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Monat: Oktober 2020

Steigende Infektionszahlen

Keine flächendeckende Maskenpflicht im Unterricht in MV

Schwerin – Die Landesregierung setzt angesichts steigender Infektionszahlen auf regionale Entscheidungen der Gesundheitsämter in den Landkreisen und kreisfreien Städte in Bezug auf das Tragen von Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) im Unterricht. Das ist das Ergebnis des gestrigen MV-Gipfels. Eine flächendeckende Maskenpflicht im Unterricht wurde gestern nicht beschlossen.

Stattdessen prüft der jeweilige Landkreis bzw. die kreisfreie Stadt, ob ab einem Infektionsgeschehen von mehr als 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im Unterricht an weiterführenden Schulen (also ab Klasse 5) regional ggf. notwendig ist. Ab einer Inzidenz von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern wird geprüft, ob im gesamten Landkreis bzw. der gesamten kreisfeien Stadt der MNS im Unterricht getragen werden muss. Der Entscheidung liegt das jeweilige Infektionsgeschehen vor Ort zugrunde.

„Wir haben keineswegs eine landesweite Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im Unterricht beschlossen, sondern setzen auf Entscheidungen der Gesundheitsämter, die sich am regionalen Infektionsgeschehen orientieren“, stellte Bildungsministerin Bettina Martin klar. „Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im Unterricht macht den Unterricht aus pädagogischer Sicht schwieriger. Wir wollen den Einsatz dieser Maßnahme so lange es vertretbar ist, verhindern“, so Martin

„Unser Ziel ist es, auch weiterhin flächendeckende Schulschließungen zu verhindern und den täglichen, verlässlichen Regelbetrieb an den Schulen aufrecht zu erhalten. In der jetzigen Situation müssen wir darauf achten, Infektionen zu begrenzen. Deswegen ist es wichtig, dass bei einem Ausbruch vor Ort schnell und gezielt agiert wird“, erklärte Martin weiter.

Der MV-Gipfel hat Folgendes beschlossen:

  • Mehr als 35 Neuinfektionen innerhalb von sieben Tagen: Der jeweilige Landkreis bzw. die kreisfreie Stadt prüft, ob das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im Unterricht an weiterführenden Schulen im Umkreis des Ausbruchsgeschehens notwendig ist.
  • Mehr als 50 Neuinfektionen innerhalb von sieben Tagen: Der jeweilige Landkreis bzw. die kreisfreie Stadt prüft, ob das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im Unterricht an weiterführenden Schulen im gesamten Landkreis bzw. der kreisfreien Stadt notwendig ist.

Es handelt sich jeweils also um Einzelfallprüfungen der Landkreise und kreisfreien Städte.  Eine generelle Verpflichtung zum Tragen einer MNB besteht weiterhin also nicht.

Corona-Lockerungs-LVO MV

Einreisen von Sportlerinnen und Sportlern aus inländischen Risikogebieten zu Wettkämpfen und Spielen sind möglich

Schwerin – Durch die am 21. Oktober in Kraft getretene Verordnung der Landesregierung zur Änderung der Corona-Lockerungs-LVO MV gibt es klare Regelungen für Sportveranstaltungen in Mecklenburg-Vorpommern mit Athletinnen und Athleten bzw. Mannschaften aus innerdeutschen Risikogebieten.

„In den überregionalen Klassen sind somit Spiele bei uns im Land möglich auch wenn die anreisende Mannschaft aus einem innerdeutschen Risikogebiet kommt“, sagte Sportministerin Stefanie Drese heute in Schwerin. Gleiches gelte für Wettkämpfe an denen Sportlerinnen und Sportler aus innerdeutschen Risikogebieten teilnehmen.

„Damit besteht rechtzeitig vor dem Wochenende Sicherheit für die Vereine und Organisatoren“, so Drese. „Der Sportbetrieb vor allem auch im überregionalen Amateursport ist damit gewährleistet.“

Voraussetzung für die Durchführung der Sportverantstaltungen sind aber in jedem Fall mit dem jeweils zuständigem Gesundheitsamt abgestimmte Hygiene- und Schutzkonzepte.

Die Einreisemöglichkeit ohne Testung und Übernachtung umfasst nach Angaben von Ministerin Drese Personen, die aus Anlass der Sportausübung nach Mecklenburg-Vorpommern kommen. Neben den Sportlerinnen und Sportlern zählen dazu zum Beispiel Trainerinnen und Trainer, Betreuerinnen und Betreuer, medizinisches Personal sowie das Schieds- und Kampfgericht.

