Steuerliche Hilfen für Unternehmen

Schwerin – Die weltweite Ausbreitung des Corona-Virus trifft auch die Wirtschaft hart. Um in Not geratene Unternehmen zu unterstützen, greifen ab sofort umfangreiche steuerliche Maßnahmen. Der Finanzverwaltung werden erweiterte Möglichkeiten für die Aussetzung von Vollstreckungsmaßnahmen, die zinsfreie Stundung sowie die Anpassung von Vorauszahlungen für Einkommen-, Körperschaft- und Gewerbesteuer eingeräumt. Dadurch soll den Steuerpflichtigen in dieser besonderen Situation geholfen werden.

„Viele Unternehmerinnen und Unternehmer sind unverschuldet in eine schwierige wirtschaftliche Situation geraten – das gilt ganz besonders für Branchen mit intensivem Publikumsverkehr und große Teile des Einzelhandels. Als Finanzverwaltung wollen wir daher schnell und mit möglichst wenig Bürokratie Unterstützung leisten. Ich bin froh, dass wir uns gemeinsam mit dem Bund auf erste steuerliche Maßnahmen geeinigt haben“, so Finanzminister Reinhard Meyer.

Ab sofort gilt Folgendes:

1. Unmittelbar und erheblich betroffene Steuerpflichtige können bis zum 31. Dezember 2020 unter Darlegung ihrer Verhältnisse formlose Anträge auf Stundung der bis zu diesem Zeitpunkt bereits fälligen oder fällig werdenden Steuern, sowie formlose Anträge auf Anpassung der Vorauszahlungen auf die Einkommen- und Körperschaftsteuer stellen. Die entstandenen Schäden müssen wertmäßig nicht im Einzelnen nachgewiesen werden. Bei der Nachprüfung der Voraussetzungen für Stundungen sind keine strengen Anforderungen zu stellen. In der Regel kann in diesen Fällen auf die Erhebung von Stundungszinsen verzichtet werden.

2. Für etwaige Stundungs- und Erlassanträge für Gewerbesteuer gilt auch im Hinblick auf einen möglichen Zusammenhang mit Auswirkungen des Corona-Virus, dass diese an die Gemeinden zu richten sind.

3. Die Vereinfachungen gelten zunächst bis zum 31. Dezember 2020.

4. Von Vollstreckungsmaßnahmen wird bei unmittelbar und erheblich betroffenen Steuerpflichtigen bis zum 31. Dezember 2020 bei rückständigen oder bis zu diesem Zeitpunkt fällig werdenden Steuern in der Regel abgesehen. In diesen Fällen werden die im Zeitraum ab dem vom Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Regelungen bis zum 31. Dezember 2020 verwirkten Säumniszuschläge für diese Steuern bis zum 31. Dezember 2020 erlassen.

Die innerhalb der Finanzverwaltung abgestimmten bundeseinheitlichen Regeln stehen in Kürze im Steuerportal M-V zum Download bereit. Fragen zu den steuerlichen Maßnahmen beantworten die zuständigen Finanzämter. Die Kontaktdaten sind auf dem Steuerportal M-V zu finden.

Schnelle Hilfen für Betriebe in Corona-Krise

Berlin – Der Bundesrat hat am 13. März 2020 das Gesetz zur krisenbedingten Verbesserung beim Kurzarbeitergeld gebilligt, das der Bundestag nur wenige Stunden zuvor verabschiedet hatte. Es ermöglicht der Bundesregierung, Betriebe während der Corona-Krise kurzfristig zu unterstützen.

Das Gesetz sieht zwei zeitlich befristete Verordnungsermächtigungen für die Bundesregierung vor: sie kann damit die Voraussetzungen für den Bezug von Kurzarbeitergeld absenken und die Leistungen erweitern – z.B. auf den Bereich von Leiharbeit. Die deutsche Wirtschaft soll damit vor existentiellen Verwerfungen durch die Auswirkungen der Corona-Pandemie bewahrt werden – ähnlich wie in der Finanzkrise 2008/2009.

