MV schließt ab Montag alle Schulen

Schwerin – Wegen der weiteren Ausbreitung des Coronavirus schließen in Mecklenburg-Vorpommern ab Montag, 16. März 2020, alle staatlichen und freien allgemein bildenden und beruflichen Schulen bis einschließlich Sonntag, 19. April 2020. Das hat das Kabinett in seiner Sondersitzung heute beschlossen. Das Bildungsministerium hat die erforderlichen Maßnahmen zur Umsetzung vorbereitet:

  • Sicherstellen der Informationsketten
  • Schließung der allgemein bildenden und beruflichen Schulen
  • Einrichtung von Notfallbetreuungen in den Schulen
  • Handlungsanweisungen für Schulleitungen, Lehrkräfte und Eltern
  • Anregungen für die Bereitstellung von mobilen Lerninhalten für Schülerinnen und Schüler

„Die Landesregierung hat alle notwendigen Maßnahmen ergriffen, um diesen weitreichenden Schritt, alle Schulen im Land zu schließen, gut und umsichtig zu organisieren. Dabei werden wir sicherstellen, dass die Schülerinnen und Schüler keinen langfristigen Nachteil erleiden und ihre Abschlüsse im laufenden Schuljahr erreichen können“, erklärte Bildungsministerin Bettina Martin. „Wir werden dafür sorgen, dass Kinder, deren Eltern in Berufen arbeiten, die für die Aufrechterhaltung des öffentlichen Lebens notwendig sind, eine Notfallbetreuung vor Ort erhalten. Um die Umsetzung in die Praxis zu erleichtern, wird der Montag, 16. März 2020, ein Übergangstag sein. Wir bitten alle Eltern und Lehrkräfte um Verständnis und ihre Kooperation in dieser für alle schwierigen Lage. Besonnen zu handeln, ist das Gebot der Stunde“, sagte Martin.

Für dringende Fragen ist am Samstag, 14. März 2020, von 11.00-18.00 Uhr und am Sonntag, 15. März 2020, von 11.00-16.00 Uhr eine Hotline im Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur geschaltet:

HOTLINE: 0385 588 7174

Ab Montag, 16. März 2020, stehen den Eltern die Schulleitungen sowie die Staatlichen Schulämter für Auskünfte zur Verfügung.

Die Regelungen im Überblick:

Um die Infektionsketten des Coronavirus zu unterbrechen, sollen Schülerinnen und Schüler der staatlichen und freien allgemein bildenden und beruflichen Schulen die Schulen nicht besuchen. Grundsätzlich bleiben Schülerinnen und Schüler der allgemein bildenden Schulen zu Hause. Berufsschülerinnen und Berufsschüler in der dualen Ausbildung melden sich in ihren Ausbildungsbetrieben.

Schülerpraktika werden ebenso wie der reguläre Unterricht ausgesetzt.

Für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1-6 wird es eine pädagogische Notfallbetreuung geben. Diese kann grundsätzlich nur von Eltern für ihre Kinder in Anspruch genommen werden, wenn sie in Berufen arbeiten, die zur Aufrechterhaltung der wichtigen Infrastruktur unverzichtbar sind. Ziel ist es, die Funktionsfähigkeit der Gesellschaft sicherzustellen.

Zur wichtigen Infrastruktur zählen Feuerwehr, Polizei, Strafvollzugsdienst, Rettungsdienst, medizinische Einrichtungen inklusive Apotheken, Justizeinrichtungen, ambulante und stationäre Pflegedienste, stationäre Betreuungseinrichtungen, Produktion und Versorgung mit Lebensmitteln und Waren des täglichen Lebens, kommunale Behörden, Landesbehörden, Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben, Einrichtungen und kommunale Unternehmen, soweit notwendig pflichtige Aufgaben und Aufgaben der Daseinsvorsorge (z. B. Wasserversorgung, Abwasser- und Abfallentsorgung, ÖPNV) zwingend wahrzunehmen sind.

