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Monat: Januar 2021

Theatersanierung in Greifswald gesichert

Schwerin – Gute Nachrichten für die Theaterkultur in Greifswald: In einer gemeinsamen Anstrengung ist es Bauminister Christian Pegel, Finanzstaatssekretär Heiko Miraß und Kulturministerin Bettina Martin gelungen, die Sanierung des Theaters Vorpommern in Greifswald sicherzustellen. Das Land stockt die Unterstützung für die Theatersanierung noch einmal deutlich auf.

Nachdem die Kosten des städtischen Bauvorhabens sich von etwa 20 Mio. Euro auf über 40 Mio. Euro erhöht hatten, tat sich trotz der bereits zugesagten 10 Mio. Euro aus der Städtebauförderung eine beträchtliche Lücke auf, durch die das gesamte Vorhaben zu scheitern drohte. In den letzten Wochen hat das Land dafür gemeinsam mit Oberbürgermeister Stefan Fassbinder nach einer tragfähigen Lösung gesucht.

Das Land wird nun auch zur höheren Summe die Hälfte dazugeben. Eine Kraftanstrengung für den Landeshaushalt,  aber gut investiertes Geld in einen kulturellen Leuchtturm.

„Der Theaterpakt wirkt“, betonte Kulturministerin Bettina Martin. „Mit einem nächsten wichtigen Schritt sichern wir unsere wertvolle Theaterlandschaft in Mecklenburg-Vorpommern und geben den Theatern Planungssicherheit. Das Theater in Greifswald ist ein Schatz, den wir nun mit der Sanierung sichern können. Jetzt kann es losgehen.“

„Jeder Euro, den wir für Kunst und Kultur in die Hand nehmen, ist eine Investition in die Attraktivität unseres Landes“, sagte Finanzstaatssekretär Heiko Miraß. „Greifswald, den zentralen Standort für Bildung, Kultur und Wissenschaft in Vorpommern, wollen wir mit dieser Unterstützung stärken.“

Bauminister Christian Pegel sagte: „Ich freue mich sehr, dass das stadtbildprägende Theatergebäude und Denkmal jetzt seine lang herbeigesehnte Sanierung erhalten kann.“

Unterstützung für polnische Berufspendler

Schwerin – Die Landesregierung in Mecklenburg-Vorpommern unterstützt auch weiterhin polnische Tagespendler und Wochenpendler, die ihren Hauptwohnsitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben. Dafür wird die Richtlinie zum „Pendler-Zuschuss“ bis zum 31. März 2021 verlängert.

„Wir haben weiterhin eine angespannte Corona-Situation diesseits und jenseits der Grenze. Das stellt auch viele Unternehmen vor große Herausforderungen, die hiesige Wertschöpfung aufrecht zu erhalten, insbesondere aus dem verarbeitenden Gewerbe, der Landwirtschaft, dem Baugewerbe und dem Gesundheitssektor. Wir müssen das grenzüberschreitende Pendeln von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eindämmen, um so Kontakte zu reduzieren und gleichzeitig die hochprofessionelle Arbeit der Pendlerinnen und Pendler in unseren Unternehmen weiter ermöglichen. Die Unterstützung von Berufspendlern reduziert Kontakte und hilft unmittelbar auch unserer Volkswirtschaft. Deshalb wird der Pendler-Zuschuss bis Ende März verlängert“, sagte der Staatssekretär im Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Dr. Stefan Rudolph.

Ende März vergangenen Jahres ist der Pendler-Zuschuss erstmals aufgelegt worden. Seitdem sind beim Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) insgesamt 547 Anträge (zuzüglich 228 Verlängerungsanträge) auf Bewilligung des Pendler-Zuschusses für 4.323 Pendler und 315 Angehörige eingegangen. Dies entspricht einem beantragten Mittelvolumen in Höhe von rund 4,5 Millionen Euro. Insgesamt stehen bislang fünf Millionen Euro für das Programm zur Verfügung. „Ziel ist es, die Arbeitsfähigkeit der Betriebe zu sichern und zugleich den polnischen Berufspendlern einen finanziellen Ausgleich für ihren erhöhten Aufwand zu gewähren. Ich danke insbesondere dem LAGuS für dessen ausgezeichnete Arbeit“, sagte Rudolph.

