Unabhängige Expertenkommission nimmt Arbeit auf

Schwerin – Am 12. Juni 2019 hatte Innenminister Lorenz Caffier öffentlich angekündigt, eine unabhängige Expertenkommission zur Untersuchung der Spezialeinheiten des Landeskriminalamtes Mecklenburg-Vorpommern anlässlich der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Schwerin gegen Mitarbeiter der Landespolizei einzurichten. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Schwerin sind Ergebnis intensiver eigener Ermittlungstätigkeit des Landeskriminalamtes Mecklenburg-Vorpommern(LKA).

Heute informierte der Innenminister das Kabinett darüber, dass die ersten abstimmenden Gespräche am 26.Juni im Innenministerium erfolgt sind und die Expertenkommission nun in dieser Woche die inhaltliche Arbeit aufnehmen wird.

„Die Vorfälle haben deutlich gemacht, dass die Organisation der Spezialeinheiten sowohl in struktureller als auch in personeller Hinsicht einer Prüfung unterzogen werden muss“, macht Innenminister Lorenz Caffier deutlich. „Ich danke den drei Experten ausdrücklich für die Bereitschaft, kurzfristig diese wichtige Aufgabe zu übernehmen.“

In die unabhängige Untersuchungskommission wurden folgende Personen als deren Mitglieder berufen.

Der Erste ist Heinz Fromm, ehemaliger Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz. Er ist ein integrer Fachmann auf dem Gebiet des Extremismus.

Der Zweite ist Friedrich Eichele, Präsident der Bundespolizei und ehemaliger Kommandeur der GSG 9 a. D. Er kennt das Innenleben von Spezialeinheiten genau.

Der dritte Experte ist Herr Dr. Manfred Murck, er ist Soziologe und der ehemalige Leiter des Hamburger Verfassungsschutzes. Dr. Murck ist zudem ein ausgewiesener Experte zum Thema „Innere Führung“.

Die Gruppe wird noch personelle Unterstützung erfahren und bei ihren Untersuchungen alle rechtlichen Möglichkeiten in Anspruch nehmen um ein unabhängiges Arbeiten der Kommission zu gewährleisten.

Im Rahmen des Untersuchungsauftrages obliegt der unabhängigen Untersuchungskommission die Klärung insbesondere folgender Fragestellungen:

Liegen Hinweise dafür vor, dass Angehörige der Spezialeinheiten des Landeskriminalamtes Mecklenburg-Vorpommern Mitglieder rechtsextremistischer Gruppierungen sind oder waren und/oder sich in entsprechenden Netzwerken betätigen bzw. betätigt haben?

Liegen Anhaltspunkte dafür vor, dass Angehörige der Spezialeinheiten dem „Reichsbürger“- oder „Prepper“- Milieu zuzurechnen sind oder Kontakte zu Gruppen oder Personen aus derartigen Zusammenhängen unterhalten oder unterhalten haben?

Gibt es Hinweise, dass die Struktur und Organisation der Spezialeinheiten, deren Einbindung in den Behördenaufbau, deren Aus- und Weiterbildung sowie etwaige Defizite bei der Führung die Hinwendung zu rechtsextremistischen Gruppierungen und Netzwerken oder zur „Prepper“-bzw. „Reichsbürger“-Szene begünstigt haben oder begünstigen können?

Die Kommissionsmitglieder haben in dem ersten Gespräch bereits angekündigt, auch mit allen Fraktionsvorsitzenden der im Landtag vertretenen Parteien Kontakt aufnehmen zu wollen.

Es wird erwartet, dass die Kommission ihre Ergebnisse und Empfehlung bis zum 31. Oktober 2019 vorlegen.

Zuschuss für Biomasseheizung an Nahwärme Ahrensboek GmbH

Cambs – Die Nahwärme Ahrensboek GmbH in Cambs (Landkreis Ludwigslust-Parchim) erhält vom Energieministerium einen Zuschuss in Höhe von 328.772,89 Euro. Mit diesen Mitteln sollen eine Biomasseheizung und ein Nahwärmenetz zur Versorgung umliegender Haushalte und landwirtschaftlicher Betriebe mit Wärmeenergie in Cambs, Ortsteil Ahrensboek errichtet und betrieben werden.

Die Fördermittel aus dem „Europäischen Fonds für regionale Entwicklung“ (EFRE) dienen der Förderung von Projekten zur Umsetzung des Aktionsplans Klimaschutz gemäß der Klimaschutz-Förderrichtlinie Kommunen. Die Gesamtkosten für das Vorhaben betragen 727.024 Euro.

Geplant ist, ein Nahwärmenetz, das auf Basis von Biomasse betrieben wird, mit einer Länge von 935 Metern zu errichten. Als Wärmelieferant werden Holzhackschnitzel aus der Region dienen, die in einer Anlage bestehend aus zwei 200 Kilowatt-Kesseln verarbeitet werden. Alle anzuschließenden Gebäude erhalten Hausanschlussstationen.

Durch diese Maßnahmen können jährlich rund 140 Tonnen Kohlendioxid eingespart werden.