Für einen geordneten Übergang sind am Montag, 16. März 2020, die Schulen geöffnet, damit festgestellt werden kann, welche Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 6 trotz einer Schließung weiter betreut werden müssen.

Obwohl in den Schulen kein Unterricht stattfindet, ist das pädagogische Personal zum Dienst verpflichtet. Dazu zählen u. a. Lehrerinnen und Lehrer sowie die unterstützenden pädagogischen Fachkräfte (upF; früher PmsA).

Alle Landesbediensteten und vom Schulträger oder weiteren Trägern gestellten Beschäftigten, die nicht selbst erkrankt sind, sollen sich am Montag, 16. März 2020, in der Schule einfinden, damit festgestellt werden kann, in welchem Umfang an der jeweiligen Schule eine Betreuung weiterhin notwendig bleibt. Es wird am gleichen Tag entschieden, welche Beschäftigten dazu herangezogen werden und welche Beschäftigten stattdessen zu Hause arbeiten.

Für die Betreuung werden zunächst Freiwillige eingesetzt. Sollte deren Anzahl nicht ausreichen, entscheidet die Schulleitung, welche weiteren Beschäftigten für diese Aufgabe herangezogen werden. Dazu zählen zunächst vorhandene Beamtinnen und Beamte. Danach muss die Schulleitung bzw. das Staatliche Schulamt entscheiden, wer zudem herangezogen werden kann.

Beschäftigte, die 60 Jahre oder älter sind, Vorerkrankungen aufweisen, schwerbehindert oder schwanger sind, kommen für die Verpflichtung zur Betreuung nicht in Frage.

Die Schulen sind zu denselben Zeiten erreichbar wie vor der Schließung. Die Erreichbarkeit wird durch die Schulleitung, die Stellvertretung oder – wenn auch dies nicht möglich ist – durch eine erfahrene Lehrkraft sichergestellt.

Die verbleibenden Lehrkräfte verlassen die Schule und arbeiten von zu Hause aus. Sie sind aufgefordert, Lerninhalte für die Schülerinnen und Schüler, von denen die Mehrheit zu Hause ist, bereitzustellen. Außerdem erledigen sie konzeptionelle Aufgaben, die nicht zwingend mit einer Präsenz in der Schule verbunden sind. Auch langfristige Unterrichtsvorbereitungen sollten in dieser Zeit erfolgen. Einzelheiten regelt die Schulleitung.

Sollten Schulleiterinnen und Schulleiter Fragen haben, können sie sich wie bisher auch an ihre Schulrätin bzw. ihren Schulrat im zuständigen Staatlichen Schulamt wenden. Diese sind auch an diesem Wochenende erreichbar.

Der Seminarbetrieb für Referendarinnen und Referendare sowie die Qualifizierung für Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger werden zunächst fortgesetzt.

Erlass zum Umgang mit Veranstaltungen

Schwerin – Das Land Mecklenburg-Vorpommern hat einen Erlass über Bestimmungen für die Entscheidung im Zuständigkeitsbereich des Öffentlichen Gesundheitsdienstes sowie der Gesundheitsämter der Landkreise und kreisfreien Städte zur Durchführung von Veranstaltungen erarbeitet. Veranstaltungen mit mehr als 1.000 erwarteten Besuchern oder Teilnehmern sind in Anwendung von Bundesinfektionsschutzgesetz (§ 28 IfSG) zu untersagen.

„Wir müssen die Lage bei uns im Land jeden Tag neu bewerten und resultierende Entscheidungen treffen. Das Ausbreitungsgeschehen steigt an. Das zeigt: Wir müssen weiter in allen Bundesländern kontaktreduzierende Maßnahmen ergreifen, um die Ausbreitungsdynamik des Coronavirus einzudämmen und zu verlangsamen. Wichtig ist: der Erlass ist eine zeitlich befristete Maßnahme“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe am Donnerstag.

