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Kategorie: Landtag und Regierung MV

237 Maßnahmen zur Staatsmodernisierung

Schwerin – Die Landesregierung hat in ihrer heutigen Kabinettssitzung den Startschuss zur Umsetzung von 237 Maßnahmen zur Staatsmodernisierung in Mecklenburg-Vorpommern beschlossen. Grundlage ist die Föderale Modernisierungsagenda, die im Dezember 2025 von Bund und Ländern gemeinsam vereinbart wurde.

Der Kabinettsbeschluss sieht vor, Verfahren zu vereinfachen und zu beschleunigen, unnötige Berichtspflichten abzubauen, digitale und medienbruchfreie Abläufe zum Standard zu machen und Doppelarbeit in der Verwaltung zu reduzieren. Damit sollen Anträge einfacher gestellt werden können, Entscheidungen schneller fallen und die Verwaltung ihre Zeit stärker für Beratung und Lösungen statt für formale Prüfungen nutzen.

„Staatsmodernisierung ist ein Demokratieprojekt. Unser Ziel ist eine Verwaltung, die bürgernäher und wirtschaftsfreundlicher ihre Aufgaben erledigt. Wenn der dazu notwendige Kulturwandel gelingt, kann auch die Zustimmung zur Demokratie insgesamt gestärkt werden“, sagt Finanz- und Digitalisierungsminister Dr. Heiko Geue. „Wir müssen entschlossen auf Modernisierung, Bürokratieabbau und Digitalisierung setzen. Das wollen wir gemeinsam mit der kommunalen Ebene machen.“

Die Föderale Modernisierungsagenda bildet erstmals einen gemeinsamen, verbindlichen Rahmen von Bund und Ländern für die Modernisierung staatlichen Handelns. Dabei setzt die Agenda ausdrücklich auf arbeitsteilige Umsetzung, Nachnutzung bestehender Lösungen und klare Verantwortlichkeiten im Föderalverbund.

In Mecklenburg-Vorpommern wird die bundesweit vereinbarte Agenda durch landesspezifische Maßnahmen ergänzt. Damit trägt die Landesregierung den besonderen strukturellen und demografischen Herausforderungen des Landes Rechnung. Die Maßnahmen bündeln sich dabei in vier zentralen Vorhaben:

  • Weniger Bürokratie: Abbau unnötiger Nachweis- und Berichtspflichten und Vereinfachung von Genehmigungs- und Förderverfahren,
  • Schnellere Entscheidungen: klare Zuständigkeiten, verbindliche Fristen und gebündelte rechtliche Anpassungen in einem ressortübergreifenden Artikelgesetz,
  • Mehr Digitalisierung: Ausbau digitaler, durchgängiger Verfahren, stärkere Standardisierung und konsequente Nachnutzung digitaler Lösungen,
  • Effizientere Verwaltungsabläufe: Einsatz digitaler Werkzeuge, einschließlich Künstlicher Intelligenz, zur Unterstützung bei Routineaufgaben und zur Sicherung der Leistungsfähigkeit der Verwaltung.

Damit die Maßnahmen zügig greifen, setzt die Landesregierung auf eine verbindliche Umsetzung. Die Koordination übernimmt das Ministerium für Finanzen und Digitalisierung. Erste rechtliche und organisatorische Änderungen sollen bereits kurzfristig auf den Weg gebracht werden.

Geplant ist unter anderem ein ressortübergreifendes Artikelgesetz, in dem kurzfristig umsetzbare rechtliche Anpassungen gebündelt werden sollen. Ziel sind spürbare Entlastungen, schnellere Verfahren und medienbruchfreie Abläufe.

So wird beispielsweise in zahlreichen Ausbildungs- und Prüfungsverordnungen die Pflicht, beglaubigte Kopien oder Originalurkunden einzureichen entfallen. Künftig reichen in der Regel einfache Kopien. Ebenso wird in vielen Gesetzen die bisher erforderliche Schriftform (mit eigen-händiger Unterschrift) durch die elektronische Form ersetzt – also z. B. E-Mail oder Online-Formular.

Die in der Föderalen Modernisierungsagenda vorgesehen Erleichterungen im Vergaberecht wurden in Mecklenburg-Vorpommern bereits teilweise umgesetzt. So wurden zur schnelleren Umsetzung die Wertgrenzen unter anderem für Dienstleistungsaufträge von 5.000 Euro auf 100.000 Euro angehoben und es werden mehr Eigenerklärungen statt Nachweise verlangt.

