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Kategorie: Landtag und Regierung MV

EinBlick in die Landesregierung am 7. Juni

Großes Familienfest im Marstall-Innenhof / Bildungs- und Sozialministerium öffnen ihre Türen und laden zu Mitmachaktionen, Sport und Begegnungen ein

Schwerin – Am 7. Juni 2026 öffnet die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern im Rahmen des UNESCO-Welterbetages erneut ihre Türen für interessierte Einwohnerinnen und Einwohner. Das Bildungsministerium und das Sozialministerium laden im Innenhof des Marstalls zu einem großen Familienfest ein.

Bildungsministerin Simone Oldenburg: „Wir wollen alle Kinder, Eltern und Großeltern herzlich einladen, einen abwechslungsreichen Tag im und um den Marstall zu verbringen. Mit vielen Mitmachangeboten sorgen wir für einen schönen Tag für die Familien. “

Sozialministerin Stefanie Drese: „Unser Familienfest bietet dank unserer Partner viele Möglichkeiten für Sport, Spiel und Spaß und das vor dem tollen historischen Ambiente des Marstalls. Highlights sind eine 10x15m große Street-Soccer-Anlage und ein Spielmobil des Landessportbundes sowie ein Reanimations- und Erste-Hilfe-Training der Rettungsteams von Nofias e.V.“

Das Familienfest im Innenhof des Marstalls bietet ab 10 zahlreiche weitere Mitmachaktionen für Groß und Klein: Geplant sind unter anderem Aktionen der Rostocker Seawolves mit Korbwürfen, zwei Hüpfburgen, Kinderschminken, Ballonkünstler, eine Bewegungslandschaft für Kinder bis 12 Jahre sowie Möglichkeiten für das Ausprobieren von verschiedenen Sportgeräten. Für das leibliche Wohl ist mit Bratwurst, Nuggets, alkoholfreien Getränken und einem Eisstand gesorgt.

Im Foyer des Bildungsministeriums und den angrenzenden Räumen werden unter anderem die Lehrerwerbe-, die Kita-Fachkräftekampagne sowie die Schülerfirma „Die Früslis“ aus Malchin vorgestellt. Die Führungen über das Außengelände beginnen ab 11 bis 16 Uhr jeweils stündlich und werden vom Petermännchen begleitet. Bildungsministerin Simone Oldenburg und Staatssekretär Tom Scheidung werden zur Veranstaltung erwartet.

Auch das Sozialministerium bietet Führungen durch das historische Marstallgebäude und Gespräche mit Ministerin Drese und Sozial-Staatssekretärin Sylvia Grimm an. Diese finden um 11 Uhr, 13 Uhr und 15 Uhr statt.

Interessierte Bürgerinnen und Bürger können sich unter www.mv.de  für die Führungen anmelden.

Mehr Schwimmförderung für Kinder in MV

Oldenburg: Sicher schwimmen zu können, ist für alle überlebenswichtig

Schwerin – „Jedes Kind hat in Mecklenburg-Vorpommern Schwimmunterricht, denn sicher schwimmen zu können, ist für alle überlebenswichtig – besonders in einem so gewässerreichen Bundesland wie Mecklenburg-Vorpommern“, betont Bildungsministerin Simone Oldenburg zu Beginn der Badewassersaison. „Auch in diesem Schuljahr wird an allen Grundschulen der Schwimmunterricht durchgeführt. Während die Intensivkurse in den Schwimmhallen des Landes bereits abgeschlossen sind und sich die wöchentlichen Kurse in der finalen Phase befinden, beginnt mit dem Start der Badewassersaison der Schwimmunterricht unter Freiwasserbedingungen.“

Damit alle Kinder in Mecklenburg-Vorpommern die Grundschule als sichere Schwimmerin oder sicherer Schwimmer verlässt, sei verlässlicher Schwimmunterricht mit gut ausgebildeten Lehrkräften notwendig. Dafür bietet das Land weiterhin regelmäßig die Ausbildung „Schwimmmethodik für Lehrkräfte“ an. Im Schuljahr 2025/2026 konnten 40 Lehrkräfte ausgebildet werden. Der nächste Lehrgang ist für den Oktober 2026 geplant und bereits jetzt stark nachgefragt. „Das zeigt, wie groß das Engagement in unserem Land ist“, so die Ministerin.