Der Erlass gilt ab Donnerstag, den 12. März 2020 – 12:00 Uhr bis einschließlich Sonntag, den 19. April 2020. Zu diesem Zeitpunkt wird zeitnah eine erneute Risikoeinschätzung erfolgen. „Der Schutz der Bevölkerung hat weiter oberste Priorität. Wir müssen alles Notwendige dafür tun, die Infektionsketten zu unterbrechen, um Zeit zu gewinnen. Unser Bestreben muss es sein, bundeseinheitlich zu agieren“, betonte Glawe weiter.

Veranstaltungen mit weniger als 1.000 erwarteten Besuchern oder Teilnehmern werden unter Beachtung der jeweils relevanten und geltenden Kriterien des RKI auf Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit mit dem Ziel kritisch geprüft, kontaktreduzierend zu wirken. „Veranstaltungen sollen vom Veranstalter kritisch geprüft werden, ob diese nicht verschoben, in einem anderen Format oder aber ganz ausfallen sollten, um damit die Infektionswege zu vermindern“, betonte Mecklenburg-Vorpommerns Gesundheitsminister Harry Glawe abschließend.

Landesverwaltung trifft Regelungen zur Aufrechterhaltung ihrer Arbeit

Die Landesregierung hat relevante Empfehlungen für alle Landesbediensteten erarbeitet:

Dienstreisen ins Ausland sind grundsätzlich nicht mehr durchzuführen. Über Ausnahmen entscheidet der Amtschef/die Amtschefin. Dabei sind die Lageeinschätzungen des Robert-Koch-Instituts, insbesondere zu den Risikogebieten mit erhöhter Ansteckungsgefahr zu beachten.

Dienstreisen im Inland werden auf das absolut notwendige Maß reduziert. Dies betrifft zum Beispiel auch Dienstreisen zu Gremiensitzungen des Bundes und der Länder.

Im Rahmen der Prüfung der Notwendigkeit ist ein strenger Maßstab anzulegen. Dabei sind prioritär die Durchführung als Telefon- bzw. Videokonferenz, eine Terminverschiebung oder eine Reduzierung des Teilnehmerkreises zu prüfen.

M-V: Entwicklung der Industriepolitik

Schwerin – In Schwerin ist im Landtag am 11. März die Entwicklung der Industriepolitik in Mecklenburg-Vorpommern diskutiert worden. „Unsere Industriepolitik ist Strukturpolitik für Mecklenburg-Vorpommern. Sie dient einer nachhaltigen Stärkung des Industriesektors zur Verbesserung der Wirtschaftsstruktur. Sie unterstützt die Unternehmen bei Erweiterungen und Ansiedlungen und bei der Bewältigung der wettbewerbsentscheidenden Herausforderungen, Digitalisierung, Fachkräftesicherung und Klimaschutz. Deshalb handeln wir orientiert am Bedarf der Unternehmen, entwickeln neue Unterstützungsmöglichkeiten bzw. passen die bestehende Förderkulisse bedarfs- und marktorientiert an. Das Setzen neuer Impulse gehört bei uns zum Alltagsgeschäft. Unser Ziel ist die Verbesserung der industriellen Basis im Land“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe im Landtag.

Der Minister machte im Landtag deutlich, dass gemeinsam im Zukunftsbündnis Mecklenburg-Vorpommern mit den Sozialpartnern, Wirtschaftskammern, der Bundesagentur für Arbeit und weiteren Partnern Strategien insbesondere zur Fachkräftesicherung und zur Industriepolitik auf den Weg gebracht beziehungsweise erarbeitet werden. „Hierzu zählen beispielsweise der Industriepolitischen Dialog mit den Sozialpartnern und Kammern, die bedarfsgerechte Anpassung der Förderkulisse, die Unterstützung bei der Digitalisierung, bis hin zur Weiterbildungsoffensive des Wirtschaftsministeriums“, so Glawe weiter. Im ersten Halbjahr 2019 wuchs die Wirtschaftsleistung um 1,5 Prozent (aktuellste Zahlen zum BIP MV). Die Industrieumsätze stiegen um 2,2 Prozent (Januar – November 2019). Die Arbeitslosenquote liegt aktuell im Februar bei 7,6 Prozent. Im Februar des Jahres 2005 betrug die Quote 23,7 Prozent mit 211.600 Arbeitslosen. Mit aktuell 62.700 Arbeitslosen hat sich deren Zahl um 70,4 Prozent reduziert.