Der Zuschuss kann für folgende Personen beantragt werden:

Tagespendler aus Polen

Beschäftigte mit Hauptwohnsitz in Polen, die in einer in Mecklenburg-Vorpommern angesiedelten Arbeitsstätte in der Zeit bis 31. März 2021 tatsächlich beschäftigt sind und infolge von durch die Corona-Pandemie bedingten Einreisebeschränkungen und Quarantäneregelungen nicht täglich zwischen ihrem Hauptwohnsitz in Polen und der Arbeitsstätte in Mecklenburg-Vorpommern (M-V) pendeln können. Die Höhe des Zuschusses beträgt für Tagespendler aus Polen 65 Euro pro Kalendertag des Aufenthaltes in Mecklenburg-Vorpommern.

Angehörige von Tagespendlern aus Polen

Ehegatten und Lebenspartner der Tagespendler aus Polen sowie deren Kinder, die sich in Begleitung der Pendler in Mecklenburg-Vorpommern aufhalten. Der Zuschuss beträgt für Familienangehörige von Tagespendlern aus Polen je Angehörigem 20 Euro pro Kalendertag des begleitenden Aufenthaltes in Mecklenburg-Vorpommern.

Wochenpendler

Beschäftigte mit Hauptwohnsitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, die in einer in Mecklenburg-Vorpommern angesiedelten Arbeitsstätte tatsächlich beschäftigt sind und infolge von durch die Corona-Pandemie bedingten Einreisebeschränkungen und Quarantäneregelungen nicht wöchentlich zwischen ihrem Hauptwohnsitz und der Arbeitsstätte in Mecklenburg-Vorpommern pendeln können. Der Zuschuss beträgt für Wochenpendler 65 Euro für Samstage, Sonntage und Feiertage des Aufenthaltes in Mecklenburg-Vorpommern.

Angehörige von Wochenpendlern

Ehegatten und Lebenspartner der Wochenpendler sowie deren Kinder, die sich in Begleitung der Pendler in Mecklenburg-Vorpommern aufhalten. Der Zuschuss bei Familienangehörigen von Wochenpendlern je Angehörigem 20 Euro je Samstag, Sonntag und Feiertag des begleitenden Aufenthaltes in Mecklenburg-Vorpommern.

Die Förderung ist befristet für den Zeitraum vom 1. Februar 2021 bis zum 31. März 2021 weiter möglich. Der maximale Förderzeitraum je Tagespendler und deren Angehörigen beträgt 59 Kalendertage; der maximale Förderzeitraum je Wochenpendler und deren Angehörigen beträgt 16 Kalendertage.

Die Anträge sind beim Landesamt für Gesundheit und Soziales abrufbar:

https://www.lagus.mv-regierung.de/Foerderungen/Pendler-Zuschuss/

Planungssicherheit für das 2. Schulhalbjahr

Schwerin – Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat am Freitag mit einem Hinweisschreiben an alle öffentlichen allgemein bildenden Schulen, Waldorfschulen, sowie Abend- und Fachgymnasien im Land die Bedingungen definiert, nach denen im zweiten Schulhalbjahr Noten vergeben werden sollen. Zudem werden die Prüfungsordnungen zur Abiturprüfung und zur Mittleren-Reife-Prüfung angepasst, um Schülerinnen und Schülern unter den aktuellen pandemiebedingten Voraussetzungen die bestmögliche Unterstützung und Vorbereitung zukommen zu lassen.

„Schülerinnen und Schüler in Mecklenburg-Vorpommern haben in den vergangenen Wochen und Monaten wegen der Corona-Pandemie Einschränkungen im Unterricht hinnehmen müssen“, sagte Bildungsministerin Bettina Martin. „Mit den konkreten Regelungen entlasten wir nicht nur die Lehrkräfte, sondern begegnen auch den nachvollziehbaren Besorgnissen der Schülerinnen und Schüler in Hinblick auf die anstehenden Prüfungen.“

„Wichtig ist, dass den Schülerinnen und Schülern für ihre Abschlüsse keine langfristigen Nachteile durch die Corona-Pandemie entstehen. Deshalb bin ich sehr froh, dass klar ist, dass die Bundesländer die Abiture gegenseitig anerkennen werden und dass sichergestellt wird, dass die in diesem Jahr erworbenen Abschlüsse überall als gleichwertig anerkannt werden“, so Martin.