Mit dem Projekt „Schwimmstarter-Kitas“ werden auch schon die Jüngsten im Kindergartenalter an das Wasser gewöhnt. Simone Oldenburg: „In den Jahren 2026 und 2027 hat das Land die jährliche Förderung für Kindertageseinrichtungen von bislang 15.000 Euro auf 30.000 Euro erhöht. Dadurch können wir doppelt so viele Kindertageseinrichtungen in das Projekt einbeziehen.“

Ab sofort stellt das Bildungsministerium in Kooperation mit der Stiftung „Deutschland Schwimmt“ den Kindertageseinrichtungen die Schwimmfibel „Das Wasser und ich!“ zur Verfügung. Diese richtet sich in erster Linie an Eltern und bietet zugleich wertvolle Unterstützung für pädagogische Fachkräfte, die in ihren Einrichtungen Wassergewöhnungskurse durchführen oder entsprechende Angebote planen. Die in der Schwimmfibel enthaltenen Übungen können in der Kindertageseinrichtung, aber auch zu Hause oder im Schwimmbad durchgeführt werden. Die Schwimmfibel ist auf dem Bildungsserver abrufbar.

Mecklenburg-Vorpommern stärkt Brand- und Katastrophenschutz

Bericht nach Kabinettbefassung an den Landtag übergeben

Schwerin – Die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern hat den Brand- und Katastrophenschutz in den vergangenen Jahren weiterentwickelt und diese Entwicklung nun in einem umfassenden Bericht zusammengeführt. Nach der Befassung im Kabinett wurde der Bericht an den Landtages Mecklenburg-Vorpommern übergeben.

Innenminister Christian Pegel: „Die Einsatzbereitschaft unserer Feuerwehren beruht auf Menschen, die Verantwortung übernehmen. Über 27.000 Feuerwehrmänner und -frauen engagieren sich in Mecklenburg-Vorpommern haupt- und ehrenamtlich in 957 Freiwilligen Feuerwehren und sechs Berufsfeuerwehren. Sie sind gerade in den kleinen Kommunen oft das Rückgrat des Gemeindelebens. Diese Leistung braucht verlässliche Unterstützung und klare politische Priorität.“

Die Landesregierung hat den Brand- und Katastrophenschutz in mehreren Bereichen gleichzeitig gestärkt. Bei der technischen Ausstattung der Feuerwehren, der Infrastruktur der Standorte, der finanziellen Unterstützung der Kommunen sowie bei den rechtlichen Grundlagen. Ziel war es, die Einsatzfähigkeit der Gefahrenabwehr im Land langfristig zu sichern und weiter zu stabilisieren.

Ein wichtiger Baustein waren und sind die drei Sonderprogramme „Zukunftsfähige Feuerwehr“, „Musterfeuerwehrhaus“ und die Förderung großer Feuerwehrgerätehäuser, für die 145 Millionen Euro zur Verfügung wurden bzw. werden. Über mehrere Jahre hinweg wurde damit die Fahrzeugausstattung der Feuerwehren modernisiert.

Viele ältere Fahrzeuge konnten ersetzt werden, insbesondere im ländlichen Raum hat sich die Einsatzfähigkeit dadurch spürbar verbessert. Mit dem Sondervermögen in Höhe von 50 Mio. Euro wurden insgesamt 310 Fahrzeuge für die Feuerwehren beschafft. Das Programm konnte 2025 abgeschlossen werden. Durch das Programm „Zukunftsfähige Feuerwehr“ konnten folgende Fahrzeuge durch die Kommunen beschafft werden:

  • 265 Tragkraftspritzenfahrzeuge-Wasser (TSF-W)
  • 11 Tanklöschfahrzeuge-Waldbrand (TLF-W)
  • 15 Löschgruppenfahrzeuge 20 (LF 20)
  • 17 Tanklöschfahrzeuge 3000 (TLF 3000)
  • 2 Löschgruppenfahrzeuge 20 Katastrophenschutz
    (Landesfahrzeuge LF-KatS).