Nutzung von Brachen

Futter ab 1. Juli bis zu 80 Prozent auch von Bracheflächen möglich

Schwerin – Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus hat die Nutzung von Brachen, die als ökologische Vorrangflächen ausgewiesen wurden, für die Futter­gewinnung (sowohl Mahd als auch Beweidung) freigegeben. Allerdings legte er gleichzeitig fest, dass im Interesse der Insekten und anderer Tiere pro stillgelegter Parzelle maximal 80 Prozent der Fläche für die Mahd bzw. Beweidung genutzt werden dürfen, so dass für sie ein Rückzugsraum erhalten bleibt.

Landwirtschaftliche Unternehmen haben auf Grund der extremen Trockenheit 2018 und des in 2019 anhalten­den ungünstigen Witterungsverlaufes mit unterdurch­schnittlichen Niederschlägen erhebliche Einbußen in der Futtererzeugung zu verzeichnen. So ist der erste Futterschnitt weit unter den in normalen Witterungs­jahren erzielten Erträgen zurück geblieben. Auch sind die Wasservorräte in den Böden nahezu aufgebraucht.

„Um die Situation in den betroffenen Unternehmen etwas abzumildern, können ab dem 1. Juli dieses Jahres landesweit Bracheflächen, welche als ökologische Vorrangflächen durch die Landwirte im Agrarantrag ausgewiesen wurden, teilweise für die Futtergewinnung genutzt werden“, sagte der Minister. Ein gesonderter Antrag sei dazu ist nicht erforderlich. „Ich hoffe, wir können so den viehhaltenden Betrieben helfen, wenn auch sicherlich die Qualität des Futters auf diesen Flächen nicht mehr sehr hoch sein wird“, so Backhaus.

Durch diese Ausnahmegenehmigung stehen in MV ca. 26.000 ha zusätzlich für die Futtergewinnung zur Verfügung. Entsprechend der EU-Vorgaben für Bracheflächen wäre eine Nutzung für die Futtergewinnung ansonsten unzulässig gewesen.

Betroffene von sexualisierter Gewalt

Rostock – „Immer mehr Menschen werden durch das Beratungs- und Hilfenetz im Land erreicht und nutzen die Hilfen. Das zeigt sich gerade in Rostock. Die Zahlen des Trägers „Frauen helfen Frauen“ von Betroffenen häuslicher und sexualisierter Gewalt haben sich in den letzten fünf Jahren verdoppelt“, erklärte Drese bei ihrem Besuch in der Beratungsstelle im Rahmen ihrer Sommertour. Waren es 2014 noch 219 Klienten, erhielten 2018 mehr als 450 Menschen Hilfe und Unterstützung.

Drese: „Gewalt spielt sich oft hinter verschlossenen Türen ab mit traumatischen Folgen. Die Opfer dieser meist im Dunkelfeld erfolgenden häuslichen und sexualisierten Gewalt sind vor allem Frauen und Kinder. Die gestiegenen Zahlen verdeutlichen, dass sich immer mehr Menschen mit ihren Gewalterfahrungen an die Beratungsstellen wenden. Unser landesweites und umfangreiches Angebot zeigt Wirkung.“

4.593 Erwachsene und damit 411 Personen mehr als im Jahr davor erhielten im Jahr 2018 landesweit Schutz und Unterstützung durch das Beratungs- und Hilfenetz in Mecklenburg-Vorpommern. Davon waren 4.162 Betroffene Frauen, 418 Männer und 13 Personen diversen Geschlechts.

Die Ministerin hob lobend hervor, dass die Rostocker Beratungsstelle gezielt Männer als Betroffene in den Fokus rückt. „Den Aufbau einer Gruppe für betroffene Männer, um ihnen den Schritt in das Beratungs- und Hilfesystem zu erleichtern, begrüße ich sehr. Vorurteile oder Klischeedenken hindert Männer häufig daran, Hilfe in Anspruch zu nehmen. Dabei ist jede Beratungsstelle im Land für Männer und Frauen da“, sagte Drese.

Am Nachmittag besuchte die Ministerin gemeinsam mit der Landesintegrationsbeauftragten Dagmar Kaselitz die Zweigstelle des Zentralwohlfahrtsverbandes der Juden in Deutschland e.V. Die Rostocker Gemeinde zählt rund 600 Mitglieder. Drese: „Mecklenburg-Vorpommern ist vielfältig, bunt und weltoffen. Dieses Signal müssen wir verstärkt in die Öffentlichkeit tragen. Die aktuell erstarkende Hetze gerade im Internet, ein gesteigertes Gewaltpotenzial gegenüber Minderheiten oder Andersdenkenden und antisemitische Tendenzen sind nicht hinnehmbar. Daher begrüße ich es sehr, dass der Landtag beschlossen hat, eine oder einen Beauftragten für jüdisches Leben in Mecklenburg-Vorpommern und gegen Antisemitismus zu berufen.“

Die Ministerin verwies in diesem Zusammenhang auf die Aktivitäten im Sozialministerium. Sie benannte die interkulturelle Öffnung als eine der Hauptaufgaben. „Wir planen eine Fachkonferenz im November, um die Rolle der Migrantenorganisationen und Religionsgemeinschaften zu besprechen und laden zu einem ersten Interreligiösen Dialog. Dies ist ein wichtiger Schritt“, so Drese.