Für Sportveranstaltungen mit Zuschauenden in Mecklenburg-Vorpommern gibt es momentan keine Änderungen. „Allerdings gibt es ab Stufe Orange in der MV-Corona-Ampel deutliche Einschränkungen“, betont Drese.

Ist die 7-TagesInzidenz pro 100.000 Einwohnern in einem Landkreis oder in einer kreisfreien Stadt über 35 bis 50 werden die Teilnehmerzahlen bei Sportveranstaltungen auf maximal 200 in geschlossenen Räumen und maximal 500 im Freien begrenzt. Ausnahmen auf der Grundlage eines mit dem Gesundheitsamt abgestimmten Hygienekonzepts sind möglich, wenn das Infektionsgeschehen klar lokalisiert werden kann.

Springt die Ampel bei über 50 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner innerhalb eines Referenzzeitraums von sieben Tagen auf rot ist eine Beschränkung der Teilnehmerzahlen bei Veranstaltungen auf maximal 100 (drinnen und draußen) vorgesehen.

Im Anhang befindet sich die im Amtsblatt veröffentlichte Verordnung der Landesregierung zur Änderung der Corona-Lockerungs-LVO MV und zur Änderung der Quarantäneverordnung. Für den Sportbereich ist der in § 5 neu eingefügte Absatz 11a der Änderung der Corona-Lockerungs-LVO MV maßgeblich.

123 Fußballfelder großer Solarpark

WEMAG realisiert in der Nähe von Linstow ihr bislang größtes Photovoltaikprojekt / Chef der Staatskanzlei und Energieminister besuchen Baustelle

Linstow – Der Bau des bislang größten Solarparks der WEMAG macht Fortschritte. Davon konnten sich der Chef der Staatskanzlei des Landes Mecklenburg-Vorpommern, Staatssekretär Dr. Heiko Geue, und der Minister für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung des Landes Mecklenburg-Vorpommern, Christian Pegel, bei einer Baustellenbegehung mit WEMAG-Vorstand Thomas Murche überzeugen.

Auf dem Gelände eines ehemaligen Kiestagebaus im Bereich Linstow (Landkreis Rostock) entsteht auf einer Gesamtfläche von etwa 75 Hektar eine Photovoltaikanlage mit rund 190.000 Modulen. „Das entspricht etwa der Größe von 123 Fußballfeldern. Sie werden eine Leistung von rund 75 Megawatt-Peak erzeugen. Die jährlich erzeugte Energiemenge liegt bei rund 70.000 Megawattstunden. Damit können ungefähr 21.000 Haushalte im Jahr mit Strom versorgt werden“, sagte WEMAG-Vorstand Thomas Murche. „Es ist unser bislang größtes Photovoltaikprojekt, das sich vor allem durch hochwertige Komponenten sowie durch eine leistungsstarke IT-Infrastruktur und ein gehobenes Sicherheitskonzept auszeichnet“, erklärte Thomas Murche weiter. Mit dem neuen Solarpark wolle das kommunale Energieunternehmen seinen Bestand an eigenen Öko-Kraftwerken weiter ausbauen. Voraussichtlich Ende dieses Jahres sollen die Arbeiten abgeschlossen sein und die Anlage ans Netz gehen. Mit ihr sollen rund 37.000 Tonnen Kohlendioxid pro Jahr eingespart werden. Die Umsetzung des WEMAG-Projektes erfolgt in Kooperation mit erfahrenen Partnern.

„Wir freuen uns, für die WEMAG diese große Anlage zu errichten und so einen merkbaren Baustein für die Energiewende beizutragen. Nach einer Reihe von PV-Projekten auf Deponien und Kiesgruben können wir auch mit dieser bislang größten Konversionsflächen-Anlage unsere Expertise für herausfordernde Boden- und Baubedingungen unter Beweis stellen“, betonte Joachim Goldbeck, CEO der Goldbeck Solar GmbH.

„Bei der Projektentwicklung eines so großen Solarkraftwerkes vergehen von der Projektidee bis zur Realisierung mehrere Jahre. Hierbei ist es wichtig, mit den richtigen Partnern zusammen zu arbeiten. Mit der WEMAG haben wir einen dieser starken Partner und können hier ein weiteres Projekt gemeinsam realisieren“, sagte Christian Garbe, Prokurist der MES – Moderne Energie Systeme GmbH aus Parchim.