Ebenso sieht die Föderale Modernisierungsagenda vor, dass auf die Vorlage von Registerauskünften verzichtet wird. Diese sollen künftig elektronisch durch die Behörden abrufbar sein.„Wir müssen Verwaltung konsequent vom Bürger her denken“, so Geue weiter. „Dazu brauchen wir Beschleunigungsgesetze vom Bund und eine enge Zusammenarbeit bei digitalen Lösungen mit Bund und den Ländern.“

Neues Personalvertretungsgesetz: stärkere Beteiligung und Mitbestimmung

Schwerin – Das Kabinett hat den Gesetzentwurf zur umfassenden Novellierung des Personalvertretungsgesetzes beschlossen. Nach mehr als 30 Jahren soll das seit 1993 geltende Gesetz grundlegend modernisiert und an aktuelle rechtliche, gesellschaftliche und arbeitsorganisatorische Entwicklungen angepasst werden.

„Mit der Novellierung des Personalvertretungsgesetzes schaffen wir ein zeitgemäßes und praxistaugliches Regelwerk für die Mitbestimmung im öffentlichen Dienst. Die Arbeitswelt hat sich in den vergangenen Jahrzehnten grundlegend verändert – darauf geben wir jetzt eine klare und zukunftsfähige Antwort“, erklärt Innenminister Christian Pegel.

Hintergrund der Reform sind unter anderem die Umsetzung höchstrichterlicher Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur personalvertretungsrechtlichen Mitbestimmung sowie veränderte Arbeitsbedingungen durch flexible Arbeitszeiten, neue Arbeitsformen und die zunehmende Digitalisierung. Auch die bessere Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Pflege sowie die Stärkung von Gleichstellungsfragen standen im Fokus der Überarbeitung.

Der Gesetzentwurf baut auf der Koalitionsvereinbarung der Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern und einem Eckpunktepapier auf und zielt darauf ab, die Mitbestimmung im öffentlichen Dienst zeitgemäß weiterzuentwickeln. Künftig werden die Regelungen zur Mitbestimmung übersichtlicher und klarer gefasst. Personalräte sollen sich grundsätzlich mit allen innerdienstlichen Angelegenheiten befassen können – so, wie es in anderen norddeutschen Ländern bereits üblich ist.

Zugleich wird die vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Dienststellen und Personalräten gestärkt und eine ressortübergreifende Mitbestimmung eingeführt, damit Beschäftigteninteressen auch über Ressortgrenzen hinweg besser berücksichtigt werden können. Dies können Fälle sein wie die Einführung einer elektronischen Akte in der gesamten Landesregierung, so dass nicht mehr in jedem Ministerium einzeln mit dem Personalrat verhandeln muss, Gleiches gilt für landesregierungsweit beabsichtigte Arbeitszeitregelungen oder Home-Office-Regelungen.

Darüber hinaus treibt der Gesetzentwurf die Digitalisierung der Personalratsarbeit voran und stärkt gezielt die Beteiligung junger Beschäftigter. Erstmals werden eigene Beteiligungsgremien für Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare sowie für Verwaltungsdienst-Anwärterinnen und Anwärter geschaffen. Auch studentische und wissenschaftliche Hilfskräfte erhalten durch spezielle Regelungen eine stärkere und klar geregelte Vertretung.

Darüber hinaus werden die Freistellungsregelungen für Personalratsmitglieder angepasst, neue Vorschriften zur Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf aufgenommen und Maßnahmen zur Vermeidung personalratsloser Zeiten bei Umstrukturierungen eingeführt. Künftig sind – entsprechend vergleichbarer Regelungen in anderen norddeutschen Bundesländern – nur noch zwei Statusgruppen vorgesehen: Beamtinnen und Beamte sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Die frühere Aufteilung der Arbeitnehmer in Arbeiter und Angestellte endet damit auch in Mecklenburg-Vorpommern. Zudem wird die Personalratswahl um die Möglichkeit der elektronischen Stimmabgabe erweitert.

„Gerade mit Blick auf die digitale Transformation und den zunehmenden Fachkräftemangel ist die Beteiligung der Beschäftigten ein entscheidender Erfolgsfaktor. Mitbestimmung heißt auch Mitverantwortung für eine leistungsfähige, moderne und effiziente Verwaltung“, so der Minister weiter.