Deckenerneuerung der Plauer Chaussee

Güstrow – Die Barlachstadt Güstrow (Landkreis Rostock) erhält vom Infrastrukturministerium für die Erneuerung der Deckschicht der Plauer Chaussee Fördermittel in Höhe von ca. 270.000 Euro. Die Zuwendung wurde nach der Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen für Maßnahmen im Bereich des kommunalen Straßenbaus in Mecklenburg-Vorpommern (KommStrabauRL M-V) bewilligt.

Die Plauer Chaussee soll vom Abzweig GÜ 21 Bölkower Chaussee bis zur Anbindung Barlachweg mit einer Asphaltdeckschicht erneuert werden. Die Oberfläche der Straße ist stark verschlissen und muss dringend aufgrund der hohen Verkehrsbelastung erneuert werden. Im Zuge der Deckenerneuerung werden auch desolate Straßeneinläufe und Borde ausgetauscht.

Die Gesamtkosten für die Maßnahme belaufen sich auf ca. 370.000 Euro. Die Arbeiten haben bereits begonnen. Sie sollen zum Ende der Sommerferien abgeschlossen sein.

Brückenneubau über Bahngleise

Ludwigslust – Die Stadt Ludwigslust (Landkreis Ludwigslust-Parchim) erhält vom Infrastrukturministerium für den Ersatzneubau der Brücke im Zuge des Eichkoppelwegs über die Gleise der Bahnstrecke Hamburg – Berlin Fördermittel in Höhe von ca. 1,4 Millionen Euro. Die Zuwendung wurde nach der Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen für Maßnahmen im Bereich des kommunalen Straßenbaus in Mecklenburg-Vorpommern (KommStrabauRL M-V) bewilligt.

Die Stadt Ludwigslust plant, die Brücke innerhalb des Stadtgebiets durch ein neues Bauwerk aus Stahlbeton mit einer Stützweite von 15,80 Metern zu errichten. Eine Bauwerksprüfung hat ergeben, dass sich die 1969 errichtete Feldbrücke in einem kritischen Zustand befindet. Dadurch sind Stand- und Verkehrssicherheit beeinträchtigt.

Die Gesamtkosten für die Maßnahme betragen 2,8 Millionen Euro. Aufgrund der Genehmigung zum vorzeitigen Baubeginn haben die Arbeiten begonnen. Voraussichtlich im Oktober 2020 soll die Brücke fertiggestellt sein.

LUDWIG-BÖLKOW-Technologiepreis 2019

Schwerin – Die Ausschreibung für den LUDWIG-BÖLKOW-Technologiepreis 2019 ist jetzt gestartet – bis zum 30. August 2019 können sich Unternehmen, Einzelpersonen und Projektgruppen von Forschungseinrichtungen aus Mecklenburg-Vorpommern bewerben.

„Der erfolgreiche Brückenschlag von der Forschung und Entwicklung hin zur wirtschaftlichen Nutzung eines Produktes, eines Verfahrens oder einer Dienstleistung – darum geht es bei der Auszeichnung zum LUDWIG-BÖLKOW-Technologiepreis. Wir suchen Unternehmen, Einzelpersonen oder Projektgruppen aus Mecklenburg-Vorpommern, die diesen Weg gegangen sind“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe.

Mit dem „LUDWIG-BÖLKOW-Technologiepreis Mecklenburg-Vorpommern“ sollen Unternehmen und wissenschaftlich ausgebildete Einzelpersonen oder von solchen geleitete Personengruppen ausgezeichnet werden, die sich um den erfolgreichen Transfer von Forschungs- und Entwicklungsergebnissen aus Mecklenburg-Vorpommern in die wirtschaftliche Nutzung in Form von Produkten, Verfahren und technologischen Dienstleistungen besonders verdient gemacht haben. Ziel ist es, Wissenschaftler dazu anzuregen, ihre Arbeitsergebnisse intensiver in die Unternehmen des Landes Mecklenburg-Vorpommern einzubringen.

„Wir brauchen wirtschaftsnahe Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsprojekte, die in Kooperation von Wirtschaft und Wissenschaft entstehen und in konkrete Produkte und Dienstleistungen umgesetzt werden. Dadurch entstehen zukunftsorientierte und hochwertige Arbeitsplätze im Land. Um die Zusammenarbeit weiter voranzutreiben, würdigen wir öffentlichkeitswirksam mit dem Preis innovative Projekte“, sagte Glawe.

Das Wirtschaftsministerium sowie die Industrie- und Handelskammern des Landes vergeben den „LUDWIG-BÖLKOW-Technologiepreis Mecklenburg-Vorpommern“ für Produkt- und Verfahrensinnovationen sowie innovative technologische Dienstleistungen. Schirmherr ist der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe. Die Auszeichnungen werden am 23. Oktober 2019 in Greifswald vergeben.

Die Bewerbungen werden nach folgenden Kriterien durchgesehen: technische bzw. wirtschaftliche Vorteile und Umsetzbarkeit; Neuheitsgrad, Aktualität, Anwendungsbreite; Nutzung des Technologietransfers zwischen Wissenschaft und Wirtschaft; unternehmerische Leistung, Risikobereitschaft, persönlicher Einsatz; wirtschaftlicher Erfolg, Marktfähigkeit sowie Schaffung von Arbeitsplätzen.

