammendenken müssen.

Das Klima hat sich bereits erheblich geändert: Die mittlere Jahrestemperatur in MV ist zwischen 1881 und 2023 um plus 1,7 Grad gestiegen, wir verzeichnen 28 weniger Frosttage und plus 21 Sommertage pro Jahr. Die Wahrscheinlichkeit, dass die 3-Grad-Grenze schon deutlich früher als 2100 erreicht wird, ist inzwischen deutlich höher. Daher ist Klimaschutz volkswirt­schaftlich die beste Investition: So ergeben sich für Deutschland jährliche Einsparungen von 18 bis 25 Milliarden Euro bei Energieimporten und acht bis zwölf Milliarden Euro bei Gesundheitskosten durch geringere Luftverschmutzungen.

Von 2000 bis 2021 entstanden in Deutschland mindestens 145 Milliarden Euro Schäden durch die Folgen des Klimawandels. Allein 80 Milliarden Euro Schadkosten entstanden seit 2018. Hitzewellen waren die tödlichsten Extremwetterereignisse in der EU der ver-gangenen Jahre. Mehr als 85 % aller durch Extremwetterereignisse verursachten Todesfälle lassen sich auf Hitzewellen zurückführen.

Und MV leistet bereits seit langem seinen Beitrag zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung: Neben der Landesenergie- und Klimaschutzagentur, die Beratungen zum Bürgerbe-teiligungsgesetz sowie zur Akzeptanz für erneuerbare Energien und für Energieeffizi-enz in Unternehmen anbietet, werden mit Hilfe von EFRE-VI-Mitteln auch weitere Informationsprojekte in gemeinnützigen Organisationen unterstützt, z.B. zu den Themen Förderberatung, nachhaltiges Bauen oder Sektorkopplung. Insbesondere der Bedarf für eine zielgerichtete Förderberatung ist hoch (Leea, BUND, LEE).

Über EFRE-VI-Mittel (82 Mio. €) werden Unternehmen und Kommunen bei Energieeffizienzprojekten und Investitionen in regenerativ versorgte Quartiere sowie intelligente Netze gefördert. Die Klimaverträglichkeitsprüfung wurde mit einem online-Tool integriert. Die Förderung von steckerfertigen PV-Anlagen läuft noch bis Ende 2027 und ist wei-terhin offen für Mieterinnen und Mieter.

Stichwort Moorschutz: Anfang Januar 2025 wurde die Strategie zum Schutz und zur Nutzung der Moore in Mecklenburg-Vorpommern veröffentlicht. Die MoorAgentur MV ist bei der Landgesellschaft MV mbH als Schnittstelle zwischen Praxis, Verwaltung und Wissenschaft für Moorschutzfragen mit Fördermitteln des Bundes aus dem ANK ein-gerichtet worden. Sie informiert über zentrale Frage­stellungen, berät, vernetzt und steht den verschiedenen Akteuren beratend mit Fachexpertise zur Seite.

Ergänzend werden sechs Moorschutzbeauftragte bei den Wasser- und Bodenverbände in MV (WBV) mit 3,6 Mio. € gefördert, um diese für Moorschutzvorhaben im Rahmen der Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen im Zeitraum 2024 bis 2028 zu unterstützen. Sie bereiten Moorschutzprojekte vor und erfassen die Staubauwerke in den Verbandsgebieten, die erneuert und angepasst werden müssen.

Für die finanzielle Unterstützung wurde die „Moorschonende Stauhaltung“ eingeführt, sie gleicht geringere Erträge aufgrund von höheren Wasserständen finanziell aus. So werden 450 Euro für die Einstellung eines durchschnittlichen Zielwasserstandes von 10 cm unter Flur gewährt. Für 30 cm unter Flur gibt es 150 Euro pro Jahr.