„Die Sonne ist – neben insbesondere dem Wind – eine wichtige regenerative Energiequelle in unserem sonnenreichen Bundesland. In Mecklenburg-Vorpommern sind aktuell etwa 12.000 Photovoltaikanlagen mit einer Gesamtleistung von 1.700 Gigawattstunden installiert. Das ist ein guter Zwischenstand bei diesem wichtigen Baustein der Energiewende, aber es ist noch deutlich Luft nach oben. Daher freue ich mich sehr über das Engagement der WEMAG und diesen neuen Solarpark. Dieser ist einer der größten durchs Erneuerbare-Energien-Gesetz geförderten Solarparks in Deutschland. Gerade Brachen wie solche ehemaligen Kieswerke bieten unserem Land ein riesiges Potenzial für großflächige Solaranlagen und somit einen wichtigen Beitrag zur Energiewende“, sagte Energieminister Christian Pegel bei der Besichtigung.

Dr. Heiko Geue, Chef der Staatskanzlei, war ebenfalls beeindruckt von dem riesigen Solarpark: „Früher rollten hier die Kiesbagger. Jetzt entstehen fast 200.000 Photovoltaik-Module, die das Sonnenlicht einfangen und in saubere Energie umwandeln. Die Landesregierung in Mecklenburg-Vorpommern unterstützt den Ausbau der Solarenergie. Ich begrüße, dass der Deckel der Solarförderung von bisher 52 Gigawatt aufgehoben worden ist. Und ich erwarte vom Bund bei der laufenden Ausgestaltung des neuen Erneuerbare-Energien-Gesetzes, den weiteren Ausbau der Solarenergie in verschiedenen Bereichen zu fördern. Das Land Mecklenburg-Vorpommern wird die Bundesregierung dabei mit voller Kraft unterstützen.“

Backhaus erleichtert über GAP- Kompromiss

Schwerin – Der Minister für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern, Dr. Till Backhaus, zeigt sich erleichtert, dass der EU-Agrarrat nach zähen zweitägigen Verhandlungen heute Nacht einen Kompromiss zu künftigen Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) vereinbart hat. Damit scheint ein fast zweijähriger Marathon auf die Ziellinie einzubiegen.

„Es war erklärtes Ziel der deutschen Ratspräsidentschaft, die Regelungen zur GAP nach 2020 zu beschließen und das hat die Bundesministerin mit hohem persönlichem Einsatz erreicht. Der Kompromiss ist wichtig, damit unsere Landwirte endlich Rechts- und Planungssicherheit bekommen. Das wird sich positiv für den gesamten ländlichen Raum auswirken. Über die gesamte Förderperiode fließen rund 130 Mio. Euro jährlich dorthin für Kindergärten, Dorferneuerung und ähnliche Projekte. Zugleich ist dies erst ein Zwischenschritt, denn die Beratungen des Europäischen Parlaments und die Trilog-Verhandlungen stehen noch aus“, so der Minister.

Das Parlament will deutlich mehr Klima- und Umweltschutz und wird erhebliche Nachbesserungen einfordern. „Von einen Systemwechsel zu sprechen, wie es die Bundesministerin tut, scheint mir allerdings zu weit gegriffen. Es bleibt dabei, dass auch bei dieser GAP-Reform jeder Mitgliedstaat vorrangig seine jeweiligen Budgetanteile sichern will und die stärkere Umwelt­orientierung als Feigenblatt dafür dient. Wiederum ist es der EU nicht gelungen, die notwendigen Leistungen für Klimaschutz, Gewässerschutz, Tierwohl und Biodiversität, die erforderlich wären, um eigene europäische Zielmarken zu erreichen, als echte Leistungen zu definieren und bei den Landwirten „einzukaufen“. Wir hatten diesen Weg in unserem Konzept „Veränderungen anschieben“ bereits 2017 in die Diskussion gebracht. Nur der Landwirt, der mit Umwelt- und Klimaschutz verlässlich Geld verdienen kann, ist auch von sich aus bereit, in diese Bereiche zu investieren. Das wäre wirklich ein Systemwechsel, zu dem Europas Landwirtschaftsminister offensichtlich nicht bereit sind.“

20 Prozent für die sogenannten Eco Schemes, also die Öko-Regelungen, verbindlich in der Ersten Säule festzuschreiben, ist ein Schritt in die richtige Richtung. „Wenn allerdings die zusätzlichen Zahlungen je Hektar dafür so gering sind, dass es betriebswirtschaftlich keinen Sinn macht, sich zu beteiligen, erleben wir die gleiche Wirkungslosigkeit wie beim Greening, das in Europa genial gescheitert ist,“ so Backhaus.