Für die Auszeichnung des „LUDWIG-BÖLKOW-Technologiepreises Mecklenburg-Vorpommern“ steht ein Preisgeld in Höhe von 10.000 Euro zur Verfügung. Der Preis kann auch geteilt werden.

Die Bewerbungsunterlagen für den „LUDWIG-BÖLKOW-Technologiepreis Mecklenburg-Vorpommern“ sollen in einfacher Ausfertigung vollständig mit ausgefülltem Bewerbungsformular sowie gutem Bildmaterial und gegebenenfalls Skizzen/Grafiken des Produktes bis zum 30. August 2019 an folgende Adresse eingesendet werden:

IHK Neubrandenburg für das östliche Mecklenburg-Vorpommern, Gunnar Hagemann, Katharinenstraße 48, 17033 Neubrandenburg, E-Mail: gunnar.hagemann@neubrandenburg.ihk.de oder bei den Industrie- und Handelskammern zu Rostock beziehungsweise zu Schwerin.

Es sind auch Online-Bewerbungen möglich unter www.boelkowpreis.de.

Seit 2003 vergeben das Wirtschaftsministerium und die drei Industrie- und Handelskammern des Landes – in diesem Jahr federführend durch die IHK Neubrandenburg für das östliche Mecklenburg-Vorpommern – jährlich den „LUDWIG-BÖLKOW-Technologiepreis Mecklenburg-Vorpommern“. Schirmherr ist Wirtschaftsminister Harry Glawe. Ausgezeichnet werden Unternehmen und Wissenschaftler für neuartige Innovationen in Form von Produkten, Verfahren und technologischen Dienstleistungen. Ein Ziel ist es, Innovationen und wissenschaftliche Erkenntnisse intensiver in die Unternehmen des Landes Mecklenburg-Vorpommern einzubringen.

Für den Technologiepreis steht ein Preisgeld in Höhe von 10.000 Euro zur Verfügung. Der Sonderpreis „Digitalisierung“ ist mit 2.000 Euro von der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern mbH dotiert.

Der Namensgeber Dr. Dr. hc. mult. Ludwig Bölkow war ein gebürtiger Schweriner und Mitbegründer des Konzerns Messerschmidt-Bölkow-Blohm (MBB), aus dem die DASA (heute EADS) entstand.

Ökolandbau weiter auf Erfolgskurs

Schwerin – Über 100 Landwirtschaftsbetriebe in Mecklenburg-Vorpommern haben allein im vergangenen halben Jahr damit begonnen auf einer Fläche von fast 12.000 Hektar Ackerfläche Ökolandbau zu betreiben. Damit wirtschaften hierzulande über 1.000 Landwirtschaftsbetriebe (20 Prozent) auf einer Fläche von 170.000 Hektar ökologisch. Das entspricht einem Anteil von 12,6 Prozent an der gesamten Ackerfläche. Der Bundesdurchschnitt liegt mit 1,5 Millionen Öko-Fläche bei 9,1 Prozent. Damit rangiert Mecklenburg-Vorpommern im Ländervergleich in der Spitzengruppe mit Baden Württemberg, Bayern, Hessen, Brandenburg, Hessen und dem Saarland.

„Der Ökolandbau in Mecklenburg-Vorpommern ist weiter auf Erfolgskurs. Die aktuellen Zahlen bestätigen, dass die von der Politik geschaffenen Rahmenbedingungen Wirkung entfalten, die hiesigen Unternehmen erfolgreiche Betriebskonzepte erarbeiten und diese dann auch umsetzen“, betonte Mecklenburg-Vorpommerns Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus, der gestern an seinem Dienstsitz in Schwerin mit den ökologischen Anbauverbänden die aktuelle Entwicklung erörterte.

Minister Backhaus versprach, sich weiterhin dafür einzusetzen, dass die Europäische Agrarförderung stärker auf Gemeinwohlleistungen ausgerichtet wird: „Es braucht ein klares Bekenntnis dazu, die Landwirte für besondere Leistungen beim Umwelt- Klima- und Tierschutz zu honorieren. Nur mit zielgerichteten Investitionen in die Gemeinwohlleistungen der Landwirtschaft wird sichergestellt, dass die Mittel nicht an die Landeigentümer durchgereicht werden, sondern aktive Landwirte stärken, die sich für sauberes Wasser, gesunde Böden und Artenvielfalt einsetzen.“

In der aktuellen Förderperiode stehen zur Unterstützung des Ökolandbaus nunmehr 202 Millionen Euro zur Verfügung. Der Etat für die ökologische Wirtschaftsweise wurde damit um 37 Millionen Euro aus EU-, Bundes- und Landesmitteln aufgestockt.

Backhaus appellierte aber auch an die Eigeninitiative der Betriebe: „Eine nachhaltige Entwicklung braucht ein marktorientiertes Wachstum. Für den Absatz ihrer Produkte sind die Unternehmen selbst verantwortlich! Hier geht es mitunter auch darum, sich aus der eigenen Komfortzone hinauszubewegen und neue Wege zu beschreiten.“

Geue: Zusätzliche Filmförderung auch 2019

Schwerin – Für die kulturwirtschaftlich ausgerichtete zusätzliche Filmförderung stehen auch in diesem Jahr Mittel aus dem Strategiefonds des Landes zur Verfügung.