 Und das Land unterstützt weitere bedeutende Moorschutz­projekte:

  • Moorklimaschutz an der Ostseeküste (Fokus auf Küstenmoore, 2024-2034, 31 Mio. €. ANK-Finanzierung);
  • Wiederansiedlung von Seegraswiesen an der Ostseeküste (2025-2032, 12 Mio. €. ANK-Finanzierung);
  • Ausbildung von MoorspezialistInnen: Qualifizierungs- und Praxisprogramm von jährlich ca. 20 bis 25 AbsolventInnen (2025-2032, ANK-Finanzierung, 34 Mio. €);
  • Das ANK-Regionalbüro MV ist eingerichtet und hat die Arbeit aufgenommen.

Nicht zuletzt hat mein Haus das Akzeptanzprojekt „MV tut was“ angeschoben: Ein Projekt mit einer Laufzeit von zwei Jahren zur Förderung der Akzeptanz von Klimaschutzprojekten und Nutzung von erneuerbaren Energien im ländlichen Raum.

Niemand kann also sagen, wir würden das Thema nicht vorantreiben. Doch der Landtag hat dazu klare Leitplanken benannt: Klimaschutz muss auf einem breiten gesellschaftlichen Konsens beruhen. Er muss für alle finanzierbar sein und darf keine sozialen Härten verursachen. Angebote sollen Vorrang vor pauschalen Verboten und Verpflichtungen haben“, so Backhaus, der ergänzt:

„Die Landesregierung ist nach intensiven Beratungen zu dem Ergebnis gekommen, dass es sachgerecht ist, landesrechtliche Regelungen vorzulegen, die das Ziel der Klimaneutralität bis 2045 aufnehmen. Damit schließen wir uns dem Bund an und leisten unseren Beitrag zum Pariser Klimaabkommen.

Gerade in Mecklenburg-Vorpommern stellt uns dies vor besondere Aufgaben. Unsere großen Moorflächen sind dabei ebenso wie die Nutzung erneuerbarer Energien ein Schlüssel für den Klimaschutz. Die Renaturierung der Moore soll diese CO₂-Quelle in dauerhafte Senken verwandeln. Ebenso gilt es, die Energieeffizienz zu verbessern, die Potenziale der erneuerbaren Energien zu nutzen – und dabei sicherzustellen, dass nicht einzelne Regionen überlastet, sondern alle fair beteiligt werden. Dies ist ein Prozess, der Zeit, Investitionen und gesellschaftliche Unterstützung erfordert.

Wir müssen sicherstellen, dass ländliche Räume mit ihrer oft schwächeren Infrastruktur nicht benachteiligt werden, sondern von den Investitionen in die Energiewende und in den Klimaschutz profitieren. Und wir müssen Generationengerechtigkeit wahren, indem wir den jungen Menschen eine lebenswerte Zukunft bieten, ohne den Älteren unverhältnismäßige Lasten aufzubürden.

Klimaschutz muss machbar, finanzierbar und für alle gerecht sein. Die bisherigen Beteiligungsprozesse haben gezeigt, wie wichtig Transparenz und Mitgestaltung sind. Online-Beteiligungen wurden breit angenommen, regionale Foren haben Stimmen aus allen Teilen des Landes eingefangen. Gerade in einem Flächenland wie Mecklenburg-Vorpommern ist diese Breite entscheidend, um die Akzeptanz für notwendige Veränderungen zu sichern.

Die Landesregierung wird nun, auf Grundlage der Verbände- und Öffentlichkeitsbeteiligung, den Gesetzentwurf überarbeiten und ihn noch in diesem Jahr dem Landtag vorlegen. Die eingegangenen Stellungnahmen sind unterschiedlich. Dabei findet das Zieljahr 2045 überwiegend Zustimmung, natürlich sind aber auch einige Verbände für ein ambitionierteres Ziel.

Klimaschutz ist aber nicht nur eine ökologische, sondern ebenso eine soziale und gesellschaftliche Aufgabe. Nicht zu vergessen ist dabei, dass wir neben dem Klimaschutz ebenso die Klimaanpassung verbessern müssen, um robuste Systeme in unserem Land aufzubauen und zu erhalten – sowohl in der Natur als auch bei Gebäuden, im sozialen Bereich, zum Schutz der Infrastruktur und auch zur Anpassung in der Land- und Forstwirtschaft.