Er betonte, dass das Angebot einer zweijährigen Lernphase, die dafür sorgen soll, dass kein Geld aus den Programmen für die Umwelt verloren geht und die Anrechnung der Umweltleistungen der zweiten Säule für die Eco-Schemes dazu geführt hat, dass unter den Mitgliedsstaaten ein Kompromiss zustande kam. Gleichzeitig verfehlt dieser Kompromiss jedoch die Wirkung einer konsequenten Reform und kann auch mit dem Blick auf den Green Deal der EU nicht das letzte Wort sein.

„Ich begrüße, dass es keine generelle Ausnahme der Konditionalität für die kleinen Betriebe gibt. Allerdings bedeutet die gewählte Schwelle von 10 Hektar, dass sehr viele Klein- und Nebenerwerbslandwirte sich – wie schon beim Greening – wiederum nicht an Umweltleistungen beteiligen müssen. Aus meiner Sicht muss jeder Hektar gleichbehandelt und in Bezug auf die Umweltleistungen in der Fläche nützlich sein“, sagte Backhaus.

„Trotz allem werden wir mit dem Ergebnis positiv umgehen und müssen im Sinne unserer Landwirte alles daransetzen, dass noch vor Beginn des Bundestagswahlkampfes im Juni Rechtsklarheit zur nationalen Umsetzung der GAP geschaffen ist. Um das zu erreichen, müssen der Bund und die Länder parallel zu den Trilog-Verhandlungen noch in diesem Jahr die Eckpunkte dafür vereinbaren. Ich erwarte daher die Einberufung einen Sonder-Agrarministerkonferenz noch im Dezember.“

Funkmastengesellschaft M-V startet

Schwerin – Seit gestern ist es offiziell: Mecklenburg-Vorpommern hat eine Landesgesellschaft zum Vorantreiben des Mobilfunkausbaus im Land. Die bereits im August gegründete Funkmasten-Infrastrukturgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern wurde gestern in das Handelsregister eingetragen.

Sie ist eine Tochter der Landgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern und wird zunächst von deren Geschäftsführerin Daniela Degen-Lesske geleitet. „Die Auswahlverfahren zur Besetzung der Position des Geschäftsführers und von drei Projektleiterstellen laufen bereits und sollten bis zum Jahresende abgeschlossen sein“, sagte Daniela Degen-Lesske im Ausschuss.

„Diese Kollegen werden nach aktueller Planung an den Standorten der Gesellschaft – diese sind in Leezen, Rostock, Neubrandenburg und Greifswald – arbeiten. Ihre Aufgabe ist es, dafür sorgen, dass in den Regionen des Landes, in denen die Mobilfunkanbieter wegen des fehlenden wirtschaftlichen Anreizes keine Funkmasten bauen, diese aus Landesmitteln zu errichten. Den erforderlichen technischen Sachverstand werden sie sich durch externe Berater dazu holen. Zudem werden die Flächenmanager der Landgesellschaft die Projektleiter unterstützen“, so die Gründungsgeschäftsführerin der Funkmasten-Infrastrukturgesellschaft.

Richtig loslegen können die neuen Kollegen allerdings erst, wenn die Europäische Kommission die geplante Tätigkeit vor allem unter dem Wettbewerbsaspekt genehmigt hat. Die Unterlagen zur Notifizierung liegen seit Juli in Brüssel. „Ich hoffe sehr, dass wir im ersten Halbjahr des kommenden Jahres eine Antwort aus Brüssel haben“, sagt Digitalisierungsminister Christian Pegel und führt weiter aus: „Die Gesellschaft soll bis dahin so aufgestellt sein, dass sie sofort mit ihrer Arbeit loslegen kann.“

Auf den Vorstoß der Regierungskoalition hatte der Landtag Ende vergangenen Jahres die Gründung einer solchen Gesellschaft beschlossen mit dem Ziel, dass diese anstelle der Kommunen, in denen die Masten fehlen, deren Planung und Bau organisiert. Dafür stehen 50 Millionen Euro bereit.

Die Vorteile einer landeseigenen Gesellschaft: Es können Zeit und Kosten gespart werden, wenn aus einer Hand und nicht in jeder Kommune separat Funkmasten gebaut werden. Außerdem sind die anstehenden Verhandlungen mit den vier großen Mobilfunkanbietern – Telekom, Vodafone, Telefonica und 1&1 Drillisch – für eine Gesellschaft leichter als für die einzelnen Kommunen.