Im Einzelnen regelt die „Dritte Verordnung zu Änderungen im Schulrecht infolge des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2“ unter anderem:

  • Abiturprüfungsverordnung:
    Neben einer weiteren Reduzierung der Anzahl der verpflichtenden Klausuren und sonstigen Leistungen werden unter anderem besondere Regelungen zur Vorbereitung und Durchführung der Abschlussprüfungen vorgenommen.
  • Leistungsbewertungsverordnung:
    Es erfolgt eine weitere Reduzierung der Anzahl der verpflichtenden Klassenarbeiten und sonstigen Leistungen.
  • Kontingentstundentafelverordnung:
    Es werden weitere Möglichkeiten zur Flexibilisierung der Umsetzung der Stundentafel eröffnet.
  • Mittlere-Reife-Prüfungsverordnung:
    Die Regelungen zur Vorbereitung und Durchführung der Abschlussprüfungen betreffen insbesondere die praktischen Prüfungsteile und den Einsatz der Lehrkräfte im Prüfungsverfahren.
  • Abschlüsse des Sekundarbereichs I an Freien Waldorfschulen:
    Auch hier werden Anpassungen bei der Vorbereitung und Durchführung der Abschlussprüfungen vorgenommen. Diese betreffen die praktischen Prüfungsteile.
  • Arbeit an den Musikgymnasien, Sportgymnasien und die Beschulung hochbegabter Schülerinnen und Schüler:
    Für das Aufnahmeverfahren an genannten Spezialgymnasien werden Flexibilisierungen vorgenommen.
  • Einschulungsuntersuchungen:
    Kann eine schulärztliche Untersuchung vor der Einschulung ohne Verschulden der Erziehungsberechtigten nicht stattfinden, wird das Kind trotzdem eingeschult. Die Untersuchung wird dann sobald wie möglich nachgeholt.

 Die Regelungen gelten ab den Winterferien.

Weitere Fälle von Geflügelpest

Dömitz – In einem Putenmastbetrieb bei Dömitz im Landkreis Ludwigslust-Parchim liegt ein neuer Fall der Geflügelpest vor. Die Ergebnisse des Referenzlabors haben den Verdacht bestätigt. In dem betroffenen Betrieb befinden sich etwa 20.000 Puten. Zur Eindämmung des für Wild- und Hausgeflügel hoch ansteckenden Geflügelpest-Virus müssen alle dort gehaltenen Puten getötet werden.

Der Minister für Landwirtschaft und Umwelt MV, Dr. Till Backhaus, mahnt anlässlich des Falls erneut zur Aufmerksamkeit: „Die erneut auftretenden Fälle der Geflügelpest zeigen uns sehr deutlich, dass diese Seuche noch nicht gebannt ist! Und deshalb dürfen wir das Geschehen auch keinesfalls auf die leichte Schulter nehmen, sondern müssen in unseren Betrieben und Hobbyhaltungen für höchste Biosicherheit sorgen. Ich weiß, das ist für Tier und Mensch schwer, aber anders geht es leider nicht. Und seine Tiere im Falle des Eintrags töten zu müssen, wünsche ich auch niemandem. Jeder Fall ist für einen Halter eine kleine Tragödie und sowas wollen wir verhindern.“

Der Minister stellt zudem noch einmal klar, worauf Halterinnen und Halter besonders achten müssen: „Ganz wichtig, und daran hat sich nichts geändert: Beobachten Sie aufmerksam Ihr Geflügel. Wenn Tiere krank scheinen oder sich auffällig verhalten, informieren Sie sofort das zuständige Veterinäramt! Nur so können wir gewährleisten, dass Ausbrüche frühzeitig erkannt werden und wir eine weitere Verbreitung verhindern. Zum anderen müssen alle Halterinnen und Halter entsprechende Vorsorge treffen. Kontakte des Hausbestandes mit Wildvögeln müssen effektiv unterbunden werden. Das betrifft insbesondere auch Futter, Einstreu und Gegenstände, mit denen die Tiere in Berührung kommen.“

In sogenannten Risikogebieten des Landkreises Ludwigslust-Parchim darf Geflügel bereits seit November vergangenen Jahres nicht mehr ungeschützt im Freien gehalten werden. Eine entsprechende tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung zur Aufstallung des Geflügels zum Schutz vor der Einschleppung des Erregers der Geflügelpest vom Typ H5 in Risikogebieten hat der Landkreis erlassen. Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Landkreises.