Fest steht aber auch, dass präventiver Klimaschutz ein volkswirtschaftlicher Vorteil ist. Der Gesetzentwurf ist also in der Abstimmung und wird kurzfristig im Kabinett behandelt werden. Wir werden am Zieljahr 2045 festhalten.“

Backhaus: Landgestüt Redefin wird nicht verkauft!

Schwerin – Minister Dr. Till Backhaus stellte heute im Rahmen der Landtagssitzungen von Mecklenburg-Vorpommern klar: Das Landgestüt Redefin wird nicht verkauft. Niemand stellt die Bedeutung dieses kulturhistorisch einzigartigen Ensembles infrage. Das Land bleibt Eigentümer und steht fest zu seiner Verantwortung für den Standort, der auf vier zentralen Säulen ruht:

Hengsthaltung , Reit- und Fahrschule, Ausbildung und kulturelle Veranstaltungen. Sie machen Redefin zu einem lebendigen Zentrum der Pferdezucht, des Sports, der Bildung und der Kultur in Mecklenburg-Vorpommern.

„Ich habe Verständnis, wenn sich die Menschen um den Weiterbestand des Gestüts sorgen. Aber ich finde es verwerflich, wenn bewusst auf Fehlinterpretationen aufgesprungen wird, um politisch Stimmung zu machen“, sagte Backhaus. „Noch einmal ganz deutlich: Das Landgestüt Redefin wird nicht verkauft.“

Tradition bewahren, Zukunft gestalten

Das Landgestüt Redefin zählt zu den bedeutendsten historischen Anlagen Mecklenburg-Vorpommerns und zieht jährlich rund 100.000 Gäste an. Große Publikumserfolge wie die LebensArt-Ausstellung (20.000 Besucherinnen und Besucher), das Picknick-Pferde-Sinfoniekonzert, der Redefiner Kindertag, die Landesmeisterschaften und die traditionellen Hengstparaden zeigen, wie fest das Gestüt in der Gesellschaft verankert ist und welche Strahlkraft es über die Landesgrenzen hinaus besitzt.

Am Standort arbeiten derzeit 30 Beschäftigte und 12 Auszubildende. Mit einem jährlichen Umsatz von rund 1,2 Millionen Euro an eigenen Einnahmen leistet das Gestüt bereits heute einen wichtigen Beitrag zur Finanzierung seiner Aufgaben.

Für den Doppelhaushalt 2026/2027 sind darüber hinaus 3,7 Millionen Euro Landesmittel vorgesehen, um die Infrastruktur, den Ausbildungsbetrieb und den Erhalt des denkmalgeschützten Ensembles weiter zu sichern.

„Das Land bekennt sich klar zu Redefin“, sagte Backhaus. „Aber ein ‚Weiter so‘ kann es nicht geben. Wir alle – parteiübergreifend – wissen, dass es tragfähige Lösungen braucht, um die Zukunft des Gestüts langfristig zu sichern. Es geht nicht darum, etwas zu beenden, sondern etwas zu erhalten und weiterzuentwickeln – mit wirtschaftlicher Vernunft und Verantwortungsbewusstsein.“

Interessenbekundungsverfahren dient als Marktanalyse

Um die besten Ideen für eine nachhaltige Zukunft zu finden, hat das Land ein öffentliches Interessenbekundungsverfahren gestartet. Dieses Verfahren ist keine Privatisierung, sondern als Marktanalyse zu verstehen: Es soll aufzeigen, welche innovativen Konzepte und Partnerschaften geeignet sind, die Wirtschaftlichkeit zu verbessern und gleichzeitig die öffentlichen Aufgaben des Gestüts zu sichern. Dazu gehören die Fortführung der Hengsthaltung, der Reit- und Fahrausbildung, die Lehrlingsausbildung  und der Ausbau kultureller sowie touristischer Angebote.