Nach einem Gutachten im Auftrag des Energieministeriums fehlen landesweit ca. 232 Funkmasten für eine flächendeckende Versorgung mit dem Mobilfunkstandard LTE, die die Basis für den 5G-Ausbau bildet.

Jugendclub wird Kinderarzt-Praxis

Insel Rügen – Dr. Till Backhaus, Minister für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern, hat am Mittwoch einen Zuwendungsbescheid in Höhe von 100.000 Euro an die Gemeinde Mönchgut auf Rügen überreicht. Das Projekt „Vom Jugendclub zum Kinderarzt – Umbau ehemaliger Jugendclub in Thiessow“ wurde als eines der elf Siegervorhaben im LEADER-Wettbewerb „Best-Practice-Beispiele zur Ergänzung und Sicherstellung der ambulanten haus- und kinderärztlichen Versorgung im ländlichen Raum“ ausgewählt.

Damit soll der ehemalige Jugendclub als Praxis für einen niederlassungswilligen Kinderarzt saniert und umgebaut werden. Die Gemeinde ist außerdem auf der Suche nach einem Hausarzt. In die neuen Räume könnte auch ein Physiotherapeut einziehen. Erste Kontakte bestehen bereits.

In den vergangenen Jahren siedelten sich verstärkt Familien mit Kindern im Gemeindegebiet an. Gleichzeitig verschlechterte sich die Gesundheitsversorgung. Zwei Arztpraxen konnten nicht nachbesetzt werden, sodass es momentan in der Gemeinde keine Arztpraxis gibt.

„Der Umbau des Jugendclubs zur Arztpraxis ist bedeutend. Denn um dem demografischen Wandel, nicht nur in der Gemeinde Mönchgut, sondern in der gesamten Region, entgegenzuwirken, bedarf es einer flächendeckenden, qualitativ hochwertigen medizinischen Versorgung. Ich bin froh, dass heute ein wichtiger Schritt in diese Richtung getan wird“, sagte der Minister.

Der Umbau wird mit 90.000 Euro aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) bezuschusst. Die Gemeinde Mönchgut übernimmt die nationalen Kofinanzierungsmittel in Höhe von 10.000 Euro und trägt die verbleibenden Kosten von rund 110.000 Euro.

Die Lokalen Aktionsgruppen (LAGn) Mecklenburg-Vorpommerns haben, gemeinsam mit dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit sowie dem Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, zu diesem Wettbewerb im August 2019 aufgerufen. Sie bewerteten die Beiträge nach festgelegten Auswahlkriterien.

Die elf ersten von insgesamt 16 Vorhaben der so entstandenen Rangliste erhalten im Rahmen des zur Verfügung stehenden Budgets (sechs Millionen Euro ELER-Mittel) eine Zuwendung. Dazu zählen unter anderem die Erweiterung des Gesundheitshauses Mirow, der Neubau des Gesundheits- und Begegnungszentrums Neubukow und der Umbau des Ärztehauses Altentreptow. Die Förderhöchstsumme für Gesundheitszentren beträgt 750.000 Euro. Für Haus- und Kinderarztpraxen beträgt die Förderhöchstsumme 100.000 Euro. Insgesamt wurden Investitionen in Höhe von 14,5 Millionen Euro ermöglicht.

3. Landeskonvent Baukultur M-V

Dettmannsdorf – Die Architektenkammer Mecklenburg-Vorpommern veranstaltet unter dem Motto „Weichen stellen!“ am 3. November 2020 ab 10.00 Uhr den 3. Landeskonvent Baukultur M-V in den Räumen des mehrfach prämierten Schulneubaus der Evangelischen Schule Dettmannsdorf.

In Vorausschau auf die Landtagswahlen 2021 in Mecklenburg-Vorpommern sind Expertinnen und Experten aus den Handlungsfeldern Bau und Architektur aus dem Land und darüber hinaus nach Dettmannsdorf eingeladen. Denn Ziel des Landeskonventes Baukultur M-V ist der fachübergreifende Austausch zur Lage der Baukultur in Mecklenburg-Vorpommern.