„Mit dem Programm ‚Zukunftsfähige Feuerwehren‘ haben wir einen großen Schritt bei der Modernisierung der Fahrzeugflotte der Feuerwehren im Land erreicht. Die 310 neuen Fahrzeuge stehen für mehr Einsatzsicherheit und eine verlässliche Unterstützung der Freiwilligen Feuerwehren.“ so der Innenminister

Auch bei der Infrastruktur der Feuerwehren wurden neue Ansätze verfolgt. Mit dem bundesweit einzigartigem Musterfeuerwehrhäuserprogramm unterstützt das Land die Kommunen beim Bau moderner Gerätehäuser. Standardisierte Verfahren vereinfachen Abläufe und berücksichtigen gleichzeitig aktuelle Anforderungen an Sicherheit und Funktionalität. Hierzu wurden bereits im Jahr 2023 ein Feuerwehrgerätehausprogramm im Umfang von 50 Mio. Euro aufgelegt: 35 Mio. Euro für das Musterfeuerwehrgerätehausprogramm und 15 Mio. Euro wurden für An-, Um- und Neubauten sowie Sanierungen. Insgesamt fördert das Land fördert die Errichtung mit insgesamt 40,5 Mio. Euro, davon 5,5 Mio. Euro aus zusätzlichen SBZ-Mitteln.

Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf dem Ehrenamt. Die Freiwilligen Feuerwehren bilden die Grundlage des Brand- und Katastrophenschutzes in Mecklenburg-Vorpommern. Das Land hat in den vergangenen Jahren Maßnahmen zur Nachwuchsgewinnung, zur Ausstattung sowie zur Anerkennung des Engagements unterstützt.

Innenminister Pegel betont: „Ohne das Engagement der vielen ehrenamtlichen Einsatzkräfte wäre ein flächendeckender Brand- und Katastrophenschutz nicht möglich. Aufgabe des Landes ist es, dafür verlässliche Rahmenbedingungen zu schaffen. Mit dem Katastrophenschutz-Ehrenzeichen erhalten die Helferinnen und Helfer nunmehr die schon lange überfällige gesellschaftliche Anerkennung ihres Wirkens.“

Mit der Änderung des Brandschutz-Ehrenzeichen-Gesetzes wird erstmalig ein Ehrenzeichen 50 Jahre ausgegeben. Damit wird dem Lebenswerk „Feuerwehr“ der Feuerwehrkameradinnen und Kameraden gedacht. Eine weitere Regelung betrifft die Auszeichnung des Brandschutz-Ehrenzeichen am Bande in Bronze im Jahr 2027, welches die Ehrenspange ablöst. Damit findet ein schon länger geforderter Wunsch der Feuerwehren Berücksichtigung.

Mit der Novellierung des Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetzes wurde zudem der rechtliche Rahmen modernisiert. Die Regelungen stärken die kommunale Ebene und schaffen mehr Klarheit für die praktische Arbeit der Feuerwehren und Aufgabenträger. Die Entscheidungen der vergangenen Jahre bilden damit die Grundlage für einen leistungsfähigen und stabil aufgestellten Brand- und Katastrophenschutz in Mecklenburg-Vorpommern.

Innenminister Christian Pegel: „Unser Ziel ist ein System, das im Alltag funktioniert und im Ernstfall trägt. Daran haben wir in den vergangenen Jahren konsequent gearbeitet.“

M-V hält Kurs beim Moor- und Klimaschutz

Schwerin – Die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern hält unverändert an ihren ambitionierten Klimaschutzzielen fest. Weder das Ziel der Klimaneutralität bis 2045 noch die festgelegten Sektorziele wurden abgeschwächt. Auch die Bedeutung des Moorschutzes für den Klimaschutz bleibt ausdrücklich anerkannt und gesetzlich verankert. Darauf weist Klimaschutzminister Dr. Till Backhaus im Zusammenhang mit der aktuellen Diskussion um das Klimaverträglichkeitsgesetz hin.

„Mecklenburg-Vorpommern bleibt Vorreiter beim Moorschutz. Unsere Ziele stehen fest: Klimaneutralität bis 2045, konsequente Klimaanpassung und ein wirksamer Schutz unserer natürlichen Lebensgrundlagen. Daran gibt es keinerlei Abstriche“, erklärte Backhaus.

Der Minister betonte zugleich, dass erfolgreicher Klimaschutz dauerhaft nur gemeinsam mit den Eigentümerinnen und Eigentümern sowie den Bewirtschaftern der Flächen gelingen könne.

„Gerade beim Moorschutz brauchen wir Akzeptanz, Vertrauen und praktikable Lösungen. Deshalb setzt Mecklenburg-Vorpommern weiterhin auf Kooperation, Beratung und attraktive Förderangebote statt auf starre Verbotsregelungen. Das Land hält am eingeschlagenen Kurs fest: Die Reduzierung der Moorentwässerung bleibt ein zentraler Baustein der Klimaschutzstrategie Mecklenburg-Vorpommerns“, so Backhaus weiter.