Mit der Neufassung des Gesetzes legt das Land Mecklenburg-Vorpommern den Grundstein für ein modernes, anwenderfreundliches und zukunftsfestes Personalvertretungsrecht im öffentlichen Dienst.

Bürokratieabbau: Vergabe öffentlicher Aufträge deutlich vereinfacht

Dr. Wolfgang Blank: „Ein großer Schritt auf dem Weg zu weniger Bürokratie in MV“

Schwerin – In Mecklenburg-Vorpommern können öffentliche Aufträge ab sofort deutlich unbürokratischer vergeben werden. Mit der heute im Gesetz- und Verordnungsblatt veröffentlichten Änderungsverordnung (Verordnung zur Änderung der Vergabe- und Mindestarbeitsbedingungen-Verfahrensverordnung; 2. März 2026, Gesetz- und Verordnungsblatt für Mecklenburg-Vorpommern, Seite 98) werden die Grenzen, bis zu denen Land und Kommunen Aufträge direkt und ohne aufwendiges Vergabeverfahren vergeben können, signifikant erhöht.

Unter anderem wird bei Liefer- und Dienstleistungen die Grenze für Direktaufträge von bisher 5.000 Euro auf 100.000 Euro angehoben. Bei Bauleistungen ist die direkte Vergabe von öffentlichen Aufträgen jetzt bis zu einer Höhe von 150.000 statt bisher 10.000 Euro möglich.

Dazu erklärt Dr. Wolfgang Blank, Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Wirtschaft: „Diese massive Erhöhung der Wertgrenzen ist ein großer Schritt auf dem Weg zu weniger Bürokratie in Mecklenburg-Vorpommern. Das ist ein doppelter Gewinn für M-V: Für die öffentliche Hand sinkt der der administrative Aufwand und für unsere Unternehmen wird der Zugang zu Aufträgen von Kommunen und Land deutlich erleichtert.“

Traditionelles Kapitänsdinner der Deutschen Marine

Schwesig: Marine, maritime Wirtschaft und das Land MV sind enger denn je verbunden

Schwerin – Ministerpräsidentin Manuela Schwesig sagte in ihrer Rede beim traditionellen Kapitänsdinner der Deutschen Marine zu Gunsten des Bundeswehr-Sozialwerks: „Wir in Mecklenburg-Vorpommern halten zusammen: Das gilt auch für Soldatinnen und Soldaten und ihre Angehörigen in Not. Mit diesem Kapitänsdinner unterstützen wir gemeinsam die „Aktion Sorgenkinder in Bundeswehrfamilien“ des Bundeswehr-Sozialwerks.“

Das Bundeswehr-Sozialwerk sei ganz wesentlich von Ehrenamtlichen getragen. Es werde von vielen aktiven Soldatinnen und Soldaten, Einheiten ebenso wie von Förderern aus der Gesellschaft unterstützt. Der Abend sei eine Gelegenheit, zu dieser wichtigen Arbeit beizutragen.

„Heer, Marine und Luftwaffe sind stark in Mecklenburg-Vorpommern vertreten. Ebenso der Sanitätsdienst, die Streitkräftebasis und die Verwaltung. Soldatinnen und Soldaten gehören zum Alltag in unserem Land. Sie tragen das gesellschaftliche Leben mit, gerade in den kleineren Orten“, unterstrich Schwesig. Die Aufträge der Bundeswehr böten örtlichen Betrieben Arbeit. Soldatinnen und Soldaten stünden bei Notlagen helfend zur Seite, etwa bei Hochwasser oder bei Waldbränden.

„Eine Bundeswehr im Frieden und für den Frieden ist ein wichtiger Teil unserer Gesellschaft. Wir wissen beides zu schätzen; den Frieden ebenso wie die Arbeit der Soldatinnen und Soldaten“, sagte sie weiter.

Der vierte Jahrestages des russischen Überfalls auf die Ukraine zeige, dass Frieden nicht selbstverständlich sei. „In diesen Zeiten sind Marine, maritime Wirtschaft und das Land Mecklenburg-Vorpommern enger verbunden denn je“, so Schwesig.