„Mecklenburg-Vorpommern ist ein Filmland mit guter Tradition. Die Landesregierung engagiert sich seit langem dafür, dass Filme und Geschichten erzählt werden, die mit dem Land verbunden sind. Ich freue mich daher, dass auch 2019 über die kulturelle Filmförderung hinaus zusätzliche Projekte unterstützt werden können“, sagte der Chef der Staatskanzlei Dr. Heiko Geue.

„Gerade auch für in Mecklenburg-Vorpommern ansässige Filmemacherinnen und Filmemacher sollen mit diesen zusätzlichen Mitteln die Möglichkeiten verbessert werden, bestehende Finanzierungs- und Förderstrukturen auf nationaler und europäischer Ebene in Anspruch nehmen zu können“, erläuterte Geue.

Erstmalig wird es auch im Rahmen der zusätzlichen Filmförderung möglich sein, Stoff- und Projektentwicklungen unter Berücksichtigung der künstlerischen Qualität und des Filmbrancheneffekts für Mecklenburg-Vorpommern zu unterstützen. Unter Beteiligung von Institutionen der Filmbranche des Landes sowie des NDR sind hierzu in den vergangenen Monaten die Grundsätze für die zusätzliche Filmförderung in Mecklenburg-Vorpommern überarbeitet worden.

Geue: „Unser Ziel ist es, Mecklenburg-Vorpommern mit seinen Vorzügen für die Filmbranche im Wettbewerb mit anderen Standorten vorne zu platzieren. Wir wollen den Film-Nachwuchs bei uns im Land zu haben.“

Anträge auf Förderung können bis zum 09. September an das Filmbüro MV in Wismar gestellt werden. Auf der Internetseite www.filmbuero-mv.de sind die neuen Fördergrundsätze und Antragsformulare abrufbar. Die Entscheidung darüber, welche Projekte gefördert werden, soll im November durch eine fachkundige Jury getroffen werden.

100 Jahre Volkshochschule V-G

Greifswald – Kürzlich feierte die Volkshochschule Vorpommern-Greifswald mit einem Festakt ihr 100jähriges Bestehen in der Universitäts- und Hansestadt. „Ich gratuliere der Volkshochschule Vorpommern-Greifswald sehr herzlich zum 100. Geburtstag. Unter dem Motto „Wissen teilen“ gibt sie allen Bildungsschichten und allen Generationen die Möglichkeit zu lernen, sich weiterzubilden, Abschlüsse zu erreichen. Das kann alle Lehrenden und Lernenden mit Stolz erfüllen“, sagte der Parlamentarische Staatssekretär für Vorpommern Patrick Dahlemann auf dem Festakt.

Ob man eine Sprache – vor allem polnisch – lernen, die mittlere Reife oder Berufsreife nachholen will oder mehr über Politik und Gesellschaft, Gesundheit, Kunst und Kultur, andere Länder und weitere Themen erfahren möchte- die Volkshochschule Vorpommern-Greifswald ist mit ihrem umfangreichen Angebot im Landkreis genau die richtige Adresse dafür. Viele haben hier schon ihre zweite Chance ergriffen. Ich danke dem gesamten Team für das großartige Engagement“, betonte Dahlemann. 2018 fanden 680 Kurse statt, an denen 7643 Bürgerinnen und Bürger teilgenommen haben. 334.148 Euro Landesmittel wurden zur Verfügung gestellt. „Jeder Euro des Landes ist hier sehr gut angelegtes Geld und eine Investition in die Köpfe“, betonte Dahlemann.

Die rund 900 Volkshochschulen in ganz Deutschland seien aus der Bildungslandschaft nicht mehr wegzudenken. „Sie leisten eine wichtige Bildungsarbeit. Ich bin davon überzeugt, dass die Volkshochschule Vorpommern-Greifswald wie alle anderen auch in Zukunft eine erfolgreiche Arbeit leisten wird.“

Vor 100 Jahren haben sich überall in Deutschland Volkshochschulen gegründet, deren Ziel es war, auf Grundlage von Artikel 148 der Weimarer Verfassung die Erwachsenenbildung, insbesondere für bildungsferne Schichten, voranzubringen. So auch in Vorpommern. Die Volkshochschule Greifswald startete am 17. Juli 1919 mit einer Veranstaltung zum Thema „Der Gartenbau auf Grundlage der Bodenkunde“. Am 15.10.1919 beschäftigte sich die Volkshochschule Ueckermünde mit der Französischen Revolution.

Mehr Geld für Grundschullehrkräfte

Schwerin – Alle Grundschullehrkräfte in Mecklenburg-Vorpommern sollen künftig besser bezahlt werden. Vom Schuljahr 2020/2021 an sollen sie mit der A13/E13 vergütet werden und damit so viel verdienen, wie die Lehrerinnen und Lehrer an anderen Schularten auch. Im Haushaltsentwurf 2020/2021 sind dafür jährlich 18 Millionen Euro vorgesehen. Schulleitungen an Grundschulen sollen ebenfalls mehr Geld erhalten. Die höhere Bezahlung von Grundschullehrkräften ist Teil des 200-Millionen-Euro-Schulpakets und im Haushaltsentwurf eingeplant, den das Kabinett am Donnerstag beschlossen hat.