Die Landesregierung verweist darauf, dass die Moorentwässerung weiterhin als „überragendes öffentliches Interesse“ anerkannt bleibt. Gleichzeitig werde das Prinzip der Freiwilligkeit regelmäßig überprüft. Für das Jahr 2035 ist eine externe Evaluierung vorgesehen, um festzustellen, ob die gesetzten Klimaziele auf diesem Weg erreicht werden können.

Mecklenburg-Vorpommern gehört bundesweit zu den Ländern mit den größten Moorflächen und trägt damit eine besondere Verantwortung für den Klimaschutz. Moore zählen zu den effektivsten natürlichen Kohlenstoffspeichern Europas. Entwässerte Moore verursachen dagegen erhebliche Treibhausgasemissionen.

„Es ist nicht sinnvoll, die Augen vor den Folgen der Entwässerung zu verschließen. Langfristig verlieren entwässerte Moorböden ihre landwirtschaftliche Tragfähigkeit. Deshalb unterstützen wir Betriebe dabei, neue Perspektiven und Nutzungsformen zu entwickeln“, erklärte Backhaus.

Hierfür stehen bereits umfangreiche Beratungs- und Förderprogramme zur Verfügung – unter anderem über die Paludikultur-Richtlinie. Ziel ist es, gemeinsam mit der Landwirtschaft tragfähige Lösungen für Klimaschutz, wirtschaftliche Entwicklung und regionale Wertschöpfung zu schaffen.

Mecklenburg-Vorpommern baut seine Vorreiterrolle beim natürlichen Klimaschutz zugleich weiter aus. Mit dem neuen Institut zur Ausbildung von Moorspezialistinnen und Moorspezialisten am Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie werden gezielt Fachkräfte für Moorrenaturierung, Wassermanagement und natürlichen Klimaschutz ausgebildet. Damit schafft das Land die Voraussetzungen, um Moor- und Klimaschutzmaßnahmen langfristig fachlich abzusichern und praktisch umzusetzen.

Backhaus hob hervor, dass Transparenz und Beteiligung während des gesamten Gesetzgebungsverfahrens eine zentrale Rolle gespielt hätten. Neben wissenschaftlichen Gutachten und einer externen Sektorstudie habe es zahlreiche Beteiligungsformate mit Öffentlichkeit, Fachverbänden und Expertinnen und Experten gegeben.

„Klimaschutz gelingt nur gemeinsam. Mecklenburg-Vorpommern setzt deshalb auf Verlässlichkeit, Dialog und einen realistischen Weg, der ökologische Verantwortung und wirtschaftliche Entwicklung miteinander verbindet“, sagte Backhaus abschließend.

Landesregierung stärkt den Gewaltschutz für Frauen und Kinder

Das Kabinett billigt den Entwurf für ein Landesausführungsgesetz und bringt das Gewalthilfegesetz des Bundes in MV auf den Weg.

Schwerin – „Frauen und Kinder müssen besser vor Gewalt geschützt werden. Jede dritte Frau in Deutschland wird mindestens einmal in ihrem Leben Opfer von physischer oder sexualisierter Gewalt. Besonders schlimm ist es, wenn sich solche Taten in den eigenen vier Wänden ereignen und das eigene Zuhause kein sicherer Ort mehr ist.

Wir haben für solche Fälle ein starkes Beratungs- und Hilfsnetz im Land aufgebaut. Ich danke allen, die sich für die Opfer von Gewalt engagieren. Wir wollen den Schutz in den nächsten Jahren weiter verbessern. Deshalb haben wir im Bundesrat das Gewalthilfegesetz unterstützt. Und deshalb bringen wir jetzt das Landesausführungsgesetz auf den Weg, mit dem wir die Zahl der Einrichtungen, der Plätze und der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Beratungs- und Hilfsnetz schrittweise weiter erhöhen“, sagte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig nach der Kabinettsitzung.

Auf der anschließenden Landespressekonferenz erklärt die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt: „Wir werden bis zum Jahr 2032 unser Beratungs- und Hilfenetz optimieren und gemeinsam mit allen Akteurinnen und Akteuren eine nachhaltige und stabile Struktur schaffen. Hierzu gehört die Aufstockung des Personals sowie der Frauenschutzhausplätze.