Auswertung des 30. Wertholztermins

Schwerin – Den Spitzenwert bei der am 28.01.2021 durchgeführten Wertholzsubmission des Landes Mecklenburg-Vorpommern in Malchin erzielte eine Traubeneiche aus dem Forstamt Mirow mit 1.469 Euro pro Festmeter. Den Zuschlag für den Stamm erhielt ein Furnierwerk aus Bayern.

Insgesamt wurden bei dem diesjährigen, mittlerweile 30. Wertholztermin unseres Landes, 801 Festmeter Laubwertholz von 11 Baumarten nach schriftlichem Meistgebot verkauft. Neben der Landesforstanstalt als Hauptanbieter (494 fm) beteiligten sich auch 18 kommunale und private Waldbesitzer des Landes (307 fm, Anteil 38 %). Den Hauptanteil des Holzes stellte mit 628 Festmeter die Baumart Eiche.

Auf die Angebotsmenge sind Gebote von insgesamt 18 Bietern eingegangen. 15 Unternehmen der Furnier- und Sägeindustrie sowie des Holzhandels aus der gesamten Bundesrepublik sowie ein Bieter aus Dänemark erhielten Zuschläge. Unter den Käufern waren auch zwei einheimische Unternehmen. 98 % der Angebotsmenge konnte verkauft werden, lediglich 17 Festmeter erhielten keinen Zuschlag. Die beteiligten Waldbesitzer des Landes erzielten einen Erlös von insgesamt ca. 464.000 Euro und damit etwa 5 % mehr als im Vorjahr (440.000 Euro).

Sehr gut beboten wurde auf dem diesjährigen Wertholztermin erneut die Eiche. Viele Einzel-stämme erzielten hervorragende Preise. Der Durchschnittspreis der Eiche lag mit 696 Euro pro Festmeter fast 50 Euro über dem Vorjahr (648 €/ fm).

Die Esche wurde ebenfalls wieder gut beboten. Auch hier ist der Durchschnittspreis im Vergleich zum Vorjahr (215 €/fm) um 6 % auf 228 Euro pro Festmeter gestiegen. Aber auch einzelne Stämme anderer Baumarten brachten beachtliche Preise für die Anbieter. So wurden zum Beispiel ein Bergahorn für 718 und eine Kirsche für 579 Euro pro Festmeter verkauft. Der Durchschnittspreis über alle angebotenen Baumarten, darunter Buche, Roterle, Ulme und Birke ist im Vergleich zum Vorjahr um 6 Prozent auf 592 Euro pro Festmeter gestiegen.

„Die Ergebnisse unserer Wertholzsubmission zeigen, dass sich erstklassige Qualität weiterhin gut verkaufen lässt“, so Minister Dr. Till Backhaus. Auch die Landesforst M-V als Ausrichter und Hauptanbieter zeigte sich mit den Ergebnissen und der Beteiligung sehr zufrieden.

Die auf diesem Termin angebotenen Hölzer werden aufgrund der guten Qualitäten überwiegend in der Furnier- und Möbelindustrie Verwendung finden.

Neues Format: Digitalisierungskongress M-V

Schwerin – Vom 31. Mai bis zum 14. Juni 2021 findet der zweite Digitalisierungskongress des Landes Mecklenburg-Vorpommern statt – in neuem Format. Landesdigitalisierungsminister Christian Pegel erklärt, warum: „Wir haben uns bewusst dafür entschieden die zweite Auflage des Kongresses digital abzuhalten. Vielleicht wäre eine Durchführung mit begrenzter Teilnehmerzahl im Juni denkbar. Aber wir möchten allen Bürgerinnen und Bürgern die Chance geben, teilzunehmen. Darüber hinaus haben uns die vergangenen Monate gezeigt, dass digitale Formate immer besser angenommen werden.“

Geplant sind tägliche Veranstaltungen zu insgesamt zehn Themen. „Die NØRD 2021 ist gleichzeitig Bestandsaufnahme und Fenster in die Zukunft. Durch die Vielzahl der Themen, Veranstaltungen und Speaker wollen wir zeigen, wieviel Innovation schon heute in unserem Land steckt und auch einen Ausblick darauf geben, was künftig alles möglich sein wird“, so Pegel weiter.

Organisiert und durchgeführt wird die zweite Auflage der „NØRD“ durch Akteure aus dem „Digitalen Innovationsraum MV“. Involviert sind die Ministerien ebenso wie die digitalen Innovationszentren und die Hochschulen des Landes.

