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Tag: 17. Dezember 2020

Deutsches Meeresmuseum

Stralsund – Die fortdauernde COVID-19-Pandemie und ihre Folgen trifft auch viele kulturelle Einrichtungen in unserem Land hart. Um ihre wirtschaftliche Existenz zu sichern und den wirtschaftlichen Schaden abzufedern, unternehmen Bund und Land alle Anstrengungen.

Die Stiftung Deutsches Meeresmuseum kann von dem NEUSTART KULTUR – Programm des Bundes und dem Hilfsprogramm des Landes „M-V-Schutzfonds Kultur“ profitieren, wenn sich die Stadt Stralsund als weiterer Träger der Stiftung ebenfalls finanziell beteiligt. Dabei unterstützt nun das Innenministerium die Hansestadt mit einer Sonderbedarfszuweisung in Höhe von 720.000 Euro.

Innenminister Torsten Renz: „Der coronabedingte Stillstand des gesellschaftlichen Lebens trifft auch viele Einrichtungen besonders hart und für eine lange Zeit. Alle Häuser der Stiftung wie Ozeaneum, Meeresmuseum, Nautineum und Natureum sind geschlossen. Die Grundversorgung der Tiere und ein Notbetrieb müssen aber dennoch gesichert sein. Mit der Förderung helfen wird der Stadt bei der Finanzierung ihres Eigenanteils.“

Schul-Campus in Zarrentin

Zarrentin – In den kommenden Jahren wird auf einem rund sieben Hektar großen Areal der „Neue Schulcampus Zarrentin“ (Landkreis Ludwigslust-Parchim) entstehen. Im Frühjahr soll Baustart für eine Zweifeldsporthalle sein. Der Neubau ist eine Teilmaßnahme des neuen Ensembles, das eine neugebaute Regionale Schule, Grundschule mit Hort, eine Zweifeldsporthalle mit Mensa sowie eine Sportplatzanlage und Freianlagen zum Spielen umfassen wird. Am neuen Standort können dann rund 650 Schülerinnen und Schüler unterrichtet werden.

Für die Umsetzung einzelner Baumaßnahmen gibt es finanzielle Unterstützung über Förderprogramme der Europäischen Union, des Bundes und des Landes.

Ein wichtiger Bestandteil des Gesamtvorhabens ist die Errichtung einer Zweifeldsporthalle mit Gesamtkosten rund 8 Mio. Euro. Das Innenministerium unterstützt die Stadt am Schaalsee hier bei der Finanzierung ihres Eigenanteils mit 1 Mio. Euro Kofinanzierungshilfe. Ein entsprechender Bewilligungsbescheid wurde kürzlich dem Bürgermeister zugesandt.

„Ich freue mich, die Stadt mit dieser Finanzierungshilfe unterstützen zu können. Gerade im ländlichen Raum sind eine gute Infrastruktur für Bildung und Kinderbetreuung wichtig für die weitere Entwicklung. Deshalb sind Investitionen wie diese richtig, damit sich die Menschen in ihrer Region wohlfühlen. Nicht zuletzt sind Schul- und Sporteinrichtungen oft auch Orte für das gesellschaftliche Leben“, betont Innenminister Torsten Renz. „Mit dem Bau der Zweifeldsporthalle werden alle Schülerinnen und Schüler, aber auch alle Sportlerinnen und Sportler von Vereinen und Freizeitsportgruppen in einer modernen und funktionsfähigen Halle Sport treiben können.“

Die Landesregierung stellt Kofinanzierungshilfen zusätzlich aus dem Strategiefonds zur Verfügung und ermöglicht es so auch den Kommunen an Förderprogrammen z.B. der EU, des Bundes oder des Landes teilzunehmen, für die sonst nicht ausreichende Eigenmittel zur Verfügung stehen. Sie tragen dazu bei, zahlreiche größere und kleinere und für die jeweils antragstellende Kommunen oftmals sehr wichtige Vorhaben finanziell abzusichern.“

Unterstützung für die Pflegeeinrichtungen

Schwerin – Durch die zunehmenden Infektionsfälle in den Pflegeheimen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe sowie in Umsetzung der Bund-Länder-Beschlüsse vom Sonntag ergreift die Landesregierung weitere Maßnahmen im Pflege- und Sozialbereich. So ist am (heutigen) 16. Dezember die aktualisierte Pflege und Soziales Corona-Verordnung in Kraft getreten. Das Land organisiert zudem zusätzliche Hilfen insbesondere für die Durchführung der Testungen.

„Wir wollen in einer gemeinsamen Kraftanstrengung unsere Pflegeeinrichtungen und besonderen Wohnformen für Menschen mit Behinderungen noch stärker schützen. Gleichzeitig sollen die Einrichtungen geöffnet bleiben. Mir ist es ein dringendes Anliegen, dass die besonders schutzbedürftigen Menschen nicht isoliert werden und gerade in der Weihnachtszeit Besuch empfangen können“, betonte Sozialministerin Stefanie Drese heute in Schwerin.

