Klare Regeln zur Benotung

Schwerin – Angesichts der aktuell geltenden weitgehenden Einschränkungen im Schulbetrieb hat das Bildungsministerium mit klaren Regelungen zur Leistungsbewertung Sicherheit für Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte geschaffen. In diesem Schulhalbjahr – also bis zu Beginn der Winterferien – werden keine verpflichtenden Klassenarbeiten oder Klausuren mehr geschrieben. Für die Halbjahresnote werden die bislang geschriebenen Lernerfolgskontrollen und sonstige alternative Leistungen herangezogen.

„Wir schaffen damit Klarheit für Schülerinnen, Schüler, Eltern aber auch Lehrkräfte“, sagte Bildungsministerin Bettina Martin. „Es geht in dieser besonderen Situation darum, Schülerinnen, Schüler und Lehrkräfte zu entlasten, aber doch vergleichbare Standards für die Schülerinnen und Schüler herzustellen. Das schafft Sicherheit für alle Beteiligten.“ Ein entsprechendes Hinweisschreiben hat das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur am Freitag an alle Schulleiterinnen und Schulleiter der allgemein bildenden Schulen verschickt.

Für das 1. Schulhalbjahr 2020/21 genügt im Notfall eine Note für sonstige Leistungen. Alle bisher erbrachten Leistungen bleiben aber gültig und gehen in die Halbjahresnote ein. Schülerinnen und Schüler, die aus nicht selbst verschuldeten Gründen in diesem Halbjahr keine Klausur oder Klassenarbeit schreiben konnten, werden anhand ihrer sonstigen Leistungen bewertet.

Für die Sekundarstufe I und Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe gilt: Wenn in den Fächern Deutsch, Mathematik und in den Fremdsprachen des Pflichtunterrichts im Schulhalbjahr tatsächlich zwei Klassenarbeiten oder Klausuren geschrieben wurden, so gehen diese mit einem Anteil von 40 Prozent in die Gesamtbewertung ein, bei nur einer tatsächlich geschriebenen Klassenarbeit oder Klausur im Schulhalbjahr wird diese zu 25 Prozent gewertet.

Wenn Schülerinnen und Schüler ihre bislang erbrachten Noten verbessern wollen, ist das aber möglich. Voraussetzung dafür ist, dass es für die Lehrkräfte organisatorisch möglich ist. Möglichkeiten der Notenverbesserung sind zum Beispiel: Freiwillige Klausuren und Klassenarbeiten der ganzen Lerngruppe oder Teilen davon oder Ersatzleistungen in Absprache mit der Lehrkraft.

Schülerinnen und Schüler, die wegen Zugehörigkeit zu einer Risikogruppe ausschließlich oder überwiegend in Distanz unterrichtet wurden, haben weitere Möglichkeiten. Sie erbringen anstelle einer Klassenarbeit eine Ersatzleistung, die eine Vertiefung des Stoffes auf dem Niveau einer Klassenarbeit erfordert. Das kann das Erstellen einer Dokumentation, ein Exposé, eine Projektskizze oder ähnliches sein. Voraussetzung dafür ist in jedem Fall der intensive Austausch mit der Lehrkraft. So müssen ausführliche Erläuterungen des Lernstoffes und ein regelmäßiger Austausch zwischen Lehrkraft und Schüler und Eltern stattfinden. Auch sind der Lernstand und die technischen Voraussetzungen der Schülerin oder des Schülers zu berücksichtigen.

Die genannten Regelungen gelten ausdrücklich für das 1. Halbjahr des Schuljahres 2020/21.

Impfstart in Tagespflegen

Schwerin – Das Sozialministerium hat in Abstimmung mit den Impfmanagement-Teams der Landkreise und kreisfreien Städte eine Information an die teilstationären Pflegeeinrichtungen und ambulanten Pflegedienste versandt. Damit wird die Impfung des Personals, der Tagesgäste bzw. der Patientinnen und Patienten gegen COVID-19 vorbereitet.

„Die Beschäftigten in den Tagespflegen und ambulanten Pflegediensten haben mit Ihrer engagierten Arbeit dafür gesorgt, dass die Pflege auch in diesem Bereich weiter mit sehr hoher Qualität in unserem Land erbracht worden ist. Dafür gilt allen mein großer Dank“, betonte Sozialministerin Stefanie Drese.

Ein nächster wesentlicher Schritt in der Pandemiebekämpfung sei die Impfung gegen das Coronavirus. „Dafür schaffen wir im Moment gemeinsam mit den Landkreisen und kreisfreien Städten die Voraussetzungen“, so Drese. „Unser Ziel ist es, dass alle Beschäftigten in den Einrichtungen der Pflege möglichst schnell und umfassend geimpft werden.“

Der Plan von Land und kommunaler Ebene sieht vor, dass auch die Tagespflegen und ambulanten Dienste durch mobile Teams aufgesucht werden können, soweit die notwendigen Voraussetzungen bestehen, z.B. geeignete Räumlichkeiten. Wenn diese nicht gegeben sind oder Impfungen nur für wenige Personen benötigt werden, kann nach Auskunft von Drese auch ein Blocktermin in einem regionalen Impfzentrum vereinbart werden.

Drese: „Da die regionale Verteilung der Einrichtungen und der zu impfenden Personen in den Landkreisen und kreisfreien Städten unterschiedlich ist, werden die Starttermine der Impfungen im Bereich der Tagespflegen und ambulanten Dienste variieren. In der Regel werden die Impfungen ab der sechsten bzw. siebten Kalenderwoche starten. Ein früherer Beginn ist regional aber möglich, wenn wir vom Bund genügend Impfdosen erhalten.“