„Grundschullehrkräfte haben eine schöne und verantwortungsvolle Tätigkeit. Mit der höheren Bezahlung von Grundschullehrerinnen und -lehrern will die Landesregierung deutlich machen, wie wichtig ihr diese Arbeit ist“, bekräftigte Bildungsministerin Bettina Martin. „Von dieser Regelung sollen alle Grundschullehrkräfte profitieren – also jene, die schon seit vielen Jahren an unseren Schulen engagierten Unterricht machen und jene, die neu eingestellt werden. Grundschullehrkräfte legen bei Kindern wichtige Grundlagen für die weitere Bildungslaufbahn. Ich halte es für richtig, dass wir sie genauso gut bezahlen wie Lehrkräfte an anderen Schularten“, betonte Martin.

Verbeamtete Grundschullehrkräfte in Mecklenburg-Vorpommern sind derzeit in der Regel in die Besoldungsstufe A 12 eingestuft, tarifbeschäftigte Grundschullehrkräfte in die Entgeltstufe E 11. „Mit der Höhergruppierung in die A 13/E 13 bleibt Mecklenburg-Vorpommern konkurrenzfähig, wenn es darum geht, qualifizierte Lehrerinnen und Lehrer im Land zu halten und ins Land zu holen. Andere Länder haben sich bereits auf den Weg gemacht und wollen Lehrerinnen und Lehrer an Grundschulen besser bezahlen“, erläuterte die Bildungsministerin. „Grundschullehrkräfte, die sich an unseren Schulen bewerben, werden feststellen, dass sie bald bei uns nicht nur genauso viel verdienen wie anderswo, sondern dass es sich in Mecklenburg-Vorpommern auch sehr gut leben lässt“, so Martin.

Dauerausstellung ehemaliger Stasi-Haftanstalt

Neustrelitz – Eine Dauerausstellung soll künftig in der ehemaligen Stasi-Haftanstalt in der Töpferstraße in Neustrelitz an die politische Verfolgung durch das DDR-Regime erinnern. Bildungsministerin Bettina Martin übergibt heute einen Zuwendungsbescheid in Höhe von rund 133.100 Euro, mit denen das Land die Realisierung des Vorhabens fördert, an Dr. Michael Körner, den Vorsitzenden des Vereins Stasi-Haftanstalt Töpferstraße.

„Mit der Förderung unterstützen wir den Verein dabei, die Dauerausstellung sowohl baulich als auch inhaltlich umzusetzen. Wir wollen, dass die Erinnerung an das Schicksal der Gefangenen hier einen Ort bekommt, der die nachfolgenden Generationen anspricht und den Wert von Freiheit betont“, sagte Martin im Vorfeld der Bescheid-Übergabe. „Die Haftanstalt selbst ist ja bereits eine architektonische Zeitzeugin. Durch die Dauerausstellung wird sie künftig mit Gesichtern und Lebensläufen noch eingängiger Geschichten und Geschichte transportieren.“

Auf Tafeln soll die Ausstellung Biografien früherer Häftlinge, aber auch ehemaliger MfS-Mitarbeiter zeigen. Die Restaurierung einer der Gefängniszellen ist ebenso Teil der Planungen wie Filmvorführungen und aufgenommene Interviews mit Zeitzeuginnen und Zeitzeugen.

„Es freut mich, dass das Konzept der Ausstellung auf verschiedene Medien setzt, um Informationen und Botschaften zu transportieren. Damit durchzudringen, ist immer noch und gerade wieder sehr wichtig. 30 Jahre nach der Friedlichen Revolution ist die Erinnerung an die DDR-Zeit auch eine wichtige Mahnung, Freiheit und Demokratie zu schützen und sie mit Leben zu füllen“, betonte die Ministerin.

Die Landeszentrale für politische Bildung hatte dem Verein im Vorfeld dabei unterstützt, das Konzept für die Dauerausstellung zu entwickeln. Die Förderung erfolgt aus Mitteln des Vermögens der Parteien und Massenorganisationen der DDR (PMO-Vermögen). Die Stadt Neustrelitz fördert das Vorhaben mit weiteren 10.000 Euro.

Verbesserungen für Familien und Rentnerinnen und Rentner

Schwerin – Höherer Kinderzuschlag, mehr Kindergeld, stärkere Unterstützung vor allem für Alleinerziehende: Kinder und einkommensschwache Familien erhalten seit dem 1. Juli 2019 mehr staatliche Leistungen. Darüber hinaus stiegen zum gleichen Zeitpunkt die Renten in den neuen Bundesländern um 3,91 Prozent (alte Bundesländer: 3,18 Prozent).

„Für viele Familien auch in Mecklenburg-Vorpommern verbessern und vereinfachen sich schrittweise ab dem 1. Juli finanzielle Leistungen des Staates“, betonte Sozialministerin Stefanie Drese heute in Schwerin. Vor allem einkommensschwächere Familien profitieren von gesetzlichen Neuregelungen. „Das ist ein wirksamer Beitrag zur Bekämpfung von Kinderarmut“, so Drese.