Der globale Handel wird aktuell neben den Handelskonflikten und dem Brexit auch durch die Ausbreitung des Conoravirus belastet. „Deutlich wird dies bereits auf den Aktienmärkten. Absatzmärkte und Lieferketten sind teilweise gefährdet. Messen wie die Internationale Tourismusbörse ITB sowie Geschäfts- und Urlaubsreisen wurden gestrichen“, sagte Glawe. „Deshalb werden Eintrübungen in exportierenden Unternehmen und deren Zulieferer erwartet – mit Auswirkungen auf die Wirtschaftsleistung in Deutschland; abgeschwächt auch bei uns im Land.“

Weitere Punkte der Industrieoffensive sind die gezielte Entwicklung und Erschließung von attraktiven Industrie- und Gewerbegebieten. „Das ist eine Grundvoraussetzung für neue Unternehmensansiedlungen, wie die Vermarktungsoffensive der Großgewerbestandorte sowie die gezielte Ansprache von potentiellen Investoren im In- und Ausland. Wir werden weiter um Investoren vor allem überregional werben, um zu mehr Wertschöpfung in der Region zu kommen. Eine der wichtigsten Aufgaben ist es, Menschen in Arbeit zu bringen. Jede Neuansiedlung oder Erweiterung trägt dazu bei“, machte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsminister Harry Glawe abschließend im Landtag deutlich.

Coronavirus in Mecklenburg-Vorpommern

Schwerin – Im Landtag in Schwerin ist das Thema der Aktuellen Stunde „Mit Corona professionell und sachlich umgehen“ diskutiert worden. „Das Coronavirus stellt uns alle vor neue Herausforderungen. Der Alltag verändert sich, viele Menschen stellen sich darauf ein. Wir haben weltweit eine ernste Lage. Die Entwicklungen zur Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19) haben sich in den vergangenen Tagen dabei als sehr dynamisch erwiesen. Wir stellen uns auf einen weiteren Anstieg von Erkrankungsfällen ein. Umso mehr müssen wir alle – Bund-Land-Kommunen – dazu beitragen, die Situation zu meistern. Dies geschieht durch bestmögliche Information, durch gemeinsame Aktionen und durch entsprechende Reaktionen auf aktuelle Geschehnisse. Lassen Sie uns gemeinsam daran weiterarbeiten“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe am Mittwoch im Landtag. Minister Glawe dankte allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Behörden, Hochschulen, medizinischen Einrichtungen, Arztpraxen und Krankenhäusern, die sich aktiv und intensiv für die Eindämmung des Corona-Virus einsetzen.

In Mecklenburg-Vorpommern weisen fast alle Fälle schwache Verläufe auf. „Die Infizierten befinden sich in der Betreuung des jeweiligen Gesundheitsamtes. Das Land ist auf steigende Infektionszahlen vorbereitet. Der Informationsbedarf ist riesig. Die Aufgaben sehr komplex. Das erfordert einen intensiven fachlichen Austausch mit vielen Beteiligten“, so Gesundheitsminister Glawe weiter. Im Gesundheitsministerium ist beispielsweise eine interne Arbeitsgruppe zum Thema Corona-Virus eingesetzt worden. Darüber hinaus tagt unter anderem regelmäßig ein interministerieller Arbeitsstab auf Arbeitsebene unter Beteiligung von Staatskanzlei, Wirtschaftsministerium, Sozialministerium, Bildungsministerium, Finanzministerium und dem Landesamt für Gesundheit und Soziales. Abstimmungen mit dem Bund und den Landkreisen bzw. kreisfreien Städten finden auf verschiedenen Ebenen und in den entsprechenden Fachlichkeiten statt.