Die Ministerpräsidentin betonte: „Wir in Mecklenburg-Vorpommern halten zusammen, und das heißt auch: Wir in Mecklenburg-Vorpommern stehen hinter der Bundeswehr. Hinter den Menschen, die in Mecklenburg-Vorpommern als Soldatinnen, Soldaten oder Zivilbeschäftigte bei der Bundeswehr arbeiten. Ich habe allergrößten Respekt vor ihrem Einsatz und ihrer Leistung.“

Bundesstrategie gegen Organisierte Kriminalität

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommerns Innenminister Christian Pegel begrüßt die neue Ausrichtung des Bundes in der Bekämpfung der Organisierten Kriminalität, der Finanz- und der Rauschgiftkriminalität. Die von der Bundesregierung geplanten Maßnahmen seien ein wichtiger und richtiger Schritt und zugleich ein großer Gewinn für die Sicherheitsbehörden der Länder – auch und gerade für Mecklenburg-Vorpommern.

„Organisierte Kriminalität trifft den Rechtsstaat dort, wo es am meisten wehtut: beim Geld. Deshalb ist es konsequent und notwendig, dass wir die Finanzermittlungen deutlich verstärken. Was aus dubiosen oder kriminellen Quellen stammt, muss konsequent eingezogen werden. Verbrechen darf sich nicht lohnen“, erklärt Innenminister Christian Pegel. Künftig sollen verdächtige Vermögenswerte früher beschlagnahmt werden können.

Besonders positiv bewertet der Minister die geplante Zusammenarbeit der Bundesbehörden: Ein echter Fortschritt sei, dass der Zoll und das Bundeskriminalamt künftig gegenseitig auf relevante Daten zugreifen können und moderne Methoden der Künstlichen Intelligenz einsetzen dürfen. „Der Einsatz von KI bei der Fahndung und der Identifizierung von Tätern verschafft den Ermittlungsbehörden einen entscheidenden Vorsprung gegenüber hochprofessionell agierenden kriminellen Netzwerken. Wir zeigen hier, dass der Staat zeitgemäß reagiert und nicht den Täter allein das Feld überlässt“, so Christian Pegel.

Ein weiterer zentraler Baustein ist der Aufbau gemeinsamer Analysezentren sowie gemeinsamer Ermittlungsgruppen von Zoll und Bundeskriminalamt im Kampf gegen Geldwäsche und Drogenhandel. „Diese enge Verzahnung stärkt die Schlagkraft der Sicherheitsbehörden insgesamt. Davon profitieren auch unsere Landespolizei und die Strafverfolgungsbehörden in Mecklenburg-Vorpommern“, so Christian Pegel und ergänzt: „Wir erinnern uns alle an den traurigen Vorfall rund um die Ecstasy-Tabletten ‚Blue Punisher‘. Diese gefährliche Droge hat ihren Weg aus dem Ausland in unser Land gefunden. Eine starke vor allem auch internationale – europäische – Zusammenarbeit kann dies für die Zukunft hoffentlich erschweren und vor allem die Verbrecher dahinter enttarnen.“

Die neue Bundesstrategie sendet ein klares Signal: Der Staat handelt entschlossen, vernetzt und mit modernen Mitteln gegen organisierte Kriminalität. „Ich sehe darin eine sehr gute Grundlage, um die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger nachhaltig zu stärken – im Bund wie in den Ländern“, so der Innenminister abschließend.

Straßenbau: Investitionen von rund 263 Millionen Euro

Dr. Blank: „Gute Straßen sind Lebensadern für die wirtschaftliche Entwicklung“

Schwerin – In Schwerin hat Wirtschafts- und Infrastrukturminister Dr. Wolfgang Blank heute die wichtigsten Straßenbauprojekte des Jahres vorgestellt. Für 2026 sind Investitionen in Höhe von insgesamt rund 263 Millionen Euro für den Erhalt und den Neubau von Bundes- und Landesstraßen in Mecklenburg-Vorpommern geplant.

Von den insgesamt rund 263 Millionen Euro sind:

  • 182,4 Millionen Euro für Bundesstraßen vorgesehen, davon 45,3 Millionen Euro für den Erhalt,
  • 80,6 Millionen Euro für Landesstraßen, davon 46,6 Millionen Euro für den Erhalt sowie für Um- und Ausbaumaßnahmen.

Im vergangenen Jahr hatten Bund und Land 159,6 Millionen Euro für Straßenbaumaßnahmen in Mecklenburg-Vorpommern investiert.