„Das digitale MV ist mit dem Ziel gestartet, den digitalen Innovationsraum mit einem gemeinsamen Netzwerkgedanken zu gestalten. Die erste NØRD sowie viele andere Projekte in den vergangenen Monaten und Jahren haben gezeigt, dass diese Bemühungen auf fruchtbaren Boden gefallen sind“, lobte der Minister das Engagement aller Netzwerkpartner.

Auf dem Portal www.digitalesmv.de/noerd werden fortlaufend aktuelle Termine und Veranstaltungen eingestellt. Auch der sogenannte „Call for Speakers“ ist dort zu finden. Was ist das? Christian Pegel erläutert: „Jeder ist herzlich eingeladen, sich auch aktiv mit Beiträgen zu beteiligen. Die fachlichen Impulse sind der Grundstock von Entwicklungen und werden im Anschluss an jede Veranstaltung von der Community diskutiert – immer im Zusammenspiel mit Vertretern aus Verwaltung, Forschung und Wirtschaft.“

Gesundheitsschutz für Bevölkerung

Schwerin – In wenigen Wochen beginnt die Saison in der Obst- und Gemüsebranche. Agrar- und Umweltminister Dr. Till Backhaus möchte bundeseinheitliche Rahmen­bedingungen für die Beschäftigung ausländischer Saisonarbeitskräfte erreichen. Einen Flickenteppich von Regeln und Ausnahmen in den Bundesländern darf es nicht geben, sind sich Minister, Unternehmen der Branche, Verbände und die Gewerkschaft einig und haben dies in einem Forderungskatalog zum Ausdruck gebracht.

„Wir stimmen darin überein, dass der Gesundheitsschutz sowohl für die heimische Bevölkerung als auch die ausländischen Saisonarbeitskräfte oberste Priorität hat,“ erklärt Minister Backhaus.

„Wir beschäftigen in M-V allein in der Land- und Ernährungswirtschaft jedes Jahr rund 8.000 ausländische Saison- und Dauerarbeitskräfte. Im vergangenen Jahr haben wir bereits gemeinsam mit den heimischen Akteuren unter anderem ein Sicherheits­konzept für die Fleischwirtschaft entwickelt. Wir müssen jetzt die Erfahrungen aus dem ersten Lockdown im vergangenen Jahr nutzen und ein geordnetes Einreiseverfahren sicherstellen. Wir begrüßen Saisonarbeitskräfte, die im Obst- und Gemüsebau des Landes gebraucht werden, und heißen sie willkommen. Aber wir brauchen klare Regeln, die für alle Bundesländer gleichermaßen gelten, unabhängig von länderspezifischen Quarantäne­regelungen.“

Das Ministerium hält es für erforderlich, dass alle ausländischen Arbeitskräfte bei der Einreise in die Bundesrepublik einen höchstens 48 Stunden alten negativen PCR-Test vorzulegen haben. Sobald sie am Arbeitsplatz ankommen, wird durch einen weiteren Schnelltest sichergestellt, dass auch keine Corona-Infektion durch Kontakte während der Anreise in den Betrieb eingeschleppt wird.

Die Unternehmen der Obst- und Gemüsebranche haben im vergangenen Jahr betriebseigene Hygienekonzepte erarbeitet, die sich bewährt haben. Darauf wird aufgebaut, um in 2021 die Gefahr eines Ausbruchs zu minimieren und bei im Einzelfall auftretenden positiven Corona-Tests im Unternehmen sofort reagieren zu können.

Bei Abreise der Saison-Arbeitskräfte wird letztmals ein Corona-Test durchgeführt, damit sichergestellt wird, dass die Arbeitskräfte die Heimreise gesund antreten.

„Alle maßgeblichen Teilnehmer der Branche in Mecklenburg-Vorpommern haben sich an einen Tisch gesetzt und diese Punkte erarbeitet, die den Unternehmen Klarheit und uns allen ein Höchstmaß an Sicherheit bringen. Ich bin stolz auf dieses erzielte Ergebnis“, so Minister Dr. Backhaus.

