Steuerliche Hilfen für Unternehmen

Schwerin – Die weltweite Ausbreitung des Corona-Virus trifft auch die Wirtschaft hart. Um in Not geratene Unternehmen zu unterstützen, greifen ab sofort umfangreiche steuerliche Maßnahmen. Der Finanzverwaltung werden erweiterte Möglichkeiten für die Aussetzung von Vollstreckungsmaßnahmen, die zinsfreie Stundung sowie die Anpassung von Vorauszahlungen für Einkommen-, Körperschaft- und Gewerbesteuer eingeräumt. Dadurch soll den Steuerpflichtigen in dieser besonderen Situation geholfen werden.

„Viele Unternehmerinnen und Unternehmer sind unverschuldet in eine schwierige wirtschaftliche Situation geraten – das gilt ganz besonders für Branchen mit intensivem Publikumsverkehr und große Teile des Einzelhandels. Als Finanzverwaltung wollen wir daher schnell und mit möglichst wenig Bürokratie Unterstützung leisten. Ich bin froh, dass wir uns gemeinsam mit dem Bund auf erste steuerliche Maßnahmen geeinigt haben“, so Finanzminister Reinhard Meyer.

Ab sofort gilt Folgendes:

1. Unmittelbar und erheblich betroffene Steuerpflichtige können bis zum 31. Dezember 2020 unter Darlegung ihrer Verhältnisse formlose Anträge auf Stundung der bis zu diesem Zeitpunkt bereits fälligen oder fällig werdenden Steuern, sowie formlose Anträge auf Anpassung der Vorauszahlungen auf die Einkommen- und Körperschaftsteuer stellen. Die entstandenen Schäden müssen wertmäßig nicht im Einzelnen nachgewiesen werden. Bei der Nachprüfung der Voraussetzungen für Stundungen sind keine strengen Anforderungen zu stellen. In der Regel kann in diesen Fällen auf die Erhebung von Stundungszinsen verzichtet werden.

2. Für etwaige Stundungs- und Erlassanträge für Gewerbesteuer gilt auch im Hinblick auf einen möglichen Zusammenhang mit Auswirkungen des Corona-Virus, dass diese an die Gemeinden zu richten sind.

3. Die Vereinfachungen gelten zunächst bis zum 31. Dezember 2020.

4. Von Vollstreckungsmaßnahmen wird bei unmittelbar und erheblich betroffenen Steuerpflichtigen bis zum 31. Dezember 2020 bei rückständigen oder bis zu diesem Zeitpunkt fällig werdenden Steuern in der Regel abgesehen. In diesen Fällen werden die im Zeitraum ab dem vom Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Regelungen bis zum 31. Dezember 2020 verwirkten Säumniszuschläge für diese Steuern bis zum 31. Dezember 2020 erlassen.

Die innerhalb der Finanzverwaltung abgestimmten bundeseinheitlichen Regeln stehen in Kürze im Steuerportal M-V zum Download bereit. Fragen zu den steuerlichen Maßnahmen beantworten die zuständigen Finanzämter. Die Kontaktdaten sind auf dem Steuerportal M-V zu finden.

Digitrans-Förderung in der Müritzregion

Waren/Müritz – Drei Firmen aus dem Landkreis Mecklenburgische Seenplatte erhalten vom Digitalisierungsministerium Zuwendungen aus dem Landesprogramm zur Förderung der digitalen Transformation in Unternehmen, kurz Digitrans. Das Autohaus Kühne in Waren (Müritz) bekommt 6.150 Euro, das Autohaus Piahowiak in Trollenhagen 10.000 Euro und das Unternehmen „Thomas Taschke Auto, Boot & Service“ in Rechlin 5.927 Euro.

Im Autohaus Kühne soll die Buchhaltung künftig weitestgehend papierfrei gestaltet werden. Rechnungen sollen nur noch in digitaler Form bearbeitet werden. Ein Großteil der Rechnungen geht bereits auf digitalem Weg zu. Diese wurden aber bislang ausgedruckt, um in das Buchungssystem eingetippt zu werden. Künftig werden die Daten aus den Rechnungen automatisiert ins System übernommen. Rechnungen auf Papier werden eingescannt und dank der neuen integrierten Texterkennung in digitale Form gewandelt und nach der Bearbeitung archiviert. Dadurch werden Papier und Archivplatz eingespart und innerbetriebliche Prozesse beschleunigt.

Das Autohaus Piahowiak mit 46 Mitarbeitern plant einen neuen Router sowie Server mit Sicherungseinheit und einem Datenbankmodul anzuschaffen. Bisher müssen alle Belege ausgedruckt und zur weiteren Bearbeitung in die jeweiligen Unternehmensbereiche gegeben werden. Bis die Belege wieder in der Buchhaltung sind, vergehen teilweise Tage. Sämtliche Belege müssen gemäß den Aufbewahrungsfristen für mehrere Jahre in Aktenordnern aufbewahrt werden. Die neue, vom Land gefördert Software verteilt über ein internes Onlinesystem die eingehenden Rechnungen an die Unternehmensbereiche. Diese können sie sofort prüfen und viel schneller als bisher online an die Buchhaltung zurücksenden. Mit Zusatzmodulen der Software für Anlagen- und Finanzbuchhaltung, Mahnwesen, Kosten- und Leistungsrechnung sowie Archivierung und Administration wird der gesamte Unternehmens- und Abwicklungsprozess digitalisiert und stark vereinfacht.

Das Auto-, Boot- und Serviceunternehmen aus Rechlin wird einen neuen digitalen Bremsenprüfstand anschaffen. Dieser erspart aufwändige und fehlerbelastete Arbeitsschritte wie das Einstellen des Prüfstands per Hand ebenso wie die manuelle Erkennung von Reifenbreite, Gewicht und Art des Radantriebs. Künftig erfolgen diese und weitere Schritte mit hoher Genauigkeit digital. Die Prüfergebnisse werden zeitsparend und fehlerdezimiert digital übermittelt. Auch TÜV- und Dekraprüfer können auf die Daten zugreifen.

Die digitale Transformation stellt potenzielle Gründer, Start-ups und insbesondere kleine und Kleinst- sowie mittlere Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern vor neue Herausforderungen. Um die Wirtschaft im Land auf dem Weg in die Digitalisierung zu begleiten und bei der zukunftsfähigen Aufstellung der Unternehmen zu helfen, hat das Energieministerium das Landesprogramm zur Förderung der digitalen Transformation in Unternehmen, kurz Digitrans, aufgelegt.