Der Präsident der Architektenkammer Christoph Meyn wird den Landeskonvent Baukultur M-V eröffnen und den rund 100 Gästen die Bedeutung einer regionalen Baukultur in Mecklenburg-Vorpommern skizzieren. „Das Bundesland Mecklenburg-Vorpommern ist in einem weitreichenden Wandel begriffen: Demografische Entwicklung, Wohnungsbau, Entwicklung des ländlichen Raumes, Mobilität und Infrastruktur, Stärkung der Wirtschaft, Energiewende sowie die Digitalisierung sind wichtige Handlungsfelder, welche bereits vor der Corona-Pandemie besondere Herausforderungen an Politik und Gesellschaft gestellt haben“, sagt der Kammerpräsident und führt weiter aus: „Das baukulturelle Erbe, die einzigartigen Landschaftsräume und natürlich unser aktuelles Baugeschehen in Mecklenburg-Vorpommern heute und in Zukunft sind mehr denn je von Bedeutung für die positive Identifikation und Verortung der Bürgerinnen und Bürger in ihrer Heimatregion. Das Bewusstsein für Qualität und Nachhaltigkeit in unseren Planungen und Bauvorhaben – kurz unsere regionale Baukultur – ist daher weiter zu stärken.“

Der Vorstandsvorsitzende der Evangelischen Schule Dettmannsdorf Stefan Schmidt ist anlässlich der bevorstehenden Veranstaltung erfreut über die positive Resonanz des im Jahr 2017 fertiggestellten Erweiterungsneubaus, in dem neben den Klassenräumen für die Grundschule, ein Veranstaltungssaal, die Schulkantine und weitere Werkstatträume untergebracht sind. „Für uns als Schule im ländlichen Raum des Landkreises Vorpommern-Rügen ist diese besondere Aufmerksamkeit eine wertschätzende Anerkennung für die tägliche Leistung aller Beteiligten. Denn die Evangelische Schule Dettmannsdorf ist nicht nur in ihrer überzeugenden Architektursprache mit ihrem innovativen Raumkonzept ein architektonisches Vorzeigeprojekt, sondern auch, was die pädagogische Arbeit anbetrifft, trägt das Engagement der Pädagogen, Schülerschaft und der Eltern zu einem gelungenen Gesamtkonzept bei.“

In acht parallel moderierten Gesprächsrunden werden die Bereiche Wohnungsbau, Schul- und Bildungsbauten, Bauen im ländlichen Raum, Baukultur und Tourismus, Baukulturförderung, Nachwuchsförderung planender Berufe, nachhaltiges und ressourcenschonendes Bauen sowie Städtebau und urbane Entwicklung mit geladenen Expertinnen und Experten diskutiert.

Ergebnis des 3. Landeskonventes Baukultur M-V 2020 ist die Formulierung der „Politischen Positionen der Architektenkammer Mecklenburg-Vorpommern“ in Vorausschau auf die kommende Legislaturperiode 2021 – 2026 des Landtages Mecklenburg-Vorpommern. Anliegen ist es, in acht Themenfeldern die Forderungen der Architektenschaft Mecklenburg-Vorpommerns zu diskutieren und als Empfehlung an die Politik weiterzugeben.

Barrierefreie Bushaltestellen

Pölchow – Für den barrierefreien Umbau von Bushaltestellen erhält die Gemeinde Pölchow (Landkreis Rostock) einen Zuschuss in Höhe von rund 190.000 Euro. Die Gesamtkosten für dieses Vorhaben betragen ca. 240.000 Euro. Die Fördermittel werden nach der Förderrichtlinie für die Gewährung von Zuwendungen für Investitionen und Maßnahmen im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) im Land Mecklenburg-Vorpommern gewährt.

In der Gemeinde Pölchow mit den Ortsteilen Pölchow, Wahrstorf und Huckstorf sollen die vorhandenen Bushaltestellen barrierefrei umgebaut werden. Zur Herstellung der Barrierefreiheit erhalten alle Warteflächen entsprechende Leitsysteme und eine Beleuchtung. Um vor Wettereinflüssen geschützt zu sein, werden Fahrgastunterstände errichtet. Die Bauausführung soll abschnittsweise von 2020 bis 2022 erfolgen.

Das Vorhaben wird im Rahmen des Sonderprogramms „Barrierefreie Haltestellen in Mecklenburg-Vorpommern“ gefördert, bei dem das Infrastrukturministerium einen erhöhten Fördersatz von bis zu 80 Prozent gewährt. Ziel ist es, zu einer barrierefreien Nutzung der öffentlichen Nahverkehrsangebote beizutragen. Dazu werden Kommunen und Aufgabenträger des ÖPNV bei der barrierefreien Umgestaltung von Haltestellen gezielt unterstützt.