Das Gesetzgebungsverfahren war extrem kurz: der Koalitionsausschuss beschloss die Maßnahmen am 8. März 2020, das Bundeskabinett am 10. März. Nur drei Tage später – am 13. März – verabschiedete der Bundestag den Entwurf der Koalitionsfraktionen in 1., 2. und 3. Lesung und leitete den Beschluss unmittelbar dem Bundesrat zu. Dieser billigte ihn noch am gleichen Tag.

Das Gesetz wird nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet. Anschließend kann es im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Es soll am Tag darauf in Kraft treten.

M-V: Entwicklung der Industriepolitik

Schwerin – In Schwerin ist im Landtag am 11. März die Entwicklung der Industriepolitik in Mecklenburg-Vorpommern diskutiert worden. „Unsere Industriepolitik ist Strukturpolitik für Mecklenburg-Vorpommern. Sie dient einer nachhaltigen Stärkung des Industriesektors zur Verbesserung der Wirtschaftsstruktur. Sie unterstützt die Unternehmen bei Erweiterungen und Ansiedlungen und bei der Bewältigung der wettbewerbsentscheidenden Herausforderungen, Digitalisierung, Fachkräftesicherung und Klimaschutz. Deshalb handeln wir orientiert am Bedarf der Unternehmen, entwickeln neue Unterstützungsmöglichkeiten bzw. passen die bestehende Förderkulisse bedarfs- und marktorientiert an. Das Setzen neuer Impulse gehört bei uns zum Alltagsgeschäft. Unser Ziel ist die Verbesserung der industriellen Basis im Land“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe im Landtag.

Der Minister machte im Landtag deutlich, dass gemeinsam im Zukunftsbündnis Mecklenburg-Vorpommern mit den Sozialpartnern, Wirtschaftskammern, der Bundesagentur für Arbeit und weiteren Partnern Strategien insbesondere zur Fachkräftesicherung und zur Industriepolitik auf den Weg gebracht beziehungsweise erarbeitet werden. „Hierzu zählen beispielsweise der Industriepolitischen Dialog mit den Sozialpartnern und Kammern, die bedarfsgerechte Anpassung der Förderkulisse, die Unterstützung bei der Digitalisierung, bis hin zur Weiterbildungsoffensive des Wirtschaftsministeriums“, so Glawe weiter. Im ersten Halbjahr 2019 wuchs die Wirtschaftsleistung um 1,5 Prozent (aktuellste Zahlen zum BIP MV). Die Industrieumsätze stiegen um 2,2 Prozent (Januar – November 2019). Die Arbeitslosenquote liegt aktuell im Februar bei 7,6 Prozent. Im Februar des Jahres 2005 betrug die Quote 23,7 Prozent mit 211.600 Arbeitslosen. Mit aktuell 62.700 Arbeitslosen hat sich deren Zahl um 70,4 Prozent reduziert.

Der globale Handel wird aktuell neben den Handelskonflikten und dem Brexit auch durch die Ausbreitung des Conoravirus belastet. „Deutlich wird dies bereits auf den Aktienmärkten. Absatzmärkte und Lieferketten sind teilweise gefährdet. Messen wie die Internationale Tourismusbörse ITB sowie Geschäfts- und Urlaubsreisen wurden gestrichen“, sagte Glawe. „Deshalb werden Eintrübungen in exportierenden Unternehmen und deren Zulieferer erwartet – mit Auswirkungen auf die Wirtschaftsleistung in Deutschland; abgeschwächt auch bei uns im Land.“

Weitere Punkte der Industrieoffensive sind die gezielte Entwicklung und Erschließung von attraktiven Industrie- und Gewerbegebieten. „Das ist eine Grundvoraussetzung für neue Unternehmensansiedlungen, wie die Vermarktungsoffensive der Großgewerbestandorte sowie die gezielte Ansprache von potentiellen Investoren im In- und Ausland. Wir werden weiter um Investoren vor allem überregional werben, um zu mehr Wertschöpfung in der Region zu kommen. Eine der wichtigsten Aufgaben ist es, Menschen in Arbeit zu bringen. Jede Neuansiedlung oder Erweiterung trägt dazu bei“, machte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsminister Harry Glawe abschließend im Landtag deutlich.