Verbesserungen entstehen ab dem 1. Juli schrittweise durch das Starke-Familien-Gesetz. So steigt zum 1. Juli der Kinderzuschlag auf 185 Euro pro Monat und Kind. Er wird für Alleinerziehende geöffnet und deutlich entbürokratisiert. Das Gesetz sorgt zudem dafür, dass sich auch bei kleinen Einkommen eine Erwerbstätigkeit lohnt.

Grundsätzlich gilt: Familien mit wenig Einkommen können zusätzlich zum Kindergeld einen Kinderzuschlag beantragen. Das Kind muss unter 25 Jahre sein. Die Höchsteinkommensgrenze wird für jede Familie einzeln bestimmt. Sie hängt von den Lebenshaltungskosten ab.

Weitere Neuregelungen durch das Starke-Familien-Gesetz greifen ab dem 1. Januar 2020, zum Beispiel der Wegfall der oberen Einkommensgrenzen für den Bezug des Kinderzuschlags. Bereits ab 1. August und damit zum Schulstart treten die Anpassungen beim Bildungs- und Teilhabepaket in Kraft. So erhöht sich der Betrag für das Schulstarterpaket von 100 Euro auf 150 Euro. Zudem besteht der Anspruch auf Lernförderung künftig unabhängig von einer Versetzungsgefährdung. Darüber hinaus steigt der Zuschuss für Vereinsbeiträge.

Außerdem steigt das Kindergeld ab dem 1. Juli 2019 um zehn Euro. Grund dafür ist das Ende 2018 verkündete Familienentlastungsgesetz. Dadurch erhöht sich auch der Kinderfreibetrag.

Rentnerinnen und Rentner in Ostdeutschland erhalten ab dem 1. Juli 2019 eine höhere Rente. Drese: „Mit der Steigerung um 3,91 Prozent nähern sich die Ostrenten weiter an die Westbezüge an. Der Rentenwert im Osten steigt auf 96,5 Prozent des West-Werts. Bis zum Jahr 2024 steigt er aufgrund einer Gesetzesvorgabe von 2017 schrittweise auf 100 Prozent.“

Arbeitsmarkt Juni in M-V

Schwerin – Die Arbeitslosigkeit ist im Juni weiter gesunken. Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit waren im Juni 54.900 Menschen arbeitslos gemeldet. Das sind 6.200 Arbeitslose weniger als im Vorjahresmonat. Die Arbeitslosenquote liegt bei 6,7 Prozent (- 0,7 Prozent im Vergleich zum Vorjahreswert).

„Der Arbeitsmarkt ist kräftig in Bewegung. Die Nachfrage nach Jobs ist deutlich vorhanden. Das schlägt sich auch in den Neueinstellungen nieder. Positiv ist auch, dass der Abbau der Arbeitslosigkeit alle Altersgruppen betrifft. Das ist eine insgesamt sehr gute Entwicklung. Dennoch: wir müssen die anstehenden Herausforderungen meistern. Entscheidend ist es, das Fachkräftepotenzial auf dem Arbeitsmarkt noch besser auszuschöpfen“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe am Montag. Im Vergleich zum Vormonat Mai sank die Arbeitslosigkeit um 1.500 oder 2,7 Prozent.

Wirtschafts- und Arbeitsminister Glawe warb dafür, auch noch stärker auf die Erfahrungen der älteren Generation zu setzen. „Sie verfügen oft über einen enormen Erfahrungsschatz. Ihre Ratschläge und Unterstützung sind für den Arbeitsalltag besonders wertvoll. Viele haben als Mitarbeiter oder auch als Chefs von Firmen im Laufe der Zeit Verantwortung übernommen“, so Glawe weiter. Bis 2025 werden etwa 10.000 Unternehmen, die aus Altersgründen zur Übergabe oder Übernahme anstehen, erwartet. „Der unternehmerische Generationswechsel bietet eine Vielzahl von Chancen für die heimische Wirtschaft. Eine Übernahme ist eine hervorragende Möglichkeit, einen gut laufenden Betrieb zu übernehmen. Ein Vorteil ist, erfahrene Mitarbeiter an der Seite zu haben. Risiken werden minimiert“, so Glawe weiter.

Beim Projekt „Nachfolgezentrale MV“ geht es zum einen vor allem darum, Handwerk und Mittelstand für die Nachfolgeproblematik zu sensibilisieren und das Thema öffentlich zu transportieren. Zum anderen soll der Nachfolgeprozess begleitet werden; hierbei sollen insbesondere Unternehmensnachfolgende gesucht und gefunden werden. Am Projekt beteiligt sind die Bürgschaftsbank M-V, die drei Industrie- und Handelskammern und die Handwerkskammern in M-V. Die Förderung erfolgt aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds im Rahmen der Richtlinie „Förderung von Entrepreneurship“.

Die sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisse liegen – aktuellste Daten aus dem April – bei 575.100 (+4.600 Beschäftigte oder +0,8 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat). „Der Trend hält weiter an. Es handelt sich hierbei um einen echten Beschäftigungsaufbau. Erneut steigt die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. Unternehmen stellen ein, es entstehen viele neue Arbeitsplätze. In den vergangenen fünf Jahren sind 33.500 neue sozialversicherungspflichtige Jobs entstanden“, sagte Glawe.