Forderungskatalog

Positionen des Landes Mecklenburg-Vorpommern zu den Rahmenbedingungen für Saisonbeschäftigte in der Landwirtschaft unter Corona-Bedingungen im Hinblick auf den Arbeits- und Gesundheitsschutz:

  1. Die Sicherheit der Bevölkerung, aber auch die Sicherheit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer muss im Vordergrund stehen.
  1. Eine einheitliche Regelung an allen Außengrenzen der Bundesrepublik ist notwendig. Es darf keine Unklarheiten geben, die Anforderungen bei der Einreise in die Bundesrepublik müssen eindeutig sein und in jedem Bundesland gleich.
  1. Die Unterscheidung in Kategorien (Risikogebiet – Hochinzidenzgebiet – Virusvarianten-Gebiet) ist nicht praktikabel, da sich der Status eines Landes ständig ändern kann.
  1. Alle ausländischen Saisonarbeitskräfte müssen bei der Einreise einen höchstens 48 Stunden alten negativen PCR-Test vorweisen. Die Saisonarbeitskräfte können nur mit diesem Zertifikat die Weiterreise zum Arbeitsplatz antreten. Eine einheitliche Lösung für alle Einreisenden in die Bundesrepublik wird angestrebt.
  1. Die digitale Anmeldung der ausländischen Saisonarbeitskräfte soll vor der Einreise über die Unternehmen erfolgen. Bei Einreise ist die Anmeldung durch jede Arbeitskraft mitzuführen. Die beschäftigenden Unternehmen oder deren Dienstleister übermitteln die Liste an das zuständige Gesundheitsamt.
  1. An der Grenze werden verstärkte Kontrollen vorgenommen. In Deutschland sind ausländische Arbeitskräfte willkommen, mit Blick auf das aktuelle Infektionsgeschehen müssen aber für die Einreise bestimmte Anforderungen erfüllt werden.
  1. Im beschäftigenden Unternehmen wird bei Ankunft zusätzlich ein Antigen-Schnelltests (PoC-Antigentests) durchgeführt. Die damit verbundenen Kosten für die Unternehmen sollen ganz oder teilweise durch die öffentliche Hand ausgeglichen werden.
  1. Am Einsatzort der Saisonarbeitskraft ist eine enge Abstimmung zwischen dem Gesundheitsamt und dem beschäftigenden Unternehmen über das Hygienekonzept kontinuierlich sicherzustellen. Zudem findet vor Ort durch das Gesundheitsamt ein Abgleich mit der digitalen Anmeldung statt, um sicherzugehen, dass die Arbeitskraft nur da eingesetzt wird, wo sie angemeldet ist.
  1. Die Größe der festen Arbeitsgruppen beträgt in der Regel 4 Personen. In Abhängigkeit von Art und Umfang der Tätigkeit müssen jedoch in bestimmten Fällen größere Arbeitsgruppen mit bis zu 25 Personen zulässig sein. Das Land wird sich für eine entsprechende Anpassung der aktuell geltenden Verordnungen einsetzen.
  1. Die 70-Tage-Regelung für die kurzfristige Beschäftigung von Saisonarbeitskräften ist analog zu 2020 auf höchstens 115 Tage im Jahr auszuweiten, um einen möglichst geringen Austausch von Arbeitskräften zu gewährleisten und damit das Ansteckungsrisiko zu minimieren.
  1. Bei Abreise der Saisonarbeitskraft soll auf Kosten des beschäftigenden Unternehmens ein nochmaliger Schnell-Test durchgeführt und der Nachweis darüber der Arbeitskraft ausgehändigt werden. So soll die Rückreise der Saisonarbeitskräfte erleichtert und eine Quarantäne im Heimatland nach Möglichkeit vermieden werden.

Städtebauförderung

Wismar – Die Hansestadt Wismar im Landkreis Nordwestmecklenburg erhält im Rahmen der Altstadtsanierung vom Landesbauministerium einen Zustimmungsbescheid zum Einsatz von Städtebaufördermitteln in Höhe von rund 163.000 Euro bei Gesamtkosten von ca. 673.000 Euro.

Mit diesem Geld werden die Verkehrs- und Entwässerungsanlagen der Straße Am Poeler Tor sowie der Kreuzung Spiegelberg, Hinter dem Chor, Hundestraße erneuert. Die Straße Am Poeler Tor befindet sich am nördlichen Altstadtrand und liegt gegenüber der Einmündung Poeler Straße. Sie ist in desolatem Zustand und soll deshalb saniert werden.

Die Straße wird mit Granit-Großpflaster, die Gehwege werden mit rot-bunten Klinkern und die Bereiche vor den Häusern mit Lesestein- bzw. kleinem Katzenkopfpflaster befestigt. Zudem wird eine insektenfreundliche Beleuchtung installiert.

Die Maßnahme soll in diesem Jahr begonnen und im kommenden Jahr fertig gestellt werden.