Zudem wollen wir eine bessere Erreichbarkeit in der Fläche. So erreichen wir Betroffene niedrigschwellig und ortsnah. Wir können auf guten Strukturen im Land aufbauen und wollen diese erweitern. Sechs weitere Einrichtungen sollen geschaffen werden, unter anderem zwei neue Interventionsstellen, die die bestehenden Strukturen entlasten und dem steigenden Fallaufkommen Rechnung tragen.

Zudem werden Barrieren im Hilfenetz weiter reduziert. Dies gilt insbesondere für die Frauenschutzhäuser. Dazu stehen fünf Millionen Euro aus dem Sondervermögen Verfügung. Gewaltbetroffenen Frauen und ihren Kindern soll noch besser geholfen werden können. Der Bund schießt nächstes Jahr 2,06 Mio. Euro zu. Die Beteiligung steigert sich jährlich auf bis zu 5,6 Mio. Euro ab 2032.“

Die Landesbeauftragte für Frauen und Gleichstellung der Landesregierung Monique Tannhäuser: „Das Gewalthilfegesetz überlässt den Ländern bei der Ausgestaltung der Regelungen einen großen Gestaltungsspielraum. Wir sehen im Gesetz Schutz- und Beratungsregionen vor, in denen künftig jeweils mindestens eine Einrichtung pro Einrichtungsart vorgehalten werden soll.

Eine Ausnahme ist die Fachberatungsstelle für Betroffene von Menschenhandel zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung und Zwangsverheiratung, die auch weiterhin einen Anlaufpunkt haben wird. In den Frauenschutzhäusern und Beratungseinrichtungen werden wir die Kapazitäten aufstocken, um die Vorgaben des Bundesgesetzes an ein bedarfsgerechtes Hilfesystem zu erfüllen.“

Gleichstellungsministerin Jacqueline Bernhardt: „Der Bedarf hilfesuchender Menschen steigt nach wie vor. Ein Grund dafür ist aber auch, dass das Beratungs- und Hilfenetz immer bekannter wird und sich immer mehr Menschen trauen, Hilfe zu suchen. Die Fallzahlen für Betroffene von häuslicher und sexualisierter Gewalt M-V sind im Jahr 2025 auf knapp 7.100 Fälle von Gewalt gegen erwachsene Betroffene gestiegen, davon waren in 87 Prozent der Fälle Frauen betroffen. 2024 wurden etwas mehr als 6.800 Fälle erfasst.

Erschreckend ist auch die Zahl der betroffenen Kinder. Voriges Jahr waren es 6.167 Kinder und Jugendliche, die als betroffen oder mitbetroffen von häuslicher und sexualisierter Gewalt im Beratungs- und Hilfenetz bekannt wurden. Das waren knapp 400 Betroffene oder Mitbetroffene mehr als 2024.“

Die Landesbeauftragte Monique Tannhäuser weist auf den weiteren Zeitplan hin, dem der Beschluss im Landtag vorausgeht: „Wir haben über viele Jahre ein Beratungs- und Hilfenetz aufgebaut, das fachlich stark, engagiert und in den Regionen verankert ist. Aber wegen hoher Beratungsbedarfe steht es unter Druck. Deshalb ist es richtig, dass der Gesetzentwurf nicht nur abstrakt Bundesrecht umsetzt, sondern die Weiterentwicklung des Hilfesystems konkret planbar macht. Ein zentrales Instrument dafür ist die Entwicklungsplanung.

Sie wird in diesem Jahr vorgelegt und danach alle fünf Jahre fortgeschrieben und angepasst. In dieser Planung erfassen wir den Bestand, betrachten die regionalen Bedarfe und legen fest, wie sich das Hilfesystem weiterentwickeln soll. Das gelingt nur gemeinsam mit den Trägern, den Einrichtungen, den Fachkräften, den Partnerinnen und Partnern vor Ort, den Landkreisen, Kommunen und kreisfreien Städten.“

EinBlick in die Landesregierung

Staatskanzlei und Ministerien laden ein

Schwerin – Am 7. Juni 2026 lädt die Landesregierung zu Führungen durch die Staatskanzlei und die Ministerien ein. Anlässlich des UNESCO-Welterbetages öffnen die Häuser ihre Türen für geführte Rundgänge und geben so einen Einblick in ihre Arbeit.