Dazu erklärt Dr. Wolfgang Blank, Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit: „Gute Straßen sind in unserem Flächenland die Lebensadern für wirtschaftliche Entwicklung und die Mobilität unserer Bürgerinnen und Bürger. Investitionen in Straßen und Brücken sind Investitionen in die erfolgreiche Zukunft unserer Wirtschaft und in die Lebensqualität der Menschen in Mecklenburg-Vorpommern.“

Drei Investitionsschwerpunkte für 2026

Die geplanten Mittel konzentrieren sich auf drei zentrale Schwerpunkte:

  1. Erhalt der bestehenden Straßen und Brücken.
  2. Drei große Neubauvorhaben – die Ortsumgehungen Wolgast, Mirow und Dargun.
  3. Mehr Verkehrssicherheit – durch den Bau neuer Radwege an Bundes- und Landesstraßen.

Mit den geplanten Investitionen setzt Mecklenburg-Vorpommern ein deutliches Signal für eine leistungsfähige Infrastruktur, starke Wirtschaftsstandorte und mehr Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer.

„Mit den Ortsumgehungen Mirow und Dargun sowie der Peenebrücke bei Wolgast setzen wir nun drei zentrale Neubauprojekte um, die den städtischen Verkehr spürbar entlasten und attraktive Verkehrswege schaffen, von denen sowohl die Menschen vor Ort als auch die Gäste in unserem Land nachhaltig profitieren“, so Minister Dr. Blank.

„Wir haben in diesem Jahr eine Reihe bedeutender Projekte fortzuführen und neu umzusetzen. Diese Investitionen sind notwendig, um unsere Infrastruktur langfristig zu erhalten und die Verkehrssicherheit weiter zu verbessern. Mit dieser kontinuierlichen Strategie schaffen wir die Grundlage für ein leistungsfähiges und zukunftsfähiges Straßennetz. Dabei stimmen wir uns eng mit allen Beteiligten ab, um die Auswirkungen auf den Verkehrsfluss so gering wie möglich zu halten“, erklärt Dr. René Firgt, Direktor Landesamt für Straßenbau und Verkehr.

Neues Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz M-V

Innenminister Pegel: „Mehr Klarheit, mehr Flexibilität, mehr Sicherheit“

Schwerin – Mit dem Entwurf für das neue Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz modernisiert die Landesregierung den Brandschutz in Mecklenburg-Vorpommern grundlegend. Im Mittelpunkt stehen die Stärkung des Ehrenamts, klare Zuständigkeiten und mehr Flexibilität für Kommunen und Feuerwehren.

„Dieses Gesetz ist ein starkes Signal an die vielen ehrenamtlichen Kameradinnen und Kameraden, auf deren Engagement unser Brandschutz beruht“, sagt Innenminister Christian Pegel in Schwerin und betont:

„Der Entwurf ist aus der Praxis für die Praxis entstanden. Wir haben die Feuerwehren von Beginn an intensiv eingebunden, weil sie am besten wissen, was im Einsatz funktioniert – und was nicht. Ich bedanke mich bei allen Beteiligten für den konstruktiven und zielführenden Austausch in dem intensiven Arbeitsprozess. Das war für uns ein neuer – wenn auch längerer – Weg, den wir hier bewusst gewählt haben, um unsere Kameradinnen und Kameraden nicht mit theoretischen Ideen alleine zu lassen, sondern eben deren Bedürfnisse und Erfahrungen in dieses neue Gesetz einfließen zu lassen.“

Mehr Schutz fürs Ehrenamt

Ein zentraler Schwerpunkt des neuen Gesetzes ist der Schutz der ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen – organisatorisch, rechtlich und sozial.

Den Gemeinden wird ausdrücklich – unabhängig von kommunalverfassungsrechtlichen Regelungen – die Aufgabe zugewiesen, eine Satzung für die Freiwillige Feuerwehr zu erlassen. Damit wird eindeutig festgelegt, welche organisatorischen und rechtlichen Rahmenbedingungen die Gemeinde vorgibt.

Im Gegenzug wird die bisherige „Feuerwehrsatzung“, die in Teilen vereinsrechtlich geprägt war, inhaltlich neu gefasst und in eine Dienstordnung überführt. Diese Dienstordnung können sich die Freiwilligen Feuerwehren künftig selbstbestimmt geben und ausgestalten.

„So verbinden wir kommunale Verantwortung mit echter Selbstorganisation der Feuerwehren. Rechtssicherheit ist gelebte Wertschätzung. Unsere Feuerwehrangehörigen müssen wissen, worauf sie sich verlassen können – und wo ihre eigene Gestaltungsfreiheit beginnt“, so Pegel.