Durch das Gesundheitsministerium werden konkrete Unterstützungsmaßnahmen umgesetzt. So hat das Ministerium in Mecklenburg-Vorpommern die Einrichtung von Abstrich-Zentren für Corona-Tests initiiert. Geplant sind Zentren, die verteilt im Land sind. „Die Zentren werden zentrale Anlaufstellen für Abstriche von Covid-19-Verdachtsfällen sein. Dadurch soll die Ansteckungsgefahr in Krankenhäusern und Praxen minimiert werden. Die Zentren werden in den kommenden Tagen nach und nach aufgebaut und bei Bedarf aufgestockt. Das ist auch ein Beitrag zur Entlastung des hausärztlichen Versorgungssystems. Wichtig ist, dass ein Patient, der befürchtet, am Coronavirus erkrankt zu sein, sich zunächst bei seinem Hausarzt telefonisch meldet“, betonte Glawe. Die Umsetzung erfolgt dabei in Zusammenarbeit mit der Universitätsmedizin Greifswald und der Universitätsmedizin Rostock sowie mit den Gesundheitsämtern in den Landkreisen und kreisfreien Städten.

Darüber hinaus hat das Gesundheitsministerium weitere Maßnahmen ergriffen. Die Kassenärztliche Vereinigung erhält finanzielle Unterstützung bei der Beschaffung von Schutzausrüstung. Die Universitätsmedizin Greifswald und die Universitätsmedizin Rostock erhalten finanzielle Unterstützung bei der Beschaffung diagnostischer Ausstattung. „Wir haben in Zusammenarbeit mit dem Landesamt für Gesundheit und Soziales eine Informationshotline für unsere Bürgerinnen und Bürger (Telefon: 0385/588-5888) eingerichtet. Ich bin dankbar, dass teilweise auch die Landkreise versuchen, entsprechende Bürgertelefone einzurichten beziehungsweise dies bereits in die Tat umgesetzt haben. Jede Unterstützung ist willkommen und hilft bei der weiteren Information und Aufklärung unserer Bürger“, sagte Gesundheitsminister Glawe.

Das Wirtschaftsministerium hat für die heimische Wirtschaft eine Unternehmens-Hotline (Telefon: 0385/588-5588) geschaltet. „Die Auswirkungen auf die heimische Wirtschaft sind momentan noch überschaubar. Im Tourismus, im Gastgewerbe, im Veranstaltungsbereich sowie bei Unternehmen, die auf Zulieferungen angewiesen sind, gibt es erste Probleme“, sagte Wirtschafts- und Arbeitsminister Glawe. Die Unternehmens-Hotline wird von der Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung mbH (GSA) in Schwerin betreut.

Das Innenministerium informiert in Zusammenarbeit mit dem Gesundheitsministerium über die aktuelle Situation in den Regionen auf Facebook und Twitter, gibt Hygienetipps und verweist dabei auf weitere Seiten, auf denen es zusätzliche Informationen gibt. Es werden weiter Hinweise und Meldungen über die Informations- und Nachrichten-App „NINA“ verbreitet. Die Meldungen werden über das Lagezentrum des Innenministeriums Mecklenburg-Vorpommern herausgegeben. Viele Informationen sind auf der Homepage des Robert-Koch-Institutes (rki.de) zugänglich. Viele der Materialien sind ebenso in einem Extra-Blickpunkt auf der Homepage des Wirtschafts- und Gesundheitsministeriums M-V sowie des LAGuS abrufbar. „Wichtig ist es, auch das vorhandene Angebot zu nutzen, um sich selbst auf dem Laufenden zu halten“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschafts- und Gesundheitsminister Harry Glawe abschließend.