Bei einem Besuch der Staatskanzlei können die Bürgerinnen und Bürger den Kabinettssaal sowie das Büro der Ministerpräsidentin kennenlernen. Ferner gibt es Interessantes über die Geschichte und Geschichten des Hauses zu erfahren.

Das Bildungs- und das Sozialministerium laden zu einem Familienfest mit Aktionen der Rostocker Seawolves, z.B. Körbewerfen, und Führungen mit dem Petermännchen ein. Das Wirtschaftsministerium führt vor, wie heute Drohnen eingesetzt werden, um Brücken zu überprüfen. Wer sich über den Ökolandbau, Nationale Naturlandschaften und den Wolf informieren möchte, ist im Landwirtschaftsministerium herzlich willkommen.

Auch in den anderen Häusern der Landesregierung gibt es spannende Informationsangebote und viel Wissenswertes zu erfahren.

Interessierte Bürgerinnen und Bürger melden sich unter www.mv.de  zu einer Führung an.

Vor der Staatskanzlei ist zudem ein Kulturprogramm vorgesehen. Von 13.00 bis 13.40 Uhr tritt die Fritz-Reuter-Bühne auf. Von 14.15 bis 15.15 Uhr folgt der Shanty-Chor Luv und Lee. Um 15.30 Uhr lädt die Staatskanzlei zu einem Bürgerdialog mit Ministerpräsidentin Manuela Schwesig vor dem Gebäude ein. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Die Zahl der Plätze ist begrenzt.

„Die Landesregierung öffnet anlässlich des Welterbetages gerne ihre Türen, um Einblick in ihre Arbeit zu geben und Fragen zu beantworten. Diese Aktion ist im vergangenem Jahr auf gute Resonanz gestoßen. Wir laden alle Bürgerinnen und Bürger herzlich ein, die Angebote wahrzunehmen“, so Ministerpräsidentin Manuela Schwesig.

Abschluss des Haushaltsjahres 2025 bestätigt hohe Investitionstätigkeit

Schwerin – Finanz- und Digitalisierungsminister Dr. Heiko Geue hat heute den Jahresabschluss des Haushaltsjahres 2025 vorgestellt. Trotz spürbar unter den Erwartungen liegender Steuereinnahmen konnte das Land weitere Schulden tilgen und seine Investitionstätigkeit erneut deutlich steigern. Dazu haben auch geringere Personalausgaben und Zinsausgaben als geplant beigetragen.

Für den finanziellen Ausgleich des Haushaltsjahres 2025 waren Entnahmen in Höhe von zusätzlich 27 Mio. Euro aus der Ausgleichsrücklage notwendig.

Zur Einnahmeentwicklung: Die Einnahmen aus Steuern und Bundesergänzungszuweisungen blieben im Jahr 2025 deutlich unter dem Haushaltsansatz (-206 Mio. Euro bzw. -3 %). Hauptursache hierfür waren Erstattungen bei der Gewerbesteuer Küstengewässer, die allein zu Mindereinnahmen von rund 374 Mio. Euro geführt haben, die aber in diesem und im kommenden Jahr über den Länderfinanzausgleich wieder ausgeglichen werden.

Zum Schuldenabbau: Zum Jahresende wurde das Sondervermögen MV-Schutzfonds aufgelöst. Das verbliebene Vermögen in Höhe von rund 17 Mio. Euro wurde im Landeshaushalt vereinnahmt und in gleicher Höhe für eine Sonder-Tilgung von Corona-Schulden verwendet.

Zur Ausgabenentwicklung: Die Investitionen konnten erneut deutlich auf 1.833 Mio. Euro gesteigert werden. Das waren 83 Mio. Euro bzw. 5 % mehr als geplant. Die Investitionsquote betrug somit 16 %.

Besonders dynamisch entwickelten sich die Bauinvestitionen (+39 Mio. Euro bzw. +13 %). Weitere Schwerpunkte der höheren Investitionstätigkeit waren der Schulbau (+56 Mio. Euro), die Landwirtschaft und die ländlichen Räume (+40 Mio. Euro), der Verkehr (+33 Mio. Euro), die Universitätsmedizinen (+33 Mio. Euro) und die Krankenhäuser (+32 Mio. Euro).

Die Personalausgaben lagen mit -71 Mio. Euro bzw. -3 % und die Zinsausgaben mit -10 Mio. Euro bzw. -6% unter den Planungen.