Das Gesetz setzt eindeutig auf Freiwilligkeit, so sollen Pflichtfeuerwehren möglichst vermieden werden. Stattdessen sind gezielte Zuverpflichtungen vorgesehen, wenn vorübergehend nicht genügend Aktive zur Verfügung stehen.

„Niemand soll gegen seinen Willen dauerhaft in den Dienst gezwungen werden. Pflichtmodelle dürfen nur das letzte Mittel sein, wenn es anders nicht mehr geht. Das Ziel ist ausdrücklich nicht, Freiwilligkeit zu ersetzen, sondern bestehende Freiwillige Feuerwehren gezielt zu stabilisieren, wenn die Einsatzbereitschaft sonst nicht mehr gewährleistet werden kann“, betont der Minister.

Um die zunehmende Belastung durch Einsätze außerhalb akuter Notlagen zu begrenzen, werden zusätzliche Gebührentatbestände eingeführt. Dazu zählen unter anderem Ölspuren, Türöffnungen, umgestürzte Bäume auf Privatgrundstücken oder reine Tragehilfen für den Rettungsdienst, wenn sie keine Notfälle und Notlagen sind.

„Freiwillige Feuerwehren berichten landesweit von einem deutlichen Anstieg von Einsatzszenarien, die keine klassischen Notlagen darstellen, aber zunehmend ehrenamtliche Ressourcen binden. Durch diese Entwicklung, leidet langfristig die Akzeptanz bei freistellenden Arbeitgebern – und die Motivation der Ehrenamtlichen. Das wollen wir ganz bewusst bremsen“, so der Minister weiter.

Künftig werden kostenfreie Einsätze eindeutig auf klassische Aufgaben wie Brandbekämpfung und Menschenrettung begrenzt. Dienstleistungsorientierte Einsätze werden klarer als kostenpflichtig definiert und für die Gebührenkalkulation erhalten die Gemeinden Erleichterungen durch gesetzliche Pauschalierungen und vereinfachte Berechnungssystematiken.

„Wir schützen das Ehrenamt, indem wir es auf das konzentrieren, wofür es unverzichtbar ist – und nicht für alles andere automatisch alarmieren“, erklärt Christian Pegel.

Darüber hinaus wird der Unfallschutz auf nicht verheiratete Lebensgemeinschaften ausgeweitet. Partnerinnen und Partner sowie insbesondere Kinder von Feuerwehrangehörigen werden künftig auch ohne Trauschein abgesichert, wenn es infolge der ehrenamtlichen Tätigkeit zu einem tödlichen Unfall kommt.

„Für uns zählt der Mensch, nicht der Trauschein. Wer Dienst für die Allgemeinheit leistet, muss sicher sein, dass seine Angehörigen abgesichert sind“, so der Innenminister.

Stärkung der Amtswehrführer und Bündelung von Aufgaben

Das neue Gesetz stärkt die Rolle der Amtswehrführer deutlich. Sie erhalten klarere Zuständigkeiten.

Außerdem erhalten Gemeinden und Ämter, die dies wollen,  künftig mehr Möglichkeiten, Feuerwehraufgaben auf Amtsebene zu bündeln – etwa bei Ausbildung, Organisation oder Spezialtechnik. Das entlastet kleine Ortswehren, vermeidet Doppelstrukturen und erhöht die Schlagkraft insgesamt.

„Gerade im ländlichen Raum wollen wir der kommunalen Selbstverwaltung vor Ort die selbstbestimmte Wahl einräumen. Die Gemeinden können selbstredend weiterhin selbst agieren. Gemeinden und Ämter können sich aber auch für deutlich mehr Kooperation entscheiden, weil starke Amtsstrukturen mehr Verlässlichkeit für alle Beteiligten bedeuten können. Mit den Neuerungen werden rechtliche Unsicherheiten abgebaut und Voraussetzungen geschaffen, Feuerwehrstrukturen – wenn das vor Ort gewünscht ist – auf Amtsebene leistungsfähiger zu bündeln – etwa bei Technik, Organisation oder Ausbildung“, sagt Christian Pegel weiter.