Wichtige Änderungen bzw. Regelungen sind:

  1. Angepasste Besuchsregelungen in Pflegeheimen und besonderen Wohnformen der Eingliederungshilfe:
  • ab 7-Tages-Inzidenz von 50 ein fester Besuchender (Besuch täglich möglich)
  • ab 7-Tages-Inzidenz von 100: gleiche Regelungen, aber Besuch höchstens an drei Tagen pro Woche
  • ab 7-Tages-Inzidenz von 200 gleiche Regelungen, aber Besuch höchstens an einem Tag pro Woche
  • ab 21. Dezember 2020 ist ein negativer Test des Besuchenden notwendig (in der Regel PoC-Antigen-Test durch die Einrichtung); Zutritt auch bei Vorlage von PCR-Test (innerhalb als 72 Stunden) möglich

Drese: „Um den Schutz zu gewährleisten und gleichzeitig die soziale Teilhabe nicht auszuschließen, ermöglichen wir vorübergehend bis zum 20. Dezember den Zutritt von Besuchenden mit FFP2-Maske, wenn Tests nicht zur Verfügung stehen.“

  1. Testkonzept
  • Für alle Pflegeeinrichtungen (einschließlich der ambulante Pflege und Tagespflege) und Angebote der Eingliederungshilfe (einschließlich besondere Wohnformen und WfbM) ist ein Testkonzept auf Grundlage der Coronatest VO verpflichtend.
  1. Testpflicht des Personals
  • Die neue Verordnung enthält die Verpflichtung, das Personal regelmäßig zu testen: mindestens zweimal pro Woche ab 21. Dezember 2020/ mindestens einmal pro Woche bis einschließlich 20. Dezember 2020

Das Land beschafft darüber hinaus 400.000 zusätzliche Testkits für die den Pflege- und Behinderteneinrichtungen. 200.000 Tests stehen dabei direkt in den nächsten Tagen zur Verfügung. „Zur Durchführung der Testungen und als helfende Hände sollen außerdem Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr zum Einsatz kommen, die damit die Einrichtungsträger personell unterstützen. Ich bin dem Kommandeur des Landeskommandos Mecklenburg-Vorpommern, Brigadegeneral Markus Kurczyk, sehr dankbar für die zugesagte Unterstützung“, sagte Ministerin Drese.

Direktlink zur aktuellen Pflege und Soziales Corona-Verordnung M-V: Lesefassung Pflege und Soziales Corona VO M-V

M-V: Düngeverordnung verabschiedet

Schwerin – Das Kabinett hat den von Agrar- und Umweltminister Dr. Till Backhaus vorgelegten Entwurf der Landesdüngeverordnung verabschiedet. Damit kann die Verordnung wie geplant am 01.01. 2021 in krafttreten. In der Konsequenz bedeutet die Düngeverordnung Beschränkungen für zahlreiche landwirtschaftliche Betriebe in Mecklenburg-Vorpommern. Dazu erklärt der Minister:

„Es wurde in den zurückliegenden Wochen sehr laut, wenn es um das Thema Düngeverordnung ging. Dabei stelle ich fest, ein großer Teil der Landwirte in unserem Land hat längst reagiert. Auf 87 Prozent der landwirt­schaft­lich genutzten Fläche haben wir kein Problem. Das ist der übergroße Teil. Aber auf 13 Prozent der Fläche haben wir zum Teil erhebliche Problem und die müssen gelöst werden.

Ich bin davon überzeugt, dass wir es mit einer modernen Landwirtschaft schaffen, zu einer Reduktion von Nährstoffen zu kommen, um so die wichtige Ressource Wasser effektiv zu schützen.

Ich sage es schon lange – und auch hier wiederhole ich: Wasser ist unser wichtigstes Lebensmittel. Wasser ist Leben. Das erkennt auch der Bauernverband an. Mit der Berufsstandvertretung haben wir in etlichen Runden diskutiert, wie wir mit den Nitratkonzentrationen im Grundwasser umgehen.

Der Verband bestand auf der sogenannten Binnendifferenzierung und die haben wir umgesetzt. Das Messstellennetz wurde erweitert, sodass wir inzwischen 559 Stellen haben, mit denen wir die Nitratbelastung des Grundwassers belegen können. Dieses Netz gibt uns Hinweise, dem Verursacherprinzip möglichst nahe zu kommen.

Den Vorwurf des Bauernverbandes, das Land habe bei der Auslegung der gesetzlichen Vorgaben mögliche Spielräume nicht genutzt, weise ich an dieser Stelle nochmals entschieden zurück. Nicht nur, dass das Bundesumweltministerium uns aktuell attestiert, die AVV korrekt ausgelegt zu haben, wir ziehen auch noch weitere Parameter hinzu, bevor wir einen Feldblock zum roten Gebiet erklären.

Boden- und Wetterdaten spielen bei der Betrachtung ebenso eine Rolle wie die Ist-Daten aus der Landwirt­schaft, die in den Jahren 2014 bis 2017 erhoben wurden. Erst in der Kombination aller Daten entstehen für den wirtschaftenden Betrieb auf den betroffenen Flächen Einschränkungen. Und diese Einschränkungen sind nötig, wenn wir nachfolgenden Generationen sauberes Grundwasser hinterlassen wollen.

Gleichwohl werden wir weiter daran arbeiten, die Differenzierung immer genauer vorzunehmen. So soll das Messstellennetz noch erweitert werden. Die Düngeverordnung wird bereits im kommenden Jahr evaluiert. Solle sich daraus ein Änderungsbedarf ergeben, wird die Verordnung Anfang 2022 angepasst.

Es geht uns nicht darum, die Landwirtschaft zu verteufeln oder zu gängeln. Was die Branche für die Menschen leistet, ist enorm. Gerade in diesen Pandemie-Zeiten spüren wir das. Niemand muss hungern oder Durst leiden. Was vielen selbstverständlich scheint, ist es eben nicht. Dennoch müssen wir die Probleme lösen, zu denen auch die Landwirtschaft beigetragen hat. Mit Engagement und Klugheit werden wir diese Probleme lösen – und zwar gemeinsam. Davon bin ich überzeugt.“