Regelungen für Schul- und Unterrichtsbetrieb / Schulen sichern für Schülerinnen und Schüler aller Jahrgangsstufen Unterricht oder eine Betreuung ab
Schwerin – In der Woche ab dem 8. Januar 2024 kann es in Mecklenburg-Vorpommern zu großen Einschränkungen und Behinderungen im Straßenverkehr kommen. Der Bauernverband hat deutschlandweit eine Aktionswoche angekündigt und will möglicherweise in Mecklenburg-Vorpommern auch Straßen blockieren. Das Bildungsministerium hat für den Schul- und Unterrichtsbetrieb vorsorglich folgende Regelungen getroffen:
- Schulen sichern für alle Jahrgangsstufen den Unterricht ab oder bieten für Schülerinnen und Schüler aller Jahrgangsstufen eine Betreuung an. Die Organisation übernehmen die Schulleitungen.
- Eltern, Erziehungs- bzw. Sorgeberechtigte entscheiden eigenverantwortlich, ob sich Kinder und Jugendliche auf den Schulweg machen und trotz möglicher Verkehrsbehinderungen am Unterricht in der Schule teilnehmen oder in der Schule betreut werden sollen.
- Wer während der Proteste nicht am Unterricht teilnimmt oder nicht in der Schule betreut wird, gilt als entschuldigt.
Die Schulen informieren Eltern, Erziehungs- bzw. Sorgeberechtigte über diese Regelungen über die jeweils etablierten Wege.
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Der Rügenbote fragt: gelten diese Regelungen künftig auch für Aktionen von Klimaktivisten und Klimaaktivistinnen, soweit sie Verkehrswege betreffen? Worin besteht der Unterschied?