Führerscheinerwerb gezielt unterstützen

Ein praktisches Problem vieler Feuerwehren ist der Bedarf an Einsatzkräften mit der erforderlichen Fahrerlaubnis für Einsatzfahrzeuge – gerade bei allerorten anstehenden Generationenwechseln in den Freiwilligen Feuerwehren. Angebote des Landes für eine zentrale Fahrschulausbildung könnten dies im Flächenbundesland aber nicht lösen. Das neue Gesetz erlaubt es deshalb den Landkreisen und kreisfreien Städten, künftig aus den ihnen zustehenden Feuerschutzsteuermitteln Fahrlehrer dezentral im Land für eine Fahrausbildung anzustellen, um den Gemeinden gegen Kostenbeteiligung eine Ausbildung der ehrenamtlichen Feuerwehrkameradinnen und -kameraden anzubieten, oder Rahmenverträge für die Gemeinden im Landkreis mit Fahrschulen abzuschließen.

„Ein Einsatzfahrzeug hilft niemandem, wenn es nicht bewegt werden darf. Deshalb schaffen wir Möglichkeiten, Fahrerinnen und Fahrer für unsere Feuerwehren auszubilden“, so der Minister.

Mit dem neuen Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz setzt Mecklenburg-Vorpommern ein Zeichen für seine Feuerwehren – und insbesondere die ehrenamtlichen Kameradinnen und Kameraden. Es schützt das Ehrenamt vor Überforderung, stärkt Führungsstrukturen und schafft praxisnahe Lösungen für bekannte Engpässe.

„Unsere Feuerwehren sind eine tragende Säule der öffentlichen Sicherheit. Tag und Nacht stehen sie bereit, um Menschen zu helfen, Brände zu bekämpfen und in Notlagen schnell und zuverlässig Unterstützung zu leisten – oft unter Einsatz der eigenen Gesundheit und in ihrer Freizeit. Dieses Engagement ist alles andere als selbstverständlich, gerade in einem Flächenland wie Mecklenburg-Vorpommern. Den Frauen und Männern der Feuerwehren in unserem Land gilt mein ausdrücklicher Dank und meine große Anerkennung. Ihr Einsatz ist unverzichtbar für unser Land“, so Innenminister Christian Pegel abschließend und ergänzt: „Das neue Gesetz wird unsere Feuerwehren stärken – und macht sie fit für die Zukunft.“

Bürgerforum von Ministerin Drese in Crivitz

Dialog findet auf Grund hoher Anmeldezahlen in der Regionalschule Crivitz statt

Crivitz – Sozialministerin Stefanie Drese lädt am Dienstag, den 24. Februar 2026 alle interessierten Bürgerinnen und Bürger in Crivitz zum Bürgerforum ein. Statt wie ursprünglich angekündigt, findet die Veranstaltung nicht mehr im Bürgerhaus, sondern in der Aula der Regionalschule Crivitz statt.

„Grund dafür ist das große Interesse, über das ich mich natürlich sehr freue“, erklärte Drese heute. „Damit auch alle Interessierten Platz finden, weichen wir auf größere Räumlichkeiten aus und begrüßen unsere Gäste am kommenden Dienstag in der Regionalschule Crivitz“, so die Ministerin. „Für die kurzfristige Änderung bitte ich um Verständnis.“

Wie für das Format üblich werde die Ministerin zu Beginn der Veranstaltung in Kürze durch die Arbeit und aktuellen Themen des Ministeriums führen. Dazu gehören etwa die großen sozial- und gesundheitspolitischen Themen wie die derzeit laufende Krankenhausreform oder die Herausforderungen in der Pflege.

Den Hauptteil der Veranstaltung bildet der direkte Austausch. Bürgerinnen und Bürger können Fragen an Ministerin Drese sowohl zu politischen Themenfeldern als auch zur Ministeriumsarbeit stellen und Anregungen und Meinungen äußern. „Das Format des Bürgerforums steht für einen respektvollen Austausch auf Augenhöhe. Das ist mir besonders wichtig“, so Drese.

Die Veranstaltung steht allen Bürgerinnen und Bürgern offen, eine Anmeldung ist weiterhin möglich. Diese kann per E-Mail an pressestelle@sm.mv-regierung.de oder digital über das Online-Formular erfolgen. Vertreterinnen und Vertreter der Medien sind ebenfalls herzlich willkommen. Um eine Anmeldung bei der Pressestelle des Ministeriums wird gebeten.

Der Termin im Überblick:
Was? Bürgerforum mit Ministerin Stefanie Drese
Wann: 24.02.2026, 17:00 Uhr
Wo? Regionalschule Crivitz, Aula, Straße der Freundschaft 19 A, 19089 Crivitz