„Redefin ist ein lebendiger Ort der Begegnung für Züchter, Sportler, Familien und Kulturinteressierte. Wir wollen das touristische Angebot weiterentwickeln, neue Zielgruppen gewinnen und die Verweildauer der Gäste erhöhen“, so Backhaus weiter. „Das ist aktive Zukunftsgestaltung – kein Ausverkauf.“

AfD-Antrag trägt nichts zur Lösung bei

Der von der AfD eingebrachte Antrag „Tradition mit Zukunft – Landgestüt Redefin erhalten“ greift zu kurz. Alle darin erhobenen Forderungen – vom Erhalt über die Kernaufgaben bis zur Finanzierung – sind längst Bestandteil des bestehenden Zukunftskonzepts. Der Antrag dient daher nicht der Sache, sondern schürt unbegründete Ängste.

„Wer behauptet, das Land wolle Redefin verkaufen, sagt bewusst die Unwahrheit“, stellte Backhaus abschließend klar. „Unser Ziel ist klar: Redefin soll ein Ort bleiben, an dem Pferdezucht, Ausbildung, Kultur, Tourismus und Tradition in die Zukunft geführt werden.“

Stärkung der Gesundheitsversorgung

Drese bringt Gesetzentwurf zur Stärkung der Gesundheitsversorgung im ländlichen Raum in den Landtag ein

Schwerin –  Mit dem immer höher werdenden Altersdurchschnitt im Land wächst auch der Bedarf an medizinischer Versorgung. Vor dem Hintergrund des zunehmenden Fachkräftemangels und der in weiten Teilen dünnen Besiedlung stellt das Mecklenburg-Vorpommern für die Zukunft vor große Herausforderungen. Die Landesregierung will hier aktiv gegensteuern.

Gesundheitsministerin Stefanie Drese brachte am Mittwochabend eine entsprechende Gesetzesinitiative in den Landtag ein. „Mit ganz konkreten Maßnahmen wollen wir die Gesundheitsversorgung in ländlichen oder strukturschwachen Regionen im Land stärken“, betonte Drese im Landtag.

„Wir modernisieren und erweitern damit grundlegend unser Landarztgesetz, das sich bewährt hat, nun aber an die Bedarfe der nächsten Jahre angepasst und weiterentwickelt werden muss“, sagte Drese. Das Land vergibt seit 2020 Jahren anteilig Medizinstudienplätze an Studentinnen und Studenten, die sich verpflichten, nach Ende ihrer Ausbildung in MV zu arbeiten.

Das Hauptziel der Gesetzesinitiative ist nach Angaben von Drese, zukünftig neben den Studienplätzen in Humanmedizin auch solche in Zahnmedizin und Pharmazie an Personen zu vergeben, die langfristig die Versorgung in MV sichern. Zudem sollen anteilig Plätze für den Öffentlichen Gesundheitsdienst bereitgehalten werden. „Ein Teil der Studierenden kann außerdem, anders als bisher, nach der Approbation in unterbesetzte Bereiche der fachärztlichen Versorgung wechseln. Damit stärken wir die Facharztgebiete im Bereich der Augen-, HNO- und Frauenheilkunde sowie Dermatologie, Urologie und Neurologie im ländlichen Raum“, verdeutlichte die Ministerin.

„Für das Auswahlverfahren bedeutet das, dass wir künftig noch stärker auf die persönliche Eignung für die Arbeit in den ländlicheren Regionen unseres Bundeslandes achten werden“, so Drese. Weiterhin bleibe die Orientierung an den Bedürfnissen der Patientinnen und Patienten wichtig, indem Empathie und Sozialkompetenz neben der nicht alleinig entscheidenden Abiturnote Schlüsselfaktoren seien.

„Auch wenn die Sicherstellung der ärztlichen und zahnärztlichen Versorgung bundesrechtlich bei der Kassenärztlichen und Kassenzahnärztlichen Vereinigung liegt, so leisten wir aus meiner Sicht mit dem neuen Gesundheitsversorgungsunterstützungsgesetz, das in dieser Form übrigens in Deutschland einmalig ist, eine wirksame Unterstützung – für eine gute Versorgung im ganzen Land, auch in Zukunft“, sagte Drese im Landtag.

Der Gesetzentwurf geht nun in die Fachausschüsse zur Beratung.