Schnelle Hilfen für Betriebe in Corona-Krise

Berlin – Der Bundesrat hat am 13. März 2020 das Gesetz zur krisenbedingten Verbesserung beim Kurzarbeitergeld gebilligt, das der Bundestag nur wenige Stunden zuvor verabschiedet hatte. Es ermöglicht der Bundesregierung, Betriebe während der Corona-Krise kurzfristig zu unterstützen.

Das Gesetz sieht zwei zeitlich befristete Verordnungsermächtigungen für die Bundesregierung vor: sie kann damit die Voraussetzungen für den Bezug von Kurzarbeitergeld absenken und die Leistungen erweitern – z.B. auf den Bereich von Leiharbeit. Die deutsche Wirtschaft soll damit vor existentiellen Verwerfungen durch die Auswirkungen der Corona-Pandemie bewahrt werden – ähnlich wie in der Finanzkrise 2008/2009.

Das Gesetzgebungsverfahren war extrem kurz: der Koalitionsausschuss beschloss die Maßnahmen am 8. März 2020, das Bundeskabinett am 10. März. Nur drei Tage später – am 13. März – verabschiedete der Bundestag den Entwurf der Koalitionsfraktionen in 1., 2. und 3. Lesung und leitete den Beschluss unmittelbar dem Bundesrat zu. Dieser billigte ihn noch am gleichen Tag.

Das Gesetz wird nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet. Anschließend kann es im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Es soll am Tag darauf in Kraft treten.

Ausweitung der Pfandpflicht gefordert

Berlin – Der Bundesrat setzt sich dafür ein, dass die Pfandpflicht aus Umweltschutzgründen auf alle Getränkedosen und Einweg-Kunststoffflaschen ausgedehnt wird. Die Getränkeart dürfe bei der Frage der Pfandpflicht keine Rolle mehr spielen, heißt es in einer am 13. März 2020 gefassten Entschließung.

Voraussetzung für die erweiterte Pfandpflicht soll jedoch sein, dass die aus den Einwegflaschen gewonnenen Rezyklate auch gut zu verwerten sind. Zur Begründung dieser Einschränkung verweist der Bundesrat auf die stoffliche Zusammensetzung von Einweg-Kunststoffflaschen für Frucht- und Gemüsesäfte: Sie mache ein Recycling mitunter unmöglich.

Die Länder plädieren deshalb zugleich dafür, dass die Recyclingfähigkeit solcher PET-Flaschen erhöht wird. Hierfür soll die Bundesregierung auf die Wirtschaft einwirken, auf entsprechende Additive zu verzichten, die das „Bottle-to-Bottle“-Recycling verhindern.

Da mit der Ausweitung des Pfandsystems für verschiedene Branchen steigende Kosten verbunden sind, spricht sich der Bundesrat weiter dafür aus, dass die Bundesregierung im Vorfeld der Pfandpflichtausweitung eine umfangreiche Kostenfolgenabschätzung durchführt. Zudem solle der Handel mit Übergangsfristen entlastet werden.

Außerdem fordern die Länder Erleichterungen für die Verbraucherinnen und Verbraucher: Derzeit ist das jeweilige Pfandsystem auf den Verpackungen häufig schwer erkennbar. Sie sollten deshalb gut sichtbar mit den Begriffen Einweg bzw. Mehrweg ausgezeichnet werden.

Auch steuerrechtlich sieht der Bundesrat Handlungsbedarf: Es dürfe nicht sein, dass Einheitsleergut gegenüber Individualleergut beim Pfandgeld benachteiligt wird. Deshalb müsse die Verwendung von Einheitsflaschen zur Stärkung des Mehrwegsystems gefördert werden. Der Bund solle in Abstimmung mit den Ländern geeignete Maßnahmen ergreifen.

Die Entschließung geht nun weiter an die Bundesregierung. Sie entscheidet, ob sie das Anliegen der Länder aufgreift. Feste Fristen gibt es dafür nicht.

Die Pfandpflicht wurde zuletzt vor einem guten Jahr geändert. Seitdem muss auch für Einweggetränkeverpackungen von Frucht- und Gemüse-Nektaren mit Kohlensäure und Mischgetränken mit einem Molke-Anteil von mindestens 50 Prozent Pfand bezahlt werden. Er beträgt 25 Cent.

Länderinitiative gegen Arzneimittelengpässe

Berlin – Der Bundesrat ergreift Initiative gegen Lieferengpässe bei Medikamenten. Die erst Mitte Februar 2020 vom Bundestag beschlossenen Regelungen zur Vermeidung von Lieferengpässen reichen nach Ansicht der Länder noch nicht aus. In einer am 13. März 2020 gefassten Entschließung appellieren sie an das Bundesgesundheitsministerium, die Gründe für Arzneimittelengpässe systematisch auszuwerten, um geeignete Maßnahmen für die Zukunft treffen zu können.

In die Evaluation einbezogen werden müssen nach Ansicht des Bundesrates auch die zuständigen Behörden der Länder sowie Bundesbehörden, da sie über relevante Informationen verfügen. Der Beirat des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte soll zu der Auswertung Stellung nehmen dürfen.

Außerdem bitten die Länder die Bundesregierung zu prüfen, ob auch im Bereich der Medizinprodukte weiterreichende Maßnahmen gegen Lieferengpässe getroffen werden müssen. Die gegenwärtige Situation durch die Corona-Infektion sollte zum Anlass genommen werden, zu überlegen, wie künftig ausreichend Mund-Nasenschutz-Masken und persönlichen Schutzausrüstungen sichergestellt werden können.

Die Entschließung geht nun weiter an die Bundesregierung. Sie entscheidet, ob sie das Anliegen der Länder aufgreift. Feste Fristen gibt es dafür nicht.

Verlängerung der Mietpreisbremse

Schwerin – Die Mietpreisbremse wird verlängert und verschärft: Der Bundesrat hat einem entsprechenden Gesetzesbeschluss des Bundestages am 13. März 2020 grünes Licht erteilt.

Das Gesetz ermöglicht den Ländern, Wohnungsmieten in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt weiterhin zu begrenzen: Auf maximal zehn Prozent über dem Vergleichsindex bei Vertragsabschluss. Die entsprechenden Rechtsverordnungen gelten längstens fünf Jahre. Spätestens Ende 2025 treten sie außer Kraft.

Anders als bislang können Mieterinnen und Mieter künftig außerdem die gesamte zu viel gezahlte Miete zurückverlangen. Voraussetzung ist, dass sie den Verstoß gegen die Mietpreisbremse innerhalb von 30 Monaten nach Beginn des Mietverhältnisses rügen. Andernfalls besteht nur ein Anspruch auf die unzulässig gezahlte Miete, die nach Zugang der Rüge fällig wurde. Gleiches gilt, wenn das Mietverhältnis zum Zeitpunkt der Rüge bereits beendet ist.

Das Gesetz wird nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung vorgelegt. Anschließend kann es im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Es tritt zu Beginn des auf die Verkündung folgenden Monats in Kraft.