Zuwächse gibt es im Gesundheits- und Sozialwesen (+2.600), in der Metall- und Elektroindustrie (+1.400), bei den wirtschaftlichen Dienstleistungen (+800) sowie im Baugewerbe (+800). „Trotz der positiven Entwicklung müssen wir weiter bei den Jobs zu mehr Saisonunabhängigkeit vor allem auch in der Hotellerie und Gastronomie kommen. Ein Jobangebot für mindestens 12 Monate ist besser als ein Angebot für eine Saison. Die Rahmenbedingungen müssen stimmen. Die Branche arbeitet intensiv daran. Wir sind ein erfolgreiches Tourismusland, Motor des Erfolgs sind die Beschäftigten in der Branche. Dieser Motor muss weiterlaufen“, so Glawe weiter.

Ende Juni waren nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit rund 5.600 Ausbildungsplätze noch frei. Dem stehen rund 3.200 unversorgte Bewerber gegenüber. „Die Auswahl an Ausbildungsplätzen ist groß. Es ist notwendig, weiter in kluge Fachkräftebindung und ein verstärktes Ausbildungsmarketing zu investieren. Fachkräftesicherung beginnt mit einer Ausbildung. Wir haben eine große Bandbreite an Ausbildungsmöglichkeiten mit aussichtsreichen Karriereperspektiven für junge Menschen in Mecklenburg-Vorpommern“, betonte Glawe weiter. Vor allem Ausbildungsstellen zum Verkäufer/in (385 unbesetzte Ausbildungsplätze), Kaufmann/-frau im Einzelhandel (360), Koch/zur Köchin (332 freie Plätze), Restaurantfachmann/-frau (273), Hotelfachmann/-frau (261), Handelsfachwirt/in (Ausbildung: 179) sowie Fachkraft-Lagerlogistik (137) gilt es zu besetzen.

Der Minister verwies auf die Fachkräftekampagne „Durchstarten in MV“ (www.durchstarten-in-mv.de), in der das Wirtschaftsministerium gemeinsam mit den drei Industrie- und Handelskammern des Landes über attraktive Ausbildungsplatzmöglichkeiten informiert. „Viele Unternehmen im Land bieten auch kurzfristig noch Stellen an. Im Azubi-Atlas von ´Durchstarten in MV´ sind derzeit rund 1.500 Unternehmen mit über 2.600 Ausbildungsangeboten in über 250 Berufen vertreten.

Möglich ist es zum Beispiel auch, gezielt im Umkreis des Heimatortes nach einem Ausbildungsplatz zu suchen. Hier sind unterschiedliche Entfernungen von 0 bis 200 Kilometer vom Wohnort wählbar. Auf durchstarten-in-mv.de gibt es auch ein paar gute Tipps von der Erstellung der Bewerbungsmappe bis hin zur Vorbereitung auf das Vorstellungsgespräch. Darüber hinaus gibt es auch einen Überblick über die verschiedenen Ausbildungsarten“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschafts- und Arbeitsminister Harry Glawe abschließend.

Hilfe bei Kinderwunschbehandlungen

Rostock – „Die Erfüllung des Kinderwunsches darf nicht an den begrenzten finanziellen Möglichkeiten der Paare scheitern.“ Sozialministerin Stefanie Drese hat anlässlich ihres Besuchs im Kinderwunschzentrum Rostock die Fortsetzung der Landesförderung von Kinderwunschbehandlungen in Mecklenburg-Vorpommern zugesagt.

Drese: „Kinder und Familien zu unterstützen, ist eines der wichtigsten Anliegen der Landesregierung. Für viele Paare lässt sich die Erfüllung des Kinderwunsches nur mit medizinischer Hilfe umsetzen. Aus diesem Grund fördert das Land gemeinsam mit dem Bund reproduktionsmedizinische Behandlungen, da der Kinderwunsch nicht an der Einkommens- und Lebenssituation der Paare scheitern darf“, so Drese.

Seit 2013 beteiligt sich das Land an der zusätzlichen Bezuschussung von Kinderwunschbehandlungen, um die hohen Kosten einer Behandlung von durchschnittlich 3.000 bis 4.000 Euro für die betroffenen Paare abzufedern. Die Förderung umfasst in Mecklenburg-Vorpommern seit 2017 auch Paare ohne Trauschein.

„Diese Ausweitung hat die gewünschte Wirkung entfacht“, verdeutlichte Drese heute zum Auftakt ihrer Sommertour. So haben im vergangenen Jahr 323 Paare in Mecklenburg-Vorpommern finanzielle Unterstützung erhalten, damit ihr Kinderwunsch in Erfüllung geht. Das sind 82 Paare mehr als 2017 und 92 Paare mehr als 2016.

„Das Kinderwunschzentrum am Klinikum Südstadt Rostock arbeitet eng mit zwei weiteren Praxen zusammen, um auf höchstem Niveau die Schwerpunkte Reproduktionsmedizin, Pränataldiagnostik und gynäkologische Operationen anzubieten. Davon konnte ich mich heute überzeugen.“

Das Sozialministerium stellt in diesem Jahr 258.400 Euro aus Bundes- und Landesmitteln als zusätzliche Bezuschussung von Kinderwunschbehandlungen zur Verfügung. In den kommenden beiden Jahren sollen die Mittel auf jährlich 288.800 Euro erhöht werden. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen 50 Prozent der genehmigten Kosten einer künstlichen Befruchtung.