Der Haushaltsabschluss 2025 reiht sich ein in die schwierige Haushaltslage, in der sich alle Länder sowie der Bund befinden. Ein ausgeglichener Abschluss war trotz der Globalen Minderausgabe von 129 Mio. Euro nur mithilfe einer Entnahme aus unseren Rücklagen möglich. Dennoch ist es gelungen, die Investitionen des Landes um 5 Prozent zu steigern. Die Konsolidierungsanstrengungen müssen in Zukunft weiter intensiviert werden“, sagt Minister Dr. Geue.

Der Haushaltsabschluss wird nun in der nächsten Sitzung des Finanzausschusses vorgestellt.

Unterstützungsleistungen für sogenannte Care Leaver

Drese: Volljährige Erwachsene besser beim Übergang aus stationären Einrichtungen oder Pflegefamilien in eigenes Leben unterstützen

Schwerin – Anlässlich der heutigen Debatte im Rahmen der Landtagssitzung betonte Sozialministerin Stefanie Drese die große Bedeutung von Unterstützungsleistungen für sogenannte Care Leaver, also für junge Menschen, die einen Teil ihres Lebens in öffentlichen Erziehungseinrichtungen verbracht haben.

„Wer in Pflegefamilien, Wohngruppen oder anderen stationären Einrichtungen aufwächst, steht beim Übergang ins Erwachsenenleben oft vor besonderen Herausforderungen. Deshalb war die Stärkung ihrer Rechte durch das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz des Bundes ein wichtiger Schritt“, sagte die Ministerin. „Mit dieser Gesetzesänderung aus dem Jahr 2021 hat sich die Grundeinstellung von einer abschlussorientierten hin zu einer übergangsorientierten Kinder- und Jugendhilfe verschoben – ein Sinneswandel, den ich sehr unterstütze “, so die Ministerin weiter.

Seither werden junge Care Leaver verbindlich in der Phase des Überganges durch die örtlichen Jugendhilfeträger begleitet und unterstützt, etwa durch eigene Beratungsangebote, die Nachbetreuung oder sogenannte „Coming-Back-Optionen“ mit denen Hilfsangebote bei Bedarf auch noch bis zum Alter von 27 Jahren wieder neu aufgenommen werden können.

„Trotzdem fehlen bislang bundesweit noch belastbare Daten über die konkrete Lebenssituation von Care Leavern und darüber, welche Unterstützungsangebote besonders wirksam sind. Umso wichtiger ist es, dass das Bundesfamilienministerium inzwischen eine umfassende Langzeitstudie auf den Weg gebracht hat“, erklärte Drese.

Die Untersuchung, durchgeführt von einem Forschungsverbund, erfasst bis 2030 systematisch die Teilhabechancen junger Menschen unter anderem in den Bereichen Wohnen, Ausbildung, Arbeit, soziale Beziehungen und Gesundheit. Mecklenburg-Vorpommern ist über Jugendämter und Einrichtungsträger ebenfalls an dieser Studie beteiligt.

„Diese Ergebnisse werden uns dabei helfen, Unterstützungsangebote künftig noch gezielter auszurichten und bestehende Bedarfe noch besser zu erkennen. Klar ist aber schon heute: Junge Menschen brauchen auch nach dem Ende einer Jugendhilfemaßnahme verlässliche Ansprechpartner und stabile Strukturen“, betonte Drese.

Die Ministerin verwies in diesem Zusammenhang auch auf die bereits geschaffene Ombudsstelle in Neubrandenburg, die junge Menschen und Familien bei Konflikten mit öffentlichen oder freien Trägern der Jugendhilfe berät und unterstützt. Im dortigen Vereinsberat sind auch selbst zwei Care Leaver vertreten. Zudem wurde mit dem Kinderschutzstrukturgesetz die Beteiligung selbstorganisierter Zusammenschlüsse in Jugendhilfeausschüssen auf Landes- und kommunaler Ebene gestärkt.

„Unser Ziel ist es, Care Leavern verlässliche Perspektiven zu eröffnen. Viele von ihnen haben bereits in frühen Jahren enorme Herausforderungen bewältigt und zeigen jeden Tag große Stärke und Eigenverantwortung. Sie verdienen dieselben Chancen, dieselbe Sicherheit und denselben Rückhalt, wie andere junge Erwachsene auch. Deshalb wollen wir sie dabei unterstützen, ihren eigenen Weg erfolgreich zu gehen“, sagte Drese abschließend.